Posteingang bei den Sitzungen der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn 1846

aus dem Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg

Transkribiert ab 2023 von Klaus Kreyß, unvollständig und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die einzelnen Sitzungen.
Die mit
Original gekennzeichneten Marken führen zu den Original-Scans.

Inhalt


[SVe 1846 Deckel.jpg Original]

Sitzung am 10.01.1846 Posteingang

[in der Handschrift von Gustav Liebich]

 

[10 Original]

praef. d. 15/1. 46  N. 4. …
Cop. ex. Act. sub Rep. lit. P. No. 117. fol.   Kreyß
Siebenlehn den 10.ten Januar 1846.
Heute versammelten sich an gewöhnlicher Sitzungsstelle der Stadtrath
Herr Bürgermeister Karl Wilhelm Haupt
    Rathmann Johann Gottlob Reymann
    Rathmann Karl Gottlob Ruscher,
    Rathmann Johann Gottlob Lößnitz
             und
    Rathmann Johann Gottlob Köhler,
und kamen folgende Gegenstände zum Vortrage, zur Berathung und Entschließung.

1.
ppp.
4.,

trug der unterzeichnete Protocollant das mündlich angebrachte Gesuch des hiesigen Gastwirths Friedrich Otto vor, welcher, weil er durch den hiesigen Lohgerbermeister Leberecht Haubold sein schadhaftes Pferd töden laßen nebst Haubold … Anzeige des Scharfrichters zu Roßwein   [10a Original]   durch Amtsbescheid vom 7.ten dies[es] Monats trotzdem? daß die Stadtgemeinde Siebenlehn am 9.ten August 1845. die bannrechtliche Eigenschaft der Scharfrichterei zu Roßwein nicht anerkannt habe, in Strafe und Kosten verurtheilt worden sei, um die stadträthliche Intervention d. i. Prozeßeinmischung bittet.
Der unterzeichnete Protokollant gab über den Fall seine Ansicht, indem er zuvörderst? bemerkte, daß eine derartige Bestrafung eines Siebenlehner Bürgers die Stadtgemeinde Siebenlehn, in ihrer etwaigen Befreiung von dem Bannrechte der Scharfrichterei zu Roßwein, nicht benachtheiligen, und daß die Stadtgemeinde, wenn sie sich nicht auf einen Verlust jenes Bannrechtes, durch Nießgebrauchs berufen könne, sich nur auf den weggefallenen Grund der Privilegien der Scharfrichterei zu Roßwein, ob mit Erfolg, könne kein Jurist behaupten, stützen müsse.   [
10b Original]
Deshalb scheine es gerathen, die Verneinungsklage?, und des geringeren Kostenaufwandes wegen, in Gemeinschaft mit den Nachbargemeinden gegen den Scharfrichter zu Roßwein, thunlichst durch den in dieser Angelegenheit bereits beauftragten Adv. Kline? zu Nossen anzustellen, um hierdurch die künftige Ablösung dieses Bannrechts zu umgehen.
Man beschloß, die Stadtverordneten hierüber mit ihrer Ansicht und Erklärung zu ha.., dieselben aber hierbei zu Entschüllung eigener Verantwortlichkeiten aus die mögliche Erfolglosigkeit und Langwierigkeit des Prozeßes ausdrücklich aufmerksam zu machen.

5

pp pp pp

Auf Vorlesen genehmigt und mitunterschrieben
Gustav Liebich
Rthm. und Protocollt.   [
10c Original]
Carl Wilhelm Haupt,
Bürgermeister,
Johann Gottlob Reymann
Johann Gottlob Lößnitz
Karl Gottlob Ruscher
Johann Gottlob Köhler.

Sitzung am 13.01.1846 Posteingang

[13 Original]
[Handschrift von Camillo Kreyß]
Praef. d. 15.n/1. 46. Nachm. 4 Uhr   D Kreyß
publ. d. 16/1. a.c.    D Kr.

[Handschrift Liebich]
An die Stadtverordneten allhier.
Die Stadtverordneten werden auf Grunde ergangener Verordnung der Königlichen Hohen Kreis
-Direction vom 24/31sten Dezember 1845. hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Hohe Behörde die Wahl
Herrn Karl Heinrich Haupts,
    Christian Friedrich Krumbiegels
zu ansässigen
und
Herrn Camillo Kreyß’s
zum unansässigen Stadtverordneten
sowie
Herrn Johann Karl Gotthelf Nauperts
    Johann Gottfried Leudels und
    Karl Gottlob Friebes   [13a Original]
zu ansässigen Ersatzmännern
endlich
Herrn Johann Gottlob Johne I.
zum unansässigen Ersatzmann Stadtverordneten
genehmigt, zugleich aber auf, da Herr Johann Franz Stiehl, als erster unansässiger Ersatzmann an die Stelle des außer der Reihe ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Heinrich Moritz Lichtenberger einzurücken, und künftig mit demjenigen Drittheil der Stadtverordneten wieder auszuscheiden hat, welchem Lichtenberger, angehörte, nicht allein eine Wahl zu Ergänzung der hierdurch unter den unansässigen Ersatzmännern entstandenen Lücke, sondern auch das Ausscheiden eines unansässigen Stadtverordneten aus dem, den Dienstjahren nach ältesten Drittheile, worüber bei gleichem Dienstalter das Loos entscheiden soll, angeordnet hat.
Da der an Lichtenbergers Stelle eingerückte Herr Stiehl, als des Ersten gesetzlicher Stellvertreter   [13b Original]   gleich diesem zu beurtheilen ist, Herr Lichtenberger aber mit Herrn Johann Andreas Rost in gleichen, nämlich zweijährigen Dienstalter steht, so ist zwischen Herrn Stiehl und Herrn Rust über den einseitigen Austritt als Stadtverordnete zu losen, und würden alsdann, wenn z.B. Herr Rust durch das Loos zum Ausscheiden bestimmt würde, die vorschriftsmäßigen drei unansässigen Stadtverordneten sein: Herr Stiehl, Herr Heimrich und Herr Kreyß.
Die Stadtverordneten wollen das Ergebniß dieser Loosung ehebaldigst anher anzeigen.
Siebenlehn am 13ten Januar 1846.
Der Stadtrath
[eigenhändige Unterschrift]
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[13Umschlag Original]

Sitzung am 14.01.1846 Posteingang


[14 Original]

[14a Original]

[14b Original]

[14Umschlag Original]

Sitzung am 15.01.1846 Posteingang


[15 Original]

[15a Original]

[15b Original]

[15c Original]

[15d Original]

[15Umschlag Original]

Sitzung am 17.01.1846 Posteingang


[17 Original]

[17a Original]

[17b Original]

[17Umschlag Original]

Sitzung am 19.01.1846 Posteingang


[19 Original]

[19a Original]

Sitzung am 07.02.1846 Posteingang


[07 Original]

[07Umschlag Original]

Sitzung am 09.02.1846 Posteingang

[09 Original]

[09a Original]

[09b Original]

[09c Original]

[09d Original]

[09Umschlag Original]

Sitzung am 14.02.1846 Posteingang


[14 Original]

[14a Original]

[14b Original]

Sitzung am 17.02.1846 Posteingang

[17 I Original]

[17 Ia Original]

[17 Ib Original]

[17 Ic Original]

[17 II Original]

[17 IIa Original]

[17 IIb Original]

[17 Umschlag Original]

Sitzung am 21.02.1846 Posteingang

[21 Original]

[21a Original]

[21Umschlag Original]

Sitzung am 23.02.1846 Posteingang

[23 I Original]

[23 II Original]

[23 IIa Original]

[23 IIb Original]

[23 IIc Original]

[23 IIUmschlag Original]

Sitzung am 27.02.1846 Posteingang

[27 Original]

[27a Original]

[27b Original]

[27c Original]

[27d Original]

[27e Original]

[27f Original]

[27g Original]

Sitzung am 07.03.1846 Posteingang

[07 Original]

[07a Original]

[07b Original]

[07c Original]

[07d Original]

[07Umschlag Original]

Sitzung am 09.03.1846 Posteingang

[09 Original]

[09a Original]

Sitzung am 10.03.1846 Posteingang

[10 Original]

[10a Original]

[10b Original]

[10Umschlag Original]

Sitzung am 28.03.1846 Posteingang

[28 Pflasterung Original]

[28a Original]

[28b Original]

Sitzung am 31.03.1846 Posteingang

[31I Original]
e.o
Eingegangen 1ster April 1846
eod. die …
Den Stadtverordneten wird unter Bezugnahme auf die stadträthliche Zufertigung vom 16ten d. M. auf ihre wiederholte Eingabe vom 20sten dhs. M. und sonst Betreffs den Preußgerschen Steuererhebungsdifferenz, Nachstehendes hiermit zu erkennen gegeben.

Auf die nach erfolgter Revision des Bernhardtschen Quittungsbuchs erlassene Bekanntmachung finden dem auf den 23sten dhs. Ms. anberaumten Termin zu Revision der Steuer-Quittungsbücher trotz dem, daß die Comparanten in dem Wahne gestanden, ohne Unterschied erscheinen zu müssen, nicht mehr als überhaupt 10. Steuerquittungsbücher theils durch die Inhaber selbst, theils durch Bevollmächtigte, theils durch gelegentliche   [31 Ia Original]   Beförderung? allhier produziert, und obgleich die Comparanten unter dem zu Protokoll erklärten Anführen, daß ihm und ihrer Auftraggeber Steuerbücher in Richtigkeit wären und sie sich über die Preußgerschen Steuererhebung weder beschweren könnten, noch müßten, die Revision deprezirten?, revidirt worden.
Das Ergebniß war, daß in folgenden Steuerquittungsbüchern und zwar
in dem Lutherischen Jagddienstgeld  - " - " 1/4 …
in dem Wilhelm Seidelschen  - " - " 1/4 …
in dem Eduard Seidelschen - " - " 1/4 …
in dem Sofie Richterschen - " - " 3 … Wrlp. Zins
in dem Jakob Al..drischen  - " - " 3 … Urlpung Zins
in dem August Zeugfangschen - " - " 3 1/2 … Jagddienstgeld,
in dem Friedrich Ottoschen - " - " 1/2 … Jagddienstgeld
[31 Ib Original]
in dem Karl Gottlieb Schrenkeschen? - " - " 3 1/2 … desgl.
einen? in dem Zeitraume von 2 3/4 Jahren geschehener M...Erhebung sich herausstellte.
Das angestellte stadträthliche Erörterungsverfahren läßt soviel unzweifelhaft erkennen, daß Preusger bei der geschehenen und von ihm selbst in den Quittungsbüchern notirten Wahrerhebungen?  von Pfennigen und Bruchtheilspfennigen während seiner 2 3/4. jährigen, zu unserer Zufriedenheit verwalteten SteuerEinnehmer Funktion eine betrügerische Absicht nicht zum Grunde gelegen hat, und daß vielmehr, wir Preußgern in einer besonderen, den Stadtverordneten zur Einsicht freistehenden, Rechtfertigungsschrift nachgewiesen hat, die fragliche Wahrerhebung darin ihm vornehmlichen?   [31 Ic Original]   Grund hat, daß von Preußgern bei den ohne Valvationstabelle erfolgten Anrechnung der einzelnen C...tionsgelderbeträgen in Münzsorten des Vierzehnthalerfußes mit..uldbarn, bisweilen auch zu seinem Nachtheile ausgefallenen, Rechnungsfehler vorgekommen sind, hin...ichst darin, daß Preußger, weil er, wie er hätte thun sollen, die in jedem letzten Steuererhebungstermins zu b..rken Aufrechnung den einzelnen, nicht zur E..bung gegenten Bruchtheilspfennigen unterlassen hat, um bei den Steuer= und Gefällenablieferung einen bezüglich der Jagddienstgelder allein nach Höhe von [Geldbetrag] nachgewiesenen alljährlichen Ausfall zu vermeiden bisweilen Bruchtheilspfennige als voll Pfennige zu erheben genöthigt war. In   [31 Id Original]   Ermangelung jeder betrügerischen Absicht kann nun natürlich von einem gegen Preußgern einzuleitenden Polizeiverfahren nicht noch weniger von Abgabe der Sache zu Einleitung der Criminaluntersuchung die Rede sein, und muß es daher jedenfalls bei dem, im Verwaltungswege getroffenen Erörterungsverfahren und bei der in dessen Folge Preußger ertheilten Bescheidung wegen künftig er vorschriftmäßiger Berechnung und Erhebung der Bruchtheilspfennige, un den den betreffenden Contribuenten zu leistenden Rückerstattung des Zuvielerhobenen um so mehr bewenden, als von einzelnen Privatpersonen … im Gegensatze zur Stadtgemeinde hier allein als Damnifikaten in Frage kommen, Betrugsanzeigen   [31 Ie Original]   gegen Preußger nicht erstattet worden sind.
Die Stadtverordneten werden demgemäß hiermit beschieden.
Siebenlehn, am 31sten März 1846.
Der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[31 IUmschlag Original]
[Postadresse]
An die Stadtverordneten allhier

[31 II Original]
Eingegangen...

Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige 14ten dhs. Mts. zu erkennen gegeben.

                        zu 1.,

daß, obschon die Stadtverordneten ein Recht nicht haben, das nur für den Stadtrath als Obrigkeit bestimmte Exemplar der Leipziger Zeitung mitzulesen, doch den letztern den erstern die Nachlese[Randbemerkung "das Nachlesen"] nicht wehren will, auch auf thunlichste Beschleunigung des Umlaufs der Zeitung Andacht? nehmen wird, daß sich jedoch hierbei der Stadtrath zu Gunsten der Stadtverordneten an eine bestimmte Lesezeit weder binden kann noch will[Randanmerkung "?"].

                        zu 2.,

Unter dem Bemerken, daß der Stadtrichter Liebich von Schneider zu Ausarbeitung eines Tanzkonzessionsgesuchs weder beauftragt worden ist, noch auch einen   [31 IIa Original]   derartigen Auftrag übernehmen würde, werden die Stadtverordneten auf Grund von §. 115. f. aa. der Städteordnung hiermit beschieden, daß diese Otto'sche Angelegenheit nicht zu den Geschäftskreise der Stadtverordneten gehört und sich dieselben derartiger unbefugter Wahrnehmung von Privatinteressen in Zukunft zu enthalten haben.

                        zu 3.,

Was hiernächst die von der Rechnungsdeputation und Stadtverordnetenschaft als solcher wider die Stadtkassenrechnung auf das Jahr 1845. gezogenen Erinnerungen und verlangten Auskunftsertheilung betrifft, so werden dieselben von dem Stadtkassirer Löwe und dem unterzeichneten Stadtrathe in folgendem beantwortet und   [31 IIb Original]   ertheilt:
Die von der Rechnungsdeputation gezogenen Erinnerungen sind von dem Rechnungsführer in der beiliegenden Maße beantwortet, zugestanden und derselbe mit Anweisung versehen worden, sowie derselbe auf die Erinnerungen? der Stadtverordneten sub d. Quittungsbeibringung versprochen, und auf die Sub K. be...tet hat, daß nur das Nachtquartier, nicht aber die Zehrung der Gend'armerie in den Gasthöfen außerhalb ihrer Station vergütet wird, und der Beleg nr. 133. auf Grund des hier eingesehenen, die Leistungsbescheinigungen der Gend'armen enthaltenden Bescheinigungsbuchs des Gastwirths Schubert ausgestellt worden ist.
Hiernächst enthält der Stadtrath in Folgendem Auskunft;
zu a.,   [31 IIc Original]
Auf Grund der L..Ordnung vom 26. November 1840.
                        zu b., c.,
Die Einstellung des Sachwalters in der Liquidationssache … des Palischtzschen? Creditwesen? ist in gemeinschaftlicher Sitzung erfolgt und zu der Beauftragung Adv. Hülzmanns? zu Ausarbeitung eines Gutachtens in der Austerschen? Sache, als einer Nichtprozeßsache? Zustimmung der Stadtverordneten nicht erforderlich.
zu e., f.,
Die Verläge? für ein in Hypothekensachen von dem Stadtgerichte nach vergeblicher Ansuchen beim Rentamte Nossen auf Erfordern von Preußger ausgearbeitetes Verzeichniß der aufhaftenden? einzelnen fiskalischen Geställe um dessen Vergütung? für die vorschriftsmäßige, von dem Steuereinnehmer und den ver... Flurverständigen nicht unentgeld=   [31 IId Original]   lich zu besorgenden zweitägige Flur...
Nähere Auskunft giebt die Verwendung zum Grundsteuergesetz vom 26sten Oktober 1843. §.11.
zu h. Behufs den durch die einschlagenden Sachverständigen vorzunehmenden feuer?polizeilichen Revisionen - Die Revision von nur einem der beiden Sachverständigen erscheint ungenügend.
                        zu i. Der mit der, mit der Einkleidung des Rathsdieners beauftragte Rathmann Ruscher hat geglaubt, daß zu der verstatteten Johneschen Uniformierung auch eine der Uniform entsprechende Mütze gehöre.
                        zu l., außer dem Schreibematerialien und Schreibeutensilien dürften dergleichen baare Aufwände für Gegenstände, welche als Inventar verbleiben nicht zum Ex...ditionsauf   [31 IIe Original]   wande ohne Inkonsequenz zu rechnen sein.
                        zu m., muß der Getraidepreise wegen von/vor polizeilichem Fetr…? geschehen,
                        zu n., Der angebliche Bürger ist uns nicht näher bekannt,
4., der Stadtkassierer ist zu Auszahlung von 1 [Taler] 10 [Ngr.] - [Pf.] für Herrn Kreyß angewiesen worden.
5., die eingegangenen Schulkassenrechnungen folgen in zwei Aktenstücken
Cap. IV. Lit. N: 102.
 "    "   "   S. 63.
meinem? Fabrikat No. 824. B. F.
und 8. Einnahmemanualen?, sowie die Stadtkassenrechnung nebst Belegen zur verlangten Einsicht  und baldigen Rücksendung bei.
Siebenlehn, am 31. März 1846.
der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[31 IIUmschlag Original]
[Postanschrift, sozusagen Briefumschlag]
An die Stadtverordneten  Allhier.

Sitzung am 02.04.1846 Posteingang

[02 Original]
Eingegangen d. 2n April 1846. … d. 9n. April 46. …
An die Stadtverordnetenschaft zu Siebenlehn
Hoher Creisdirectorial= Verordnung vom 9/20 dieses Monats gemäß, wird der Stadtverordnetenschaft zu Siebenlehn die Entschließung der Hohen Regierungs= Behörde auf die einberichteten Resultate der von mir am 27n vorigen Monats wegen mehrerer zwischen den Stadtverordneten und dem Stadtrathe entstandenen Differenzen angestellten Erörterungen und gepflogenen gütlichen Verhandlungen - wie solche aus dem beim Stadtrathe zu Siebenlehn in Abschrift befindluchen Protokolle von nurgenanntem Tage ersehen werden können - in Folge indem rechp. zur Nachricht und Nachachtung eröffnet.
1., Bei dem was hinsichtlich der von dem dermaligen Vorsteher der Stadtverordne=   [02a Original]   ten pp. Kreyß, in angeblichem Auftrage der Stadtverordneten aufgewandten Verlagsposten? von 1.10.-[Taler,Ngr,Pf] und 5.-.-[Taler,Ngr,Pf] verabhandelt worden, soll es bewandten Umständen nach zwar für dießmal bewenden, es wird aber den Stadtverordneten zur Nachachtung für künftige Fälle zu erkennen gegeben, daß die Beauftragung des genannten pp. Kreyß zur Besorgung der fraglichen Geschäfte un sich höhern Orts nicht hat für ordnungsmäßig erachtet werden mögen, da pp. Kreyß damals nicht wirklicher Stadtverordneter, sondern nur Ersatzmann und Protokollant der Stadtverordneten gewesen ist.
Bei der erfolgten Verzichtleistung Seien pp. Kreyß auf die 3te Restitutionspost von 4. [Taler] hat es ebenfalls sein Verbleiben.
Anlangend die ad. 1., des obengezognen Protokolls noch erwähnte Differenz wegen Abhaltung gemeinschaftlicher Sitzungen des Stadtraths und de Stadtverordneten, so ist es zwar begründet, daß nach §.23. des   [02b Original]   Siebenlehner Ortsstatuts die Abhaltung solcher gemeinschaftlichen Sitzungen in das Ermessen[unterstrichen] des Stadtraths gestellt ist; allein er hat sich dabei selbst des Scheines der Willkühr zu enthalten. Vielmehr hat er über die Frage, ob eine gemeinschaftliche Sitzung zu halten sey oder nicht, [Einfügung "?"] collegialischen Beschluß zu fassen, wobei es in der Verpflichtung des Stadtraths beruhet, in Fällen, welche er nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung für dazu geeignet[unterstrichen] hält, zur Abkürzung des Geschäftsgangs gemeinschaftliche Sitzungen in der vorgeschriebenen Weise eintreten zu lassen und er hat daher, wenn er einen darauf gerichteten Antrag der Stadtverordneten ablehnen zu müssen glaubt, denselben wenigstens die Gründe seiner abfälligen Resulutionen zu eröffnen, weßhalb ihm das Erforderliche zugekommen ist.
2., Zu der dem Rathmanne und Stadtrichter Liebich bewilligten Gehaltszulage und Renumeration von rech..? 100[Taler] 20[Taler] und
[02Umschlag Original]
[Postadresse mit Siegel und Poststempel]
An die Stadtverordnetenschaft zu Siebenlehn

Sitzung am 03.04.1846 Posteingang

[03 Original]
[Anmerkungen]
An die Stadtverordneten allhier.
Auf den von den Stadtverordneten in der Neugassenbaudifferenz eingelegten Excurs vom 10ten Juli 1845 und darauf erfolgte stadträthliche Berichtserstattung ist die in Abschrift beiliegende Verordnung der Königl. Hohen Kreisdirection zu Leipzig vom 28sten März 1846 eingegangen.
Indem wir den Recurranten die dießfallsige Verordnung, nach welcher vom Stadtrathe mit den Stadtverordneten darüber, welcher Stadttheil, ob der Markt oder die Neugasse der Ausbesserung oder Herstellung des Pflasters am dringensten bedarf, zu erwägen und sodann dieser Stadtheil aus dem als Bestandttheil der Stadtcasse zu betrachtenden Fonds herzustellen oder auszubessern ist, statt münd=   [03a Original]   licher Eröffnung hiermit bekannt machen, wird denselben zugleich zu erkennen gegeben, daß sie die in ihren Eingaben Blatt 58ff. Act. .. Lit. P. no: 116. hin und wieder enthaltenen, ihrer Stellung gegen den Stadtrath entsprechende, Schreibart hätten vermeiden sollen.
Was den eingelegten Recurs selbst betrifft, so ist derselbe, soweit er sich nicht durch Vorstehendes erledigt, verworfen worden, und werden die Stadtverordneten deshalb damit abgewiesen, sowie wir uns das Recht, die Blatt 85f. Act. dict zur zur Abstattung von den Stadtverordneten anliquidirten, von der Hohen Behörde nicht aberkannten und deshalb für anerkannt zu achtenden, Kosten an 8. 8. - [Taler,Ngr,Pf] zu fordern, bis auf Weiteres vorbehalten müssen.
Bei dieser Gelegenheit setzt der unterzeichnete Stadtrath die Stadtverordneten zu Abgabe ihrer Erklärung von seinem Neugassenbaubeschlusse in Kenntniß.
Der Stadtrath ist nämlich, in der Voraussetzung, daß, gleichwie auf der Endgasse, von den Haus   [03b Original]   besitzern der Neugasse ein Jeder zwei Ellen von seinem Hause ab und in der Länge seines Hauses ovalförmig und=und? abpflastern lassen, wie früher, der Ansicht, daß ein Neupflasterbau mit zwei Röschen auf Kosten der Stadtcasse durch einen auszuwählenden Steinsetzermeister nach dem annehmlichsten der einzufordernden Bauanschläge vorgenommen wird, wohingegen, wenn sich die Hausbesitzer des sie treffenden, theilweisen Pflasterbaus mit Erfolg weigern sollten, die Fahrbahn der Neugasse, wie auf den Endgasse, mit Steinschlag gebaut und das Pflaster der Randwege ausgebessert werden soll.
Siebenlehn, den 23sten April 1846.
der Stadtrath.
und im Auftrage des Bürgermeisters
Gustav Liebich, Rathm. u. Protlld.
[03Umschlag Original]
[Adressaufschrift]

An die Stadtverordneten allhier

Sitzung am 17.04.1846 Posteingang


[17 I Original]
[siehe SVe 1846-04-18]

[17 II Original]
Der Königlichen Kreis= Direction ist vorgetragen worden, was die Schulinspection zu Siebenlehn in Verfolg der von dem 2n. Lehrer Karl Gottfried Vinz daselbst, Bl. 1., flg. der nebst 2. andern Actenstücken anbei zurückfolgenden Acten Litt. S. No: 61. Vol. II., über den Mangel an Raum in seiner Schulstube, und die durch Ueberfüllung seiner Classe herbeigeführte Geschäftsüberlastung, sowie sonst angebrachten Beschwerden, mittels Berichts vom 26nJanr./6nFebr. diese Jahres angezeigt und zur Entschließung gestellt hat.
Nun hat aber die Königl. Kreis= Direction weder in der von dem Lehrer Vinz selbst, unter Beitritt der Stadtverordneten zu Siebenlehn, in Vorschlag gebrachten Vermehrung der Schulstunden und Theilung der Classe, noch in der von dem Stadtrathe zu Siebenlehn beantragten provisorischen Anstellung eines Hülfslehrers in der Blatt 22. ersichtlichen Maaße, geeignete Mittel zu durchgreifender Beseitigung der unzwei=   [17 IIa Original]   felhaft vorliegenden hauptsächlich durch die Ueberfüllung der Schule herbeigeführten Uebelstände erkennen können. Denn was den erstgedachten Vorschlag betrifft, so würde durch dessen Realisirung die vorhandene Geschäftsüberlastung die vorhandene Geschäftsüberlastung des Beschwerdeführers noch der Natur der Sache annoch vermehrt und auf diese Weise dem Interesse der Schule auf die Länge der Zeit nothwendig mehr geschadet als genützt werden.
Der andere Vorschlag aber, auch abgesehen davon, daß er eben nur auf eine nur provisorische Maasregel hinaus geht, beruht auf der unbegründeten Voraussetzung, daß nach dem Tode des emeritirten Cantors Schlegel eine Abminderung der fixirten Lehrergehalte eintreten würde.
Gleichwohl aber von der Schulgemeinde selbst Bl. 22. anerkannt worden, daß der dermalige Zustand für die Zukunft nicht fortdauern könne, und befindet die Königl. Kreis= Direction, daß den dießfallsigen Uebelständen nicht anders als durch An=   [17 IIb Original]   stellung eines 3n ständigen Lehrers , dem ein Gehalt von mindestens 140 [Talern] zu gewähren sein würde, abgeholfen werden könne.
Dagegen ist Man aber auch auf der andern Seite mit Rücksicht auf die gedrückten Vermögensverhältnisse der Schulgemeinde nicht abgeneigt für eine jährliche Beihülfe zu dieser Lehrerbesoldung aus der Staatscasse, bei dem Königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts sich zu verwenden.
An die Schulinspection zu Siebenlehn ergeht daher andurch Verordnung, demgemäß die Schulgemeinde und den Lehrer Vinz zu bescheiden und rechz.? zu verständigen, demnächst mit der ersten wegen Anstellung eines 3ten Lehrers und Beschaffung sowohl der ihm zu gewährenden Besoldung, als der deshalb erforderlichen Räumlichkeiten und sonst zu verhandeln, den Erfolg aber mittels gutachterlichem Berichts Anher anzuzeigen.
Leipzig, den 17n April 1846.
Königl.

[17 IIUmschlag Original]
Königl. Sächs. Kreis= Direction

D. Dörrien.
[Postanschrift]

An die Schulinspection zu Siebenlehn

Die dasige Schule betr.

[17 ISiegel Original]

Sitzung am 18.04.1846 Posteingang

[18 Original]
Eingegangen d. 18n April 46 …
An die Stadtverordneten allhier.
Ueber das von den Stadtverordneten aus Anlass des für den 22sten d. M. angekündigten Concerts und Tanzvergnügens vorgebrachte Ansuchen vom heutigen Tage, die Abhaltung öffentlicher Tanzmusik auf hiesigem Schießhause nach Beendigung von daselbst gegebenen Concertes ehekünftig? nicht mehr zu verbieten, weil dem Concert, geben durch diese Erlaubniß … die benöthigte Einnahme anständige, tanzlustiger Personen aber Gelegenheit zu tanzen entzogen …, wird, obschon diese Angelegenheit als eine Privatangelegenheit des Concertgebers und Tanzwirths nach § 115.aa der St[ädte] O[rdnung] außerhalb der Grenzen der Befugnisse der Stadtverordneten liegt, auch nach § 29. des Localstatuts … … des Stadtraths in seiner Allgemeinheit in   [18a Original]   demselben und dem mit der Pal..ralsuns spaciale betrauten, im …, juristischen Rathmanns, folgender … … Rathsbeschluss von heutigem Tage eröffnet:
1., daß es bei der am 18ten d. M. dem Gastwirth Schubert verweigerten Erlaubniß zu Abhaltung von öffentlicher Tanzmusik nach Beendigung des den 22sten d. M. stattfndenden Concerts sein Verbleiben hat, da dieser Tag zu den § 4, des einschlagenden Regulativs nachgelassenen öffentlichen Tanzbelustigungstagen,auf welche selbst weder nach § 7. dieses Regulativs und nach der amtshauptmannschaftlichen Verfügung vom 27sten Octbr. 1842. weder dem Tanzwirth, noch einem Dritten ein Anspruch zusteht, nicht gehört … bei der nach am 13ten d. M. stattgefundenen öffentlichen Tanzmusik eine in den ..   [18b Original]   [Text zur Tanzveranstaltung von Liebich]

[18c Original]   sen $ 1. zu Abhaltung jeder öffentlichen Tanzmusik auch an den § 4. nachgelassener Tagen, je... voraus ge… …, obrigkeitliche Erlaubniß erforderlich ist, geradezu entgegen stehen.
Siebenlehn, am 18ten April 1846.
der Stadtrath und Carl Wilhelm Haupt, Bürgerme

[18Umschlag Original]
An die Stadtverordnetenschaft allhier.

Sitzung am 23.04.1846 Posteingang

[23 I Original]
An die Stadtverordneten allhier.
Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige vom 13ten d. Mts. Folgendes eröffnet:
                        zu 1.
Die gewünschte Abschrift des amtshauptmannschaftlichen Protocolls vom 27sten Fbr. 1846 liegt bei.
                        zu 2.
Die stadträthliche Einschreibung der jährlichen Steuerbeträge in die einzelnen Quittungsbücher der Steuerzahlender ist für das Jahr 1846. zur leichtern Einrichtung des neuen Steuereinnehmers genehmigt und diese Arbeit dem unterzeichneten Bürgermeister und Herrn Rathmann Köhler übertragen worden.
                        zu 3.
[23 Ia Original]
Bei pct.1. der Anzeige der Stadtverordneten vom 1sten April 1846. bewendet es.
                        zu 4.
Vergl. die stadträthliche Zufertigung vom 23sten d. Mts. in der Steuereinnehmersache.
Auf die Anzeige der Stadtverordneten ebenfalls vom 13ten d. Mts. Erinnerungen gegen die Stadturssenrechnung 1845 betr., hiermit folgende Antwort:
                        zu 1.
Der Rathsprotocollant Liebich hat seinerseits die Sache geprüft, lt. Acten sein Rechtsgutachten abgegeben und hierbei, ohne über den Ausgang eines etwaigen Processes eine bestimmte Versicherung geben zu können, die Sache in formeller Hinsicht für die Stadtgemeinde als nachtheilig bezeichnet. Um sich über die Richtigkeit der Liebichschen Ansichten in dieser umfänglichen und schwierigen Rechtsfrage, zu Ergreifung der nöthigen Gegenmaßregeln größere Gewißheit zu verschaffen, wurde im offenbaren Interesse der Stadt das fragliche, gedingene Rechtsgutachten erboten, in dessen Folge jeder Vergleich zurückgewiesen, von Anstellung der Editi…[23 Ib Original]   klage vor der Hand zwar abgesehen, Auster aber bei fernerer Forderungsberühmung Provocationsklagerhebung, und zwar bis jetzt mit Erfolg, angedroht wurde.
Unter diesen Umständen und da die Sache als eine Nichtproceßsache der Zustimmung der Stadtverordneten überhaupt nicht bedarf, kann von Erstattung der 6 [Taler] 12[Ngr.] 5[Pf.] nicht im Entferntesten die Rede sein.
                        zu 2.
Hätte das Rentamt dem hiesigen Stadtgericht das fragliche Verzeichniß ausgefertigt, so waren die Verläge nicht minder aus der Sportelcasse zu berichtigen; die Flurrevision, welche nach Höhe von 1[Taler] 10[Ngr] unter jenem 1[Taler] 20[Ngr] mitverrechnet ist, ist bis jetzt keine Officialarbeit, findet vielmehr nach dem Gesetz alljährlich ein Mal und zu andern, als den jenseits angegebenen Zwecken statt.

Dem künftigen Steuereinnehmer kann die Unentgeldlichkeit dieser Flurrevision und etwaiger Schriftlicher Steuerarbeiten zur Pflicht gemacht werden.
zu 3.
[23 Ic Original]
Der Ankauf einer der Uniform entsprechenden Mütze ist lt. Anzeige der Stadtverordneten vom 2ten März 1845 nicht ausdrücklich verweigert, wenn schon auch nicht besonders bewilligt worden; äußersten Falles wird der Rathmann Ruscher für Erstattung der 23 ngr. sorgen.
                        zu 4.
Weder das Stadtgericht, welches übrigens mit den Stadtcassenresten nichts zu thun, auch außer der Sportelcasse eigene Mittel nicht hat, noch auch der Stadtrichter Liebich hat für Patzer eine Bürgschaft übernommen und weißt deshalb das dießfallsige Ansinnen ein für alle Male als grundlos zurück.
Es würde zweckentsprechend sein, wenn die Stadtverordneten durch ihre Rechnungsdeputationsmitglieder zu Einsicht der betreffenden Acten und mündlichen Auskunftsempfang über die noch unerledigten Erinnerungen an Expeditionsstelle erschienen.
Schlüßlich werden die Stadtverordneten veranlasst:
5., sich ehebaldigst über die endliche Justification der Sportelabrechnung auf das zweite Halbjahr 1845. zu erklären, und   [23 Id Original]
6., die am 31sten März d. J. empfangenen Schulcassenrechnungsacten:
Cap: IV. Lit. S. No: 63.
 "    "    "  N.  "  102.
nebst Faszikel N. 824 R. F.
und den 8. Einnahmemanualen umgehend zurückzugeben, da dieselben den 24sten v. Mts. zurückgesendet werden müssen.
Siebenlehn, am 23sten April 1846.
Der Stadtrath
[Unterschriften] Carl Wilhelm Haupt, Bürgermeister
Gustav Liebich, Rthm. u. Prtllt.
[23 II Original]

An die Stadtverordneten allhier.
Auf die Eingabe des Vorsitzenden der Stadtverordneten, Herrn Kreyß, vom 10ten April 1846., die Ergänzung der Acten Lit. S. no: 49 und deren Wiedermittheilung an Herrn Kreyß betr., ist zu erwidern, daß die ermangelnde Abschrift von pct.2. der Anzeige der Stadtverordneten vom 21ten Febr. 1846. zu den Akten gebracht worden ist, daß jedoch die gebetene, an sich rechtlich nicht zu verlangende, Aushändigung dieser Akten umso mehr verweigert wird, als sich Herr Kreyß Bl. 47. fg. dieser bereits mitgetheilt gewesenen öffentlichen Rathsacten an sechs verschiedenen Stellen Einschreibungen erlaubt hat.
Die fernere Einsicht dieser Akten an   [23 IIa Original]   Expeditionsstelle bleibt jedoch Herrn Kreyß, wie jedem andern Stadtverordneten unbenommen.
Hierdurch findet zugleich das einschlagende pct. 4. der Anzeige des Stadtverordneten vom 13ten April 1846. seine Beantwortung.
Siebenlehn, am 23sten April 1846.
Der Stadtrath. und im Auftrage des Bürgermeisters
Gustav Liebich, Rthm. u. Prllt.
[23 IIb Original]
An die Stadtverordneten allhier.
[23 IUmschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier.

Sitzung am 05.05.1846 Posteingang

[05 Original]

[05a Original]

[05b Original]

[05Umschlag Original]

Sitzung am 22.05.1846 Posteingang

[22 Original]

[22a Original]

[22Umschlag Original]

Sitzung am 05.06.1846 Posteingang

[05 Original]

[05a Original]

[05Umschlag Original]

Sitzung am 30.06.1846 Posteingang

[30 Original]

[30a Original]

[30b Original]

[30c Original]

Sitzung am 13.07.1846 Posteingang

[13 Original]

[13a Original]

[13b Original]

[13Umschlag Original]

Sitzung am 28.07.1846 Posteingang

[28 Original]

[28a Original]

[
28Umschlag Original]

Sitzung am 06.08.1846 Posteingang

06.08.1846 Sitzung der Schulinspektion Siebenlehn unter Leitung des Justizamtes Nossen

Es geht um eine dritte Lehrerstelle und die nötige Erweiterung der Schulräumlichkeiten

[06 Original]
Königl. Justiz= Amt Nossen, am 6. August 1846.
Heute Vormittags sind vor der Schul= Inspection zu Siebenlehn
            Herrn Superintendent H. Lake
            und
            Herrn Justiz= Amtmann Canzler
der Vorladung zu Folge erschienen
Herr Local= Schul= Inspector Pastor
            Ernst Wolf von Siebenlehn
durch die abgeordneten Vorsteher
            Herr Rathmann Carl Gottlob Ruscher
            und der Vorstand der Stadtverordneten
            Herr Med: Pract. Camillo Kreiß
und die Stadtverordneten
            Herr Jacob Ludwig Heimrich,
              "  Ernst Ludwig Putziger,
              "  Friedrich August Bachmann
endlich
            die Gemeinde Breitenbach,
[06a Original]
durch die abgeordneten Vertreter
            den Gemeindeältesten
            Johann Gottfried Wilhelm Lommatzsch
            und das Gemeinderathsmitglied
            Carl Gottlob Thürbach,
und haben sich angegeben.
Es ist von der Inspection das Verhör eingeleitet worden.
Hierbei stellte sich heraus, daß die Schulgemeinde darüber einig war, daß die angeordneten Maaßregel der Anstellung eines dritten ständigen Lehrers zur Ausführung gebracht werden müsse.
Es hatte sich daher das Verhör dahin zu wenden, wie die Räumlichkeit der neuen Einrichtung zu beschaffen und wie der Aufwand aufzubringen sei.
Den ersten Punct anlangend, so überreichte Herr Superintendent H. Locke eine Eingabe des Cantors Fischer, welche den Anwesenden bekannt gemacht wurde.
 

Obwohl nun überhaupt der Vorschlag des Bauens im jetzigen Schul= Locals von anderer Seite Widerspruch fand, so vereinigten sich doch die Anwesenden in folgendem Beschlusse:
Die definitive Beschlußfassung wegen   [06d Original]   eines Neubaues Behufs der Verlegung der sämmtlichen Schul= Localitäten und Wohnungsräumen für die sämmtlichen Schullehrer oder auch die Beschlußfassung bezüglich des Ankaufs eines hierzu geeigneten Hauses, oder das Bauen nur zu Einrichtung des Schul= Locals für den dritten Lehrer und der Wohnung für denselben bleibt ausgesetzt.
Wenn nun innerhalb drei Wochen nicht eine Vereinigung der Schulgemeinde über die Fischerschen Vorschläge erreicht wird, was fortwährend der Stadtrath für wünschenswerth hält, so soll ein Local zur Wohnung für einen dritten Lehrer und zu der Schulstube für denselben ermiethet, und soll in gedachter Zeit von der Schulgemeinde Anzeige an die Inspection erstattet, und das bei zugleich in dem Falle, daß der Antrag Fischers nicht noch allgemein Anklang findet, das Local bezeichnet werden, welches für den hier fraglichen Zweck ermiethet worden ist, damit die Schul= Inspection darüber zu cognosciren vermöge.
Der Aufwand übrigens soll durch Anlagen aufgebracht werde, insofern nicht die   [06e Original]   currenten Einnahmen solchen decken.
Die Schulgemeinde bittet übrigens dringend, die mittellose Lage der Gemeinde der Hohen Behörde vorzustellen, und sich um einem möglichst hohen Beitrag aus Staatscasse künftig zu verwenden.
Der Stadtrath wird auch, um den Stand der Armenpflege zu documentiren, die letzten Armencassenrechnungen anher senden.
Hiermit ist das Verhör geschlossen und übrigens noch bestimmt worden, daß dem neuen Lehrer 140 [Taler] Gehalt gewährt werden könne, für die Heitzung der Schulstube und für die dabei nöthigen Bemühungen hat die Schulgemeinde 20[Taler] jährlich - in Worten Zwanzig Thaler - verwilligt. Von selbst versteht es sich und hat die Schulgemeinde sich beschieden, daß dem Lehrer noch seine Wohnung über obigen Gehalt gewährt werden müsse.
Auf Vorlesen ist dies genehmigt und mit ge= und unterzeichnet.
[06f Original]

Nachrichtlich Leopold Grudtner, Actuar.
Carl Gottlob Ruscher,
Camillo Friedr. Kreyß,
Ludwig Callm Jacob Heimrich,
Friedrich August Bachmann,
Ernst Ludwig Putzger,
Johann Gottfried Wilhelm Lomatzsch,
Carl Jacob Thürbach,
[06Umschlag Original]
An die Stadtverordneten zu Siebenlehn


[SVe 1846-08-08 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-08-11 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-08-22 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-08-25 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-09-04 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-09-12 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-09-25 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-09-26 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-10-02 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-10-10 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-10-13 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-10-26 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-11-06 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-11-25 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-12-03 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-12-10 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-12-17 Original]
[nicht transkribiert.]

[SVe 1846-12-30 Original]
[nicht transkribiert.]