Posteingang der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn 1846
Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
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[16 Original]
… d. 17n Januar 1847
… d. 29n Januar 1847
Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige vom 29sten Dezbr.
1846. zu erkennen gegeben:
zu
1.
daß es bei der Anzeige bewendet.
zu
2.
daß der Nachtwächter Günther bereits am 2ten d. Mts. zur Pünktlichkeit angehalten und verwarnt worden
ist.
zu
3.
daß die diesseitige Beantwortung des jenseitigen Schreibens vom 24sten Novbr. 1846. nicht eher als nach Beseitigung der preßantern Jahresschlußarbeiten
geschehen kann.
Was hiernächst die fernerweite Anzeige der
Stadtverordneten vom 7ten Januar 1847. betrifft, so wird:
1.,
aus Anlaß der jenseitigen Wahlergänzungen
zur Kenntniß [16a
Original] der Mitglieder der Baudeputation
gebracht, daß vom Neujahr an der Rathmann Johann Gottlob Reymann Vorstand
dieser Deputation ist, und
2.,
daß, wenn den Marktbewohnern Pflasterung vor ihren Häusern nicht abverlangt, auch die Communalanlage wegen der Marktpflasterung nicht erhöht werden soll, bei dem nach Höhe von nur 600[Taler] verstatteten Darlehen wegen Mangels an Baumitteln zur Marktpflasterung im Laufe dieses Jahres nicht verschritten werden könnte, abgesehen davon, daß man sich einer bedenklichen Unbilligkeit gegen die zur Pflasterung gezogenen Bewohner der Endgasse und Neugasse umso mehr schuldig machen würde, als das dießfallsige stadträthliche Verlangen der Vorhaupts abpflaster=
[16b Original] ung, in
dem Traufrechte begründet ist und diese Abpflasterung
in allen Städten, und in vielen sogar in einer Breite von drei Ellen
gefordert wird.
Schlüßlich werden die Stadtverordneten veranlaßt, zur dießjährigen
Gewerbe= und Personalsteuercatasteraufstellung zwei
ihres Mittels zu deputiren und anher anzuzeigen.
Siebenlehn, den 16ten Januar 1847.
der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[16Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier
[01 Original]
Praesentirt d. 2/2 47.
Public. d. 5/2 47
Auf die Anzeige der Stadtverordneten vom 30sten Januar 1847. ist zurückzuentgegnen:
1., daß es bei der Deputirung Herrn Bachmanns
und Putzgers zur Gewerbesteuercatasteraufstellung
bewendet, und
2., daß die Erinnerung gegen die Sportelrechnung wegen der ermangelnden Besitzstandsverzeichnißgebühren vom
Rechnungsführer als begründet anerkannt wird und die unterlassene
Vereinnahmung von 9 ausgefertigten, entgeldlichen
Besitzstandsverzeichnissen an 22[ngr.] 5[Pf.] dadurch
erklärlich wird, daß der Expedient diese Gebühren, für
deren Vereinnahmung ein Manual nicht besteht, erst nach der Rechnungsablegung
dem Rechnungsführer notificirt und
behändigt hat.
Diese 22[ngr.] 5[Pf.] sind als fernerer Sportelüberschuß an die Stadtcasse bereits
abgeliefert worden.
Hiernächst theilen wir den Stadtverordneten annoch Folgendes mit:
3., der Comite zu Anschaffung neuer [01a Original] Kirchenglocken, hat unter andern
gebeten, die erforderlich werdende, von den Baugewerken auf höchstens
12[Taler] veranschlagte Reparatur an den Glockenstühlen und die
Anschaffung der neuen Glockensäule aus der St[adt]casse zu bestreiten; wir sind damit einverstanden und
erwarten ein Gleiches von den Stadtverordneten.
4., Auf die Immediateingabe der Stadtverordneten vom 10. Februar 1847. die
Bestellung eines Friedensrichters betr. soll nach Rückempfang der
einschlagenden Akten Bericht erstattet werden, weshalb wir Solches zu
Einreichung besonderer Vorstellung
20ster Februar 1847.
bis zum 20n dieses Monats mit dem Gewerken bekannt machen,
daß die stadträthliche Majorität
au[s] den mitgetheilten Beweggründen zur Zeit
auf ihrer Weigerung beharren zu müssen glaubt.
5., Im Verfolg des approbirten Hausha[lts=] [01b
Original] plans
auf 1847. ist unter andern annoch mittels Berichts
anzuzeigen, wie viel vom Jahre 1848. auf die künftigen, neun, zur
Marktpflasterung zu erborgende Communschuld
von 600[Taler] durch Anlagen aufgebracht werden soll.
Wir haben den Stadtverordneten unsern Vorschlag mitgetheilt,
daß alljährlich 25[Taler] aufgebracht und diese alljährlichen
25[Taler] aller 4 Jahre mit 100[Taler] auf das Capital zurückgezahlt
werden möchten. Da die einschlagenden Akten zur Zeit nicht anwesend sind,
so wissen wir nicht, ob die Stadtverordneten bereits eine bestimmte
Erklärung abgegeben haben.
Deshalb und da der zu erstattende Bericht nunmehr unverzüglich zum Abgange
gebraucht werden muß, veranlassen wir die Stadtverordneten zu dieser
Erklärungsabgabe.
6., Auf die Beschwerde der Stadtverord= [01c Original] neten
vom 8n November 1846 Abforderung von Kosten in Sachen der Stadtverordneten 7a.,
die Braugemeinde betr. ist eine Hohe Kreisdirectorialverordnung
eingegangen, nach welcher die Stadtverordneten mit Abforderung von Kosten
für den als eine stadträthliche Resolution
zu betrachtenden Bescheid zu verschonen sind.
Wir fertigen diese Hohe Verordnung vom 30. December 1846. statt mündlicher Bekanntmachung
beigehend in Abschrift zu.
Siebenlehn, am 1sten Februar 1847.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[01Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier
[05-28 Original]
An die Stadtverordneten zu Siebenlehn
Die Stadtverordneten ersehen aus der abschriftlich beiliegenden Verordnung der
Königlichen Hohen Kreisdirection vom 6. April 1827., daß und aus
welchen Gründen sich die Hohe Behörde für die Bestellung eines
Friedensrichters für Siebenlehn ausgesprochen hat.
Wir setzen die Stadtverordneten statt mündlicher Bekanntmachung von dieser
Kreisdirectorialverordnung in Kenntniß und
veranlassen dieselben gleichzeitig, nunmehr nach Vorschrift von §. 7…
des Gesetzes vom 22. Juni 1846. mit der Wahl eines Friedenrichters zu
verfahren, uns aber das Ergebniß zur Verfüg-
[05-28a Original]
ung des nach § 50. dieses Gesetzes, nach §.20.
resp. 23. 25. und nach §.28. der Ausführungsverordnung vom 1.
November 1846. Erforderlichen anzuzeigen.
Siebenlehn, am 28. Mai 1827.
der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[06-21 Original]
[oben rechts]
Eingegangen den 21.J[uni 47]
vorgelesen den 8. July
An die Stadtverordneten allhier.
Erst jetzt, nach Rückempfang der Stadtverordnetenakten Lit.
St. No.51. sind wir in den Stand gesetzt, [die?] Anzeige der Stadtverordneten
vom 20. April und 2. Juni zu beantworten. Was nun zunächst:
I, die Anzeige vom 20. Mai 1847. nebst Beilage vom 30. März 1847.
betrifft, so ist Folgendes zu erwidern
zu mon
1. der Beilage.
Die Zins berechnung von 3[Taler]
15[ngr.] ist richtig, da der Rückstand der 5.
prozentigen Zinsen nicht blos auf 8. Monate, sondern
auf 8. Monate 9. Tage zu berechnen war.
zu mon.
2. 3. 4.
Die Errinnerungen werden von dem
Rechnungsführer den man deshalb für die künftigen Rechnungen mit
Anweisung versehen hat, zugestanden.
zu 3. der Anzeige
ad mon.
5.
Die hier monirte Ausgabepost beträge nicht 3[Taler] 25[ngr.],
sondern nach den Beträgen no. 197. 198. 199. nur
3[Taler] 20[ngr.]
[06-21a Original]
und ist aus folgenden Gründen passirlich?,
einmal, weil auch der Bürgermeister und die übrigen Rathsmitglieder nach dem durch die Kreisdirectorialverordnung
vom 9. April 1847. bestätigte, Commun… Expeditionen mit je 20[ngr.] gleich denStadtverordneten
entschädigt werden, sodann aber, weil wir in unserer Ausfertigung vom 25.
November 1846. den Stadtverordneten noch ausdrücklich mitgetheilt
haben, daß wir, wie früher im Jahre 1840. und 1843., so auch die den
3. Dezember 1846. stattfindende Volkszählung durch einen zu delegirenden Stadtverordneten und den jedesmaligen
Expedienten gegen eine Vergütung von je 20[ngr.]
für den Tag besorgen wollten, die Stadtverordneten aber durch ihn ohne
einen Widerspruch gegen die angezeigte Vergütung des Expedienten, in der
Anzeige vom 24.Nobr/3.Dezbr. 1846. ausdrücklich erklärte Delegirung des Herrn Stadtverordneten Heimrich die
früher wiederholt verwilligte. Ausgabe von
3[Taler] 20[ngr.] genehmigt haben.
ad mon. 6.
Diese Errinnerung findet in
Hinblick auf den Grundsatz, daß auch ein besoldetes Rathsmitglied
mit Baaraufwand verbundene, auswärtige
Expeditionen ohne Entschädigung zu besorgen nicht verbunden ist, durch die
ad mon. 5. angezogene Kreisdirektorialverordnung
[06-21b Original]
vom 9. April 1847. so wie daß die Stadtverordneten
dergleichen Entscheidungen stets in den Jahren 1839. und 1840. sogar den
Bürgermeister und Protokollanten zugleich, genehmigt haben, ihre
Erledigung.
ad mon.
7.
da die 1[Taler] 15[ngr.] bei Beleg
no:170. und 171. lt. Cap. XXVI der Einnahme in der Stadtkaßenrechnung
1846. von der Bezirkssteuereinnahme nur mit 22[ngr.]
5[pf.], die 15[ngr.] bei
Beleg nr. 176. aber gar nicht restituirt
worden sind, derartige Zeitversäumnisse aber nach der Kreisdirektorialverordnung
vom 9. April 1847. aus der Stadtkaße zu
vergüten und die Vergütung von je 15[ngr.]
üblich und angemeßen ist, so hat, wie
geschehen, die Stadtkaße den Ausfall von 22[ngr.] 5[pf.] bei Beleg no: 170. und 171. und von 15[ngr.]
bei Beleg no. 176. zu decken.
ad mon.
8.
Eine gleiche Erinnerung
haben die Stadtverordneten bereits in der Anzeige am 14. März 1846.
gegen die Stadtkassenrechnung 1846. gezogen, und wir haben denselben hierauf
pct.3. der Ausfertigung vom 31. März 1846. befriedigend Auskunft ertheilt.
Indem wir daher die Stadtverordneten wiederholt auf §.11. der in jener
Ausfertigung angezogenen Ausführungsverordnung vom 26. Oktober 1843. re…ichen?
[06-21c Original]
bemerken wir, daß diese Entgeldlichkeitsfrage
zum Ueberfluß zugleich mit durch die Kreisdirektorialverordnung vom 10. Februar 1847 bejaht
worden ist.
Die Stadtverordneten, welche unser Protokollant zu mündlicher Auskunftsertheilung bereith ist,
werden veranlaßt, sich in der nächsten
Anzeige über die Justifikation der fraglichen Rechnungen auszusprechen.
Was hiernächst
II., die Anzeige der Stadtverordneten vom 2. Juni 1847.
anlangt, so soll
zu
1.
dem nunmehrigen Verlangen um Nichteinsetzung eines
Friedensrichters so lange gewillfahrt werden, als der Stadtrichter Liebich das
Vermittleramt in der zeitherigen Maße besorgen wird, oder die in unserm
Berichte vom 26. Februar 1847. angedeuteten Fälle nicht mitwirken, welche
die Besetzung dieses Postens nothwendig, oder auch
nur wünschenswerth erscheinen lassen.
zu
2.,
Das neuerdings in hiesiger Stadtschule eingeführte
Fachsystem, über welches uns eine Cognition
nicht
[06-21d Original]
zusteht, gestaltet die gewünschte Claßeneinrichtung
nicht, wie denn auch die letztere schon deshalb unausführbar sein
würde, da ein ununterbrochener Vormittagsunterricht von 6. Stunden
für Lehrer und Schüler zu erschöpfend und für die Dauer
nicht zu ermöglichen sein würde.
So wünschenswerth auch den einzelnen Aeltern eine derartiger Claßeneinrichtung
sein mag, so müssen wir doch aus den angegebenen Gründen unsere Vermittelung versagen.
Siebenlehn, den 21. Juni 1847.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[06-21Umschlag Original]
An die Stadtverordneten hierselbst.
[06-28 Original]
Der Königlichen Kreis= Direction
ist aus dem Berichte vom 23/26. dieses Monats vorgetragen worden, was von dem
Stadtrathe zu Siebenlehn auf Erfordern in Betreff einer neuerlichen Beschwerde
des dasigen Stadtverordneten darüber, daß der vormalige
Steuereinnehmer Johann Leberecht Preußger
daselbst als Holzgeldereinnehmer statt der ihm
erlaubten Erhebung von nur [6 Pf.] pro Klafter und [3 Pf.] für das Schock?
Reisig angeblich unbefugter und betrügerischer Weise [1 ngr.] für jede Klafter und [5 pf.]
für das Schock? Reisig von den Einwohnern Siebenlehns erhoben habe,
angezeigt worden ist.
Da nun hiernach der Stadtrath genannten Preußger
am 6. Juni 1844.Inhalts des Aktenfaszikels Sub O erlaubt hat, die fraglichen
Gebühren mit … [1 ng.] und [5 pf.] zu erheben, auch Preußger
der ihm am 14. Februar 1846. Blatt 31. Act. Lit. S.
no:49. angekündigter Reduktion derselben auf [6 pf.]
und [3 pf.] sich nicht unterworfen, sondern seine
Funktion gekündigt, und der Stadtrath sei-
[06-28a Original]
ner Anzeige nach, ihn auf dessen Anfrage
ausdrücklich beschieden hat, daß derselbe bis zu Ablauf der
dreimonatlichen Kündigungsfrist die fraglichen Gebühren mit [1 ngr.] und [5 pf.] fortzuerheben befugt sei, so kann die Königliche
Kreisdirektion nicht befinden, daß Preußger,
wenn er jene Gebühren bis dahin nach dieser Höhe erheben, sich
…irs Ungebühr … schuldig gemacht,
und daß es deshalb eines Einschreitens des Stadtraths gegen ihn bedurft
habe.
Mehrgenannter Stadtrath ha..her, wie hiermit
erfordert wird, ihn gemäß der Stadtverordneten auf ihre Eingangs
gedachte Eingabe vom 13. Dezember vorigen Jahres zu bescheiden.
Dabei giebt Man jedoch dem Stadtrath zu erkennen, daß er sowohl zu der am
6. Juni 1844. getroffenen neuen vom Localstatute
abweichenden Repilirung? des Prußgerschen
Diensteinkommens, die Zustimmung der Stadt-
[06-28b Original]
verordneten und die Genehmigung der Königlichen
Kreisdirektion einzuholen, als auch deren, des Preußgern
wegen fernerer Erhebung der Gebühren von [1 ngr.]
und [5 Pf.] bis zu Ablauf der Kündigungsfrist in der angegebenen Maaße beschieden, die Stadtverordneten, deren Antrag
auf Reduktion derselben vom 1. Januar 1846. an gerichtet war, in Kenntniß
zu setzen gehabt hätte.
Uebrigens hat nunmehr der Stadtrath wegen Abgabe der
..henden Akten an das Justizamt Nossen der vorigen
Verordnung vom 1. Dieses Monats nachzugehen.
Ein Stück Acten Lit.
S. no:49. und 1. Fascikel Sub 0, folgt anbei
zurück.
Leipzig, den 28. Juni 1847.
Königlich Sächsische Kreis=direction S.v. Boizem
An den Stadtrath zu Siebenlehn. - den vormaligen Steuereinnehmer Preußger betreffend
[07-06 Original]
Eingegangen den 7. Juli 1847.
vorgelesen den 8. Juli 1847
An die Stadtverordneten allhier.
Die Stadtverordneten empfangen beiliegend folgende Schriftstücke:
1., die Rathsacten Lit.S:
nr.8., aus welchen dieselben ersehen, daß und aus welchen Gründen
die Königliche Straßenbaukommission den Forsthofweg für einen
öffentlichen, in Siebenlehner Flur gelegenen und deshalb von der
Stadtgemeinde Siebenlehn zu bessernden Fahrweg erkennt, und wie der Stadtrath Bl. 57 dieser Verfügung entgegenzutreten beschlossen
hat.
Die Stadtverordneten wollen sich ihrerseits darüber erklären, ob sie
die behauptete Wegebesserungsverbindlich-
[07-06a Original]
keit anerkennen, oder aber, ob sie mit dem Stadtrathe
diese Verbindlichkeit bestreiten und welche etwaige besondere Maßregeln
sie im letztern Falle ergreifen wollen.
2., die auf das I. Halbjahr 1847. abgelegte Stadtgerichts= und Stadtrathssportelrechnung zur Prüfung Monitur und endlichen Justificationserklärung.
Siebenlehn, am 6. Juli 1847.
Der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
Eingegangen den 17 Juli 1847
vorgelesen den 27 Juli
An die Stadtverordneten allhier
Den Stadtverordneten geben wir auf ihre letzte Anzeige vom 9. Juli 1847 zu
erkennen, daß
zu 1.
nunmehr mit stadträthlicher Justifikation der
Stadtkassen= Stadtschuldentilgungs= und der Armenkassenrechnung auf das Jahr
1846. verfahren worden ist und daß wir
zu 2.
in der Forsthostigen?angelegenheit dem mitgetheilten Rathsbeschluße
vom 5. Juni 1847 und der Stadträthlichen Zufertigung
vom 6. Juli 1847. pct.1. gemäß einen Sachwalter konsuliren
und daferne die Stadtverordneten damit einverstanden
sind, im Falle der Nothwendigkeit, den Herrn Adv. Klien die Differenz zu Zurückweisung der Ansinnen der
Straßen-
[07-17a Original]
baukommission übertragen
werden.
Hiernächst? haben wir den Stadtverordneten Folgendes mitzutheilen:
1., Mit dem 12ten dieses Monats werden dem Stadtrathe aus Staatsmitteln
gewährte Beihilfen von 100[Taler] zu Beschaffung billigern
Brodes für die hiesigen Unbemittelten bis auf 6[Taler] 18[ngr.] 5[Pf.] verausgabt.
Um bei den immer noch hohen Brodpreisen die nothwendige Verabreichung billigern
Brodes noch bis zu Ende dieser Woche fortzustellen?, und auf diese Weise im
Interesse der Unbemittelten und zugleich in Entsprechung Hoher Ministerialverordung; insonderheit der
amtshauptmannschaftlichen Anweisung vom 28. Mai? 1847. handeln zu können,
bedarf es zur Deckung des dießfallsigen
Ausfalls eines städtischen Zuschusses von 8[Taler]3[ngr.]7[Pf.],
der wie den Stadtverordneten hier?mit vorsorglich
angezeigt wird, aus der Ortsarmenkasse zu decken ist.
2., Auf die neuerliche Beschwerde der Stadtverordneten gegen den un-
[07-17b Original]
terzeichneten Stadtrath, Betreffs der von dem
vormaligen Steuereinnehmer Preußger angeblich betrügerischerweise erhobenen höhern
Holzgelder einnahme?gebühren von 1[ngr.] und 5[pf.] ist eine Hohe Kreisdirektorialverordnung vom 28. Juni 1847. ergangen, Infalls welcher sich Preußger
durch Erhebung der angegebenen Gebühren bis zu Ablauf seiner
Kündigungsfrist eines Ungebührnisses nicht
schuldig gemacht, und daß es deshalb eines Einschreitens des Stadtraths
gegen denselben nicht bedurft hat.
Die Stadtverordneten werden daher in Gemäßheit der in Abschrift
anliegenden Hohen Verordnung auf ihre Eingabe vom 13. Dezember 1846. in der
erkannten Weise hiermit beschieden.
Siebenlehn, den 17. Juli 1847.
Der Stadtrath
für den Bürgermeister
Liebich Rthm.
[07-17Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier.
[Erwiderung
des Stadtrats zu den Einwänden der Stadtverordneten gegen den Entwurf des
Stadtrats eines erweiterten neuen Lokalstatuts]
[08-07 Lokalstatut Original]
Beantwortung
der
von den Stadtverordneten gegen den stadträthlichen Entwurf des revidirten Localstatuts gezogenen
Erwiederungen.
ad §.3.
Da
in dem Vermögensverzeichnisse nur der Werthsbetrag
des aus unbeweglichen Gütern, Gerechtsamen, Geldbeständen,
außenstehenden Forderungen, Mobiliargegenständen und Büchern
bestehenden Stadtvermögens, nicht aber eine spezielle Aufzeichnung dieser
einzelnen Vermögensbestandsenthaltung auch der Vermögensbestandtheile
zum Theil, steigend und fallend ist, so kann für nur das städtische Immobiliarbesitzthum aufgeführt werden und würde
der §. demnach folgendermaßen lauten:
§.3.
Die Bestandtheile des Stadtver=
[08-07 Lokalstatut a Original]
mögens, wie letzteres von Immobilien
1., in den unter Augustusberger Gerichtsbarkeit gelegenen Flurstücken sub 73. 98. 99. 100. 101. 102. und Acker 205
[Quadratruten].
2., in den Budenschuppen sub 64… des Flurbuchs
und 16… des Brandversicherungskatasters,
3., in den Budenschuppengarten sub 64… r…
3. [Quadratruten]
4., in der Frohnreste? sub
44. des Flurbuchs und sub 79. des
Brandversicherungskatasters, und
5., in drei gegen einen Gemeindezins? ausgethanen?
Gärtchen als:
a., in dem Gärtchen sub 25b.
von 2 [Quadratruten] bei nos. 59. d. B.V.K.
b., in dem Gärtchen sub … von 1.[Qu.R.] bei nos. 6…
[08-07 Lokalstatut b Original]
des Brand Vers. Cat. und
c., in dem Gärtchen sub 134b. von 1.[Qu.R.] bei no. 159. d. B.V.C.
besteht, lassen? sich aus dem Vermögensverzeichnisse ersehen.
ad §.7.
Diese
§. kann wegfallen.
ad §.11.
der
Marktzins kann mitausgeführt? werden, jedoch nicht dem Betrage nach. da
derselbe verschieden ist und 1[ngr.] 3[pf.] bis 12[ngr.] 5[pf.] beträgt.
ad §.12.
wird
genehmigt.
ad §.16.
dieser
Zusatz wird, da dem Stadtverordnetenvorstand als einer nichtobrigkeitlichen
Person keine Mitvollziehung, sondern zum Zeichen ausgeübter Controle nur das Recht der Contrasignatur
zusteht, mit 5. gegen 1. Stimme abgelehnt,
[08-07 Lokalstatut c Original]
ad §.17.
Der
Stadtrath ist dafür, daß, wie in den Nachbarstädten, die
Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag und durch das Wochenblatt
erfolgt.
ad §.19.
Wird
von dem Stadtrathe mit 3. gegen 3. Stimmen in der Voraussetzung, daß die
Braugemeinde keine rechtliche Befreiung nachweist, genehmigt.
ad §.26.
dieser
§. kann wegfallen, da die Stadtverordneten darin eine
Beeinträchtigung ihres Rechts erblicken, während es dem Stadtrathe zu
Vermeidung bereits stattgehabter Differenzen nur um eine feste Norm? zu thun war.
ad §.27.
Dasselbe
gilt von dieser §., jedoch kann dem Verlangen der Stadtverordneten sub 2., ihres diesfalsigen
Nachtrags vom 7. Ok=
[08-07 Lokalstatut d Original]
tober 1847. zu den Sitzungen des Stadtraths und der
Stadtverordneten ein Lokal zu ermiethen, nicht
entsprechen werden, weil dieser Miethzins eine unnöthige neue städtische Mehrausgabe sein
würde auch der Stadtrath sich zu dem einseitigen Verlangen
gemeinschaftlicher, regelmäßiger, vereinigter Sitzungen, /:ad
§.29.:/ namentlich in der daselbst dem Stadtrathe zugetheilten
mehr sub= als praeordinirten
Rolle, wegen Mangels an wirklicher Bedürfnis und um früher dagewesene
Differenzen größere Zeitaufwand und Beeinträchtigung der
beiderseitigen Rechtsgebiete zu vermeiden nicht entschließen kann.
ad §.28.
dem
Verlangen der Stadtverordneten nach beliebiger Oeffentlich=
[08-07 Lokalstatut e Original]
keit
ihrer Sitzungen
[08-07 Lokalstatut f Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Lokalstatut g Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Lokalstatut h Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Lokalstatut i Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Lokalstatut j Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07 Original]
[noch nicht transkribiert]
[08-07a Original]
[noch nicht transkribiert]
[09-05 Original]
[noch nicht transkribiert]
[09-05Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]
[10-06 Original]
[noch nicht transkribiert]
[10-06Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]
[10-19 Original]
[noch nicht transkribiert]
[10-23 Original]
[noch nicht transkribiert]
[11-30 Original]
[noch nicht transkribiert]
Bemerkungen:
205 sächs. Acker-Quadratruten sind ca. 2367 m²