Protokolle der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn vom
01.03.1847 bis zum 04.01.1848
Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
Transkribiert ab 2025 von Klaus Kreyß, unvollständig und
bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die Protokolle einzelner Sitzungen.
Die mit Original gekennzeichneten Marken führen zu den
Original-Scans.
Fragezeichen „?“ hinter einem Wort zeigt Unsicherheit des
Transkripts an.
Für mit * gekennzeichnete Wörter gibt eine Erklärung an Ende.
[noch nicht transkribiert]
Sitzung der Stadtverordneten am 16 März 47.
Gegenwärtig [9 Namen]
Gegenstände
1.) Vortrag eines vom Stdtv: H Kreyß im Auftrag des Collegii verfaßten
Gutachtens über eine Widerlegungsschrift des Stadtraths, betreffend: Abtretung
der städtischen Gerichtsbarkeit.
Beschluß:
Dem Gutachten in allen Theilen u. dem darin gestellten Antrage beizupflichten
u. deshalb an den Stadtrath zu berichten wie folgt:
An den Stadtrath allhier.
Unter Bezugnahme auf das abschriftlich beiliegende Gutachten, sprechen die
Stadtv: dem Stadtrath ihren Dank für die eben so fleißig als wirklich belehrend
ausgearbeitete Widerlegungsschrift vom 11n Febr: d.J. betreffend:
Abtretung der städtischen Gerichtsbarkeit aus, ziehen den eventuellen Antrag
vom 24: Novbr: v.J. zurück, erklären sich zur Zeit in Nichtabtretung dieses
Realrechts mit dem Stadtrath übereinstimmend und ersuchen den Stadtrath:
Derselbe möge unsre heutige Antwort nebst den abschriftl: beiliegenden
Gutachten zu den Akten heften und möglichst bald nun die Revision des
Localstatuts von da aus fortsetzen wo dieselbe durch die Verhandlungen über
Zweck oder Unzweckmäßigkeit der mehrerwähnten Abtretung pp: unterbrochen wurde,
2.) Anzeige des Stadtraths von
1/3. 47. daß es bei dem Innhalte? der diesseitigen Anzeige
vom 25n Febr: 47. allenthalben bewende.
3.) Anzeige des Stadtraths, vom 1/3. 47. pct.1. daß laut Hohen
Kreis-DirectorialVerordnung vom 10n. Febr 47. die Seiten der StdtV:
für nicht justifizirbar erklärten Stadtcassenrechnungsposten de anno 1845.
hohen Orts für passirlich erachtet worden sind.
Beschluß. bwendet,
4.) Anzeige des Stadtraths, ibidem pct:2. betreffend: Beschwerde der Stdtv:
über den Stadtrath wegen in der letzten Sportelrechnung nicht verrechneter
Besitzstandsverzeichnißgebühren und Rechtfertigung
hierüber;
Beschluß: deshalb an den Stadtrath? zu berichte wie folgt:
Bezüglich der diesseitigen Immediatbeschwerde über den Stadtrath u. resp. den
Herrn Stadtrichter Liebich, wegen in der letzten Sportelrechnung nicht
verrechneter Besitzstandsverzeichnißgebühren und einiger stadträthl:
Bemerkungen in dem an uns unter dem 1/3. 47. ergangenen Schreiben sub pct:2.
bemerken wir zu Berichtigung der irrthümlichen Auffassung dem Stadtrathe,
1.) daß die nicht übereinstimmende Vereinnahmungsweise der
Besitzstandsverzeichnißsporteln in dem Jahre 1846. mit der des früheren Jahres
allein Veran-
lassung gegeben hat, daß diesseits angenommen werden mußte,
als sei dieser Einnahmeposten gar nicht verrechnet, und demnach zur Zeit
noch der Stadtcasse vorenthalten worden, was, wenn es geschehen, allerdings
widerrechtlich nur geschehen sein konnte;
2.) daß diese nun als erledigt zu erachtende „widerrechtliche Voranthaltung“
dieser Gebühren, aber diesseits als eine absichtlich betrügerische „des Herrn
Stadtrichter“ keinesweg’s betrachtet, sondern blos ausgesprochen worden ist,
daß ohne legale Controlle u: namentlich, wenn ein allerdings stets vom
Stadtrichter zu vertretende, niemals aber zur Vereinnahmung von Sporteln zu
gebrauchende Expedient, Gelder für die Stadt oder Sportelcasse einnimmt „Veruntreuungen
möglich gemacht werden“.
3.) daß die Stadtv: wünschen: der jedesmalige Stadtrichter möge künftig über
jede Einnahme Quittungen ausstellen und diese in Gemäsheit §.45. des
Localstatuts bei dem mitgetheilten stadträthlichen Beschluße Beruhigung gefaßt
wurde.
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Vorgelesen, genehmigt u. mitunterschrieben
[9 eigenhändige Unterschriften]
Sitzung der Stadtverordneten am 24ten März 47.
Gegenwärtig
[9 Namen]
Gegenstände
Vorlegung der von der Rechnungsdeput: bereits durchgegangenen Kirch- u.
Hospitalrechnungen de anno 1846. zur Durchsicht, Prüfung u. monitur.
Beschluß: Anzeige von dem gegen erstere gezogenen moniti zu machen:
Monit.1.) Auf der Specif: No=2. zu Capitel? der Einnahme befindet sich ein
Additionsfehler von – 5ngr 4d., in dem in der I. Rubrik – 1ngr. – zu viel, in
de IIten dagegen – 6ngr 4d. zu wenig gezählt sind, folglich die
Rechnungen bestehend in 2 Fascikel sub sum? … mit den dazu gehörenden Belegen
an den Stadtrath zurückzusenden,
2.) Vortrag des stadträthl. Schreibens vom 18. März 47. betreffend
1.)
städtische Gerichtsbarkeit,
Beschluß: bewendet,
2.)
Beschwerde wegen Besitzstandsverzeichnißgebühren
Beschluß: bewendet
3.)
Heimatsanelegenheit für Guido Herrmann Friedrich
Handlungslehrling in Magdeburg
Beschluß: bewendet bei stadträthlicher Anzeige
4.)
Beschwerde, bezüglich Marktpflasterung u. das
durch Communauflage aufzubringende Capital von 12 rl/ - - .
Beschluß: bewendet bei stadträthl: Anzeige.
5.)
Entschädigung Bertholds wegen Schulaucthzims?
Beschluß: genehmigt.
6.)
Anzeige daß zum Schullocal einrichtungsbaues?
Hohen Orts f. 50. - - u. zu Pensionirung des Cantor Schlegel alljährlich 50 r/
- - aus Staatscassen bewilligt sind.
Beschluß: bewendet,
7.)
Uebersendung der Stadtcassenrechnung de anno
1846. nebst Belege Armencassenrechnung vom J. 1846. nebst Belegen
Stadtschuldentilgungsrechnung v. J. 1846.
Beschluß: wird an die Rechnungsdeput: verwiesen
8.) Wahl eines Deputirten zur Aufzeichnung des Kirchbestands: trifft der StadtV Haupt
Vorgelesen, genehmigt u. mitunterschrieben
[8 eigenhändige Unterschriften]
[noch nicht transkribiert]
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