Posteingang der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn 1846

Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg


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Posteingang vom 16.01.1847

[16 Original]
… d. 17n Januar 1847
… d. 29n Januar 1847

Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige vom 29sten Dezbr. 1846. zu erkennen gegeben:
               zu 1.
daß es bei der Anzeige bewendet.
               zu 2.
daß der Nachtwächter Günther bereits am 2ten d. Mts. zur Pünktlichkeit angehalten und verwarnt worden ist.
               zu 3.
daß die diesseitige Beantwortung des jenseitigen Schreibens vom 24sten Novbr. 1846. nicht eher als nach Beseitigung der preßantern Jahresschlußarbeiten geschehen kann.
Was hiernächst die fernerweite Anzeige der Stadtverordneten vom 7ten Januar 1847. betrifft, so wird:
               1.,
aus Anlaß der jenseitigen Wahlergänzungen zur Kenntniß   [16a Original]   der Mitglieder der Baudeputation gebracht, daß vom Neujahr an der Rathmann Johann Gottlob Reymann Vorstand dieser Deputation ist, und
               2.,

daß, wenn den Marktbewohnern Pflasterung vor ihren Häusern nicht abverlangt, auch die Communalanlage wegen der Marktpflasterung nicht erhöht werden soll, bei dem nach Höhe von nur 600[Taler] verstatteten Darlehen wegen Mangels an Baumitteln zur Marktpflasterung im Laufe dieses Jahres nicht verschritten werden könnte, abgesehen davon, daß man sich einer bedenklichen Unbilligkeit gegen die zur Pflasterung gezogenen Bewohner der Endgasse und Neugasse umso mehr schuldig machen würde, als das dießfallsige stadträthliche Verlangen der Vorhaupts abpflaster=  

[16b Original]   ung, in dem Traufrechte begründet ist und diese Abpflasterung in allen Städten, und in vielen sogar in einer Breite von drei Ellen gefordert wird.
Schlüßlich werden die Stadtverordneten veranlaßt, zur dießjährigen Gewerbe= und Personalsteuercatasteraufstellung zwei ihres Mittels zu deputiren und anher anzuzeigen.
Siebenlehn, den 16ten Januar 1847.
der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister

[16Umschlag Original]

An die Stadtverordneten allhier

 

 

 

Posteingang vom 01.02.1847


[01 Original]
Praesentirt d. 2/2 47.
Public. d. 5/2 47

Auf die Anzeige der Stadtverordneten vom 30sten Januar 1847. ist zurückzuentgegnen:
1., daß es bei der Deputirung Herrn Bachmanns und Putzgers zur Gewerbesteuercatasteraufstellung bewendet, und
2., daß die Erinnerung gegen die Sportelrechnung wegen der ermangelnden Besitzstandsverzeichnißgebühren vom Rechnungsführer als begründet anerkannt wird und die unterlassene Vereinnahmung von 9 ausgefertigten, entgeldlichen Besitzstandsverzeichnissen an 22[ngr.] 5[Pf.] dadurch erklärlich wird, daß der Expedient diese Gebühren, für deren Vereinnahmung ein Manual nicht besteht, erst nach der Rechnungsablegung dem Rechnungsführer notificirt und behändigt hat.
Diese 22[ngr.] 5[Pf.] sind als fernerer Sportelüberschuß an die Stadtcasse bereits abgeliefert worden.
Hiernächst theilen wir den Stadtverordneten annoch Folgendes mit:
3., der Comite zu Anschaffung neuer   [01a Original]   Kirchenglocken, hat unter andern gebeten, die erforderlich werdende, von den Baugewerken auf höchstens 12[Taler] veranschlagte Reparatur an den Glockenstühlen und die Anschaffung der neuen Glockensäule aus der St[adt]casse zu bestreiten; wir sind damit einverstanden und erwarten ein Gleiches von den Stadtverordneten.
4., Auf die Immediateingabe der Stadtverordneten vom 10. Februar 1847. die Bestellung eines Friedensrichters betr. soll nach Rückempfang der einschlagenden Akten Bericht erstattet werden, weshalb wir Solches zu Einreichung besonderer Vorstellung
20ster Februar 1847.

bis zum 20n dieses Monats mit dem Gewerken bekannt machen, daß die stadträthliche Majorität au[s] den mitgetheilten Beweggründen zur Zeit auf ihrer Weigerung beharren zu müssen glaubt.
5., Im Verfolg des approbirten Hausha[lts=]   [01b Original]   plans auf 1847. ist unter andern annoch mittels Berichts anzuzeigen, wie viel vom Jahre 1848. auf die künftigen, neun, zur Marktpflasterung zu erborgende Communschuld von 600[Taler] durch Anlagen aufgebracht werden soll.
Wir haben den Stadtverordneten unsern Vorschlag mitgetheilt, daß alljährlich 25[Taler] aufgebracht und diese alljährlichen 25[Taler] aller 4 Jahre mit 100[Taler] auf das Capital zurückgezahlt werden möchten. Da die einschlagenden Akten zur Zeit nicht anwesend sind, so wissen wir nicht, ob die Stadtverordneten bereits eine bestimmte Erklärung abgegeben haben.
Deshalb und da der zu erstattende Bericht nunmehr unverzüglich zum Abgange gebraucht werden muß, veranlassen wir die Stadtverordneten zu dieser Erklärungsabgabe.
6., Auf die Beschwerde der Stadtverord=   [01c Original]   neten vom 8n November 1846 Abforderung von Kosten in Sachen der Stadtverordneten 7a., die Braugemeinde betr. ist eine Hohe Kreisdirectorialverordnung eingegangen, nach welcher die Stadtverordneten mit Abforderung von Kosten für den als eine stadträthliche Resolution zu betrachtenden Bescheid zu verschonen sind.

Wir fertigen diese Hohe Verordnung vom 30. December 1846. statt mündlicher Bekanntmachung beigehend in Abschrift zu.
Siebenlehn, am 1sten Februar 1847.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister

[01Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier

 

 

 

 


[05-28 Original]
An die Stadtverordneten zu Siebenlehn
Die Stadtverordneten ersehen aus der abschriftlich beiliegenden Verordnung der Königlichen Hohen Kreisdirection vom 6. April 1827., daß und aus welchen Gründen sich die Hohe Behörde für die Bestellung eines Friedensrichters für Siebenlehn ausgesprochen hat.
Wir setzen die Stadtverordneten statt mündlicher Bekanntmachung von dieser Kreisdirectorialverordnung in Kenntniß und veranlassen dieselben gleichzeitig, nunmehr nach Vorschrift von §. 7… des Gesetzes vom 22. Juni 1846. mit der Wahl eines Friedenrichters zu verfahren, uns aber das Ergebniß zur Verfüg-
[05-28a Original]
ung des nach § 50. dieses Gesetzes, nach §.20. resp. 23. 25. und nach §.28. der Ausführungsverordnung vom 1. November 1846. Erforderlichen anzuzeigen.
Siebenlehn, am 28. Mai 1827.
der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister

 

[06-21 Original]

[oben rechts]

Eingegangen den 21.J[uni 47]
vorgelesen den 8. July

An die Stadtverordneten allhier.
Erst jetzt, nach Rückempfang der Stadtverordnetenakten Lit. St. No.51. sind wir in den Stand gesetzt, [die?] Anzeige der Stadtverordneten vom 20. April und 2. Juni zu beantworten. Was nun zunächst:
I, die Anzeige vom 20. Mai 1847. nebst Beilage vom 30. März 1847. betrifft, so ist Folgendes zu erwidern

zu mon 1. der Beilage.

Die Zins berechnung von 3[Taler] 15[ngr.] ist richtig, da der Rückstand der 5. prozentigen Zinsen nicht blos auf 8. Monate, sondern auf 8. Monate 9. Tage zu berechnen war.

zu mon. 2. 3. 4.

Die Errinnerungen werden von dem Rechnungsführer den man deshalb für die künftigen Rechnungen mit Anweisung versehen hat, zugestanden.

zu 3. der Anzeige

ad mon. 5.

Die hier monirte Ausgabepost beträge nicht 3[Taler] 25[ngr.], sondern nach den Beträgen no. 197. 198. 199. nur 3[Taler] 20[ngr.]

[06-21a Original]

und ist aus folgenden Gründen passirlich?, einmal, weil auch der Bürgermeister und die übrigen Rathsmitglieder nach dem durch die Kreisdirectorialverordnung vom 9. April 1847. bestätigte, Commun… Expeditionen mit je 20[ngr.] gleich denStadtverordneten entschädigt werden, sodann aber, weil wir in unserer Ausfertigung vom 25. November 1846. den Stadtverordneten noch ausdrücklich mitgetheilt haben, daß wir, wie früher im Jahre 1840. und 1843., so auch die den 3. Dezember 1846. stattfindende Volkszählung durch einen zu delegirenden Stadtverordneten und den jedesmaligen Expedienten gegen eine Vergütung von je 20[ngr.] für den Tag besorgen wollten, die Stadtverordneten aber durch ihn ohne einen Widerspruch gegen die angezeigte Vergütung des Expedienten, in der Anzeige vom 24.Nobr/3.Dezbr. 1846. ausdrücklich erklärte Delegirung des Herrn Stadtverordneten Heimrich die früher wiederholt verwilligte. Ausgabe von 3[Taler] 20[ngr.] genehmigt haben.

ad mon. 6.

Diese Errinnerung findet in Hinblick auf den Grundsatz, daß auch ein besoldetes Rathsmitglied mit Baaraufwand verbundene, auswärtige Expeditionen ohne Entschädigung zu besorgen nicht verbunden ist, durch die ad mon. 5. angezogene Kreisdirektorialverordnung

[06-21b Original]

vom 9. April 1847. so wie daß die Stadtverordneten dergleichen Entscheidungen stets in den Jahren 1839. und 1840. sogar den Bürgermeister und Protokollanten zugleich, genehmigt haben, ihre Erledigung.

ad mon. 7.

da die 1[Taler] 15[ngr.] bei Beleg no:170. und 171. lt. Cap. XXVI der Einnahme in der Stadtkaßenrechnung 1846. von der Bezirkssteuereinnahme nur mit 22[ngr.] 5[pf.], die 15[ngr.] bei Beleg nr. 176. aber gar nicht restituirt worden sind, derartige Zeitversäumnisse aber nach der Kreisdirektorialverordnung vom 9. April 1847. aus der Stadtkaße zu vergüten und die Vergütung von je 15[ngr.] üblich und angemeßen ist, so hat, wie geschehen, die Stadtkaße den Ausfall von 22[ngr.] 5[pf.] bei Beleg no: 170. und 171. und von 15[ngr.] bei Beleg no. 176. zu decken.

ad mon. 8.

Eine gleiche Erinnerung  haben die Stadtverordneten bereits in der Anzeige am 14. März 1846. gegen die Stadtkassenrechnung 1846. gezogen, und wir haben denselben hierauf pct.3. der Ausfertigung vom 31. März 1846. befriedigend Auskunft ertheilt.
Indem wir daher die Stadtverordneten wiederholt auf §.11. der in jener Ausfertigung angezogenen Ausführungsverordnung vom 26. Oktober 1843. reichen?

[06-21c Original]

bemerken wir, daß diese Entgeldlichkeitsfrage zum Ueberfluß zugleich mit durch die Kreisdirektorialverordnung vom 10. Februar 1847 bejaht worden ist.
Die Stadtverordneten, welche unser Protokollant zu mündlicher Auskunftsertheilung bereith ist, werden veranlaßt, sich in der nächsten Anzeige über die Justifikation der fraglichen Rechnungen auszusprechen.

Was hiernächst

II., die Anzeige der Stadtverordneten vom 2. Juni 1847. anlangt, so soll

                              zu 1.

dem nunmehrigen Verlangen um Nichteinsetzung eines Friedensrichters so lange gewillfahrt werden, als der Stadtrichter Liebich das Vermittleramt in der zeitherigen Maße besorgen wird, oder die in unserm Berichte vom 26. Februar 1847. angedeuteten Fälle nicht mitwirken, welche die Besetzung dieses Postens nothwendig, oder auch nur wünschenswerth erscheinen lassen.

                              zu 2.,

Das neuerdings in hiesiger Stadtschule eingeführte Fachsystem, über welches uns eine Cognition nicht

[06-21d Original]

zusteht, gestaltet die gewünschte Claßeneinrichtung nicht, wie denn auch die letztere schon deshalb unausführbar sein würde, da ein ununterbrochener Vormittagsunterricht von 6. Stunden für Lehrer und Schüler zu erschöpfend und für die Dauer nicht zu ermöglichen sein würde.
So wünschenswerth auch den einzelnen Aeltern eine derartiger Claßeneinrichtung sein mag, so müssen wir doch aus den angegebenen Gründen unsere Vermittelung versagen.
Siebenlehn, den 21. Juni 1847.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt    Bürgermeister

[06-21Umschlag Original]
An die Stadtverordneten hierselbst.


[06-28 Original]

Der Königlichen Kreis= Direction ist aus dem Berichte vom 23/26. dieses Monats vorgetragen worden, was von dem Stadtrathe zu Siebenlehn auf Erfordern in Betreff einer neuerlichen Beschwerde des dasigen Stadtverordneten darüber, daß der vormalige Steuereinnehmer Johann Leberecht Preußger daselbst als Holzgeldereinnehmer statt der ihm erlaubten Erhebung von nur [6 Pf.] pro Klafter und [3 Pf.] für das Schock? Reisig angeblich unbefugter und betrügerischer Weise [1 ngr.] für jede Klafter und [5 pf.] für das Schock? Reisig von den Einwohnern Siebenlehns erhoben habe, angezeigt worden ist.
Da nun hiernach der Stadtrath genannten Preußger am 6. Juni 1844.Inhalts des Aktenfaszikels Sub O erlaubt hat, die fraglichen Gebühren mit … [1 ng.] und [5 pf.] zu erheben, auch Preußger der ihm am 14. Februar 1846. Blatt 31. Act. Lit. S. no:49. angekündigter Reduktion derselben auf [6 pf.] und [3 pf.] sich nicht unterworfen, sondern seine Funktion gekündigt, und der Stadtrath sei-

[06-28a Original]
ner Anzeige nach, ihn auf dessen Anfrage ausdrücklich beschieden hat, daß derselbe bis zu Ablauf der dreimonatlichen Kündigungsfrist die fraglichen Gebühren mit [1 ngr.] und [5 pf.] fortzuerheben befugt sei, so kann die Königliche Kreisdirektion nicht befinden, daß Preußger, wenn er jene Gebühren bis dahin nach dieser Höhe erheben, sich …irs Ungebühr … schuldig gemacht, und daß es deshalb eines Einschreitens des Stadtraths gegen ihn bedurft habe.
Mehrgenannter Stadtrath ha..her, wie hiermit erfordert wird, ihn gemäß der Stadtverordneten auf ihre Eingangs gedachte Eingabe vom 13. Dezember vorigen Jahres zu bescheiden.
Dabei giebt Man jedoch dem Stadtrath zu erkennen, daß er sowohl zu der am 6. Juni 1844. getroffenen neuen vom Localstatute abweichenden Repilirung? des Prußgerschen Diensteinkommens, die Zustimmung der Stadt-

[06-28b Original]

verordneten und die Genehmigung der Königlichen Kreisdirektion einzuholen, als auch deren, des Preußgern wegen fernerer Erhebung der Gebühren von [1 ngr.] und [5 Pf.] bis zu Ablauf der Kündigungsfrist in der angegebenen Maaße beschieden, die Stadtverordneten, deren Antrag auf Reduktion derselben vom 1. Januar 1846. an gerichtet war, in Kenntniß zu setzen gehabt hätte.
Uebrigens hat nunmehr der Stadtrath wegen Abgabe der ..henden Akten an das Justizamt Nossen der vorigen Verordnung vom 1. Dieses Monats nachzugehen.
Ein Stück Acten Lit. S. no:49. und 1. Fascikel Sub 0, folgt anbei zurück.
Leipzig, den 28. Juni 1847.
Königlich Sächsische Kreis=direction  S.v. Boizem
An den Stadtrath zu Siebenlehn. - den vormaligen Steuereinnehmer Preußger betreffend


[07-06 Original]

Eingegangen den 7. Juli 1847.
vorgelesen den 8. Juli 1847

An die Stadtverordneten allhier.

Die Stadtverordneten empfangen beiliegend folgende Schriftstücke:
1., die Rathsacten Lit.S: nr.8., aus welchen dieselben ersehen, daß und aus welchen Gründen die Königliche Straßenbaukommission den Forsthofweg für einen öffentlichen, in Siebenlehner Flur gelegenen und deshalb von der Stadtgemeinde Siebenlehn zu bessernden Fahrweg erkennt, und wie der Stadtrath Bl. 57 dieser Verfügung entgegenzutreten beschlossen hat.
Die Stadtverordneten wollen sich ihrerseits darüber erklären, ob sie die behauptete Wegebesserungsverbindlich-
[07-06a Original]
keit anerkennen, oder aber, ob sie mit dem Stadtrathe diese Verbindlichkeit bestreiten und welche etwaige besondere Maßregeln sie im letztern Falle ergreifen wollen.
2., die auf das I. Halbjahr 1847. abgelegte Stadtgerichts= und Stadtrathssportelrechnung zur Prüfung Monitur und endlichen Justificationserklärung.
Siebenlehn, am 6. Juli 1847.
Der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister

[07-06Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier

[07-17 Original]

Eingegangen den 17 Juli 1847
vorgelesen den 27 Juli

An die Stadtverordneten allhier

Den Stadtverordneten geben wir auf ihre letzte Anzeige vom 9. Juli 1847 zu erkennen, daß
zu 1.
nunmehr mit stadträthlicher Justifikation der Stadtkassen= Stadtschuldentilgungs= und der Armenkassenrechnung auf das Jahr 1846. verfahren worden ist und daß wir
zu 2.
in der Forsthostigen?angelegenheit dem mitgetheilten Rathsbeschluße vom 5. Juni 1847 und der Stadträthlichen Zufertigung vom 6. Juli 1847. pct.1. gemäß einen Sachwalter konsuliren und daferne die Stadtverordneten damit einverstanden sind, im Falle der Nothwendigkeit, den Herrn Adv. Klien die Differenz zu Zurückweisung der Ansinnen der Straßen-

[07-17a Original]

baukommission übertragen werden.
Hiernächst? haben wir den Stadtverordneten Folgendes mitzutheilen:
1., Mit dem 12ten dieses Monats werden dem Stadtrathe aus Staatsmitteln gewährte Beihilfen von 100[Taler] zu Beschaffung billigern Brodes für die hiesigen Unbemittelten bis auf 6[Taler] 18[ngr.] 5[Pf.] verausgabt.

Um bei den immer noch hohen Brodpreisen die nothwendige Verabreichung billigern Brodes noch bis zu Ende dieser Woche fortzustellen?, und auf diese Weise im Interesse der Unbemittelten und zugleich in Entsprechung Hoher Ministerialverordung; insonderheit der amtshauptmannschaftlichen Anweisung vom 28. Mai? 1847. handeln zu können, bedarf es zur Deckung des dießfallsigen Ausfalls eines städtischen Zuschusses von 8[Taler]3[ngr.]7[Pf.], der wie den Stadtverordneten hier?mit vorsorglich angezeigt wird, aus der Ortsarmenkasse zu decken ist.
2., Auf die neuerliche Beschwerde der Stadtverordneten gegen den un-

[07-17b Original]
terzeichneten Stadtrath, Betreffs der von dem vormaligen Steuereinnehmer Preußger angeblich betrügerischerweise erhobenen höhern Holzgelder einnahme?gebühren von 1[ngr.] und 5[pf.] ist eine Hohe Kreisdirektorialverordnung vom 28. Juni 1847. ergangen, Infalls welcher sich Preußger durch Erhebung der angegebenen Gebühren bis zu Ablauf seiner Kündigungsfrist eines Ungebührnisses nicht schuldig gemacht, und daß es deshalb eines Einschreitens des Stadtraths gegen denselben nicht bedurft hat.
Die Stadtverordneten werden daher in Gemäßheit der in Abschrift anliegenden Hohen Verordnung auf ihre Eingabe vom 13. Dezember 1846. in der erkannten Weise hiermit beschieden.
Siebenlehn, den 17. Juli 1847.
Der Stadtrath
für den Bürgermeister
Liebich Rthm.

 

[07-17Umschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier.




[Erwiderung des Stadtrats zu den Einwänden der Stadtverordneten gegen den Entwurf des Stadtrats eines erweiterten neuen Lokalstatuts]

[08-07 Lokalstatut Original]

Beantwortung

der von den Stadtverordneten gegen den stadträthlichen Entwurf des revidirten Localstatuts gezogenen

Erwiederungen.
ad §.3.

Da in dem Vermögensverzeichnisse nur der Werthsbetrag des aus unbeweglichen Gütern, Gerechtsamen, Geldbeständen, außenstehenden Forderungen, Mobiliargegenständen und Büchern bestehenden Stadtvermögens, nicht aber eine spezielle Aufzeichnung dieser einzelnen Vermögensbestandsenthaltung auch der Vermögensbestandtheile zum Theil, steigend und fallend ist, so kann für nur das städtische Immobiliarbesitzthum aufgeführt werden und würde der §. demnach folgendermaßen lauten:
§.3.
Die Bestandtheile des Stadtver=

[08-07 Lokalstatut a Original]

mögens, wie letzteres von Immobilien
1., in den unter Augustusberger Gerichtsbarkeit gelegenen Flurstücken sub 73. 98. 99. 100. 101. 102. und Acker 205 [Quadratruten].
2., in den Budenschuppen sub 64… des Flurbuchs und 16… des Brandversicherungskatasters,
3., in den Budenschuppengarten sub 64… r… 3. [Quadratruten]
4., in der Frohnreste? sub 44. des Flurbuchs und sub 79. des Brandversicherungskatasters, und
5., in drei gegen einen Gemeindezins? ausgethanen? Gärtchen als:

a., in dem Gärtchen sub 25b. von 2 [Quadratruten] bei nos. 59. d. B.V.K.
b., in dem Gärtchen sub … von 1.[Qu.R.] bei nos. 6…

[08-07 Lokalstatut b Original]

des Brand Vers. Cat. und
c., in dem Gärtchen sub 134b. von 1.[Qu.R.] bei no. 159. d. B.V.C.
besteht, lassen? sich aus dem Vermögensverzeichnisse ersehen.

ad §.7.

Diese §. kann wegfallen.

ad §.11.

der Marktzins kann mitausgeführt? werden, jedoch nicht dem Betrage nach. da derselbe verschieden ist und 1[ngr.] 3[pf.] bis 12[ngr.] 5[pf.] beträgt.

ad §.12.

wird genehmigt.

ad §.16.

dieser Zusatz wird, da dem Stadtverordnetenvorstand als einer nichtobrigkeitlichen Person keine Mitvollziehung, sondern zum Zeichen ausgeübter Controle nur das Recht der Contrasignatur zusteht, mit 5. gegen 1. Stimme abgelehnt,

 

[08-07 Lokalstatut c Original]

ad §.17.

Der Stadtrath ist dafür, daß, wie in den Nachbarstädten, die Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag und durch das Wochenblatt erfolgt.

ad §.19.

Wird von dem Stadtrathe mit 3. gegen 3. Stimmen in der Voraussetzung, daß die Braugemeinde keine rechtliche Befreiung nachweist, genehmigt.

ad §.26.

dieser §. kann wegfallen, da die Stadtverordneten darin eine Beeinträchtigung ihres Rechts erblicken, während es dem Stadtrathe zu Vermeidung bereits stattgehabter Differenzen nur um eine feste Norm? zu thun war.

ad §.27.

Dasselbe gilt von dieser §., jedoch kann dem Verlangen der Stadtverordneten sub 2., ihres diesfalsigen Nachtrags vom 7. Ok=

 

[08-07 Lokalstatut d Original]

tober 1847. zu den Sitzungen des Stadtraths und der Stadtverordneten ein Lokal zu ermiethen, nicht entsprechen werden, weil dieser Miethzins eine unnöthige neue städtische Mehrausgabe sein würde auch der Stadtrath sich zu dem einseitigen Verlangen gemeinschaftlicher, regelmäßiger, vereinigter Sitzungen, /:ad §.29.:/ namentlich in der daselbst dem Stadtrathe zugetheilten mehr sub= als praeordinirten Rolle, wegen Mangels an wirklicher Bedürfnis und um früher dagewesene Differenzen größere Zeitaufwand und Beeinträchtigung der beiderseitigen Rechtsgebiete zu vermeiden nicht entschließen kann.

ad §.28.

dem Verlangen der Stadtverordneten nach beliebiger Oeffentlich=

 

[08-07 Lokalstatut e Original]

keit ihrer Sitzungen

 

[08-07 Lokalstatut f Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07 Lokalstatut g Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07 Lokalstatut h Original]
[noch nicht transkribiert]

[08-07 Lokalstatut i Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07 Lokalstatut j Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07 Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07 Original]
[noch nicht transkribiert]

 

[08-07a Original]
[noch nicht transkribiert]






[09-05 Original]
[noch nicht transkribiert]

[09-05Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]

[10-06 Original]
[noch nicht transkribiert]

[10-06Umschlag Original]
[noch nicht transkribiert]
[10-19 Original]
[noch nicht transkribiert]

[10-23 Original]
[noch nicht transkribiert]

[11-30 Original]
[noch nicht transkribiert]

 

 

Bemerkungen:
205 sächs. Acker-Quadratruten sind ca. 2367 m²