[Post-Eingang bei den Stadtverordneten der Stadt Siebenlehn am 10.12.1846]

 

[10 Original]

Praes. d. 10.n Decbr.

Publ. d. 12.n Decbr. 46   D Kr

 

Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige vom 16ten November dieses Jahres zu erkennen gegeben:

1., daß es Sache der Baudeputation ist, dafern sie ihrerseits von der Richtigkeit der Voigtchen Angaben in Betreff des Schulmauerbaus nicht überzeugt ist, sich zu dieser Ueberzeugungsgewinnung mit Voigt selbst in Einvernehmen zu setzen und daß es der verlangten Anweisung Voigt nicht bedarf, da sich derselbe dieses der Baudeputation zu gebenden Nachweise noch nicht geweigert, namentlich aber die Baudeputation die stadträthliche Vermittelung der Erlangung dieses Nachweises noch nicht beantragt hat.

2., daß der durch die Ausgabe von 1200[Taler] für Markt= und Kirchgassenpflasterung in dem Haushaltplan für 1847. entstandene Ausfall von 960 [Taler] 12[ngr.] 9[pf.] durch

 

[10a Original]

600 [Taler]     -          -          Darlehn,

180                  -          -          außenstehende Pflastercassengelder

  60                  -          -          laufende Einnahmen zur Stadtpflasterung im Jahre 1847.

120                  12        9          durch Anlage

aufgebracht, werden soll und daß es

3., bei dem übrigen Inhalte der Anzeige bewendet.

Hinsichtlich der Anzeige der Stadtverordneten vom 24.n November 1846. ist in Antwort zu entgegnen:

1., daß sich die Acten, die Preußerschen und die Wasserentziehungsdifferenz betr. noch bei der Königl. Hohen Kreis-Direction befinden, und, da keine Gefahr im Verzuge, es aber nicht mit der Stellung der Unterbehörden vereinbar ist, ohne Noth Resolutionen der Oberbehörde zu excitiren, abgewartet werden sollen.

2., bezüglich der Preußerschen Holzgelder-

 

[10b Original]

einnahmebebühren ist auf die stadträthliche Zufertigung vom 5ten Juni 1846. zu pct.4. zu verweisen.

3., bezüglich der Einschreibung der Steuerbeträge in die Quittungsbücher der Bürger ist zu gedenken, daß diese Einschreibung nur theilweise erfolgt ist, wegen der Unbestimmtheit der Beträge der einzelnen fiscalischen Leistungen auch nicht eher als nach Vollendung des Hypothekenbuchs mit zweckentsprechendem Erfolge geschehen kann.

4., In Betreff der Kirchhofmauer ver weisen wir auf die in unserer Zufertigung vom 26. Septbr. 1846. ertheilten Bescheidung zu 1.

5., Ob die Breitenbacher Schulvorstandsmitglieder die fraglichen Kosten wieder ersetzt haben, ist uns unbekannt und Sache der Schulinspection, diesen Punkt zu erledigen.

6., Die Ruschersche Zahlung ist erfolgt.

 

[10c Original]

7., In der justificirten Armencassenrechnung giebt es lt. stadträthlicher Zufertigung vom 23. October 1846. pct.1. keine Monita zu erledigen; was dagegen die Monita gegen die Stadtcassenrechnung betrifft, so sind dieselben bei Einreichung der Rechnungsübersicht der Königl. Hohen Kreissirection mit angezeigt und von Letzterer mittels Verordnung vom 10.n October d.J. bemerkt worden, daß, wenn dem Stadtrathe gegen den Beschluß der Stadtverordneten, wornach sie zu den im Berichte erwähnten Ausgabeposten ihre Zustimmung verweigert haben, Bedenken beigehen sollten, nach §.226. der St.O. verfügen werde.

Wir werden daher, aus den den Stadtverordneten in den Zufertigungen vom 23 April, 5. Mai, 18 Mai 1846. mitgetheilten Beweggründen

den 19.ten dieses Monats

Bericht erstatten und können die Stadtverordneten bis dahin ihre Be=

 

[10d Original]

harrungsgründe schriftlich beibringen.

8., Das durch die hierorts unehelich geborene Kinder der bezeichneten Art gefährdete Interesse der ArmenKasse wird, wie zeizher, in vorkommenden Fällen möglichst gewahrt werden.

9., Bei der Abordnung Herrn Heimrichs zur Volkszählung bewendet es.

Hierüber haben wir den Stadtverordneten zu alsbaldigen Erklärungsabgabe mitzutheilen:

10., daß die von dem hier heimathsangehörigen, minderjährigen Guido Herrmann Friedrich aus Chemnitz, derzeit Handlungslehrling zu Magdeburg, nachgesuchte Ausstellung eines Heimathscheines fürs Ausland, um die Stadtgemeinde vor möglichen Nachtheilen zu bewahren, dießseits abgelehnt worden ist, und

11., daß der Stadtrath auf eine Eingabe der Hausbesitzer der Naugasse mit Stimmenmehrheit dafür ist, daß dieselbe, bei Auswertung der von

 

[10Umschlag Original]

An die Stadtverordneten allhier