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bei den Sitzungen der Stadtverordnetenschaft
Siebenlehn 1846
aus
dem Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
Transkribiert ab 2023 von Klaus Kreyß, unvollständig
und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die einzelnen Sitzungen.
Die mit Original gekennzeichneten
Marken führen zu den Original-Scans.
[SVe 1846 Deckel.jpg Original]
[in der Handschrift von Gustav Liebich]
[10 Original]
praef. d. 15/1. 46 N.
4. …
Cop. ex. Act. sub Rep. lit.
P. No. 117. fol. Kreyß
Siebenlehn den 10.ten Januar 1846.
Heute versammelten sich an gewöhnlicher Sitzungsstelle der Stadtrath
Herr Bürgermeister Karl Wilhelm Haupt
„ Rathmann Johann Gottlob Reymann
„ Rathmann Karl Gottlob Ruscher,
„ Rathmann Johann Gottlob
Lößnitz
und
„ Rathmann Johann Gottlob Köhler,
und kamen folgende Gegenstände zum Vortrage, zur Berathung und
Entschließung.
1.
ppp.
4.,
trug
der unterzeichnete Protocollant das mündlich
angebrachte Gesuch des hiesigen Gastwirths Friedrich
Otto vor, welcher, weil er durch den hiesigen Lohgerbermeister Leberecht
Haubold sein schadhaftes Pferd töden laßen nebst Haubold … Anzeige des
Scharfrichters zu Roßwein
[10a Original] durch Amtsbescheid vom 7.ten
dies[es] Monats trotzdem? daß die Stadtgemeinde Siebenlehn am 9.ten
August 1845. die bannrechtliche Eigenschaft der Scharfrichterei
zu Roßwein nicht anerkannt habe, in Strafe und Kosten verurtheilt
worden sei, um die stadträthliche Intervention
d. i. Prozeßeinmischung bittet.
Der unterzeichnete Protokollant gab über den Fall seine Ansicht, indem er
zuvörderst? bemerkte, daß eine derartige Bestrafung eines
Siebenlehner Bürgers die Stadtgemeinde Siebenlehn, in ihrer etwaigen Befreiung
von dem Bannrechte der Scharfrichterei zu
Roßwein, nicht benachtheiligen, und daß
die Stadtgemeinde, wenn sie sich nicht auf einen Verlust jenes Bannrechtes,
durch Nießgebrauchs berufen könne, sich nur auf den weggefallenen
Grund der Privilegien der Scharfrichterei zu
Roßwein, ob mit Erfolg, könne kein Jurist behaupten, stützen
müsse. [10b Original]
Deshalb scheine es gerathen, die Verneinungsklage?,
und des geringeren Kostenaufwandes wegen, in Gemeinschaft mit den
Nachbargemeinden gegen den Scharfrichter zu Roßwein, thunlichst
durch den in dieser Angelegenheit bereits beauftragten Adv. Kline? zu Nossen
anzustellen, um hierdurch die künftige Ablösung dieses Bannrechts zu
umgehen.
Man beschloß, die Stadtverordneten
hierüber mit ihrer Ansicht und Erklärung zu ha.., dieselben aber
hierbei zu Entschüllung eigener
Verantwortlichkeiten aus die mögliche Erfolglosigkeit und Langwierigkeit
des Prozeßes ausdrücklich aufmerksam zu
machen.
5
pp pp
pp
Auf
Vorlesen genehmigt und mitunterschrieben
Gustav Liebich
Rthm. und Protocollt. [10c Original]
Carl Wilhelm Haupt,
Bürgermeister,
Johann Gottlob Reymann
Johann Gottlob Lößnitz
Karl Gottlob Ruscher
Johann Gottlob Köhler.
[13
Original]
[Handschrift
von Camillo Kreyß]
Praef. d. 15.n/1. 46. Nachm. 4 Uhr D Kreyß
publ. d. 16/1. a.c. D Kr.
[Handschrift
Liebich]
An die Stadtverordneten allhier.
Die Stadtverordneten werden auf Grunde ergangener Verordnung der
Königlichen Hohen Kreis-Direction vom
24/31sten Dezember 1845. hiermit in Kenntniß gesetzt,
daß die Hohe Behörde die Wahl
Herrn Karl Heinrich Haupts,
„ Christian Friedrich Krumbiegels
zu ansässigen
und
Herrn Camillo Kreyß’s
zum unansässigen Stadtverordneten
sowie
Herrn Johann Karl Gotthelf Nauperts
„ Johann Gottfried Leudels
und
„ Karl Gottlob Friebes [13a Original]
zu ansässigen Ersatzmännern
endlich
Herrn Johann Gottlob Johne I.
zum unansässigen Ersatzmann Stadtverordneten
genehmigt, zugleich aber auf, da Herr Johann Franz Stiehl, als erster unansässiger Ersatzmann an die Stelle des außer
der Reihe ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Heinrich Moritz Lichtenberger
einzurücken, und künftig mit demjenigen Drittheil der
Stadtverordneten wieder auszuscheiden hat, welchem Lichtenberger, angehörte,
nicht allein eine Wahl zu Ergänzung der hierdurch unter den unansässigen Ersatzmännern entstandenen
Lücke, sondern auch das Ausscheiden eines unansässigen
Stadtverordneten aus
dem, den Dienstjahren nach ältesten Drittheile, worüber bei gleichem
Dienstalter das Loos entscheiden soll, angeordnet hat.
Da der an Lichtenbergers Stelle eingerückte Herr Stiehl, als des Ersten
gesetzlicher Stellvertreter [13b
Original] gleich diesem zu beurtheilen ist, Herr Lichtenberger aber mit Herrn Johann
Andreas Rost in gleichen, nämlich zweijährigen Dienstalter steht, so
ist zwischen Herrn Stiehl und Herrn Rust über den einseitigen Austritt als
Stadtverordnete zu losen, und würden alsdann, wenn z.B. Herr Rust durch
das Loos zum Ausscheiden bestimmt würde, die vorschriftsmäßigen
drei unansässigen Stadtverordneten sein: Herr
Stiehl, Herr Heimrich und Herr Kreyß.
Die Stadtverordneten wollen das Ergebniß dieser
Loosung ehebaldigst anher anzeigen.
Siebenlehn am 13ten Januar 1846.
Der Stadtrath
[eigenhändige
Unterschrift]
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[13Umschlag Original]
[14 Original]
[14a Original]
[14b Original]
[14Umschlag Original]
[15 Original]
[15a Original]
[15b Original]
[15c Original]
[15d Original]
[15Umschlag Original]
[17 Original]
[17a Original]
[17b Original]
[17Umschlag Original]
[07 Original]
[07Umschlag Original]
[09
Original]
[09a Original]
[09b Original]
[09c Original]
[09d Original]
[09Umschlag Original]
[14 Original]
[14a Original]
[14b Original]
[17
I Original]
[17 Ia Original]
[17 Ib Original]
[17 Ic Original]
[17 II Original]
[17 IIa Original]
[17 IIb Original]
[17 Umschlag Original]
[21
Original]
[21a Original]
[21Umschlag Original]
[23
I Original]
[23 II Original]
[23 IIa Original]
[23 IIb Original]
[23 IIc Original]
[23 IIUmschlag Original]
[27 Original]
[27a Original]
[27b Original]
[27c Original]
[27d Original]
[27e Original]
[27f Original]
[27g Original]
[07
Original]
[07a Original]
[07b Original]
[07c Original]
[07d Original]
[07Umschlag Original]
[10
Original]
[10a Original]
[10b Original]
[10Umschlag Original]
[28
Pflasterung Original]
[28a Original]
[28b Original]
[31I Original]
e.o
Eingegangen 1ster April 1846
… eod. die …
Den Stadtverordneten wird unter Bezugnahme auf die stadträthliche
Zufertigung vom 16ten d. M. auf ihre wiederholte
Eingabe vom 20sten dhs. M. und sonst Betreffs den Preußgerschen Steuererhebungsdifferenz, Nachstehendes
hiermit zu erkennen gegeben.
Auf die nach erfolgter Revision des Bernhardtschen
Quittungsbuchs erlassene Bekanntmachung finden dem auf den 23sten dhs. Ms. anberaumten Termin zu Revision der
Steuer-Quittungsbücher trotz dem, daß die Comparanten
in dem Wahne gestanden, ohne Unterschied erscheinen zu müssen, nicht mehr
als überhaupt 10. Steuerquittungsbücher theils
durch die Inhaber selbst, theils durch
Bevollmächtigte, theils durch gelegentliche [31 Ia Original] Beförderung? allhier
produziert, und obgleich die Comparanten unter dem zu
Protokoll erklärten Anführen, daß ihm und ihrer Auftraggeber
Steuerbücher in Richtigkeit wären und sie sich über die Preußgerschen Steuererhebung weder beschweren
könnten, noch müßten, die Revision deprezirten?, revidirt worden.
Das Ergebniß war, daß in folgenden
Steuerquittungsbüchern und zwar
in dem Lutherischen Jagddienstgeld
- " - " 1/4 …
in dem Wilhelm Seidelschen - " - " 1/4 …
in dem Eduard Seidelschen - " - " 1/4
…
in dem Sofie Richterschen - " - " 3 …
Wrlp. Zins
in dem Jakob Al..drischen - " - " 3 … Urlpung Zins
in dem August Zeugfangschen - " - " 3 1/2
… Jagddienstgeld,
in dem Friedrich Ottoschen - " - " 1/2
… Jagddienstgeld
[31 Ib Original]
in dem Karl Gottlieb Schrenkeschen? - " - "
3 1/2 … desgl.
einen? in dem Zeitraume von 2 3/4 Jahren geschehener M...Erhebung sich
herausstellte.
Das angestellte stadträthliche
Erörterungsverfahren läßt soviel
unzweifelhaft erkennen, daß Preusger bei der
geschehenen und von ihm selbst in den Quittungsbüchern notirten
Wahrerhebungen? von Pfennigen und Bruchtheilspfennigen während seiner 2 3/4.
jährigen, zu unserer Zufriedenheit verwalteten SteuerEinnehmer
Funktion eine betrügerische Absicht nicht zum Grunde gelegen hat, und
daß vielmehr, wir Preußgern in einer
besonderen, den Stadtverordneten zur Einsicht freistehenden,
Rechtfertigungsschrift nachgewiesen hat, die fragliche Wahrerhebung darin ihm
vornehmlichen? [31 Ic Original] Grund hat, daß von Preußgern bei den ohne Valvationstabelle erfolgten
Anrechnung der einzelnen C...tionsgelderbeträgen
in Münzsorten des Vierzehnthalerfußes
mit..uldbarn, bisweilen auch zu seinem Nachtheile
ausgefallenen, Rechnungsfehler vorgekommen sind, hin...ichst
darin, daß Preußger, weil er, wie er
hätte thun sollen, die in jedem letzten
Steuererhebungstermins zu b..rken Aufrechnung den
einzelnen, nicht zur E..bung ge…genten Bruchtheilspfennigen
unterlassen hat, um bei den Steuer= und Gefällenablieferung
einen bezüglich der Jagddienstgelder allein nach Höhe von
[Geldbetrag] nachgewiesenen alljährlichen Ausfall zu vermeiden bisweilen Bruchtheilspfennige als voll Pfennige zu erheben genöthigt war. In [31 Id
Original] Ermangelung jeder
betrügerischen Absicht kann nun natürlich von einem gegen Preußgern einzuleitenden Polizeiverfahren nicht noch
weniger von Abgabe der Sache zu Einleitung der Criminaluntersuchung
die Rede sein, und muß es daher jedenfalls bei dem, im Verwaltungswege
getroffenen Erörterungsverfahren und bei der in dessen Folge Preußger ertheilten
Bescheidung wegen künftig er vorschriftmäßiger Berechnung und
Erhebung der Bruchtheilspfennige, un
den den betreffenden Contribuenten
zu leistenden Rückerstattung des Zuvielerhobenen
um so mehr bewenden, als von einzelnen Privatpersonen … im Gegensatze zur
Stadtgemeinde hier allein als Damnifikaten in Frage
kommen, Betrugsanzeigen [31
Ie Original] gegen Preußger
nicht erstattet worden sind.
Die Stadtverordneten werden demgemäß hiermit beschieden.
Siebenlehn, am 31sten März 1846.
Der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[31 IUmschlag Original]
[Postadresse]
An die Stadtverordneten allhier
[31 II Original]
Eingegangen...
Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige 14ten dhs.
Mts. zu erkennen gegeben.
zu
1.,
daß, obschon die Stadtverordneten ein Recht nicht
haben, das nur für den Stadtrath als Obrigkeit bestimmte Exemplar der
Leipziger Zeitung mitzulesen, doch den letztern den erstern die Nachlese[Randbemerkung "das
Nachlesen"] nicht wehren will, auch auf thunlichste
Beschleunigung des Umlaufs der Zeitung Andacht? nehmen wird, daß sich
jedoch hierbei der Stadtrath zu Gunsten der Stadtverordneten an eine bestimmte
Lesezeit weder binden kann noch will[Randanmerkung "?"].
zu
2.,
Unter dem Bemerken, daß der Stadtrichter Liebich
von Schneider zu Ausarbeitung eines Tanzkonzessionsgesuchs weder beauftragt
worden ist, noch auch einen [31
IIa Original] derartigen Auftrag übernehmen
würde, werden die Stadtverordneten auf Grund von §. 115. f. aa. der Städteordnung hiermit beschieden, daß
diese Otto'sche Angelegenheit nicht zu den
Geschäftskreise der Stadtverordneten gehört und sich dieselben
derartiger unbefugter Wahrnehmung von Privatinteressen in Zukunft zu enthalten
haben.
zu
3.,
Was hiernächst die von der Rechnungsdeputation und Stadtverordnetenschaft als solcher wider die
Stadtkassenrechnung auf das Jahr 1845. gezogenen Erinnerungen und verlangten Auskunftsertheilung betrifft, so werden dieselben von dem Stadtkassirer Löwe und dem unterzeichneten Stadtrathe
in folgendem beantwortet und [31
IIb Original] ertheilt:
Die von der Rechnungsdeputation gezogenen Erinnerungen sind von dem
Rechnungsführer in der beiliegenden Maße beantwortet, zugestanden
und derselbe mit Anweisung versehen worden, sowie derselbe auf die
Erinnerungen? der Stadtverordneten sub d.
Quittungsbeibringung versprochen, und auf die Sub K. be...tet hat, daß nur das Nachtquartier, nicht aber die
Zehrung der Gend'armerie in den Gasthöfen
außerhalb ihrer Station vergütet wird, und der Beleg nr. 133. auf Grund des hier eingesehenen, die
Leistungsbescheinigungen der Gend'armen enthaltenden
Bescheinigungsbuchs des Gastwirths Schubert
ausgestellt worden ist.
Hiernächst enthält der Stadtrath in Folgendem Auskunft;
zu a., [31 IIc Original]
Auf Grund der L..Ordnung vom 26. November 1840.
zu
b., c.,
Die Einstellung des Sachwalters in der Liquidationssache … des Palischtzschen? Creditwesen? ist
in gemeinschaftlicher Sitzung erfolgt und zu der Beauftragung Adv. Hülzmanns? zu Ausarbeitung eines Gutachtens in der Austerschen? Sache, als einer Nichtprozeßsache?
Zustimmung der Stadtverordneten nicht erforderlich.
zu e., f.,
Die Verläge? für ein in Hypothekensachen
von dem Stadtgerichte nach vergeblicher Ansuchen beim Rentamte Nossen auf
Erfordern von Preußger ausgearbeitetes Verzeichniß der aufhaftenden?
einzelnen fiskalischen Geställe um dessen
Vergütung? für die vorschriftsmäßige, von dem
Steuereinnehmer und den ver... Flurverständigen nicht unentgeld= [31 IId
Original] lich zu
besorgenden zweitägige Flur...
Nähere Auskunft giebt die Verwendung zum Grundsteuergesetz vom 26sten
Oktober 1843. §.11.
zu h. Behufs den durch die einschlagenden Sachverständigen vorzunehmenden feuer?polizeilichen Revisionen - Die Revision von nur einem
der beiden Sachverständigen erscheint ungenügend.
zu
i. Der mit der, mit der Einkleidung des Rathsdieners
beauftragte Rathmann Ruscher hat geglaubt, daß zu der verstatteten Johneschen Uniformierung auch eine der Uniform
entsprechende Mütze gehöre.
zu
l., außer dem Schreibematerialien und Schreibeutensilien dürften
dergleichen baare Aufwände für
Gegenstände, welche als Inventar verbleiben nicht zum Ex...ditionsauf
[31 IIe Original] wande
ohne Inkonsequenz zu rechnen sein.
zu
m., muß der Getraidepreise wegen von/vor
polizeilichem Fetr…? geschehen,
zu
n., Der angebliche Bürger ist uns nicht näher bekannt,
4., der Stadtkassierer ist zu Auszahlung von 1 [Taler] 10 [Ngr.]
- [Pf.] für Herrn Kreyß angewiesen worden.
5., die eingegangenen Schulkassenrechnungen folgen in zwei Aktenstücken
Cap. IV. Lit. N: 102.
" " " S. 63.
meinem? Fabrikat No. 824. B. F.
und 8. Einnahmemanualen?, sowie die Stadtkassenrechnung nebst Belegen zur
verlangten Einsicht und baldigen
Rücksendung bei.
Siebenlehn, am 31. März 1846.
der Stadtrath
Carl Wilhelm Haupt
Bürgermeister
[31 IIUmschlag Original]
[Postanschrift, sozusagen Briefumschlag]
An die Stadtverordneten Allhier.
[02
Original]
Eingegangen d. 2n April 1846. … d. 9n. April 46. …
An die Stadtverordnetenschaft zu Siebenlehn
Hoher Creisdirectorial= Verordnung vom 9/20 dieses
Monats gemäß, wird der Stadtverordnetenschaft
zu Siebenlehn die Entschließung der Hohen Regierungs=
Behörde auf die einberichteten Resultate der von
mir am 27n vorigen Monats wegen mehrerer zwischen den Stadtverordneten und dem
Stadtrathe entstandenen Differenzen angestellten Erörterungen und
gepflogenen gütlichen Verhandlungen - wie solche aus dem beim Stadtrathe
zu Siebenlehn in Abschrift befindluchen Protokolle
von nurgenanntem Tage ersehen werden können - in
Folge indem rechp. zur Nachricht und Nachachtung
eröffnet.
1., Bei dem was hinsichtlich der von dem dermaligen Vorsteher der Stadtverordne= [02a Original] ten pp.
Kreyß, in angeblichem Auftrage der Stadtverordneten aufgewandten
Verlagsposten? von 1.10.-[Taler,Ngr,Pf] und 5.-.-[Taler,Ngr,Pf] verabhandelt
worden, soll es bewandten Umständen nach zwar für dießmal
bewenden, es wird aber den Stadtverordneten zur Nachachtung für
künftige Fälle zu erkennen gegeben, daß die Beauftragung des
genannten pp. Kreyß zur Besorgung der fraglichen Geschäfte un sich höhern Orts nicht
hat für ordnungsmäßig erachtet werden mögen, da pp.
Kreyß damals nicht wirklicher Stadtverordneter, sondern nur Ersatzmann
und Protokollant der Stadtverordneten gewesen ist.
Bei der erfolgten Verzichtleistung Seien pp. Kreyß auf die 3te
Restitutionspost von 4. [Taler] hat es ebenfalls sein Verbleiben.
Anlangend die ad. 1., des obengezognen Protokolls
noch erwähnte Differenz wegen Abhaltung gemeinschaftlicher Sitzungen des
Stadtraths und de Stadtverordneten, so ist es zwar begründet, daß
nach §.23. des [02b
Original] Siebenlehner Ortsstatuts die
Abhaltung solcher gemeinschaftlichen Sitzungen in das Ermessen[unterstrichen]
des Stadtraths gestellt ist; allein er hat sich dabei selbst des Scheines der Willkühr zu enthalten. Vielmehr hat er über die
Frage, ob eine gemeinschaftliche Sitzung zu halten sey
oder nicht, [Einfügung "?"] collegialischen
Beschluß zu fassen, wobei es in der
Verpflichtung des Stadtraths beruhet, in Fällen, welche er nach seiner
pflichtmäßigen Ueberzeugung für dazu
geeignet[unterstrichen] hält, zur Abkürzung des Geschäftsgangs
gemeinschaftliche Sitzungen in der vorgeschriebenen Weise eintreten zu lassen
und er hat daher, wenn er einen darauf gerichteten Antrag der Stadtverordneten
ablehnen zu müssen glaubt, denselben wenigstens die Gründe seiner
abfälligen Resulutionen zu eröffnen, weßhalb ihm das Erforderliche zugekommen ist.
2., Zu der dem Rathmanne und Stadtrichter Liebich
bewilligten Gehaltszulage und Renumeration von rech..?
100[Taler] 20[Taler] und
[02Umschlag Original]
[Postadresse mit Siegel und Poststempel]
An die Stadtverordnetenschaft zu Siebenlehn
[03
Original]
[Anmerkungen]
An die Stadtverordneten allhier.
Auf den von den Stadtverordneten in der Neugassenbaudifferenz eingelegten Excurs vom 10ten Juli 1845 und darauf erfolgte stadträthliche Berichtserstattung ist die in Abschrift
beiliegende Verordnung der Königl. Hohen
Kreisdirection zu Leipzig vom 28sten März 1846 eingegangen.
Indem wir den Recurranten die dießfallsige
Verordnung, nach welcher vom Stadtrathe mit den Stadtverordneten darüber,
welcher Stadttheil, ob der Markt oder die Neugasse
der Ausbesserung oder Herstellung des Pflasters am dringensten bedarf, zu
erwägen und sodann dieser Stadtheil aus dem als Bestandttheil
der Stadtcasse zu betrachtenden Fonds herzustellen oder auszubessern ist, statt
münd=
[03a Original] licher
Eröffnung hiermit bekannt machen, wird denselben zugleich zu erkennen
gegeben, daß sie die in ihren Eingaben Blatt 58ff. Act. .. Lit. P. no: 116. hin und wieder
enthaltenen, ihrer Stellung gegen den Stadtrath entsprechende, Schreibart
hätten vermeiden sollen.
Was den eingelegten Recurs selbst betrifft, so ist
derselbe, soweit er sich nicht durch Vorstehendes erledigt, verworfen worden,
und werden die Stadtverordneten deshalb damit abgewiesen, sowie wir uns das
Recht, die Blatt 85f. Act. dict zur zur Abstattung von den Stadtverordneten anliquidirten,
von der Hohen Behörde nicht aberkannten und deshalb für anerkannt zu
achtenden, Kosten an 8. 8. - [Taler,Ngr,Pf] zu
fordern, bis auf Weiteres vorbehalten müssen.
Bei dieser Gelegenheit setzt der unterzeichnete Stadtrath die Stadtverordneten
zu Abgabe ihrer Erklärung von seinem Neugassenbaubeschlusse in
Kenntniß.
Der Stadtrath ist nämlich, in der Voraussetzung, daß, gleichwie auf
der Endgasse, von den Haus [03b Original] besitzern
der Neugasse ein Jeder zwei Ellen von seinem Hause ab und in der Länge
seines Hauses ovalförmig und=und? abpflastern lassen, wie früher, der Ansicht, daß
ein Neupflasterbau mit zwei Röschen auf Kosten der Stadtcasse durch einen
auszuwählenden Steinsetzermeister nach dem
annehmlichsten der einzufordernden Bauanschläge vorgenommen wird,
wohingegen, wenn sich die Hausbesitzer des sie treffenden, theilweisen
Pflasterbaus mit Erfolg weigern sollten, die Fahrbahn der Neugasse, wie auf den
Endgasse, mit Steinschlag gebaut und das Pflaster der
Randwege ausgebessert werden soll.
Siebenlehn, den 23sten April 1846.
der Stadtrath.
und im Auftrage des Bürgermeisters
Gustav Liebich, Rathm. u. Protlld.
[03Umschlag Original]
[Adressaufschrift]
An
die Stadtverordneten allhier
[17 I Original]
[siehe SVe 1846-04-18]
[17 II Original]
Der Königlichen Kreis= Direction ist vorgetragen
worden, was die Schulinspection zu Siebenlehn in
Verfolg der von dem 2n. Lehrer Karl Gottfried Vinz daselbst, Bl. 1., flg. der nebst 2. andern Actenstücken anbei zurückfolgenden Acten Litt. S. No: 61. Vol. II.,
über den Mangel an Raum in seiner Schulstube, und die durch Ueberfüllung seiner Classe herbeigeführte
Geschäftsüberlastung, sowie sonst angebrachten Beschwerden, mittels
Berichts vom 26nJanr./6nFebr. diese Jahres angezeigt und zur
Entschließung gestellt hat.
Nun hat aber die Königl. Kreis= Direction weder in der von dem Lehrer Vinz selbst, unter
Beitritt der Stadtverordneten zu Siebenlehn, in Vorschlag gebrachten Vermehrung
der Schulstunden und Theilung der Classe, noch in der
von dem Stadtrathe zu Siebenlehn beantragten provisorischen Anstellung eines Hülfslehrers in der Blatt 22. ersichtlichen Maaße, geeignete Mittel zu durchgreifender
Beseitigung der unzwei= [17 IIa
Original] felhaft
vorliegenden hauptsächlich durch die Ueberfüllung
der Schule herbeigeführten Uebelstände
erkennen können. Denn was den erstgedachten Vorschlag betrifft, so
würde durch dessen Realisirung die vorhandene
Geschäftsüberlastung die vorhandene Geschäftsüberlastung
des Beschwerdeführers noch der Natur der Sache annoch
vermehrt und auf diese Weise dem Interesse der Schule auf die Länge der
Zeit nothwendig mehr geschadet als genützt
werden.
Der andere Vorschlag aber, auch abgesehen davon, daß er eben nur auf eine
nur provisorische Maasregel hinaus geht, beruht auf
der unbegründeten Voraussetzung, daß nach dem Tode des emeritirten Cantors Schlegel eine Abminderung der fixirten Lehrergehalte eintreten würde.
Gleichwohl aber von der Schulgemeinde selbst Bl. 22.
anerkannt worden, daß der dermalige Zustand für die Zukunft nicht
fortdauern könne, und befindet die Königl.
Kreis= Direction, daß den dießfallsigen
Uebelständen nicht anders als durch An= [17 IIb
Original] stellung
eines 3n ständigen Lehrers , dem ein Gehalt von mindestens 140 [Talern] zu
gewähren sein würde, abgeholfen werden könne.
Dagegen ist Man aber auch auf der andern Seite mit Rücksicht auf die
gedrückten Vermögensverhältnisse der Schulgemeinde nicht
abgeneigt für eine jährliche Beihülfe
zu dieser Lehrerbesoldung aus der Staatscasse, bei
dem Königl. Ministerium des Cultus und
öffentlichen Unterrichts sich zu verwenden.
An die Schulinspection zu Siebenlehn ergeht daher andurch Verordnung, demgemäß die Schulgemeinde
und den Lehrer Vinz zu bescheiden und rechz.? zu
verständigen, demnächst mit der ersten wegen Anstellung eines 3ten
Lehrers und Beschaffung sowohl der ihm zu gewährenden Besoldung, als der
deshalb erforderlichen Räumlichkeiten und sonst zu verhandeln, den Erfolg
aber mittels gutachterlichem Berichts Anher anzuzeigen.
Leipzig, den 17n April 1846.
Königl.
[17 IIUmschlag Original]
Königl. Sächs. Kreis= Direction
D.
Dörrien.
[Postanschrift]
An
die Schulinspection zu Siebenlehn
Die
dasige Schule betr.
[17 ISiegel Original]
[18
Original]
Eingegangen d. 18n April 46 …
An die Stadtverordneten allhier.
Ueber das von den Stadtverordneten aus Anlass des für den 22sten d. M.
angekündigten Concerts und Tanzvergnügens
vorgebrachte Ansuchen vom heutigen Tage, die Abhaltung öffentlicher
Tanzmusik auf hiesigem Schießhause nach Beendigung von daselbst gegebenen
Concertes ehekünftig? nicht mehr zu verbieten,
weil dem Concert, geben durch diese Erlaubniß
… die benöthigte Einnahme anständige,
tanzlustiger Personen aber Gelegenheit zu tanzen entzogen …, wird,
obschon diese Angelegenheit als eine Privatangelegenheit des Concertgebers und Tanzwirths nach
§ 115.aa der St[ädte] O[rdnung]
außerhalb der Grenzen der Befugnisse der Stadtverordneten liegt, auch
nach § 29. des Localstatuts … … des
Stadtraths in seiner Allgemeinheit in [18a Original] demselben und dem mit der Pal..ralsuns spaciale betrauten, im
…, juristischen Rathmanns, folgender … … Rathsbeschluss
von heutigem Tage eröffnet:
1., daß es bei der am 18ten d. M. dem Gastwirth
Schubert verweigerten Erlaubniß zu Abhaltung
von öffentlicher Tanzmusik nach Beendigung des den 22sten d. M. stattfndenden Concerts sein
Verbleiben hat, da dieser Tag zu den § 4, des einschlagenden Regulativs
nachgelassenen öffentlichen Tanzbelustigungstagen,auf
welche selbst weder nach § 7. dieses Regulativs und nach der
amtshauptmannschaftlichen Verfügung vom 27sten Octbr.
1842. weder dem Tanzwirth, noch einem Dritten ein
Anspruch zusteht, nicht gehört … bei der nach am 13ten d. M.
stattgefundenen öffentlichen Tanzmusik eine in den .. [18b Original] [Text zur Tanzveranstaltung von
Liebich]
[18c Original] sen $ 1.
zu Abhaltung jeder öffentlichen Tanzmusik auch an den § 4.
nachgelassener Tagen, je... voraus ge… …,
obrigkeitliche Erlaubniß erforderlich ist,
geradezu entgegen stehen.
Siebenlehn, am 18ten April 1846.
der Stadtrath und Carl Wilhelm Haupt, Bürgerme
[18Umschlag Original]
An die Stadtverordnetenschaft allhier.
[23
I Original]
An die Stadtverordneten allhier.
Den Stadtverordneten wird auf ihre Anzeige vom 13ten d. Mts.
Folgendes eröffnet:
zu
1.
Die gewünschte Abschrift des amtshauptmannschaftlichen Protocolls
vom 27sten Fbr. 1846 liegt bei.
zu
2.
Die stadträthliche Einschreibung der
jährlichen Steuerbeträge in die einzelnen Quittungsbücher der
Steuerzahlender ist für das Jahr 1846. zur leichtern Einrichtung des neuen
Steuereinnehmers genehmigt und diese Arbeit dem unterzeichneten Bürgermeister
und Herrn Rathmann Köhler übertragen worden.
zu
3.
[23 Ia Original]
Bei pct.1. der Anzeige der Stadtverordneten vom 1sten April 1846. bewendet es.
zu
4.
Vergl. die stadträthliche Zufertigung
vom 23sten d. Mts. in der Steuereinnehmersache.
Auf die Anzeige der Stadtverordneten ebenfalls vom 13ten d. Mts.
Erinnerungen gegen die Stadturssenrechnung 1845
betr., hiermit folgende Antwort:
zu
1.
Der Rathsprotocollant Liebich hat seinerseits die
Sache geprüft, lt. Acten sein Rechtsgutachten
abgegeben und hierbei, ohne über den Ausgang eines etwaigen Processes eine bestimmte Versicherung geben zu können,
die Sache in formeller Hinsicht für die Stadtgemeinde als nachtheilig
bezeichnet. Um sich über die Richtigkeit der Liebichschen
Ansichten in dieser umfänglichen und schwierigen Rechtsfrage, zu
Ergreifung der nöthigen Gegenmaßregeln größere Gewißheit zu verschaffen, wurde im offenbaren
Interesse der Stadt das fragliche, gedingene
Rechtsgutachten erboten, in dessen Folge jeder Vergleich zurückgewiesen,
von Anstellung der Editi…[23 Ib Original] klage vor der Hand zwar abgesehen,
Auster aber bei fernerer Forderungsberühmung Provocationsklagerhebung, und zwar bis jetzt mit Erfolg,
angedroht wurde.
Unter diesen Umständen und da die Sache als eine Nichtproceßsache
der Zustimmung der Stadtverordneten überhaupt nicht bedarf, kann von
Erstattung der 6 [Taler] 12[Ngr.] 5[Pf.] nicht im
Entferntesten die Rede sein.
zu
2.
Hätte das Rentamt dem hiesigen Stadtgericht das fragliche Verzeichniß ausgefertigt, so waren die Verläge nicht minder aus der Sportelcasse
zu berichtigen; die Flurrevision, welche nach Höhe von 1[Taler] 10[Ngr] unter jenem 1[Taler] 20[Ngr]
mitverrechnet ist, ist bis jetzt keine Officialarbeit,
findet vielmehr nach dem Gesetz alljährlich ein Mal und zu andern, als den
jenseits angegebenen Zwecken statt.
Dem
künftigen Steuereinnehmer kann die Unentgeldlichkeit
dieser Flurrevision und etwaiger Schriftlicher Steuerarbeiten zur Pflicht
gemacht werden.
zu 3.
[23 Ic Original]
Der Ankauf einer der Uniform entsprechenden Mütze ist lt. Anzeige der
Stadtverordneten vom 2ten März 1845 nicht ausdrücklich verweigert,
wenn schon auch nicht besonders bewilligt worden; äußersten Falles
wird der Rathmann Ruscher für Erstattung der 23 ngr.
sorgen.
zu
4.
Weder das Stadtgericht, welches übrigens mit den Stadtcassenresten
nichts zu thun, auch außer der Sportelcasse eigene Mittel nicht hat, noch auch der
Stadtrichter Liebich hat für Patzer eine Bürgschaft übernommen
und weißt deshalb das dießfallsige
Ansinnen ein für alle Male als grundlos zurück.
Es würde zweckentsprechend sein, wenn die Stadtverordneten durch ihre
Rechnungsdeputationsmitglieder zu Einsicht der betreffenden Acten
und mündlichen Auskunftsempfang über die noch unerledigten
Erinnerungen an Expeditionsstelle erschienen.
Schlüßlich werden die Stadtverordneten
veranlasst:
5., sich ehebaldigst über die endliche Justification
der Sportelabrechnung auf das zweite Halbjahr 1845. zu erklären, und [23 Id
Original]
6., die am 31sten März d. J. empfangenen Schulcassenrechnungsacten:
Cap: IV. Lit. S. No: 63.
" " " N.
" 102.
nebst Faszikel N. 824 R. F.
und den 8. Einnahmemanualen umgehend zurückzugeben, da dieselben den
24sten v. Mts. zurückgesendet werden
müssen.
Siebenlehn, am 23sten April 1846.
Der Stadtrath
[Unterschriften] Carl Wilhelm Haupt, Bürgermeister
Gustav Liebich, Rthm. u. Prtllt.
[23 II Original]
…
An die Stadtverordneten allhier.
Auf die Eingabe des Vorsitzenden der Stadtverordneten, Herrn Kreyß, vom
10ten April 1846., die Ergänzung der Acten Lit. S. no: 49 und deren
Wiedermittheilung an Herrn Kreyß betr., ist zu erwidern, daß die
ermangelnde Abschrift von pct.2. der Anzeige der Stadtverordneten vom 21ten
Febr. 1846. zu den Akten gebracht worden ist, daß jedoch die gebetene, an
sich rechtlich nicht zu verlangende, Aushändigung dieser Akten umso mehr
verweigert wird, als sich Herr Kreyß Bl. 47. fg. dieser bereits mitgetheilt
gewesenen öffentlichen Rathsacten an sechs
verschiedenen Stellen Einschreibungen erlaubt hat.
Die fernere Einsicht dieser Akten an
[23 IIa Original] Expeditionsstelle bleibt jedoch
Herrn Kreyß, wie jedem andern Stadtverordneten unbenommen.
Hierdurch findet zugleich das einschlagende pct. 4.
der Anzeige des Stadtverordneten vom 13ten April 1846. seine Beantwortung.
Siebenlehn, am 23sten April 1846.
Der Stadtrath. und im Auftrage des Bürgermeisters
Gustav Liebich, Rthm. u. Prllt.
[23 IIb Original]
An die Stadtverordneten allhier.
[23 IUmschlag Original]
An die Stadtverordneten allhier.
[05 Original]
[05a Original]
[05b Original]
[05Umschlag Original]
[22 Original]
[22a Original]
[22Umschlag Original]
[05
Original]
[05a Original]
[05Umschlag Original]
[30
Original]
[30a Original]
[30b Original]
[30c Original]
[13 Original]
[13a Original]
[13b Original]
[13Umschlag Original]
[28
Original]
[28a Original]
[28Umschlag
Original]
06.08.1846 Sitzung der
Schulinspektion Siebenlehn unter Leitung des Justizamtes Nossen
Es geht um eine dritte
Lehrerstelle und die nötige Erweiterung der Schulräumlichkeiten
[06 Original]
Königl. Justiz= Amt Nossen, am 6. August 1846.
Heute Vormittags sind vor der Schul= Inspection zu Siebenlehn
Herrn
Superintendent H. Lake
und
Herrn
Justiz= Amtmann Canzler
der Vorladung zu Folge erschienen
Herr Local= Schul=
Inspector Pastor
Ernst
Wolf von Siebenlehn
durch die abgeordneten Vorsteher
Herr
Rathmann Carl Gottlob Ruscher
und
der Vorstand der Stadtverordneten
Herr
Med: Pract. Camillo
Kreiß
und die Stadtverordneten
Herr
Jacob Ludwig Heimrich,
" Ernst Ludwig Putziger,
" Friedrich August Bachmann
endlich
die
Gemeinde Breitenbach,
[06a Original]
durch die abgeordneten Vertreter
den
Gemeindeältesten
Johann
Gottfried Wilhelm Lommatzsch
und
das Gemeinderathsmitglied
Carl
Gottlob Thürbach,
und haben sich angegeben.
Es ist von der Inspection das Verhör eingeleitet
worden.
Hierbei stellte sich heraus, daß die Schulgemeinde darüber einig
war, daß die angeordneten Maaßregel der
Anstellung eines dritten ständigen Lehrers zur Ausführung gebracht
werden müsse.
Es hatte sich daher das Verhör dahin zu wenden, wie die Räumlichkeit
der neuen Einrichtung zu beschaffen und wie der Aufwand aufzubringen sei.
Den ersten Punct anlangend, so überreichte Herr
Superintendent H. Locke eine Eingabe des Cantors Fischer, welche den Anwesenden
bekannt gemacht wurde.
Obwohl nun überhaupt der Vorschlag des Bauens im
jetzigen Schul= Locals von
anderer Seite Widerspruch fand, so vereinigten sich doch die Anwesenden in
folgendem Beschlusse:
Die definitive Beschlußfassung wegen [06d Original] eines Neubaues
Behufs der Verlegung der sämmtlichen Schul= Localitäten und
Wohnungsräumen für die sämmtlichen
Schullehrer oder auch die Beschlußfassung
bezüglich des Ankaufs eines hierzu geeigneten Hauses, oder das Bauen nur
zu Einrichtung des Schul= Locals
für den dritten Lehrer und der Wohnung für denselben bleibt
ausgesetzt.
Wenn nun innerhalb drei Wochen nicht eine Vereinigung der Schulgemeinde
über die Fischerschen Vorschläge erreicht
wird, was fortwährend der Stadtrath für wünschenswerth
hält, so soll ein Local zur Wohnung für
einen dritten Lehrer und zu der Schulstube für denselben ermiethet, und soll in gedachter Zeit von der Schulgemeinde
Anzeige an die Inspection erstattet, und das bei
zugleich in dem Falle, daß der Antrag Fischers nicht noch allgemein
Anklang findet, das Local bezeichnet werden, welches
für den hier fraglichen Zweck ermiethet worden
ist, damit die Schul= Inspection
darüber zu cognosciren vermöge.
Der Aufwand übrigens soll durch Anlagen aufgebracht werde, insofern nicht
die [06e Original] currenten
Einnahmen solchen decken.
Die Schulgemeinde bittet übrigens dringend, die mittellose Lage der
Gemeinde der Hohen Behörde vorzustellen, und sich um einem möglichst
hohen Beitrag aus Staatscasse künftig zu
verwenden.
Der Stadtrath wird auch, um den Stand der Armenpflege zu documentiren,
die letzten Armencassenrechnungen anher senden.
Hiermit ist das Verhör geschlossen und übrigens noch bestimmt worden,
daß dem neuen Lehrer 140 [Taler] Gehalt gewährt werden könne,
für die Heitzung der Schulstube und für die
dabei nöthigen Bemühungen hat die Schulgemeinde 20[Taler]
jährlich - in Worten Zwanzig Thaler - verwilligt.
Von selbst versteht es sich und hat die Schulgemeinde sich beschieden,
daß dem Lehrer noch seine Wohnung über obigen Gehalt gewährt
werden müsse.
Auf Vorlesen ist dies genehmigt und mit ge= und
unterzeichnet.
[06f Original]
Nachrichtlich Leopold Grudtner,
Actuar.
Carl Gottlob Ruscher,
Camillo Friedr. Kreyß,
Ludwig Callm Jacob Heimrich,
Friedrich August Bachmann,
Ernst Ludwig Putzger,
Johann Gottfried Wilhelm Lomatzsch,
Carl Jacob Thürbach,
[06Umschlag Original]
An die Stadtverordneten zu Siebenlehn
[SVe 1846-08-08 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-08-11 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-08-22 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-08-25 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-09-04 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-09-12 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-09-25 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-09-26 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-10-02 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-10-10 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-10-13 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-10-26 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-11-06 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-11-25 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-12-03 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-12-10 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-12-17 Original]
[nicht transkribiert.]
[SVe 1846-12-30 Original]
[nicht transkribiert.]