Protokolle der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn 1846 bis 28.02.1847
Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
Die Dokumente sind durchgehend in der Handschrift des Protokollführers und
Vorsitzenden Camillo Kreyß
Transkribiert ab 2023 von
Klaus Kreyß, unvollständig und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript
sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die Protokolle einzelner Sitzungen.
Die mit Original gekennzeichneten Marken führen zu den Original-Scans.
Datum |
Blatt# |
Inhalt |
Personen |
Einzelpunkte |
1 |
Aufstellung der Stadtverordneten und
Stellvertreter, Kreyß als Vorsitzender (für das ganze Jahr) genannt |
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2a |
Protokoll |
Kreyß als Ersatzmann, Protokollant |
4.) Angriff gegen Camillo seitens des
Bürgervereins |
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2r |
Protokoll |
Kreyß als neuer Stadtverordneter. u. Prot. |
Kreyß zum neuen Vorsitzenden gewählt. |
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3a |
Protokoll |
C.a.. u. Prot. |
4.) jährl. Einschädigung der Protokollanten durch stadträtliche Moderation auf 3 Tlr.
gesenkt |
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4a |
Protokoll |
C.a.. u. Prot. |
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4r |
Registrata |
C.a.. u. Prot. |
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Registratur |
C. schreibt |
Liebigsche Liquidationsangelegenheit |
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6a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
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7a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
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8r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
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9r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
11a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
3.) Stadtrat aboniert
Leipziger Zeitung, St.Verordn. Können die auch
lesen. |
|
13a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
14r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
1846-04-17 |
15r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Beschwerde des Gastwirts Schubert über den
Polizeiverwalter Liebich wg. Unterdrückung von Konzerten. |
15r |
Registratur |
C. schreibt |
Tanzveranstaltungen / Konzerte |
|
16a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Pflasterung der Neugasse |
|
16r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
5.) neues Regal in der Stadtgerichts-Expedition |
|
17r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
18r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
19a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
19r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
3.) Pflasterung der Neugasse wird ungesäumt in
Angriff genommen |
|
20r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
4.) Neugassenbau |
|
21r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Neugassenbau |
|
22r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
2.) Steinsetzermeister |
|
23r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Wasserentziehung, Neugassenbau |
|
24r |
Bestätigung |
C. und andere |
Bestätigung der Richtigkeit aller bisherigen
Protokolle des Jahres. Es hatte was mit den Unterschriften nicht gestimmt. |
|
25a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
1846-09-19 |
28r |
Bemerkung |
C. als Vorstand |
Brief an die Kreisdirektion? |
29r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Vortrag über den vom Stadtrathe
eingesendeten Entwurf für revidirten Localstatuts |
|
31r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
2.) … Localstatuts |
|
33a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
||
33r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) neuer Steuereinnehmer cassiert
und quittiert falsch. |
|
1846-11-07 |
34a |
Brief |
C. |
an die Kreisdirektion Leipzig betr. … Brauhaus
… |
34r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Schulmauer, unrichtige Bauart |
|
35a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
3.) voluntäre
Gerichtsbarkeit |
|
36a |
Schreiben |
C. |
Schreiben an den Stadtrath, die städtische voluntäre Gerichtsbarkeit betreffend |
|
39a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
8.) Marktpflasterung Finanzierung |
|
41r |
Registratur |
C. |
Brief an die Kreisdirektion in Leipzig |
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44r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Erteilung des Bürgerrechts an den Kaufmann
Kessel aus Frankfurt/M. |
|
45r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
neue Stadtverordnete: Bergamann,
Felsch, Stiehl |
|
46r |
Brief |
C. |
Brief an die Kreisdirektion Leipzig betr.
Einsetzung eines Friedensrichters |
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47a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Kirchenglocken, Brief an das Comité, Cantor
Fischer |
|
48r |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Anschaffung von Kirchenglocken |
|
52a |
Protokoll |
C.a. u. Prot. |
1.) Glockenstuhl aus Mitteln der Stadtkasse |
Protocoll der Stadtverordneten
de anno 1846.
Camillo Friedr.
Kreyß Vorst. u. Protocoll.
[8 folgende Namen zusammengefasst mit] Stadtverordnete
August Beckmann
Franz Stiehl
Carl Friedrich Dietzel
Carl Heinrich Haupt
Ernst Ludwig Putzger
Carl Gottlieb Rössner
Christian Friedr.
Krumbiegel
Jacob Ludwig Heimrich
[6 folgende Namen zusammengefasst mit] Ersatzmänner
Carl Friebe
Gottfried Laudel
Wilhelm Schneider
Gottlob Johne II.
Gotthelf Naupert
Constant Hofmann
[1846-01-13
Original]
Sitzung d. Stadtverord. vom 13ten Januar 46.
Gegenwärtig
1. H. Vorstand Naupert.
2. " Stellv. Ernst Putzger
3. " Andreas Soft
4. " Ludw. Heinrich
. " Gotthelf Herrmann
. " Carl Gottlieb Rössner.
. " Friedr.
Aug. Bachmann.
. " Ersatzm.
Franz Stihl j. Lichtenberger.
. " " Camillo Kreyß f. Dietzel.
icht entschuldigt.
. Stdtv. Carl Friedr.
Dietzel.
Verhandlungen
1.) Der Stdtv. Ludwig Heimrich
beantragt die Verlegung der Schulrechnungen von 1844 durch den Stadtrath
(in Gemäßh. §275 d. St.O.)
Beschluß: soll beim Stadtrathe in Anregung
gebracht werden.
2.) Vortrag wegen der Heimaths…igkeit des Tagearbeiter Carl Grundmann allhier
Beschluß: soll beim Stadtrathe deswegen angefragt
werden:
3.) Vortrag: War Accord des Zimmermeister Schneider wegen Entschädigung für Negel zum Aufsetzen des Beude?,
sei nicht, wie bereits verausgabt sei, 2[Taler] 26[ngr.],
sondern lt. Protocoll 1[taler]
25[Ngr.] pro anno.
Beschluß: Es ist hierüber der Stadtrath in
Kenntniß zu setzen.
4.) Vortrag: der hiesige Bürgerverein habe den Protocollant
u. Ersatzmann Kreyß für neuerungssüchtig in der Stadtverordnetenschaft
durch Ballotage erklärt.
Beschluß: Das Collegium will diese irrige
Ansicht des Bürgervereins durch Gutachten berichtigen.
5.) Vortrag: Der Protocollant fordert für 62 Bogen mundum[Reinschrift] für das Jahr 1845 5 T
-" -" Entschädigung.
Beschluß: Wird einstimmig genehmigt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
[9 Unterschriften]
Anmerkung: Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Registratur vom 16n Septbr. 1846 fol. 24b. und Sitzungsprotocoll vom 2 Secbr. 46
... 6. fol 39 b.
NB ausgefertigt 15n Januar 1846.
[1846-01-16
Original]
[links]
Sitzung d. Stdtv. v. 16 Januar 1846.
Gegenwärtig
1. Neupert. Vorstand
2. Rost alter Stadtv
3. Rößner desgl
4. Heimrich desgl.
5. Putzger desgl.
6. Friedrich Krumbiegel neuer Stdtv.
7. Carl Heinrich Haupt desgl.
8. Franz Stiehl desgl.
9. Camillo Friedr. Kreyß desgl.
10. August Friedr. Bachmann, alter Stdtv.
11. Carl Friedr. Dietzel, alter Stdtv
entschuldigt: Herrmann.
[rechts]
Verhandlungen:
1, Losung zwischen Franz Stiehl und Andreas Rost wegen Austritts aus der
Stadtverordnetenschaft laut Hoher Kr[eis].Dir[ections].Verordnung d.d.
24/31. Decbr. 1845.
Ergebniß: Rost scheidet aus, Stiehl verbleibt.
2, Wahl eines neuen Vorsitzenden.
1st Wahl Bachmann 1.2.3.4
Putzger 1.
Kreyß 1.2.3.
Heimrich 1.
2e Wahl Kreyß 1.2.3.4
Bachmann 1.2.3.4
Putzger 1.
3e Wahl Kreyß 1.2.3.4
Bachmann 1.2.3
Dietzel 1.2.
4e Wahl: nachdem Bachmann und Kreyß
aus den Wählenden getreten sind, wird über diese beiden abgestimmt.
Bachmann 1.2.3.
Kreyß 1.2.3.4
3., Wahl eines neuen Stellvertreters f.d.
Vorstand
1ste Wahl Bachmann 1.2.3.4.5
Dietzel 1.2.3.
Putzger 1.
4., Wahl eines Protocollanten.
1ste Wahl: Dietzel 1.2.3.4.5.6.7.
Kreyß 1.2.
5., Wahl eines Stellvertreters für den Protocollant.
1ste Wahl Stiehl 1.2.3.4.5.
Bachmann 1.2.3.
Kreyß 1.
Das Ergebniß dieser Wahlen war demnach:
Kreyß Vorsitzer
Bachmann dessen Stellvertreter
Dietzel Protocollant
Stiehl dessen Stellvertreter.
6., Wahl der Deputationsmitglieder
Rechnungsdeputation: Kreyß, Dietzel.
Schuldep. Bachmann, Heimrich
Armendep. Bachmann, Stiehl
Baudeputat. Putzger, Rößner [1846-01-20 Original]
7) Vortrag des Stadträthlichen Schreibens vom 17/15 Januar d. J., wegen
angeblich verwirkter Ehrenbürgerrechte des Weißgerbermstr
Friedr. Wilh. Haubold in
Sachen ./. Reichelt sich d... zu erklären.
Beschluß: die Stadtverordnetenschaft
will das Vergehen Haubold's als kein entehrendes
angesehen wissen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
Kreyß Vorsitzender
[die folgenden 8 Unterschriften scheinen keine Autogramme zu sein, sondern vom
Protokollanten Kreyß geschrieben. Deshalb in rot "Hinsichtlich der
Unterschriften vergleiche die Anmerkung Fol.2. sig.}
NB ausgefertigt d. 17n Januar. 46
[links]
Sitzung d. Stadtv. am 20n
Januar. 1846
gegenwärtig
Kreyß Heimrich Dietzel Bachmann Rößner.
Krumbiegel Putzger Haupt Stiehl
1. Verhandlungen:
1). Erklärung des Stadtraths (laut Zufertigung
von 19/20 Januar d.J.) daß die erbetenen Schulrechnungebei
der Schulinspection anzutrethen
sind.
Beschluß: den Stadtrath zu ersuchen, dieselbe in
Gemäßheit § 274 d. St. O. von der Schulinspection
einzuholen und hierselbst vorzulegen.
2). Erklärung d. Stadtraths (laut derselben Zufertigung)
daß Grundmann zur Beibringung seines Heimathscheins
angehalten werden soll.
Beschluß: erledigt sich.
3). durch Erklärung d. Stadtrathes in derselben Zufertigung erledigt sich die engeregte
Accorde Angelegenheit des Zimmermeister Schneider
wegen dessen Entschädigung für Bude Nägel.
4). Die stadträthliche Moderation der
Entschädigungsforderung für Mundum der Protocollanten
von 5.. - - auf 3.. - -
Erledigt sich, durch sofortige Zustimmung des Protocollanten. [1846-01-20a Original]
5) Anzeige des Stadtraths daß 100[Taler] aus der Stadtschuldentilgungscasse
vom Jahre 1845 zur Ausleihung bereit liegen. (lt. Abschrift des Rathsprotocolls vom 17 Januar 1846. punct
4.) und Erklärungsabforderung: ob diese 100[Taler] an den Schneider
Imhof geliehen werden können.
Beschluß: Soll dem Ermessen des Stadtraths
überlassen bleiben.
6., Aufforderung durch den Stadtrath (lt Zufertigung vom 19/1 1846): diesseits die Mitglieder zur
Ge…= und Personalsteuerdeputation zu wählen:
Beschluß durch Stimmzettel: Kreyß und Rößner,
als gewählt dem Stadtrathe anzuzeigen.
7., Eine Liste betreffend Vertheilung des Armenholzes
angefertigt von Bachmann, wird vorgelegt durchgesehen, und modifizirt
nach allgemeiner Genehmigung an die Armendeputation erwiesen.
8., Aufforderung durch den Stadtrath um diesseits sich bei der Freiberger
Petition wegen Anlegung einer Freiberger Eisenbahn zu betheiligen.
(lt Zufertigung vom 15/1 46
p. 1.)
Beschluß: Wird beigetreten.
9. Anzeige des Stadtraths (lt Zufertigung v. 15/1 46 p. 2) daß der Adv. Lehmann als
Verwalter in der Wasserentziehungsangelegenheit angestellt werden soll,
und einige stadträthliche Gegenbemerkungen
wegen angeblicher Beschuldigung
Beschluß. Erledigung des Antrags und
Erklärungsabgabe, daß man diesseits weder den Stadtrath noch Rathsprotocollant ungerechter Weise habe beschuldigen noch
beleidigen wollen, so wie Bitte, daß der Stadtrath künftig der Stadtverordnetenschaft mit friedlichen Gesinnungen entgegen
treten möge, [1846-01-31 Original]
10., Vortrag des Stadtraths (durch Zufertigung vom
15/1 1846 punct. 4 und Abschrift des Rathsprotocolls vom 10/1 1846 p.4.) betreffend des
Verlangen des Gastwirth Otto, um stadträthliche
Prozeßeinmischung gegen den sich des Cavilleriebannrechtes über Siebenlehn anmaßenden
Scharfrichter zu Roßwein
Beschluß: Wird dem Ermessen des Stadtrathes
anheimgestellt.
11., Einsendung der stadträthl. Stadtgerichtes= und
Stadtraths= Sportel= Rechnung auf das erste Halbjahr 1845. zur Prüfung und Monitur. (lt. Zufertigung d.d.
15/1 46 p.5).
Beschluß: Der Stadtrath möge zuvörderst die
Rechnungsdeputation beauftragen diese Rechnungen nach den Unterlagen zu prüfen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[9 Namen, keine eigenhändigen Unterschriften]
Sitzung der Stadtverordn. vom
31sten Jan. 1846
gegenwärtig: Alle.
Gegenstände:
1, Antrag daß, gegen §37,2. des Localstatuts,
der Stadtrichter nicht zugleich Rechnungsdeputationsvorstand sein könne, weil
er als solcher controllirender seiner eignen Sachen
ist.
Beschluß: Soll zur Abänderung dem Stadtrathe mitgetheilt werden.
2., Bericht der diesseitigen Rechnungsdeputirten über
gezogene Monita bei Prüfung der Sportelrechnung vom 1sten Halbjahr 1845., [1846-02-03a Original] Vollmacht, zur genauen Untersuchung der
Verhältnisse, in Folge deren sich jetzt in Verlagsliquida
unverhältnißmäßig gegen früher gesteigert habe und
soll der Vorstand ermächtigt sein zur Verhandlung mit dem Stadtrichter, dem
Rathe und allen denselben vorgesetzten Behörden zur Regulirung
dieser Angelegenheit, Aufhebung und Abschließung dieser Angelegenheit
alter und neuer Contracte und alles dahin
einschlagenden Nothwendigen und Erforderlichen,
Namens der Stadtverordnetenschaft und in Uebereinstimmung mit derselben zu vollziehen.
Zu schnellen Berathungen in Zweifelfällen und Auskunftsertheilungen sollen demselben 2 Mitglieder d. Stadtverordnetenschaft an die Hand gegeben werden und zwar
die Herren
Jacob Ludw.
Heimrich.
Ernst Ludwig Putzger.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[8 Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Registrata Siebenlehn d. 3n
Febr. 1846.
Dato begab sich der Vorstand in Folge heutigen Beschlusses der Stadtverordneten
zu dem Stadtrichter Liebich, überzeugte sich aus dem Rathsprotocoll
und Acten von den obwaltenden Verhältnissen und
empfing die Liebichsche? Kündigung der 120[Taler] fixum pro mundem pp.
Kreyß Vorstand.
[1846-02-06 Original]
[links]
Registratar Siebenlehn d. 6n Febr. 1846.
Beschluß des Vorstands in der Liebichschen
Liquidationsangelegenheit
[rechts]
In Folge der Untersuchung der Liebichschen
Liquidationsangelegenheit reißte der Vorstand in die Königl. Amtshauptmannschaft Döbeln, legte daselbst die Protocolle der Stadtverordnetenschaft,
die dießfallsigen Eingangsacten?,
die H. Kreis- Directorial- Verordnung, den Liebichschen Contract und die Liebichschen Kündigungsregistratur abschrift
vor und empfing die Weisung nach amtshauptmannschaftlicher Ein- und Durchsicht
sich sofort wegen der ganzen Angelegenheit an die H. K. Dir. Leipzig
beschwerend und um Untersuchung bittend zu wenden.
[links]
Registratar. Siebenlehn d. 8n Febr. 1846.
Beschluß des Vorstandes in der Liebichschen
Liquidationsangelegenheit
[rechts]
An heutigen Tage habe ich eine ausführliche und motivirte
Beschwerdeschrift wegen des Liebichschen Verfahrens
in Liquidationsangelegenheiten an die Königl. Kreis Direction Leipzig und zwar auf Grund, mir durch die Stadtverordnetenschaft ertheilten
Vollmacht, ausgearbeitet und abgefertigt. und darin um Untersuchung durch die Königl. Amtshauptmannschaft und das königl
Justiz-Amt Nossen dringend nachgesucht.
Kreyß Vorstand.
[1846-02-12
Original]
[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 12. Februar 46.
Gegenwärtig: Kreyß . Dietzel.
Heimrich. Bachmann. Haupt.
Putzger.
Stiehl.
Gottfried Laudel Ers. für … Rößner.
Gotthelf Naupert Ers. für
Krumbiegel
Entschuldigt: Carl Rößner Friedr.
Krumbiegel Constant Hofmann Ers.
[rechts]
Gegenstände:
1, Anzeige des Stadtraths durch Zufertigung vom 7/2
46. daß die Wahl des Mauermeister Constant Ferdini
Hofmanns zum unansässigen Ersatzmann … Kreisdirectorial Verordn. vom
29n. Januar genehmigt worden ist.
2., der Stadtrichter übersendet einen Sportelrechnungsnachtrag (sub lege remisionis) vom letzten
Halbjahr 1845. im Betrag 12[Taler] 2[ngr.] 3[pf.]
Beschluß: derselbe soll auf Veranlassung des Stadtrathes zunächst von der Rechnungsdeputation nach den
Unterlagen geprüft werden.
3., Unverständliche Anzeige des Stadtraths wegen der noch nicht eingeholten
Schulrechnungen d. anno 1844, wornach es scheint, als
wolle der Stadtrath die noch nicht eingesendeten? Schulrechnungen nicht noch
einmal einfordern?, sondern es dabei bewenden lassen.
(Schreiben des Stadtraths vom 9n. Febr. 1846.).
Beschluß: den Stadtrath zu bitten sich verständlicher
zu erklären und darauf aufmerksam zu machen, daß derselbe nicht competent sei, das nach §274 d. St. O., die
Stadtverordnetenschaf tertheilte Befugniß. nach §187
d. St. O. zu nehmen.
4, Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 9/2 46
p.1) daß des Stadtrichter die von der Stadtverordnetenschaft
gezogenen Monita über die Sportelrechnung aufs zweite Halbjahr 1845 als
begründet anerkennen und die 5 [Taler] 20[ngr.] der
Stadtcasse schuldig zu sein erklärt habe.
Beschluß: - . bleibt noch ausgesetzt.
5, Anzeige des Stadtraths (vom 9/2 46 p.2) daß die Preußgerschen
Mahnerhebung der Holzgeldereinnehmergebühren sich
auf Rathsbeschluß 6/6. 44 (welcher abschriftl. beliegt) gründet, und
es dabei verbleiben soll, bis die Stadtverordneten [1846-02-12a Original] einen billigen, den §32 d. L.St. entsprechen wollenden Holzgelder-Einnehmer in
Vorschlag bringen.
Beschluß. den Stadtrath zu benachrichtigen, daß er
hierbei seine Competenz überschritten habe, … es nach
§6, §184, §187 d. St.O. selbst … Zustimmung d. St.V.Ordneten – gesch… den ohne
deren Befragung – nach selbst eige… Beschlusses
nichts vornehmen darf, was den gesetzlichen Bestimmungen und dem Localstatut entgegen ist; daß wir demnach erwarten, daß der
Steuer Einnehmer Preußger von Neujahr 1846 ab, die
ihm gebührenden statutgemäße fixe Besoldung von
22[Taler] der Stadtcasse empfange und dafür die ihm §30 u. §32 d. L.St. obliegenden Geschäfte u. Pflichten unweigerlich
erfülle.
Die Holzgelder Einnehmergebühren dürfen gegen die
diesseitige Beschlußnahme und ohne Hohe Verordnung
nach §111 d u. e, d.St.O. nicht höher nach blosen Ermessen d. Stadtraths der Bürgerschaft auferlegt
werden und hat es deshalb bei den frühern Ansätzen
von resp. 3 u 6 [pf.] für die Zukunft zu bewenden.
Im Falle Preußger hiermit nicht zufrieden sei, so
habe er dem Stadtrathe zu kündigen, der Stadtrath eber
die Vacanz bekannt zu machen und gewärtig zu sein, ob
sich geeigneter Bürger zu diesem Amte melde.
Diese Function habe nach §186. d. St.O.
der Stadtrath allein zu besorgen, nicht aber die Gehaltserhöhung.
b, Antrag: der Stadtrath möge der Wittwe Br…
und Marie Friebe das ihnen zu ertheilte Armenholz
wegen ihrer Bürgerlichen? Rechts?verhältnissen auf
Kosten der Armencasse vor der Haus [1846-02-21 Original] fahren lassen; desgleichen dem armen
Schuhmacher Rost auf Grund seiner Armuth und sehr
kranken Ehefrau für den jetzigen Winter 2[ngr.] 5[pf.] almosen zu verwilligen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[9 Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 21stn. Febr. 46.
Gegenwärtig. Alle.
[rechts]
Gegenstände:
1., Anzeige d. Stadtraths (durch Schreiben vom 17/2 46 pct.
1.) daß den 19n d. M. Nachmittags 3 Uhr die diesseitigen
Rechnungsdeputationsmitglieder Kreyß u. Dietzel geladen sind den Sportelrechnungsnachtrag
… 2n. Halbjahr 1845 nach den Unterlagen an Stadtrathsexpeditionsstelle
zu prüfen.
2., Berichtigung des Stadtraths (durch Schreiben vom 17/2 1846 punct. 3) seiner der Stadtverordnetenschaft
zugesandten unverständigen Anzeige wegen der noch nicht eingeholten
Schulrechnungen de anno 1844.
Beschluß: diese Angelegenheit als erledigt zu
betrachten
3., Einsendung des Rathsprotocolls (abschriftl.) vom 14/2 und eine Registraturabschrift
vom 17n. Februar 1846, aus welchen zu ersehen (lt
Schreiben vom 17/2 punct.4).
daß der Stadtrath sich dem diesseitigen Antrage wegen der Preußgerschen
gesetzwidrigen Besoldungsweise gefügt und letztre
beschieden habe, daß in Zukunft nach dem Localstatut
verfahren werden müßte, worauf Preußger
gekündigt hat und der Stadtrath erklärt die
[1846-02-21a
Original]
entstandene Vacanz zu öffentlicher Kenntniß
gebührendermaßen zu bringen.
5., Anzeige des Stadtraths (Schreiben d.d. 17/2 46 punct.
5.) daß dem diesseitigen Antrage wegen der B…dterin, Friebin und Mstr. Jost
entsprochen werden soll.
6., Vortrag: der Steuer Einnehmer Preußger habe auf
Angabe des Seilermstrs Bernhardt, nach den
Quittungsbüchern einer großen Menge Bürger, sich zu viel Jagddienstgelder
auszahlen lassen.
Wird in einer Menge Steuerquittungsbüchern die diesseitigen Rechnungsdeputirten
nachgesehen und die Beschuldigung Preußgers für
begründet gefunden, wobei sich nach mehrern … kleine
B…theilungen der Bürgerschaft … Preußgern
… geben.
Beschluß. den Stadtrath hiervon zu
benachrichtigen und zu beantragen:
der Stadtrath wolle unter Zuziehung der Rechnungsdeputation sämtliche
Steuerquittungsbücher der Steuerpflichtigen …, etwaige Rechnungsfehler bei der
Umrechnung in den betreffenden Quittungsbüchern bem…en
lassen, und dem Steuer Einnehmer bedeuten, daß er, wo er mehr als gebührt
bezogen hat, Entschädigung auf Verlangen zu gewähren habe.
7., Vortrag betreffend die Verzögerung der Wasserentziehungsangelegenheit.
Beschluß: dieselbe beim K: Bergamte Freiberg
anzeigen zu lassen.
8., Vortrag: betreffend die Schulcassenrechnungen
d. anno 1845.
Beschluß: Wegen Vorlegung derselben den Stadtrath auf
§103 d. Verordn. vom 9n. Juni 1838? aufmerksam zu
machen, damit derselbe wegen der bereits verflossenen Frist das Nöthige verfüge.
[1846-02-21b Original]
9., Vortrag der diesseitigen Rechnungsdeputation über den punct.
1 der heutigen Sitzung bereits …holen und auch bereits von ihnen am 19n. d. M.
abgehaltenen Prüfungstermin in Betreff des Sportelrechnungsnachtrages vom 2n.
Halbjahr 1845, nach welchen sich die Verläge Liebichs
für Stempel- und Portokei? bereits entschiedenen
Sachen aus den Jahren 1844 und 1845 hearusgestellt
haben als
a, Stadtgerichtssachen 6[Taler] 21[ngr.] 8[pf.].
b. Stadtrathssachen 4[Taler] 25[ngr.] 2 [pf.]
Summa
11[Taler] 17[ngr.] -
Beschluß: dem Stadtrathe anzuzeigen, daß H. Liebich,
nach Abzug der noch an die Sportelcasse zu
gewährenden 5[Taler] 20[ngr.], - monirte
u. zugestandner Rechnungsfehler
5[Taler] 27[ngr.]
für Vorläge an Stempel u. Porto aus der Sportelcasse
zurückzuerhalten,
[1846-02-26 Original]
[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 26n. Febr. 1846.
Gegenwärtig: Alle außer dem entschuldigten Rößner.
[rechts]
Gegenstände:
1, Ladung des Stadtraths mittelst Schreiben vom 21stn. Februar 1846 zu einem
von der Königl. Amtshauptmannschaft zu
Döbeln
am 27n. d. M.
anberaumten Localexpeditionstermin behufs möglichst
zeitlicher Ausgleichung der zwischen Stadtverordneten und Stadtrath obschwebenden mehrfachen Differenzen.
Dazu Verlesung des abschriftlich miteingesandten Amtshauptmannschaftl.
Schreibens vom 21stn. Febr. 1846.
2., Anzeige des Stadtraths, mittelst Schreiben vom 23n. Febr. d.J., daß der
hier heimathengelörige Bäckergesell Heinrich
Wilhelm Preußger geb. d. 19n. Decbr.
24., um einen Heimathsschein fürs Ausland
gebeten hat und daß der Stadtrath die Ansicht habe, denselben in sofern zu bescheunken, daß es wenn auch Preußger
sich verheirathe, … auf seine Person sich beziehen
könne.
Beschluß. die Stadtverordneten stimmen dem
Rathe bei.
3., Anzeige des Stadraths mittelst Schreiben vom 23n.
Febr. 46 punct. 2., daß 74[Taler] 4[ngr.] Grundsteuerentschädigungsgeld nach Befinden in
[1846-02-26a Original]
[1846-03-11
Original]
[1846-03-11a Original]
[1846-03-11b Original]
[1846-03-14 Original]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 14n. März
1846.
Gegenwärtig: Kreyß Heimrich Rößner
Krumbiegel Putzger Neupert
Hofmann Ersatzmann.
Gegenstände:
1., Schriftli. Anzeige des Stadtraths vom 16/3 46
(ad.1.):
daß das Schulgeld für den Waisenknaben Julius Anders in Zukunft aus der Armencasse bestritten werden soll.
Beschluß: Genehmigt.
2., Schriftl. Anzeige d. Stadtraths vom 16/3 46 (ad.2.)
daß die Revision des Bernhardschen Quittungsbuches
unter Zuziehung des Preußger erfolgt sei und Bernhard
nach Herausempfang von 2[?] sich zufrieden erklärt habe.
daß Preußger wegen vorschriftsmäßiger Berechnung u.
Erhebung Bruchtheilspfennige beschieden sei;
daß durch Tafeln alle Bürger behufs Revision ihres Buches zum 23/März d. J.
aufgefordert werden sollen, sich an Rathsexpeditionsstelle
einzufinden pp;
daß die Art u. Weise der beantragten Revision endlich Sache des Stadtraths sei
pp.
daß zur Zeit zu einer polizeilichen Untersuchung gegen Preußger
kein Rechtsgrund vorhanden ist;
daß der Rathmann Liebich de ihm von Berhardt
nachgesagte Aüßerung bezüglich des
Stadtverordnetenvorstandes als unwahr zurückweist und den Vorstand durch das Zeugniß einer gegen Bernhard zu erhebenden Injurienklage
überzeugen wird. Beschluß: Nochmalige motivirte Anregung[?].
[Notiz links] NB …
3., Vortrag: daß das aus der Stadtcasse bezahlte Exemplar der Leipziger
Zeitung künftig auch unter den
Stadtverordneten circulire.
Beschluß: soll beim Rathe beantragt werden.
4., Nachdem der hiesige Gasthofsbesitzer
Otto um Einlaß gebeten und dieser ihm bewilligt
worden war, ersucht derselbe die Stadtverordneten seine volle Gasthofsgerechtigkeit gegen den Tischler Schneider? [1846-03-14a Original] welcher zu Bier u. Brandtweinschank?
berechtigt, jedoch noch außerdem um Conceßionsertheilung
zur Anhaltung von Tanzmusik … den Stadtrath bei der Hohen KreisDirection sich zu bewerben willens sei, um so mehr zu
schützen, als er Privilegium besitze und bereits Anstalt getroffen habe in
seinem Gasthofe ebenfalls einen Tanzsaal zu bauen.
Beschluß:
pp. Otto zu bedeuten, daß dieses Gesuch nicht bei der Stadtverordnetenschaft
…, vielmehr beim Rathe selbst anzubringen sei;
Dagegen gleichzeitig den Rath darauf aufmerksam zu machen, daß eine Concessionsertheilung zur Errichtung neuer Tanzlocalitäten für Siebeln?
völlig überflüssig sei und diese Behauptung gutachtlich zu motiviren.
4., Bericht des Vorstandes über dessen stattgehabte Besprechung mit dem
städtischen Actor in Bezug auf die fernere Entschließung in der Wasserentziehungsangelegenheit.
Beschluß. den Stadtrath durch den Vorstand
nachrichtlich? zu thun, daß wir auf die Lindnerschen Vorschläge nicht eingehen können, weil die
Gemeinde hinsichtlich eines zu allen Zeiten anreichenden? Wasserreichthums
auch für die fernere Zukunft sicher gestellt sein muß, die Lindnerschen
Vorschläge aber unzureichend u. blos auf die Zeit bis
zu welcher das … Walchasche Wasser vorhanden ist, von
uns anerkannt worden;
Ferner auf Grund der stadträthlichen Resolution vom 20n. Decbr.
1845 den Stadtrath zu ersuchen
derselbe möge in unserm Namen, den städtischen Actor wiederum ermächtigen, insofern, wie consequenter Weise zu schließen ist, es mit den Ansichten des Actors noch überein?stimmt, auf sofortige Localbesichtigung, wegen diesseits verweigerter Annahme der Lindnerschen Vorschläge anzu [1846-03-14b Original] tragen, und dafern diese zum Nachtheile für die Commun ausfällt, sich mit den vom juristischen Rathmann u. städtischen Actor unter gleichen Verhältnissen unpassend befundenen, dann aber passend befundenen Petitionsweise? zu befassen.
5., Prüfung und Monirung der Stadtcassenrechnung
d. anno 1845.
Mon.1., Alle Bürgerrechts= u. Verpflichtungsgebühren der Frau Haubold?
und dem Johann Wilh. Lösnitz
pp. 8 Ngr. Verpflichtungs=
u. 2 ½ Ngr Diener?gebühren
angerechnet worden. Ist diese Gebührenentnehmung mit
§.6 des Localstatuts vereinbar? -
Mon.2.
Ist eine Genehmigung zum Prozeß der Commun ./. Petisch? vorhanden? §185 d. St. O.
Mon.3.
Ist eine Genehmigung d. Stadtv. zur Beauftragung des
Adv. Lehmann vorhanden, in Sachen Anh…rs ./. Commun Siebenlehn §.185. d. St.O.
Mon.4.
Wegen 17 Ngr. 6 d für den Meitru..fsfänger? aufs Jahr 1845 fehlt Quittung.
Mon.5.
Was sind das für schriftliche u. andere Arbeiten, welche der Stadtrath für
1[Taler] 20 Ngr. aus der Stadtcasse vom St. Einnehmer
Preußger hat anfertigen lassen? (Beleg No. 124.)
Mon.6.
Warum sind die No. 125 durch den Rath für
Flurbegehung an den Flurverständigen 20 Ngr.
bewilligt worden? Officialarbeiten sind gratis zu thun, und dafern sie liquidirbar
sind, sind besoldete? Rathsmänner da. Ist auch wohl
Sache der Feldbegüterten und nicht der Commun! - [1846-03-14c Original]
Monit.7.
deßgleichen bei No 127. für
d. Rathmann Ruscher 10 ngr.
Monit.8.
zu welchem Zwecke gehen zur Besichtigung der Feuerlöschanstalten 2
Personen, der Schornsteinfeger und Rathsmauermeister
in der Stadt umher und liqidiren beide? Könnte das
nicht eine Person künftig allein versorgen?
Monit.9.
Eine Mütze für den Rathsdiener à 23 Ngr. ist Seiten der Stadtverordnetenschaft
nicht verwilligt, sondern verweigert worden.
Monit.11.
No 138. 21 Ngr. 4 d. für Calender? ins Stadtgericht gehört zum Expeditionsaufwand.
Monit.12.
No 139. 140. 141. 142. Summa 24 Ngr.
– d. für Roßweiner Anzeiger ist nicht aus der
Stadtcasse zu bezahlen.
Monit.13
In der Restspecification befindet sich 1[Taler] Rest
Spitzverwandtengeld? für Friedr. Patzer aus d. Jahre
1843. Derjenige, welcher Patzers Heimatschein u. Verhaltschein
demselben ausgehändigt hat ohne Querentin?, soll den
1[Taler] - - einstweilen in die Communcasse einzahlen
und mag sich fernerhin an Patzer halten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
C.Fr.Kreyß
L.I.Heimrich
E.L.Putzger
Carl Gotthelf Naupert
Christ. Friedr. Krumbiegel
Const.Ferdin. Hofmann.
Carl Gottlieb Rößner.
N.S. Zur Stadtcassenrechnung
1845 bemerkte die diesseitige Rechnungsdeputation
1, Cap. IV. sind 9 Ngr. 8 d. statt 9 Ngr. 2 d. Zinsen auf 6[Taler] 5 ngr.
– d. Capital bei Wiechelt? erhoben worden
2, Cap. V. sind 14 Ngr. 7 d. statt 13 Ngr. 9 d. bei Traugott Löwe anzusetzen.
3, Summahrum d. Einnahmen statt 1342[Taler] 25 Ngr. 3 d. nur 1336[Taler] 6 ngr.
5 d. mithin Casse … 267[Taler] 16n. 2 d.
(Im Original v. Dietzel eigenhändig unterschrieben.
die Rechnungsdeputation Dietzel u.
Kreyß.
[1846-04-01
Original]
Registratar Siebenlehn d. 1 April 1846
Die vom Stadtrathe eingesendeten 15 Exemplare der Verfassungsurkunde,
Städteordnung und des Localstatuts werden dato unter
dem Bemerken an Stadtverordnete u Ersatzmänner vertheilt:
a, daß diese Exemplate
Eigenthum der Stadtverordnetenschaft sind, danach
b, von den Empfängern zur Zeit ihres Austritts aus dem Collegio wieder zurück
an den Vorstand zu anderweiter Vertheilung
abgeliefert werden müssen und
c, daß der Empfänger verpflichtet sei, schadhafte, beschmutzte oder verloren
gegangene Exemplare dem Collegio zu restituiren. Kreyß
Vorstand.
Es empfing:
No 1.1.1. |
Vorstand Kreyß |
dot |
No 10.10.10. |
Ersatzm. Wilh. Schneider |
dot |
„ 2.2.2 |
StdtV. Aug. Bachmann |
dot |
„ 11.11.11. |
„ Const. Hofmann |
dot |
„ 3.3.3. |
„ Carl Friedr. Dietzel |
dot |
„ 12.12.12. |
„ Gotthelf Naupert |
dot |
„ 4.4.4. |
„ Franz Stiehl |
dot |
„ 13.13.13. |
„ Gottfried Laudel |
dot |
„ 5.5.5. |
„ Heinrich Haupt |
dot |
„ 14.14.14. |
„ Gottlob Johne |
dot |
„ 6.6.6. |
„ Jacob Ludw. Heimrich |
dot |
„ 15.15.15 |
„ Carl Friebe |
dot |
„ 7.7.7 |
„ Ernst Ludwig Putzger |
dot |
|
|
|
„ 8.8.8 |
„ Friedr. Krumbiegel |
dot |
|
|
|
„ 9.9.9 |
„ Carl Rößner |
dot |
|
|
|
Sitzung d. Stadtverordneten vom 1st. April 46.
Gegenwärtig. Alle (jedoch Naupert statt Stiehl).
Gegenstände.
1., Antwort des Stadtraths (lt. Schr. vom 31st März
46.) in Bezug auf die beiden Schreiben der StadtV.
vom 16n. u 20n. März d.J. betreffend die
Preußgersche Steuererhebungsdifferenz,
enthaltend Anzeige daß auf dem Revisionstermine nur 10 Quittungsbücher
eingereicht worden sind;
daß Preußger nur zur Zufriedenheit des Stadtraths functionirt habe, ungeachtet daß eine Mehrerhebung sich in
den revidirten Büchern sich herausstellte.
daß der Stadtrath unzweifelhaft erkenne, daß dieser Mehrerhebung eine
betrügerische Absicht nicht zu Grunde gelegen;
daß Preußger eine besondre
Rechtfertigungsschrift eingereicht hat;
daß gegen Preußger weder polizeilich noch criminaliter verfahren werden könnte,
daß es beim stadträthl. Bescheide gegen Preußger bewende.
Beschluß. Nunmehr Bericht an d. Hohe Kr. Dir. zu
erstatten. [1846-04-01a Original]
2., Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 31st
März 46 ad pct. 1.) daß er das Recht der StadtV, die Leipziger Zeitung mitzulesen nicht
anerkenne, den Stadtverordneten jedoch die „Nachlese“ gestatten wolle.
Beschluß: die StdtV.
verzichtet auf dieses Nachlesen, wird sich zur Zeit aus eigenen Mitteln 1
Exemplar halten, behält sich aber ihr Recht der Mitlesung natürlich vor.
3., Anzeige d. Stadtraths (Schreiben vom 31/3 46 ad p.3.) Betreffs der Schneiderschen Tanzconcessionsertheilung
daß die StadtVerordneten sich in diese Angelegenheit
nicht zu mischen hätten und sich unbefugter Wahrnehmung von Privatinteressen in
Zukunft zu enthalten haben.
Beschluß: dem Stadtrath diesseits zu erkennen zu
geben, daß er künftig mit seinen Anschuldigungen und unbegründeten Verweisen u.
Bescheiden doch vorsichtiger zu Werke gehen möge; daß es uns hierbei
überhaupt wegen eines Gutachtens, welches wir durch den
Rath an unsre vorgesetzte Hohe Behörde gelangen zu lassen wünschen, garnichts zu verweisen habe, sondern besagtes
Gutachten im angezogenen Falle unweigerlich und buchstäblich d.
Hohen Behörde vorzulegen und abzuwarten, was Diese entscheidet; daß wir uns
vorbehalten, wegen unangemessener Schreibart gegen den Stadtrath zur Zeit in
geeigneter Weise zu verfahren und daß wir hoffen, der Stadtrath werde in der
Zukunft, um Reibungen zu vermeiden und den Wünschen der Hohen vorgesetzten
Behörde nachzukommen, jedes unterlassen, was das neuentstandne
freundschaftliche Benehmen stören könnte.
4., Antwort d. Stadtraths wegen der über die Stadtcassenrechnung
d. anno 1845 gezognen Monita (Schreiben vom 31/3
1846.)
wodurch sich Mon. 1. 2. 6. 8. 10 12 erledigt; 3. 4 5 7. 9. 11 u. 13 noch
unerledigt verbleiben. Zu letzter [1846-04-01b Original] ist zu erwidern: Monitam
zur Stadtcassenrechnung 45 ad Cap. IV der Ausgabe.
Beleg No 125. 15.
Alle Gutachten des Raths in Communsachen sind vom
juristischen besoldeten Rathmann auszuarbeiten, wenn anders nicht von den StadtV. gegentheilige
Entschließung gefaßt wird. Demnach sind die in Sachen
A…ters ./. die Stadtgemeinde Siebenlehn …chtenen Extrajudicialien des Adv.
Lehmann
6[Taler]
23 ngr. 5 d.
durch den Stadtrath in die Stadtcasse als unzulässige und von uns nicht
genehmigte Ausgabe wieder zu restituiren, wenn anders
nicht anderweite genügende und uns namhaft zu machende Gründe für das Gegentheil vorhanden sind.
ad Cap. XII der Ausgabe Beleg No 124.
aber vom Stadtgericht beim Steuer-Einnehmer bestellte Verzeichniß
der aufhaftenden einzelnen fiscalischen
Gefälle ist Privatsache des Bestellers und auf Grund statutgemäßer
Fixation des Steuereinnehmers für die ihm, laut seiner …tion
vom … December 1843, zu kommenden Officialarbeiten,
unter welchen alle Arbeiten zur Berichtigung stadträthlicher
Irrthümer und Unkenntnisse in Penerabilibus
gehören, so wie statut: … conractgemäßer
Fixation des Rathmanns, Rathsprotocollanten,
Stadtrichters und Rathsschreibers in einer Person,
dem das vom Steuereinnehmer officiell zu berichtende
zu Protocoll zu nehmen und nach Befinden zu mundiren oder mundiren zu lassen
obliegt, aus der Stadtcasse nicht besonders zu vergüten und hat demnach der
Stadtrath Sorge zu tragen, daß der der Stadtcasse entnommene Betrag von
2[Taler] 20 Ngr. als unnöthig
verausgabt, wieder der Stadtcasse einverleibt werde.
ad. Cap. XII der Ausgabe Beleg No 132.
Die Irrthümer des Rathmann Ruscher bei Uniformirung des Rathsdieners.
hat der Ruscher beauftragende [1846-04-09 Original] Rath zu vertreten,welcher
von und in Kenntniß gesetzt ist, daß dem Rathsdiener blos, wie früher ein neuer Rock geliefert werden soll und
daß unserseits eine Mütze ausdrücklich verweigert würde.
Der Stadtrath wird demnach Sorge tragen, daß die unnöthig
und gegen unsre Zustimmung verausgabten 23 Ngr.
wieder in die Stadtcasse restituirt werden.
Zur …cification A.,
da durch Schuld des Stadtgerichts allein, 1[Taler] - - für Friedr.
Putzger in der Stadtcasse Rest geblieben ist, so hat
das Stadtgericht die Löschung dieses Restes durch Ersatz aus eigenen Mitteln be…iglichsrt zu bewirken und nach
Belieben an Putzger Regreß
zu nehmen.
[nicht eigenhändige Unterschriften mit Randbemerkung in
Rot]
Kreyß Krumbiegel Dietzel
Bachmann Heimrich Haupt
Putzger
Neupert Rößner
[links]
Sitzung d. StdtV. vom 9n. April 1846.
Gegenwärtig:
Hofmann für Haupu.
Rößner.
Johne für Heimrich
Stiehl.
Krumbiegel
Putzger
Dietzel
Kreyß
Entschuldigt: Heimrich verreißt.
Haupt krank
[rechts]
Gegenstände.
1, Vortrag des
[1846-04-09b Original]
[1846-04-18 Original]
[1846-04-27 Original]
[1846-05-13 Original]
[1846-05-13a Original]
[1846-05-22
Original]
[1846-05-22a Original]
[1846-06-10
Original]
Sitzung d. Stadtv. vom 10n. Juni 1846
gegenwärtig Kreyß Heimreich
Dietzel Haupt Stöhsner? Krumbiegel
Bachmann Stiehl
Gegenstände:
1. Publication d. Stadträthl.
Schreibens vom 22/5
nämlich: Anfrage ob gegen Ausstellung eines H…scheines
für Carl Gottlieb Meyer diesseits etwas einzuwenden sei
Beschluß. nichts einzuwenden.
2., Publication des stadträthl.
Schreibens vom 6/6 1846.
nämlich (ibid. ad. punct. 4).
3., Anzeige daß auf den Antrag Hr? Pr..ßger [Preußger?] wegen
wiederholter Mehrretnehmung der Holzgelder einnahmegebühren nicht ohne
als bis nach S..kehr der bei der KreisDirection
befindlichen Acten Entschließung gefaßt
werden kann. [alles unsicher]
4., Aufgabe durch d. Stadtrath (ibidem punct.1.) die Sportelrechnung 1845 zu
justifiziren und den Nachtrag? 1845 einzusenden.
Beschluß. Soll justifizirt
werden über? Beilegung des gleich..eller justifizirten Nachtrags? unter Vorbehalt steter? Berücksichtigung der generellen
Beschlüsse.
5.) Anzeige. (ibidem punct.2) daß der Rathmann Köhler statt Ruscher
zum Vorstand der Schuldeputation ernannt sei.
6.) Vorlage und Beschluß: daß der Stadtrath die Schulrechnung
d. anno 1845 vorlege.
7.) Vortrag: daß dem Rathsdiener die
Marktmeisterstelle übertragen werde.
Beschluß: wird zur Antragstellung an den Rath
genehmigt
8.) Vortrag wegen zeitgemäßer Umgestaltung des Localstatuts.
Beschluß. Wird allgemein als nöthig
erkannt und soll der Rath dazu aufgefordert werden.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[„Unterschriften“ in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß Heimrich Krumbiegel
Dietzel Stiehl Bachmann
Haupt Rößner
[links in rot Revisionsbemerkung, da Unterschriften nicht echt]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2 [Kürzel]
[1846-07-07
Original]
[links]
Sitzung d. Stadtv. vom 7n Juli 1846.
gegenwärtig [9 Namen]
[rechts]
Gegenstände;
1, Publication stadträthl.
Schreibens vom 30/6 46
nämlich:
Anzeige, daß bei der Schulinspection wegen der Schulcassenrechnung 1845 nachgesucht ist.
Anzeige: daß dem Rathsdiener die Marktmeisterstelle
übertragen werden soll.
daß des Localstatut in Angriff genommen werden wird
2.) Anzeige (ibidem 1.) a) daß die Schulcassenrechnung
1845 einen Rechnungsausfall von 106[Taler] 6[ngr.]
6[Pf.] zeigt,
3.) b, daß Breitenbach seinen Antheil mit 17[Taler] 21[ngr.]
1[Pf.] [das ist genau 1/6 des o.g. Fehlbetrags] gedeckt, nicht minder schuldige
7[Taler] gezahlt hat
c.) daß es nöthig sei, daß Siebenlehn seiners. Schuld von 67[Taler] 16[ngr.]
9[Pf.] in die Schulcasse decke.
d, daß die Stadtcasse Schuldnerin der Schulcasse sei,
als diejenigen 31[Taler] , welche die Lehrer? für Gregor- und Sternsingen aus
der Stadtcasse zu bekommen haben, seit längern Jahren
aus der Schulcasse bestritten sind.
e) daß … die 31[Taler] aus der Stadtcasse zu ert…
sind.
3., … Auskunft zu beantragen, was? die Bestreitung d. 31[Taler] jährlich aus
der Schulcasse ursprünglich der rechtskundige
Rathmann bewilligt hat?
und worauf sich die Annahme ge…, daß … diese
31[Taler] aus der Stadtcasse und nicht aus der Schulcasse
zu … sind.
3.) Uebersendung der Sportel-Rechnung auf das ersten
Halbjahr 1846 zu Prüfung? und Monitur.
Beschluß: hierzu wird die …
[1846-07-16
Original]
4., Antrag der Baudeputirten Lösnitz
und Rößner wegen eines Rostes? auf die Endgasse
Beschluß: wird aus baupolizeilichen Gründen
genehmigt.
5., Antrag des Bauvorstandes Lößnitz wegen eines Hesters? zur Aufbewahrung
aller Acten
Beschluß: wird zu dem Preise von 2[Taler] 5[ngr.] genehmigt mit dem Bemerken, daß dieses Kosten nebst Acten vom Stadtrathe welcher für das Stadtgerichtslocal
zu sorgen hat, aufgebracht werde.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß Roßner Stiehl
Bachmann Heimrich Dietzel
Krumbiegel Haupt
[links in rot Revisions-Beanstandung]
hinsichtlich der Unterschrifen vergleiche Anmerk. fol.2.
[links]
Sitzung d. Stadtv. vom 16n
Juli 46.
Gegenwärtig: Putzger Haupt
Dietzel Krumbiegel Heimrich
Bachmann Kreyß
[rechts]
Gegenstände:
1., Publication stadträthlichen Schreibens vom 13/7.
46. enthaltend:
Antwort auf die Zufertigung d. Stadtv.
vom 7/7.
2., und? …dung der eingegangenen Schulcassenrechnungen
auf 1845 zur Durchsicht.
3., Anzeige (ibidem) daß der Neugassenbau in der beschlossenen Planirungs= und Pflasterungsweise d.. ist ohne Pflasterbau
ungesäumt in Angriff genommen werden wird.
4. Anzeige (ibidem) daß die Obergasse in Stand gesetzt und der Ottosche Forsthofswasserabfall
durch diese Straße geröhrt und ein Wasserbehälter am Vorstschen
Hause aufgestellt werden soll.
Beschluß: hiergegen den Stadtrath anzuzeigen daß
Seiten der Stadtv. nur beschlossen worden sei, in
Bezug auf die von Löwe und Lauenstein ge..en Propositin wegen Einröhrung der Quellenwasserr … Aufstellung… Wasserbottichs jedoch
lediglich als Bedingung zu gänzlicher
[1846-07-16a Original]
und prpetaeller Abl..ung dieses Quells; jedoch nicht gesagt worden sei wegen des
Ottoschen zu jederzeit zurückzu…
Wasserabfalls.
Die Aufstellung eines Wasserbottichs und … des Ottoschen
Abfalls kann da d… … werden, wenn Otto‘s Wasserabfall
für immer der Commen verbleibt.
5., Anzeige des Stadtraths (ibidem) daß die Stadtverordneten zum
10n Aug. 1846 9 Uhr Vormittags
zur Abnahme der Kirchen= und Hospitalrechnungen auf die Jahre 1842, 43, 44, 45
in hiesiger Pfarrwohnung vor d. Königl. Halgaspert? bei 5[Taler] Strafe geladen sind.
6., Vor..g über die Schuld? der Stadtcasse
an die Schulcasse, wegen der verausgabten
31[Taler] f. Gregorsingen?
Beschluß dem Stadtrath mitzutheilen:
daß die …W einen derartige Schuld? nicht anerkennen können, weil? die
Rechnungen bereits justificirt und von der H. Schulinspection und KreisDir.
genehmigt worden sind.
Jedoch soll künftig diese Summe von alljährlich 31[Taler] aus der Stadtcasse
genommen werden
7, Die Stadtschuldentilgungsrechnung wird diesseits für justifizirt
erklärt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß, Putzger, Bachmann Heimrich
Krumbiegel Dietel Haupt
Kreyß.
[links Revisionsvermerk wg. der Handschriftlichkeit der Unterschriften]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.
..
[1846-07-30
Original]
[links]
Sitzung des Stadtverordneten vom 30n Juli 1846.
Gegenwärtig Alle.
[rechts]
Gegenstände.
1, Publication stadträthlichen Schreibens vom 28/7.
46. enthaltend namentlich
Anzeige daß es bei unsrer letzten Anzeige vom 16n. d. M. allenhalben
bewendet; ferner?
2. Ladung der Stadtverordneten zu einer vor d. H. Schulinspection
d. 6n August 1846 9 Uhr Vormittags
abzuhaltenden Verhandlungstermin wegen Anstellung eines dritten ständigen
Lehrers. bei 5[Taler] Strafe, auf Veranlassung durch Kreisdirectorialverordnung.
Beschluß. Es wird eine Deputaion
hierzu gewählt, bestehend in den Stadtverordneten Ernst Putzger,
Aug. Bachmann, Ludw. Heinrich, und dem Vorstande
Kreyß und ihnen Vollmacht hierdurch ertheilt, Namens
des Collegs Entscheidung zu fassen und Erklärung
abzugeben, und soll beim Stadtrathe um eine Abschrift der K. K.Directorial Verordnung nachgesucht werden.
3. Anzeige (ibidem punct.3), daß die Wasserentziehungsdifferenz bis zu
einem am 31sten Juli vom K. Bergamte abzuhaltenden Verhörs?termine
gediehen und vom Stadtrathe unter Zuziehung des Adv. Lehmann abgewartet werden
wird.
Beschluß dem Stadtrathe anzuzeigen, daß dieser
Termin erst den 31sten Aug. d. J. stattfindet und daß wir dazu stadträthliche Einladung erwarten, weil der Stadtrath
bekanntlich diese ganze Angelegenheit den Stadtverordneten zur eigenen
Vertretung übertragen hat.
4.) Vortrag wegen Ausführung des Neugassenbaus ohne Bauplan, und blos auf Gutdünken des H Löratz?
Beschluß: den Stadtrath aufzufordern, sowohl der gesammten Baudeputation als dem Steinsetzermeister
Faust einen von aus genehmigten
[1846-07-30a Original]
Bauriß zum Neugassenbau sofort auszuhändigen, damit
die erstere weiß, was sie zu beaufsichtigen, und der letztere, was er zu bauen
hat. – dabei auch noch zu bemerken:
daß es dem Stadtrathe einleuchten möge, daß die Stadtverordnetenschaft
nicht zugeben kann, wenn der Rath einem fremden Steinsetzer zumuthet
ohne ihn in Besitz einer deutlich geschriebenen und verständlich abgefaßten Instruction zu setzen, blos
nach den, theilweise höchst unleserlich geschriebenen
Rathsacten (!!) sich zu richten, und das auf Kosten
der Stadtcasse auszuführen, was ein ganz bauunkundiger Stadtrath ohne
genügender technischer Gutachten zu bauen beschlossen hat.
Jedenfalls bedarf der Stadtrath zum Bauriß vor
Ausführung unserer Genehmigung, da das Geld aus städtischen und nicht
stadträthlichen Mitteln genommen wird, und es uns nicht gleichgültig bleiben
darf, in welcher Qualität, Baumaterial und Bauweise und in welcher Quantität
die Kosten hinterher ausfallen.
Sollte der Stadtrath nicht für gut halten, obigen sofort nachzukommen, so
werden wir uns, falls etwas beim Neugassenbau dem Zwecke nicht entspricht,
später an die Privatmittel des Stadtrathes halten.
5.) Die Sportelrechnung aufs erste Semester 1846 wird für justificirt erklärt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet
[wieder neun Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß Heimrich Stiehl
Haupt Krumbiegel Rößner
Putzger
Bachmann Dietzel
[links Revisionsvermerk bzgl. der Handschriftlichkeit der Unterschriften]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2. [Kürzel]
[1846-08-03
Original]
[links]
Sitzung d. tadtv. vom 3n. August 1846.
Gegenwärtig: Alle, sowie der miteingeladenen H. Steinsetzermstr.
Fauste.
[rechts]
Gegenstände.
1, Vortrag über den Neugassenbau
Beschluß an den Stadtrath Bericht zu
erstatten:
die Art wie der Neugassenbau vorgenommen wird, entspricht ebenso wenig den
Bedürfnissen der Stadt, wie dem Plane, welchen nachträglich der Hr.
Stadtrichter dem H. Steinsetzer Faust zugeschickt hat; der pp Faust erklärt,
daß das Stehenbleiben des Bertholdschen Hügels
einerseits baupolizeiwidrig sei, andrseits, daß es
die Gasse schäd. insbesondre aber, daß es dem
Neupflaster bei Gewittergüssen schade.
Da sich hieraus ergiebt, daß der Bauplan nicht
zweckmäßig und den Bedürfnissen der Stadt entsprechend sei, so muß es dahin
abgeändert werden, daß der Bertholdsche Hügel so weit
nöthig erniedrigt werde und zwar ersuchen wir den
Stadtrath dieß sofort vorzunehmen, da namentlich zu vörderst
der Neugassenbau in dem obern Theile der Stadt?
möglichst schnell beendet werde. … … hier alle diejenigen Bürger wohnen, welche
mit handiren?
und mit ihren Geschäften zur Zeit be…dert sind.
Nach Erklärung pp Faust’s muß die Bertholdsche
Hügel mindestens erniedrigt werden und
dementsprechend ebenso viel beim Bäcker Diendorf
abgetragen worden, um einen zu großen Falln des vorzubeugen.
Uebrigens ist beschlußgemäß
die ganze Neugasse bis zu Berthold …rauf in …bau zu nehmen?
Besch allen Seiten über mangelhafte
Anstellung des Neug..baus,
namentlich erklärt der Bendpasirte? Putzger, daß er nicht mehr fungiren
wolle, weil er den Bengten gefordert
[1846-08-03a Original]
und die Aushändigung desselben ihm vom Stadtrichter verweigert worden sei.
Ebenso erklären viele Beobachter, daß durch diese mangelhaften Anordnungen unnöthige Unkosten für die Stadtcasse erwüchsen, und
bereits schon erstanden sind.
Sachverständige haben übrigens auch erklärt, daß aus baupolizeilichen Gründen,
der Wasserfall vom Kirchberge bei Regengüssen und im Winter beim Aufthauen unbedingt in die Neugasse und die Neupersche? Gasse geleitet werden müsse, weil der Weg in doe Niederstadt dadurch gefährdet würde, was aber
geschieht, wenn der Hügel bei Barthold im jetzigen Zustande verbleibt.
Vorgelesen genehmigt u. mit unterschrieben.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß Heimrich Bachmann
Rößner Dietzel Stiehl
Krumbiegel Haupt
Faust Steinsetzermeister.
[links Revisionsvermerk]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.
2. [Kürzel]
[links]
Registratur, d. 6. August 1846.
[Mitte und rechts]
Dato hielt die Schulgemeinde Siebenlehn und Breitenbach eine vereinte Sitzung
von der k. Schulinspection Nossen über die Besetzung
der dritten Lehrerstelle und wurde vom Vorstande Kreyß das Protokoll über
Verhandlung und Beschluß anher? abschriftlich zu den Eigangsacten gegeben.
Kreyß, Vorstand
[1846-08-18
Original]
[links]
Sitzung d. Stadtv. vom 18n. August 1846
Gegenwärtig: Alle außer Krumbiegel,
[rechts]
Gegenstände:
1) Publication des Stadträthlichen Schreibens vom
11/8 46 und abschriftlich beigelegten Protalte über
die hierzu bezügl. Rathsbeschlüsse.
namentlich
2.) Anzeige des Stadtraths (ibid. punct. 1.): daß der
Antrag der StartV. vom 31stn Juli 1846 wegen
Instruction der Baudeputation und des Steinsetzermeisters durch Übersendung
des stadträthlichen Bauplans für erledigt erachtet wird, so wie[?] daß es
(ibid. n.2) deshalb über den in der betreffenden Protocollsabschrift
sub 3. hervorgehobenen Umstände bei dem
Baubeschlüssen sein Bewenden haben soll. Der Stadtrath will übrigens wegen
Abbrechung des Steinhügels bei Barthold (ibidem sub
3) Entschließung fassen, wobei zugleich angezeigt wird, daß nächstes Jahr der Kirchgassenbau
in Aussicht steht.
Beschluß: dagegen dem Stadtrathe Erklärung abzugeben,
daß die Stadtv. nichts ...niges
mit der jetzigen Ausführung des Neugassenbaus aus mehrfach erwähnten Gründen
nicht einverstanden sein kann und sich xxx vorbehält, zu geeigneter Zeit die
geeigneten Maaßregeln zu ersehen.
3.) Anzeige des Stadtraths (ibid. punct
5.) daß in dem bevorstehenden Verhandlungstermine wegen(?) der
Wasserentziehungsangelegenheit die Stadtverordneten beim Bergamte nicht
zulässig sind.
Beschluß: sich hiermit einverstanden zu
erklären, jedoch dabei zu bemerken, daß der Stadtrath nichts definitiv
beschließen, weil abgesehen von der bereits am Schlusse vorigen Jahres
geschehenen Uebertragung[?] der Entschließung und
Vertretung dieser Geschäftes an die Stadtverordneten, nach § 185 d. St. O. die
Zustimmung d. Stadtv. in Prozeßsache
auch allezeit bei Vergleichen und andern Handlungen der besonderste
Auftrags erforderlich ist.
[1846-08-18a Original]
4.) Anzeige des Stadtraths (ibid. p. 6.) daß das Localstatut
im Rathe der Revision unterlegen hat und das Concept der neuen Stauten zu
Prüfung an die Stadtverordnetenschaft übersandt wird.
5.) Durchgehung der Schulrechnungen 1845.
Monita.
[alpha]) ad 4 der Belege ist zu errinnen?
daß für den Umbau der Mauer am Schulgebäude, mehr vom Stadtrathe aus der
Schulcasse bezahlt worden ist, als nöthig gewesen.
Nachmessungen zufolge sind in die Rechnung ohngefähr
etliche 50 [] Ellen Mauer in Arbeiterlohn und Material zuviel
erfordert.
Es hat demnach der Stadtrath unter Zuziehung der Bau= und Schuldeputation,
diese Angelegenheit … den Amtsmauermstr. Hofmann zu
Nossen nach Befinden auf eigen Kosten oder nach Befinden auf Kosten der
unbefugt bauausführenden Schuldeputation und des … er…enden Rathsmauermeisters
Vogt, genau ermitteln zu lassen, uns aber das Ergebniß
beufs Ausgleichung der Differenz mitzutheilen.
Zugleich möge sich diese Untersuchung darauf erstrecken, ob der Bau ein
zweckentsprechender und nicht ein verpfuschter ist, ob nämlich der Ausfluß der Jauche aus dem Schulgebäude auf die Straße …ßlig versickert
ist?
[beta]., … die …assirung
der
[1846-09-05
Original]
d.) die (Beleg No 43 & 45 zusammen) angeführten
Botenlöhne 6 Ngr., wegen versäumter Einsendung der
Schulrechnung, haben die säumigen Einsender und nicht die Schulcasse
zu entrichten
e.) die zum Umbau der Schulmauer ohne die Genehmigung der Stadtverordneten und Königl. Schul-Inspection
weggerissene Kirchhofsmauer hat der Stadtrath so schleunig als möglich, jedoch
nicht aus Communmitteln wieder aufzurichten, damit
der Kirchhof nicht mehr der Sammelplatz aller Hunde und Hühner werden und die
Gräber von obengenannten Thieren nicht verunstaltet
werden können.
Vorgelesen genehmigt und mitunterschrieben
[nicht eigenh.Unterschriften, siehe
Revisionsvermerk]]
Kreyß Heimrich
Putzger Stiehl
Bachmann Dietzel
Haupt Rößner.
[Revisions-Randvermerk links]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.
2. D[octor]
K[reyß]
[links]
Sitzung der Stadtverordneten vom 5.n Septbr 46.
Gegenwärtig Dietzel Naupert für
Rößner Bachmann Stiehl
Heimrich Kreyß. Krumbiegel
Putzger
John für Haupt
[rechts]
Gegenstände:
1) Publication
stadträthlichen Schreibens vom 25/8 46. des Rathsbeschlußes
vom 4/9 46., und eines Originalschreibens an den Stadtrath vom Gerichtsdirector H Lehmann datirt
vom 3.n Septbr. 46 enthaltend das nähere
über den Vergleichstermin in der Wasserentziehungsangelegenheit. ;
endlich Publication einer Kreis Directorialverordnung
über die Kosten in der Neugassenbaudifferenz.
2) Anzeige lt Schreiben vom 25/8 46; daß über den Bau der
Schulmauer vom Rathsbaumeister Erklärung
und Rechtfertigung abgefordert werden soll.
3) Anzeige daß es wegen der
erwähnten Schulcassenreste bewenden müsse, da die
Zahlungspflichtigen zahlungsunfähig und die Gemeinde zahlungsunpflichtig
sind
Beschluß. Soll bewenden.
4) Erklärung des Stadtrathes:
daß die monirten 14[Taler] 8[ngr.]
Amts bosten?
[1846-09-05a Original]
Beschluß: Erledigt sich
5) Erklärung: daß durch den Stadtrath
ermittelt ist, wie die Versäumniß bei
Einreichung der Schulrechnungen durch den Gemeinderath
zu Breitenbach entstanden ist.
Beschluß: Ist demnach von Breitenbach zu restituiren.
6) Anzeige des Stadtraths. (zu Monit. 8. d, Schulrechnung), daß die Kirchhofmauer
eingefallen gewesen, und von der Baudeputation mit Genehmigung des H. Pastor
Wolf zur Schulmauer verwendet worden ist, demzufolge von der
Gemeinde, in deren Nutzen die Steine verwendet sind, wieder an Ort und Stelle
zu restituiren ist.
Beschluß: berichtigend zu erwidern: die
Kirchhofmauer sei nach Angabe der damaligen Baudeputirten
(Heimrich & Putzger) nichts weniger als
eingefallen, sondern im guten Zustand gewesen; die sei auch nicht auf Deputationsbeschluß eingerissen und verwendet worden; sie
sei demnach nicht von der Stadtgemeinde zu restituiren,
sondern von denjenigen Rathspersonen (Lösnitz, Ruscher oder Reimann) auf deren unbefugtes Geheiß
dieselbe, mit der nicht competenten Genehmigung des
H. Pastor, eingerissen und zum Nachtheil der Commun verwendet worden ist.
Da nun der Stadtrath weder die StadtV. noch K. Schul Inspection vor Abtragung
der Mauer & Genehmigung befragt hat und jetzt zum Nachtheil der Commun
diese Mauer wieder erhöht werden soll oder dafür eine Bretterwand aufzuführen
ist, so wird hierdurch der Stadtrath nochmals erinnert:
Derselbe wolle, die abgetragene Kirchhofmauer, jedoch nicht aus Communmitteln, wieder ad integram
möglich bald restituiren lassen.
7) Uebersendung und Vorlegung zur Prüfung der Armencassenrechnung und Rechnung über geistliche Besoldung
d. anno 1845.
Beschluß: Sind der Rechnungsdeputation zu übergeben
8) Vortrag über den Vergleich des
Adv. Lehmann mit der Gewerkschaft Adolphstollen
in Sachen der städtischen Wasserentziehung.
Beschluß: der Vergleich wird mit 6 Stimmen, gegen 3.
(Bachmann, Neupert, Kreyß) verworfen, und behält man sich vor die
Motionen hierzu näher zu enrwickeln.
[1846-09-05b Original]
9) Stadträthliche
Mittheilung lt. Schreiben vom 25/8 III. daß die Hohe Kreis Direction die Beschwerde der Stadtverordneten,
wegen vom Stadtrathe angohen..anner Kosten in der Neugassendifferenz, für
begründet erachtet hat und diese Kosten nach § 9. d. St.O.
für unstatthaft findet.
10) der StadtV. H. Putzger wird aus der Baudeputation entlassen und dafür d. StadtV. H. Ludw. Heimrich
gewählt.
11) Der Heimatschein für Johann Christian
Dinndorf.
deßgl? „ Johann Christian Köpping
kann vom StadtR. ausgefertigt werden.
12) der StadtV. H Ludw. Heimrich zeigt hierdurch der StadtV[erordnetenschaft] an, daß ohne Wissen der Baudeputation,
der Nachtwächter Günther und Zimmermann Pietzsch? brauchbare Wasserröhren, die
Eigenthum der Commun sind, in voriger? Weise aus dem Brauhause weg und in das
Haus des Rathm. Ruscher getragen haben.
Beschluß: zu beantragen, der StadtR.
wolle gegen Fer… das geeignete Untersuchungsverfahren
einleiten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[nicht eigenhändige Unterschriften, siehe Randbemerkung]
Kreyß. Stiehl.
Backmann. Putzger.
Krumbiegel Heimrich
Naupert. Johne.
Dietzel.
[Randbemerkung links]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2.
Die Sitzungsprotocolle vom 13.n Januar
1846 bis 18.n August 1846, sind wegen Beschmutzung neugeschrieben,
gemeinschaftlich durch eine von der Stadtverordnetenschaft
ausgewählte Deputation (Kreyß, Carl Friedr. Dietzel,
Ludwig Heimrich, Ernst Putzger) auf ihre Richtigkeit
mit dem Originale hinsichtlich des Inhalts und der Unterschriften, geprüft, als
ächt und treu copirt
befunden und demnach von aus, als Original gültig genehmigt worden.
Siebenlehn d. 16.n Septbr. 1846.
die Stadtverordneten
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß.
Johann Gottlieb Johne.
Carl Gottlieb Rößner
Friedrich August Bachmann
Carl Friedrich Dietzel
Ernst Ludewig Putzger
Ludewig Jacob Heimrich
[1846-09-15
Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 1 Septbr 46.
Gegenwärtig: [keine Namen]
[rechts]
Gegenstände:
1.) Anzeige des Stadtraths / laut Schreiben vom …
daß es bei der Restitution der Kirchhofsmauer durch die Gemeinde verbleibe.
Beschluß: dem Stadtrathe berichtigend zu
erwidern: Das Versichern der drei Rathmänner Lößnitz,
Ruscher und Raimann, daß eine Demolirung der bereits
eingefallenen Kirchhofsmauer nicht stattgefunden, kann durchaus keinen Grund
abgeben, die Kosten für die Kirchhofsmauerrestitution
der Stadtcasse zuzuweisen, indem die übrigen Mitglieder der damaligen
Baudeputation erklären, die angebliche Lösnitzsche
Aussage wäre unwahr, die Mauer sei im vortrefflichen Zustande gewesen und nur
sehr wenige Steine an einer einzigen Stelle wären losgebrochen und
heruntergefallen gewesen, und wäre auf Veranlassung Ruscher’s
und Raimanns über eine Elle durchschnittlich der Länge nach dieser Mauer
abgetragen und verwendet worden; der Rathmann und Bauvorstand Lösnitz habe sein wegen dieser Kirchhofmauerabtragung und
Schulmauerbaus weder zur Berathung noch zur Entschließung gezogen und im
übrigen habe Lösnitz neuerdings selbst erklärt, daß
er mit dieser ganzen Angelegenheit … gar nichts weiter zu thun
gehabt habe, und durch auf eine kurze Zeit, nicht im Auftrage des Stadtrathes, sondern auf Bitten des Rathmanns &
Schuldeputationsgliedes Ruscher die Aufsicht über die Arbeiten übernommen,
welche Ruscher später wieder selbst besorgt hätte.
Der nun durch die unbefugte Einmischung Ruschers in Schulbauten und durch die
Ausführung dessen, was selbst der ganze Stadtrath ohne unsere Genehmigung der
K. Schul und Kircheninspection
und des Stadtverordneten nicht einmal der Baudeputation auftragen
durfte, ein zweckwidriger, unnützer, schlecht ausgeführter (denn die Jauche
läuft immer? noch aus dem Schulgebäude durch die Mauer auf die Strasse), kostspieliger Umbau der Schulmauer und die Demolirung einer zweckmäßigen höchst nöthigen, und in ganz
guten Stande sich befindenden Kirchhofsmauer, dem Schulvermögen erwachsen ist,
[Einfügung] und überhaupt ein das gewohnte eigenmächtige Schalten und Walten
mit Communeigenthum jeder Rathspersonen
ohne Befragen ihrer …gen Deputationsglieder in Zukunft zu beschränken.[Ende
Einfügung] so beantragen wir der Stadtrath wolle pp Ruscher und Reimann
anweisen
[1846-09-15a Original]
wenigstens die Kirchhofsmauer eine Elle hoch aus eigenen Mitteln
durchschnittlich wieder erhöhen zu lassen und demselben die Weisung zu geben,
sie mögen sich fernerhin als Rathmänner ohne
Mitwissen und legalen Auftrag des Rathscollegs
[größere Streichung] aller eigenmächtigen Handlungen begeben.
Im fernern Leugnungsfalle möge der Rath die damaligen
Baudeputationsmitglieder Putzger und Heimrich vor der
competenten Behörde als Zeugen eidlich abhören
lassen.
2.) Anzeige des Stadtraths (lt
Schreiben vom 12.n/9 46. daß der Rathmann Ruscher die
angezogene, der Commun zugehörige Wasserröhre allerdings und mit Erlaubniß der Rathmänner Raimann
und Lösnitz unter dem Erbieten entweder eine neue
Röhre wieder zu geben oder sie taxmäßig zu bezahlen,
dem Aufbewahrungsorte entnommen habe.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen:
In Bezug auf die, mit angeblicher Bewilligung der Rathmänner
Lösnitz und Raimann geschehenen Entnehmung
eines der Commun zugehörigen Wasserröhre durch den Rathmann Ruscher zu dessen
Privatgebäude, wolle der geehrte Stadtrath dem Rathmann Ruscher, so wie den Rathmännern Lösnitz und Raymann
die Weisung geben: daß der erstere sich aneignend, die letzteren sich, disponirend, in Zukunft am städtischen Eigenthume
weder nach eigenem Ermessen noch auch mit Genehmigung des ganzen Stadtrathes ohne diesseitiger Erlaubniß
wieder zu vergreifen haben, ebenso wie sich diesseits weder ein einzelnes
Mitglied noch die ganze Stadtverordnetenschaft
erlauben wird, ohne Genehmigung des Rathes sich ein Communeigenthum unter dem vorgeblichen Erbieten des kaufes oder Tausches anzueignen.
Ueber die Verwendung oder Veräußerung von Communstücken
der-
[1846-09-15b Original]
jenigen beiden
… gemeinschaftlich, aber weder
[längere Passage schwer/nicht zu entziffern]
Fällt dergleichen wieder vor, so werden wir die sich unbefugt am Communeigenthume Vergreifenden sofort dem Gensd’armen zur Weiteranzeige an die betreffende Behörde
namhaft machen.
3.) Anzeige des Stadtraths lt
Schreiben vom 12/9 46, daß das Lindnersche Anerbieten
in dem Wasserentziehungs… nur eine, durch keine
Gegenleistung bedingte Spende sei; daß durch deren Nichtannahme umso offenbarer
verletzt würde, als die Annahme des Vergleichs nicht … und
daß deshalb d. Stadtrath bereits an die Hohe Kreis Direction
erstatten wolle, welchen den 19.n dieses Monats abgehen würde.
Beschluß: dem Stadtrate berichtigend folgendes zu
erwidern:
In Bezug auf das Lindnersche Anerbieten behufs
Vergleichung der städtischen Wasserentziehungsangelegenheit, erlauben sich die
6 Stadtverordneten ihren Beschluß der Nichtannahme
nachträglich zu begründen, daß
a) die Niederstadt, welche ihr
trinkbares und gesundes Quellwasser durch Zapfung gänzlich verlohren,
durch berggewerkliches Anbieten des Walchaschen Abfalls für die in der Oberstadt gelegene
Neugasse, welche Stadt nachts? ..zuläßt hatte, nicht
den kleinsten Ersatz erhält, und in d.., calamitösen
Zustande verbleibt in welchen … durch die Zapfung des Herrb…brunnens ersetzt worden ist, denn das da… … fließende Re…wasser ist … … in der Stadt unrein, un…
und ungesund, was durch chemische?
Analyse und ärztliches J… ausgewiesen werden kann.
[1846-09-15c Original]
b) daß die Ablassung
dieses kleinen Wasserabfalles voraussichtlich und auf Que…nung der Baudeputation ganz unzulänglich für den fernern Bedarf sowohl der Niederstadt als der ganzen Stadt
in reinen und gesunden Quellwasser sei, welches zur Zeit der Gemeinde ganz
fehlt;
c) daß diese Wasserabfallüberlassung
und Auszahlung von 50[Taler] keine Spende ist, sondern ein Vorschuß zu einem Wasserbehälter und Röhrlagerbau für einen kleinen Stadttheil,
(für den beiläufig die Nothwendigkeit eines Wasserzu… durch Röhrenbau noch gar nicht gemeinschaftlich
a…, sondern nur die Aufstellung eines Wasserbottigs
daselbst früher gelegentlich einmal theilweise wünschenswerth erkannt worden ist) – welcher Vorschuß wieder, laut Vergleichsurkunde, bei einer etwaigen
späteren Entschädigung zu einem neuen Röhrlagerbau
für die Niederstadt abgegangen wird und dem aus der Stadtcasse anteilig? wieder
zu ergänzen ist.
Die Stadtverordnetenschaft ersucht demgemäß den
Stadtrath bei bevorstehender Berichterstattung an d, K. Hohe Kreis Direction, diese Entschließungsmotion der diesseitigen
Majorität abschriftlich mit abzusenden.
4.) Aufforderung des Stadtraths mittelst Schreibens vom
12/9 46, sich diesseits über die verlangte Ausstellung eines Heimatscheines für
Herrmann Guido Friedrich geb. d. 1/8 31. allhier und für Joh. Carl
Gottlob Friebe geb. d. 20 Januar 1822 allhier, zu erklären
Beschluß: beide können ausgestellt werden.
5.) Uebersendung der bisher
besonders geführten Pflastercassenrechnung vom
1sten Juni 1845? bis dahin 1846, zur Prüfung und Monitur
Beschluß: ist der Rechnungsdeputation zu
übergeben.
6.) Anzeige (lt Schreiben vom
12/9 46, daß H. Adv. Lehmann Auszahlung seiner …judicialien
in der Wasserentziehungsdifferenz
‚[1846-09-15d Original]
im Betrage von 23[Taler] 20[Ngr.] 2[pf.] beantragt hat.
Beschluß: Ist, wenn die Rechnung richtig befunden
worden ist, sofort aus der Stadtcasse zu berichtigen.
7.) Publication einer Immediatzufertigung der Königl Schulinspection Nossen an den hiesigen Vorstand des
Stadtverordneten Kreyß und Cons. (vom 1.n Septbr. 46.) so wie Mittheilung des abschriftlich
beigelegten stadträthlichen Schreibens an die K. Schulinspection
anthaltend Gründe, warum der Stadtrath die Ansicht
der Stadtverordneten nicht beitreten und drauf bestehen muß daß das neue Schullocal in den Fischerschen Localitätennach den Fischerschen
Vorschlägen verrichtet werde.
Der Vorstand ladet die Stadtverordnetenschaft auf Veranlaßung d. K. Schulinspection
d. 23.n Septbr 46. Vormittags 9 Uhr
zu einem [un]ter der Schulinspection stattfindenden Termine im hiesigen Schullocale
bei 5[Taler] Strafe ein, worauf noch der gemeinschaftliche Beschluß gefaßt wird, die
Seiten des Stadtrathes angegebenen Gründe in
Folgenden schriftlich zu widerlegen, und diese Widerlegung zum 23.n Septbr schriftlich der Schulinspection
zu den Acten zu geben,
An die Königl. SchulInspection
Nossen.
Die der Stadtverordnetenschaft von der Königl. Schulinspection zugefertigte Abschrift der Stadträthlichen Eingabe vom 22.n
August d.J., betreffend die Gründe, welche den Stadtrath veranlassen, die von
ihm gegebenen Vorschläge, hinsichtlich Verwandelung
der Fischerschen Wohnungslocalitäten,
zur dritten Schulstube und dritten Lehrerwohnung, auch fernerhin den von uns
[1846-09-15e Original]
angeführten angeführten entgegen, als die
zweckmäßigen zu behaupten, veranlaßt uns, im heutigen
Temien? unsre Gegenansichten, behufs genauer
Verständigung, ebenfalls schriftlich zu motiviren und
die vom Stadtrathe abgeführten zu widerlegen oder zu modifiziren.
ad.1.
Die daselbst erwähnte Feueresse muß allerdings in jedem Falle baldmöglichst
weggenommen und dafür eine neue … gebaut werden, da bereits schon lange durch
die Last der jetzigen Esse das Schulgebäude gelitten hat.
Es dürften aber, hierher bezüglich, dabei noch zu ermitteln sein: ob nach
Herausnahme der alten Esse und Schul…mauer die Last
der neuen Esse, die in der neuen Schulstube aufzustellende Schulb[änke] und der Katheder und des Gewicht von 75 Kinder in der
neuen dritten Classe, in Tragfähigkeit des an sich nur schwachen Schulgebäudes,
wenn auch vielleicht weniger als früher, doch nicht noch immer über und … durch
diese Einrichtung nicht … neue Reparaturen und Bauten … erreicht werden können?
ad.2.
daß die neueinzurichtende Schulstube Raum für 75 Kinder und für den Lehrer
geben könne, geben wir unbedingt zu.
ad.3.
daß dieser Einrichtungsbau nicht mehr als 9[Taler] 22[ngr.]
kosten soll, wollen wird – auch ohne Gutachten und Kostenanschlag des
Mauermeisters Vogt – ebenfalls nicht in Abrede stellen, wogegen
ad.4.
der Einrichtungsbau bei Berthold fast so viel wie gar [nichts] kostet, da
Berthold sich bereit erklärt hat, die bereits vorhandenen 2 Abtritte, da einer
für den Lehrer, der
[1846-09-15f Original]
im Hofe für die Kinder unter der Bedingung der Di…überlassung
einzuräumen, ebenso das Ausreißen der Stuben besorgen will, … der Schulcasse nichts als die ungefähr 1 – 2 [Taler] kostende
Versetzung einer Thür aus der Schulstubenwand in die H…wand zur Last fallen
soll.
ad. a.)
Die starke Zugluft im Bertholdschen Hause, welche dem
Stadtrathe Sorge für die Schulkinder macht, ist genau so stark, wie in dem vom
Stadtrathe vorgeschlagenen jetzigen Schulgebäude, weil die Lage des Bertholdschen Hausflur genau dieselbe ist wie des
Schulgebäudes; dieser Einwurf dürfte d… durch Besichtigung sich als ein
unbegründetes erledigen.
ad.6.
Sie Abtritte im Bertholdschen Hause liegen nicht mehr
frei, sondern offenbar geschütz[t]er als die Abtritte
des Schulgebäudes.
Die Gesundheit der Kinder ist demnach durch die
Fischer-stadträthlichen Vorschläge um nichts beschützter, außerdem sogar noch
gefährdeter, weil das in der Fischerschen Localität vorgeschlagene neue Schullocal
voel zu windig für den mehrstündigen Aufenthalt einer
solchen Menge Schulkinder ist.
Die nur zu wünschende Höhe, Geräumigkeit, Helle des Bertholdschen
Locals muß allerdings eine schwerere Heizbarkeit als
bei einem Niedrigen Zimmer zur Folge haben, dürfte jedoch selbst zur
Vermehrung? des Feuerungsaequivalent’s in gar keinen
Betracht kommen, da es sich für nicht nur die stärkre
Heitzung eines aus wenige Personen enthaltenden
Familienzimmers, sondern um die geringere Heitzung
eines viele Personen haltenden Schulzimmers handelt.
Abgesehen aber von allen diesen meist theils
unbegründeten, theils übertriebenen Einwürfen, so ist nächst der oben gestellten Frage über die fernere
Tragfähigkeit des Schulhauses, noch eine zweite – und d… - viel wichtigere
Frage hier zu ermitteln, nämlich:
Ob man einem dritten ständigen Lehrer, welcher nicht dem Coelibate unterworfen ist, vernünftiger Weise zumuthen könne, blos mit 1 Stube
und einer 3 Ellen breiten Kammer auf die Dauer sich begnügen zu müssen?
Die Beantwortung dieser Frage hindert uns auf die Stadträthlichen Vorschläge
als auf unpassende, einzugehen und auf Ermiethung des
Bertholdschen Locals zu
verzichten.
[1846-09-18
Original]
Wir ersuchen demnach die K. SchulInspection bei der
Berichtserstattung an die K. Hohe KreisDirection
unsere wohlbegründeten und wohlüberlegten Ansichten empfehlen zu begutachten.
Mit ausgezeichneter Hochachtung verharret die Stadtverordnetenschaft.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß
Ludewig Jacob Heimrich
Friedrich August Bachmann
Carl Gotthilf Naupert
Carl Friedr. Dietzel
Friedrich Krumpiegel[sic]
Ernst Ludewig Putzger
Bemerkung des Vorstandes:
Siebenlehn d. 19.n Septbr. 1846.
Zur größern Verständlichkeit für die auswärtige und
mit der Localität nicht bekannten Königl.
Hohen KreisDirection ist das sub
3 der letzten Sitzung erwähnte Schreiben an den Stadtrath folgender Maaßen
ausgearbeitet worden.
An den Stadtrath.
zur Miteinsendung an d. K. H. K.Direction.
In Bezug auf das Lindnersche Anerbieten, behufs
Ausgleichung der städtischen Wasserentziehungsdifferenz angelegenheit,
begründet die Majorität der StatV. ihren Beschluß der Nichtannahme jenes Anerbietens nachträglich in
folgendem:
a.,
die Niederstadt empfängt durch diesen Vergleich auch nicht den kleinsten Ersatz
für den Verlust an reinem und gesundem Wasser und verbleibt in derselben calamitösen Lage, in welche sie die Brunnenzapfung
vor Beginn des Prozesses versetzt hat; hiergegen empfängt nur ein
einzelner Straßentheil in der Oberstadt, welcher
vorher noch nie einen Brunnen oder Röhrwasser besessen, mithin nichts verloren
hatte, ein klein Wasserzufel durch Annahme dieses
Vergleichs.
Der Hauptzweck des Prozesses war aber bekanntlich: die unter… Stadt, die durch die klagbare Brunnenzapfung ihr ganzes, reines und gesundes Wasser verlohren hat, wieder in, für den Bedarf ausreichenden
Besitz von gesunden & reinem Wasser zu versetzen.
Nebenzweck war: weil die übrige Stadt, auch gleichzeitiger Zapfung des ausfal
[1846-09-18a Original]
…nden Privatbrunnen, ebenfalls kein reines und
gesundes Wasser hat und einen Communbrunnen, welche reines und gesundes Wasser
enthält, niemals besessen hat, mithin größtentheils
sich von jeher aus dem nieder?städtischen
Communbrunnen versorgte, bei Beantragung auf Wasserersatz an?
die Gewerkschaft Adolphstollen möglichst xxx auch auf
die ganze Stadt Rücksicht zu nehmen.
Demnach enthält dieser Prozeßvergleich nicht den
Hauptklagegrund, sondern höchstens theilweise nur den
Nebenklagegrund.
b.)
Diese Wasserabfallüberlassung & Bewillung von
50[Taler] zu einem Röhrnbau durch die Gärten und
einen Wasserbottig für den untern Theil der Neugasse,
ist durchaus nicht als Spende zu betrachten, weil nach dem Sinne der
Vergleichsurkunde, sobald der Prozeß fortgesetzt
wird, die ausgezahlten 50[Taler] bei einer ferner zu gewährenden
Entschädigungssumme , der Gewerkschaft zu Gute gerechnet werden, mithin von
der, taxando, noch auszu..fenden Totalsumme für den zweiten und neuen bevorstehenden
Röhrenlagerbau in die Niederstadt abgezogen werden sollen und natürlich dann
wieder aus der Stadtcasse ergänzt werden müssen.
Es wird demnach die Neugasse nur aus der Stadtcasse versorgt werden ( und ob
dieß nöthig sei, ist erst auf legale Berathung und Beschlußnahme zu erörtern), dann
c.)
ist die Nothwendigkeit den Prozeß
fortzusetzen unzweifelhaft, weil es sich bekanntlich viel weniger darum
handelt, die voraussichtlich nicht immer und namentlich bei Feuersgefahr
niemals von jetzt an mehr ausreichende Menge an Gemeindewasser zu
vermehren, sondern es viel mehr darauf ankommt, die Stadt mit einem reinen und
gesunden Wasser, an welchem es der Commun zur Zeit – beweißbar
durch ärztliches Zeugniß und chemische Analyse, nach
Zapfung des Herrbachbrunnens ganz fehlt, wieder zu
ersetzen.
Hierzu ist zu bemerken, daß die Minorität d. StdtV.
über alle obigen Puncte vollkommen mit der Majorität
übereinstimmt und lediglich nur unsofern differirt, als sie annimmt, daß die Neugasse durch Annahme
dieses Darlehns von 50[Taler] eher durch den Stadtrath mit einem Wasserbottig, den sie der Majorität gegenüber, für nöthig erachtet, versorgt? werden? würde, als …
Im Uebrigen erkennt sie die Annahme des Lindnerschen Vorschlags ebenfalls für ganz zwecklos an.
Siebeln d. 18n Septbr
46.
Die Stadtverordnetenschaft durch
Kreyß Vorstand.
[1846-09-29
Original]
[links]
Sitzung d. StadtV. am 29.n Septbr 1846.
Gegenwärtig. Kreyß. Stiehl. Rößner
Dietzel, Krumbiegel, Johne für Heimrich
Naupert für Putzger,
Laudel für Bachmann Carl Friebe für
Haupt
[rechts]
Gegenstände.
1) Vortrag über den vom
Stadtrathe eingesendeten Entwurf des revidirten Localstatuts.
Beschluß: Hierzu folgende Bemerkungen an den
Stadtrath gelangen zu lassen:
a) ad §3.d. neuen Entwurfs: die Bestandtheile d. Stadtvermögens sind im neuen Loclstt? besser[er] Uebersicht
wegen, namhaft zu machen.
b) ad $7. Ist nicht auf zu nehmen, weil die
darin enthaltene Bestimmung eine das Auf- und Fort?kommen
armer Bürgersöhne unverdient erschwerend ist.
c) ad $11. ist unter der Rubrik? „ansäßige Borger“ noch hinzuzufügen: 3, einen
alljährlichen Marktzins
d) ad §12 ist nach den Worten
„Seifensiederei“ noch hinzuzufügen: und Brauerei.
e) ad §16 ist hinzuzufügen: und sind
die fertigen Cataster vor Ueberlieferung
an den Stadtcassen…? mit der Unterschrift des
Bürgermeisters und Vorstands der Stadtverordneten zu versehen.
f) ad §17 ist hinter den Worten
„mit dem Bemerken“ zu setzen: durch Tafeln.
g) ad $19 statt „allen“: keinen. (zu
§46 s, d. ST.O.). (106 s. St.O.).
h) §26 ist ganz zu streichen, weil derselbe
einen dem Sinne d. St.O. nicht entsprechende
Beschränkung der Wahlfreiheit und Wirksamkeit der StadtV.
dem StadtR. gegenüber, enthält. Ebenso kann für
Mundum pp ein festes …rsionalquantum pro anno
nicht ausgeworfen werden, sondern höchstens? für den Bogen, weil der
wirkliche Verlag des Protocollanten gesteigert oder
vermindert werden kann durch die größere oder geringere Bereitwilligkeit des
Stadtraths, die Geschäfte durch mündliche Verhandlungen abzukürzen.
i) §27 ist ganz zu
streichen, da man einen Vorstand nicht wegen des Besitzes einer zu
Verhandlungen geeigneten Wohnung, sondern wegen seiner geistigen Fähigkeiten zu
wählen hat, und soll es danach bei §156 d. St.O.
verbleiben.
k) ad §29. Weil in der hiesigen
Bürgerschaft vorzugsweise sehr wenige Personen sind, welche die Beschlüsse d. StadtV. in geeigneter Weise zusammenfassen, protocolliren und dem StadtR.
mittheilen können und von diesen wenigen gewiß nur durch Zufall einer oder der
andere ins Colle[gium] der StadtV. gewählt wird, also oft ganz die StadtV.
dem, mit einem befähigten Protocollanten versehenen
Rathe nicht im schriftlichen Geschäftsgange gewachsen wären und verständlich
genug sein dürften; endlich, seit Jahren der Stadtrath streng vermieden hat,
mit d. StdtV. mündliche Verhandlung zu pflegen,
wodurch eine zum Nachtheile der Commun außerordentliche Verzögerung und
Verwicklung d. Geschäfte factisch entstanden ist, so bedarf dieser § eine
wesentliche Berücksichtigung und dürfte wohl am zweckmäßigsten also umzufehlen? sein: Am 1sten Tage jedes Monats, oder wenn
dieser auf einen Sonn= oder Feiertag fällt, am nachfolgendem Wochentag findet
eine gemeinschaftliche ordentliche, mündliche Berathung über die beiderseitigen
Verträge zwischen Rath u. StadtV, im Rathsitzunglocale statt.
In die den gemeinschaftlichen Berathungen
folgenden Beschlußnahmen d. StdtV.,
hat sich ohne besondere Veranlassung durch den Vorstand, kein Rathsmitglied einzumischen.
Die Beschlußnahmen d. StdtV.
werden hierbei durch ihren Vorstand geleitet und dem Rathe zu Protocoll gegeben, welches die StdtV.
mit zu vollziehen haben.
[1846-09-29a Original]
l) ad §32 ist zwischen
die Worte „diesem …….. nachgelassen“ einzuschalten: und dadurch die
städtischen Geschäfte nicht vernachlässigen.
m) §33 ist im Eingange folgendermaaßen umzuändern: zu §191 und 195. der
Bürgermeister, welcher in Zukunft vor seiner Wahl glaubhaft den Wählern
nachzuweisen hat, daß er einen Aufsatz in deutscher Sprache sinnverständlich
und orthographisch richtig zu verfassen versteht, erhält ohne weitere Accidentien eine jährliche Besoldung von 30[Taler]; der
Stadtrichter, Rathmann und Rathsprotocollant dagegen
200[Taler] und sollen bei ……… gelten.
Noch hinzuzufügen sind die Worte: die Wahl eines Stadtrichters geschieht, da
derselbe zugleich Rathmann ist, in gemeinschaftlicher Raths- und StdtV.sitzung und zwar in der Maaße,
daß bei aukertirder? Meinungsverschiedenheit der
Bürgermeister die Stimmen der einzelnen Sitzungsmitglieder, ohne Rücksicht
welchem Collegio diese angehören, einsammelt, worauf das §163 d. St.O. bestimmte Wahlverfahren befolgt wird.
n) ad § 40 ist ad 1 sub
d statt der Worte „aller drei Jahre eine neue Uniform“ zu setzen: alljährlich
5[Taler] Bekleidungsgelder.
o) ad § 41. ist neben „§213“ nachzufolgen: §253
und §268; - Unter der Rubrik 1., statt „Bürgermeister“: einem Rathsmitglied; und nach den Worten „zwei StadtVerordneten“ noch: und dem Armenarzte; am
Schlusse nach den Worten „Erinnerungen“: und behufs Abfassung des
Haushaltsplanes ihre collegialisch ermittelten
Bemerkungen der Rechnungsdeputation schriftlich oder mündlich pp -
sub 2, möge das Wort „unbesoldeten“ wegfallen und
nach dem Worte „zeitig“ eingeschaltet werden: durch collegialische
Berathung auf den übrigen Deputationen. Nach Schluß
von No 5. ist noch beizufügen:
6.) für das Polizeiwesen, deren Wirkungskreis sich insonderheit auf
polizeiliche Einrichtungen und Verfügungen, bei welchen nicht Gefahr im Verzuge
ist, zu erstrecken? hat (z.B. Feuer=, Gasthof=?, Bau=, Strassen=,
Armenpolizei), ebenso auf Feststellung gewisser Grundsätze bei Erlaubnißertheilung zu öffentlichen Vergnügungen,
öffentlichen Aufzügen, Tanz= und Concertabhaltungen
pp. Die Deputation hat sich in die curranten
polizeilichen Geschäfte, in jedem speziellen Falle, nicht zu mischen z.B. in
die Paßpolizei, Hausier=
und Logiszettel, wohl aber steht es ihr frei, über hin und wieder wahrgenommene
Uebelstände und Mißbräuche
bezüglich dieser currenten Geschäfte mit dem
speziellen Polizeiverwalter sich in Vernehmen zu setzen, die Feststellung
gewisser Grundsätze und Normen mit demselben zu berathen
und bei differenter Meinung, Berichterstattung zu veranlassen.
Alle Deputationen haben nur nach, durch gemeinschaftliche Berathung gefaßten
[1846-09-29b Original]
vor Ausführung vom Stadtrathe zu genehmigenden Beschlüssen zu handeln und im
Falle einer Meinungsverschiedenheit sich nach der Stimmenmajorität zu richten,
wobei dem Vorstande bei Stimmengleichheit …derisiv
zusteht. Ueber die gepflogenen Unter?handlungen sind Protocolle aufzunehmen und auf Erfordern competenten Behörden vorzulegen. Rechnungen sind von der
betreffenden Deputation vor Auszahlung gemeinschaftlich zu unterzeichnen.
p) ad § 44. nach den Worten „welche“ ist
einzuschalten: niemals.
2) Publication
des stadträthlichen Schreibens vom 25.n Septbr
1846 betreffend
Anzeige wegen der ausscheidenden Stadtverordneten
„ „ des „ Ersatzman.
Schneider
Aufforderung Losung unter den fünf Ersatzmännern wegen Austritts
Aufforderung aus dem Mittel d. StdtV. die Wahl?deputation zu ernennen.
Beschluß: Laudel, Naupert,
Johne, Friebe, Hofmann sollen durch das Loos beurkunden, wer ausscheidet. Das Ergebniß der Losung ergab Naupert’s
Austritt.
[Anmerkung links] Hier trat? nachträglich? der StadtV.
H Putzger und der Ersatzm.
H Hofmann ein
Einstimmig wurden als Wahldeputirte gewählt
Kreyß, Dietzel und Rößner.
3) Anzeige des
Stadtraths (lt Schreiben vom 26.n Septbr. 1846 daß er wegen der Kirchhofsmauerrestitution
aus den geführten Gründen bei dem früheren? Beschluße
des Stadtraths bewende.
Beschluß: das Monitum tro[t]z
der stadträthlichen Bescheids?gründe, so wie dem dazu
gestellten Antrag nicht zurückzuziehen, weil nach? §271 d. St.O.
derartige eigenmächtige Handlungen der Schuldeputation seitdem die Städte
Ordnung ins Leben getreten nicht denkbar sind, dagegen zu be…tigen daß diese Angelegenheit der Co… der K. … Schulbehörde
gebricht? und
[1846-09-29c Original]
und deren Ansichten aus be…
etwaigen Bri… mitzutheilen.
4, Anzeige (ibidem) daß Ruscher, Reimann u Lößnitz in angetragener Weise durch
den Stadtrath verwiesen worden sind.
Beschluß bewendet
5, Anfrage (ibidem) ob diesseits dem Rathsdiener
Johne zu seiner neuen Uniform ein Beitrag von 5[Taler] bewilligt
wird.
Beschluß wird bejaht.
6, Uebersendung des Haushaltsplans 1847 zur Monitur.
Beschluß: ist nichts zu moniren.
7. Vorlegung der Armencassenrechnung d. a. 45 Durchgehung?.
Beschluß, dem Stadtrath folgende Monita zu ziehen
a) Ausgabe Cap?. T.
bei Frau Rostin 35 Wochen a 2…N… 2 p 10 N… angesetzt, dürfte etwa? 2[Taler]
27[ngr.] 5[pf.] belegen?
b) Ausgabe Cep?. II
1[Taler] 29[ngr.] Unterstützungs?gelder
bei der Christi… Dinndorf aufgeführt, stimmt nicht
mit dem C… No 25 bis 37. sondern nur 1[Taler] 26[ngr.]
c) desgl. 23[ngr.] bei der Wittwe
Grunewald 54 bis 60 beträgt 25[ngr.]
8. Vorlegung der Rechnung über die Gelder zur geistlichen Besoldung sowie der
Rechnung über die Stadt?pflastercassengelder erstens
d. anno 1845 letztern vom Juni 45 bis dahin 46.
Beschluß. erstern zu justifiziren, letztern bis auf
die von der …deputation gege…
Monita zu justifiziren.
[1846-10-06 Original]
9. Vortrag? wehen sofortiger Einverleibung der Stadtpflastercasse
in die Stadtcasse und Anhebung? diesseitiger Bestimmung über besondere
Verwaltung
Beschluß. Soll beim Stadtrathe beantragt
werden.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenh.Unterschriften]
D Kreyß
Ernst Ludewig Putzger
Constant Ferdinand Hofmann
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Gottlob Friebe
Johan Gottfried Laudel.
Carl Friedrich Dietzel
Carl Gottlieb Rößner
Johann Franz Stiel
Johann Gottlob Johne.
Carl Gotthelf Naupert
[links]
Sitzung d. Stadtv. am 6.n Octbr
1846.
Gegenwärtig: Bachmann Rößner Dietzel
Krumbiegel Stiehl Kreyß.
Heimrich. Putzger
[rechts]
Gegenstände:
1.) Publication eines
Schreibens d. d. 2.n Octbr 46 von Fischer
& Cons. betreffend Gesuch um Gestellung einer
mehrjährigen allwöchentlichen Pfennigsammlung? von den Communicanten?
, behufs Anschaffung einer neuen Kirchenglocke und beigebung
eines Stadtverordneten behufs Controle des Comites
Beschluß: Fischer & Cons.
zu bedeuten, daß di… den Bezi… des Comités ein Hindruzt in den …
nicht gealast werden soll, daß .. [nicht zu entziffern]
dessen … Anzeige abzuwarten ist, wenn ein Deputirter
abgeordnet werden soll. Als Deputirter wurde
vorläufig bestimmt di.. Vorstand Kreyß.
[1846-10-06a Original]
2.) Nachträgliche Vorträge zu Ergänzung des neuen Localstatuts:
a) Es möge im neuen Localstatut aufgenommen werden,
daß die Braucommun, wenn es der ganzen Gemeinde an
ausreichendem Wasser in Zukunft gebrechen? sollte?, nicht berechtigt
sei, ungeachtet der projectirten Abschätzung, Wasser
aus Commun… ausschließlich zu verlangen, und … ein neues Localstatut
ausdrücklich ausgesprochen werden, daß die Commun sich das Recht vorbehält,
nach Befinden die Wasserablassung an die Braucommun zurückzuziehen.
Beschluß: einstimmig genehmigt.
b) Zum bereits eingesandten Monitum 9 ist zu bemerken, daß statt dessen ein?
neues? Conlpatit? eingerückt werde:
Die Bestimmung daß der Bürgermeister ein geeignetes Rathssitzungslocal
von seinem Gehalte zu halten hat wird aufgehoben.
Die Sitzungen des Raths und der Stadtverordneten werden in einem vom Stadtrathe
zu ermiethenden Local
gehalten.
Das Local selbst wird von beiden Collegien
in einer gemeinsamen Sitzung bestimmt. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet
relative Stimmenmehrheit der gesammten
Sitzungsmitglieder, Bei Stimmengleichheit hat der vorsitzende Bürgermeister … decis.
Beim? Stadtrichter ist ausdrücklich zu bemerken, daß derselbe auf
Entschädigung für Heizung und Beleuchtung des Stadtgerichtslocals
keinen Anspruch zu machen hat.
c) die Sitzung der Stadtverordneten sollen nach Befinden derselben öffentlich
gehalten werden können.
[1846-10-06b Original]
3.) Anzeige des Stadtverordneten Putzger, daß in Siebenlehn ein 5 Ngr.
Brod nach Bestimmung des Stadtraths 4[Pfund] 22 Loth & 3 Q[uart] wiege, wogegen in Tharand
ein gleiches Brod 5[Pfund] 13 Loth & ¾ Q[uart] gewicht enthält, also 23 Loth mehr. u. s. w.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen die Brodtaxe zu revidiren, ebenso den
Stadtrath zu ersuchen, bei den hiesigen Bäckern ausnahmsweise … manchmal früh
vor 6 Uhr polizeilich die Backwaaren? nachwiegen? zu
lassen, auch den Vorschlag zu thun, daß künftig
bestimmt werde, nicht wie viel ein 5 Ngr. Brod wiegen
soll, sondern wie viel das [Pfund] Brod kostet, worauf, wie z.b.
in Freiberg, das Brod nur nach Pfunden bezahlt wird.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Carl Heinrich Haupt
Johann Franz Stiel
Ernst Ludewig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Friedrich Dietzel.
Ludewig Jacob Heimrich
Carl Gottlieb Rößner
Friedrich August Bachmann
[1846-10-28
Original]
Sitzung der StadtV. vom 28.n Octbr 1846.
[links]
Gegenwärtig: Stiehl Puzger Krumbiegel
Rößner Dietzel Heimrich
Bachmann. Kreyß Haupt.
[rechts]
Gegenstände:
1, Bescheid? des Stadtraths (lt Schreiben vom 10.n Octbr 1846) wegen der Kosten in Sachen … Braugemeinde,
daß dieselbe nicht auf eine Berichterstattung einzugehen bereit sei und diese
der Stadtverordnetenschaft selbst zu überlassen.
Beschluß: Bericht Immediat an die Kreis-Direction deshalb zu erstatten.
2,. Anzeige des Stadtraths daß die Armencassenrechnungs=
und Pflastercassenrechnungs= Monita zugestanden sind:
(laut Schreiben vom 23.n Octbr 46
punct.1.).
3, daß es bei dem übrigen Theile der Stadtverordneten=Anzeige vom 20.n
Septbr Seiten des Stadtraths bewende. (ibid.punct 2.).
4, Zurückforderung der Schulcassenrechnung d. anno
1845. (ibid. punct.3).
Beschluß: soll zurückgesendet werden.
5.) Anzeige daß Seiten des Stadtraths gegen die
Ausstellung der Heimatscheine für Aurora Amalie Herbst zu Großenhain
Carl Gottlob Raymann zu Freiberg
Hans Friedrich v. Mangold? Student zu Dresden.
nichts einzuwenden sei (ibid. punct.4.).
6.) Gesuch des Comitées zur Anschaffung einer neuen Kirchenglocke, dem Comite den Deputirten aus der Stadtverordnetenschaft namhaft zu machen.
Beschluß: soll mündlich durch den Vorstand
geschehen.
7.) Antrag des Stadtv. H.
Jac. Lud. Heimrich daß der Stadtrath ersucht werde, Nachricht zu geben wegen
der Verhandlung betreffend den Umbau der Schulmauer.
[1846-11-05 Original]
Beschluß: Das Colleg. beschließt allgemein deshalb Nachfrage zu thun.
8.) Vortrag des Stadtv. Heinrich Haupt betreffend die
Unannehmlichkeiten welche den Bürgern entstehen durch die stadträthlichen
Unterlassung der Anzeige durch Tafeln?, betreffend die Steuertermine und
andrer Gefälle.
Beschluß den Stadtrath zu ersuchen, derselbe
wolle für die Zukunft um Irrungen Seiten der Bürger zu vermeiden, die dießfallsigen Bekanntmachungen durch Tafel wieder erfolgen
lassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[handschriftliche Unterschriften]
D Kreyß
Carl Heinrich Haupt
Johann Franz Stiehl
Ernst Ludewig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Carl Gottlieb Rößner
Carl Friedrich Dietzel
Ludewig Jacob Heimrich
Friedrich August Bachmann
Sitzung der Stadtverordneten vom 5.n
November 1846.
[links]
Gegenwärtig: alle außer Stiehl.
[rechts]
Gegenstände:
1.) Vortrag: daß der neue Steuer-Einnehmer
zur Zeit die Steuern wieder falsch eincassire und quittire, und daß demselben neue Instruction, nach
seiner Behauptung, über die spezielle Führung seiner Geschäfte noch fehle.
Beschluß: zu beantragen:
Der Stadtrath wolle den Steuereinnehmer eine gedruckte Geschäftsanweisung für
die Localsteuer Einnehmer im König[reich] Sachsen
verschaffen und demselben anweisen, bei Verrechnung, Eincassirung
und Quittirung der terminlichen Bruchteilspfennige
auf § 9 dieser
[1846-11-05a Original]
Geschäftsverrichtung? zu verfolgen. Bei … Quittungsbuch
des Bürgermeister Haupt, weiß die falsche B… auf.
2.) Vortrag des diesseitigen Armendeputirten
daß der Seilermeister Bernhard 8[Taler] 10[ngr.] 8[pf.] Amtsbestand an die Sportelcasse
d.K.J[ustiz] A[mts] Nossen zu
binnen 8 Tagen zu entrichten habe, und Gesuch desselben beim Stadtrathe zu
beantragen, derselbe wolle in Betracht des Umstands, daß Bernhard eigentlich
nichts an seinen …schen und eine starke Familie zu
ernähren habe bei einem Gewerbebetriebe, welcher ihn kaum das nöthige Brod erschafft, bevorworte, daß … Kosten terminlich abl..
kann.
Beschluß in der beantragte Weise zu
verfahren?.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[Handschriftlich]
D Kreyß Vorstand
Ludwig Jacob Heimrich.
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner.
Carl Heinrich Haupt.
Christian Friedrich Krumbiegel
Ernst Ludewig Putzger
An die K. H. Kreis Direct.
Leipzig. (lt. Beschluß
vom 28.n Octbr 1846 pct.
1.)
Die StadtV. hat anfangs vorigen Jahres wegen einer
künftigen Besteuerung des nach dem jetzigen Localstatut,
von städtischen Oblasten? freien Brauhauses, Anträge und Anfragen
gestellt, deren stadträthliche Beantwortung nicht
hinlänglich die aufgestellten, vielleicht auch nicht ganz verständlich
ausgesprochenen diesseitigen Zweifel aufklärten, und wobei die StdV. vom StR. sofort zu den
Kosten verurtheilt wurden. Diesen Bescheid haben d. StdV, welche damals grade in der Sitzung waren, in Folge
der gänzlichen Rechtsunkunde, in welcher die
einzelnen Mitglieder durch die stadträthliche
Vorenthaltung der ihnen bei ihrer Bürger…tung nach $
57 d. St.O. auszuhändigenden Exemplare d. St. O. und
in Ermangelung von Einwänden, leider genehmigt und sollen selbst bezahlen. Eine
hierauf bezügl. Vorstellung beim Rathe und Gesuch und
Berichterstellung hat der StdtR. auf Grund
eingetreten Rechtskraft abgeschlagen, uns aber angewiesen selbst …brichten?. – Wir ersuchen demnach d. K. Hohe K.Dir. Hochdieselbe wolle sich gütigst hierüber die Acten kommen lassen und die StdV.
der unverdienten Kostenentrichtung entheben.
Siebenlehn d. 7.n Novbr 1846 die Stadtverordneten Kreyß. Vorstand
[1846-11-16
Original]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 16.n Novbr. 1846
[links]
Gegenwärtig Ernst Putzger Heinrich Haupt Ludwig Heimrich Carl Friedr.
Dietzel August Bachmann Carl Rößner. Franz Stiehl Camillo Kreyß.
[rechts]
Gegenstände:
1) Schriftliche Erklärung des
Stadtraths (lt Schreiben vom 6.n Novbr. d.J. punct.1.) wegen der Schulmauer
und derer angeblicher unrichtiger Bauert, so wie der
unrichtigen Bezahlung der dabei vorgekommenen Arbeiten.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen, derseleb wolle Vogten die
Richtigkeit seiner Angaben in der Rechnung, der jetzigen Baudeputation nicht
aber einem einzelnen Mitgliede derselben, nachweisen lassen.
2) Schriftliche Erklärung des
Stadtraths wegen der diesseits beantragten Bekanntmachung durch der
Steuerentrichtungstermine durch Tafeln, und daß der Stadtrath in dem Antrag
theilweise willige.
Beschluß: soll bewenden.
3) Schriftliche Anfrage des
Stadtraths (ibidem punct.3 und 4) wegen Beschaffung des Geldes zur
Marktpflasterung und wegen Auss. Nichtausschreibung
der Pflasteranlage in diesem Herbst.
Beschluß: Soll dem Stadtrathe zu erkennen
geben werden, daß der StdV[erordnetenschaft]
überhaupt noch nicht bekannt ist, wie das übrige Geld zur Marktpflasterung
beschafft werden soll, und daß die Stadtv[erordnetenschaft] nach Einverleibung der früher besonders
bestandenen Pflastercasse in die Stadtcasse,
Aufhebung einer besondern Verrechnung dieser
ehemaligen Casse, die Eincassirung besonderer
Pflasteranlagen nicht anerkennen kann, sondern daß nur von einer, wegen
Pflasterung des Marktes nöthig werdenden Erhöhung der
Communanlagen die Rede sein kann. Ebenso sind seit
jener Einverleibung, die Raths…gebühren und Hundesteuer nichts als Stadtcassenbeiträge.
[1846-11-24 Original]
4) Antrag, daß
wegen der Nichtbeantwortung der diesseitigen Anträge vom 6n Octbr. d.J. betreffend die Leichtigkeit der Brodwaaren an die H. Amtshauptmannschaft die Bitte gerichtet werde, die hiesige Brodtaxe mit denen der Nachbarstädte wenigstens in …
gleichzustellen.
Beschluß: soll ausgehrligt?
werden
Vorgelesen, genehmigt und nicht mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
D Kreyß.
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner
Carl Friedrich Dietzel
Ludwig Jacob Heimrich
Johann Franz Stiehl
Carl Heinrich Haupt.
Ernst Ludewig Putzger.
Sitzung der Stadtverordneten am 24.n Novbr 1846.
[links]
Gegenwärtig: Rößner Dietzel Stiehl
Kreyß Putzger Krumbiegel
Heimrich Carl Friebe Ersatzm. für Bachmann
Haupt.
Entschuldigt Bachmann
[rechts]
Gegenstände:
1) Vortrag: wegen der
noch unerledigt gebliebenen Anfragen, Anträge und Vorstellungen, die Antworten
zu excitiren, namentlich wegen:
a, der Preußgerschen
Steuermehrerhebungsdifferenz;
b, der Untersuchung gegen Preußger wegen
wiederholter? Mehrerhebung vorgezeigt? am 22/5. d.J.;
c, der fehlenden Anzeige wegen erfolgter Zuschreibung der jährlichen?
Steuerbeiträge in die sämtlichen Quittungsbücher in der beschlossenen und
genehmigten Maaße;
d, wegen des noch nicht erfolgten, aber mehrfach z.b.
am 18.n Aug. und 5n Septbr. d.J. beantragten Wiederaufbau
der nöthigen Kirchhofsmauer.
e) wegen beantragten Ersatz für Kosten, aus der Schulcasse
verlegter Kosten in Folge versäumter Einsendung der Schulcasserechnung
nach? Breitenbach.
[1846-11-24a Original]
f) wegen fehlender Zusicherung, daß die im stadträthlichen Schreiben vom 12/9.
46 zugesicherte Taxation an? die Baudeputation, w? Bezahlung der vom Rathmann
Ruscher, der Gemeinde auf unerlaubte Weise entnommene Wasserröhre, erfolgt sei;
g) wegen fehlender Antwort, wie es sich mit der städtischen Wasserdifferenz
verhält;
h) wegen der gezogenen? Monita über die Armencasserechnung
d. anno 45.
i) wegen der gezogenen? Monita über die Stadtcassenrechnung
d. anno 45;
2). Vortrag wegen Entbindungen unverehelichter hierorts heimathsangehöriger
Person weiblicher Individuen.
Beschluß beim Stadtrath zu beantragen,
derselbe wolle die bereits entbundenen Mädchen, deren Väter nicht bekannt sind,
namentlich z.b. die Naumannin,
Wilhelmine Löwe und f.m. ingleichen sehrgrn? Personen? von welchen vorauszusetzen ist, daß
deren Kinder? dereinst der Commun zur Last fallen können z.b.
die Spindlerin, in geeigneter Weise befragen und Maaßregeln treffen, daß die Gemeinde Siebenlehn vor
künftigen Allmosen…zigiration
bewahrt werde.
3.) Vortrag, wegen freiwilliger Abtretung der
voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei an den Staat unter
gewissen Bedingungen.
Beschluß: durch das angefertigte Schreiben an den
Stadtrath deshalb Anträge zu stellen, und dabei die, daselbst sub I. bis V erwähnte Bedingungen festzustellen.
[1846-11-24b Original]
Schreiben an den Stadtrath die städtische voluntaire
Gerichtsbarkeit betreffend.
die StadtV. sind nach der Revision des Localstatuts durch genaue Ueberlegung
und Berathung zu der Ueberzeugung gelangt, daß das
Realrecht welches in Gemäßheit der confirmirten Rathsordnung vom 7.n November 1807. die Stadt
Siebenlehn besitzt, die voluntaire Gerichtsbarkeit
so wie die Sicherheitspolizei selbst und auf eigene Rechnung
auszuüben, für die Gemeinde Siebenlehn ein Vortheil
niemals gewesen, niemals sein wird und höchstens eine theuer
jährlich bezahlte Bequemlichkeit genannt werden kann.
Eine Bequemlichkeit ist dieses Recht für die Gemeinde, als die Geschäfte
bei Kauf= und andern Contracten, so wie bei andern in
die voluntaire Gerichtsbarkeit einschlagenden Sachen
zur Zeit im Orte selbst abgemacht werden können. Theuer bezahlt wird
eben diese Bequemlichkeit, wenn man in Erwägung zieht, wie ungleich die Ausgabe
zur Bestreitung dieser Verwaltung ist, gegen die Einkünfte, welche dieselben,
ungeachtet aller Bemühungen, diese so hoch zu bringen, wie möglich,
der Stadtcasse berechnet; wenn man erwägt, wie wir dadurch bisher nicht etwa
Ueberschüsse in die Stadtcasse erlangten, sondern vielmehr wesentliche
Zuschüsse aus derselben liefern mußten.
Allerdings haben wir bisher in dem guten Glauben gestanden, daß die jährlich
vom Stadtgerichts= und Rathssporteleinnehmer
überlieferten kleinen Ueberschüße z.b.
im ersten Semester 1844 14.[Tl.] 18.[ngr.] 8[pf.]
„
zweiten „ „ 10. 17.
6.
„
ersten „ 1845 18. 9. 8.
„
zweiten „ „ 8. 6.
8.
„
ersten „ 1846 6. 26. 5.
Ueberschüsse wären, welche uns durch den
Besitz dieses Realrechtes erwachsen sind.
Dieser Glaube war aber ein Irrthum, denn in diesen
Rechnungen wurden nicht nur die Einkünfte verrechnet, welche durch den Besitz
dieses Realrechtes erwachsen, sondern auch diejenigen, welche, wenn wir
dasselbe nicht besitzen, durch die anderweite? Geschäftsführung des Stadtraths
in die Stadtcasse fließen.
[1846-11-24c Original]
Wie unvortheilhaft diese Recht sich für die
Gemeinde verinteressirt, muß sofort einleuchten, wenn
man erwägt: daß, weil unter den frühern Stadtrichtern
die Verrechnung der gesammten Rathssporteln genau so war, wie jetzt, und dieselben, aus
milder Nachsicht gegen die fast durchgängig arme Einwohnerschaft, mit der
Liquidation und Eintreibung der Sporteln nicht so streng verfuhren, bisweilen nach
Verbrauch aller Stadtgerichts= und aller Rathssporteln
ungeachtet des früher mit? geringen? Aufwands? doch noch der Bedarf des
Stadtgerichtsaufwands durch Zuschüsse aus der Stadtcasse gedeckt werden mußte; wenn man ferner erwägt: daß bei der jetzigen strengsten
Eintreibung und Nachcassirung die aus jener
Zeit verbliebenen Sportelreste, die gemeinschaftliche Einnahmen
derselben und des gesammten Stadtgerichts= und gesammten Rathssporteln, doch
nicht mehr als die oben angeführten kleinen Ueberschüsse an die
Stadtcasse abzuliefern gestattet.
Man ziehe z.B. vom ersten Semester d. Jahres = 6[aller] 26[ngr.]
5[pf.] sogenannten Ueberschuß,
zuvörderst die bei Nichtausübung des Realrechtes bleibenden Rathssporteln
z.B. für Concessionsertheilungen aller Art,
Attestationen, Verpflichtungen, Hausirzettel pp ausstellunge und s. weiter, dann aber auch die eingetriebenen
Reste ab, sogelangt man zu dem Resultate, daß
die Annahme von Ueberlieferung baaren
Ueberschußes, in Folge Ausübung dieses
Realrechtes, eine reine eingebildete, dagegen der Zuschuß
aus der Stadtcasse für eine so kleine und arme Gemeinde, wie Siebenlehn,
ein sehr empfindlicher gewesen ist.
Durchsieht man auf diese Weise, alle Sportelrechnungen der früheren
Zeit, so gewinnt man die traurige Ueberzeugung, daß,
solange wir das genannte städtische Realrecht durch einen juristischen
Stadtrichter und Rathmann haben verwalten lassen, Siebenlehn durch diese
Verwaltung niemals einen baaren Gewinn gehabt
hat, dagegen für Unterhaltungskosten nach und nach ..mäßig eine große Summe
aufzubringen genöthigt gewesen ist.
Nicht weniger ist in Erwägung zu ziehen, daß seit Einführung der allgemeinen
Städteordnung, die Stadtgerichtsgeschäfte sich
[1846-11-24d Original]
allmählich zum Nachtheil der Stadtcasse bedeutend vermehrt haben, und
dadurch die Gemeinde zu erheblichen außerordentlichen Ausgaben veranlaßt wurde. So mußte z.B.
wegen der neuen Steuergeschäfte pp dem Stadtrichter ein jährliches Aequivalent von 20[Taler] besonders zugeliefert,
nicht minder wegen Anfertigung des Grund= und Hypothekenbuchs, außerdem für
jedes Folium, vom Staate der Stadtgemeinde aus zu zahlenden 10[ngr.] (bei 400 Folien 133[Taler] 10[ngr.]),
noch für jedes Folium eine besondere Vergütung von 5[ngr.]
mithin bei 400 Folien, 65[Taler] 20[ngr.] aus der
Stadtcasse versprochen werden - ; eine Ausgabe, die, ersteres eine
Einnahme, die wir wegen zu geringer Besoldung unsres Rathsgelehrten
demselben, anstatt der Stadtcasse zufließen lassen mußten;
letzteres eine Ausgabe, die im nächsten Jahre ermöglicht werden muß,
beides zusammen aber ein Deficit für d. Stadtcasse
von ungefähr 199[Taler]. [Bemerkung: Camillo, Camillo! Die Summe der beiden
Beträge ist genau 200 Taler!]
Voraussichtlich ist auch daß der heutige Stadtrichter gar oft noch ähnliche
Postulationen wegen Entschädigung machen wird und muß, aber wegen vermehrter
Geschäfte und seiner unverhältnißmäßig geringen
Besoldung, und daß wir es ihm nie abschlagen können, wie dann auch bereits
jetzt schon derselbe für mandam? pp., ohne die
Verlagsentschädigungen statt im Anfange nichts, später 40[Taler],
jetzt 100[Taler] verlangt und erhält.
Aber auch in anderer Beziehung ist dieses Realrecht keine Wohlthat für unsre kleine und arme Einwohnerschaft.
Betrachten wir zuvörderst die Existenzmittel eines hiesigen Stadtrichters und
juristischen Rathmanns, so bestehen dieselben in einem Gehalte von 200[Taler]
und der Erlaubniß nebenbei, insofern derselbe Advocat ist, außerhalb Siebenlehns juristische Praxis zu
treiben, wenn wir nämlich von der obenerwähnter anderweitigen Belastung der
Stadtcasse, derer nicht im Localstatut gedacht ist,
zu der aber am Ende die Gemeinde ebenso gut verpflichtet ist, absehen wollen.
[1846-11-24e Original]
Jedermann weiß es und die Erfahrung hat es gelehrt, daß kein Stadtrichter
Siebenlehns bisher zu einer solchen advocatorischen
Praxis gelangen konnte, die ihn mit Einschluß seines
Stadtrichterlichen Fixi von 200[Taler] für sich
und eine Familie ein, seinem Standte
angemessenes Auskommen sicherte, und daß der Grund hiervon vorzüglich in
der Nähe der, mit einem Königl.
Justiz-Amte und einer Menge gediegener Juristen versehenen Stadt Nossen
liegt.
Daher kam es auch, daß ungeachtet der 200[Taler] festen Besoldung ein hiesiger
Stadtrichter, so lange derer hier wohnhaft waren, kaum das Nothdürftige zur standesgemäßen Unterhaltung seiner Personlichkeit
erschwingen konnte, und diejenigen, welche Familie hatten, alle ohne
Ausnahme, nach ihren eigenen
Versichern, bedeutend aus ihren Privatvermögen zugesetzt
hatten und über lang oder kurz ihre hiesige Stellung mit einer
bessern zu vertauschen streben mußten.
Ferner: der geringe Gehalt, die geringen und unsichere Aussicht auf Nebenerwerb
durch advocatorische Praxis, sind Schuld, daß um die
Siebenlehner Stadtrichterstelle sich kein älterer und in derartigen Geschäften practisch erfahrener Jurist bisher beworben hat, noch
jemals bewerben wird, weil jeder, der bereits durch Praxis
juristische Erfahrungen in genügenden Maaße erworben
hat, und in größeren amtlichen Stellungen sich fortzukommen getraut, nur
nach diesen strebt, und sich in eine so kleine Stadt, die baar
aller höhern geistigen Genüsse ist, und ohne Aussicht
auf ein, diesen Uebelstand nach individuellen
Ansichten vielleicht milderndes, gutes Auskommen, den Beamten läßt, sich auf die Dauer nicht setzen wird.
Die Siebenlehner Stadtrichterstelle wird demnach für alle Zeiten blos eine Uebungsstelle für junge, im Justiz= und
Administrativ Fache noch ungeübten Juristen
[1846-11-24f Original]
bleiben, die hierorts Erfahrungen sammeln und, wenn sie diese gesammelt haben,
Siebenlehn wieder verlassen wollen, um sie anderwärts sich besser bezahlen
zu lassen.
Bekannt ist aber, daß solche Erfahrungen selten auf Kosten der noch wenig
geübten Beamteten, sondern vielmehr auf Kosten der Gemeinde gesammelt werden,
ein Umstand der eine Gemeinde, die so arm wie Siebenlehn ist, wieder
schmerzlich drücken muß.
Faßt man das bisher gesagte zusammen, so ergiebt sich die Richtigkeit, daß die seitherige eigene
Verwaltung der städtischen voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei
durch einen eigens deshalb angestellten Stadtrichter und juristischen Rathmann,
wegen des dazu erforderlichen Aufwands und der übrigen erwähnten Verhältnisse,
weder ein Vortheil noch eine Wohlthat
für unsere Gemeinde ist, noch jemals sein wird.
Anders verhält sich’s mit dem Staate, der, wenn er dieselbe durch das Königl. Justiz-Amt Nossen verwalten läßt,
einen …fgedern Beamten deswegen nicht zu besolden
braucht, und, wenn auch ein einfacheres Verfahren für vielen Sachen befolgt
wird, immer noch einen wesentlichen Vortheil von
unserer städtischen Gerichtsbarkeit pp ziehen wird.
Wir haben deshalb den einstiimigen Beschluß laut Sitzungsprotocoll
vom heutigen Tage gefaßt: das Realrecht der Stadt
Siebenlehn innerhalb ihres Grenzbezirks, die voluntaire
Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei selbst verwalten zu lassen, unter
nachstehenden bescheidnen Bedingungen freiwillig an
den Staat abzutreten
[1846-11-24g Original]
I.,
Die Ausübung der voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspoizei
über Siebenlehn wird künftig durch das Königl.
Justiz-Amt Nossen verwaltet;
II.,
Der Geschäftskreis des Stadtraths und der Stadtverordneten wird ähnlich dem,
wie er jetzt zu Nossen besteht, regulirt, und umfaßt keine geringere Ausdehnung;
III.,
Der dermalige Stadtrichter und juristische Rathmann wird fernweit?
durch den Staat in solcher Maaße versorgt, daß der
Stadt die Verpflichtung und neuer Pensionirung oder Quieszirung nicht? verbleibt;
IV.,
Zu der künftig an bestimmten, nach Befinden 1-2mal des Monats anzuberaumenden
und möglichst in Gemeinschaft mit den Stadtverordneten zu haltenden Rathssitzungen, wird ein befähigter Protocollant
aus de, K. Justizamte Nossen delegirt, ohne daß dafür
der Stadtcasse ein Aufwand erwächst;
V.,
Wegen des hierdurch erweiterten Geschäftskreises des Bürgermeisters und deshalb
nöthiger Erlösung seines, bisher 30[Taler]
ausmachenden Gehaltes, wird demselben aus Staatsmitteln andern? 30[Taler]
jährliche Gehaltszulage gewährt, Vorläge? dagegen aus der Stadtcasse restituirt, -
Indem wir hierdurch eine Vereinfachung und Siebenlehn angemessenere Führung der
obrigkeitlichen Geschäfte herbei zu führen beabsichtigen, die Stadt neuer Last
entbinden und dem Staate nutzen wollen, ersuchen wir hierüber den Stadtrath:
Derselbe wolle die bereits zur Revision des Localstatuts
[1846-12-12 Original]
eingerichteten diesseitigen Propositionen … bis auf weiteres auf sich beruhen
lassen, dagegen diese Angelegenheit in Erwägung ziehen, sich von dem
angeführten ebenfalls überzeugen, im Fall des Nichteinverstehens
uns Seine Bedenklichkeiten zur weitren Erwägung
mittheilen, im Fall des Einverständnisses aber sofort die nöthigen Anträge
unmittelbar beim Königl. Hohen Justiz-Ministerio anbringen.
Siebenlehn d. 24 Novbr 1846. die Stadtverordneten und Camillo Kreyß
Vorstand
Vorgelesen genehmigt und mitunterschrieben
[Unterschriften eigenhändig]
Camillo Friedrich Kreyß Vorstand
Johann Franz Stiehl
Carl Gottlieb Rößner
Ludwig Julius Heimrich,
Carl Friedrich Dietzel
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Gottlob Friebe
Ernst Ludewig Putzger
Sitzung d. Stadtverordneten am 12.n Decbr. 1846.
[links]
Gegenwärtig. Kreyß Putzger Heimrich
Dietzel Bachmann Rößner
Johann Felsch für Stiehl die
übrigen entschuldigt.
[rechts]
Gegenstände der Verhandlung
1.) Public. eines Stadträthlichen Schreibens vom
25.n Novbr. d.J., enthaltend Antwort auf die Sitzungsanzeige
der Stadtv. vom 5.n Novbr.
nämlich:
2.) Mittheilung (ibidem ad. p.1.) durch den Stadtrath,
daß der Steuer Einnehmer sich selbst eine Geschäftsanweisung anschaffen wird
und wegen vorschriftsmäßiger Erhebung der Bruchtheilspfennige
beschieden werden soll.
Beschluß: bewendet.
[1846-12-12a Original]
3.) Mittheilung (ibid.ad.2.) durch den Stadtrath:
derselbe habe das gewünschte Bernhardsche Zeugniß ausgestellt.
Beschluß, bewendet.
4.) Anzeige (ibidem) des Stadtrathes,
daß den 3.n Decbr. d. J. a ff. Tage die
Volkszählung allhier vorzunehmen ist, und dieselbe durch einen Stadtverordneten
und den Expedienten, wie im Jahre 1840 und 1843, für eine tägliche Vergütung
von je 20[ngr.]
vorgenommen werden soll.
Beschluß. die vorläufige Bestimmung des Vorstands,
daß der Stadtv. Heimrich dieses Geschäft besorge,
wird genehmigt.
5.) Publication des amtshauptmannschaftl Schreibens vom 28.n Novbr. 46. enthaltend Antwort auf unsere Beschwerde vom 18.n
Novbr. 46. wegen zu großer Leichtigkeit der Brodwaare.
Beschluß: Soll bis auf weiteres auf sich beruhen.
6.) Vortrag des Vorsitzenden, daß eine nachmalige
Prüfung der ungeschriebenen Protocolle vom 13.n
Januar bis 18.n August 1846 nach dem ersten Originale durch das
ganze Collegium vorgenommen wurde, obschon die erwählte? Deputation die
Abschrift bereits für justifizirbar erklärt hat.
Diese Prüfung wird durch sämtliche Mitglieder vorgenommen worauf der
Beschluß gefaßt
wird, die, im Protocollactenstück am 16.n Septbr 1846 erfaßte Registrator
gemeinschaftlich zu unterzeichnen und von dato an die Protocollsabschrift
als Original anzuerkennen.
7.) Anzeige des Stadtraths vom 8.n Decbr 46 pct.1. daß wegen des angeblich unrichtigen
Schulmauerumbaus die Baudeputation mit Voigt sich zu verständigen bereits
berechtigt sei.
Beschluß. das Collegium beauftragt die diesseitigen
Baudeputirten auf Grund stadträthlicher
Zusicherung mit Voigt deshalb Rücksprache zu nehmen und das Resultat derselben
anher zu berichten.
[1846-12-12b Original]
8.) Anzeige des Stadtraths (vom 8.n Decbr 46 pct.2.) daß die Ausgabe von 1200[Taler] zur
Marktpflasterung, nach dem Haushaltsplan für 1847 ein Ausfall von
960[Taler] 12[ngr.] 9[pf.]
gedeckt werden soll durch:
600 . -
. - Darlehn;
180 .
- - - außenstehende
Pflastercassengelder;
60 .
- . - laufende
Einnahmen zur Stadtpflasterung im Jahre 1847;
120 . 12 . 9 durch Anlage.
Beschluß: dem Rathe anzuzeigen, daß es uns
unbekannt sei, was die angeführten „60[Taler] laufenden Einnahmen zur
Stadtpflasterung im Jahre 1847“ sind und zu bitten, uns hierüber nähere
Auskunft zu geben, wofür diese vereinnahmt werden sollen.
Ferner: 120[Taler] 12[Ngr.] 9[Pf.] durch besondre Pflasteranlage aufzubringen, kann die StadtV. in keiner Weise jetzt zugeben, weil der
Siebenlehner Einwohner, an sich durchgängig arm, bei und … der drückenden theuern Zeit schon mit dem allernothwendigsten
Lebensbedürfnissen zu kämpfen hat.
Fehlt es demnach an Geld und will der Stadtrath beim Capital auf weiter aufnehmen, so möge derselbe die der
Commun zugehörigen, an sich ganz überflüssigen Rathsstände
in der Kirche meistbietend verkaufen, wodurch? leicht das Fehlende ergänzt
werden wird.
9.) Anzeige des Stadtraths ibidem, daß derselbe wegen
der Preußgerschen Differenz und der Wasserentziehungsdifferenz
bei der K. Hohen Kreisdirection nicht excitiren?
will, weil keine Gefahr im Verzuge sei.
Beschluß: auf Grund stadträthlicher
Excitationsverweigerung, direct
und immediat bei der Hohen K. Kreisdirection durch den Vorstand des Collegio
zur? Beschleunigung dieser Angelegenheit nachzusuchen.
[1846-12-12c Original]
10.) Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß
wegen Preußgers wiederholter Mehrerhebung der Holzgeldereinnehmergebühren?, die Stadtverordneten auf die stadträthliche Zufertigung vom 5.n
Juni 1846 zu punct 4 zu verweisen sind.
Beschluß. Beschwerde durch den Vorstand über
den Stadtrath zu führen, daß derselbe das ihm mitgetheilte
Vergehen Preußgers weder selbst in Untersuchung
gezogen? hat, noch hat in Untersuchung nehmen lassen.
11.) Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß die beantragte …schreibung der Steuerbeträge in die Quittungsbücher
der Bürger nicht eher beendigt werden kann, als bis nach Vollendung des
Hypothekenbuchs.
Beschluß: Soll bis dahin ruhen.
12.) Anzeige des tadtraths,
ibidem, daß die StadtV. wegen der Kirchhofsmauer
auf die stadträthliche Zufertigung
vom 26.n Septbr. 1846 zu verweisen sind.
Beschluß. Hierbei durch den Vorstand die K.
Kirchen= und SchulInspection zu benachrichtigen und
zu beantragen, dieselbe wolle den Stadtrath veranlassen?, die in illegaler
Weise die Kirchhofsmauerabtragung veranlassende anbefehlende, zum Wiederaufbau veranlassen.
13.) Anzeige
des Stadtraths, ibidem, daß es Sache der Schulinspection
sei die Breitenbacher Schulvorstände zum Ersatz der in der Schulcassenrechnung
verausgabten 6[Taler] Versäumnißstrafe anzuhalten.
Beschluß: Bewendet.
14.) Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß
die Ruschersche Legehlung
der Wassenröhrn
erfolgt sei.
Beschluß Soll, falls diese Röhre, die neun?
bezahlt ist, ohne weitere Taxation
durch die Baudeputaion, bewende? .
[1846-12-12d Original]
15.) Anzeige d. Stadtraths, ibidem, daß hinsichtlich der über die Stadtcassenrechnung noch obschwebenden
Differenzen stadträthlicher Seite den 19.n
Decbr. Bericht erstattet werden wird.
Beschluß: bis dahin die diesseitigen
Beharrungsgründe ebenfalls einzureichen, und hierzu den Vorstand zu
beauftragen.
16.) Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß
derselbe das Interesse der Armencasse. wegen
der Gefährdung durch die hierorts neuerlich geborenen Kinder, möglichst
wahren will.
Beschluß: bewendet.
17.) Anzeige des Stadtraths,
ibidem, daß derselbe abgelehnt habe, für Guido Herrmann Friedrich zu
Magdeburg welcher allhier heimatsangehörig ist, einen Heimatschein fürs
Ausland auszustellen.
Beschluß: Zustimmen die StadtV.
hier … mit dem Stadtrathe völlig überein.
18.) Anzeige des Stadtraths ibidem, daß
derselbe mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, in Folge einer Eingabe der
Hausbesitzer der Neugasse, dieselben der Pflasterungskosten auf der Neugasse
zu überheben und Aufforderung zur diesseitigen Erklärungsabgabe hierüber.
Beschluß. dem Stadtrathe zu erwiedern, daß, auch ohne die erwähnte Eingabe zu kennen,
und bei aller diesseitigen Unkenntniß mit den
Einzelheiten beim Neugassenbau, wir uns nur wundern können, wie jemand im
Stadtrathe, ohne besondren Rechtsgrund einen
Einwohner zumuthen kann die Planirungskosten
eines Theiles eines Gemeindeweges anzusinnen, und –
daß hierüber eine? weitre? Erklärung zu ertheilen wir
[1846-12-19
Original]
zur Zeit ganz außer Stand gesetzt sind.
19.) Vortrag betreffend die Einsetzung eines Friedensrichters.
Beschluß: den Stadtrath zu benachrichtigen,
daß die Stadtverordneten einstimmig beschlossen haben, einen Friedensrichter
für Siebenlehn einzusetzen und beim Stadtrathe zu beantragen, derselbe wolle
die Wahl desselben möglichst bald veranlassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Ludwig Jacob Heimrich
Ernst Ludewig Putzger
Carl Friedrich Dietzel
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner
Johann Gottlob Johne.
Registratur. d. 13.n Decbr.
1846.
Dato fertigte der Vorstand folgendermaaßen an den
Stadtrath aus:
Indem wir dem Stadtrathe den Inhalt des Sitzungsprotocolls
vom 12.n d. M., betreffend punct. 8. 14.
15. 18. 19 mittheilen, verbinden wir hiermit das Gesuch: der Stadtrath wolle
den darin enthaltenen Anträgen baldmöglichst nachkommen.
(Hierauf folgt die Abschrift von punct. 8. 14. 15.
18. 19. des Sitzungsprotocolls vom 12.n Decbr. 46 nebst den Unterschriften.) Kreyß Vorstand.
Dato ist ad punct.10 des Sitzungsprotocolls
vom 12.n Decbr 46 an die Hohe Königl KreisDirection
ausgefertigt worden, wie folgt:
An die Königl. Hohe Kreis-Direction Leipzig.
Nachdem verschiedene Unordnungen in der
Erhebungsweise der H..steuern pp so wie der Holzgeldereinachters? gebühren, und in der Besoldungsweise
des Holzgelder= und Steuer=Einnehmers Lebrecht Preußger,
gegen die gesetzlichen und … Bestimmungen des Localstatuts,
und gegen die gemeinschaftlich vollzogenen legalen Beschlüsse, zur Kenntniß der
Stadtverordneten gekommen waren, wurde unter andern dem Stadtrathe, am 31,n
Januar d.J. durch die Stadtverordnetenschaft mitgetheilt:
[1846-12-19a Original]
daß der Holzgelder= und Steuer=Einnehmer Lebrecht Preußger
allhier, sich, gegen den Beschluß der
Stadtverordneten vom 28.n März 1844, seit längerer Zeit statt 6[pf.] für die Klafter Holz, … 10[pf.]
Einnahmegebühren von den Zahlungspflichtigen auszahlen lasse.
und darauf angetragen: der Stadtrath möge Preußgern
veranlassen, vom 1.sten Januar 1846 ab nur 6[pf.]
pro Klafter wieder zu beziehen.
Am 17.n Febr. d.J. wird, laut Rathsbeschluß
vom 14.n Febr. d.J. Preußger Stadtrathswegen beschieden, in Zukunft die Holzgelder
Einnahmen wieder für eine Gebühr von nur 6[pf.] pro
Klafter und 3[pf.] pro Schock? zu besorgen.
Am 22.n May d.J. wird der Stadtverordnetenschaft
vorgetragen, daß Preußger, ungeachtet des
stadträthlichen Bescheids vom 17.n Februar, bei der vor kurzen
stattgefundenen starken Holzvertheilung doch wieder durchgehends, und selbst von Stadtverordneten, pro Klafter
10[pf.] statt 6[pf.] und
für den Schock? 6[pf.] statt 3[pf.]
erhoben habe, worauf beschlußgemäß dieses Ungebührniß sofort dem Stadtrathe zur Untersuchung und
Bestrafung angezeigt wurde.
Aus uns unbegreiflichen Gründen, und vorgeblich blos
weil die Acten wegen Preußgers
anderweiter Vergehen in der K. Kreis-Direction
lägen, hat der Stadtrath dieses neuen Vergehen Preußgers
gegen die Bürgerschaft weder in Untersuchung gezogen, noch sonst etwas dagegen
gethan, bis Preußger (nach ungestörter eigenhändiger Correctur aller Steuerquittungsbücher bei der nächsten
Steuer Einnahme, in welchen Bücher zugleich die erhobenen Holzgeldergebühren
mit verzeichnet sind), seine Stellung als Einnehmer selbst ab= und dem neuen
Einnehmer übergeben hat.
Da nun die diesseits beantragte Untersuchung und Bestrafung Preußgers
wegen des angeführten wiederholten Vergehens offenbar ganz unabhängig
von den, der K. Hohen Kreis Dir. übersendeten Acten,
und allein auf Grund einer vorzunehmenden Untersuchung und des in den Rathsprotocollen befindlichen Rathsbeschlusses
und Bescheidt, resp. vom 14.n und 17.n
Febr. d.J. zu beurtheilen ist, mithin ein Grund zur
Verzögerung der Untersuchung dieses
[1846-12-19b Original]
neuen Ungebührnisses für den Stadtrath nicht
vorliegt, d[ieser] aber bis heute, ungeachtet
erfolgter Excitation nichts hiergegen gethan hat, so
sehen sich die Stadtverordneten genöthigt, über den
Stadtrath Beschwerde zu führen, weil deshalb und die K. Hohe Kreis-Direction ergebenst zu ersuchen:
Hochdieselbe wolle dem Stadtrathe dessen Schonung Preußger’s
verweisen und das geeignete Verfahren gegen den benannten Steuer= und
Holzgeldeinnehmer selbst anordnen wegen dessen wiederholten, die Stadtverordnetenschaft unter Rathsschutz
förmlich höhnenden? Vergehens, Selbst anordnen.
Hochachtungsvoll und ergebenst verharren?
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846 die Stadtverordneten und
C. Kreyß Vorstand
Dato ist ad p. 9. des Sitzungsprotocolls
vom 12.n Decbr 1846 an die Königl. Hohe Kreis Direction
ausgefertigt worden wie folgt:
An die Königl. Hohe Kreis Direction Leipzig.
Wie der Königl. Hohen Kreis-Direction
aus den vom Stadtrathe eingesandten Acten bereits
bekannt sein wird, ist die Stadtgemeinde Siebenlehn einer großen Calamität durch den unter Siebenlehn befindlichen Gruben=
und Stollenbau insofern ausgesetzt worden, als durch denselben ein Brunnen nach
dem andern gezapft wird und dadurch die Gemeinde bei Feuersgefahr nöthigen
Löschwassers, im Allgemeinen des ausreichenden Wassers, insbesondre aber ihres
reinen und gesunden Trinkwassers beraubt wurde.
Da bereits schon seit Anfang des Jahres 1845 auf eine, diese außerordentlich
wichtigen Sache im hohen Grade verzögernde Weise endlose schriftliche
Verhandlungen gepflogen worden sind, die die Sache sehr wenig beförderten und
zwischen welchen oft lange, nachtheilige Pausen eintreten, so reichten am 18.n Septbr d.J. behufs Ausgleichung einer dießfallsigen
Meinungsdifferenz zwischen
[1846-12-19c Original]
Rath und Stadtverordneten, die letztern ihre
Beharrungsmotiven, zur …übersendung mit den Acten an die K. H. K. D., ein, und baten, wegen Verkürzung
dieser Angelegenheit den Stadtrath am 24.n Novbr.
um bescheidne Anregung dieser für die Gemeinde
höchstempfindlichen Calamität, bei der Hohen
vorgesetzten Behörde.
Am 8.n Decbr. d.J. zeigt uns nun der
Stadtrath an, daß er diese Sache nicht anregen werde, „weil keine Gefahr im
Verzuge und es mit der Stellung der Unterbehörden nicht vereinbar sei, ohne
Not Resolutionen der Oberbehörden zu excitiren“.
Da nun aber, wie der K.H.K.D. gewiß aus der Natur der Sache einleuchten wird,
unter den obwaltenden Verhältnissen, wirklich Noth und fortwährende
Gefahr im Verzuge ist, auch diese Angelegenheit noch lange Zeit
voraussichtlich bedürfen wird, ehe sie zur Erledigung kommt, so erlauben wir
uns die K. Hohe Kreis Direction immediat zu bitten:
Hochdieselbe wolle aus Rücksicht auf die Bedrängniß
an unserer Bürgerschaft unsere directe Anregung gnädigst verzeihen, die Hohe Resolution beschleunigen, den
Stadtrath seine grundlose Verweigerung unsres Gesuchs verweisen, denselben
dagegen anweisen, sich dieser Angelegenheit mit dem Größten Eifer in Zukunft zu
unterziehen
und sind erbötig, eine selbstverfaßte ausführliche
Darlegung der uns durch den Bergbau erwachsenen und noch erwachsenden
Nachtheile, durch den Stadtrath, auf Verlangen der Hohen vorgesetzten
Behörde einzureichen, aus welcher Hochdieselbe erkennen wird, daß Siebenlehn,
in Folge gänzlicher Unterminirung und Wasserentziehung,
durch den Bergbau in eine, im hohen Grade bedenkliche Lage bereits
für jetzt und für die fernste Zukunft versetzt ist.
Hochachtungsvoll und ergebenst unterzeichnen
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846. die Stadtverordneten und
Kreyß Vorstand
[1846-12-19d Original]
Dato ist ad pct.12. des Sitzungsprotocolls vom 12.n
Decbr 1846 an die Königl.
Kirchen Inspection zu Nossen ausgefertigt worden, wie
folgt:
An die K. Kirchen Inspection zu
Nossen.
Der Rathmann und ehemalige Schulvorstand Carl Gottlob Ruscher hat nach bloser? Erfragung des H. Pastor Wolf und ohne Zuthun der legalen Baudeputation p.p.
im Jahre 1845 die, auf der südlichen Seite des Kirchhofs befindliche, nur wenig
defecte Kirchhofsmauer, nach Angabe der Baudeputirten Putzger und
Heimrich, ziemlich eine Elle durchschnittlich abtragen, und die Steine
eigenmächtig zur Ausbesserung der Schulmauer verwenden lassen.
Da nun hierdurch noch größere Gelegenheit gegeben wurde, die auf dem Kirchhofe
befindlichen Gräber durch die Fleischerhunde und Hühner der Adjacenten?
zu ruiniren zerstören. auch deshalb mehrfach Beschwerde geführt wurde, so
haben die Stadtverordneten wiederholt beim Stadtrathe beantragt, derselbe möge
den, ohne Befragung und Genehmigung der K. Kircheninspection
und der gesammten Kirchengemeinde, besagte
Kirchhofsmauer demolirenden Rathmann Ruscher
veranlassen, diese Mauer wieder ad integram zu restituiren. Allein bisher war alles vergeblich; der
Stadtrath nimmt Ruschern in Schutz verlangt die
Schulgemeinde „in deren? Nutzen die Kirchhofsmauersteine
zur Schulmauer verwendet wären, habe diese eingerissene Mauer wieder aufbauen
zu lassen.
Wir ersuchen demnach die K. Kirchen-Inspection Nossen
ergebenst dieselbe wolle dem Stadtrath allhier anweisen, Ruschern
anzuhalten, die auf seine … Anordnung eingerissene Kirchhofsmauer aus eigenen
Mitteln wieder eine Elle erhöhen zu lassen, da ein derartiges Schalten und
Walten der Rathmänner mit Kirch= und Communeigenthume,
wie es leider auch in andern Beziehungen aller Augenblicke vorkommt,
unzulässig und für die Zukunft durch kräftigere Maaßregeln
zu verhindern ist.
Hochachtungsvoll und ergebenst unterzeichnen
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846. Die Stadtverordneten und
Kreyß
Vorstand
[1846-12-19e Original]
Dato ist ad punct. 15. des Sitzungsprotocolls
vom 12n Decbr. 1846 an den hiesigen
Stadtrath ausgefertigt worden, wie folgt:
An den Stadtrath allhier.
Unter Bezugnahme auf unsere Zufertigung vom 14n
März 13.n und 17.n April, 14.n May d. J., die
wir den Stadtrath ersuchen im Originale den Acten
beizufügen und unter der Bemerkung, daß wir, des Patzerschen
Restes wegen auf die Mittheilung des Stadtraths vom 18n May d. J. beschlußgemäß etwas weiteres nicht geantwortet haben, indem
es sich von selbst versteht, daß ein justifizirter
Rest, immer ein Rest ist und nicht als als gestrichener
Rest zu betrachten ist
endlich
unter dem Anfügen, daß wir wegen der eigenmächtigen Handlung Ruscher's bei Uniformierung des Rathsdieners
um so weniger nachzusehen beschlossen haben, als es Thatsache
ist, daß mehrere Rathsmänner und namentlich Ruscher auf
eine Weise in
Communsachen und mit Communeigenthum
schalten und walten welche keinesweges
statthaft erscheint und, damit der Commun durch solche Prinzipien kein
Nachtheil entstehe, nachdrücklich zu besch..,.
erklären wir zur Motivierung unserer Justifications
verweigerung der noch unerledigt gebliebenen Monita
aus der Stadtcassenrechnung de anno 1845, etwas
besonderes noch anzuführen, weiter nicht nöthig und
bitten nur noch der Stadtrath wolle dieser unser Schreiben vom heutigen dato
seiner Berichterstattung an die Königl. Hohe Kreis-Direction mit beilegen.
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846
die Stadtverordneten ad C. Fr- Kreyß
Vorstand
[1846-12-29
Original]
Registratur, Siebenlehn d. 18.n Decbr.
1846.
Dato wurde die, laut Beschluß vom 12.n Decbr d. J. punct. 8. 14. 15. 18.
dem Vorstand zur Ausarbeitung übertragenen Ausfertigungen, den in der Sitzung
der Stadtverordneten vom 12.n Decbr.
anwesend gewesenen zur Durchsicht, Genehmigung und Namensunterschrift
vorgelegt. Versch. fol. 41b, 42,
43, 44.
Camillo Kreyß, Stadtverordneter.
Ludwig Jacob Heimrich.
Ernst Ludwig Puzger
Carl Gottlieb Rößner
Johann Gottlob Johne.
[links]
Sitzung der Stadtverordneten vom 29.n Decbr.
1846.
Gegenwärtig: Dietzel Haupt Krumbiegel
Stiehl Kreyß Johne für Heimrich
Entschuldigt: Heimrich, krank, zu spät,
Putzger krank, Bachmann krank, zu spät; Carl Rößner, dringend verhindert.
[rechts]
Gegenstände.
1) Vortrag wegen Ertheilung des Bürgerrechts an den
Kaufmann Josef Kessel zu Glauchau aus Frankfurt a/M., unter Bezugnahme auf ein,
am 27.n Decbr. d. J. an den Stadtrath sub lege remipionis zu
Erklärungsabgabe miteingereichtes Gesuch.
Beschluß. An den Stadtrath zu berichten, wie folgt.
Nachdem der Kaufmann Hr. Moritz Heinrich Benjamin Joseph Kessel aus Frankfurt
a/M. um Aufnahme als Bürger in der Stadt Siebenlehn und beziehendlich
in den Sächsischen Staats- und Unterthanenverband,
sowie behufs Erlangung seines Emigrations-Scheins um Ausstellung einer von der
hohen Regierungsbehörde zu legalisirende
Aufnahmezusicherung gebeten, jedoch gleichzeitig wegen Mangels der im Mandate
vom 13.n May 1831 §8. sub a.) und b.)
bezeichneten Erfordernisse um Dispensation gebeten hat, so ist von dem
unterzeichneten Stadtverordneten Collegium hierüber heute beifälliger Beschluß gefaßt worden, weshalb
wir in betreff der einschlagenden örtlichen
[1846-12-29a Original]
und persönlichen Verhältnisse, und weil sich H Kessel nicht nur über seine
Erwerbsfähigkeit und seinen Vermögensbesitz nach stadträthlicher
Versicherung, bereits vollständig ausgewiesen, sondern weil er auch als ein
Mann vom unbescholtensten Rufe uns bekannt ist, Herrn
Kessels Aufnahme= und Dispensationsgesuch hiermit ohne Bedenken bevorworten und
den geehrten Stadtrath um Erstattung beifälligen Berichts ersuchen.
2.) Mittheilung des Stadtraths vom 11.n Decbr.
d.J. daß die am 25.n Novbr. d.J. erfolgte
Wahl der Stadtverordneten und Ersatzmänner von des Hohen K. Kreis Dir.
genehmigt worden sei pp.
Beschluß bewendet.
3.) Vortrag betreffend Excitation des
Stadtraths wegen Antwort Beantwortung diesseitiger Anträge bezüglich Abtretung
der städtischen Gerichtsbarkeit.
4.) Vortrag des Stadtverordneten Carl Heinrich Haupt, betreffend Nachlässigkeiten
des Nachtwächters, welcher öfters des Nachts sich … um 10, 12 und 3
Uhr … den verschiedenen Stadttheilen hören läßt
Beschluß: Hiervon den Stadtrath zu benachrichtigen und
um Abstellung dieser Ungebührlichkeit zu bitten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Johann Franz Stiehl
Christian Friedrich Krumbiegel
C. F. Dietzel
Carl Friedrich Haupt
Johann Gottlob Johne.
[1847-01-07
Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 7.n Januar 1847.
[links]
Bestelltermaßen erschienen:
H. Johann Carl Felsch
„ Gustav Julius Bergmann
„ Franz Stiehl
„ Jacob Ludwig Heimrich
„ Carl Heinrich Haupt
„ Friedrich Krumbiegel
„ Ernst Putzger
„ August Bachmann
„ Camillo Kreyß
[rechts]
Nachdem zuvörderst die Neueingetretenen
H. Kaufmann Bergmann
„ Nagelschmidt Felsch
„ Schuhmachermstr.
Stiehl
von dem zeitigen Vorstande eingewiesen, denselben ein Exemplar der
Städteordnung, die Verfassungsurkunde und das Localstatut
zur Nachachtung übergeben worden war, legte der Vorstand, als solcher, sein Amt
nieder und wurde deshalb zu einer neuen Vorstandswahl geschritten.
1, Wahl eines neuen Vorsitzenden.:
Kreyß. 1.2.3.4.5.6.7.8.
Bergmann 1.
2. Wahl eines neuen Protocollanten
Kreyß 1.2.3.4.5.6.7.8.
Bergmann 1.
3. Wahl eines neuen Stellvertreters für d. Vorsitzenden
Bachmann 1.2.3.4.5.6.7.8.
Heimrich. 1.
4. Wahl eines neuen Stellvertreters f.d. Protocollanten
Bergmann. 1.2.3.4.5.6.7.8.
Heimrich. 1.
5. Wahl der Rechnungsdeputation:
Bergmann.
Kreyß.
6. Wahl der Armendeputation.
Bachmann
Stiehl.
7. Wahl der Baudeputation
Krumbiegel
Felsch.
8. Wahl der Schuldeputation
Bachmann
Heimrich
9. Vorlag eines stadträthlichen Schreibens vom 29.n Decbr. 1846. enthaltend
10. Antwort wegen Aufbringung der 120[Taler] 12[ngr.]
9[pf.] zur Marktpflasterung durch Abpflasterung
zweier Ellen
[1847-01-07a Original]
vor jedem Hause auf Kosten der resp. Hausbesitzer. und durch Zuschlag auf die Communauflagen, sowie die Bemerkung, daß auf Veräußerung
der Rathskirchenstände Seiten des Stadtraths nicht
eingegangen werden kann.
Beschluß: hierauf zu entgegnen: die
Stadtverordneten wünschen bei Gelegenheit der Marktpflasterung, daß die
anwohnenden Bürger zwangsweise nicht angehalten werden möchten, 2 Ellen vor
ihren Häusern auf eigene Kosten pflastern zu lassen, nicht minder, daß aus bereits
in diesseitigem Schreiben vom 13.n Decbr
v. J. angegebenen Gründen, die Communauflagen wegen
der Marktpflasterung nicht erhöht werden mögen, und für den Fall, daß dieß
später geschehen sollte, deshalb der Stadtrath noch besondre
Uebereinkunft mit der Stadtverordnetenschaft
treffen möge.
11. daß es bei No 14. 15. 18. der diesseitigen
Anzeige vom 13.n Decbr. v. J. bewend.
12. Verweigerung der Einsetzung eines Friedensrichters, unter der Angabe daß
das Amt eines Friedensrichters künftig vom Stadtgericht und Stadtrathe besorgt
werden soll.
Beschluß: deshalb an die
Stadtrath[unterpunktet] Königl. Kreis Direction zu berichten und unter Angabe der Motion
Hochdieselbe zu ersuchen, Hochdieselbe möge einen gesetzlichen Wahlact durch den Stadtrath veranstalten lassen.
Zur Ausfertigung des Berichts wird der Vorstand beauftragt.
[1847-01-10 Original]
13., Anzeige des Stadtraths vom 2n Januar 1847, daß die K. Kreis D. Leipz. die Wasserentziehungsangelegenheit an die K.
Amtshauptmannschaft abgegeben habe.
Beschluß: bewendet.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[echte Unterschriften]
Camillo Kreyß.
Friedrich August Kaufmann
Ernst Ludwig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Heinrich Haupt
Ludwig Jacob Heimrich.
Johann Franz Stiehl
Gustav Julius Bergmann
Johann Carl Felsch
An die Königl. Hohe Kreis-Direction Leipzig
ad punct 12. d. Sitz: Protocolls
vom 7/1 47.
re.. auf punct 8 d. Sitz.
Prot. vom 29/1 47.
Die unterzeichneten Stadtv. haben am 13n Dcbr. v.J. einstimmig den Beschluß
gefaßt, für Siebenlehn einen Friedensrichter
einzusetzen, und deshalb beim Stadtrathe beantragt, derselbe möge die Wahl
desselben möglichst bald veranstalten.
Hiergegen hat der Stadtrath seine Zustimmung mit Stimmenmehrheit verweigert und
zwar angeblich weil das Amt eines Friedensrichters mit gutem Erfolge und unendgeldlich[sic] bisher vom hiesigen Stadtgericht und
Stadtrathe geübt worden sei und auch fernerhin geübt werden solle, auch man
die, nach $50 d. Gesetzes vom 22.n Juni 1846 durch die Bestellung
eines Friedensrichters die Stadtgemeinde treffenden Kosten vermeiden wolle.
Wenn nun diesseits aus vielerlei Gründen die Anstellung eines besondren Friedensrichters grade für Siebenlehn für sehr nothwendig erachtet und gewünscht wird, außerdem wenn es zu
umständlich erscheint in kleinen Streitsachen zur möglichst schnellen
Schlichtung an das Stadtrathscollegium sich zu
wenden, welches manchmal in 14 Tagen sich nicht versammelt; man überhaupt der
Stadtrath, als solcher, wie uns bekannt ist, bisher sich niemals mit den
künftigen Funktionen eines Friedensrichters, sondern wohl … höchstens nur des
Stadtrichters damit befaßt hat; wenn wir Bedenken
tragen die
[1847-01-29 Original]
Geschäfte des Stadtrichters noch mehr zu vermehren, damit nicht die
Verwaltungsgeschäfte, die ohnedieß fast alle zur
Zeit, anstatt vom Bürgermeister, vom juristischen Rathmann besorgt werden
müssen, zu sehr beeinträchtigt werde; wenn wir in Betracht ziehen, daß der
durch Anstellung eines Friedensrichters entstehende Aufwand ein unerheblicher
ist gegen den Nutzen, der der Gemeinde daraus entsteht; wenn endlich nach § 7
des erwähnten Gesetzes die Vorstände und Mitglieder der Gerichtsbehörde, so wie
die bei letztern angestellten – Protocollanten
- - nicht Friedensrichter sein sollen, so können wir uns mit dem stadträthl. Bescheide nicht vereinigen und ersuchen Königl. KreisDirection
Hochdieselbe wolle unserem Beschluße zum Wohl
Siebenlehns beitreten und gnädigst anordnen, daß der
Stadtrath möglichst bald einen gesetzlichen Wahlact
veranstalte.
Hochachtungsvoll unterzeichnen Siebenlehn d. 10.n Januar 1847.
die Stadtverordneten
C. Kreyß
Sitzung der Stadtverordneten am 29n Januar
1847.
[links]
Gegenwärtig:
Haupt Felsch Bachmann
Heimrich Bergmann Kreyß Putzger Krumbiegel
Entschuldigt. Stiehl
[rechts]
Gegenstände
1, der Vorstand trägt einen mündlich angebrachten Antrag des Cantor Fischer
vor, ein Schreiben und Gesuch des Comites zur Anschaffung neuer
Kirchenglocken, an die K. KirchenInspection.
in welchem um Bewilligung von 92[Taler] aus dem Kirchenvermögen, als Zuschuß zu den für die anzuschaffenden Glocken
erforderlichen Capital von 449?[Taler] gebeten wird, zu genehmigen und
mitzuunterzeichnen.
Das Schreiben (datirt vom 30sten Januar 1847) wird
vorgelesen und nach gehöriger Berathung hierüber beschlossenen den Comite [nicht zu entziffern; überschrieben: „Stadtrath“] zu
berichten wie folgt:
An den Comite
zur Anschaffung einer neuen Kirchenglocke, und dessen Vorstand H. Cantor
Fischer, … hierselbst.
Es ist der Stadtverordnetenschaft durch ein Schreiben
des Comites vom 2.n Octbr 1846 bekannt
gemacht worden, daß seit Octbr v. J. 15 Bürger sich
zu einem Comite vereinigt haben, um durch
wöchentliche Sammlungen, aus der Einwohnerschaft nach und nach ein Capital von
300[Taler] zusammen zu bringen, wovon später eine neue Kirchenglocke
angeschafft
[1847-01-29a Original]
werden soll, damit Siebenlehn in einigen Jahren ungefähr, ein dreistimmiges
Geläute habe. Auch ist der Stadtverordnetenschaft
durch ihren Comitedeputirten Kreyß bekannt, daß ein
großer Theil der Einwohnerschaft und auch fast alle einzelnen Stadtverordneten
seit Octbr v. J. freiwillige Beiträge abgeliefert
haben, wodurch zur Zeit die Summe von ca. 75[Taler] sich angesammelt hat.
… aber ist die Stadtverordnetenschaft darüber in
Kenntniß gesetzt worden:
1, ob die freiwillig Steuernden sich auch bereit erklärt haben für das
Zusammenkommen der erforderlichen 300[Taler] überhaupt, insbesondere? aber zu
der erforderlichen Zeit dem Comite einzustehen, noch
weniger
2, ob die Beitragenden überhaupt und besonders zu … die in dem Schreiben des
Comites vom 30n Januar d. J. für Aufbringung von 142[Taler] …, als
die bereits erwähnten 300[Taler] auch freiwillig und in der erforderlichen Zeit
aufzubringen gesonnen sind, und dem Comite dafür
gewährleisten wollen.
Es scheinen sonach zur Anschaffung zweier neuer Glocken dem Comie zur Zeit nicht blos
92[Taler], sondern viel mehr circa 275[Taler] zu fehlen, welche allerdings erst
eincassirt oder wenigstens garantirt
sein müssen, ehe die Stadtverordnetenschaft die
Genehmigung zur Zuziehung des Kirchenvermögens aussprechen und höhern Orts be..worten darf.
Obschon nun das Bestreben des Comités als ein sehr
löbliches und zu förderndes diesseits anerkannt worden ist, so muß die Stadtverordnetenschaft zur Zeit doch noch Bedenken tragen,
das ihr zur Unterschrift zugesendete Schreiben an die K. Kircheninspection,
vom 30.n Januar 1847. sofort zu genehmigen und zu unterzeichnen,
außerdem der Comite, mit Einschluß
der bereits unterzeichneten Stadtrathes und
Bürgermeisters, wäre entschlossen, der Stadtverordnetenschaft
durch genügende gerichtliche Bürgschaft aus eigenen Mitteln gegen etwaige fernerweite Ansprüche oder Nachtheile, die daraus der
Stadtgemeinde erwachsen könnten, Sicherheit zu geben.
Siebenlehn d. 29.n Januar 47. die Stadtverordneten durch Kr.
2., Schriftliche Anzeige des Stadtraths vom 16.n Januar 47, daß der
Nachtwächter Günther zur Ordnung verwarnt worden ist. Beschluß
bewendet.
3., Schriftliche Anzeige d. Stadtraths (ibidem), daß die excitirte?
Antwort auf das diesseitige Schreiben betreffend die Abtretung der städt.
Gerichtsbarkeit erst nach Beseitigung der … Jahresschlußarbeiten
geschehen kann.
Beschluß. Soll noch 4 Wochen gewartet werden.
[1847-01-29b Original]
4., Anzeige des Stadtraths (ibidem) daß Johann Gottlob Reymann, Vorstand der
Baudeputation sei.
Beschluß bewendet.
5., Anzeige des Stadtraths (ibidem), daß unter den von den Stadtverordneten
gestellten Bedingungen, der Markt in diesem Jahre nicht gepflastert
werden kann.
Beschluß. bewendet. einverstanden.
6. Wahl der dießjährigen Gewerbe- und
Personalsteuer-Deputat., Ergebniß: Bachmann u. Putzger.
Beschluß den Stadtrath hierüber in Kenntniß zu
setzen.
7., Vorlegung der Sportelrechnung vom 2.n Semester 46.
Nachdem die beiden diesseitigen Rechnungsdeputirten
Bergmann und Kreyß versicherten, daß die Sportelrechnung in Gegenwart ihres
Vorstands Liebich von ihm in der Weise durchgegangen wäre, daß sie den
Rechnungsableger über eine Menge Nummern eranlaßt?
hätten, Auskunft aus den Unterlagen zu geben und alles in Ordnung gefunden
hätten, so wurde die Rechnung dem ganzen Collegio vorgetragen.
Hierbei ergab sich folgendes zu erinnern:
Monit.1.
Man vermißt die Verrechnung der vereinnahmten
diversen 2[ngr?] 5[pf.] … für
ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse. Wo befindet sich dieses Geld?
Monit.2.
Das Stempelpappier ist künftig in größern
Quantitäten anzuschaffen, damit die vielfachen Botenlähen?
an den Rathsdiener vermieden werden. So ist z.b: der Rathsdiener jeden Monat
1-2 mal nach Nossen geschickt und deshalb jedesmal
mit 3 Ngr. honorirt worden,
um Stempelpappier zu holen.
8.) Verlesung des Schreibens an die K. K. Dir. betrffn
die Wahl eines Friedensrichter
Beschluß: wird genehmigt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[Unterschriften eigenhändig]
Gustav Julius Bergmann
Ludwig Jacob Heimrich
Christian Friedrich Krumbiegel
Heinrich August Bachmann
[links]
Kreyß.
Ernst Ludwig Putzger
Johann Carl Felsch
Carl Heinrich Haupt
[1847-02-05
Original]
Sitzung der Stadtverordneten am 5.n Februar 1847.
[links]
Gegenwärtig: Kreyß Bergmann Haupt Putzger
Heimrich Krumbiegel Felsch
später Stiehl.
[rechts]
Gegenstände:
1., Der Vorstand trägt einen mündlich angebrachten Antrag des Cantor Fischer
vor, ein anders Schreiben und Gesuch des Comités zur
Anschaffung neuer Kirchenglocken zur? Bewilligung von 92[Taler] aus dem Kirchenärar, zu genehmigen und zu unterzeichnen, und
erklärt zugleich, daß die Unterziehung dieses Gesuchs aus gesetzlichen Gründen
unstatthaft sei.
Man beschließt deshalb dem Cantor Fischer zu erkennen zu geben wie folgt:
An den Cantor H Fischer als Vorstand des Comites zur Anschaffung neuer Glocken.
Die Aufforderung zur Unterschrift des von dem Comite
pp allhier eingereichten Gesuchs an die K. Kirchen Inspection,
vom 3.n Fbr. 1847. ist nicht durch den H
Cantor Fischer, sondern durch den Stadtrath an das Collegium der Stadtverordnetenschaft zu bringen, welcher zuvörderst mit
den Stadtverordneten den Antrag des Comites in [unterpunktet: Erwägung zu]
legaler Weise in Erwägung zu ziehen hat.
Ohne diesen Geschäftsgang ist weder Stadtverordnetenschaft,
noch Bürgermeister, noch Stadtrath für sich befugt, sich mit dem
Gesuche des Comites durch Namensunterschrift sofort einverstanden zu
erklären. Namentlich haben die Stadtv. nach §115 aa, der St.O. „kaum? Intercessionen in Privatangelegenheiten, als wohin das
Bestreben des Glockencomites gehört – anzunehmen, sondern, wenn sie demohngeachtet an sie gelangten, sofort von sich ab und an
die Behörde zu verweisen, - „ und wird der Stadtrath ohnfehlbar
wissen, ebenso gut, wie es der bereits unterzeichnete Bürgermeister wissen
sollte, was in diesem Falle und aus beson.. in Uebereinstimmung mit §186 c, der allgem.
St.O. zu thun seine Pflicht
ist. Das eingereichte Schreiben folgt darauf zu[rück]
Siebenlehn d. 5.n Febr. 1847.
die Stadtverordnetenschaft
durch … Kreyß
2.) Anzeige des Stadtraths laut Schreiben von 1/2 47 enthaltend Anerkennung der
Seiten der Stadtv. in der Sitzung vom 29.n
Januar 1847 gemachten Monita über die halbjährliche Sportel Rechn[ung] aus dem 2.n
Semester 1846, und Entschuldigung des Rechnungsführers.
Antrag? desfalls von Seiten des Vorstands:
[1847-02-05a Original]
da in dem stadträthlichen Schreiben das Zugeständniß
einer einflußreichen Ungek…nisses die Führung und Verwaltung des
Sportelrechnungswesens liegt, anderseits der Stadtrath nichts Ungebührliches
darin zu finden scheint, so trägt der Vorstand beim Collegium darauf an,
nachstehendes Gesuch immediat an die K. Hohe KreisDirection
gelangen zu lassen.
An die K. Hohe KreisDirection
Am 29: Januar d.J. wurde der Stadtverordnetenschaft
die halbjährliche Raths= und Stadtgerichtssportelrechnung über das 2.n
Halbjahr 1846 zur Prüfung und Monitur vorgelegt.
Nachdem die diesseitigen Rechnungsdeputationsmitglieder Gustav Bergmann,
Kaufmann und Camillo Kreyß, pr. Arzt, das Collegium
versichert hatten, es wöre die Sportelrechnung in
Gegenwart ihres Rechnungsdeputationsvorstands des Rathmanns und gleichzeitigen
Sporteleinnehmers Liebich von ihm gemeinschaftlich in der Weise
durchgegangen worden, daß erstern den
Rechnungsableger Liebich veranlaßt hätten über
verschiedenes? ..ummern der Rechnung Auskunft aus den
Unterlagen zu geben und wäre das in der Rechnung verzeichnete in Richtigkeit
befunden worden, so geschah Prüfung und Monitur vom
ganzen Collegio.
Hierbei vermißte man die Verrechnung der Einnahmen
für ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse.
Da nun aber das vereinnahmte Geld doch wenigstens in der Sportelcasse
befindlich gewesen sein müßte und von einem
unerklärlichen Ueberschusse der diesseitigen
Rechnungsdeputation nichts mitgethielt worden war, so
monirte man die Nichtverrechnung dieser
Einnahmeposten und frug beim Stadtrathe an, wo sich dieses Geld befinde?
Hierauf erhielten die Stadtv. am 1sten
Febr. d.J. folgende Antwort:
„Auf die Anzeige der Stadtv. vom 30.sten
Januar 1847 ist zurückzuentgegnen:
pp. pp. pp.
2.) daß die Errinnerung gegen die Sportelrechnung
wegen der ermangelnden Besitzstandsverzeichnißgebühren
vom Rechnungsführer als begründet anerkannt wird und die unterlassene
Vereinnahmung von 9 angefertigten, entgeldlichen
Besitzstandsverzeichnissen an 22[ngr.] 5[Pf.] dadurch
erklärlich wird, daß der Expedient diese Gebühren, für deren
Vereinnahmung ein Manual nicht besteht, erst nach der
Rechnungsablegung dem Rechnungsführer notifizirt
und behändigt hat.
Diese 22[ngr.] 5[Pf.] sind als fernerer? Sportelüberschuß an die Stadtcasse bereits abgeliefert
worden“. –
[1847-02-05b Original]
Da sich nun aus dieser stadträthlichen Antwort ergiebt,
daß der nach §44 des Localstatuts allein vereidete
Sporte und allein zu läßigen Sporteleinnehmer
Liebich, die Vereinnahmung der Sporteln einem, im gesetzlichen
Weg nicht verpflichteten, der Stadtverordnetenschaft
als solchen ganz unbekannten „Expedienten“ im letzten Halbjahr 1826 übertragen
hat und daß dieser sich wirklich erlaubte, aber werde und noch
dazu ohne controllirbares Mau... Sporteln einzucassiren, und diese Einnahme erst nach Ablegung
der halbjährlichen Sportelrechnung dem allein zulässigen und vereideten
Rechnungsführer zu notifiziren (!) und zu behändigen;
da durch ein solches Verfahren des, Namens des Stadtrathes
fungirenden städtischen Unterbeamten, des
Sporteleinnehmers Liebich, die gesetzliche Controle
unmöglich, dagegen Veruntreuungen möglich gemacht werden,
So ersuchen die Unterzeichneten, unter dem Bemerken, daß auch in den frühern Rechnungen, ihres Wissens, niemals die Einnahmen
für ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse aus bei den Rechnungsablegungen notifizirt, verrechnet und an die
Stadtcasse abgeliefert worden sind, obschon hierher gelangter Königl. Kreissteuerraths
Verordnung vom 8t. Novbr. f. 14. December.
1844 zu Folge, seit dieser Zeit für Ausstellung von Besitzstandsverzeichnissen
zu sportuliren war, und sportulirt
worden ist, auch für Führung der Steuergeschäfte dem Stadtrichter Liebich ein
jährliches Aequivalent von 20[Taler] - - noch außer
seinem Gehalten aus der Stadtcasse gewährt wurde, die Königl.
Hohe Kreisdirection:
Hochdieselbe wolle den Stadtrath und resp. Stadtrichter
und Stadtgerichtssporteleinnehmer Liebich deshalb zur Verantwortung ziehen,
diese anscheinenden Ungebührnisse abstellen, auch das
früher für Ausstellung der Besitzstandsverzeichnisse nach Ermittlung des
Quanti, als der Stadtcasse widerrechtlich vorenthalten zurück erstatten lassen,
uns aber zur Zeit den Erfolg mittheilen, was uns um so wünschenswerther
erscheint, als wir einsehen gelernt haben, daß die Stadtverordnetenschaft
Siebenlehns zur Zeit wohl befähigt ist, die in den Rechnungen verzeichneten
Einnahmeposten zu controliren, nicht aber im Stande
ist zu controlliren, ob auch alle
Sporteleinnahmen richtig in den Rechnungen aufgeführt wurden,
übrigens
[1847-02-05c Original]
von der, nach § 75 des Localstatuts, erforderlichen Sportelcontrole durch einen
Stadtgerichtsbeisitzer, der leider bei uns allemal selbst Rathsmitglied ist, und einer gehörigen Contrasignatur?
der Quittungen gar keine Rede mehr ist.
Mit ausgezeichnetem Respecte erh..ren
Siebenlehn d. 5.n Februar. 1847.
die Stadtverordneten durch
C.Kreyß. Vorstand.
Beschluß: mit 6 Stimmen gegen 1 beschlossen an
die K. Kreis-Direction abzusenden.
der Stadtverordnete Stiehl trifft ein.
3.) Anzeige des Stadtrathes laut Schreiben vom 1sten
Febr. 47. p. 3. daß der Glokencomite unter anderm gebeten, 12[Taler] veranschlagte Reparatur
an dem Glokenstühlen und die Anschaffung neuer
Glokenseile aus der Stadtcasse zu bestreiten,
und daß derselbe damit einverstanden sei.
Beschluß dem Stadtrathe zu entgegnen, daß diese
Antragstellung eigentlich nicht Sache des Comites zur Beschaffung neuer Glocken
beim Stadtrathe, sondern der städtischen Baudeputation sei, deren Gutachten, ob
die Reparatur nöthig und ob die vorhandenen
Glocken-Seile nicht …länglich, der Stadtrath zunächst vor Ausschau seiner
Genehmigung in jedem Falle zuvörderst einzuholen hat, was, so viel uns von den
diesseitigen Baudeputationsmitgliedern bekannt ist, bis jetzt auch der
Stadtrath verabsäumt hat
4.) Anzeige des Stadtraths, ibidem punct 4. daß auf
die Immediateingabe der Stadtv. vom 10.n
Januar 1847 betreffend die Bestallung eines Friedensrichters, nach
Rückempfang der einschlagenden Acten Bericht
erstattet werden soll und
[1847-02-05d Original]
Aufforderung, zur Einreichung besonderer Vorstellung bis zum 20.n
Febr. 1847, da die stadträthliche Majorität aus den
bereits mitgetheilten Gründen zur Zeit auf ihrer
Weigerung beharren zu müssen glaubt. Der Vorstand beantragt den Beschluß, dem Stadtrathe bemerklich zu machen, daß wir, wie
derselbe aus unserer aus der Königl. Kreisdirection
an ihn gelangten Immediat-Vorstellung ersehen haben wird, die frühere
stadträthlichen Motion nicht nur kennen, sondern auch bereits bei der Königl. Kreisdirection direct
widerlegt haben, daß wir aber vor Abgang der stadträthl.
Gegenvorstellung an die Königl. Kreisdirection, nach stadträthl. Kenntnißnahme unserer
Widerlegung der stadträthlichen Motion, auch die stadträthlichen Beharrungsgründe
zur Widerlegung unserer Beharrungsmotion oder zurr? Beschlußu..drug? nothwendigerweise und in Uebereinstimmung mit $229 der Allg. Städte Ord[nung] kennen müssen, damit diese Angelegenheit bevor sie
zur Entscheidung der Königl. Hohen Kreisdirection
gelangt, erst gehörig von beiden Seiten beurtheilt
und beraten ist.
Der Stadtrath möge und daher eine Abschrift? seiner vor der K. H.
Kreisdirection auszusprechenden Beharrungsmotion auf Grund $ 229 d.
allg. St.O. zur einzureichender Vorstellung zusenden,
damit wir im Stadte sind uns auch –
erforderlichenfalls – zu rechtfertigen, was wir verlangen können.
5., Anzeige des Stadtraths daß bezüglich des Haushaltplanes 1847 mittelß Berichts
[1847-02-05e Original]
Hohen Orts anzuzeigen noch erforderlich sei, wie viel vom Jahre 1848 an, auf
die künftige, neun, zur Marktpflasterung zu erborgende
Communschuld von 600[Taler] durch Anlagen zur
Abtragung aufgebracht werden soll.
Der Stadtrath schlägt hierbei vor, alljährlich 25[Taler] aufzubringen und alle
4 Jahre 100[Taler] abzuzahlen.
Beschluß. der stadträthliche
Vorschlag wird diesseitig genehmigt.
6. Anzeige des Stadtraths daß sich die Beschwerde der Stadtverordneten vom 8.n
Novbr. 46 betreffend: Anforderung von Kosten in
Sachen p. die Braugemeinde durch Hohe Kreisdirectoriatsverordnung
erledigt hat, die Stadtverordnetenschaft mit
Kosten allenthalben? zu verschonen und der Stadtrath die Stadtverordneten
in zu bescheiden, sondern denselben blos Reheltationen? zu ertheilen habe.
die Abschrift der K. Hohen Kreis-Directorialverordnung
ist gleichzeitig miteingefordert.
Beschluß bewendet.
7.) die Stadtverordneten ersuchen den Stadtrath um die nöthigen Exemplare der
Städte Ordnungen, Verfassungsurkunde und Localstatuts,
für die neuen Stadtverordneten und Ersatzmänner, da sie nicht gesonnen sind die
vom Stadtrathe bereits hergesandten Exemplare den
ausgeschiedenen Mitgliedern wieder zu entziehen, sondern vielmehr, um
Gesetzeskunde auch
[1847-02-05f Original]
in der, ganz mit ihren Pflichten und Obliegenheiten ganz unbekannten,
Bürgerschaft mehr und mehr zu verbreiten, die verabreichten Exemplare der
erwähnten Gesetze den ausgeschiedenen Mitgliedern zu überlassen.
8.) Antrag der Armendeputation, diesseits? der L.. der Zeit wegen, die
angefertigten und vorgel[esenen?]
Tabellen über
Holzvertheilung
Brodvertheilung
Armengeldvertheilung
zu revidiren und nach Befinden zu moniren.
Obschon, wie ersichtlich ist dem Stadtrathe diese Prüfung auch angetragen
worden ist, so wird diese doch, der Kürze der Zeit wegen mit Vorbehalt stadträthliche Genehmigung [eingekastet:
„genehmigt“]. sofort revidirt. Nach der Revision
spricht man sich doch noch dagegen aus, diese Vorlagen zu genehmigen und will
diese zuvörderst an den Stadtrath gelangen lassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[eigenh. Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Bergmann
Ludwig Jacob Heimrich,
Carl Heinrich Haupt,
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Franz Stiehl
Ernst Ludwig Putzger
[1847-02-25
Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 25.n Febr
1847.
[links]
Gegenwärtig: [alle Namen mit „H“ wie „Herr“] Felsch
Stiehl Bachmann Krumbiegel
Haupt Bergmann Heimrich
Kreyß
[rechts]
Gegenstände der Verhandlung:
1, Antwort des Stadtraths auf das diesseitige Schreiben (vom 5/2. 47) am 22.n
Februar 1847, enthalten Gutachten der Baudeputation bezüglich der Reparatur
am Glockenstuhl und Anschaffung neuer Glockenseile, mit? Uebersendung der Acten Lit.G. No 10.
Beschluß. Die Reparatur und Anschaffung pp aus
der Stadtcasse wird in der angegebenen Maaße
genehmigt.
2, Antwort des Stadtaths vom 22.n Febr.
1847 betreffend die beanspruchte Mittheilung der Besserungsmotion wegen des
Friedensrichters
Beschluß: ist nicht weiter anzuhören.
3.) Uebersendung von StädteOrdnung,
Verfassungsurkunde und Localstatut.
Beschluß. Werden an die neuen Stadtverordneten und
Ersatzmänner vertheilt.
4.) Anzeige des Stadtraths daß der hiesige freiwillig constituirte Glockencomite, zur
Anschaffung 2 neuer Glocken, 92[Taler] aus dem Kirchenärar
zur baldigen Vollziehung des Zweckes beansprucht, und der Stadtrath unter
Einsendung der Acten Lit.G.
No 10 die … der Stadtv. und
Rücksendung der Acten wünscht.
Beschluß. Soll dem Stadtrathe in allen
beigepflichtet werden.
5.) Uebersendung der Kirchen= und
Hospitalrechnungen d. anno 1846 zur Prüfung und Monitur
unter Miteinsendung zweier Fascikel sub [psi?] ad. Cap. W. Lit.S. no.52. und sub [theta?] ad Cap. W. Litt.S. No 44.
Beschluß. Der Rechnungsdeputation zu
übergeben, die sie vor dem 31sten März der … vorzulegen hat.
[1847-02-25a Original]
6, Schreiben der Königl. Kirchen Inspection
vom 13.n Febr. 1847 betreffend Beschwerde der StatV.?
über die ohne ihr Wissen abgetragene Kirchhofmauer, daß die Königl. Kirchen-Inspection sich
nicht veranlaßt fühlt hierin nach eingezogenen
Erkundigungen etwas weiteres zu thun. Beschluß bewendet.
7., Gesuch des Vorstandes Kreyß um Entlassung aus seiner Vorsteher= und Protocollanten Dienstes in der Stadtverordnetenschaft,
unter Angabe, daß seine ärztlichen Geschäfte hierdurch beeinträchtigt werden.
Beschluß Wird in Gemäßheit § 97 b. der allg. St.O. zugestanden so wie $ 155 ibidem zugestanden
ad 6, ist nachträglich bestimmt, daß es zwar zur Zeit bei demKircheninspectionsbescheide
bewenden wird, daß dagegen für den Fall, in späterer Zeit ein Nutznießer,
……
auf der in Frage stehenden Stelle erlangen sollte, diese
auf Kosten der ohne Genehmigung der Stadtverordnetenschaft
die Mauer abtragenden Personen, und nicht auf Kosten der Stadtcasse
herzustellen, sich die Stadtverordnetenschaft vorgehält.
8. Hiernächst schritt man zur Wahl eines neuen Vorstands:
Bachmann 2.3.4.5.6
Bergmann 1
Heimrich 1.
Wahl eines neuen Protocollanten:
Bergmann 2.3.4.5.6.7
Heimrich 1.
Wahl eines neuen Stellvertreters für den Vorstand
Kreyß 1.2.3.4.5.6.
Heimrich 1.2.
Wahl eines Stellvertreters für den Protocollanten
Kreyß 1.2.3.4.
Felsch 1.2.3.
Heimrich 1.
[1847-02-25b Original]
2.n Wahl eines Stellvertreters f.d. Protocollant.
Felsch 1.
Heimrich 1
Kreyß 1.2.3.4.5.6.
Hiernach wird in Zukunft im Collegio der Stadtverordneten praesidiren
H. August Bachmann;
die Function eines Protocollanten
versehen
H Gustav Bergmann;
und im Befindungsfalle des einen oder des anderen
Camillo Kreyß
als deren beider Stellvertreter eintreten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Camillo Kreyß Vorstand und Protocollant.
Ludwig Jacob Heimrich,
Gustav Bergmann
Carl Heinrich Haupt.
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Franz Stiehl
Johann Carl Felsch
„Publication“ bedeutet so viel wie „Verlesen“
„Differenz“ = „strittiger Punkt“,
„Auseinandersetzung“
„Excitation“ = „Anrufung“, eigentlich „Erregung,
Reizung“;
„Comite“, heute Comitee,
war damals noch männlich, weil franz. „le comité“,
die damals übliche Darstellung von Geldbeträgen war dreiteilig: ttt – ggg – ppp (Taler,
Neugroschen, Pfennige). Das wird in dieser Transkribierung
anders wiedergegeben.
„Sporteln“ sind amtliche, speziell Gerichtsgebühren, siehe Wiki
mit „St.O.“ ist überall die „Allgemeine
Städte-Ordnung für das Königreich Sachsen“ von 1832 gemeint
Cavilleriebannrecht: Recht eines Scharfrichters auf
Abdeckerei, siehe: Wiki
in Penerabilibus = bei den
Armen
mundieren = etwas korrekt abschreiben, ausfertigen, in Reinschrift bringen