Protokolle der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn 1846 bis 28.02.1847

Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
Die Dokumente sind durchgehend in der Handschrift des Protokollführers und Vorsitzenden Camillo Kreyß

 

Transkribiert ab 2023 von Klaus Kreyß, unvollständig und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die Protokolle einzelner Sitzungen.
Die mit Original gekennzeichneten Marken führen zu den Original-Scans.

Inhalt

 

Datum

Blatt#

Inhalt

Personen

Einzelpunkte

Umschlag

1

Mitglieder

Aufstellung der Stadtverordneten und Stellvertreter, Kreyß als Vorsitzender (für das ganze Jahr) genannt

1846-01-13

2a

Protokoll

Kreyß als Ersatzmann, Protokollant

4.) Angriff gegen Camillo seitens des Bürgervereins
5.) Camillo erhält 5 Tlr. Entschädigung für 62 Bogen mundum für 1845, genehmigt.

1846-01-16

2r

Protokoll

Kreyß als neuer Stadtverordneter. u. Prot.

Kreyß zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Wahl in die Rechnungsdeputation

1846-01-20

3a

Protokoll

C.a.. u. Prot.

4.) jährl. Einschädigung der Protokollanten durch stadträtliche Moderation auf 3 Tlr. gesenkt
6.) Wahl zur Gewerbe- und Personalsteuer-Deputation: Kreyß und Rößner

1846-01-31

4a

Protokoll

C.a.. u. Prot.

1846-02-03

4r

Registrata

C.a.. u. Prot.

1846-02-06

Registratur

C. schreibt

Liebigsche Liquidationsangelegenheit

1846-02-12

6a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-02-21

7a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-02-26

8r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-03-11

9r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-03-14

11a

Protokoll

C.a. u. Prot.

3.) Stadtrat aboniert Leipziger Zeitung, St.Verordn. Können die auch lesen.

1846-04-01

13a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-04-09

14r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-04-17

15r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Beschwerde des Gastwirts Schubert über den Polizeiverwalter Liebich wg. Unterdrückung von Konzerten.

1846-04-18

15r

Registratur

C. schreibt

Tanzveranstaltungen / Konzerte

1846-04-27

16a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Pflasterung der Neugasse
2.) Pflasterung der Neugasse

1846-05-13

16r

Protokoll

C.a. u. Prot.

5.) neues Regal in der Stadtgerichts-Expedition

1846-05-22

17r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-06-10

18r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-07-07

19a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-07-16

19r

Protokoll

C.a. u. Prot.

3.) Pflasterung der Neugasse wird ungesäumt in Angriff genommen
4.) Obergasse wird in Stand gesetzt

1846-07-30

20r

Protokoll

C.a. u. Prot.

4.) Neugassenbau

1846-08-03

21r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Neugassenbau

1846-08-18

22r

Protokoll

C.a. u. Prot.

2.) Steinsetzermeister

1846-09-05

23r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Wasserentziehung, Neugassenbau
7.) Armenkasse

1846-09-15

24r

Bestätigung

C. und andere

Bestätigung der Richtigkeit aller bisherigen Protokolle des Jahres. Es hatte was mit den Unterschriften nicht gestimmt.

1846-09-18

25a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-09-19

28r

Bemerkung

C. als Vorstand

Brief an die Kreisdirektion?

1846-09-29

29r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Vortrag über den vom Stadtrathe eingesendeten Entwurf für revidirten Localstatuts
2.) Kreyß zum Wahldeputierten gewählt

1846-10-06

31r

Protokoll

C.a. u. Prot.

2.) … Localstatuts

1846-10-28

33a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1846-11-05

33r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) neuer Steuereinnehmer cassiert und quittiert falsch.

1846-11-07

34a

Brief

C.

an die Kreisdirektion Leipzig betr. … Brauhaus …

1846-11-16

34r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Schulmauer, unrichtige Bauart
3.) Beschaffung der Gelder zur Marktpflasterung

1846-11-24

35a

Protokoll

C.a. u. Prot.

3.) voluntäre Gerichtsbarkeit

1846-11-24

36a

Schreiben

C.

Schreiben an den Stadtrath, die städtische voluntäre Gerichtsbarkeit betreffend

1846-12-12

39a

Protokoll

C.a. u. Prot.

8.) Marktpflasterung Finanzierung
18.) Neugasse
19.) Friedensrichter

1846-12-19

41r

Registratur

C.

Brief an die Kreisdirektion in Leipzig

1846-12-29

44r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Erteilung des Bürgerrechts an den Kaufmann Kessel aus Frankfurt/M.

1847-01-07

45r

Protokoll

C.a. u. Prot.

neue Stadtverordnete: Bergamann, Felsch, Stiehl
Kreyß gewählt zu:   Vorsitz und Protokoll, Rechnungsdeputation
13.) Wasserentziehungsangelegenheit

1847-01-10

46r

Brief

C.

Brief an die Kreisdirektion Leipzig betr. Einsetzung eines Friedensrichters

1847-01-29

47a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Kirchenglocken, Brief an das Comité, Cantor Fischer
2.) Nachtwächter Günther zur Ordnung ermahnt
3.) Abtretung der Städt. Gerichtsbarkeit
5.) Markt wird dieses Jahr nicht gepflastert

1847-02-05

48r

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Anschaffung von Kirchenglocken
2.) Sporteln, Brief an die Kreisdirektion Leipzig
3.) Kirchenglocken
4.) Friedensrichter
5.) Haushaltsplan 1847

1847-02-25

52a

Protokoll

C.a. u. Prot.

1.) Glockenstuhl aus Mitteln der Stadtkasse
2.) Friedensrichter
4.) Glocken
8.) Wahlen, Neuer Vorstand Bachmann, neuer Protokollant Bergmann, Kreyß neuer Stellvertreter für beide Posten

[Deckblatt 1846-47   Original]

 

[Verzeichnis der Mitglieder des Gremiums   Original]

Protocoll der Stadtverordneten de anno 1846.
   Camillo Friedr. Kreyß Vorst. u. Protocoll.
[8 folgende Namen zusammengefasst mit] Stadtverordnete
   August Beckmann
   Franz Stiehl
   Carl Friedrich Dietzel
   Carl Heinrich Haupt
   Ernst Ludwig Putzger
   Carl Gottlieb Rössner
   Christian Friedr. Krumbiegel
   Jacob Ludwig Heimrich
[6 folgende Namen zusammengefasst mit] Ersatzmänner
   Carl Friebe
   Gottfried Laudel
   Wilhelm Schneider
   Gottlob Johne II.
   Gotthelf Naupert
   Constant Hofmann

Protokoll vom 13.01.1846

[1846-01-13   Original]
Sitzung d. Stadtverord. vom 13ten Januar 46.
Gegenwärtig
1. H. Vorstand Naupert.
2. "  Stellv. Ernst Putzger

3. "  Andreas Soft

4. "  Ludw. Heinrich
. "  Gotthelf Herrmann
. "  Carl Gottlieb Rössner.
. "  Friedr. Aug. Bachmann.
. "  Ersatzm. Franz Stihl j. Lichtenberger.
. "    "   Camillo Kreyß f. Dietzel.
icht entschuldigt.
. Stdtv. Carl Friedr. Dietzel.
Verhandlungen

1.) Der Stdtv. Ludwig Heimrich beantragt die Verlegung der Schulrechnungen von 1844 durch den Stadtrath (in Gemäßh. §275 d. St.O.)
Beschluß: soll beim Stadtrathe in Anregung gebracht werden.
2.) Vortrag wegen der Heimathsigkeit des Tagearbeiter Carl Grundmann allhier
Beschluß: soll beim Stadtrathe deswegen angefragt werden:
3.) Vortrag: War Accord des Zimmermeister Schneider wegen Entschädigung für Negel zum Aufsetzen des Beude?, sei nicht, wie bereits verausgabt sei, 2[Taler] 26[ngr.], sondern lt. Protocoll 1[taler] 25[Ngr.] pro anno.
Beschluß: Es ist hierüber der Stadtrath in Kenntniß zu setzen.
4.) Vortrag: der hiesige Bürgerverein habe den Protocollant u. Ersatzmann Kreyß für neuerungssüchtig in der Stadtverordnetenschaft durch Ballotage erklärt.
Beschluß: Das Collegium will diese irrige Ansicht des Bürgervereins durch Gutachten berichtigen.
5.) Vortrag: Der Protocollant fordert für 62 Bogen mundum[Reinschrift] für das Jahr 1845  5 T  -"  -"  Entschädigung.
Beschluß: Wird einstimmig genehmigt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
[9 Unterschriften]
Anmerkung: Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Registratur vom 16n Septbr. 1846 fol. 24b. und Sitzungsprotocoll vom 2 Secbr. 46 ... 6. fol 39 b.
NB ausgefertigt 15n Januar 1846.

Protokoll vom 16.01.1846

[1846-01-16   Original]
[links]
Sitzung d. Stdtv. v. 16 Januar 1846.
Gegenwärtig
1. Neupert. Vorstand
2. Rost alter Stadtv
3. Rößner desgl
4. Heimrich desgl.
5. Putzger desgl.
6. Friedrich Krumbiegel neuer Stdtv.
7. Carl Heinrich Haupt desgl.
8. Franz Stiehl desgl.
9. Camillo Friedr. Kreyß desgl.
10. August Friedr. Bachmann, alter Stdtv.
11. Carl Friedr. Dietzel, alter Stdtv
entschuldigt: Herrmann.
[rechts]
Verhandlungen:
1, Losung zwischen Franz Stiehl und Andreas Rost wegen Austritts aus der Stadtverordnetenschaft laut Hoher Kr[eis].Dir[ections].Verordnung d.d. 24/31. Decbr. 1845.
Ergebniß: Rost scheidet aus, Stiehl verbleibt.
2, Wahl eines neuen Vorsitzenden.
     1st Wahl         Bachmann          1.2.3.4
                              Putzger               1.
                              Kreyß                  1.2.3.
                              Heimrich            1.

     2e Wahl          Kreyß                  1.2.3.4
                              Bachmann          1.2.3.4
                              Putzger 1.

     3e Wahl          Kreyß                  1.2.3.4
                              Bachmann          1.2.3
                              Dietzel                 1.2.
     4e Wahl: nachdem Bachmann und Kreyß aus den Wählenden getreten sind, wird über diese beiden abgestimmt.
                              Bachmann          1.2.3.
                              Kreyß                  1.2.3.4

3., Wahl eines neuen Stellvertreters f.d. Vorstand
     1ste Wahl       Bachmann          1.2.3.4.5
                              Dietzel                 1.2.3.
                              Putzger 1.
4., Wahl eines Protocollanten.
     1ste Wahl:      Dietzel                 1.2.3.4.5.6.7.
                              Kreyß                  1.2.
5., Wahl eines Stellvertreters für den Protocollant.
     1ste Wahl       Stiehl    1.2.3.4.5.
                              Bachmann   1.2.3.
                              Kreyß  1.
Das Ergebniß dieser Wahlen war demnach:
               Kreyß    Vorsitzer
               Bachmann  dessen Stellvertreter
               Dietzel   Protocollant
               Stiehl   dessen Stellvertreter.
6., Wahl der Deputationsmitglieder
               Rechnungsdeputation:   Kreyß, Dietzel.
               Schuldep.           Bachmann, Heimrich
               Armendep.        Bachmann, Stiehl
               Baudeputat.      Putzger, Rößner   [1846-01-20   Original]
7) Vortrag des Stadträthlichen Schreibens vom 17/15 Januar d. J., wegen angeblich verwirkter Ehrenbürgerrechte des Weißgerbermstr Friedr. Wilh. Haubold in Sachen ./. Reichelt sich d... zu erklären.
Beschluß: die Stadtverordnetenschaft will das Vergehen Haubold's als kein entehrendes angesehen wissen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
Kreyß Vorsitzender
[die folgenden 8 Unterschriften scheinen keine Autogramme zu sein, sondern vom Protokollanten Kreyß geschrieben. Deshalb in rot "Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche die Anmerkung Fol.2. sig.}
NB ausgefertigt d. 17n Januar. 46

Protokoll vom 20.01.1846

[links]

Sitzung d. Stadtv. am 20n Januar. 1846
gegenwärtig
Kreyß Heimrich Dietzel Bachmann Rößner.
Krumbiegel Putzger Haupt Stiehl
 

1. Verhandlungen:

1). Erklärung des Stadtraths (laut Zufertigung von 19/20 Januar d.J.) daß die erbetenen Schulrechnungebei der Schulinspection anzutrethen sind.
Beschluß: den Stadtrath zu ersuchen, dieselbe in Gemäßheit § 274 d. St. O. von der Schulinspection einzuholen und hierselbst vorzulegen.
2). Erklärung d. Stadtraths (laut derselben Zufertigung) daß Grundmann zur Beibringung seines Heimathscheins angehalten werden soll.
Beschluß: erledigt sich.
3). durch Erklärung d. Stadtrathes in derselben Zufertigung erledigt sich die engeregte Accorde Angelegenheit des Zimmermeister Schneider wegen dessen Entschädigung für Bude Nägel.
4). Die stadträthliche Moderation der Entschädigungsforderung für Mundum der Protocollanten von 5.. - - auf 3.. - -
Erledigt sich, durch sofortige Zustimmung des Protocollanten.   [1846-01-20a   Original]
5) Anzeige des Stadtraths daß 100[Taler] aus der Stadtschuldentilgungscasse vom Jahre 1845 zur Ausleihung bereit liegen. (lt. Abschrift des Rathsprotocolls vom 17 Januar 1846. punct 4.) und Erklärungsabforderung: ob diese 100[Taler] an den Schneider Imhof geliehen werden können.
Beschluß: Soll dem Ermessen des Stadtraths überlassen bleiben.
6., Aufforderung durch den Stadtrath (lt Zufertigung vom 19/1 1846): diesseits die Mitglieder zur Ge…= und Personalsteuerdeputation zu wählen:
Beschluß durch Stimmzettel: Kreyß und Rößner, als gewählt dem Stadtrathe anzuzeigen.
7., Eine Liste betreffend Vertheilung des Armenholzes angefertigt von Bachmann, wird vorgelegt durchgesehen, und modifizirt nach allgemeiner Genehmigung an die Armendeputation erwiesen.
8., Aufforderung durch den Stadtrath um diesseits sich bei der Freiberger Petition wegen Anlegung einer Freiberger Eisenbahn zu betheiligen. (lt Zufertigung vom 15/1 46 p. 1.)
Beschluß: Wird beigetreten.
9. Anzeige des Stadtraths (lt Zufertigung v. 15/1 46 p. 2) daß der Adv. Lehmann als Verwalter in der Wasserentziehungsangelegenheit angestellt werden soll, und einige stadträthliche Gegenbemerkungen wegen angeblicher Beschuldigung
Beschluß. Erledigung des Antrags und Erklärungsabgabe, daß man diesseits weder den Stadtrath noch Rathsprotocollant ungerechter Weise habe beschuldigen noch beleidigen wollen, so wie Bitte, daß der Stadtrath künftig der Stadtverordnetenschaft mit friedlichen Gesinnungen entgegen treten möge,   [1846-01-31   Original]
10., Vortrag des Stadtraths (durch Zufertigung vom 15/1 1846 punct. 4 und Abschrift des Rathsprotocolls vom 10/1 1846 p.4.) betreffend des Verlangen des Gastwirth Otto, um stadträthliche Prozeßeinmischung gegen den sich des Cavilleriebannrechtes über Siebenlehn anmaßenden Scharfrichter zu Roßwein
Beschluß: Wird dem Ermessen des Stadtrathes anheimgestellt.
11., Einsendung der stadträthl. Stadtgerichtes= und Stadtraths= Sportel= Rechnung auf das erste Halbjahr 1845. zur Prüfung und Monitur. (lt. Zufertigung d.d. 15/1 46 p.5).
Beschluß: Der Stadtrath möge zuvörderst die Rechnungsdeputation beauftragen diese Rechnungen nach den Unterlagen zu prüfen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[9 Namen, keine eigenhändigen Unterschriften]

Protokoll vom 31.01.1846

Sitzung der Stadtverordn. vom 31sten Jan. 1846
gegenwärtig: Alle.
Gegenstände:

1, Antrag daß, gegen §37,2. des Localstatuts, der Stadtrichter nicht zugleich Rechnungsdeputationsvorstand sein könne, weil er als solcher controllirender seiner eignen Sachen ist.
Beschluß: Soll zur Abänderung dem Stadtrathe mitgetheilt werden.
2., Bericht der diesseitigen Rechnungsdeputirten über gezogene Monita bei Prüfung der Sportelrechnung vom 1sten Halbjahr 1845.,   [1846-02-03a   Original]   Vollmacht, zur genauen Untersuchung der Verhältnisse, in Folge deren sich jetzt in Verlagsliquida unverhältnißmäßig gegen früher gesteigert habe und soll der Vorstand ermächtigt sein zur Verhandlung mit dem Stadtrichter, dem Rathe und allen denselben vorgesetzten Behörden zur Regulirung dieser Angelegenheit, Aufhebung und Abschließung dieser Angelegenheit alter und neuer Contracte und alles dahin einschlagenden Nothwendigen und Erforderlichen, Namens der Stadtverordnetenschaft und in Uebereinstimmung mit derselben zu vollziehen.
Zu schnellen Berathungen in Zweifelfällen und Auskunftsertheilungen sollen demselben 2 Mitglieder d. Stadtverordnetenschaft an die Hand gegeben werden und zwar die Herren
     Jacob Ludw. Heimrich.
     Ernst Ludwig Putzger.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.

[8 Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]

Protokoll vom 03.02.1846

Registrata Siebenlehn d. 3n Febr. 1846.
Dato begab sich der Vorstand in Folge heutigen Beschlusses der Stadtverordneten zu dem Stadtrichter Liebich, überzeugte sich aus dem Rathsprotocoll und Acten von den obwaltenden Verhältnissen und empfing die Liebichsche? Kündigung der 120[Taler] fixum pro mundem pp.
Kreyß Vorstand.

Protokoll vom 06.02.1846

[1846-02-06   Original]

[links]
Registratar Siebenlehn d. 6n Febr. 1846.
Beschluß des Vorstands in der Liebichschen Liquidationsangelegenheit
[rechts]
In Folge der Untersuchung der Liebichschen Liquidationsangelegenheit reißte der Vorstand in die Königl. Amtshauptmannschaft Döbeln, legte daselbst die Protocolle der Stadtverordnetenschaft, die dießfallsigen Eingangsacten?, die H. Kreis- Directorial- Verordnung, den Liebichschen Contract und die Liebichschen Kündigungsregistratur abschrift vor und empfing die Weisung nach amtshauptmannschaftlicher Ein- und Durchsicht sich sofort wegen der ganzen Angelegenheit an die H. K. Dir. Leipzig beschwerend und um Untersuchung bittend zu wenden.

Protokoll vom 08.02.1846.

[links]
Registratar. Siebenlehn d. 8n Febr. 1846.
Beschluß des Vorstandes in der Liebichschen Liquidationsangelegenheit
[rechts]
An heutigen Tage habe ich eine ausführliche und motivirte Beschwerdeschrift wegen des Liebichschen Verfahrens in Liquidationsangelegenheiten an die Königl. Kreis Direction Leipzig und zwar auf Grund, mir durch die Stadtverordnetenschaft ertheilten Vollmacht, ausgearbeitet und abgefertigt. und darin um Untersuchung durch die Königl. Amtshauptmannschaft und das königl Justiz-Amt Nossen dringend nachgesucht.
Kreyß Vorstand.

Protokoll vom 12.02.1846

[1846-02-12   Original]
[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 12. Februar 46.
Gegenwärtig: Kreyß . Dietzel.  Heimrich.  Bachmann.  Haupt.  Putzger.  Stiehl.
Gottfried Laudel Ers. für … Rößner.
Gotthelf Naupert Ers. für Krumbiegel
Entschuldigt:  Carl Rößner   Friedr. Krumbiegel   Constant Hofmann Ers.
[rechts]
Gegenstände:
1, Anzeige des Stadtraths durch Zufertigung vom 7/2 46. daß die Wahl des Mauermeister Constant Ferdini Hofmanns zum unansässigen Ersatzmann … Kreisdirectorial Verordn. vom 29n. Januar genehmigt worden ist.
2., der Stadtrichter übersendet einen Sportelrechnungsnachtrag (sub lege remisionis) vom letzten Halbjahr 1845. im Betrag 12[Taler] 2[ngr.] 3[pf.]
Beschluß: derselbe soll auf Veranlassung des Stadtrathes zunächst von der Rechnungsdeputation nach den Unterlagen geprüft werden.
3., Unverständliche Anzeige des Stadtraths wegen der noch nicht eingeholten Schulrechnungen d. anno 1844, wornach es scheint, als wolle der Stadtrath die noch nicht eingesendeten? Schulrechnungen nicht noch einmal einfordern?, sondern es dabei bewenden lassen.
(Schreiben des Stadtraths vom 9n. Febr. 1846.).
Beschluß: den Stadtrath zu bitten sich verständlicher zu erklären und darauf aufmerksam zu machen, daß derselbe nicht competent sei, das nach §274 d. St. O., die Stadtverordnetenschaf tertheilte Befugniß. nach §187 d. St. O. zu nehmen.
4, Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 9/2 46 p.1) daß des Stadtrichter die von der Stadtverordnetenschaft gezogenen Monita über die Sportelrechnung aufs zweite Halbjahr 1845 als begründet anerkennen und die 5 [Taler] 20[ngr.] der Stadtcasse schuldig zu sein erklärt habe.
Beschluß: - . bleibt noch ausgesetzt.
5, Anzeige des Stadtraths (vom 9/2 46 p.2) daß die Preußgerschen Mahnerhebung der Holzgeldereinnehmergebühren sich auf Rathsbeschluß 6/6. 44 (welcher abschriftl. beliegt) gründet, und es dabei verbleiben soll, bis die Stadtverordneten   [1846-02-12a   Original]    einen billigen, den §32 d. L.St. entsprechen wollenden Holzgelder-Einnehmer in Vorschlag bringen.
Beschluß. den Stadtrath zu benachrichtigen, daß er hierbei seine Competenz überschritten habe, … es nach §6, §184, §187 d. St.O. selbst … Zustimmung d. St.V.Ordnetengesch… den ohne deren Befragung – nach selbst eige… Beschlusses nichts vornehmen darf, was den gesetzlichen Bestimmungen und dem Localstatut entgegen ist; daß wir demnach erwarten, daß der Steuer Einnehmer Preußger von Neujahr 1846 ab, die ihm gebührenden statutgemäße fixe Besoldung von 22[Taler] der Stadtcasse empfange und dafür die ihm §30 u. §32 d. L.St. obliegenden Geschäfte u. Pflichten unweigerlich erfülle.
Die Holzgelder Einnehmergebühren dürfen gegen die diesseitige Beschlußnahme und ohne Hohe Verordnung nach §111 d u. e, d.St.O. nicht höher nach blosen Ermessen d. Stadtraths der Bürgerschaft auferlegt werden und hat es deshalb bei den frühern Ansätzen von resp. 3 u 6 [pf.] für die Zukunft zu bewenden.
Im Falle Preußger hiermit nicht zufrieden sei, so habe er dem Stadtrathe zu kündigen, der Stadtrath eber die Vacanz bekannt zu machen und gewärtig zu sein, ob sich geeigneter Bürger zu diesem Amte melde.
Diese Function habe nach §186. d. St.O. der Stadtrath allein zu besorgen, nicht aber die Gehaltserhöhung.
b, Antrag: der Stadtrath möge der Wittwe Br… und Marie Friebe das ihnen zu ertheilte Armenholz wegen ihrer Bürgerlichen? Rechts?verhältnissen auf Kosten der Armencasse vor der Haus   [1846-02-21   Original]   fahren lassen; desgleichen dem armen Schuhmacher Rost auf Grund seiner Armuth und sehr kranken Ehefrau für den jetzigen Winter 2[ngr.] 5[pf.] almosen zu verwilligen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[9 Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]

Protokoll vom 21.02.1846

[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 21stn. Febr. 46.
Gegenwärtig. Alle.
[rechts]
Gegenstände:
1., Anzeige d. Stadtraths (durch Schreiben vom 17/2 46 pct. 1.) daß den 19n d. M. Nachmittags 3 Uhr die diesseitigen Rechnungsdeputationsmitglieder Kreyß u. Dietzel geladen sind den Sportelrechnungsnachtrag … 2n. Halbjahr 1845 nach den Unterlagen an Stadtrathsexpeditionsstelle zu prüfen.
2., Berichtigung des Stadtraths (durch Schreiben vom 17/2 1846 punct. 3) seiner der Stadtverordnetenschaft zugesandten unverständigen Anzeige wegen der noch nicht eingeholten Schulrechnungen de anno 1844.
Beschluß: diese Angelegenheit als erledigt zu betrachten
3., Einsendung des Rathsprotocolls (abschriftl.) vom 14/2 und eine Registraturabschrift vom 17n. Februar 1846, aus welchen zu ersehen (lt Schreiben vom 17/2 punct.4).
daß der Stadtrath sich dem diesseitigen Antrage wegen der Preußgerschen gesetzwidrigen Besoldungsweise gefügt und letztre beschieden habe, daß in Zukunft nach dem Localstatut verfahren werden müßte, worauf Preußger gekündigt hat und der Stadtrath erklärt die

[1846-02-21a   Original]
entstandene Vacanz zu öffentlicher Kenntniß gebührendermaßen zu bringen.
5., Anzeige des Stadtraths (Schreiben d.d. 17/2 46 punct. 5.) daß dem diesseitigen Antrage wegen der B…dterin, Friebin und Mstr. Jost entsprochen werden soll.
6., Vortrag: der Steuer Einnehmer Preußger habe auf Angabe des Seilermstrs Bernhardt, nach den Quittungsbüchern einer großen Menge Bürger, sich zu viel Jagddienstgelder auszahlen lassen.
Wird in einer Menge Steuerquittungsbüchern die diesseitigen Rechnungsdeputirten nachgesehen und die Beschuldigung Preußgers für begründet gefunden, wobei sich nach mehrern … kleine B…theilungen der Bürgerschaft … Preußgern … geben.
Beschluß. den Stadtrath hiervon zu benachrichtigen und zu beantragen:
der Stadtrath wolle unter Zuziehung der Rechnungsdeputation sämtliche Steuerquittungsbücher der Steuerpflichtigen …, etwaige Rechnungsfehler bei der Umrechnung in den betreffenden Quittungsbüchern bem…en lassen, und dem Steuer Einnehmer bedeuten, daß er, wo er mehr als gebührt bezogen hat, Entschädigung auf Verlangen zu gewähren habe.
7., Vortrag betreffend die Verzögerung der Wasserentziehungsangelegenheit.
Beschluß: dieselbe beim K: Bergamte Freiberg anzeigen zu lassen.
8., Vortrag: betreffend die Schulcassenrechnungen d. anno 1845.
Beschluß: Wegen Vorlegung derselben den Stadtrath auf §103 d. Verordn. vom 9n. Juni 1838? aufmerksam zu machen, damit derselbe wegen der bereits verflossenen Frist das Nöthige verfüge.

[1846-02-21b   Original]
9., Vortrag der diesseitigen Rechnungsdeputation über den punct. 1 der heutigen Sitzung bereits …holen und auch bereits von ihnen am 19n. d. M. abgehaltenen Prüfungstermin in Betreff des Sportelrechnungsnachtrages vom 2n. Halbjahr 1845, nach welchen sich die Verläge Liebichs für Stempel- und Portokei? bereits entschiedenen Sachen aus den Jahren 1844 und 1845 hearusgestellt haben als
a, Stadtgerichtssachen  6[Taler] 21[ngr.] 8[pf.].
b. Stadtrathssachen        4[Taler] 25[ngr.] 2 [pf.]
                           Summa     11[Taler] 17[ngr.]   -
Beschluß: dem Stadtrathe anzuzeigen, daß H. Liebich, nach Abzug der noch an die Sportelcasse zu gewährenden 5[Taler] 20[ngr.], - monirte u. zugestandner Rechnungsfehler
                   5[Taler]  27[ngr.]
für Vorläge an Stempel u. Porto aus der Sportelcasse zurückzuerhalten,





Protokoll vom 26.02.1846

[1846-02-26   Original]
[links]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 26n. Febr. 1846.
Gegenwärtig: Alle außer dem entschuldigten Rößner.
[rechts]
Gegenstände:
1, Ladung des Stadtraths mittelst Schreiben vom 21stn. Februar 1846 zu einem von der Königl. Amtshauptmannschaft zu Döbeln
am 27n. d. M.
anberaumten Localexpeditionstermin behufs möglichst zeitlicher Ausgleichung der zwischen Stadtverordneten und Stadtrath obschwebenden mehrfachen Differenzen.
Dazu Verlesung des abschriftlich miteingesandten Amtshauptmannschaftl. Schreibens vom 21stn. Febr. 1846.
2., Anzeige des Stadtraths, mittelst Schreiben vom 23n. Febr. d.J., daß der hier heimathengelörige Bäckergesell Heinrich Wilhelm Preußger geb. d. 19n. Decbr. 24., um einen Heimathsschein fürs Ausland gebeten hat und daß der Stadtrath die Ansicht habe, denselben in sofern zu bescheunken, daß es wenn auch Preußger sich verheirathe, … auf seine Person sich beziehen könne.
Beschluß. die Stadtverordneten stimmen dem Rathe bei.
3., Anzeige des Stadraths mittelst Schreiben vom 23n. Febr. 46 punct. 2., daß 74[Taler] 4[ngr.] Grundsteuerentschädigungsgeld nach Befinden in

 

[1846-02-26a   Original]

 

 

Protokoll vom 11.03.1846

[1846-03-11   Original]
[1846-03-11a   Original]
[1846-03-11b   Original]

Protokoll vom 14.03.1846

[1846-03-14   Original]

Sitzung d. Stadtverordneten vom 14n. März 1846.
Gegenwärtig: Kreyß   Heimrich   Rößner   Krumbiegel   Putzger   Neupert   Hofmann Ersatzmann.

Gegenstände:
1., Schriftli. Anzeige des Stadtraths vom 16/3 46 (ad.1.):
daß das Schulgeld für den Waisenknaben Julius Anders in Zukunft aus der Armencasse bestritten werden soll.
Beschluß: Genehmigt.
2., Schriftl. Anzeige d. Stadtraths vom 16/3 46 (ad.2.)
daß die Revision des Bernhardschen Quittungsbuches unter Zuziehung des Preußger erfolgt sei und Bernhard nach Herausempfang von 2[?] sich zufrieden erklärt habe.
daß Preußger wegen vorschriftsmäßiger Berechnung u. Erhebung Bruchtheilspfennige beschieden sei;
daß durch Tafeln alle Bürger behufs Revision ihres Buches zum 23/März d. J. aufgefordert werden sollen, sich an Rathsexpeditionsstelle einzufinden pp;
daß die Art u. Weise der beantragten Revision endlich Sache des Stadtraths sei pp.
daß zur Zeit zu einer polizeilichen Untersuchung gegen Preußger kein Rechtsgrund vorhanden ist;
daß der Rathmann Liebich de ihm von Berhardt nachgesagte Aüßerung bezüglich des Stadtverordnetenvorstandes als unwahr zurückweist und den Vorstand durch das Zeugniß einer gegen Bernhard zu erhebenden Injurienklage überzeugen wird. Beschluß: Nochmalige motivirte Anregung[?].
[Notiz links] NB …
3., Vortrag: daß das aus der Stadtcasse bezahlte Exemplar der Leipziger Zeitung  künftig auch unter den Stadtverordneten circulire.
Beschluß: soll beim Rathe beantragt werden.
4., Nachdem der hiesige Gasthofsbesitzer Otto um Einlaß gebeten und dieser ihm bewilligt worden war, ersucht derselbe die Stadtverordneten seine volle Gasthofsgerechtigkeit gegen den Tischler Schneider?   [1846-03-14a   Original]   welcher zu Bier u. Brandtweinschank? berechtigt, jedoch noch außerdem um Conceßionsertheilung zur Anhaltung von Tanzmusik … den Stadtrath bei der Hohen KreisDirection sich zu bewerben willens sei, um so mehr zu schützen, als er Privilegium besitze und bereits Anstalt getroffen habe in seinem Gasthofe ebenfalls einen Tanzsaal zu bauen.

Beschluß: pp. Otto zu bedeuten, daß dieses Gesuch nicht bei der Stadtverordnetenschaft …, vielmehr beim Rathe selbst anzubringen sei;
Dagegen gleichzeitig den Rath darauf aufmerksam zu machen, daß eine Concessionsertheilung zur Errichtung neuer Tanzlocalitäten für Siebeln? völlig überflüssig sei und diese Behauptung gutachtlich zu motiviren.
4., Bericht des Vorstandes über dessen stattgehabte Besprechung mit dem städtischen Actor in Bezug auf die fernere Entschließung in der Wasserentziehungsangelegenheit.
Beschluß. den Stadtrath durch den Vorstand nachrichtlich? zu thun, daß wir auf die Lindnerschen Vorschläge nicht eingehen können, weil die Gemeinde hinsichtlich eines zu allen Zeiten anreichenden? Wasserreichthums auch für die fernere Zukunft sicher gestellt sein muß, die Lindnerschen Vorschläge aber unzureichend u. blos auf die Zeit bis zu welcher das … Walchasche Wasser vorhanden ist, von uns anerkannt worden;
Ferner auf Grund der stadträthlichen Resolution vom 20n. Decbr. 1845 den Stadtrath zu ersuchen

derselbe möge in unserm Namen, den städtischen Actor wiederum ermächtigen, insofern, wie consequenter Weise zu schließen ist, es mit den Ansichten des Actors noch überein?stimmt, auf sofortige Localbesichtigung, wegen diesseits verweigerter Annahme der Lindnerschen Vorschläge anzu   [1846-03-14b   Original]   tragen, und dafern diese zum Nachtheile für die Commun ausfällt, sich mit den vom juristischen Rathmann u. städtischen Actor unter gleichen Verhältnissen unpassend befundenen, dann aber passend befundenen Petitionsweise? zu befassen.

5., Prüfung und Monirung der Stadtcassenrechnung d. anno 1845.
Mon.1., Alle Bürgerrechts= u. Verpflichtungsgebühren der Frau Haubold? und dem Johann Wilh. Lösnitz pp. 8 Ngr. Verpflichtungs= u. 2 ½ Ngr Diener?gebühren angerechnet worden. Ist diese Gebührenentnehmung mit §.6 des Localstatuts vereinbar? -
Mon.2.
Ist eine Genehmigung zum Prozeß der Commun ./. Petisch? vorhanden? §185 d. St. O.
Mon.3.
Ist eine Genehmigung d. Stadtv. zur Beauftragung des Adv. Lehmann vorhanden, in Sachen Anhrs ./. Commun Siebenlehn §.185. d. St.O.
Mon.4.
Wegen 17 Ngr. 6 d für den Meitru..fsfänger? aufs Jahr 1845 fehlt Quittung.
Mon.5.
Was sind das für schriftliche u. andere Arbeiten, welche der Stadtrath für 1[Taler] 20 Ngr. aus der Stadtcasse vom St. Einnehmer Preußger hat anfertigen lassen? (Beleg No. 124.)
Mon.6.
Warum sind die No. 125 durch den Rath für Flurbegehung an den Flurverständigen 20 Ngr. bewilligt worden? Officialarbeiten sind gratis zu thun, und dafern sie liquidirbar sind, sind besoldete? Rathsmänner da. Ist auch wohl Sache der Feldbegüterten und nicht der Commun! -   [1846-03-14c   Original]
Monit.7.
deßgleichen bei No 127. für d. Rathmann Ruscher 10 ngr.
Monit.8.
zu welchem Zwecke gehen zur Besichtigung der Feuerlöschanstalten 2 Personen, der Schornsteinfeger und Rathsmauermeister in der Stadt umher und liqidiren beide? Könnte das nicht eine Person künftig allein versorgen?
Monit.9.
Eine Mütze für den Rathsdiener à 23 Ngr. ist Seiten der Stadtverordnetenschaft nicht verwilligt, sondern verweigert worden.
Monit.11.
No 138. 21 Ngr. 4 d. für Calender? ins Stadtgericht gehört zum Expeditionsaufwand.
Monit.12.
No 139. 140. 141. 142. Summa 24 Ngr. – d. für Roßweiner Anzeiger ist nicht aus der Stadtcasse zu bezahlen.
Monit.13
In der Restspecification befindet sich 1[Taler] Rest Spitzverwandtengeld? für Friedr. Patzer aus d. Jahre 1843. Derjenige, welcher Patzers Heimatschein u. Verhaltschein demselben ausgehändigt hat ohne Querentin?, soll den 1[Taler] - - einstweilen in die Communcasse einzahlen und mag sich fernerhin an Patzer halten.

Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.

C.Fr.Kreyß
L.I.Heimrich
E.L.Putzger
Carl Gotthelf Naupert
Christ. Friedr. Krumbiegel
Const.Ferdin. Hofmann.
Carl Gottlieb Rößner.

N.S. Zur Stadtcassenrechnung 1845 bemerkte die diesseitige Rechnungsdeputation
1, Cap. IV. sind 9 Ngr. 8 d. statt 9 Ngr. 2 d. Zinsen auf 6[Taler] 5 ngr. – d. Capital bei Wiechelt? erhoben worden
2, Cap. V. sind 14 Ngr. 7 d. statt 13 Ngr. 9 d. bei Traugott Löwe anzusetzen.
3, Summahrum d. Einnahmen statt 1342[Taler] 25 Ngr. 3 d. nur 1336[Taler] 6 ngr. 5 d. mithin Casse … 267[Taler] 16n. 2 d.
(Im Original v. Dietzel eigenhändig unterschrieben.
die Rechnungsdeputation   Dietzel u. Kreyß.

Protokoll vom 01.04.1846

[1846-04-01   Original]
Registratar Siebenlehn d. 1 April 1846
Die vom Stadtrathe eingesendeten 15 Exemplare der Verfassungsurkunde, Städteordnung und des Localstatuts werden dato unter dem Bemerken an Stadtverordnete u Ersatzmänner vertheilt:

a, daß diese Exemplate Eigenthum der Stadtverordnetenschaft sind, danach
b, von den Empfängern zur Zeit ihres Austritts aus dem Collegio wieder zurück an den Vorstand zu anderweiter Vertheilung abgeliefert werden müssen und
c, daß der Empfänger verpflichtet sei, schadhafte, beschmutzte oder verloren gegangene Exemplare dem Collegio zu restituiren.     Kreyß  Vorstand.
Es empfing:

No 1.1.1.

Vorstand Kreyß

dot

No 10.10.10.

Ersatzm. Wilh. Schneider

dot

    2.2.2

StdtV. Aug. Bachmann

dot

    11.11.11.

      Const. Hofmann

dot

    3.3.3.

    Carl Friedr. Dietzel

dot

    12.12.12.

      Gotthelf Naupert

dot

    4.4.4.

    Franz Stiehl

dot

    13.13.13.

      Gottfried Laudel

dot

    5.5.5.

    Heinrich Haupt

dot

    14.14.14.

      Gottlob Johne

dot

    6.6.6.

    Jacob Ludw. Heimrich

dot

    15.15.15

      Carl Friebe

dot

    7.7.7

    Ernst Ludwig Putzger

dot

 

 

 

    8.8.8

    Friedr. Krumbiegel

dot

 

 

 

    9.9.9

    Carl Rößner

dot

 

 

 

Sitzung d. Stadtverordneten vom 1st. April 46.
Gegenwärtig. Alle (jedoch Naupert statt Stiehl).
Gegenstände.
1., Antwort des Stadtraths (lt. Schr. vom 31st März 46.) in Bezug auf die beiden Schreiben der StadtV. vom 16n. u 20n. März d.J. betreffend die
Preußgersche Steuererhebungsdifferenz, enthaltend Anzeige daß auf dem Revisionstermine nur 10 Quittungsbücher eingereicht worden sind;
daß Preußger nur zur Zufriedenheit des Stadtraths functionirt habe, ungeachtet daß eine Mehrerhebung sich in den revidirten Büchern sich herausstellte.
daß der Stadtrath unzweifelhaft erkenne, daß dieser Mehrerhebung eine betrügerische Absicht nicht zu Grunde gelegen;
daß Preußger eine besondre Rechtfertigungsschrift eingereicht hat;
daß gegen Preußger weder polizeilich noch criminaliter verfahren werden könnte,
daß es beim stadträthl. Bescheide gegen Preußger bewende.
Beschluß. Nunmehr Bericht an d. Hohe Kr. Dir. zu erstatten.   [1846-04-01a   Original]  
2., Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 31st März 46 ad pct. 1.) daß er das Recht der StadtV, die Leipziger Zeitung mitzulesen nicht anerkenne, den Stadtverordneten jedoch die „Nachlese“ gestatten wolle.
Beschluß: die StdtV. verzichtet auf dieses Nachlesen, wird sich zur Zeit aus eigenen Mitteln 1 Exemplar halten, behält sich aber ihr Recht der Mitlesung natürlich vor.
3., Anzeige d. Stadtraths (Schreiben vom 31/3 46 ad p.3.) Betreffs der Schneiderschen Tanzconcessionsertheilung daß die StadtVerordneten sich in diese Angelegenheit nicht zu mischen hätten und sich unbefugter Wahrnehmung von Privatinteressen in Zukunft zu enthalten haben.
Beschluß: dem Stadtrath diesseits zu erkennen zu geben, daß er künftig mit seinen Anschuldigungen und unbegründeten Verweisen u. Bescheiden doch vorsichtiger zu Werke gehen möge; daß es uns hierbei überhaupt wegen eines Gutachtens, welches wir durch den Rath an unsre vorgesetzte Hohe Behörde gelangen zu lassen wünschen, garnichts zu verweisen habe, sondern besagtes Gutachten im angezogenen Falle unweigerlich und buchstäblich d. Hohen Behörde vorzulegen und abzuwarten, was Diese entscheidet; daß wir uns vorbehalten, wegen unangemessener Schreibart gegen den Stadtrath zur Zeit in geeigneter Weise zu verfahren und daß wir hoffen, der Stadtrath werde in der Zukunft, um Reibungen zu vermeiden und den Wünschen der Hohen vorgesetzten Behörde nachzukommen, jedes unterlassen, was das neuentstandne freundschaftliche Benehmen stören könnte.
4., Antwort d. Stadtraths wegen der über die Stadtcassenrechnung d. anno 1845 gezognen Monita (Schreiben vom 31/3 1846.)
wodurch sich Mon. 1. 2. 6. 8. 10 12 erledigt; 3. 4 5 7. 9. 11 u. 13 noch unerledigt verbleiben. Zu letzter   [1846-04-01b   Original]   ist zu erwidern: Monitam zur Stadtcassenrechnung 45 ad Cap. IV der Ausgabe. Beleg No 125. 15.
Alle Gutachten des Raths in Communsachen sind vom juristischen besoldeten Rathmann auszuarbeiten, wenn anders nicht von den StadtV. gegentheilige Entschließung gefaßt wird. Demnach sind die in Sachen A…ters ./. die Stadtgemeinde Siebenlehn …chtenen Extrajudicialien des Adv. Lehmann
                              6[Taler] 23 ngr. 5 d.
durch den Stadtrath in die Stadtcasse als unzulässige und von uns nicht genehmigte Ausgabe wieder zu restituiren, wenn anders nicht anderweite genügende und uns namhaft zu machende Gründe für das Gegentheil vorhanden sind.
ad Cap. XII der Ausgabe Beleg No 124.
aber vom Stadtgericht beim Steuer-Einnehmer bestellte Verzeichniß der aufhaftenden einzelnen fiscalischen Gefälle ist Privatsache des Bestellers und auf Grund statutgemäßer Fixation des Steuereinnehmers für die ihm, laut seiner …tion vom … December 1843, zu kommenden Officialarbeiten, unter welchen alle Arbeiten zur Berichtigung stadträthlicher Irrthümer und Unkenntnisse in Penerabilibus gehören, so wie statut: … conractgemäßer Fixation des Rathmanns, Rathsprotocollanten, Stadtrichters und Rathsschreibers in einer Person, dem das vom Steuereinnehmer officiell zu berichtende zu Protocoll zu nehmen und nach Befinden zu mundiren oder mundiren zu lassen obliegt, aus der Stadtcasse nicht besonders zu vergüten und hat demnach der Stadtrath Sorge zu tragen, daß der der Stadtcasse entnommene Betrag von 2[Taler] 20 Ngr. als unnöthig verausgabt, wieder der Stadtcasse einverleibt werde.
ad. Cap. XII der Ausgabe Beleg No 132.
Die Irrthümer des Rathmann Ruscher bei Uniformirung des Rathsdieners. hat der Ruscher beauftragende   [1846-04-09   Original]   Rath zu vertreten,welcher von und in Kenntniß gesetzt ist, daß dem Rathsdiener blos, wie früher ein neuer Rock geliefert werden soll und daß unserseits eine Mütze ausdrücklich verweigert würde.
Der Stadtrath wird demnach Sorge tragen, daß die unnöthig und gegen unsre Zustimmung verausgabten 23 Ngr. wieder in die Stadtcasse restituirt werden.
Zur …cification A.,
da durch Schuld des Stadtgerichts allein, 1[Taler] - - für Friedr. Putzger in der Stadtcasse Rest geblieben ist, so hat das Stadtgericht die Löschung dieses Restes durch Ersatz aus eigenen Mitteln beiglichsrt zu bewirken und nach Belieben an Putzger Regreß zu nehmen.

[nicht eigenhändige Unterschriften mit Randbemerkung in Rot]
Kreyß   Krumbiegel   Dietzel   Bachmann   Heimrich   Haupt   Putzger   Neupert   Rößner

Protokoll vom 09.04.1846

[links]
Sitzung d. StdtV. vom 9n. April 1846.
Gegenwärtig:
Hofmann für Haupu.
Rößner.
Johne für Heimrich
Stiehl.
Krumbiegel
Putzger
Dietzel
Kreyß
Entschuldigt: Heimrich verreißt.
                Haupt krank
[rechts]
Gegenstände.
1, Vortrag des




 [1846-04-09b   Original]

Protokoll vom 18.04.1846

[1846-04-18   Original]

Protokoll vom 27.04.1846

[1846-04-27   Original]

Protokoll vom 13.05.1846

 [1846-05-13   Original]
[1846-05-13a   Original]

Protokoll vom 22.05.1846

[1846-05-22   Original]
[1846-05-22a   Original]

Protokoll vom 10.06.1846

[1846-06-10   Original]
Sitzung d. Stadtv. vom 10n. Juni 1846
gegenwärtig  Kreyß  Heimreich  Dietzel  Haupt  Stöhsner?  Krumbiegel  Bachmann  Stiehl
Gegenstände:
1. Publication d. Stadträthl. Schreibens vom 22/5
nämlich: Anfrage ob gegen Ausstellung eines H…scheines für Carl Gottlieb Meyer diesseits etwas einzuwenden sei
Beschluß. nichts einzuwenden.
2., Publication des stadträthl. Schreibens vom 6/6 1846.
nämlich (ibid. ad. punct. 4).
3., Anzeige daß auf den Antrag Hr? Pr..ßger [Preußger?] wegen wiederholter Mehrretnehmung  der Holzgelder einnahmegebühren nicht ohne als bis nach S..kehr der bei der KreisDirection befindlichen Acten Entschließung gefaßt werden kann. [alles unsicher]
4., Aufgabe durch d. Stadtrath (ibidem punct.1.) die Sportelrechnung 1845 zu justifiziren und den Nachtrag? 1845 einzusenden.
Beschluß. Soll justifizirt werden über? Beilegung des gleich..eller justifizirten Nachtrags? unter Vorbehalt  steter? Berücksichtigung der generellen Beschlüsse.
5.) Anzeige. (ibidem punct.2) daß der Rathmann Köhler statt Ruscher zum Vorstand der Schuldeputation ernannt sei.
6.) Vorlage und Beschluß: daß der Stadtrath die Schulrechnung d. anno 1845 vorlege.
7.) Vortrag: daß dem Rathsdiener die Marktmeisterstelle übertragen werde.
Beschluß: wird zur Antragstellung an den Rath genehmigt
8.) Vortrag wegen zeitgemäßer Umgestaltung des Localstatuts.
Beschluß. Wird allgemein als nöthig erkannt und soll der Rath dazu aufgefordert werden.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[„Unterschriften“ in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß  Heimrich  Krumbiegel  Dietzel  Stiehl  Bachmann  Haupt  Rößner
[links in rot Revisionsbemerkung, da Unterschriften nicht echt]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2 [Kürzel]

Protokoll vom 07.07.1846

[1846-07-07   Original]
[links]
Sitzung d. Stadtv. vom 7n Juli 1846.
gegenwärtig [9 Namen]
[rechts]
Gegenstände;
1, Publication stadträthl. Schreibens vom 30/6 46
nämlich:
Anzeige, daß bei der Schulinspection wegen der Schulcassenrechnung 1845 nachgesucht ist.
Anzeige: daß dem Rathsdiener die Marktmeisterstelle übertragen werden soll.
daß des Localstatut in Angriff genommen werden wird
2.) Anzeige (ibidem 1.) a) daß die Schulcassenrechnung 1845 einen Rechnungsausfall von 106[Taler] 6[ngr.] 6[Pf.] zeigt,
3.) b, daß Breitenbach seinen Antheil mit 17[Taler] 21[ngr.] 1[Pf.] [das ist genau 1/6 des o.g. Fehlbetrags] gedeckt, nicht minder schuldige 7[Taler] gezahlt hat
c.) daß es nöthig sei, daß Siebenlehn seiners. Schuld von 67[Taler] 16[ngr.] 9[Pf.] in die Schulcasse decke.
d, daß die Stadtcasse Schuldnerin der Schulcasse sei, als diejenigen 31[Taler] , welche die Lehrer? für Gregor- und Sternsingen aus der Stadtcasse zu bekommen haben, seit längern Jahren aus der Schulcasse bestritten sind.
e) daß … die 31[Taler] aus der Stadtcasse zu ert… sind.
3., … Auskunft zu beantragen, was? die Bestreitung d. 31[Taler] jährlich aus der Schulcasse ursprünglich der rechtskundige Rathmann bewilligt hat?
und worauf sich die Annahme ge…, daß … diese 31[Taler] aus der Stadtcasse und nicht aus der Schulcasse zu … sind.
3.) Uebersendung der Sportel-Rechnung auf das ersten Halbjahr 1846 zu Prüfung? und Monitur.
Beschluß: hierzu wird die …

Protokoll vom 16.07.1846

[1846-07-16   Original]
4., Antrag der Baudeputirten Lösnitz und Rößner wegen eines Rostes? auf die Endgasse
Beschluß: wird aus baupolizeilichen Gründen genehmigt.
5., Antrag des Bauvorstandes Lößnitz wegen eines Hesters? zur Aufbewahrung aller Acten
Beschluß: wird zu dem Preise von 2[Taler] 5[ngr.] genehmigt mit dem Bemerken, daß dieses Kosten nebst Acten vom Stadtrathe welcher für das Stadtgerichtslocal zu sorgen hat, aufgebracht werde.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß  Roßner  Stiehl  Bachmann  Heimrich  Dietzel  Krumbiegel  Haupt
[links in rot Revisions-Beanstandung]
hinsichtlich der Unterschrifen vergleiche Anmerk. fol.2.
[links]

Sitzung d. Stadtv. vom 16n Juli 46.
Gegenwärtig:  Putzger  Haupt  Dietzel  Krumbiegel  Heimrich  Bachmann  Kreyß
[rechts]
Gegenstände:
1., Publication stadträthlichen Schreibens vom 13/7. 46. enthaltend:
Antwort auf die Zufertigung d. Stadtv. vom 7/7.
2., und? …dung der eingegangenen Schulcassenrechnungen auf 1845 zur Durchsicht.
3., Anzeige (ibidem) daß der Neugassenbau in der beschlossenen Planirungs= und Pflasterungsweise d.. ist ohne Pflasterbau ungesäumt in Angriff genommen werden wird.
4. Anzeige (ibidem) daß die Obergasse in Stand gesetzt und der Ottosche Forsthofswasserabfall durch diese Straße geröhrt und ein Wasserbehälter am Vorstschen Hause aufgestellt werden soll.
Beschluß: hiergegen den Stadtrath anzuzeigen daß Seiten der Stadtv. nur beschlossen worden sei, in Bezug auf die von Löwe und Lauenstein ge..en Propositin wegen Einröhrung der Quellenwasserr … Aufstellung… Wasserbottichs jedoch lediglich als Bedingung zu gänzlicher
[1846-07-16a   Original]
und prpetaeller Abl..ung dieses Quells; jedoch nicht gesagt worden sei wegen des Ottoschen zu jederzeit zurückzu… Wasserabfalls.
Die Aufstellung eines Wasserbottichs und … des Ottoschen Abfalls kann da d… … werden, wenn Otto‘s Wasserabfall für immer der Commen verbleibt.
5., Anzeige des Stadtraths (ibidem) daß die Stadtverordneten zum
10n Aug. 1846  9 Uhr Vormittags
zur Abnahme der Kirchen= und Hospitalrechnungen auf die Jahre 1842, 43, 44, 45 in hiesiger Pfarrwohnung vor d. Königl. Halgaspert? bei 5[Taler] Strafe geladen sind.
6., Vor..g über die Schuld? der Stadtcasse an die Schulcasse, wegen der verausgabten 31[Taler] f. Gregorsingen?
Beschluß dem Stadtrath mitzutheilen: daß die …W einen derartige Schuld? nicht anerkennen können, weil? die Rechnungen bereits justificirt und von der H. Schulinspection und KreisDir. genehmigt worden sind.
Jedoch soll künftig diese Summe von alljährlich 31[Taler] aus der Stadtcasse genommen werden
7, Die Stadtschuldentilgungsrechnung wird diesseits für justifizirt erklärt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten] 
Kreyß, Putzger, Bachmann  Heimrich  Krumbiegel  Dietel  Haupt  Kreyß.
[links Revisionsvermerk wg. der Handschriftlichkeit der Unterschriften]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol. ..

Protokoll vom 30.07.1846

[1846-07-30   Original]
[links]
Sitzung des Stadtverordneten vom 30n Juli 1846.
Gegenwärtig  Alle.
[rechts]
Gegenstände.
1, Publication stadträthlichen Schreibens vom 28/7. 46. enthaltend namentlich
Anzeige daß es bei unsrer letzten Anzeige vom 16n. d. M. allenhalben bewendet;  ferner?
2. Ladung der Stadtverordneten zu einer vor d. H. Schulinspection
d. 6n August 1846  9 Uhr Vormittags
abzuhaltenden Verhandlungstermin wegen Anstellung eines dritten ständigen Lehrers. bei 5[Taler] Strafe, auf Veranlassung durch Kreisdirectorialverordnung.
Beschluß. Es wird eine Deputaion hierzu gewählt, bestehend in den Stadtverordneten Ernst Putzger, Aug. Bachmann, Ludw. Heinrich, und dem Vorstande Kreyß und ihnen Vollmacht hierdurch ertheilt, Namens des Collegs Entscheidung zu fassen und Erklärung abzugeben, und soll beim Stadtrathe um eine Abschrift der K. K.Directorial Verordnung nachgesucht werden.
3. Anzeige (ibidem punct.3), daß die Wasserentziehungsdifferenz bis zu einem am 31sten Juli vom K. Bergamte abzuhaltenden Verhörs?termine gediehen und vom Stadtrathe unter Zuziehung des Adv. Lehmann abgewartet werden wird.
Beschluß dem Stadtrathe anzuzeigen, daß dieser Termin erst den 31sten Aug. d. J. stattfindet und daß wir dazu stadträthliche Einladung erwarten, weil der Stadtrath bekanntlich diese ganze Angelegenheit den Stadtverordneten zur eigenen Vertretung übertragen hat.
4.) Vortrag wegen Ausführung des Neugassenbaus ohne Bauplan, und blos auf Gutdünken des H Löratz?
Beschluß: den Stadtrath aufzufordern, sowohl der gesammten Baudeputation als dem Steinsetzermeister Faust einen von aus genehmigten
[1846-07-30a Original]
Bauriß zum Neugassenbau sofort auszuhändigen, damit die erstere weiß, was sie zu beaufsichtigen, und der letztere, was er zu bauen hat. – dabei auch noch zu bemerken:
daß es dem Stadtrathe einleuchten möge, daß die Stadtverordnetenschaft nicht zugeben kann, wenn der Rath einem fremden Steinsetzer zumuthet ohne ihn in Besitz einer deutlich geschriebenen und verständlich abgefaßten Instruction zu setzen, blos nach den, theilweise höchst unleserlich geschriebenen Rathsacten (!!) sich zu richten, und das auf Kosten der Stadtcasse auszuführen, was ein ganz bauunkundiger Stadtrath ohne genügender technischer Gutachten zu bauen beschlossen hat.
Jedenfalls bedarf der Stadtrath zum Bauriß vor Ausführung unserer Genehmigung, da das Geld aus städtischen und nicht stadträthlichen Mitteln genommen wird, und es uns nicht gleichgültig bleiben darf, in welcher Qualität, Baumaterial und Bauweise und in welcher Quantität die Kosten hinterher ausfallen.
Sollte der Stadtrath nicht für gut halten, obigen sofort nachzukommen, so werden wir uns, falls etwas beim Neugassenbau dem Zwecke nicht entspricht, später an die Privatmittel des Stadtrathes halten.
5.) Die Sportelrechnung aufs erste Semester 1846 wird für justificirt erklärt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet
[wieder neun Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß  Heimrich  Stiehl  Haupt  Krumbiegel  Rößner  Putzger  Bachmann  Dietzel
[links Revisionsvermerk bzgl. der Handschriftlichkeit der Unterschriften]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2. [Kürzel]

Protokoll vom 03.08.1846

[1846-08-03   Original]
[links]
Sitzung d. tadtv. vom 3n. August 1846.
Gegenwärtig: Alle, sowie der miteingeladenen H. Steinsetzermstr. Fauste.
[rechts]
Gegenstände.
1, Vortrag über den Neugassenbau
Beschluß an den Stadtrath Bericht zu erstatten:
die Art wie der Neugassenbau vorgenommen wird, entspricht ebenso wenig den Bedürfnissen der Stadt, wie dem Plane, welchen nachträglich der Hr. Stadtrichter dem H. Steinsetzer Faust zugeschickt hat; der pp Faust erklärt, daß das Stehenbleiben des Bertholdschen Hügels einerseits baupolizeiwidrig sei, andrseits, daß es die Gasse schäd. insbesondre aber, daß es dem Neupflaster bei Gewittergüssen schade.
Da sich hieraus ergiebt, daß der Bauplan nicht zweckmäßig und den Bedürfnissen der Stadt entsprechend sei, so muß es dahin abgeändert werden, daß der Bertholdsche Hügel so weit nöthig erniedrigt werde und zwar ersuchen wir den Stadtrath dieß sofort vorzunehmen, da namentlich zu vörderst der Neugassenbau in dem obern Theile der Stadt? möglichst schnell beendet werde. … … hier alle diejenigen Bürger wohnen, welche mit    handiren? und mit ihren Geschäften zur Zeit bedert sind.
Nach Erklärung pp Faust’s muß die Bertholdsche Hügel mindestens   erniedrigt werden und dementsprechend ebenso viel beim Bäcker Diendorf abgetragen worden, um einen zu großen Falln des   vorzubeugen.
Uebrigens ist beschlußgemäß die ganze Neugasse bis zu Berthold …rauf in …bau zu nehmen?
Besch     allen Seiten über mangelhafte Anstellung des Neug..baus, namentlich erklärt der Bendpasirte? Putzger, daß er nicht mehr fungiren wolle, weil er den Bengten gefordert
[1846-08-03a   Original]
und die Aushändigung desselben ihm vom Stadtrichter verweigert worden sei.
Ebenso erklären viele Beobachter, daß durch diese mangelhaften Anordnungen unnöthige Unkosten für die Stadtcasse erwüchsen, und bereits schon erstanden sind.
Sachverständige haben übrigens auch erklärt, daß aus baupolizeilichen Gründen, der Wasserfall vom Kirchberge bei Regengüssen und im Winter beim Aufthauen unbedingt in die Neugasse und die Neupersche? Gasse geleitet werden müsse, weil der Weg in doe Niederstadt dadurch gefährdet würde, was aber geschieht, wenn der Hügel bei Barthold im jetzigen Zustande verbleibt.
Vorgelesen genehmigt u. mit unterschrieben.
[Unterschriften in der Handschrift des Protokollanten]
Kreyß  Heimrich  Bachmann  Rößner  Dietzel  Stiehl  Krumbiegel  Haupt
Faust Steinsetzermeister.
[links Revisionsvermerk]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol. 2. [Kürzel]
[links]
Registratur, d. 6. August 1846.
[Mitte und rechts]
Dato hielt die Schulgemeinde Siebenlehn und Breitenbach eine vereinte Sitzung von der k. Schulinspection Nossen über die Besetzung der dritten Lehrerstelle und wurde vom Vorstande Kreyß das Protokoll über Verhandlung und Beschluß anher? abschriftlich zu den Eigangsacten gegeben.
Kreyß, Vorstand

Protokoll vom 18.08.1846

[1846-08-18   Original]
[links]
Sitzung d. Stadtv. vom 18n. August 1846
Gegenwärtig: Alle außer Krumbiegel,
[rechts]
Gegenstände:
1) Publication des Stadträthlichen Schreibens vom 11/8 46 und abschriftlich beigelegten Protalte über die hierzu bezügl. Rathsbeschlüsse.
namentlich
2.) Anzeige des Stadtraths (ibid. punct. 1.): daß der Antrag der StartV. vom 31stn Juli 1846 wegen Instruction der Baudeputation und des Steinsetzermeisters durch Übersendung des stadträthlichen Bauplans für erledigt erachtet wird, so wie[?] daß es (ibid. n.2) deshalb über den in der betreffenden Protocollsabschrift sub 3. hervorgehobenen Umstände bei dem Baubeschlüssen sein Bewenden haben soll. Der Stadtrath will übrigens wegen Abbrechung des Steinhügels bei Barthold (ibidem sub 3) Entschließung fassen, wobei zugleich angezeigt wird, daß nächstes Jahr der Kirchgassenbau in Aussicht steht.
Beschluß: dagegen dem Stadtrathe Erklärung abzugeben, daß die Stadtv. nichts ...niges mit der jetzigen Ausführung des Neugassenbaus aus mehrfach erwähnten Gründen nicht einverstanden sein kann und sich xxx vorbehält, zu geeigneter Zeit die geeigneten Maaßregeln zu ersehen.

3.) Anzeige des Stadtraths (ibid. punct 5.) daß in dem bevorstehenden Verhandlungstermine wegen(?) der Wasserentziehungsangelegenheit die Stadtverordneten beim Bergamte nicht zulässig sind.
Beschluß: sich hiermit einverstanden zu erklären, jedoch dabei zu bemerken, daß der Stadtrath nichts definitiv beschließen, weil abgesehen von der bereits am Schlusse vorigen Jahres geschehenen Uebertragung[?] der Entschließung und Vertretung dieser Geschäftes an die Stadtverordneten, nach § 185 d. St. O. die Zustimmung d. Stadtv. in Prozeßsache auch allezeit bei Vergleichen und andern Handlungen der besonderste Auftrags erforderlich ist.
[1846-08-18a   Original]
4.) Anzeige des Stadtraths (ibid. p. 6.) daß das Localstatut im Rathe der Revision unterlegen hat und das Concept der neuen Stauten zu Prüfung an die Stadtverordnetenschaft übersandt wird.
5.) Durchgehung der Schulrechnungen 1845.
Monita.
[alpha]) ad 4 der Belege ist zu errinnen? daß für den Umbau der Mauer am Schulgebäude, mehr vom Stadtrathe aus der Schulcasse bezahlt worden ist, als nöthig gewesen.
Nachmessungen zufolge sind in die Rechnung ohngefähr etliche 50 [] Ellen Mauer in Arbeiterlohn und Material zuviel erfordert.
Es hat demnach der Stadtrath unter Zuziehung der Bau= und Schuldeputation, diese Angelegenheit … den Amtsmauermstr. Hofmann zu Nossen nach Befinden auf eigen Kosten oder nach Befinden auf Kosten der unbefugt bauausführenden Schuldeputation und des … er…enden Rathsmauermeisters Vogt, genau ermitteln zu lassen, uns aber das Ergebniß beufs Ausgleichung der Differenz mitzutheilen.
Zugleich möge sich diese Untersuchung darauf erstrecken, ob der Bau ein zweckentsprechender und nicht ein verpfuschter ist, ob nämlich der Ausfluß der Jauche aus dem Schulgebäude auf die Straße  ßlig versickert ist?
[beta]., … die …assirung der

[1846-09-05   Original]
d.) die (Beleg No 43 & 45 zusammen) angeführten Botenlöhne 6 Ngr., wegen versäumter Einsendung der Schulrechnung, haben die säumigen Einsender und nicht die Schulcasse zu entrichten
e.) die zum Umbau der Schulmauer ohne die Genehmigung der Stadtverordneten und Königl. Schul-Inspection weggerissene Kirchhofsmauer hat der Stadtrath so schleunig als möglich, jedoch nicht aus Communmitteln wieder aufzurichten, damit der Kirchhof nicht mehr der Sammelplatz aller Hunde und Hühner werden und die Gräber von obengenannten Thieren nicht verunstaltet werden können.
Vorgelesen genehmigt und mitunterschrieben
[nicht eigenh.Unterschriften, siehe Revisionsvermerk]]
Kreyß                  Heimrich
Putzger               Stiehl
Bachmann          Dietzel
Haupt                  Rößner.
[Revisions-Randvermerk links]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol. 2.   D[octor] K[reyß]

Protokoll vom 05.09.1846

[links]
Sitzung der Stadtverordneten vom 5.n Septbr 46.
Gegenwärtig   Dietzel   Naupert für Rößner   Bachmann   Stiehl   Heimrich   Kreyß.   Krumbiegel   Putzger   John für Haupt
[rechts]

Gegenstände:
1)         Publication stadträthlichen Schreibens vom 25/8 46. des Rathsbeschlußes vom 4/9 46., und eines Originalschreibens an den Stadtrath vom Gerichtsdirector H Lehmann datirt vom 3.n Septbr. 46 enthaltend das nähere über den Vergleichstermin in der Wasserentziehungsangelegenheit. ; endlich Publication einer Kreis Directorialverordnung über die Kosten in der Neugassenbaudifferenz.

2)        Anzeige lt Schreiben vom 25/8 46; daß über den Bau der Schulmauer vom Rathsbaumeister Erklärung und Rechtfertigung abgefordert werden soll.
3)        Anzeige daß es wegen der erwähnten Schulcassenreste bewenden müsse, da die Zahlungspflichtigen zahlungsunfähig und die Gemeinde zahlungsunpflichtig sind
Beschluß. Soll bewenden.
4)        Erklärung des Stadtrathes: daß die monirten 14[Taler] 8[ngr.] Amts bosten?
[1846-09-05a   Original]
Beschluß: Erledigt sich
5)        Erklärung: daß durch den Stadtrath ermittelt ist, wie die Versäumniß bei Einreichung der Schulrechnungen durch den Gemeinderath zu Breitenbach entstanden ist.
Beschluß: Ist demnach von Breitenbach zu restituiren.
6)        Anzeige des Stadtraths. (zu Monit. 8. d, Schulrechnung), daß die Kirchhofmauer eingefallen gewesen, und von der Baudeputation mit Genehmigung des H. Pastor Wolf zur Schulmauer verwendet worden ist, demzufolge von der Gemeinde, in deren Nutzen die Steine verwendet sind, wieder an Ort und Stelle zu restituiren ist.
Beschluß: berichtigend zu erwidern: die Kirchhofmauer sei nach Angabe der damaligen Baudeputirten (Heimrich & Putzger) nichts weniger als eingefallen, sondern im guten Zustand gewesen; die sei auch nicht auf Deputationsbeschluß eingerissen und verwendet worden; sie sei demnach nicht von der Stadtgemeinde zu restituiren, sondern von denjenigen Rathspersonen (Lösnitz, Ruscher oder Reimann) auf deren unbefugtes Geheiß dieselbe, mit der nicht competenten Genehmigung des H. Pastor, eingerissen und zum Nachtheil der Commun verwendet worden ist.
Da nun der Stadtrath weder die StadtV. noch K. Schul Inspection vor Abtragung der Mauer & Genehmigung befragt hat und jetzt zum Nachtheil der Commun diese Mauer wieder erhöht werden soll oder dafür eine Bretterwand aufzuführen ist, so wird hierdurch der Stadtrath nochmals erinnert:
Derselbe wolle, die abgetragene Kirchhofmauer, jedoch nicht aus Communmitteln, wieder ad integram möglich bald restituiren lassen.

7)        Uebersendung und Vorlegung zur Prüfung der Armencassenrechnung und Rechnung über geistliche Besoldung d. anno 1845.
Beschluß: Sind der Rechnungsdeputation zu übergeben
8)        Vortrag über den Vergleich des Adv. Lehmann mit der Gewerkschaft Adolphstollen in Sachen der städtischen Wasserentziehung.
Beschluß: der Vergleich wird mit 6 Stimmen, gegen 3. (Bachmann, Neupert, Kreyß) verworfen, und behält man sich vor die Motionen hierzu näher zu enrwickeln.
[1846-09-05b   Original]
9)        Stadträthliche Mittheilung lt. Schreiben vom 25/8 III. daß die Hohe Kreis Direction die Beschwerde der Stadtverordneten, wegen vom Stadtrathe angohen..anner Kosten in der Neugassendifferenz, für begründet erachtet hat und diese Kosten nach § 9. d. St.O. für unstatthaft findet.
10)    der StadtV. H. Putzger wird aus der Baudeputation entlassen und dafür d. StadtV. H. Ludw. Heimrich gewählt.
11)      Der Heimatschein für Johann Christian Dinndorf.
deßgl?                               Johann Christian Köpping
kann vom StadtR. ausgefertigt werden.
12)    der StadtV. H Ludw. Heimrich zeigt hierdurch der StadtV[erordnetenschaft] an, daß ohne Wissen der Baudeputation, der Nachtwächter Günther und Zimmermann Pietzsch? brauchbare Wasserröhren, die Eigenthum der Commun sind, in voriger? Weise aus dem Brauhause weg und in das Haus des Rathm. Ruscher getragen haben.
Beschluß: zu beantragen, der StadtR. wolle gegen Fer… das geeignete Untersuchungsverfahren einleiten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[nicht eigenhändige Unterschriften, siehe Randbemerkung]
Kreyß.                 Stiehl.
Backmann.        Putzger.
Krumbiegel        Heimrich
Naupert.             Johne.
Dietzel.
[Randbemerkung links]
Hinsichtlich der Unterschriften vergleiche Anmerkung fol.2.

Die Sitzungsprotocolle vom 13.n Januar 1846 bis 18.n August 1846, sind wegen Beschmutzung neugeschrieben, gemeinschaftlich durch eine von der Stadtverordnetenschaft ausgewählte Deputation (Kreyß, Carl Friedr. Dietzel, Ludwig Heimrich, Ernst Putzger) auf ihre Richtigkeit mit dem Originale hinsichtlich des Inhalts und der Unterschriften, geprüft, als ächt und treu copirt befunden und demnach von aus, als Original gültig genehmigt worden.
Siebenlehn d. 16.n Septbr. 1846.
die Stadtverordneten
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß.

Johann Gottlieb Johne.
Carl Gottlieb Rößner
Friedrich August Bachmann
Carl Friedrich Dietzel
Ernst Ludewig Putzger
Ludewig Jacob Heimrich

Protokoll vom 15.09.1846

[1846-09-15   Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 1 Septbr 46.
Gegenwärtig: [keine Namen]
[rechts]
Gegenstände:
1.)      Anzeige des Stadtraths / laut Schreiben vom … daß es bei der Restitution der Kirchhofsmauer durch die Gemeinde verbleibe.
Beschluß: dem Stadtrathe berichtigend zu erwidern: Das Versichern der drei Rathmänner Lößnitz, Ruscher und Raimann, daß eine Demolirung der bereits eingefallenen Kirchhofsmauer nicht stattgefunden, kann durchaus keinen Grund abgeben, die Kosten für die Kirchhofsmauerrestitution der Stadtcasse zuzuweisen, indem die übrigen Mitglieder der damaligen Baudeputation erklären, die angebliche Lösnitzsche Aussage wäre unwahr, die Mauer sei im vortrefflichen Zustande gewesen und nur sehr wenige Steine an einer einzigen Stelle wären losgebrochen und heruntergefallen gewesen, und wäre auf Veranlassung Ruscher’s und Raimanns über eine Elle durchschnittlich der Länge nach dieser Mauer abgetragen und verwendet worden; der Rathmann und Bauvorstand Lösnitz habe sein wegen dieser Kirchhofmauerabtragung und Schulmauerbaus weder zur Berathung noch zur Entschließung gezogen und im übrigen habe Lösnitz neuerdings selbst erklärt, daß er mit dieser ganzen Angelegenheit … gar nichts weiter zu thun gehabt habe, und durch auf eine kurze Zeit, nicht im Auftrage des Stadtrathes, sondern auf Bitten des Rathmanns & Schuldeputationsgliedes Ruscher die Aufsicht über die Arbeiten übernommen, welche Ruscher später wieder selbst besorgt hätte.
Der nun durch die unbefugte Einmischung Ruschers in Schulbauten und durch die Ausführung dessen, was selbst der ganze Stadtrath ohne unsere Genehmigung der K. Schul und Kircheninspection und des Stadtverordneten nicht einmal der Baudeputation auftragen durfte, ein zweckwidriger, unnützer, schlecht ausgeführter (denn die Jauche läuft immer? noch aus dem Schulgebäude durch die Mauer auf die Strasse), kostspieliger Umbau der Schulmauer und die Demolirung einer zweckmäßigen höchst nöthigen, und in ganz guten Stande sich befindenden Kirchhofsmauer, dem Schulvermögen erwachsen ist, [Einfügung] und überhaupt ein das gewohnte eigenmächtige Schalten und Walten mit Communeigenthum jeder Rathspersonen ohne Befragen ihrer …gen Deputationsglieder in Zukunft zu beschränken.[Ende Einfügung] so beantragen wir der Stadtrath wolle pp Ruscher und Reimann anweisen
[1846-09-15a   Original]
wenigstens die Kirchhofsmauer eine Elle hoch aus eigenen Mitteln durchschnittlich wieder erhöhen zu lassen und demselben die Weisung zu geben, sie mögen sich fernerhin als Rathmänner ohne Mitwissen und legalen Auftrag des Rathscollegs [größere Streichung] aller eigenmächtigen Handlungen begeben.
Im fernern Leugnungsfalle möge der Rath die damaligen Baudeputationsmitglieder Putzger und Heimrich vor der competenten Behörde als Zeugen eidlich abhören lassen.
2.)     Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 12.n/9 46. daß der Rathmann Ruscher die angezogene, der Commun zugehörige Wasserröhre allerdings und mit Erlaubniß der Rathmänner Raimann und Lösnitz unter dem Erbieten entweder eine neue Röhre wieder zu geben oder sie taxmäßig zu bezahlen, dem Aufbewahrungsorte entnommen habe.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen:
In Bezug auf die, mit angeblicher Bewilligung der Rathmänner Lösnitz und Raimann geschehenen Entnehmung eines der Commun zugehörigen Wasserröhre durch den Rathmann Ruscher zu dessen Privatgebäude, wolle der geehrte Stadtrath dem Rathmann Ruscher, so wie den Rathmännern Lösnitz und Raymann die Weisung geben: daß der erstere sich aneignend, die letzteren sich, disponirend, in Zukunft am städtischen Eigenthume weder nach eigenem Ermessen noch auch mit Genehmigung des ganzen Stadtrathes ohne diesseitiger Erlaubniß wieder zu vergreifen haben, ebenso wie sich diesseits weder ein einzelnes Mitglied noch die ganze Stadtverordnetenschaft erlauben wird, ohne Genehmigung des Rathes sich ein Communeigenthum unter dem vorgeblichen Erbieten des kaufes oder Tausches anzueignen.
Ueber die Verwendung oder Veräußerung von Communstücken der-
[1846-09-15b   Original]
jenigen beiden  … gemeinschaftlich, aber weder
[längere Passage schwer/nicht zu entziffern]

Fällt dergleichen wieder vor, so werden wir die sich unbefugt am Communeigenthume Vergreifenden sofort dem Gensd’armen zur Weiteranzeige an die betreffende Behörde namhaft machen.
3.)     Anzeige des Stadtraths lt Schreiben vom 12/9 46, daß das Lindnersche Anerbieten in dem Wasserentziehungs… nur eine, durch keine Gegenleistung bedingte Spende sei; daß durch deren Nichtannahme umso offenbarer verletzt würde, als die Annahme des Vergleichs nicht … und
daß deshalb d. Stadtrath bereits an die Hohe Kreis Direction erstatten wolle, welchen den 19.n dieses Monats abgehen würde.
Beschluß: dem Stadtrate berichtigend folgendes zu erwidern:
In Bezug auf das Lindnersche Anerbieten behufs Vergleichung der städtischen Wasserentziehungsangelegenheit, erlauben sich die 6 Stadtverordneten ihren Beschluß der Nichtannahme nachträglich zu begründen, daß
a)        die Niederstadt, welche ihr trinkbares und gesundes Quellwasser durch Zapfung gänzlich verlohren, durch berggewerkliches Anbieten des Walchaschen Abfalls für die in der Oberstadt gelegene Neugasse, welche Stadt nachts? ..zuläßt hatte, nicht den kleinsten Ersatz erhält, und in d.., calamitösen Zustande verbleibt in welchen … durch die Zapfung des Herrbbrunnens ersetzt worden ist, denn das da… … fließende Re…wasser ist … … in der Stadt unrein, un… und ungesund, was durch  chemische? Analyse und ärztliches J… ausgewiesen werden kann.
[1846-09-15c   Original]
b)       daß die Ablassung dieses kleinen Wasserabfalles voraussichtlich und auf Quenung der Baudeputation ganz unzulänglich für den fernern Bedarf sowohl der Niederstadt als der ganzen Stadt in reinen und gesunden Quellwasser sei, welches zur Zeit der Gemeinde ganz fehlt;
c)        daß diese Wasserabfallüberlassung und Auszahlung von 50[Taler] keine Spende ist, sondern ein Vorschuß zu einem Wasserbehälter und Röhrlagerbau für einen kleinen Stadttheil, (für den beiläufig die Nothwendigkeit eines Wasserzu… durch Röhrenbau noch gar nicht gemeinschaftlich a…, sondern nur die Aufstellung eines Wasserbottigs daselbst früher gelegentlich einmal theilweise wünschenswerth erkannt worden ist) – welcher Vorschuß wieder, laut Vergleichsurkunde, bei einer etwaigen späteren Entschädigung zu einem neuen Röhrlagerbau für die Niederstadt abgegangen wird und dem aus der Stadtcasse anteilig? wieder zu ergänzen ist.
Die Stadtverordnetenschaft ersucht demgemäß den Stadtrath bei bevorstehender Berichterstattung an d, K. Hohe Kreis Direction, diese Entschließungsmotion der diesseitigen Majorität abschriftlich mit abzusenden.
4.)     Aufforderung des Stadtraths mittelst Schreibens vom 12/9 46, sich diesseits über die verlangte Ausstellung eines Heimatscheines für Herrmann Guido Friedrich geb. d. 1/8 31. allhier und für Joh. Carl Gottlob Friebe geb. d. 20 Januar 1822 allhier, zu erklären
Beschluß: beide können ausgestellt werden.
5.)     Uebersendung der bisher besonders geführten Pflastercassenrechnung vom 1sten Juni 1845? bis dahin 1846, zur Prüfung und Monitur
Beschluß: ist der Rechnungsdeputation zu übergeben.
6.)     Anzeige (lt Schreiben vom 12/9 46, daß H. Adv. Lehmann Auszahlung seiner …judicialien in der Wasserentziehungsdifferenz
‚[1846-09-15d   Original]
im Betrage von 23[Taler] 20[Ngr.] 2[pf.] beantragt hat.
Beschluß: Ist, wenn die Rechnung richtig befunden worden ist, sofort aus der Stadtcasse zu berichtigen.
7.)     Publication einer Immediatzufertigung der Königl Schulinspection Nossen an den hiesigen Vorstand des Stadtverordneten Kreyß und Cons. (vom 1.n Septbr. 46.) so wie Mittheilung des abschriftlich beigelegten stadträthlichen Schreibens an die K. Schulinspection anthaltend Gründe, warum der Stadtrath die Ansicht der Stadtverordneten nicht beitreten und drauf bestehen muß daß das neue Schullocal in den Fischerschen Localitätennach den Fischerschen Vorschlägen verrichtet werde.
Der Vorstand ladet die Stadtverordnetenschaft auf Veranlaßung d. K. Schulinspection
               d. 23.n Septbr 46. Vormittags 9 Uhr
zu einem [un]ter der Schulinspection stattfindenden Termine im hiesigen Schullocale bei 5[Taler] Strafe ein, worauf noch der gemeinschaftliche Beschluß gefaßt wird, die Seiten des Stadtrathes angegebenen Gründe in Folgenden schriftlich zu widerlegen, und diese Widerlegung zum 23.n Septbr schriftlich der Schulinspection zu den Acten zu geben,
An die Königl. SchulInspection Nossen.
Die der Stadtverordnetenschaft von der Königl. Schulinspection zugefertigte Abschrift der Stadträthlichen Eingabe vom 22.n August d.J., betreffend die Gründe, welche den Stadtrath veranlassen, die von ihm gegebenen Vorschläge, hinsichtlich Verwandelung der Fischerschen Wohnungslocalitäten, zur dritten Schulstube und dritten Lehrerwohnung, auch fernerhin den von uns
[1846-09-15e   Original]
angeführten angeführten entgegen, als die zweckmäßigen zu behaupten, veranlaßt uns, im heutigen Temien? unsre Gegenansichten, behufs genauer Verständigung, ebenfalls schriftlich zu motiviren und die vom Stadtrathe abgeführten zu widerlegen oder zu modifiziren.
ad.1.
Die daselbst erwähnte Feueresse muß allerdings in jedem Falle baldmöglichst weggenommen und dafür eine neue … gebaut werden, da bereits schon lange durch die Last der jetzigen Esse das Schulgebäude gelitten hat.
Es dürften aber, hierher bezüglich, dabei noch zu ermitteln sein: ob nach Herausnahme der alten Esse und Schul…mauer die Last der neuen Esse, die in der neuen Schulstube aufzustellende Schulb[änke] und der Katheder und des Gewicht von 75 Kinder in der neuen dritten Classe, in Tragfähigkeit des an sich nur schwachen Schulgebäudes, wenn auch vielleicht weniger als früher, doch nicht noch immer über und … durch diese Einrichtung nicht … neue Reparaturen und Bauten … erreicht werden können?
ad.2.
daß die neueinzurichtende Schulstube Raum für 75 Kinder und für den Lehrer geben könne, geben wir unbedingt zu.
ad.3.
daß dieser Einrichtungsbau nicht mehr als 9[Taler] 22[ngr.] kosten soll, wollen wird – auch ohne Gutachten und Kostenanschlag des Mauermeisters Vogt – ebenfalls nicht in Abrede stellen, wogegen
                                            ad.4.
der Einrichtungsbau bei Berthold fast so viel wie gar [nichts] kostet, da Berthold sich bereit erklärt hat, die bereits vorhandenen 2 Abtritte, da einer für den Lehrer, der
[1846-09-15f   Original]
im Hofe für die Kinder unter der Bedingung der Di…überlassung einzuräumen, ebenso das Ausreißen der Stuben besorgen will, … der Schulcasse nichts als die ungefähr 1 – 2 [Taler] kostende Versetzung einer Thür aus der Schulstubenwand in die H…wand zur Last fallen soll.
ad. a.)
Die starke Zugluft im Bertholdschen Hause, welche dem Stadtrathe Sorge für die Schulkinder macht, ist genau so stark, wie in dem vom Stadtrathe vorgeschlagenen jetzigen Schulgebäude, weil die Lage des Bertholdschen Hausflur genau dieselbe ist wie des Schulgebäudes; dieser Einwurf dürfte d… durch Besichtigung sich als ein unbegründetes erledigen.
                                            ad.6.
Sie Abtritte im Bertholdschen Hause liegen nicht mehr frei, sondern offenbar geschütz[t]er als die Abtritte des Schulgebäudes.

Die Gesundheit der Kinder ist demnach durch die Fischer-stadträthlichen Vorschläge um nichts beschützter, außerdem sogar noch gefährdeter, weil das in der Fischerschen Localität vorgeschlagene neue Schullocal voel zu windig für den mehrstündigen Aufenthalt einer solchen Menge Schulkinder ist.
Die nur zu wünschende Höhe, Geräumigkeit, Helle des Bertholdschen Locals muß allerdings eine schwerere Heizbarkeit als bei einem Niedrigen Zimmer zur Folge haben, dürfte jedoch selbst zur Vermehrung? des Feuerungsaequivalent’s in gar keinen Betracht kommen, da es sich für nicht nur die stärkre Heitzung eines aus wenige Personen enthaltenden Familienzimmers, sondern um die geringere Heitzung eines viele Personen haltenden Schulzimmers handelt.
Abgesehen aber von allen diesen meist theils unbegründeten, theils übertriebenen Einwürfen, so ist nächst der oben gestellten Frage über die fernere Tragfähigkeit des Schulhauses, noch eine zweite – und d… - viel wichtigere Frage hier zu ermitteln, nämlich:
Ob man einem dritten ständigen Lehrer, welcher nicht dem
Coelibate unterworfen ist, vernünftiger Weise zumuthen könne, blos mit 1 Stube und einer 3 Ellen breiten Kammer auf die Dauer sich begnügen zu müssen?
Die Beantwortung dieser Frage hindert uns auf die Stadträthlichen Vorschläge als auf unpassende, einzugehen und auf Ermiethung des Bertholdschen Locals zu verzichten.

Protokoll vom 18.09.1846

[1846-09-18   Original]
Wir ersuchen demnach die K. SchulInspection bei der Berichtserstattung an die K. Hohe KreisDirection unsere wohlbegründeten und wohlüberlegten Ansichten empfehlen zu begutachten.
Mit ausgezeichneter Hochachtung verharret die Stadtverordnetenschaft.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß
Ludewig Jacob Heimrich
Friedrich August Bachmann
Carl Gotthilf Naupert
Carl Friedr. Dietzel
Friedrich Krumpiegel[sic]
Ernst Ludewig Putzger
Bemerkung des Vorstandes:
Siebenlehn d. 19.n Septbr. 1846.
Zur größern Verständlichkeit für die auswärtige und mit der Localität nicht bekannten Königl. Hohen KreisDirection ist das sub 3 der letzten Sitzung erwähnte Schreiben an den Stadtrath folgender Maaßen ausgearbeitet worden.
An den Stadtrath.
zur Miteinsendung an d. K. H. K.Direction.
In Bezug auf das Lindnersche Anerbieten, behufs Ausgleichung der städtischen Wasserentziehungsdifferenz angelegenheit, begründet die Majorität der StatV. ihren Beschluß der Nichtannahme jenes Anerbietens nachträglich in folgendem:
a.,
die Niederstadt empfängt durch diesen Vergleich auch nicht den kleinsten Ersatz für den Verlust an reinem und gesundem Wasser und verbleibt in derselben calamitösen Lage, in welche sie die Brunnenzapfung vor Beginn des Prozesses versetzt hat; hiergegen empfängt nur ein einzelner Straßentheil in der Oberstadt, welcher vorher noch nie einen Brunnen oder Röhrwasser besessen, mithin nichts verloren hatte, ein klein Wasserzufel durch Annahme dieses Vergleichs.
Der Hauptzweck des Prozesses war aber bekanntlich: die unter…   Stadt, die durch die klagbare Brunnenzapfung ihr ganzes, reines und gesundes Wasser verlohren hat, wieder in, für den Bedarf ausreichenden Besitz von gesunden & reinem Wasser zu versetzen.
Nebenzweck war: weil die übrige Stadt, auch gleichzeitiger Zapfung des ausfal
[1846-09-18a   Original]
nden Privatbrunnen, ebenfalls kein reines und gesundes Wasser hat und einen Communbrunnen, welche reines und gesundes Wasser enthält, niemals besessen hat, mithin größtentheils sich von jeher aus dem nieder?städtischen Communbrunnen versorgte, bei Beantragung auf Wasserersatz an? die Gewerkschaft Adolphstollen möglichst xxx auch auf die ganze Stadt Rücksicht zu nehmen.
Demnach enthält dieser Prozeßvergleich nicht den Hauptklagegrund, sondern höchstens theilweise nur den Nebenklagegrund.
b.)
Diese Wasserabfallüberlassung & Bewillung von 50[Taler] zu einem Röhrnbau durch die Gärten und einen Wasserbottig für den untern Theil der Neugasse, ist durchaus nicht als Spende zu betrachten, weil nach dem Sinne der Vergleichsurkunde, sobald der Prozeß fortgesetzt wird, die ausgezahlten 50[Taler] bei einer ferner zu gewährenden Entschädigungssumme , der Gewerkschaft zu Gute gerechnet werden, mithin von der, taxando, noch auszu..fenden Totalsumme für den zweiten und neuen bevorstehenden Röhrenlagerbau in die Niederstadt abgezogen werden sollen und natürlich dann wieder aus der Stadtcasse ergänzt werden müssen.
Es wird demnach die Neugasse nur aus der Stadtcasse versorgt werden ( und ob dieß nöthig sei, ist erst auf legale Berathung und Beschlußnahme zu erörtern), dann
c.)
ist die Nothwendigkeit den Prozeß fortzusetzen unzweifelhaft, weil es sich bekanntlich viel weniger darum handelt, die voraussichtlich nicht immer und namentlich bei Feuersgefahr niemals von jetzt an mehr ausreichende Menge an Gemeindewasser zu vermehren, sondern es viel mehr darauf ankommt, die Stadt mit einem reinen und gesunden Wasser, an welchem es der Commun zur Zeit – beweißbar durch ärztliches Zeugniß und chemische Analyse, nach Zapfung des Herrbachbrunnens ganz fehlt, wieder zu ersetzen.
Hierzu ist zu bemerken, daß die Minorität d. StdtV. über alle obigen Puncte vollkommen mit der Majorität übereinstimmt und lediglich nur unsofern differirt, als sie annimmt, daß die Neugasse durch Annahme dieses Darlehns von 50[Taler] eher durch den Stadtrath mit einem Wasserbottig, den sie der Majorität gegenüber, für nöthig erachtet, versorgt? werden? würde, als …
Im Uebrigen erkennt sie die Annahme des Lindnerschen Vorschlags ebenfalls für ganz zwecklos an.
Siebeln d. 18n Septbr 46.
Die Stadtverordnetenschaft durch
Kreyß  Vorstand.

Protokoll vom 29.09.1846

[1846-09-29   Original]
[links]
Sitzung d. StadtV. am 29.n Septbr 1846.
Gegenwärtig. Kreyß. Stiehl. Rößner  Dietzel, Krumbiegel, Johne für Heimrich  Naupert für Putzger, Laudel für Bachmann  Carl Friebe für Haupt
[rechts]
Gegenstände.
1)         Vortrag über den vom Stadtrathe eingesendeten Entwurf des revidirten Localstatuts.
Beschluß: Hierzu folgende Bemerkungen an den Stadtrath gelangen zu lassen:
a)        ad §3.d. neuen Entwurfs: die Bestandtheile d. Stadtvermögens sind im neuen Loclstt? besser[er] Uebersicht wegen, namhaft zu machen.
b)       ad $7. Ist nicht auf zu nehmen, weil die darin enthaltene Bestimmung eine das Auf- und Fort?kommen armer Bürgersöhne unverdient erschwerend ist.
c)        ad $11. ist unter der Rubrik? „ansäßige Borger“ noch hinzuzufügen: 3, einen alljährlichen Marktzins
d)       ad §12 ist nach den Worten „Seifensiederei“ noch hinzuzufügen: und Brauerei.
e)        ad §16 ist hinzuzufügen: und sind die fertigen Cataster vor Ueberlieferung an den Stadtcassen…? mit der Unterschrift des Bürgermeisters und Vorstands der Stadtverordneten zu versehen.
f)         ad §17 ist hinter den Worten „mit dem Bemerken“ zu setzen: durch Tafeln.
g)       ad $19 statt „allen“: keinen. (zu §46 s, d. ST.O.). (106 s. St.O.).
h)       §26 ist ganz zu streichen, weil derselbe einen dem Sinne d. St.O. nicht entsprechende Beschränkung der Wahlfreiheit und Wirksamkeit der StadtV. dem StadtR. gegenüber, enthält. Ebenso kann für Mundum pp ein festes …rsionalquantum pro anno nicht ausgeworfen werden, sondern höchstens? für den Bogen, weil der wirkliche Verlag des Protocollanten gesteigert oder vermindert werden kann durch die größere oder geringere Bereitwilligkeit des Stadtraths, die Geschäfte durch mündliche Verhandlungen abzukürzen.
i)          §27 ist ganz zu streichen, da man einen Vorstand nicht wegen des Besitzes einer zu Verhandlungen geeigneten Wohnung, sondern wegen seiner geistigen Fähigkeiten zu wählen hat, und soll es danach bei §156 d. St.O. verbleiben.
k)        ad §29. Weil in der hiesigen Bürgerschaft vorzugsweise sehr wenige Personen sind, welche die Beschlüsse d. StadtV. in geeigneter Weise zusammenfassen, protocolliren und dem StadtR. mittheilen können und von diesen wenigen gewiß nur durch Zufall einer oder der andere ins Colle[gium] der StadtV. gewählt wird, also oft ganz die StadtV. dem, mit einem befähigten Protocollanten versehenen Rathe nicht im schriftlichen Geschäftsgange gewachsen wären und verständlich genug sein dürften; endlich, seit Jahren der Stadtrath streng vermieden hat, mit d. StdtV. mündliche Verhandlung zu pflegen, wodurch eine zum Nachtheile der Commun außerordentliche Verzögerung und Verwicklung d. Geschäfte factisch entstanden ist, so bedarf dieser § eine wesentliche Berücksichtigung und dürfte wohl am zweckmäßigsten also umzufehlen? sein: Am 1sten Tage jedes Monats, oder wenn dieser auf einen Sonn= oder Feiertag fällt, am nachfolgendem Wochentag findet eine gemeinschaftliche ordentliche, mündliche Berathung über die beiderseitigen Verträge zwischen Rath u. StadtV, im Rathsitzunglocale statt.
In die den gemeinschaftlichen Berathungen folgenden Beschlußnahmen d. StdtV., hat sich ohne besondere Veranlassung durch den Vorstand, kein Rathsmitglied einzumischen.
Die Beschlußnahmen d. StdtV. werden hierbei durch ihren Vorstand geleitet und dem Rathe zu Protocoll gegeben, welches die StdtV. mit zu vollziehen haben.
[1846-09-29a   Original]
l)          ad §32 ist zwischen die Worte „diesem …….. nachgelassen“ einzuschalten: und dadurch die städtischen Geschäfte nicht vernachlässigen.

m)    §33 ist im Eingange folgendermaaßen umzuändern: zu §191 und 195. der Bürgermeister, welcher in Zukunft vor seiner Wahl glaubhaft den Wählern nachzuweisen hat, daß er einen Aufsatz in deutscher Sprache sinnverständlich und orthographisch richtig zu verfassen versteht, erhält ohne weitere Accidentien eine jährliche Besoldung von 30[Taler]; der Stadtrichter, Rathmann und Rathsprotocollant dagegen 200[Taler] und sollen bei ……… gelten.
Noch hinzuzufügen sind die Worte: die Wahl eines Stadtrichters geschieht, da derselbe zugleich Rathmann ist, in gemeinschaftlicher Raths- und StdtV.sitzung und zwar in der Maaße, daß bei aukertirder? Meinungsverschiedenheit der Bürgermeister die Stimmen der einzelnen Sitzungsmitglieder, ohne Rücksicht welchem Collegio diese angehören, einsammelt, worauf das §163 d. St.O. bestimmte Wahlverfahren befolgt wird.
n)       ad § 40 ist ad 1 sub d statt der Worte „aller drei Jahre eine neue Uniform“ zu setzen: alljährlich 5[Taler] Bekleidungsgelder.
o)       ad § 41. ist neben „§213“ nachzufolgen: §253 und §268; - Unter der Rubrik 1., statt „Bürgermeister“: einem Rathsmitglied; und nach den Worten „zwei StadtVerordneten“ noch: und dem Armenarzte; am Schlusse nach den Worten „Erinnerungen“: und behufs Abfassung des Haushaltsplanes ihre collegialisch ermittelten Bemerkungen der Rechnungsdeputation schriftlich oder mündlich pp -
sub 2, möge das Wort „unbesoldeten“ wegfallen und nach dem Worte „zeitig“ eingeschaltet werden: durch collegialische Berathung auf den übrigen Deputationen. Nach Schluß von No 5. ist noch beizufügen:
6.) für das Polizeiwesen, deren Wirkungskreis sich insonderheit auf polizeiliche Einrichtungen und Verfügungen, bei welchen nicht Gefahr im Verzuge ist, zu erstrecken? hat (z.B. Feuer=, Gasthof=?, Bau=, Strassen=, Armenpolizei), ebenso auf Feststellung gewisser Grundsätze bei Erlaubnißertheilung zu öffentlichen Vergnügungen, öffentlichen Aufzügen, Tanz= und Concertabhaltungen pp. Die Deputation hat sich in die curranten polizeilichen Geschäfte, in jedem speziellen Falle, nicht zu mischen z.B. in die Paßpolizei, Hausier= und Logiszettel, wohl aber steht es ihr frei, über hin und wieder wahrgenommene Uebelstände und Mißbräuche bezüglich dieser currenten Geschäfte mit dem speziellen Polizeiverwalter sich in Vernehmen zu setzen, die Feststellung gewisser Grundsätze und Normen mit demselben zu berathen und bei differenter Meinung, Berichterstattung zu veranlassen.
Alle Deputationen haben nur nach, durch gemeinschaftliche Berathung gefaßten

[1846-09-29b   Original]
vor Ausführung vom Stadtrathe zu genehmigenden Beschlüssen zu handeln und im Falle einer Meinungsverschiedenheit sich nach der Stimmenmajorität zu richten, wobei dem Vorstande bei Stimmengleichheit …derisiv zusteht. Ueber die gepflogenen Unter?handlungen sind Protocolle aufzunehmen und auf Erfordern competenten Behörden vorzulegen. Rechnungen sind von der betreffenden Deputation vor Auszahlung gemeinschaftlich zu unterzeichnen.
p)       ad § 44. nach den Worten „welche“ ist einzuschalten: niemals.

2)        Publication des stadträthlichen Schreibens vom 25.n Septbr 1846 betreffend
Anzeige wegen der ausscheidenden Stadtverordneten
                            des                          Ersatzman. Schneider
Aufforderung Losung unter den fünf Ersatzmännern wegen Austritts
Aufforderung aus dem Mittel d. StdtV. die Wahl?deputation zu ernennen.
Beschluß: Laudel, Naupert, Johne, Friebe, Hofmann sollen durch das Loos beurkunden, wer ausscheidet. Das Ergebniß der Losung ergab Naupert’s Austritt.
[Anmerkung links] Hier trat? nachträglich? der StadtV. H Putzger und der Ersatzm. H Hofmann ein
Einstimmig wurden als Wahldeputirte gewählt Kreyß, Dietzel und Rößner.

3)        Anzeige des Stadtraths (lt Schreiben vom 26.n Septbr. 1846 daß er wegen der Kirchhofsmauerrestitution aus den geführten Gründen bei dem früheren? Beschluße des Stadtraths bewende.
Beschluß: das Monitum tro[t]z der stadträthlichen Bescheids?gründe, so wie dem dazu gestellten Antrag nicht zurückzuziehen, weil nach? §271 d. St.O. derartige eigenmächtige Handlungen der Schuldeputation seitdem die Städte Ordnung ins Leben getreten nicht denkbar sind, dagegen zu betigen daß diese Angelegenheit der Co… der K. … Schulbehörde gebricht? und
[1846-09-29c   Original]

und deren Ansichten aus be… etwaigen Bri… mitzutheilen.
4, Anzeige (ibidem) daß Ruscher, Reimann u Lößnitz in angetragener Weise durch den Stadtrath verwiesen worden sind.
Beschluß bewendet
5, Anfrage (ibidem) ob diesseits dem Rathsdiener Johne zu seiner neuen Uniform ein Beitrag von 5[Taler] bewilligt wird.
Beschluß wird bejaht.
6, Uebersendung des Haushaltsplans 1847 zur Monitur.
Beschluß: ist nichts zu moniren.
7. Vorlegung der Armencassenrechnung d. a. 45 Durchgehung?.
Beschluß, dem Stadtrath folgende Monita zu ziehen
a) Ausgabe Cap?. T.
bei Frau Rostin 35 Wochen a 2…N…  2 p 10 N… angesetzt, dürfte etwa? 2[Taler] 27[ngr.] 5[pf.] belegen?
b) Ausgabe Cep?. II
1[Taler] 29[ngr.] Unterstützungs?gelder bei der Christi… Dinndorf aufgeführt, stimmt nicht mit dem C… No 25 bis 37. sondern nur 1[Taler] 26[ngr.]
c) desgl. 23[ngr.] bei der Wittwe Grunewald 54 bis 60 beträgt 25[ngr.]
8. Vorlegung der Rechnung über die Gelder zur geistlichen Besoldung sowie der Rechnung über die Stadt?pflastercassengelder erstens d. anno 1845 letztern vom Juni 45 bis dahin 46.
Beschluß. erstern zu justifiziren, letztern bis auf die von der …deputation gege… Monita zu justifiziren.
[1846-10-06   Original]
9. Vortrag? wehen sofortiger Einverleibung der Stadtpflastercasse in die Stadtcasse und Anhebung? diesseitiger Bestimmung über besondere Verwaltung
Beschluß. Soll beim Stadtrathe beantragt werden.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenh.Unterschriften]
D Kreyß
Ernst Ludewig Putzger
Constant Ferdinand Hofmann
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Gottlob Friebe
Johan Gottfried Laudel.
Carl Friedrich Dietzel
Carl Gottlieb Rößner
Johann Franz Stiel
Johann Gottlob Johne.
Carl Gotthelf Naupert

Protokoll vom 06.10.1846

[links]
Sitzung d. Stadtv. am 6.n Octbr 1846.
Gegenwärtig: Bachmann   Rößner   Dietzel   Krumbiegel   Stiehl   Kreyß.   Heimrich.   Putzger
[rechts]
Gegenstände:
1.)      Publication eines Schreibens d. d. 2.n Octbr 46 von Fischer & Cons. betreffend Gesuch um Gestellung einer mehrjährigen allwöchentlichen Pfennigsammlung? von den Communicanten? , behufs Anschaffung einer neuen Kirchenglocke und beigebung eines Stadtverordneten behufs Controle des Comites
Beschluß: Fischer & Cons. zu bedeuten, daß di… den Bezi… des Comités ein Hindruzt in den … nicht gealast werden soll, daß  .. [nicht zu entziffern]
dessen … Anzeige abzuwarten ist, wenn ein Deputirter abgeordnet werden soll. Als Deputirter wurde vorläufig bestimmt di.. Vorstand Kreyß.
[1846-10-06a   Original]
2.)     Nachträgliche Vorträge zu Ergänzung des neuen  Localstatuts:
a) Es möge im neuen Localstatut aufgenommen werden, daß die Braucommun, wenn es der ganzen Gemeinde an ausreichendem Wasser in Zukunft gebrechen? sollte?, nicht berechtigt sei, ungeachtet der projectirten Abschätzung, Wasser aus Commun… ausschließlich zu verlangen, und … ein neues Localstatut ausdrücklich ausgesprochen werden, daß die Commun sich das Recht vorbehält, nach Befinden die Wasserablassung an die Braucommun zurückzuziehen.
Beschluß: einstimmig genehmigt.
b) Zum bereits eingesandten Monitum 9 ist zu bemerken, daß statt dessen ein? neues? Conlpatit? eingerückt werde:
Die Bestimmung daß der Bürgermeister ein geeignetes Rathssitzungslocal von seinem Gehalte zu halten hat wird aufgehoben.
Die Sitzungen des Raths und der Stadtverordneten werden in einem vom Stadtrathe zu ermiethenden Local gehalten.
Das Local selbst wird von beiden Collegien in einer gemeinsamen Sitzung bestimmt. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet relative Stimmenmehrheit der gesammten Sitzungsmitglieder, Bei Stimmengleichheit hat der vorsitzende Bürgermeister … decis.
Beim? Stadtrichter ist ausdrücklich zu bemerken, daß derselbe auf Entschädigung für Heizung und Beleuchtung des Stadtgerichtslocals keinen Anspruch zu machen hat.
c) die Sitzung der Stadtverordneten sollen nach Befinden derselben öffentlich gehalten werden können.
[1846-10-06b   Original]

3.)     Anzeige des Stadtverordneten Putzger, daß in Siebenlehn ein 5 Ngr. Brod nach Bestimmung des Stadtraths 4[Pfund] 22 Loth & 3 Q[uart] wiege, wogegen in Tharand ein gleiches Brod 5[Pfund] 13 Loth & ¾ Q[uart] gewicht enthält, also 23 Loth mehr. u. s. w.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen die Brodtaxe zu revidiren, ebenso den Stadtrath zu ersuchen, bei den hiesigen Bäckern ausnahmsweise … manchmal früh vor 6 Uhr polizeilich die Backwaaren? nachwiegen? zu lassen, auch den Vorschlag zu thun, daß künftig bestimmt werde, nicht wie viel ein 5 Ngr. Brod wiegen soll, sondern wie viel das [Pfund] Brod kostet, worauf, wie z.b. in Freiberg, das Brod nur nach Pfunden bezahlt wird.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[eigenh.Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Carl Heinrich Haupt
Johann Franz Stiel
Ernst Ludewig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Friedrich Dietzel.
Ludewig Jacob Heimrich
Carl Gottlieb Rößner
Friedrich August Bachmann

Protokoll vom 28.10.1846

[1846-10-28   Original]
Sitzung der StadtV. vom 28.n Octbr 1846.
[links]
Gegenwärtig:  Stiehl   Puzger   Krumbiegel   Rößner   Dietzel   Heimrich   Bachmann.   Kreyß   Haupt.
[rechts]
Gegenstände:
1, Bescheid? des Stadtraths (lt Schreiben vom 10.n Octbr 1846) wegen der Kosten in Sachen … Braugemeinde, daß dieselbe nicht auf eine Berichterstattung einzugehen bereit sei und diese der Stadtverordnetenschaft selbst zu überlassen.
Beschluß: Bericht Immediat an die Kreis-Direction deshalb zu erstatten.
2,. Anzeige des Stadtraths daß die Armencassenrechnungs= und Pflastercassenrechnungs= Monita zugestanden sind: (laut Schreiben vom 23.n Octbr 46 punct.1.).
3, daß es bei dem übrigen Theile der Stadtverordneten=Anzeige vom 20.n Septbr Seiten des Stadtraths bewende. (ibid.punct 2.).
4, Zurückforderung der Schulcassenrechnung d. anno 1845. (ibid. punct.3).
Beschluß: soll zurückgesendet werden.
5.)     Anzeige daß Seiten des Stadtraths gegen die Ausstellung der Heimatscheine für Aurora Amalie Herbst zu Großenhain
Carl Gottlob Raymann zu Freiberg
Hans Friedrich v. Mangold? Student zu Dresden.
nichts einzuwenden sei (ibid. punct.4.).

6.)     Gesuch des Comitées zur Anschaffung einer neuen Kirchenglocke, dem Comite den Deputirten aus der Stadtverordnetenschaft namhaft zu machen.
Beschluß: soll mündlich durch den Vorstand geschehen.
7.)     Antrag des Stadtv. H. Jac. Lud. Heimrich daß der Stadtrath ersucht werde, Nachricht zu geben wegen der Verhandlung betreffend den Umbau der Schulmauer.
[1846-11-05   Original]

Beschluß: Das Colleg. beschließt allgemein deshalb Nachfrage zu thun.
8.) Vortrag des Stadtv. Heinrich Haupt betreffend die Unannehmlichkeiten welche den Bürgern entstehen durch die stadträthlichen Unterlassung der Anzeige durch Tafeln?, betreffend die Steuertermine und andrer Gefälle.
Beschluß den Stadtrath zu ersuchen, derselbe wolle für die Zukunft um Irrungen Seiten der Bürger zu vermeiden, die dießfallsigen Bekanntmachungen durch Tafel wieder erfolgen lassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[handschriftliche Unterschriften]
D Kreyß
Carl Heinrich Haupt
Johann Franz Stiehl
Ernst Ludewig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Carl Gottlieb Rößner
Carl Friedrich Dietzel
Ludewig Jacob Heimrich
Friedrich August Bachmann

Protokoll vom 05.11.1846

Sitzung der Stadtverordneten vom 5.n November 1846.
[links]
Gegenwärtig: alle außer Stiehl.
[rechts]
Gegenstände:
1.)      Vortrag: daß der neue Steuer-Einnehmer zur Zeit die Steuern wieder falsch eincassire und quittire, und daß demselben neue Instruction, nach seiner Behauptung, über die spezielle Führung seiner Geschäfte noch fehle.
Beschluß: zu beantragen:
Der Stadtrath wolle den Steuereinnehmer eine gedruckte Geschäftsanweisung für die Localsteuer Einnehmer im König[reich] Sachsen verschaffen und demselben anweisen, bei Verrechnung, Eincassirung und Quittirung der terminlichen Bruchteilspfennige auf § 9 dieser
[1846-11-05a   Original]

Geschäftsverrichtung? zu verfolgen. Bei … Quittungsbuch des Bürgermeister Haupt, weiß die falsche B… auf.
2.)     Vortrag des diesseitigen Armendeputirten daß der Seilermeister Bernhard 8[Taler] 10[ngr.] 8[pf.] Amtsbestand an die Sportelcasse d.K.J[ustiz] A[mts]  Nossen zu binnen 8 Tagen zu entrichten habe, und Gesuch desselben beim Stadtrathe zu beantragen, derselbe wolle in Betracht des Umstands, daß Bernhard eigentlich nichts an seinen …schen und eine starke Familie zu ernähren habe bei einem Gewerbebetriebe, welcher ihn kaum das nöthige Brod erschafft, bevorworte, daß  … Kosten terminlich abl.. kann.
Beschluß in der beantragte Weise zu verfahren?.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[Handschriftlich]
D Kreyß Vorstand
Ludwig Jacob Heimrich.
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner.
Carl Heinrich Haupt.
Christian Friedrich Krumbiegel
Ernst Ludewig Putzger
 

An die K. H. Kreis Direct. Leipzig.  (lt. Beschluß vom 28.n Octbr 1846 pct. 1.)
Die StadtV. hat anfangs vorigen Jahres wegen einer künftigen Besteuerung des nach dem jetzigen Localstatut, von städtischen Oblasten? freien Brauhauses, Anträge und Anfragen gestellt, deren stadträthliche Beantwortung nicht hinlänglich die aufgestellten, vielleicht auch nicht ganz verständlich ausgesprochenen diesseitigen Zweifel aufklärten, und wobei die StdV. vom StR. sofort zu den Kosten verurtheilt wurden. Diesen Bescheid haben d. StdV, welche damals grade in der Sitzung waren, in Folge der gänzlichen Rechtsunkunde, in welcher die einzelnen Mitglieder durch die stadträthliche Vorenthaltung der ihnen bei ihrer Bürger…tung nach $ 57 d. St.O. auszuhändigenden Exemplare d. St. O. und in Ermangelung von Einwänden, leider genehmigt und sollen selbst bezahlen. Eine hierauf bezügl. Vorstellung beim Rathe und Gesuch und Berichterstellung hat der StdtR. auf Grund eingetreten Rechtskraft abgeschlagen, uns aber angewiesen selbst …brichten?. – Wir ersuchen demnach d. K. Hohe K.Dir. Hochdieselbe wolle sich gütigst hierüber die Acten kommen lassen und die StdV. der unverdienten Kostenentrichtung entheben.
Siebenlehn d. 7.n Novbr 1846                     die Stadtverordneten                    Kreyß. Vorstand

Protokoll vom 16.11.1846

[1846-11-16   Original]
Sitzung d. Stadtverordneten vom 16.n Novbr. 1846
[links]
Gegenwärtig   Ernst Putzger   Heinrich Haupt   Ludwig Heimrich   Carl Friedr. Dietzel   August Bachmann   Carl Rößner.   Franz Stiehl   Camillo Kreyß.
[rechts]
Gegenstände:
1)         Schriftliche Erklärung des Stadtraths (lt Schreiben vom 6.n Novbr. d.J. punct.1.) wegen der Schulmauer und derer angeblicher unrichtiger Bauert, so wie der unrichtigen Bezahlung der dabei vorgekommenen Arbeiten.
Beschluß: beim Stadtrathe zu beantragen, derseleb wolle Vogten die Richtigkeit seiner Angaben in der Rechnung, der jetzigen Baudeputation nicht aber einem einzelnen Mitgliede derselben, nachweisen lassen.
2)        Schriftliche Erklärung des Stadtraths wegen der diesseits beantragten Bekanntmachung durch der Steuerentrichtungstermine durch Tafeln, und daß der Stadtrath in dem Antrag theilweise willige.
Beschluß: soll bewenden.
3)        Schriftliche Anfrage des Stadtraths (ibidem punct.3 und 4) wegen Beschaffung des Geldes zur Marktpflasterung und wegen Auss. Nichtausschreibung der Pflasteranlage in diesem Herbst.
Beschluß: Soll dem Stadtrathe zu erkennen geben werden, daß der StdV[erordnetenschaft] überhaupt noch nicht bekannt ist, wie das übrige Geld zur Marktpflasterung beschafft werden soll, und daß die Stadtv[erordnetenschaft] nach Einverleibung der früher besonders bestandenen Pflastercasse in die Stadtcasse, Aufhebung einer besondern Verrechnung dieser ehemaligen Casse, die Eincassirung besonderer Pflasteranlagen nicht anerkennen kann, sondern daß nur von einer, wegen Pflasterung des Marktes nöthig werdenden Erhöhung der Communanlagen die Rede sein kann. Ebenso sind seit jener Einverleibung, die Raths…gebühren und Hundesteuer nichts als Stadtcassenbeiträge.
[1846-11-24   Original]

4)        Antrag, daß wegen der Nichtbeantwortung der diesseitigen Anträge vom 6n Octbr. d.J. betreffend die Leichtigkeit der Brodwaaren an die H. Amtshauptmannschaft  die Bitte gerichtet werde, die hiesige Brodtaxe mit denen der Nachbarstädte wenigstens in … gleichzustellen.
Beschluß: soll ausgehrligt? werden
Vorgelesen, genehmigt und nicht mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
D Kreyß.
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner
Carl Friedrich Dietzel
Ludwig Jacob Heimrich
Johann Franz Stiehl
Carl Heinrich Haupt.
Ernst Ludewig Putzger.

Protokoll vom 24.11.1846

Sitzung der Stadtverordneten am 24.n Novbr 1846.
[links]
Gegenwärtig: Rößner   Dietzel   Stiehl   Kreyß   Putzger   Krumbiegel   Heimrich   Carl Friebe Ersatzm. für Bachmann   Haupt.
Entschuldigt Bachmann
[rechts]
Gegenstände:
1)         Vortrag: wegen der noch unerledigt gebliebenen Anfragen, Anträge und Vorstellungen, die Antworten zu excitiren, namentlich wegen:
a, der Preußgerschen Steuermehrerhebungsdifferenz;
b, der Untersuchung gegen Preußger wegen wiederholter? Mehrerhebung vorgezeigt? am 22/5. d.J.;
c, der fehlenden Anzeige wegen erfolgter Zuschreibung der jährlichen? Steuerbeiträge in die sämtlichen Quittungsbücher in der beschlossenen und genehmigten Maaße;
d, wegen des noch nicht erfolgten, aber mehrfach z.b. am 18.n Aug. und 5n Septbr. d.J. beantragten Wiederaufbau der nöthigen Kirchhofsmauer.
e) wegen beantragten Ersatz für Kosten, aus der Schulcasse verlegter Kosten in Folge versäumter Einsendung der Schulcasserechnung nach? Breitenbach.
[1846-11-24a   Original]
f) wegen fehlender Zusicherung, daß die im stadträthlichen Schreiben vom 12/9. 46 zugesicherte Taxation an? die Baudeputation, w? Bezahlung der vom Rathmann Ruscher, der Gemeinde auf unerlaubte Weise entnommene Wasserröhre, erfolgt sei;
g) wegen fehlender Antwort, wie es sich mit der städtischen Wasserdifferenz verhält;
h) wegen der gezogenen? Monita über die Armencasserechnung d. anno 45.
i) wegen der gezogenen? Monita über die Stadtcassenrechnung d. anno 45;
2). Vortrag wegen Entbindungen unverehelichter hierorts heimathsangehöriger Person weiblicher Individuen.
Beschluß beim Stadtrath zu beantragen, derselbe wolle die bereits entbundenen Mädchen, deren Väter nicht bekannt sind, namentlich z.b. die Naumannin, Wilhelmine Löwe und f.m. ingleichen sehrgrn? Personen? von welchen vorauszusetzen ist, daß deren Kinder? dereinst der Commun zur Last fallen können z.b. die Spindlerin, in geeigneter Weise befragen und Maaßregeln treffen, daß die Gemeinde Siebenlehn vor künftigen Allmosenzigiration bewahrt werde.
3.)     Vortrag, wegen freiwilliger Abtretung der voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei an den Staat unter gewissen Bedingungen.
Beschluß: durch das angefertigte Schreiben an den Stadtrath deshalb Anträge zu stellen, und dabei die, daselbst sub I. bis V erwähnte Bedingungen festzustellen.
[1846-11-24b   Original]
Schreiben an den Stadtrath die städtische voluntaire Gerichtsbarkeit betreffend.
die StadtV. sind nach der Revision des Localstatuts durch genaue Ueberlegung und Berathung zu der Ueberzeugung gelangt, daß das Realrecht welches in Gemäßheit der confirmirten Rathsordnung vom 7.n November 1807. die Stadt Siebenlehn besitzt, die voluntaire Gerichtsbarkeit so wie die Sicherheitspolizei selbst und auf eigene Rechnung auszuüben, für die Gemeinde Siebenlehn ein Vortheil niemals gewesen, niemals sein wird und höchstens eine theuer jährlich bezahlte Bequemlichkeit genannt werden kann.
Eine Bequemlichkeit ist dieses Recht für die Gemeinde, als die Geschäfte bei Kauf= und andern Contracten, so wie bei andern in die voluntaire Gerichtsbarkeit einschlagenden Sachen zur Zeit im Orte selbst abgemacht werden können. Theuer bezahlt wird eben diese Bequemlichkeit, wenn man in Erwägung zieht, wie ungleich die Ausgabe zur Bestreitung dieser Verwaltung ist, gegen die Einkünfte, welche dieselben, ungeachtet aller Bemühungen, diese so hoch zu bringen, wie möglich, der Stadtcasse berechnet; wenn man erwägt, wie wir dadurch bisher nicht etwa Ueberschüsse in die Stadtcasse erlangten, sondern vielmehr wesentliche Zuschüsse aus derselben liefern mußten.
Allerdings haben wir bisher in dem guten Glauben gestanden, daß die jährlich vom Stadtgerichts= und Rathssporteleinnehmer überlieferten kleinen Ueberschüße z.b.
im ersten Semester 1844              14.[Tl.]  18.[ngr.]  8[pf.]
    zweiten                      10.         17.               6.
    ersten                     1845             18.            9.                8.
    zweiten                       8.           6.                8.
    ersten                      1846              6.          26.               5.
Ueberschüsse wären, welche uns durch den Besitz dieses Realrechtes erwachsen sind.
Dieser Glaube war aber ein Irrthum, denn in diesen Rechnungen wurden nicht nur die Einkünfte verrechnet, welche durch den Besitz dieses Realrechtes erwachsen, sondern auch diejenigen, welche, wenn wir dasselbe nicht besitzen, durch die anderweite? Geschäftsführung des Stadtraths in die Stadtcasse fließen.
[1846-11-24c   Original]
Wie unvortheilhaft diese Recht sich für die Gemeinde verinteressirt, muß sofort einleuchten, wenn man erwägt: daß, weil unter den frühern Stadtrichtern die Verrechnung der gesammten Rathssporteln genau so war, wie jetzt, und dieselben, aus milder Nachsicht gegen die fast durchgängig arme Einwohnerschaft, mit der Liquidation und Eintreibung der Sporteln nicht so streng verfuhren, bisweilen nach Verbrauch aller Stadtgerichts= und aller Rathssporteln ungeachtet des früher mit? geringen? Aufwands? doch noch der Bedarf des Stadtgerichtsaufwands durch Zuschüsse aus der Stadtcasse gedeckt werden mußte; wenn man ferner erwägt: daß bei der jetzigen strengsten Eintreibung und Nachcassirung die aus jener Zeit verbliebenen Sportelreste, die gemeinschaftliche Einnahmen derselben und des gesammten Stadtgerichts= und gesammten Rathssporteln, doch nicht mehr als die oben angeführten kleinen Ueberschüsse an die Stadtcasse abzuliefern gestattet.
Man ziehe z.B. vom ersten Semester d. Jahres = 6[aller] 26[ngr.] 5[pf.] sogenannten Ueberschuß, zuvörderst die bei Nichtausübung des Realrechtes bleibenden Rathssporteln z.B. für Concessionsertheilungen aller Art, Attestationen, Verpflichtungen, Hausirzettel pp ausstellunge und s. weiter, dann aber auch die eingetriebenen Reste ab, sogelangt man zu dem Resultate, daß die Annahme von Ueberlieferung baaren Ueberschußes, in Folge Ausübung dieses Realrechtes, eine reine eingebildete, dagegen der Zuschuß aus der Stadtcasse für eine so kleine und arme Gemeinde, wie Siebenlehn, ein sehr empfindlicher gewesen ist.
Durchsieht man auf diese Weise, alle Sportelrechnungen der früheren Zeit, so gewinnt man die traurige Ueberzeugung, daß, solange wir das genannte städtische Realrecht durch einen juristischen Stadtrichter und Rathmann haben verwalten lassen, Siebenlehn durch diese Verwaltung niemals einen baaren Gewinn gehabt hat, dagegen für Unterhaltungskosten nach und nach ..mäßig eine große Summe aufzubringen genöthigt gewesen ist.
Nicht weniger ist in Erwägung zu ziehen, daß seit Einführung der allgemeinen Städteordnung, die Stadtgerichtsgeschäfte sich
[1846-11-24d   Original]
allmählich zum Nachtheil der Stadtcasse bedeutend vermehrt haben, und dadurch die Gemeinde zu erheblichen außerordentlichen Ausgaben veranlaßt wurde. So mußte z.B. wegen der neuen Steuergeschäfte pp dem Stadtrichter ein jährliches Aequivalent von 20[Taler] besonders zugeliefert, nicht minder wegen Anfertigung des Grund= und Hypothekenbuchs, außerdem für jedes Folium, vom Staate der Stadtgemeinde aus zu zahlenden 10[ngr.] (bei 400 Folien 133[Taler] 10[ngr.]), noch für jedes Folium eine besondere Vergütung von 5[ngr.] mithin bei 400 Folien, 65[Taler] 20[ngr.] aus der Stadtcasse versprochen werden - ; eine Ausgabe, die, ersteres eine Einnahme, die wir wegen zu geringer Besoldung unsres Rathsgelehrten demselben, anstatt der Stadtcasse zufließen lassen mußten; letzteres eine Ausgabe, die im nächsten Jahre ermöglicht werden muß, beides zusammen aber ein Deficit für d. Stadtcasse von ungefähr 199[Taler]. [Bemerkung: Camillo, Camillo! Die Summe der beiden Beträge ist genau 200 Taler!]
Voraussichtlich ist auch daß der heutige Stadtrichter gar oft noch ähnliche Postulationen wegen Entschädigung machen wird und muß, aber wegen vermehrter Geschäfte und seiner unverhältnißmäßig geringen Besoldung, und daß wir es ihm nie abschlagen können, wie dann auch bereits jetzt schon derselbe für mandam? pp., ohne die Verlagsentschädigungen statt im Anfange nichts, später 40[Taler], jetzt 100[Taler] verlangt und erhält.
Aber auch in anderer Beziehung ist dieses Realrecht keine Wohlthat für unsre kleine und arme Einwohnerschaft.
Betrachten wir zuvörderst die Existenzmittel eines hiesigen Stadtrichters und juristischen Rathmanns, so bestehen dieselben in einem Gehalte von 200[Taler] und der Erlaubniß nebenbei, insofern derselbe Advocat ist, außerhalb Siebenlehns juristische Praxis zu treiben, wenn wir nämlich von der obenerwähnter anderweitigen Belastung der Stadtcasse, derer nicht im Localstatut gedacht ist, zu der aber am Ende die Gemeinde ebenso gut verpflichtet ist, absehen wollen.
[1846-11-24e   Original]
Jedermann weiß es und die Erfahrung hat es gelehrt, daß kein Stadtrichter Siebenlehns bisher zu einer solchen advocatorischen Praxis gelangen konnte, die ihn mit Einschluß seines Stadtrichterlichen Fixi von 200[Taler] für sich und eine Familie ein, seinem Standte angemessenes Auskommen sicherte, und daß der Grund hiervon vorzüglich in der Nähe der, mit einem Königl. Justiz-Amte und einer Menge gediegener Juristen versehenen Stadt Nossen liegt.
Daher kam es auch, daß ungeachtet der 200[Taler] festen Besoldung ein hiesiger Stadtrichter, so lange derer hier wohnhaft waren, kaum das Nothdürftige zur standesgemäßen Unterhaltung seiner Personlichkeit erschwingen konnte, und diejenigen, welche Familie hatten, alle ohne Ausnahme, nach  ihren eigenen Versichern, bedeutend aus ihren Privatvermögen zugesetzt hatten und über lang oder kurz ihre hiesige Stellung mit einer bessern zu vertauschen streben mußten.
Ferner: der geringe Gehalt, die geringen und unsichere Aussicht auf Nebenerwerb durch advocatorische Praxis, sind Schuld, daß um die Siebenlehner Stadtrichterstelle sich kein älterer und in derartigen Geschäften practisch erfahrener Jurist bisher beworben hat, noch jemals bewerben wird, weil jeder, der bereits durch Praxis juristische Erfahrungen in genügenden Maaße erworben hat, und in größeren amtlichen Stellungen sich fortzukommen getraut, nur nach diesen strebt, und sich in eine so kleine Stadt, die baar aller höhern geistigen Genüsse ist, und ohne Aussicht auf ein, diesen Uebelstand nach individuellen Ansichten vielleicht milderndes, gutes Auskommen, den Beamten läßt, sich auf die Dauer nicht setzen wird.
Die Siebenlehner Stadtrichterstelle wird demnach für alle Zeiten blos eine Uebungsstelle für junge, im Justiz= und Administrativ Fache noch ungeübten Juristen
[1846-11-24f   Original]
bleiben, die hierorts Erfahrungen sammeln und, wenn sie diese gesammelt haben, Siebenlehn wieder verlassen wollen, um sie anderwärts sich besser bezahlen zu lassen.
Bekannt ist aber, daß solche Erfahrungen selten auf Kosten der noch wenig geübten Beamteten, sondern vielmehr auf Kosten der Gemeinde gesammelt werden, ein Umstand der eine Gemeinde, die so arm wie Siebenlehn ist, wieder schmerzlich drücken muß.
Faßt man das bisher gesagte zusammen, so ergiebt sich die Richtigkeit, daß die seitherige eigene Verwaltung der städtischen voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei durch einen eigens deshalb angestellten Stadtrichter und juristischen Rathmann, wegen des dazu erforderlichen Aufwands und der übrigen erwähnten Verhältnisse, weder ein Vortheil noch eine Wohlthat für unsere Gemeinde ist, noch jemals sein wird.
Anders verhält sich’s mit dem Staate, der, wenn er dieselbe durch das Königl. Justiz-Amt Nossen verwalten läßt, einen  fgedern  Beamten deswegen nicht zu besolden braucht, und, wenn auch ein einfacheres Verfahren für vielen Sachen befolgt wird, immer noch einen wesentlichen Vortheil von unserer städtischen Gerichtsbarkeit pp ziehen wird.
Wir haben deshalb den einstiimigen Beschluß laut Sitzungsprotocoll vom heutigen Tage gefaßt: das Realrecht der Stadt Siebenlehn innerhalb ihres Grenzbezirks, die voluntaire Gerichtsbarkeit und Sicherheitspolizei selbst verwalten zu lassen, unter nachstehenden bescheidnen Bedingungen freiwillig an den Staat abzutreten
[1846-11-24g   Original]
I.,
Die Ausübung der voluntairen Gerichtsbarkeit und Sicherheitspoizei über Siebenlehn wird künftig durch das Königl. Justiz-Amt Nossen verwaltet;
II.,
Der Geschäftskreis des Stadtraths und der Stadtverordneten wird ähnlich dem, wie er jetzt zu Nossen besteht, regulirt, und umfaßt keine geringere Ausdehnung;
III.,
Der dermalige Stadtrichter und juristische Rathmann wird fernweit? durch den Staat in solcher Maaße versorgt, daß der Stadt die Verpflichtung und neuer Pensionirung oder Quieszirung nicht? verbleibt;
IV.,
Zu der künftig an bestimmten, nach Befinden 1-2mal des Monats anzuberaumenden und möglichst in Gemeinschaft mit den Stadtverordneten zu haltenden Rathssitzungen, wird ein befähigter Protocollant aus de, K. Justizamte Nossen delegirt, ohne daß dafür der Stadtcasse ein Aufwand erwächst;
V.,
Wegen des hierdurch erweiterten Geschäftskreises des Bürgermeisters und deshalb nöthiger Erlösung seines, bisher 30[Taler] ausmachenden Gehaltes, wird demselben aus Staatsmitteln andern? 30[Taler] jährliche Gehaltszulage gewährt, Vorläge? dagegen aus der Stadtcasse restituirt, -
Indem wir hierdurch eine Vereinfachung und Siebenlehn angemessenere Führung der obrigkeitlichen Geschäfte herbei zu führen beabsichtigen, die Stadt neuer Last entbinden und dem Staate nutzen wollen, ersuchen wir hierüber den Stadtrath:
Derselbe wolle die bereits zur Revision des Localstatuts
[1846-12-12   Original]
eingerichteten diesseitigen Propositionen … bis auf weiteres auf sich beruhen lassen, dagegen diese Angelegenheit in Erwägung ziehen, sich von dem angeführten ebenfalls überzeugen, im Fall des Nichteinverstehens uns Seine Bedenklichkeiten zur weitren Erwägung mittheilen, im Fall des Einverständnisses aber sofort die nöthigen Anträge unmittelbar beim Königl. Hohen Justiz-Ministerio anbringen.
Siebenlehn d. 24 Novbr 1846.      die Stadtverordneten und Camillo Kreyß Vorstand
Vorgelesen genehmigt und mitunterschrieben
[Unterschriften eigenhändig]
Camillo Friedrich Kreyß Vorstand
Johann Franz Stiehl
Carl Gottlieb Rößner
Ludwig Julius Heimrich,
Carl Friedrich Dietzel
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Gottlob Friebe
Ernst Ludewig Putzger

Protokoll vom 12.12.1846

Sitzung d. Stadtverordneten am 12.n Decbr. 1846.
[links]
Gegenwärtig.   Kreyß   Putzger   Heimrich   Dietzel   Bachmann   Rößner   Johann Felsch für Stiehl   die übrigen entschuldigt.
[rechts]
Gegenstände der Verhandlung
1.)      Public. eines Stadträthlichen Schreibens vom 25.n Novbr. d.J., enthaltend Antwort auf die Sitzungsanzeige der Stadtv. vom 5.n Novbr. nämlich:
2.)     Mittheilung (ibidem ad. p.1.) durch den Stadtrath, daß der Steuer Einnehmer sich selbst eine Geschäftsanweisung anschaffen wird und wegen vorschriftsmäßiger Erhebung der Bruchtheilspfennige beschieden werden soll.
Beschluß: bewendet.
[1846-12-12a   Original]
3.)     Mittheilung (ibid.ad.2.) durch den Stadtrath: derselbe habe das gewünschte Bernhardsche Zeugniß ausgestellt.
Beschluß, bewendet.
4.)     Anzeige (ibidem) des Stadtrathes, daß den 3.n Decbr. d. J. a ff. Tage die Volkszählung allhier vorzunehmen ist, und dieselbe durch einen Stadtverordneten und den Expedienten, wie im Jahre 1840 und 1843, für eine tägliche Vergütung von je 20[ngr.]  vorgenommen werden soll.
Beschluß. die vorläufige Bestimmung des Vorstands, daß der Stadtv. Heimrich dieses Geschäft besorge, wird genehmigt.
5.)     Publication des amtshauptmannschaftl Schreibens vom 28.n Novbr. 46. enthaltend Antwort auf unsere Beschwerde vom 18.n Novbr. 46. wegen zu großer Leichtigkeit der Brodwaare.
Beschluß: Soll bis auf weiteres auf sich beruhen.
6.)     Vortrag des Vorsitzenden, daß eine nachmalige Prüfung der ungeschriebenen Protocolle vom 13.n Januar bis 18.n August 1846 nach dem ersten Originale durch das ganze Collegium vorgenommen wurde, obschon die erwählte? Deputation die Abschrift bereits für justifizirbar erklärt hat. Diese Prüfung wird durch sämtliche Mitglieder vorgenommen worauf der
Beschluß gefaßt wird, die, im Protocollactenstück am 16.n Septbr 1846 erfaßte Registrator gemeinschaftlich zu unterzeichnen und von dato an die Protocollsabschrift als Original anzuerkennen.
7.)     Anzeige des Stadtraths vom 8.n Decbr 46 pct.1. daß wegen des angeblich unrichtigen Schulmauerumbaus die Baudeputation mit Voigt sich zu verständigen bereits berechtigt sei.
Beschluß. das Collegium beauftragt die diesseitigen Baudeputirten auf Grund stadträthlicher Zusicherung mit Voigt deshalb Rücksprache zu nehmen und das Resultat derselben anher zu berichten.
[1846-12-12b   Original]
8.)     Anzeige des Stadtraths (vom 8.n Decbr 46 pct.2.) daß die Ausgabe von 1200[Taler] zur Marktpflasterung, nach dem Haushaltsplan für 1847 ein Ausfall von 960[Taler] 12[ngr.] 9[pf.] gedeckt werden soll durch:
600 .  -  .  -          Darlehn;
 180 .  -  -  -         außenstehende Pflastercassengelder;
   60 .  -  .  -          laufende Einnahmen zur Stadtpflasterung im Jahre 1847;
 120 . 12 . 9          durch Anlage.
Beschluß: dem Rathe anzuzeigen, daß es uns unbekannt sei, was die angeführten „60[Taler] laufenden Einnahmen zur Stadtpflasterung im Jahre 1847“ sind und zu bitten, uns hierüber nähere Auskunft zu geben, wofür diese vereinnahmt werden sollen.
Ferner: 120[Taler] 12[Ngr.] 9[Pf.] durch besondre Pflasteranlage aufzubringen, kann die StadtV. in keiner Weise jetzt zugeben, weil der Siebenlehner Einwohner, an sich durchgängig arm, bei und … der drückenden theuern Zeit schon mit dem allernothwendigsten Lebensbedürfnissen zu kämpfen hat.
Fehlt es demnach an Geld und will der Stadtrath beim Capital auf weiter aufnehmen, so möge derselbe die der Commun zugehörigen, an sich ganz überflüssigen Rathsstände in der Kirche meistbietend verkaufen, wodurch? leicht das Fehlende ergänzt werden wird.
9.)     Anzeige des Stadtraths ibidem, daß derselbe wegen der Preußgerschen Differenz und der Wasserentziehungsdifferenz bei der K. Hohen Kreisdirection nicht excitiren? will, weil keine Gefahr im Verzuge sei.
Beschluß: auf Grund stadträthlicher Excitationsverweigerung, direct und immediat bei der Hohen K. Kreisdirection durch den Vorstand des Collegio zur? Beschleunigung dieser Angelegenheit nachzusuchen.
[1846-12-12c   Original]
10.)  Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß wegen Preußgers wiederholter Mehrerhebung der Holzgeldereinnehmergebühren?, die Stadtverordneten auf die stadträthliche Zufertigung vom 5.n Juni 1846 zu punct 4 zu verweisen sind.
Beschluß. Beschwerde durch den Vorstand über den Stadtrath zu führen, daß derselbe das ihm mitgetheilte Vergehen Preußgers weder selbst in Untersuchung gezogen? hat, noch hat in Untersuchung nehmen lassen.
11.)   Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß die beantragte …schreibung der Steuerbeträge in die Quittungsbücher der Bürger nicht eher beendigt werden kann, als bis nach Vollendung des Hypothekenbuchs.
Beschluß: Soll bis dahin ruhen.
12.)  Anzeige des tadtraths, ibidem, daß die StadtV. wegen der Kirchhofsmauer auf die stadträthliche Zufertigung vom 26.n Septbr. 1846 zu verweisen sind.
Beschluß. Hierbei durch den Vorstand die K. Kirchen= und SchulInspection zu benachrichtigen und zu beantragen, dieselbe wolle den Stadtrath veranlassen?, die in illegaler Weise die Kirchhofsmauerabtragung  veranlassende  anbefehlende, zum Wiederaufbau veranlassen.

13.)   Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß es Sache der Schulinspection sei die Breitenbacher Schulvorstände zum Ersatz der in der Schulcassenrechnung verausgabten 6[Taler] Versäumnißstrafe anzuhalten.
Beschluß: Bewendet.
14.)  Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß die Ruschersche Legehlung der   Wassenröhrn erfolgt sei.
Beschluß Soll, falls diese Röhre, die neun? bezahlt ist, ohne weitere Taxation   durch die Baudeputaion, bewende? .
[1846-12-12d   Original]
15.)  Anzeige d. Stadtraths, ibidem, daß hinsichtlich der über die Stadtcassenrechnung noch obschwebenden Differenzen stadträthlicher Seite den 19.n Decbr. Bericht erstattet werden wird.
Beschluß: bis dahin die diesseitigen Beharrungsgründe ebenfalls einzureichen, und hierzu den Vorstand zu beauftragen.
16.)  Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß derselbe das Interesse der Armencasse. wegen der Gefährdung durch die hierorts neuerlich geborenen Kinder, möglichst wahren will.
Beschluß: bewendet.
17.)   Anzeige des Stadtraths, ibidem, daß derselbe abgelehnt habe, für Guido Herrmann Friedrich zu Magdeburg welcher allhier heimatsangehörig ist, einen Heimatschein fürs Ausland auszustellen.
Beschluß: Zustimmen die StadtV. hier … mit dem Stadtrathe völlig überein.
18.)  Anzeige des Stadtraths ibidem, daß derselbe mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, in Folge einer Eingabe der Hausbesitzer der Neugasse, dieselben der Pflasterungskosten auf der Neugasse zu überheben und Aufforderung zur diesseitigen Erklärungsabgabe hierüber.
Beschluß. dem Stadtrathe zu erwiedern, daß, auch ohne die erwähnte Eingabe zu kennen, und bei aller diesseitigen Unkenntniß mit den Einzelheiten beim Neugassenbau, wir uns nur wundern können, wie jemand im Stadtrathe, ohne besondren Rechtsgrund einen Einwohner zumuthen kann die Planirungskosten eines Theiles eines Gemeindeweges anzusinnen, und – daß hierüber eine? weitre? Erklärung zu ertheilen wir

Protokoll vom 19.12.1846

[1846-12-19   Original]
zur Zeit ganz außer Stand gesetzt sind.

19.) Vortrag betreffend die Einsetzung eines Friedensrichters.
Beschluß: den Stadtrath zu benachrichtigen, daß die Stadtverordneten einstimmig beschlossen haben, einen Friedensrichter für Siebenlehn einzusetzen und beim Stadtrathe zu beantragen, derselbe wolle die Wahl desselben möglichst bald veranlassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Ludwig Jacob Heimrich
Ernst Ludewig Putzger
Carl Friedrich Dietzel
Friedrich August Bachmann
Carl Gottlieb Rößner
Johann Gottlob Johne.

Registratur. d. 13.n Decbr. 1846.
Dato fertigte der Vorstand folgendermaaßen an den Stadtrath aus:
Indem wir dem Stadtrathe den Inhalt des Sitzungsprotocolls vom 12.n d. M., betreffend punct. 8. 14. 15. 18. 19 mittheilen, verbinden wir hiermit das Gesuch: der Stadtrath wolle den darin enthaltenen Anträgen baldmöglichst nachkommen.
(Hierauf folgt die Abschrift von punct. 8. 14. 15. 18. 19. des Sitzungsprotocolls vom 12.n Decbr. 46 nebst den Unterschriften.)                    Kreyß Vorstand.

Dato ist ad punct.10 des Sitzungsprotocolls vom 12.n Decbr 46 an die Hohe Königl KreisDirection ausgefertigt worden, wie folgt:
An die Königl. Hohe Kreis-Direction Leipzig.
Nachdem verschiedene Unordnungen in der Erhebungsweise der H..steuern pp so wie der Holzgeldereinachters? gebühren, und in der Besoldungsweise des Holzgelder= und Steuer=Einnehmers Lebrecht Preußger, gegen die gesetzlichen und … Bestimmungen des Localstatuts, und gegen die gemeinschaftlich vollzogenen legalen Beschlüsse, zur Kenntniß der Stadtverordneten gekommen waren, wurde unter andern dem Stadtrathe, am 31,n Januar d.J. durch die Stadtverordnetenschaft mitgetheilt:
[1846-12-19a   Original]
daß der Holzgelder= und Steuer=Einnehmer Lebrecht Preußger allhier, sich, gegen den Beschluß der Stadtverordneten vom 28.n März 1844, seit längerer Zeit statt 6[pf.] für die Klafter Holz, … 10[pf.] Einnahmegebühren von den Zahlungspflichtigen auszahlen lasse.
und darauf angetragen: der Stadtrath möge Preußgern veranlassen, vom 1.sten Januar 1846 ab nur 6[pf.] pro Klafter wieder zu beziehen.
Am 17.n Febr. d.J. wird, laut Rathsbeschluß vom 14.n Febr. d.J. Preußger Stadtrathswegen beschieden, in Zukunft die Holzgelder Einnahmen wieder für eine Gebühr von nur 6[pf.] pro Klafter und 3[pf.] pro Schock? zu besorgen.
Am 22.n May d.J. wird der Stadtverordnetenschaft vorgetragen, daß Preußger, ungeachtet des stadträthlichen Bescheids vom 17.n Februar, bei der vor kurzen stattgefundenen starken Holzvertheilung doch wieder durchgehends, und selbst von Stadtverordneten, pro Klafter 10[pf.] statt 6[pf.] und für den Schock? 6[pf.] statt 3[pf.] erhoben habe, worauf beschlußgemäß dieses Ungebührniß sofort dem Stadtrathe zur Untersuchung und Bestrafung angezeigt wurde.
Aus uns unbegreiflichen Gründen, und vorgeblich blos weil die Acten wegen Preußgers anderweiter Vergehen in der K. Kreis-Direction lägen, hat der Stadtrath dieses neuen Vergehen Preußgers gegen die Bürgerschaft weder in Untersuchung gezogen, noch sonst etwas dagegen gethan, bis Preußger (nach ungestörter eigenhändiger Correctur aller Steuerquittungsbücher bei der nächsten Steuer Einnahme, in welchen Bücher zugleich die erhobenen Holzgeldergebühren mit verzeichnet sind), seine Stellung als Einnehmer selbst ab= und dem neuen Einnehmer übergeben hat.
Da nun die diesseits beantragte Untersuchung und Bestrafung Preußgers wegen des angeführten wiederholten Vergehens offenbar ganz unabhängig von den, der K. Hohen Kreis Dir. übersendeten Acten, und allein auf Grund einer vorzunehmenden Untersuchung und des in den Rathsprotocollen befindlichen Rathsbeschlusses und Bescheidt, resp. vom 14.n und 17.n Febr. d.J. zu beurtheilen ist, mithin ein Grund zur Verzögerung der Untersuchung dieses
[1846-12-19b   Original]
neuen Ungebührnisses für den Stadtrath nicht vorliegt, d[ieser] aber bis heute, ungeachtet erfolgter Excitation nichts hiergegen gethan hat, so sehen sich die Stadtverordneten genöthigt, über den Stadtrath Beschwerde zu führen, weil deshalb und die K. Hohe Kreis-Direction ergebenst zu ersuchen:
Hochdieselbe wolle dem Stadtrathe dessen Schonung Preußger’s verweisen und das geeignete Verfahren gegen den benannten Steuer= und Holzgeldeinnehmer selbst anordnen wegen dessen wiederholten, die Stadtverordnetenschaft unter Rathsschutz förmlich höhnenden? Vergehens, Selbst anordnen.
Hochachtungsvoll und ergebenst verharren?
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846  die Stadtverordneten und
C. Kreyß Vorstand

 

Dato ist ad p. 9. des Sitzungsprotocolls vom 12.n Decbr 1846 an die Königl. Hohe Kreis Direction ausgefertigt worden wie folgt:
An die Königl. Hohe Kreis Direction  Leipzig.
Wie der Königl. Hohen Kreis-Direction aus den vom Stadtrathe eingesandten Acten bereits bekannt sein wird, ist die Stadtgemeinde Siebenlehn einer großen Calamität durch den unter Siebenlehn befindlichen Gruben= und Stollenbau insofern ausgesetzt worden, als durch denselben ein Brunnen nach dem andern gezapft wird und dadurch die Gemeinde bei Feuersgefahr nöthigen Löschwassers, im Allgemeinen des ausreichenden Wassers, insbesondre aber ihres reinen und gesunden Trinkwassers beraubt wurde.
Da bereits schon seit Anfang des Jahres 1845 auf eine, diese außerordentlich wichtigen Sache im hohen Grade verzögernde Weise endlose schriftliche Verhandlungen gepflogen worden sind, die die Sache sehr wenig beförderten und zwischen welchen oft lange, nachtheilige Pausen eintreten, so reichten am 18.n Septbr d.J. behufs Ausgleichung einer dießfallsigen Meinungsdifferenz zwischen
[1846-12-19c   Original]
Rath und Stadtverordneten, die letztern ihre Beharrungsmotiven, zur …übersendung mit den Acten an die K. H. K. D., ein, und baten, wegen Verkürzung dieser Angelegenheit den Stadtrath am 24.n Novbr. um bescheidne Anregung dieser für die Gemeinde höchstempfindlichen Calamität, bei der Hohen vorgesetzten Behörde.
Am 8.n Decbr. d.J. zeigt uns nun der Stadtrath an, daß er diese Sache nicht anregen werde, „weil keine Gefahr im Verzuge und es mit der Stellung der Unterbehörden nicht vereinbar sei, ohne Not Resolutionen der Oberbehörden zu excitiren“.
Da nun aber, wie der K.H.K.D. gewiß aus der Natur der Sache einleuchten wird, unter den obwaltenden Verhältnissen, wirklich Noth und fortwährende Gefahr im Verzuge ist, auch diese Angelegenheit noch lange Zeit voraussichtlich bedürfen wird, ehe sie zur Erledigung kommt, so erlauben wir uns die K. Hohe Kreis Direction immediat zu bitten:
Hochdieselbe wolle aus Rücksicht auf die Bedrängniß an unserer Bürgerschaft unsere directe Anregung gnädigst verzeihen, die Hohe Resolution beschleunigen, den Stadtrath seine grundlose Verweigerung unsres Gesuchs verweisen, denselben dagegen anweisen, sich dieser Angelegenheit mit dem Größten Eifer in Zukunft zu unterziehen
und sind erbötig, eine selbstverfaßte ausführliche Darlegung der uns durch den Bergbau erwachsenen und noch erwachsenden Nachtheile, durch den Stadtrath, auf Verlangen der Hohen vorgesetzten Behörde einzureichen, aus welcher Hochdieselbe erkennen wird, daß Siebenlehn, in Folge gänzlicher Unterminirung und Wasserentziehung, durch den Bergbau in eine, im hohen Grade bedenkliche Lage bereits für jetzt und für die fernste Zukunft versetzt ist.
Hochachtungsvoll und ergebenst unterzeichnen
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846.   die Stadtverordneten und
Kreyß Vorstand
[1846-12-19d   Original]
Dato ist ad pct.12. des Sitzungsprotocolls vom 12.n Decbr 1846 an die Königl. Kirchen Inspection zu Nossen ausgefertigt worden, wie folgt:

An die K. Kirchen Inspection zu Nossen.
Der Rathmann und ehemalige Schulvorstand Carl Gottlob Ruscher hat nach bloser? Erfragung des H. Pastor Wolf und ohne Zuthun der legalen Baudeputation p.p. im Jahre 1845 die, auf der südlichen Seite des Kirchhofs befindliche, nur wenig defecte Kirchhofsmauer, nach Angabe der Baudeputirten Putzger und Heimrich, ziemlich eine Elle durchschnittlich abtragen, und die Steine eigenmächtig zur Ausbesserung der Schulmauer verwenden lassen.
Da nun hierdurch noch größere Gelegenheit gegeben wurde, die auf dem Kirchhofe befindlichen Gräber durch die Fleischerhunde und Hühner der Adjacenten? zu ruiniren zerstören. auch  deshalb mehrfach Beschwerde geführt wurde, so haben die Stadtverordneten wiederholt beim Stadtrathe beantragt, derselbe möge den, ohne Befragung und Genehmigung der K. Kircheninspection und der gesammten Kirchengemeinde, besagte Kirchhofsmauer demolirenden Rathmann Ruscher veranlassen, diese Mauer wieder ad integram zu restituiren. Allein bisher war alles vergeblich; der Stadtrath nimmt Ruschern in Schutz verlangt die Schulgemeinde „in deren? Nutzen die Kirchhofsmauersteine zur Schulmauer verwendet wären, habe diese eingerissene Mauer wieder aufbauen zu lassen.
Wir ersuchen demnach die K. Kirchen-Inspection Nossen ergebenst dieselbe wolle dem Stadtrath allhier anweisen, Ruschern anzuhalten, die auf seine … Anordnung eingerissene Kirchhofsmauer aus eigenen Mitteln wieder eine Elle erhöhen zu lassen, da ein derartiges Schalten und Walten der Rathmänner mit Kirch= und Communeigenthume,  wie es leider auch in andern Beziehungen aller Augenblicke vorkommt, unzulässig und für die Zukunft durch kräftigere Maaßregeln zu verhindern ist.
Hochachtungsvoll und ergebenst unterzeichnen
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846.   Die Stadtverordneten und
                                            Kreyß Vorstand
[1846-12-19e   Original]
Dato ist ad punct. 15. des Sitzungsprotocolls vom 12n Decbr. 1846 an den hiesigen Stadtrath ausgefertigt worden, wie folgt:
An den Stadtrath allhier.
Unter Bezugnahme auf unsere Zufertigung vom 14n März 13.n und 17.n April, 14.n May d. J., die wir den Stadtrath ersuchen im Originale den Acten beizufügen und unter der Bemerkung, daß wir, des Patzerschen Restes wegen auf die Mittheilung des Stadtraths vom 18n May d. J. beschlußgemäß etwas weiteres nicht geantwortet haben, indem es sich von selbst versteht, daß ein justifizirter Rest, immer ein Rest ist und nicht als als gestrichener Rest zu betrachten ist
endlich
unter dem Anfügen, daß wir wegen der eigenmächtigen Handlung Ruscher's bei Uniformierung des Rathsdieners um so weniger nachzusehen beschlossen haben, als es Thatsache ist, daß mehrere Rathsmänner und namentlich Ruscher auf eine Weise in
Communsachen und mit Communeigenthum schalten und walten welche keinesweges statthaft erscheint und, damit der Commun durch solche Prinzipien kein Nachtheil entstehe, nachdrücklich zu besch..,. erklären wir zur Motivierung unserer Justifications
verweigerung der noch unerledigt gebliebenen Monita aus der Stadtcassenrechnung de anno 1845, etwas besonderes noch anzuführen, weiter nicht nöthig und bitten nur noch der Stadtrath wolle dieser unser Schreiben vom heutigen dato seiner Berichterstattung an die Königl. Hohe Kreis-Direction mit beilegen.
Siebenlehn d. 13.n Decbr. 1846
die Stadtverordneten ad   C. Fr- Kreyß Vorstand

Protokoll vom 29.12.1846

[1846-12-29   Original]
Registratur, Siebenlehn d. 18.n Decbr. 1846.
Dato wurde die, laut Beschluß vom 12.n Decbr d. J. punct. 8. 14. 15. 18. dem Vorstand zur Ausarbeitung übertragenen Ausfertigungen, den in der Sitzung der Stadtverordneten vom 12.n Decbr. anwesend gewesenen zur Durchsicht, Genehmigung und Namensunterschrift vorgelegt. Versch. fol. 41b, 42, 43, 44.
Camillo Kreyß, Stadtverordneter.
Ludwig Jacob Heimrich.
Ernst Ludwig Puzger
Carl Gottlieb Rößner
Johann Gottlob Johne.
[links]
Sitzung der Stadtverordneten vom 29.n Decbr. 1846.
Gegenwärtig: Dietzel   Haupt   Krumbiegel   Stiehl   Kreyß   Johne für Heimrich
Entschuldigt: Heimrich, krank, zu spät,   Putzger krank,   Bachmann krank, zu spät;   Carl Rößner, dringend verhindert.
[rechts]
Gegenstände.
1) Vortrag wegen Ertheilung des Bürgerrechts an den Kaufmann Josef Kessel zu Glauchau aus Frankfurt a/M., unter Bezugnahme auf ein, am 27.n Decbr. d. J. an den Stadtrath sub lege remipionis zu Erklärungsabgabe miteingereichtes Gesuch.
Beschluß. An den Stadtrath zu berichten, wie folgt.
Nachdem der Kaufmann Hr. Moritz Heinrich Benjamin Joseph Kessel aus Frankfurt a/M. um Aufnahme als Bürger in der Stadt Siebenlehn und beziehendlich in den Sächsischen Staats- und Unterthanenverband, sowie behufs Erlangung seines Emigrations-Scheins um Ausstellung einer von der hohen Regierungsbehörde zu legalisirende Aufnahmezusicherung gebeten, jedoch gleichzeitig wegen Mangels der im Mandate vom 13.n May 1831 §8. sub a.) und b.) bezeichneten Erfordernisse um Dispensation gebeten hat, so ist von dem unterzeichneten Stadtverordneten Collegium hierüber heute beifälliger Beschluß gefaßt worden, weshalb wir in betreff der einschlagenden örtlichen
[1846-12-29a   Original]
und persönlichen Verhältnisse, und weil sich H Kessel nicht nur über seine Erwerbsfähigkeit und seinen Vermögensbesitz nach stadträthlicher Versicherung, bereits vollständig ausgewiesen, sondern weil er auch als ein Mann vom unbescholtensten Rufe uns bekannt ist, Herrn Kessels Aufnahme= und Dispensationsgesuch hiermit ohne Bedenken bevorworten und den geehrten Stadtrath um Erstattung beifälligen Berichts ersuchen.
2.) Mittheilung des Stadtraths vom 11.n Decbr. d.J. daß die am 25.n Novbr. d.J. erfolgte Wahl der Stadtverordneten und Ersatzmänner von des Hohen K. Kreis Dir. genehmigt worden sei pp.
Beschluß bewendet.
3.) Vortrag betreffend Excitation des Stadtraths wegen Antwort Beantwortung diesseitiger Anträge bezüglich Abtretung der städtischen Gerichtsbarkeit.
4.) Vortrag des Stadtverordneten Carl Heinrich Haupt, betreffend Nachlässigkeiten des Nachtwächters, welcher öfters des Nachts sich … um 10, 12 und 3 Uhr  … den verschiedenen Stadttheilen hören läßt
Beschluß: Hiervon den Stadtrath zu benachrichtigen und um Abstellung dieser Ungebührlichkeit zu bitten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Johann Franz Stiehl
Christian Friedrich Krumbiegel
C. F. Dietzel
Carl Friedrich Haupt
Johann Gottlob Johne.

Protokoll vom 07.01.18467

[1847-01-07   Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 7.n Januar 1847.
[links]
Bestelltermaßen erschienen:
H. Johann Carl Felsch
„ Gustav Julius Bergmann
„ Franz Stiehl
„ Jacob Ludwig Heimrich
„ Carl Heinrich Haupt
„ Friedrich Krumbiegel
„ Ernst Putzger
„ August Bachmann
„ Camillo Kreyß
[rechts]
Nachdem zuvörderst die Neueingetretenen
H. Kaufmann Bergmann
 „ Nagelschmidt Felsch
 Schuhmachermstr. Stiehl
von dem zeitigen Vorstande eingewiesen, denselben ein Exemplar der Städteordnung, die Verfassungsurkunde und das Localstatut zur Nachachtung übergeben worden war, legte der Vorstand, als solcher, sein Amt nieder und wurde deshalb zu einer neuen Vorstandswahl geschritten.
1, Wahl eines neuen Vorsitzenden.:
   Kreyß. 1.2.3.4.5.6.7.8.
   Bergmann 1.
2. Wahl eines neuen Protocollanten
   Kreyß 1.2.3.4.5.6.7.8.
   Bergmann 1.
3. Wahl eines neuen Stellvertreters für d. Vorsitzenden
   Bachmann 1.2.3.4.5.6.7.8.
   Heimrich. 1.
4. Wahl eines neuen Stellvertreters f.d. Protocollanten
   Bergmann. 1.2.3.4.5.6.7.8.
   Heimrich. 1.
5. Wahl der Rechnungsdeputation:
   Bergmann.
   Kreyß.
6. Wahl der Armendeputation.
   Bachmann
   Stiehl.
7. Wahl der Baudeputation
   Krumbiegel
   Felsch.
8. Wahl der Schuldeputation
   Bachmann
   Heimrich
9. Vorlag eines stadträthlichen Schreibens vom 29.n Decbr. 1846. enthaltend
10. Antwort wegen Aufbringung der 120[Taler] 12[ngr.] 9[pf.] zur Marktpflasterung durch Abpflasterung zweier Ellen
[1847-01-07a   Original]
vor jedem Hause auf Kosten der resp. Hausbesitzer. und durch Zuschlag auf die Communauflagen, sowie die Bemerkung, daß auf Veräußerung der Rathskirchenstände Seiten des Stadtraths nicht eingegangen werden kann.
Beschluß: hierauf zu entgegnen: die Stadtverordneten wünschen bei Gelegenheit der Marktpflasterung, daß die anwohnenden Bürger zwangsweise nicht angehalten werden möchten, 2 Ellen vor ihren Häusern auf eigene Kosten pflastern zu lassen, nicht minder, daß aus bereits in diesseitigem Schreiben vom 13.n Decbr v. J. angegebenen Gründen, die Communauflagen wegen der Marktpflasterung nicht erhöht werden mögen, und für den Fall, daß dieß später geschehen sollte, deshalb der Stadtrath noch besondre Uebereinkunft mit der Stadtverordnetenschaft treffen möge.
11. daß es bei No 14. 15. 18. der diesseitigen Anzeige vom 13.n Decbr. v. J. bewend.
12. Verweigerung der Einsetzung eines Friedensrichters, unter der Angabe daß das Amt eines Friedensrichters künftig vom Stadtgericht und Stadtrathe besorgt werden soll.
Beschluß: deshalb an die Stadtrath[unterpunktet] Königl. Kreis Direction zu berichten und unter Angabe der Motion Hochdieselbe zu ersuchen, Hochdieselbe möge einen gesetzlichen Wahlact durch den Stadtrath veranstalten lassen.
Zur Ausfertigung des Berichts wird der Vorstand beauftragt.
[1847-01-10   Original]
13., Anzeige des Stadtraths vom 2n Januar 1847, daß die K. Kreis D. Leipz. die Wasserentziehungsangelegenheit an die K. Amtshauptmannschaft abgegeben habe.
Beschluß: bewendet.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[echte Unterschriften]
Camillo Kreyß.
Friedrich August Kaufmann
Ernst Ludwig Putzger
Christian Friedrich Krumbiegel
Carl Heinrich Haupt
Ludwig Jacob Heimrich.
Johann Franz Stiehl
Gustav Julius Bergmann
Johann Carl Felsch

Protokoll vom 10.01.1847

An die Königl. Hohe Kreis-Direction Leipzig
ad punct 12. d. Sitz: Protocolls vom 7/1 47.
re.. auf punct 8 d. Sitz. Prot. vom 29/1 47.
Die unterzeichneten Stadtv. haben am 13n Dcbr. v.J. einstimmig den Beschluß gefaßt, für Siebenlehn einen Friedensrichter einzusetzen, und deshalb beim Stadtrathe beantragt, derselbe möge die Wahl desselben möglichst bald veranstalten.
Hiergegen hat der Stadtrath seine Zustimmung mit Stimmenmehrheit verweigert und zwar angeblich weil das Amt eines Friedensrichters mit gutem Erfolge und unendgeldlich[sic] bisher vom hiesigen Stadtgericht und Stadtrathe geübt worden sei und auch fernerhin geübt werden solle, auch man die, nach $50 d. Gesetzes vom 22.n Juni 1846 durch die Bestellung eines Friedensrichters die Stadtgemeinde treffenden Kosten vermeiden wolle.
Wenn nun diesseits aus vielerlei Gründen die Anstellung eines besondren Friedensrichters grade für Siebenlehn für sehr nothwendig erachtet und gewünscht wird, außerdem wenn es zu umständlich erscheint in kleinen Streitsachen zur möglichst schnellen Schlichtung an das Stadtrathscollegium sich zu wenden, welches manchmal in 14 Tagen sich nicht versammelt; man überhaupt der Stadtrath, als solcher, wie uns bekannt ist, bisher sich niemals mit den künftigen Funktionen eines Friedensrichters, sondern wohl … höchstens nur des Stadtrichters damit befaßt hat; wenn wir Bedenken tragen die
[1847-01-29   Original]
Geschäfte des Stadtrichters noch mehr zu vermehren, damit nicht die Verwaltungsgeschäfte, die ohnedieß fast alle zur Zeit, anstatt vom Bürgermeister, vom juristischen Rathmann besorgt werden müssen, zu sehr beeinträchtigt werde; wenn wir in Betracht ziehen, daß der durch Anstellung eines Friedensrichters entstehende Aufwand ein unerheblicher ist gegen den Nutzen, der der Gemeinde daraus entsteht; wenn endlich nach § 7 des erwähnten Gesetzes die Vorstände und Mitglieder der Gerichtsbehörde, so wie die bei letztern angestellten – Protocollanten - - nicht Friedensrichter sein sollen, so können wir uns mit dem stadträthl. Bescheide nicht vereinigen und ersuchen Königl. KreisDirection
Hochdieselbe wolle unserem Beschluße zum Wohl Siebenlehns beitreten und gnädigst anordnen, daß der Stadtrath möglichst bald einen gesetzlichen Wahlact veranstalte.
Hochachtungsvoll unterzeichnen Siebenlehn d. 10.n Januar 1847.
die Stadtverordneten
C. Kreyß

Protokoll vom 29.01.1847

Sitzung der Stadtverordneten am 29n Januar 1847.
[links]
Gegenwärtig:
Haupt  Felsch  Bachmann  Heimrich  Bergmann  Kreyß  Putzger  Krumbiegel
Entschuldigt. Stiehl
[rechts]
Gegenstände
1, der Vorstand trägt einen mündlich angebrachten Antrag des Cantor Fischer vor, ein Schreiben und Gesuch des Comites zur Anschaffung neuer Kirchenglocken, an die K. KirchenInspection. in welchem um Bewilligung von 92[Taler] aus dem Kirchenvermögen, als Zuschuß zu den für die anzuschaffenden Glocken erforderlichen Capital von 449?[Taler] gebeten wird, zu genehmigen und mitzuunterzeichnen.
Das Schreiben (datirt vom 30sten Januar 1847) wird vorgelesen und nach gehöriger Berathung hierüber beschlossenen den Comite [nicht zu entziffern; überschrieben: „Stadtrath“] zu berichten wie folgt:
An den Comite
zur Anschaffung einer neuen Kirchenglocke, und dessen Vorstand H. Cantor Fischer, … hierselbst.
Es ist der Stadtverordnetenschaft durch ein Schreiben des Comites vom 2.n Octbr 1846 bekannt gemacht worden, daß seit Octbr v. J. 15 Bürger sich zu einem Comite vereinigt haben, um durch wöchentliche Sammlungen, aus der Einwohnerschaft nach und nach ein Capital von 300[Taler] zusammen zu bringen, wovon später eine neue Kirchenglocke angeschafft
[1847-01-29a   Original]
werden soll, damit Siebenlehn in einigen Jahren ungefähr, ein dreistimmiges Geläute habe. Auch ist der Stadtverordnetenschaft durch ihren Comitedeputirten Kreyß bekannt, daß ein großer Theil der Einwohnerschaft und auch fast alle einzelnen Stadtverordneten seit Octbr v. J. freiwillige Beiträge abgeliefert haben, wodurch zur Zeit die Summe von ca. 75[Taler] sich angesammelt hat.
… aber ist die Stadtverordnetenschaft darüber in Kenntniß gesetzt worden:
1, ob die freiwillig Steuernden sich auch bereit erklärt haben für das Zusammenkommen der erforderlichen 300[Taler] überhaupt, insbesondere? aber zu der erforderlichen Zeit dem Comite einzustehen, noch weniger
2, ob die Beitragenden überhaupt und besonders zu … die in dem Schreiben des Comites vom 30n Januar d. J. für Aufbringung von 142[Taler] …, als die bereits erwähnten 300[Taler] auch freiwillig und in der erforderlichen Zeit aufzubringen gesonnen sind, und dem Comite dafür gewährleisten wollen.
Es scheinen sonach zur Anschaffung zweier neuer Glocken dem Comie zur Zeit nicht blos 92[Taler], sondern viel mehr circa 275[Taler] zu fehlen, welche allerdings erst eincassirt oder wenigstens garantirt sein müssen, ehe die Stadtverordnetenschaft die Genehmigung zur Zuziehung des Kirchenvermögens aussprechen und höhern Orts be..worten darf.
Obschon nun das Bestreben des Comités als ein sehr löbliches und zu förderndes diesseits anerkannt worden ist, so muß die Stadtverordnetenschaft zur Zeit doch noch Bedenken tragen, das ihr zur Unterschrift zugesendete Schreiben an die K. Kircheninspection, vom 30.n Januar 1847. sofort zu genehmigen und zu unterzeichnen, außerdem der Comite, mit Einschluß der bereits unterzeichneten Stadtrathes und Bürgermeisters, wäre entschlossen, der Stadtverordnetenschaft durch genügende gerichtliche Bürgschaft aus eigenen Mitteln gegen etwaige fernerweite Ansprüche oder Nachtheile, die daraus der Stadtgemeinde erwachsen könnten, Sicherheit zu geben.
Siebenlehn d. 29.n Januar 47. die Stadtverordneten durch Kr.
2., Schriftliche Anzeige des Stadtraths vom 16.n Januar 47, daß der Nachtwächter Günther zur Ordnung verwarnt worden ist. Beschluß bewendet.
3., Schriftliche Anzeige d. Stadtraths (ibidem), daß die excitirte? Antwort auf das diesseitige Schreiben betreffend die Abtretung der städt. Gerichtsbarkeit erst nach Beseitigung der … Jahresschlußarbeiten geschehen kann.
Beschluß. Soll noch 4 Wochen gewartet werden.
[1847-01-29b   Original]
4., Anzeige des Stadtraths (ibidem) daß Johann Gottlob Reymann, Vorstand der Baudeputation sei.
Beschluß bewendet.
5., Anzeige des Stadtraths (ibidem), daß unter den von den Stadtverordneten gestellten Bedingungen, der Markt in diesem Jahre nicht gepflastert werden kann.
Beschluß. bewendet. einverstanden.
6. Wahl der dießjährigen Gewerbe- und Personalsteuer-Deputat., Ergebniß: Bachmann u. Putzger.
Beschluß den Stadtrath hierüber in Kenntniß zu setzen.
7., Vorlegung der Sportelrechnung vom 2.n Semester 46.
Nachdem die beiden diesseitigen Rechnungsdeputirten Bergmann und Kreyß versicherten, daß die Sportelrechnung in Gegenwart ihres Vorstands Liebich von ihm in der Weise durchgegangen wäre, daß sie den Rechnungsableger über eine Menge Nummern eranlaßt? hätten, Auskunft aus den Unterlagen zu geben und alles in Ordnung gefunden hätten, so wurde die Rechnung dem ganzen Collegio vorgetragen.
Hierbei ergab sich folgendes zu erinnern:
Monit.1.
Man vermißt die Verrechnung der vereinnahmten diversen 2[ngr?] 5[pf.] … für ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse. Wo befindet sich dieses Geld?
Monit.2.
Das Stempelpappier ist künftig in größern Quantitäten anzuschaffen, damit die vielfachen Botenlähen? an den Rathsdiener vermieden werden. So ist z.b: der Rathsdiener jeden Monat 1-2 mal nach Nossen geschickt und deshalb jedesmal mit 3 Ngr. honorirt worden, um Stempelpappier zu holen.
8.) Verlesung des Schreibens an die K. K. Dir. betrffn die Wahl eines Friedensrichter
Beschluß: wird genehmigt.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[Unterschriften eigenhändig]
Gustav Julius Bergmann
Ludwig Jacob Heimrich
Christian Friedrich Krumbiegel
Heinrich August Bachmann
[links]
Kreyß.
Ernst Ludwig Putzger
Johann Carl Felsch
Carl Heinrich Haupt

Protokoll vom 05.02.1847

[1847-02-05   Original]
Sitzung der Stadtverordneten am 5.n Februar 1847.
[links]
Gegenwärtig: Kreyß   Bergmann  Haupt  Putzger  Heimrich  Krumbiegel  Felsch  später Stiehl.
[rechts]
Gegenstände:
1., Der Vorstand trägt einen mündlich angebrachten Antrag des Cantor Fischer vor, ein anders Schreiben und Gesuch des Comités zur Anschaffung neuer Kirchenglocken zur? Bewilligung von 92[Taler] aus dem Kirchenärar, zu genehmigen und zu unterzeichnen, und erklärt zugleich, daß die Unterziehung dieses Gesuchs aus gesetzlichen Gründen unstatthaft sei.
Man beschließt deshalb dem Cantor Fischer zu erkennen zu geben wie folgt:
An den Cantor H Fischer als Vorstand des Comites zur Anschaffung neuer Glocken.
Die Aufforderung zur Unterschrift des von dem Comite pp allhier eingereichten Gesuchs an die K. Kirchen Inspection, vom 3.n Fbr. 1847. ist nicht durch den H Cantor Fischer, sondern durch den Stadtrath an das Collegium der Stadtverordnetenschaft zu bringen, welcher zuvörderst mit den Stadtverordneten den Antrag des Comites in [unterpunktet: Erwägung zu] legaler Weise in Erwägung zu ziehen hat.
Ohne diesen Geschäftsgang ist weder Stadtverordnetenschaft, noch Bürgermeister, noch Stadtrath für sich befugt, sich mit dem Gesuche des Comites durch Namensunterschrift sofort einverstanden zu erklären. Namentlich haben die Stadtv. nach §115 aa, der St.O. „kaum? Intercessionen in Privatangelegenheiten, als wohin das Bestreben des Glockencomites gehört – anzunehmen, sondern, wenn sie demohngeachtet an sie gelangten, sofort von sich ab und an die Behörde zu verweisen, - „ und wird der Stadtrath ohnfehlbar wissen, ebenso gut, wie es der bereits unterzeichnete Bürgermeister wissen sollte, was in diesem Falle und aus beson.. in Uebereinstimmung mit §186 c, der allgem. St.O. zu thun seine Pflicht ist. Das eingereichte Schreiben folgt darauf zu[rück]
Siebenlehn d. 5.n Febr. 1847.  die Stadtverordnetenschaft
durch … Kreyß
2.) Anzeige des Stadtraths laut Schreiben von 1/2 47 enthaltend Anerkennung der Seiten der Stadtv. in der Sitzung vom 29.n Januar 1847 gemachten Monita über die halbjährliche Sportel Rechn[ung] aus dem 2.n Semester 1846, und Entschuldigung des Rechnungsführers.
Antrag? desfalls von Seiten des Vorstands:
[1847-02-05a   Original]
da in dem stadträthlichen Schreiben das Zugeständniß einer einflußreichen Ungeknisses die Führung und Verwaltung des Sportelrechnungswesens liegt, anderseits der Stadtrath nichts Ungebührliches darin zu finden scheint, so trägt der Vorstand beim Collegium darauf an, nachstehendes Gesuch immediat an die K. Hohe KreisDirection gelangen zu lassen.
An die K. Hohe KreisDirection
Am 29: Januar d.J. wurde der Stadtverordnetenschaft die halbjährliche Raths= und Stadtgerichtssportelrechnung über das 2.n Halbjahr 1846 zur Prüfung und Monitur vorgelegt. Nachdem die diesseitigen Rechnungsdeputationsmitglieder Gustav Bergmann, Kaufmann und Camillo Kreyß, pr. Arzt, das Collegium versichert hatten, es wöre die Sportelrechnung in Gegenwart ihres Rechnungsdeputationsvorstands des Rathmanns und gleichzeitigen Sporteleinnehmers Liebich von ihm gemeinschaftlich in der Weise durchgegangen worden, daß erstern den Rechnungsableger Liebich veranlaßt hätten über verschiedenes? ..ummern der Rechnung Auskunft aus den Unterlagen zu geben und wäre das in der Rechnung verzeichnete in Richtigkeit befunden worden, so geschah Prüfung und Monitur vom ganzen Collegio.
Hierbei vermißte man die Verrechnung der Einnahmen für ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse.
Da nun aber das vereinnahmte Geld doch wenigstens in der Sportelcasse befindlich gewesen sein müßte und von einem unerklärlichen Ueberschusse der diesseitigen Rechnungsdeputation nichts mitgethielt worden war, so monirte man die Nichtverrechnung dieser Einnahmeposten und frug beim Stadtrathe an, wo sich dieses Geld befinde?
Hierauf erhielten die Stadtv. am 1sten Febr. d.J. folgende Antwort:
„Auf die Anzeige der Stadtv. vom 30.sten Januar 1847 ist zurückzuentgegnen:
pp.        pp.        pp.
2.) daß die Errinnerung gegen die Sportelrechnung wegen der ermangelnden Besitzstandsverzeichnißgebühren vom Rechnungsführer als begründet anerkannt wird und die unterlassene Vereinnahmung von 9 angefertigten, entgeldlichen Besitzstandsverzeichnissen an 22[ngr.] 5[Pf.] dadurch erklärlich wird, daß der Expedient diese Gebühren, für deren Vereinnahmung ein Manual nicht besteht, erst nach der Rechnungsablegung dem Rechnungsführer notifizirt und behändigt hat.
Diese 22[ngr.] 5[Pf.] sind als fernerer? Sportelüberschuß an die Stadtcasse bereits abgeliefert worden“. –
[1847-02-05b   Original]
Da sich nun aus dieser stadträthlichen Antwort ergiebt, daß der nach §44 des Localstatuts allein vereidete Sporte und allein zu läßigen Sporteleinnehmer Liebich, die Vereinnahmung der Sporteln einem, im gesetzlichen Weg nicht verpflichteten, der Stadtverordnetenschaft als solchen ganz unbekannten „Expedienten“ im letzten Halbjahr 1826 übertragen hat und daß dieser sich wirklich erlaubte, aber werde und noch dazu ohne controllirbares Mau... Sporteln einzucassiren, und diese Einnahme erst nach Ablegung der halbjährlichen Sportelrechnung dem allein zulässigen und vereideten Rechnungsführer zu notifiziren (!) und zu behändigen; da durch ein solches Verfahren des, Namens des Stadtrathes fungirenden städtischen Unterbeamten, des Sporteleinnehmers Liebich, die gesetzliche Controle unmöglich, dagegen Veruntreuungen möglich gemacht werden,
So ersuchen die Unterzeichneten, unter dem Bemerken, daß auch in den frühern Rechnungen, ihres Wissens, niemals die Einnahmen für ausgestellte Besitzstandsverzeichnisse aus bei den Rechnungsablegungen notifizirt, verrechnet und an die Stadtcasse abgeliefert worden sind, obschon hierher gelangter Königl. Kreissteuerraths Verordnung vom 8t. Novbr. f. 14. December. 1844 zu Folge, seit dieser Zeit für Ausstellung von Besitzstandsverzeichnissen zu sportuliren war, und sportulirt worden ist, auch für Führung der Steuergeschäfte dem Stadtrichter Liebich ein jährliches Aequivalent von 20[Taler] - - noch außer seinem Gehalten aus der Stadtcasse gewährt wurde, die Königl. Hohe Kreisdirection:

Hochdieselbe wolle den Stadtrath und resp. Stadtrichter und Stadtgerichtssporteleinnehmer Liebich deshalb zur Verantwortung ziehen, diese anscheinenden Ungebührnisse abstellen, auch das früher für Ausstellung der Besitzstandsverzeichnisse nach Ermittlung des Quanti, als der Stadtcasse widerrechtlich vorenthalten zurück erstatten lassen, uns aber zur Zeit den Erfolg mittheilen, was uns um so wünschenswerther erscheint, als wir einsehen gelernt haben, daß die Stadtverordnetenschaft Siebenlehns zur Zeit wohl befähigt ist, die in den Rechnungen verzeichneten Einnahmeposten zu controliren, nicht aber im Stande ist zu controlliren, ob auch alle Sporteleinnahmen richtig in den Rechnungen aufgeführt wurden, übrigens
[1847-02-05c   Original]
von der, nach § 75 des Localstatuts, erforderlichen Sportelcontrole durch einen Stadtgerichtsbeisitzer, der leider bei uns allemal selbst Rathsmitglied ist, und einer gehörigen Contrasignatur? der Quittungen gar keine Rede mehr ist.
Mit ausgezeichnetem Respecte erh..ren
Siebenlehn d. 5.n Februar. 1847.
die Stadtverordneten durch
C.Kreyß. Vorstand.
Beschluß: mit 6 Stimmen gegen 1 beschlossen an die K. Kreis-Direction abzusenden.
der Stadtverordnete Stiehl trifft ein.
3.) Anzeige des Stadtrathes laut Schreiben vom 1sten Febr. 47. p. 3. daß der Glokencomite unter anderm gebeten, 12[Taler] veranschlagte Reparatur an dem Glokenstühlen und die Anschaffung neuer Glokenseile aus der Stadtcasse zu bestreiten,
und daß derselbe damit einverstanden sei.
Beschluß dem Stadtrathe zu entgegnen, daß diese Antragstellung eigentlich nicht Sache des Comites zur Beschaffung neuer Glocken beim Stadtrathe, sondern der städtischen Baudeputation sei, deren Gutachten, ob die Reparatur nöthig und ob die vorhandenen Glocken-Seile nicht …länglich, der Stadtrath zunächst vor Ausschau seiner Genehmigung in jedem Falle zuvörderst einzuholen hat, was, so viel uns von den diesseitigen Baudeputationsmitgliedern bekannt ist, bis jetzt auch der Stadtrath verabsäumt hat
4.) Anzeige des Stadtraths, ibidem punct 4. daß auf die Immediateingabe der Stadtv. vom 10.n Januar 1847 betreffend die Bestallung eines Friedensrichters, nach Rückempfang der einschlagenden Acten Bericht erstattet werden soll    und
[1847-02-05d   Original]
Aufforderung, zur Einreichung besonderer Vorstellung bis zum 20.n Febr. 1847, da die stadträthliche Majorität aus den bereits mitgetheilten Gründen zur Zeit auf ihrer Weigerung beharren zu müssen glaubt. Der Vorstand beantragt den Beschluß, dem Stadtrathe bemerklich zu machen, daß wir, wie derselbe aus unserer aus der Königl. Kreisdirection an ihn gelangten Immediat-Vorstellung ersehen haben wird, die frühere stadträthlichen Motion nicht nur kennen, sondern auch bereits bei der Königl. Kreisdirection direct widerlegt haben, daß wir aber vor Abgang der stadträthl. Gegenvorstellung an die Königl. Kreisdirection, nach stadträthl. Kenntnißnahme unserer Widerlegung der stadträthlichen Motion, auch die stadträthlichen Beharrungsgründe zur Widerlegung unserer Beharrungsmotion oder zurr? Beschlußu..drug? nothwendigerweise und in Uebereinstimmung mit $229 der Allg. Städte Ord[nung] kennen müssen, damit diese Angelegenheit bevor sie zur Entscheidung der Königl. Hohen Kreisdirection gelangt, erst gehörig von beiden Seiten beurtheilt und beraten ist.
Der Stadtrath möge und daher eine Abschrift? seiner vor der K. H. Kreisdirection auszusprechenden Beharrungsmotion auf Grund $ 229 d. allg. St.O. zur einzureichender Vorstellung zusenden, damit wir im Stadte sind uns auch – erforderlichenfalls – zu rechtfertigen, was wir verlangen können.
5., Anzeige des Stadtraths daß bezüglich des Haushaltplanes 1847 mittelß Berichts
[1847-02-05e   Original]
Hohen Orts anzuzeigen noch erforderlich sei, wie viel vom Jahre 1848 an, auf die künftige, neun, zur Marktpflasterung zu erborgende Communschuld von 600[Taler] durch Anlagen zur Abtragung aufgebracht werden soll.
Der Stadtrath schlägt hierbei vor, alljährlich 25[Taler] aufzubringen und alle 4 Jahre 100[Taler] abzuzahlen.
Beschluß. der stadträthliche Vorschlag wird diesseitig genehmigt.
6. Anzeige des Stadtraths daß sich die Beschwerde der Stadtverordneten vom 8.n Novbr. 46 betreffend: Anforderung von Kosten in Sachen p. die Braugemeinde durch Hohe Kreisdirectoriatsverordnung erledigt hat, die Stadtverordnetenschaft mit Kosten allenthalben? zu verschonen und der Stadtrath die Stadtverordneten in   zu bescheiden, sondern denselben blos Reheltationen? zu ertheilen habe.
die Abschrift der K. Hohen Kreis-Directorialverordnung ist gleichzeitig miteingefordert.
Beschluß bewendet.
7.) die Stadtverordneten ersuchen den Stadtrath um die nöthigen Exemplare der Städte Ordnungen, Verfassungsurkunde und Localstatuts, für die neuen Stadtverordneten und Ersatzmänner, da sie nicht gesonnen sind die vom Stadtrathe bereits hergesandten Exemplare den ausgeschiedenen Mitgliedern wieder zu entziehen, sondern vielmehr, um Gesetzeskunde auch
[1847-02-05f   Original]
in der, ganz mit ihren Pflichten und Obliegenheiten ganz unbekannten, Bürgerschaft mehr und mehr zu verbreiten, die verabreichten Exemplare der erwähnten Gesetze den ausgeschiedenen Mitgliedern zu überlassen.
8.) Antrag der Armendeputation, diesseits? der L.. der Zeit wegen, die angefertigten und vorgel[esenen?] Tabellen über
Holzvertheilung
               Brodvertheilung
               Armengeldvertheilung
zu revidiren und nach Befinden zu moniren.
Obschon, wie ersichtlich ist dem Stadtrathe diese Prüfung auch angetragen worden ist, so wird diese doch, der Kürze der Zeit wegen mit Vorbehalt stadträthliche Genehmigung [eingekastet: „genehmigt“]. sofort revidirt. Nach der Revision spricht man sich doch noch dagegen aus, diese Vorlagen zu genehmigen und will diese zuvörderst an den Stadtrath gelangen lassen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben.
[eigenh. Unterschriften]
Kreyß Vorstand
Bergmann
Ludwig Jacob Heimrich,
Carl Heinrich Haupt,
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Franz Stiehl
Ernst Ludwig Putzger

Protokoll vom 25.02.1847

[1847-02-25   Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 25.n Febr 1847.
[links]
Gegenwärtig: [alle Namen mit „H“ wie „Herr“]   Felsch   Stiehl  Bachmann  Krumbiegel  Haupt  Bergmann  Heimrich
Kreyß
[rechts]
Gegenstände der Verhandlung:
1, Antwort des Stadtraths auf das diesseitige Schreiben (vom 5/2. 47) am 22.n Februar 1847, enthalten Gutachten der Baudeputation bezüglich der Reparatur am Glockenstuhl und Anschaffung neuer Glockenseile, mit? Uebersendung der Acten Lit.G. No 10.
Beschluß. Die Reparatur und Anschaffung pp aus der Stadtcasse wird in der angegebenen Maaße genehmigt.
2, Antwort des Stadtaths vom 22.n Febr. 1847 betreffend die beanspruchte Mittheilung der Besserungsmotion wegen des Friedensrichters
Beschluß: ist nicht weiter anzuhören.
3.) Uebersendung von StädteOrdnung, Verfassungsurkunde und Localstatut.
Beschluß. Werden an die neuen Stadtverordneten und Ersatzmänner vertheilt.
4.) Anzeige des Stadtraths daß der hiesige freiwillig constituirte Glockencomite, zur Anschaffung 2 neuer Glocken, 92[Taler] aus dem Kirchenärar zur baldigen Vollziehung des Zweckes beansprucht, und der Stadtrath unter Einsendung der Acten Lit.G. No 10 die … der Stadtv. und Rücksendung der Acten wünscht.
Beschluß. Soll dem Stadtrathe in allen beigepflichtet werden.
5.) Uebersendung der Kirchen= und Hospitalrechnungen d. anno 1846 zur Prüfung und Monitur unter Miteinsendung zweier Fascikel sub [psi?] ad. Cap. W. Lit.S. no.52. und sub [theta?] ad Cap. W. Litt.S. No 44.
Beschluß. Der Rechnungsdeputation zu übergeben, die sie vor dem 31sten März der … vorzulegen hat.
[1847-02-25a   Original]
6, Schreiben der Königl. Kirchen Inspection vom 13.n Febr. 1847 betreffend Beschwerde der StatV.? über die ohne ihr Wissen abgetragene Kirchhofmauer, daß die Königl. Kirchen-Inspection sich nicht veranlaßt fühlt hierin nach eingezogenen Erkundigungen etwas weiteres zu thun.   Beschluß  bewendet.
7., Gesuch des Vorstandes Kreyß um Entlassung aus seiner Vorsteher= und Protocollanten Dienstes in der Stadtverordnetenschaft, unter Angabe, daß seine ärztlichen Geschäfte hierdurch beeinträchtigt werden.
Beschluß Wird in Gemäßheit § 97 b. der allg. St.O. zugestanden so wie $ 155 ibidem zugestanden
ad 6, ist nachträglich bestimmt, daß es zwar zur Zeit bei demKircheninspectionsbescheide bewenden wird, daß dagegen für den Fall, in späterer Zeit ein Nutznießer,
……

auf der in Frage stehenden Stelle erlangen sollte, diese auf Kosten der ohne Genehmigung der Stadtverordnetenschaft die Mauer abtragenden Personen, und nicht auf Kosten der Stadtcasse herzustellen, sich die Stadtverordnetenschaft vorgehält.
8. Hiernächst schritt man zur Wahl eines neuen Vorstands:
Bachmann 2.3.4.5.6
Bergmann 1
Heimrich 1.
Wahl eines neuen Protocollanten:
Bergmann 2.3.4.5.6.7
Heimrich 1.
Wahl eines neuen Stellvertreters für den Vorstand
Kreyß 1.2.3.4.5.6.
Heimrich 1.2.
Wahl eines Stellvertreters für den Protocollanten
Kreyß 1.2.3.4.
Felsch 1.2.3.
Heimrich 1.
[1847-02-25b   Original]
2.n Wahl eines Stellvertreters f.d. Protocollant.
Felsch 1.
Heimrich 1
Kreyß 1.2.3.4.5.6.
Hiernach wird in Zukunft im Collegio der Stadtverordneten praesidiren
H. August Bachmann;
die Function eines Protocollanten versehen
H Gustav Bergmann;
und im Befindungsfalle des einen oder des anderen
Camillo Kreyß
als deren beider Stellvertreter eintreten.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[eigenhändige Unterschriften]
Camillo Kreyß Vorstand und Protocollant.
Ludwig Jacob Heimrich,
Gustav Bergmann
Carl Heinrich Haupt.
Christian Friedrich Krumbiegel
Johann Franz Stiehl
Johann Carl Felsch

 

Anmerkungen

 Publication“ bedeutet so viel wie „Verlesen“
 „Differenz“ = „strittiger Punkt“, „Auseinandersetzung“
Excitation“ = „Anrufung“, eigentlich „Erregung, Reizung“;
Comite“, heute Comitee, war damals noch männlich, weil franz. „le comité“,
die damals übliche Darstellung von Geldbeträgen war dreiteilig:  ttt – ggg – ppp  (Taler, Neugroschen, Pfennige). Das wird in dieser Transkribierung anders wiedergegeben.
„Sporteln“ sind amtliche, speziell Gerichtsgebühren, siehe Wiki
mit „St.O.“ ist überall die „Allgemeine Städte-Ordnung für das Königreich Sachsen“ von 1832 gemeint
Cavilleriebannrecht: Recht eines Scharfrichters auf Abdeckerei, siehe: Wiki

in Penerabilibus = bei den Armen
mundieren = etwas korrekt abschreiben, ausfertigen, in Reinschrift bringen