[Akten der Amtshauptmannschaft Meißen]

[Stadtgemeinde-Vertretung Siebenlehn]

 

Wiedergegeben sind hier nur die ersten 67 Blatt (bis 1878).

Transkribiert ist nur, was den Bürgermeister Camillo Kreyß betrifft.

 

Für mit * gekennzeichnet Wörter gibt es eine Anmerkung an Ende dieser Datei

[01 Original]

Acten der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen.

Die Stadtgemeinde=Vertretung von Siebenlehn betr.,

Band I.   Ergangen im Jahre 1876.

[02 Original]

No. des Fasc.                 Inhalt

1.         Beschwerde Merkers in Breitenbach c/a Bürgermeister Dr. Kreyß

2.       Stadtverordneten- Ergänzungswahl betr.

3.        Beschwerden Ehrlichs .. gegen Bürgermeister Dr. Kreyß.

4.        Anstellung des Bürgermeisters Wolf.

5.        Beschwerde der .. Preußer in Siebenlehn.

6.        Anzeige der Zusammensetzung der städtischen Collegien btr.

7.        Gottschling‘s in Leuka Gesuch um Gewährung eines Urlaubs i. Betreff seiner Stadtverordneten Function i. Siebenlehn betr.

8.       Neuwahl u. Verpflichtung des Stadtrathsmitgl. Löwe btr.

9.        Anzeige, Stadtverord. Ergänzungswahl btr.

10.   „ , desgl. btr.

11.     Wiederwahl u. Verpflichtung des Bürgermeisters Wolf in Siebenlehn

12.    a/. Schenke c/a Gen. , Beschwerde über die Einbrufg des unansässigen Ersatzmann an Stelle des verst. Stadtverordneten Häntzschel betr.

12.    b/. Beschwerde des Stadtverordneten Ferdinand Wolf über seine angeblich eigenmächtig bestimmte Ausscheidung.

13.     Anzeige, Zusammensetzung der städtischen Collegien betr.

14.    Schriftstücke, sich beziehend auf den zum Stadtverordneten gewählten Rathsbeamten Otto Wolf und den an dessen Stelle gewählten Tischler Horer(?).

15.    Stadtverordneten= Ersatzwahl für den ausgeschiedenen p. Clauß.

16.    Wiederwahl d. Stadtraths Löwe

17.     Zusammenfassung der städtischen Collegien btr.

18.    desgl.

19.    Wiederwahl des Bürgermeisters Wolf u. des Stadtr. Lüdrig

20.  Zusammensetzung des Stadtgemeinderaths

21.    Stellvertreter des Bürgermeisters

22.   Zusammensetzung des Stadtgemeinderathes

23.   desgl.

[03 Original]

Der Lohnfuhrmann Karl Eduard Merker in Breitenbach hat sich anläßlich der gerichtl. Einziehung der ihm von Ihnen durch Strafverfügung vom 5. vor. Mts. zuerkannten 10. M. – Geldstrafe darüber beschwer.. daß er sich in der Zeit vom 6. 7. bez. 8. vor. Mts. gegen 9. Uhr Vormittags zweimal im Bürgermeisteramte zu Siebenlehn erschienen sei, um rücksichtlich der gedachten Strafverfügung auf gerichtliche Entscheidung anzutragen, d.. Absicht jedoch nicht erreicht habe

[04 Original]

[05 Original][links]

 

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 15 Oct. 74 Meissen  5043A

An die Königl. Amtshauptmannschaft Meißen.

In gehorsamer Beantwortung der geehrten Anfrage vom 7 /13. h.m., die Angaben des Fuhrmanns Eduard Merker aus Breitenbach betreffd., bedaure ich bemerken zu müssen: daß pp. Merker in der Zeit vom 6. 7. resp. 8. September c. Vormittags gegen 9 Uhr weder zweimal noch auch nur einmal, sogar bis heute noch garnicht im hiesigen Bürgermeisteramte gewesen ist, auch bei anderweitigem Zusammentreffen mit dem Unterzeichneten

[06 Original][links]

jener Strafverfügung noch mit keiner Silbe erwähnt hat.

Der Unterzeichnete hat feste Expeditionsstunden und zwar mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, an welchen Tagen nur dringende Geschäfte erledigt werden, täglich von früh 8 bis 11 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr. Wäre Merker nur einmal vor dem Expeditionslocale gewesen, so würde er daselbst die diesfallsige Bekanntmachung mit großen Buchstaben gedruckt vorgefunden haben.

Außerdem bin nicht nur ich während jener Stunden stets im Expeditionslocale anwesend gewesen, sondern auch mein Expedient, welcher in Fällen, in denen ich im dicht anstoßenden Standesamte beschäftigt bin, um Störungen zu vermeiden, angewiesen ist, jede Anmeldung entgegen zu nehmen resp. zu notiren.

Auch dieser hat den pp. Merker noch niemals im Bürgermeisteramte wahrgenommen, obschon er darin, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, täglich von  [rechts]  halb 8 Uhr bis 12 und von halb 2 Uhr bis manchmal Abends 7 und 8 Uhr mit Arbeiten beschäftigt ist.

Jedoch hat sich bei weitern Recherchen ergeben, daß pp. Merker wirklich einmal in der Hausflur des Erdgeschosses gewesen, und eine dort wohnende Frau Ulbrich gefragt habe: ob der „Doctor“ zu Hause sei? Dieselbe habe verneint und erklärt, derselbe sei nur in der Expeditionszeit zu Hause und jetzt sei die Expedition geschlossen.

Meinen Herrn Stellvertreter übertrage ich übrigens, außer den ihm, als Vorstand des 1. Ausschusses, localstatutarisch obliegende Geschäften, die mir als Bürgermeister obliegenden Pflichten nur im Falle der Behinderung meiner Person durch Krankheit oder Verreist sein.

Siebenlehn, am 13. Octob. 1876.

Der Bürgermeister allda.

Dr. Kreyß. [Stempel]

[07 Original][links frei]

[rechts]

Beschluß der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen,

vom 17. October 1876. (zu No. 5043 /A)

Dem K. Gerichtsamte Nossen das Fasz. mit dem ergebensten Bemerken zurückzugeben, daß man nach Erörterung der von p. Merker über den H. Bürgermeister von Siebenlehn erhobenen Beschwerde keinen Anlaß gefunden hat, etwas Aufsichtswegen zu verfügen.

b. abschriftlich für H. Bürgermeister Dr. Kreyß.

[08 Original] [links frei]

[rechts Einschubstreifen]

Stadtverordneten Wahl in Siebenlehn betr.

[09 Original] [links frei]

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 18 Dez. 76 Meissen  618

Res[olution] vom 18 December 1876.

S. l. … an den Stadtrath zu Siebenlehn zur Bewandtnissanzeige mit Einsendung der Wahlacten abzugeben.

K. Amtshaschaft Meißen

[Unterschrift] Schmidt

In der am 5ten December d. J. hier Statt gefundenen Wahl der Stadtverordneten, habe ich nachträglich erfahren, daß drei Einwohner, welche nicht Bürger sind, Stimmzettel durch den Diener des Raths erhalten haben.

Zwei davon, nämlich

[10 Original] [links]

Karl Dachsel und Louis Straube haben auch unbehindert abgestimmt! –

Ich erlaube mir, diese Thatsachen der geehrten Königl. Amtshauptmannschaft ergebenst vorzutragen und um geneigte Untersuchung zu bitten, zugleich aber auch zu bemerken, daß Bürger, welche das volle Stimmrecht haben, gar keine Stimmzettel erhalten haben, -

Mit vollkommener Hochachtung

Siebenlehn, am 17. December 1876

Friedrich Moritz Clauß ju

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 22 Dez. 76 Meissen  6306. A.

An die Königl. Amtshauptmannschaft Meißen.

In Beantwortung der geehrten amtshauptmannschaftlichen Resolution vom 18. Decbr. c., die diesjährige Ergänzungswahl der Stadtverordneten pp. betreffd. beehrt sich der gehorsamst Unterzeichnete Nachstehendes zu deponiren:

[11 Original] [links]

In der betreffenden Wahlliste I (der Ansässigen) ist der vom Schuhmacher Moritz Clauß jun. namhaft gemachte Hausbesitzer und Bauunternehmer Louis Straube sub No 97., sowie in der Liste II. (der Unansässigen) der Lohnfuhrmann Carl Dachsel sub No 32 irrthümlich als verpflichteter Bürger aufgeführt worden, obschon, wie sich nachträglich aus dem unter den 8. Decbr. 76. requirirten Verpflichtungsprotokollen des Königl. Gerichtsamtes Nossen (Vergl. Acta Cap.V. Lit.S. No I.). ergeben, dieselben als Bürger nicht verpflichtet waren.

Da der Polizeidiener sich streng nach der Wahlliste zu richten hatte, so haben die genannten Straube und Dachsel durch den Diener Stimmzettelformulare zuertheilt erhalten.

Die Wahlliste selbst haben indessen, laut Affixions- und Refixionsbemerkung vorschriftsmäßig öffentlich ausgehangen, auch ist Bekanntmachung dazu, wegen dagegen etwa zu erhebender Einsprüche, im Nossener Anzeiger (Siebenlehner Amtsblatt) erlassen worden (Vergl. No 90 daselbst in den beiliegenden Acten Cap. A. XXX/4.).

[rechts]

Es haben sich hierauf auch mehrere Wahlberechtigte, als irrthümlich in der Wahlliste weggelassen, rechtzeitig angemeldet und sind deshalb nachgetragen worden. (Vergleiche Nachtrag v. 8. Novbr. 76. ibid.)

Einsprüche gegen die Wahlliste bezüglich der obengenannten Straube und Dachsel sind dagegen beim Bürgermeister nicht erhoben worden, und deshalb hat auch diesfallsige Correctur nicht stattfinden können.

Schließlich sind auch unter dem 1. October c. eben wegen Anfertigung der Wahllisten, alle diejenigen Mitglieder der Stadtgemeinde, welche sich für berechtigt halten, resp. verpflichtet sind, das Bürgerrecht zu gewinnen, ausdrücklich öffentlich aufgefordert worden, sich an Rathsexpeditionsstelle längstens bis zum 18. October c. anzumelden (Vergl. Acta Cap. A. V. 2.). Es hat sich aber niemand angemeldet.

Siebenlehn, den 20. Decbr. 1876.

Der Stadtgemeinderath.

Dr. Kreyß. B.

[12 Original][links]

zu Nr. 3606 A.

An den Stadtrath zu Siebenlehn

Die K. Ahmschaft findet nach Einsicht des Berichts vom 20/22 dsr. Mon. auf die Beschwerde des Friedrich Moriz Claus gegen das Verfahren bei den Stadtverordnetenwahlen Etwas nicht zu verfügen.

Wie Claus selbst nicht behauptet, daß er gegen die Aufnahme Straubes und Dachsels in die Wahlliste rechtzeitig Einwendung erhoben habe [eingeschoben: oder daß dieß von andrer Seite geschehen sei,], so kann darin, daß dieselbe irrthümlich zur Wahl zugelassen worden sind, [längere Streichung] [eingeschoben: wenn schon bezüglich der Wahl Löfflers eine Differenz von 2 Stimmen von Einfluß auf das Ergebniß hätte sein können, doch] gegenwärtig ein Grund zur Cassation der Wahl nicht gefumten[?] werden, da nach §52 der Rev. StO. nach Schluß der Wahlliste nur der Verlust der Stimmberechtigung oder Wählbarkeit nach Beachtung finden muß, dieser Fall aber nicht vorliegt.

Daß aber angeblich Stimmberechtigte keine Stimmzettel erhalten haben sollen, ist zu allgemein behauptet, um zu weiterer Erörterung Anlaß zu geben, zumal Niemand diese Beschwerde in eigenem Namen erhoben hat, der Wahltag bekannt gemacht worden ist und etwa Uebersehene sich Stimmzettel hätten erbitten können. Bei Rückgabe der Berichtsunterlagen wird der Stadtrath veranlaßt, den Beschwerdeführer von vorst. Entschließung in Kenntniß zu setzen.

K. Ahmschft Meißen 23. Dec. 1876

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 11 Jan. 77 Meissen  5. A.

An die Königliche Amtshauptmannschaft Meissen.

[Anmerkung mit Bleistift]

Unter Bezugnahme … Erlaß vom 23. v. Mon, u.

dem Stadtrathe zu Siebenlehn zuzufertigen. [Paraphe]

Bis heute habe ich noch keine Antwort auf mein Schreiben vom 17. December c. erhalten, in welchem ich um Untersuchung der Stadtverordnetenwahl zu Siebenlehn nachsuchte, da zwei, nämlich Dachsel und Straube, welche nicht Bürger sind,

[13 Original][links]

unbehindert mit abgestimmt, andere dagegen, die das volle Stimmrecht haben, gar keine Stimmzettel erhalten hatten.

Heute erfahre ich wieder, daß noch zwei Personen, nämlich der Privatmann Sendig und der Fuhrmann Heinrich Straube, die ebenfalls nicht Bürger sind, unbehindert mit abgestimmt haben.

Und wer weiß, wie Viele noch in Siebenlehn sind, die kein Stimmrecht haben und doch widerrechtlicher Weise mit zur Wahl zugelassen worden sind.

Ich bemerke noch ausdrücklich, daß ich im Einverständnisse vieler anderer Bürger handle und erlaube mir, noch folgende Thatsachen, die vielleicht geeignet sind, der Königlichen Amtshauptmannschaft ein Bild der hiesigen Zustände auch einmal von einer andern Seite, als der des Herrn Bürgermeisters, zu geben, kurz anzuführen.

Vom hiesigen Gewerbeverein, dem eine große Anzahl Bürger aus allen Ständen angehören, wurden nach zweimaliger Ver-  [rechts]  handlung und geheimer Abstimmung Männer zur Wahl öffentlich vorgeschlagen, die der Parthei, welche bis jetzt stets die Mehrheit im Stadtgemeinderath gehabt hat, wahrscheinlich nicht angenehm gewesen sind, weshalb dieser Parthei im Geheimen dagegen gewirkt hat, indem mehrere, die ihr angehören, von Haus zu Haus gegangen sind und die Stimmzettel den Unentschiedenen selbst geschrieben haben. Es ist nun wohl die Annahme gestattet, daß diese Parthei befürchtet hat, es möge auch diese Mittel nicht hinreichen, und man nimmt vielfach an, daß die Austheilung [hierzu Anmerkung „!?“] von Stimmzetteln an Nichtbürger und die Uebergehung von Stimmberechtigten Bürgern keine zufällige [hierzu Anmerkung „!?“] gewesen sein mag.

Ferner führe ich noch folgende Thatsache an:

Der Bürger und Schuhmacher Moritz Heyne ist durch eine frühere Wahl zum unansässigen Ersatzmann gewählt worden.

Dadurch, daß der unansässige Stadtverordnete Schumacher

[14 Original][links]

Karl Otto ansässig wurde, kam er ins Stadtverordnetenkollegium, wurde aber nachdem er ungefähr ein halbes Jahr Sitz und Stimme gehabt hatte, wieder daraus entfernt, angeblich [hierzu Anmerkung „!?“], weil sich ein Fehler bei der Wahl herausgestellt hätte.

An seiner Stelle kam Robert Lößnitz in den Stadtgemeinderath.

Nach den angeführten Thatsachen glaube ich, und mit mir wohl die große Mehrzahl der hiesigen Bürger, daß wir gerechte Ursache zum Mißtrauen haben.

Ich beantrage und wiederhole daher nochmals:

„Die Hohe Amtshauptmannschaft wolle die „letzte Hierortige Stadtverordnetenwahl wohl für ungültig“ erklären, und eine „Neuwahl anordnen“.

Ich bin der festen Zuversicht, daß ich diesmal einer Antwort der Königlichen Amtshauptmannschaft gewürdigt werde, und daß der Wunsch und Wille vieler Bürger Berücksichtigung findet,  [rechts]  wodurch weitere Schritte vermieden werden.

Hochachtungsvoll

Siebenlehn, am 30. December 1876.

[Unterschrift] Friedrich Moritz Claus. ju.

[15 Original][links]

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 01 Jan. 77 Meissen

An die Königl. Amtshauptmannschaft Meißen

Bezüglich des amtshauptmannschaftlichen Beschlusses vom 2/4. Januar c. die Wahlbeschwerden des hiesigen Schumachers Moritz Claus betreffend, beehre ich mich zu bemerken, daß hinsichtlich dessen ersten Eingabe vom 17. Dezbr. a. Claus sofort nach Eingang des amtshauptmannschaftlichen Erlasses am

[16 Original][links]

4. h. bereits beschieden worden ist.

Hinsichtlich seiner zweiten Eingabe vom 2. Januar h.a. lege ich, da mir die betreffenden Wahlvorkommnisse vollständig unbekannt geblieben sind, indem ich am Wahltage, kaum einigermaßen genesen von einer tödtlichen Krankheit behindert gewesen bin, selbst die betreffende Wahl zu leiten, vielmehr dieses Geschäft meinen verpflichteten Stellvertreter Herrn Stadtrath Löwe übertragen mußte, die Aussage des hierüber befragten Rentier Sändig bei.

Wie die anbei wieder zurückfolgenden Wahlacten besagen, ist ein Heinrich Straube weder in der Wahlliste I. noch II., sowie auch nicht im Protocoll als zur Wahlurne gekommen verzeichnet vorzufinden.

Daß übrigens Agitationen der auf 2 Mann sich beschränkenden Minorität des Stadtgemeinderathes gegen die Majorität desselben im innigsten Zusammenhange stehen mit denen gegen die Beschlüsse des ständigen Schulausschusses in der Schulbaufrage und daß dieser Minorität der Vorstand des hiesigen soge=  [rechts]  nannten Gewerbevereins, der augenscheinliche Verfasser der Claus’schen Eingaben, Seifenfabrikant Gottschling sich auf das engste angeschlossen hat, dürfte nach den der Königl. Amtshauptmannschaft hinlänglich bekannten jüngsten Vorkommnissen, wohl kaum zu erwähnen nöthig sein.

Was schließlich die Entlastung des pp. Heyne aus der Stadtverordnetenschaft im Jahre 1874 anlangt, so ist das nöthige darüber aus den beifolgenden Wahlacten sub prs. 1/8/74. ff. und diesfallsigen Beschluß des Kgl. Gerichtsamtes Nossen vom 12/19. August 74. ersichtlich.

Siebenlehn, am 6. Jan. 1877.

Dr. Kreyß. Bürgermeister

[17 Original][links]

[rechts]

Abschr.

Siebenlehn, am 6. Januar 1877.

Bestellt erscheint heute Nachmittag 3 Uhr an Rathsexpeditionsstelle

Herr Eduard Sendig

Rentier, angeblich 58 Jahr alt, und seit einiger Zeit hier aufhältlich und deponirt, zur Wahrheit admonirt, auf Befragen:

1., ob er zu der am 5. Decbr. 1876 hier stattgefundenen Stadtverordnetenergänzungswahl, durch den verpflichteten Rathsdiener Eduard Schwenke einen Stimmzettel ertheilt erhalten und

2., ob er denselben ausgefüllt und im Wahllocale auf dem Rathhause zur Einsenkung in das Wahlgefäß dem Wahlcommitée behändigt habe?

wie folgt:

Nicht vom Rathsdiener Schwenke sondern von der Ehefrau seines wahlberechtigten

[18 Original][links]

Hauswirthes sei ihm ein bereits von demselben ausgefüllter Stimmzettel am Wahltage mit der Bitte behändigt worden, denselben, da ihr Ehemann verreist sei, dem Wahlcommitée zu übergeben.

Um dieser Bitte zu entsprechen habe er sich in das Wahllocal begeben um daselbst anzufragen, ob es in Siebenlehn erlaubt sei für einen andern einen Wahlzettel zu überreichen; da, wie ihm bekannt sei, dies in R0ßwein, seinem früheren Aufenthaltsorte, nicht gestattet wäre.

Man habe aber Seiten des Wahlcommitées den Stimmzettel nicht angenommen mit der Bemerkung: jeder Wahlberechtigte müsse seinen Stimmzettel persönlich übergeben, widrigenfalls sein Wahlrecht für diesmal verloren sei.

Hierauf habe er um Entschuldigung bittend, sich wieder entfernt und den Stimmzettel seiner Hauswirthin wieder zurückgegeben.

Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.

Dr. Kreyß, Bürgermeister

Eduard Sändig

[rechts frei]

[19 Original][links Briefumschlag]

[rechts frei]

[20 Original][links Briefumschlag]

[rechts Einlegestreifen]

[21 Original][links Einlegestreifen Rückseite]

[rechts Einlegestreifen]

Beschwerde über den Bürgermeister Kreyß in Siebenlehn

[22 Original][links Einlegestreifen Rückseite]

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 11 Mrz. 77 Meissen    1156.A.

Sr. Hochwohlgeboren, Herrn Amtshauptmann von Bosse, Meißen.

Ich möchte Ihnen in folgenden Zeilen ein kleines Licht geben, wie es in unserer kleinen Stadt bisher immer zugegangen ist und wie unser Herr Bürgermeister Dr. Kreiß sich gegen die Bürger betragen hat. Sie werden dann sich selber ein Urtheil machen können und unß gewiß helfen gegen den Herrn Bürgermeister, denn er ist nicht, wie er sein soll. Und ich habe gehört, daß Sie, hochgeehrter Herr Amtshauptmann, sollen ein sehr geachter Mann sein, der sich nicht vor solchen Leuten, die gut reden können läßt Sand in die Augen streuen. Ich werde Ihnen die reine Wahrheit sagen, Sie können dann die Sache gründlich untersuchen, wenn sie denken, daß wir Siebenlehner es werth sind.

Herr Dr. Kreiß hat so lange wie er hier ist, in Siebenlehn, das wird wohl seit Ende 30 sein, nichts wie Häkeleien und Zänkereien überall gemacht, er ist auch bei den hohen Behörden von früher her bekannt.

Er wurde 1840 bei der Bürgerschützengilde Kommandant, mußte sich aber wieder aus der Bürgerschützengilde entfernen, weil er nichts wie Krakehl anfing, und hat der Bürgerschützengilde gewiß nichts genutzt, das war schon im Jahre 1842. 1843 verschaffte sich Dr. Kreiß unter den Einwohnern Anhang, damit man ihn sollte zum Stadtverordneten wählen, was auch geschah denn er kann den Leuten schmeicheln. Er ist aber schon im selbigen Jahre von der Königl. Kreisdirektion zu Leipzig

[23 Original][links]

mit einer Zurechtweisung und mit Geldstrafe bestraft worden, ich weiß nicht mehr aus was für einer Ursache.

Er wurde nachher sogar Vorsteher von den Stadtverordneten, kriegte aber im Jahre 1845 wieder eine Strafe, weil er den Stadtrath bei der Königl. Kreisdirection verleumdet hatte, und er mußte auch als Vorsteher der Stadtverordneten abgeben.

1849 in den Maitagen als großer Republikaner breitgemacht, er sagte: Wir wollen nicht so behandelt sein, wie die dressirten Hunde, von der Regierung. Er forderte die Bürger auf, sie sollten doch Revolution machen. Sie können sich auch erkundigen, hochgeachter Herr Amtshauptmann von Bosse, daß ich die Wahrheit rede. So viel ich weiß ist er hübsch allein nach Dresden gegangen, weil ihm die Bürger nicht folgten.

Bei der Untersuchung hat er sich herausgelogen, daß kann er recht gut.

1860 war Dr. Kreiß wieder erster Rathmann und da gab er sich das Amt als Vice-Bürgermeister, was ihn aber gar nicht zukam, und da machte er wieder Stänkereien mit den Bürgerschützen, daß sie sollten gesprengt werden. Aber der Herr Gerichtamtmann Dr. Müller in Nossen gab ihm kein Gehör, weil es ganz friedliche, ruhige Leute wären und weil Kreiß im Gerichtsamte kein Gehör fand, ging er an die Königl. Kreisdirektion in Dresden, und da wollte er sogar den Herrn Gerichtsamtmann Dr. Müller in Nossen verleumden, weil er die Schützengilde nicht wollte unterdrücken lassen. Und der schickte von Egidy, den Herrn Gerichtsamtmann Dr. Müller und noch einen Herrn nach Siebenlehn  [rechts]  diese untersuchten die Sache und fanden, daß es nicht so war, wie Kreiß sie geschrieben hatte, er wurde noch gehörig zurechtgewiesen, er solle sich nicht in solche Sachen mischen und er wäre gar nicht Vice-Bürgermeister. Der Herr Dr. Müller ist jetzt Gerichtsrath in Dresden und der kann daß auch bescheinigen, daß ich nicht lüge.

1862 war Dr. Kreiß Vorstand von der Sparkassendeputation in Siebenlehn und Rathmann und er hatte sich große Fehler zu Schulden kommen lassen. Er[Es] wurde eine Beschwerde von Stadtrath an die Königl. Kreisdirektion gemacht, daß Kreiß sich hatte Gebühren für sich geben lassen, wenn Jemand wollte ein Darlehn von der Sparkasse haben. Er kriegte einen sehr starken Verweiß, und derselbe muß noch in dem Königl. Gerichtsamte zu Nossen zu finden sein. Wenn Sie sich ihn einmal geben lassen; hochgeschätzter Herr AmtsHauptmann, da werden Sie selber sehen, was unser Bürgermeister Dr. Kreiß für ein Mann ist.

Vor ohngefähr 5 Jahren ist er nun sogar Bürgermeister geworden, wo die mehrsten Bürger dagegen waren und er hat es nur dem Herrn Kaufmann Ludwig zu verdanken, daß er es geworden ist. Ein gescheiter Mann ist er wohl da will ich nicht dagegen sein, aber er gebraucht seine Gescheitheit nicht zum Nutzen der Stadt, meistens blos zu seinem eigenen Nutzen und wenn er Jemanden unterdrücken kann, so that er es, wenn er ihm nicht etwas in die Hände drückt.

Öffentlich traudt das ihm Niemand zu sagen, weil er alle verklagt. Ich sage es Ihnen aber

[24 Original][links]

Herr Amtshauptmann, weil ich glaube, Sie werden die Sache schon untersuchen. Und die neue Geschichte mit dem Schulhausbau, wie sie Schneidern sein Haus gekauft haben und die arme Stadt wollen in große Schulden stürzen, weil Ludwig Geld bei Schneidern hat, ist das nicht eine Schande? Und auch die neuen Stadtverordnetenwahlen sind nicht mit rechten Dingen zugegangen. Da hat er wieder einen verklagt, weil er sich darüber beschwert hat.

Mit aller Hochachtung

Ihr Diener

Fürchtegott Ehrlig

[rechts]

[linke Spalte] An Herrn Fürchtegott Ehrlich in Siebenlehn, …

[rechte Spalte]

Auf Ihre verschiedenen Beschwerde wider den dortigen Bürgermeister Dr. Kreyß enthaltenen Eingabe ohne Datum wird Ihnen eröffnet, daß zu einer weiteren Verfügung hierauf - in Ermangelung aller Unterlagen - zur Zeit keine Veranlassung vorliegt.

Meißen am 8. März 1877

K. Amtshauptmannschaft

v. B.

Am 11./3. 77

ist die Bescheidung an p. Ehrlich in Siebenlehn als unbestellbar zurückgelangt. Keilig  1345.A.

[25 Original][Einlage]

[Reinschrift von 24r]

[26 Original][links]

[Briefumschlag zu vorigem]

[rechts]

[linke Spalte]

prs. 13. März 1877   1339.A.

12/3. An Herrn Bürgermeister Dr. Kreyß Siebenlehn zur Bewandnisanzeige … abzugeben.

[rechte Spalte]

Kön. Amtshptmsch. Meißen den 10. März 1877 erschien auf Anmelden[?]

Herr Reinhold Gotzschling, Seifensieder u. Mineralwasserfabrikant in Siebenlehn 30 Jahr alt, und brachte an:

In Siebenlehn wurde niemals  bekannt gemacht, wann die Stadtgemeinderathssitzungen stattfänden, so daß Niemand dieselben mit anhörn[?] könnte.

Er habe den Bürgermeister H. Dr. Kreyß bereits darum angegangen, die Sitzungen in irgend einer Weise öffentlich vorher bekannt machen zu lassen, sei aber abfällig beschieden worden aus Kosten- und andern Rücksichten. Er fand[?], daß das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen unter solchen Umständen vollkommen illusorisch sei und bitte um Abhilfe.

Auch bemerke[?] er, daß die Sitzungen nicht im Rathsaal, sondern in der Expedition des Bürgermeisters abgehalten würden, was jedoch auch er für voll-

[27 Original][links]

ständig ausreichend halte und durchaus nicht anstellen[?] wolle.

Vorgelesen, genehmigt, mitunterschrieben.

[Unterschriften]

DrvonMayer,

Reinhold Gottschling

[rechts]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 17 Mrz. 77 Meissen    1491.A.

An die königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen.

Unter Remission der amtshauptmannschaftlichen Registratur vom 10 h. ms. den Seifensieder Gottschling betr. beehre ich mich Nachstehendes zu deponiren:

In den 39 Jahren meines hiesigen Wirkens sind schon zum öftern die Sitzungen der Gemeindebehörden resp. Vertreter als öffentliche bekannt gemacht

[28 Original][links]

und dazu eingeladen worden, ohne daß jemals auch nur ein einziger Einwohner in demselben erschienen ist.

Seit Einführung der Städteordnung für mittle[re] und kleine Städte in hiesiger Stadt finden, in Gemäsheit Art.II. derselben in Verbindung §77. der revidirten Städteordnung die Sitzungen des Stadtgemeinderaths insofern öffentlich statt, als in der Regel jedermann der Zutritt zu denselben freisteht, solange dadurch die Ruhe der Sitzungen nicht gestört wird.

Fast stets werden auch die Stadtgemeinderathsmitglieder durch den Rathsdiener zu den Sitzungen schon Tags vorher geladen und leicht ist es daher für pp. Gottschling, die Zeit einer Sitzung von demselben zu erfragen, ja! wäre pp. Gottschling ein Bürger, der für das Wohl seiner Gemeinde Sinn und  [rechts]  Verständniß hätte, so würde ich nicht verhehlen, ihn persönlich davon in Kenntniß zu setzen.

So aber ist der seit 3 Jahren hier Bürger gewordene pp. Gottschling, gelinde gesagt, ein sehr unruhiger Kopf, der, als Vorsteher eines sogenannten Gewerbevereins, -

(vergl. Acta, Cap. B. lit.G. No 5 u. 6. Blt.1)

in welchem die statuarisch festgesetzten Unterhaltungen über „Gewerbe und Industrie“ zu den größten Ausnahmen gehören, - diesen Verein zu ganz anderen Dingen benutzt, weshalb auch in jüngster Zeit, die besonnenen Bürger und Einwohner massenhaft aus demselben ausgetreten sind.

Genannter Gottschling leidet offenbar an einer großen Oppositions- und Denunciationssucht, denn wo es gilt, gegen Behörden, sei es durch Wort oder Schrift zu agitiren, da

[29 Original][links]

leiht er auch gewiß bereitwillig seine Hand dazu.

Als erklärter Dissident veranlaßte er schon wiederholt in der rein evangelisch- lutherischen Gemeinde öffentliche freireligiöse Vorträge, allemal angeblich „im Auftrage auswärts wohnender Leute.“

Unter gehässigen und unwahren Angaben verfaßt er für beschränkte Leute Beschwerdeschriften, die schließlich zur Bestrafung der Beschwerdeführer führen,

(vergl. Acta. fol. 29. – 37. und 30 – 43.)

anstatt als verständiger Bürger die verführten Leute zu beruhigen resp. zu verständigen.

Als entschiedener Gegner und Hetzer in den Gemeinden Siebenlehn und Breitenbach gegen den von der Königl. Amtshauptmannschaft und dem Bezirksschulinspector angeordneten und von dem Schulausschuße beschlos-  [rechts]  senen Schulhausbau, hat er sich als erster Mitunterzeichner der von den beiden Schulvorstehern Otto und Lößnitz im Umlauf gesetzten Gegendemonstrationsschrift gekennzeichnet.

(Vergl. Acta. fol. 19 – 25b.)

Der Verfasser der beiden, in der Leipziger Volkszeitung und der Dresdner Montagszeitung erschienenen Scandalschriften über Siebenlehn von denen die erstere sich auf den Schulvorstand und die königl. Bezirksschul-Inspection Meißen, die letztere (vergl. Acta. fol.52) auf die hiesige Ortsbehörde bezieht, ist niemand anderes, als der erwähnte pp. Gottschling u.s.w.

Da nun die von Gottschling Blt. 38 und 47. acta wiederholt geforderte vorherige Bekanntmachung der in den Sitzungen des Stadtgemeinderaths zur Verhandlung kommenden Gegenstände, in dem

[30 Original][links]

wöchentlich nur zweimal erscheinenden Anzeiger, Theils mir, als Leiter der Geschäfte, unthunlich, theils auch dem gesammten Stadtgemeinderathe unter den dermaligen Verhältnissen sehr bedenklich erscheinen muß, übrigens auch derartige Bekanntmachungen weder durch die Rev. Städteordnung noch durch die Städteordnung für mittle[re] und kleine Städte irgendwo der Gemeindebehörde vorgeschrieben sind, so hat der  Stadtgemeinderath einstimmig mit mir beschlossen: dem Antrage Gottschlings für jetzt unter allen Umständen nicht zu entsprechen. Die Sitzungen selbst aber werden öffentlich gehalten und zwar da, wo sie der Bürgermeister zusammenberufen hat. Uebrigens ist im Rathhause weder Rathssaal noch auch ein Rathszimmer da, um Sitzungen darin abhalten zu können und ist „der Bürgermeister lt. amtshauptmannschaftlichen Con-  [rechts]  tracts gehalten, das Sitzungslocal von seinem spärlichen Gehalte (400 [Taler] - -), nebst Heitzung derselben, zu bezahlen, sowie auch die beiden Expedienten mit 230. [Taler] - - jährlich, zu besolden.

Siebenlehn, am 15. März 1877.

Dr. Kreyß, Brgrmstr.

1491.A.

[linke Spalte]

An den Herrn Bürgermeister Dr. Kreyß Siebenlehn.

[rechte Spalte]

da nach Art. II der Städteordnung f. m. u. kl. Städte in  … mit §77 … die Sitzungen des Stadtgemeinderaths in der Regel öffentlich sein sollen, diese Bestimmung aber den

[31 Original][links]

[rechts]

[Randnotiz]

¾. An Herrn Bürgermeister Dr. Kreyß in Siebenlehn zur mündlichen Besprechung bei meiner Anwesenheit in Siebenlehn am 27. dies. Mon. (nach beendigter Musterung[?] in Nossen) abzugeben.

[Haupttext]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 3t Apr. 77 Meissen    1763.A.

An die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen.

Indem ich der Königlichen Amtshauptmannschaft für das gütige Eingehen auf meine Beschwerde wegen der Öffentlichkeit der hiesigen Stadtgemeinderathssitzungen meine schuldigen Dank sage, sehe ich mich zu meinem Bedauern abermalß genöthigt, über die Art und Weise, wie die hohe Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft durch Herrn Bürgermeister Dr. Kreyß hier ausgeführt worden ist, Beschwerde zu führen.

Am 29ten März, Abends ½ 6 Uhr, war öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths. Ich erfuhr es Abends vorher durch ein Mitglied deß Stadtgemeinderaths zufällig, sonst hätte ich keine Ahnung davon gehabt. Es ist nämlich in keiner Weise bekannt gemacht worden, daß der hohen Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft gemäß, Tag und Stunde der betreffenden Sitzungen zur Kenntniß der Einwohner gebracht werden. Ich habe erfahren, daß der Rathsdiener einen Anschlag, welcher besagt, daß am 29ten März eine öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths stattfinden würde, erst am Tage vorher, Abends gegen 6 Uhr (oder wenigstens nach 5 Uhr) am schwarzen Brette im Hausflur des Rathhauses angeheftet hat, aber es ist, wie gesagt, in keiner Weise darauf hingewiesen worden, daß dies in Zukunft geschehen würde. Ich bin auch überzeugt, daß außer mir nur sehr wenige Einwohner Kenntniß davon gehabt haben.

Die Sitzungen des Stadtgemeinderaths finden nicht im Rathhause statt, es wohnt in letzterem nur der Rathsdiener und der Wirth der Schankwirthschaft, man bekommt also die schwarze Tafel gewöhnlich nicht eher zu Gesichte,

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als bis man die Schankwirthschaft besuchen will. In den Wochentagen wird aber letztere nur von wenigen Einwohnern besucht, und dann ist die Tafel Abends so mangelhaft beleuchtet, daß es nur sehr scharfen Augen möglich ist, die Anschläge lesen zu können. Am Tage wird der Verkehr wohl ein äußerst schwacher sein. Der allergrößte Theil der Bürger bekommt die Anschläge wahrscheinlich das ganze Jahr hindurch nicht zu Gesichte.

Ich glaubte nun annehmen zu dürfen, der Herr Bürgermeister habe diese Anordnung nur einstweilen getroffen, die hohe Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft werde dem Stadtgemeinderathe vorgelegt und über die nöthigen Maßnahmen Beschluß gefaßt werden. Die Tagesordnung kannte ich zwar nicht, doch besuchte ich die Sitzung: in meiner Annahme, die hohe Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft werde zur Verhandlung kommen, sah ich mich aber vollständig getäuscht. Nicht eine Silbe wurde davon erwähnt! – Ich muß also annehmen, daß es bei der obengeschilderten Bekanntmachungsweise auch in Zukunft sein Bewenden haben soll und glaube weiter annehmen zu dürfen, daß auch die Königliche Amtshauptmannschaft dieselbe für ungenügend erklären wird. In dieser Annahme bitte ich die Königliche Amtshauptmannschaft um gütige Abhilfe.

Bei meinem Besuche der Sitzung des Stadtgemeinderaths habe ich aber noch einen recht unangenehmen Uebelstand zu bemerken Gelegenheit gehabt. Nachdem mehrere Gegenstände verhandelt waren, kam ein Gesuch des Stadtverordneten Herrn Otto, wegen Entlassung aus dem Schulvorstande zur Verhandlung, und wurde der mitanwesende Herr Otto daher veranlaßt, abzutreten. Darauf wurde auch ich, der einzige Zuhörer, zum Verlassen des Zimmers aufgefordert, Selbstverständlich kam ich  [rechts]  dieser Aufforderung sofort nach, fragte aber vorher noch, ob später noch Verhandlungsgegenstände vorkommen würden, die ich mitanhören könne. Der Herr Bürgermeister bejahte es, sagte aber, es würde nicht lange dauern. Darauf sagte der Stadtverordnete Herr Barthel, man könne ja die geheime Verhandlung zuletzt vornehmen, der Herr Bürgermeister sagte darauf aber, ich könne ja später wiederkommen. Ich sprach meine Bereitwilligkeit dazu aus und verließ das Zimmer. – Wegen des strömenden Regens und weil die vorhergegangenen Verhandlungsgegenstände ziemlich schnell erledigt worden waren, hielt ich es aber nicht für nöthig, nach Hause zu gehen, sondern hielt mich im Vorsaale, aber 8 bis 10 Schritt von der Thür des Sitzungszimmers entfernt, auf. Von der nun folgenden Verhandlung konnte u. wollte ich natürlich nicht hören, nach einiger Zeit aber hörte ich, daß der Herr Bürgermeister mit lauter Stimme fragte: „ Sind Sie damit einverstanden?“, woraus ich schloß, daß vielleicht die geheime Verhandlung beendigt sei. Ich wartete jedoch noch einige Minuten, bis ich hörte, daß der Herr Bürgermeister die Worte: „Gewerbeverein“ und: „es ist schade, daß Otto nicht mehr da ist“, sprach. Nun glaubte ich bestimmt annehmen zu dürfen, daß die Sitzung wieder öffentlich sei, ging nach der Thür und klopfte an.

Nach dem Eintreten stellte ich die Frage, ob ich nun wieder zuhören könne, welche vom Herrn Bürgermeister bejaht wurde.

Es wurde nun noch eine, Herrn Stadtverordneten Otto betreffende, Angelegenheit öffentlich behandelt, das Protokoll verlesen und die Sitzung geschlossen.

Diese Art, geheime Verhandlungsgegenstände zwischen die öffentlichen einzuschieben und dadurch sogar ein Mitglied des Stadtgemeinderaths von

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einem, für öffentlich erklärtem, Gegenstande auszuschließen, scheint mir nicht zweckentsprechend zu sein und ich erlaube mir, auch dieserhalb Beschwerde zu führen und um gütige Abhilfe zu bitten,

Mit vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit

Reinhold Gottschling.

 

[rechts]

[linke Spalte]

Anbei:

Acta Cap.B.Lit.G.N.5. 6.

    A. „ X. und

1.         Orig. Schrift Gottschlings.

[rechte Spalte]

[Eingangsstempel] K. Amtshauptmannschaft 6t Apr. 77 Meissen   

An die Königl. Amtshauptmannschaft Meißen

Auf die von dem Seifenfabrikant pp. Gottschling in Siebenlehn gegen den unterzeichneten Beamten unter dem 2/4. h. m. an die Königliche Amtshauptmannschaft eingereichten Beschwerde, erlaube ich mir berichtigend

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Nachstehendes ad acta zu bemerken:

Am 28. März 1877 machte sich eine beschleunigte Zusammenberufung des Stadtgemeinderathes, in Folge des plötzlichen Todes einer  armen Frau im Geburtsbette, nothwendig, deren Ehemann, einem Tagearbeiter, weil er nach der Anzeige der Hebamme an permanenter Trunksucht leidet, die Pflege des neugeborenen Kindes polizeiwegen nicht überlaßen bleiben konnte und weil der Bürgermeister sich verpflichtet fühlte, über die Art der Versorgung dieses Kindes zuvörderst die Ansichten des Stadtgemeinderathes zu hören.

Die Bekanntmachung wegen dieser Stadtgemeinderathssitzung wurde am 28. März Nachmittags 4 Uhr, gleichzeitig mit der Ladung der Stadtgemeinderathsmitglieder, zur legalen Affixion dem Rathsdiener behändigt und sollte dieselbe Tags darauf (29.) Abends ½ 6 Uhr stattfinden.

Der Anschlag geschieht, wie bei allen Bekanntmachungen, sowie auch neuerdings des Standesamtes, am schwarzen Brette des   [rechts]   Rathhauses, seit der Existenz des Rathhauses.

Gelegentlich der betreffenden Zusammenberufung wurden noch einige andere weniger dringliche Sachen zur Erledigung gebracht, die eingegangen waren, nämlich:

1., eine Verordnung des Königl. Hohen Cultus-Ministeriums die Besetzung der siebenlehner Freistelle auf der Fürstenschule betreffend;

2., ein Gesuch der Hebamme Müller um Unterstützung, wegen nicht ausreichenden Einkommens;

3., die Verfügung des Bürgermeisters bezüglich allwöchentlicher Revisionen des hiesigen Rindviehes durch einen Thierarzt.

Endlich war noch vorzutragen:

5., ein wiederholtes Gesuch des Stadtverordneten Otto um Entlassung aus dem Schulvorstande und

6., eine Mitheilung des Bürgermeisters bezüglich einer neuen Verleumdung des Stadtgemeinderathes im Gottschling’schen Ge-

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werbevereins durch den sub 5 genannten Otto, dieselbe war in den Vereinbarten vorgefunden und das betreffende Protocoll vom Vorstande pp. Gottschling, dem Vereinssecretair Lorenz und dem Fabrikbesitzer Häntzschel beglaubigt und unterzeichnet worden.

Der Bürgermeister beabsichtigte auch diese Puncte öffentlich zu verhandeln, wurde aber ad a vom Stadtrathe Wolf, dem Schwager Otto’s ersucht, die Sache geheimer Berathung zu unterwerfen, worauf pp. Otto, als persönlich betheiligter Stadtverordneter, abzutreten hatte; selbstverständlich auch der Zuhörer Gottschling.

Zu der Mittheilung sub 6 gab es, da es eine vollständig beglaubigte Thatsache betraf, keine Verhandlung; sie wurde einfach der Versammlung zur Kenntniß gebracht und im Protocoll für künftige Wiederholung verlautbart.

Jedermann hatte dabei Zutritt, selbstverständlich auch Otto, der jedoch nach Hause gegangen war. Gottschling aber war wieder Zu-   [rechts]   hörer gewesen.

Wenn sich pp. Gottschling beschwert, die amtshauptmannschaftliche Verfügung vom 19/24. März c. sei im Stadtgemeinderathe nicht vorgetragen worden, so ist das gar nicht zu begreifen, da dieselbe an den Bürgermeister, aber nicht an den Stadtgemeinderath zur Bescheidung Gottschlings durch Abschrift derselben mittels Resolutionscopie vollständig noch am Tage des Eingangs besagter Verfügung thatsächlich beschieden worden ist.

Siebenlehn am 4. April 1877

Der Bürgermeister allda.

Dr. Kreyß.

 

Dato den 30/4. 1877, sind die Bl. N2 bezeichneten beiden Aktenstücke H. Bürgermeister Dr. Kreiß in Siebenlehn … remittirt worden.

Nachr. Bahmann

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[41 Original] [links]

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[43 Original] [links]

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[44 Original] [links]

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[45 Original] [links]

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[46 Original] [links]

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[47 bis 65  Beschwerde der Emilie Preußer]

 

 

 

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[links]

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[Eingangsstempel]

An die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen

In Folge des Erlasses der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen vom 22. Febr. – 1. März a. c. die Zusammensetzung der städtischen Collegien betreffend, beehrt man sich hierdurch Nachstehendes zu referiren:

1., die Stadtverordneten scheiden aller 6 Jahre aus, jährlich je ein Drittheil und zwar wie folgt:

zum 31. Dezbr. 1878 a Herr Carl Otto, ans.

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Bürger und Böttcher;

H. Constant Lößnitz, ansäss. Bürger und Schumacher;

Herr Ernst Kretzschmar, unansäss. Bürger und Schnitthändler;

b, als Ersatzmann Herr Louis Paul, ansäss. Bürger und Brauereibesitzer;

zum 31. Dezbr. 1880 a Herr Paul Zetzsche, ansäss. Bürger u. Kurzwaarenhdler;

Herr Heinrich Ludwig, ansäss. Bürg. Kaufmann u. Fabrikinhaber;

Herr Heinrich Häntzschel, unansäss. Bürger Kaufmann und Fabrikbesitzer;

b., als Ersatzmann Herr Otto Hildebrand, ansäss. Bürger und Schuhmacher;

zum 31. Dezbr. 1882 a Herr Otto Barthel ansäss. Bürger und Sattler;

Herr Wilhelm Löffler, ansäss. Bürger und Schuhmacher;

Herr Adolph Legler unansäss. Bürger und Tischler;

b., als Ersatzmann Herr Ferdinand Wolf unansäss. Bürger und Glaser;

[rechts]

2:, Die beiden Stadträthe scheiden nach 6jähriger Dienstzeit zugleich aus und zwar:

zum 31. Dezbr. 1881. Herr Stadtrath Julius Wolf Postverwalter;

Herr Stadtrath Ernst Löwe, Schnitthändler;

3., Der Bürgermeister scheidet ebenfalls nach 6jähriger Dienstzeit aus und zwar zum 1. April 1878: Dr. Camillo Kreyß, pr. Arzt

Siebenlehn am 5. März 1877.

Der Bürgermeister.

Dr. Kreyß.