Protokolle der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn vom
Jahre 1845
Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg
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Inhalt
[1845-01-21 Original]
[1845-02-01 Original]
[1845-04-30 Original]
[1845-04-30a Original]
[1845-05-07 Original]
[1845-05-07a Original]
benen Wege besetzt, indem den darauf nach dem W..e gelangten Fuhrwerke, sobald sie sich auf der, zur
Communication mit den benachbarten Dörfern nöthigen, innerhalb des Waldgebietes
gelegen Tractes bewegen, Seiten der Königl.
Forstbeamten, als auf verbotenen Wegen sich befindend, zurückgewiesen
und gepfändet werden, mit Ausnahme derer, welche aus dem Königl. Wald Holz abholen. Selbst alles Reiten auf den
Waldwegen ist von den Forstaufsehern untersagt.
c, Da nun die Communen Ober-Gruna, Breitenbach,
Siebenlehn, Augustusberg, Noßen u. so weiter, diesen
Weg zwar als Holzweg benutzen, ebenso gut aber auch auf andern bequemer
gelegenen Wegen, von allen diesen Communen in den
Wald zu gelangen ist, so ist nicht einzusehen, warum gerade dieser
Weg als „Siebenlehner Holzweg“ bezeichnet und von der Commun Siebenlehn in
Ordnung gehalten werden soll.
Die Commun Siebenlehn kann ihren Holzbedarf ebenso gut auf dem gleich nebenan
grenzenden, im Breitenbacher Flur gelegenen Holzwege transportiren,
als die Commun Breitenbach seit vielen Jahren den ihr bequemer gelegenen
Forthofholzweg benutzt hat.
Wir negiren demnach die Benennung diee
Wege als anerkannten Siebenlehner Holz-, Communications-, Dorf- oder Nachbarweg
und bezeichnen ihn dagegen als: einen Weg, welcher einst dem Königl. Forstamte gehörte, zu jener Zeit von
demselben in baulichen Zutande unterhalten wurde,
dessen jetziger Eigenthümer uns nicht
bekannt und dessen Zweck zur Zeit nichts andres mehr, als der
eines Feldweges für die Besitzer der angränzenden
Felder ist.
[1845-05-07b Original]
Demnach glauben wir, die angesonnene Forsthofswege
[1845-05-20 Original]
[1845-05-20a Original]
[1845-06-02 Original]
[1845-06-02a Original]
[1845-06-02b Original]
[1845-06-02c Original]
[1845-06-02d Wahl z. Prot. Original]
[1845-06-09 Original]
Stadtverordnetensitzung d. 9. Jun. berichtet
1, In der Stadtverordnetensitzung
d. 9ten Juny 1845 brachte der H. Vorsitzende Naupert vor daß der Sohn von der Wittbe
Atröder mit Namen Lindner nicht hier Heimatsangehörig
ist, mithin von den Stadtrath angehalten werden möchte ein Heimathschein
beizubringen.
2., Erschien der Guthsbesitzer Fischer u. Gottf. Wenzel aus Breitenbach in der Sitzung d. St.V. u. brachte an:
Wegen Einpfarrung der Gemeinde Breitenbach in die Commun zu Siebenlehn so
erörterten die beiden Individuen wegen der Ruhestatt auf dem Friedhof u. verwilligten die Vergrößerung des Friedhofs was nöthig erachtet wird.
3., Wegen der Aufgabe des Stadtraths des Einkaufen das die Gemeinde Breitenbach
eine Mittle Glocke schaffen sollen so wurde erwiedert
die Sache einstweilen bei Seite zu legen u. erst die höheren Behörden zu
beanspruchen auf welche Art u. Weise die Gemeinde aufzunehmen
4., Brachte der Stadtverordnete J.G. Köhler vor, Ihnen von der Protocollant stelle zu verabschieden es wurde von dem verehrl. Collegium genehmigt u. wurde zu einer neuen Weise
eines Protocolls. geschritten. In der Abstimmung
erhielt der Ersatzmann Kreyß 8 Stimmen die Abstimmung ist sonach Absolut u. der
Ersatzmann Camillo Kreyß ist der Wahl zum Protocollant
einverstanden.
Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet
Siebenlehn d. 9n. Juni 1845.
Carl Gotthelf Naupert
Johann Franz Stirl
Ernst Ludwig Putzger
… Dietzel
Ludwig August Bachmann
Ludwig Jacob Heimrich.
Johann Andreas Rost
Joh. Gottlob Köhler Protocoll.
[1845-06-10 Original]
Registrates d. 10n Juni 1845.
Der Vorsitzende der Stadtverordneten giebt dato zu Protocoll
daß er anzüglich bei dem Stadtrath unter einstweilige eigner Vertretung
beantragt habe:
1, daß er den sich hier aufhaltenden Feueressenbeher
N.N Opitz die, von der Armencasse verlegten Gelder
durch den Stadtrath wieder eingefordert werden möchte;
2, den ..cassenbestand von 33r/ 28N/ 2d an den
Hutmacher Haupt allhier verlangtermaßen zu leihen.
Johann Gotthelf Herrmann
Carl Gotthelf Naupert
Camillo Kreyß Protocollant.
[1845-06-18 groß Original]
[1845-06-18 Original]
In der Stadtverordneten-Sitzung vom
18n. Juni 1845.
warn folgende Herren zugegen:
1, Herr Naupert Vorsitzender
2, „
Carl Friedrich Dietzel Stadtverordntr.
3, „
Gottlob Köhler desgl.
4, „
Ernst Putzger desgl.
5, „
Franz Stiehl Ersatzmann.
6, Herr Camillo Kreyß Ersatzmann
7, „
Gotthelf Herrmann Stadtverordtn
8, „
Andreas Rost Stadtverordtr
9,
10,
Die Gegenstände, welche zum Vortrage und zur Berathung gebracht wurden, waren
folgende:
1, Anfrage des Stadtrathes, betreffend des Vinz’schen Gesuchs um Anstellung eines dritten Lehrers,
oder Gehaltszulage. Ergangen an d. Stadtverordneten d. 16n. Juni 1845 sub 1,
2, Anzeige des Stadtrathes, daß Friedrike Ernestine
Fischer allhier einen Heimathschein erlangt hat, und
daß es dazu der Erklärung der Gemeindevertreter bedürfen (, ergangen a. d.
Stadtverordneten d. 16n Juni 45. sub 3.).
3, Antrag des Stadtrathes: einen geeigneten Darleiher
zu den Pflasterkosten bestand von 33r/ 18N/. 2d. vorzuschlagen, als der bereits
vorgeschlagene Hutmacher Haupt. (ergangen a. d. Stadtverordn.
d. 16n Juni a.c. sub 4.).
4, Excitation des Stadtraths, betreffend: den am 5n
Mai a.c. den Stadtverordeten
zugefertigten Antrag, hinsichtlich der Pflastercasse Anlage, das Nöthige
zu besorgen. (ergangen a.d. Stadtverordneten d. 16n. Jui a.c. sub
5.)
5, Antrag des Stadtraths, wegen der vorbehaltenen Erhöhung der Hundesteuer sich
zu erklären. (vom 16. Juni 1845. sub 5.)
6, Verlegug der vor dem Stadtrath ergangenen Acten über die von Carl Heinrich Dietzel …oferten beantragten Neupflasterung der Neugasse, anstatt bloser Reparatur derselben.
Vorschläge des Stadtraths Bltt 54b/. des Actenfascikels Litt 6.No.126. uns Anfrage: ob und in wie
weit die Stadtverordneten auf diese Vorschläge eingehen wollen? (Eingegangen an
die Stadtverordneten d. 16n. Juni 1845 sub 2.)
7, Antrag des Protocollanten Kreyß wegen
Veröffentlichung der i de Sitzungen der Stadtverordeten
gepflogenen Verhandlungen durch daß Siebenlehner pp. Wochenblatt.
8, Antrag des Ersatzm. Kreyß wegen der baldigen
Beantwortung des Stadtrathes der in dem Schreiben vom
20sten. May a.c. sub 1, c,
&d, von der Stadtverordnetenschaft beantragten Fragen in Bezug auf die
Forsthofwegebesserungsverbindlichkeit der Commun Siebenlehn.
[1845-06-18a Original]
ad 1.;
auch beschlossen: Seiten der Stadtverordnetenschaft der Stadträthlichen
Entschließung vom 14. Juni 1845 in allen Puncten
beizutreten.
ad 2.).
der Heimathschein kann ausgefertigt werden.
ad 3.)
Ist uns vor der Hand keiner bekannt.
ad.4).
Die Pflastercassenbeiträge sollen auf die drei Monate
August, Septbr und Octbr a.c. ausgeschrieben werden.
ad 5.
Die Hundesteuer soll nicht erhöht werden.
ad.8.
der Antrag des Ersatzmann Kreyß wird genehmigt.
ad.6.
Es wird beschlossen und zwar allgemein, die von Dietzel und Consorten
beantragte Umpflasterung der Neugasse zu genehmigen,
weil die Stadtverordnetenschaft der Ueberzeugung ist,
daß ein ordentlicher Neubau der Neugasse, als eine ganze Maasregel,
zweckmäßiger erscheint, als die selbe Maasregel
alljährlich sich wiederholender Reparaturen.
Wenn dem Stadtrathe der Beschluß der Stadtverordneten
vom 7n May 1845 mit unsrer heutigen Genehmigung im Wiederspruche zu stehen
scheint, so machen wir denselben darauf aufmerksam, daß wir uns daselbst blos über die von uns bewilligten Reparatur der
Neugasse, so wie über die Bewilligung der hierdurch entstehenden Kosten aus
der erschöpften Stadtcasse ausgesprochen haben,
[1845-06-18b Original]
keinesweges aber über den erst neuerdings beantragten
Neubau der fraglichen Straße.
Da nun aber einerseits, was nicht zu läugnen ist, eine sorgfältige Planirung und Umpflasterung der
Neugasse wirklich nothwendig ist, wenn nicht immer
und immer wiederkehrende Reparaturbedürfnisse die Stadtcasse schwächen sollen;
Da, andererseits, behufs Erzielung eines ordentlichen Straßenpflasters in der
Stadt, ein Stadtcassenfond von circa 169r/ - -
vorhanden ist, so ersuchen wir den Stadtrath
die Umpflasterung der Neugasse
aus der Pflastercasse zu veranstalten und sobald
diese nicht zureichen sollte, die Stadtcasse in Anspruch zu nehmen.
Sollte dagegen der Stadtrath unser Gesuch nicht genehmigen, so sehen wir einer Zufertigung der Gründe, insbesondere einer Anführung der
Gründe entgegen, auf welche der Stadtrath die …ge
Behauptung vom 16n Juni a.c. sub
c, stützt, daß „Angreifung der Pflastercasse
nicht gestattet wird“.
ad.7.
wird allgemein genehmigt unter Vorbehalt, daß keine Kosten daraus erwachsen.
ad.8.
Die Stadtverordnetenschaft beschließt im Allgemeinen die Beantwortung der
gestellten Fragen zu excitiren.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben Siebeln
d. 18n. Juni 1845.
D. Kreyß Protocollant
[8 Unterschriften]
[1845-06-24 Original]
[1845-06-24a Original]
An d. Stadtrath.
In Erwidrung auf das Schreiben des Stadtrathes vom 19n. Juni 45.
können wir nicht umhin, dem Stadtrath, unser laut beigelegten Rathsprotocoll einstimmig den Neubau der Neugasse genehmigt
hat, unser Befremden über mehrere Sachen anzuzeigen u. zwar namentlich
1, über dessen Weigerung die Stadtpflastercasse zur Planirung und gehörigen Umpflasterung
der Neugasse anzugreifen. insbesondere
a, weil der Stadtrath zugleich die Bemerkung ausspricht, daß außerdem keine
Gelder vorhanden wären und die Aufnahme eines neuen Capitals
nicht gestattet werden könne. Es hat also den Umbau factisch genehmigt und
giebt doch zugleich die Gründe an, warum der Antrag des Neugaßlers
Dietzel und Cons. nicht genehmigt werden kann;
b, Weil der Stadtrath erklärt, daß die beantragte Planirung
und Umpflasterung der Neugasse „nicht unbedingt nothwendig“ sei, während doch der dermalige Zustand dieser
Gasse von Seiten der Königl. Amtshauptmannschaft in
den diesfalsigen Schreiben vom 7n. Juni und 13n. Juli
43 als „im höchsten Grade gefährlich“, als „anerkannt schauderhaft und ganz
polizeiwidrig“ bezeichnet wird und zu der amtshauptmannschaftlichen Behauptung
Veranlassung wird „daß, hinsichtlich ihrer Beschaffenheit eine solche Gasse,
wie die fragliche fast in keinem Dorfe mehr anzutreffen sei“, also zu derben
Rügen höhern Orts bereits Anlaß
gegeben hat;
[1845-06-24b Original]
c, weil der Stadtrath sich unserm Beschluß vom 18n
Juni a.c. unter dem Angeben widersetzt, daß der Zweck
der Stadtpflastercasse vor Allen die am nöthigst befundene Marktpflasterung sei, weil dann durch
Erlösung des Städtegelder der Stadtgemeinde ein Vortheil
erwüchse, auch die sofortige Marktpflasterung von Rath u. Stadtverordneten
bereits genehmigt sei.
Abgesehen nämlich davon, daß noch mehrere Zweifel über die Frage zu lösen sein
dürften, ob eine Erhöhung des Städtegeldes ein wirklicher Vortheil
für die Stadtgemeinde (nicht Stadtcasse) sei, oder ein blos
illusorischer, so hoffen wir doch, daß unsere Verwaltungsbehörde bei der Frage:
was nothwendiger sei zu beseitigen, der allerdings
unangenehme Koth auf dem Markte, bei ergnarischer
Jahrmarktzeit, oder die Gefahr auf der schauderhaften Neugasse zur Winterszeit
Arme und Beine zu brechen , sich unweigerlich für das letztere entscheiden
werde, und zwar um so mehr des dem Stadtrathe hierbei auch die Beobachtung der
polizeilichen Rücksichten obliegen.
Wir ersehen ferner bei Durchlesung sämtlicher Acten
über die Stadtpflastercasse, daß von Anfang bis Ende
von Seiten des Raths gegen die Hohen Behörden durchgängig von einer Fondbildung
zur Pflasterung der Stadt, nicht aber des Marktes die Rede ist,
und daß die Stadtverordneten einstimmig dies genehmigt haben.
Ein einzigesmal nur finden wir Bltt 56b/ dieses Actes,
daß der H Rathsprotocollant einen Vortrag im Rathe
hielt über eine projectirte Marktpflasterung durch
die Stadtpflastercasse, und dabei für die letztere Vergrößrungspläne angiebt, welche
der Stadtrath genehmigt, wogegen der H Pret… verspricht deshalb an die Stadtverordneten
zu berichten Bltt 56 und 57. Wir sehen Bltt 59b/ wie der H Rathsprotocollant
sich darauf in die Sitzung der Stadtverordneten begibt begibt,
um über die von Seiten der letztern beantragte
Hundesteuer zum Besten der Pflastercasse, so wie über
die Ausschreibung einer besonderen Pflasteranlage sich zu besprechen
[1845-06-24c Original]
Ibidem finden wir die bedingungsweise Genehmigung der Stadtverordneten dazu,
nichts aber von den angeblichen Genehmigung nach vorausgegangener Berathung u. Beschlußnahme über Verwendung der Stadtpflastercassengelder
vorzugsweise und zuvörderst zur Pflasterung des Marktes u s. w.
Wir geben gern zu, daß auch wir am liebsten zuvörderst den Markt gepflastert
sähen, allein vernünftigerweise müssen wir unsern Wünschen dem Nutzen und der
gefährdeten Sicherheit heutiger Bürger nachstellen und haben deshalb
[1845-06-24d Original]
[1845-06-24e Original]
[1845-06-24f Original]
[1845-06-24g Original]
[1845-07-08 Original]
[1845-07-08a Original]
[1845-07-09 Original]
[1845-07-09a Original]
[1845-07-09b Original]
[1845-07-09c Original]
[1845-07-09d Original]
[1845-07-09e Original]
[1845-07-09f Original]
[1845-07-09g Original]
[1845-07-09h Original]
[1845-07-09i Original]
[1845-07-09j Original]
[1845-07-09k Original]
[1845-08-01 Original]
[1845-08-01a Original]
[1845-08-06 Original]
[1845-08-06a Original]
[1845-08-21 Original]
[1845-08-21a Original]
[1845-09-02 Original]
[1845-09-02a Original]
[1845-09-06 Original]
[1845-09-10 Original]
[1845-09-10a Original]
[1845-09-10b Wahl Ratmann Original]
[1845-10-03 Original]
[1845-10-03a Original]
[1845-10-03b Original]
[1845-10-03c Original]
[1845-10-03d Original]
[1845-10-14 Original]
[1845-10-14a Original]
[1845-10-14b Original]
[1845-10-14c Original]
[1845-10-30 Original]
[1845-10-30a Original]
[1845-10-30b Original]
[1845-10-30c Original]
[1845-10-30d Original]
[1845-11-04 Original]
Sitzung der Stadtverordneten am 4n. Novbr.
1845
In der heutigen außer ordentlichen Sitzung erschienen
[7 Namen]
Hierzu kamen die Rathmänner auf
bürgermeisterliche Bestellung
[4 Namen]
unter Vorsitz des Bürgermeisters H Haupt.
Zuvörderst wurden die allgemeine bestehende Wassernoth
Siebenlehn’s in Berathung gezogen und deshalb
allgemein von sämtlichen Anwesenden beschlossen, den bisher eingeschlagenen processualischen Weg gegen das Bergamt einstweilen zu
verlassen dagegen eine Petition einzureichen, welche nach vorläufiger Darlegung
der ganzen Sachlage die Auseinandersetzung der Dringlichkeit der Umstände,
unter Bezugnahme auf die große Armuth, Hülflosigkeit der Stadt, Bitte um Unterstützung und Hülfe
enthalten soll.
Es wird hierzu beschlossen: zuvor den Bürger Kreyß, Namens der Stadtverordneten
und der 5 Rathmänner nach Dresden zur
vorläufigen Berathung mit dem H. Landtagsdeputirten
Adv. Metzler u. Erchenbrecher gegen Entschädigung
nach Dresden zu fahren, und ist beschlossen, daß des Bürgers Kreyß
Entschädigung in 5r/ - - für diese Conferenz mit den Landtagsdeputirten
mit Einschluß des Fortkommens? bestehen soll.
[1845-11-04a Original]
Vorläufig wurde bestimmt, daß diese Entschädigung von 5 r/ - - aus der Städt… fonds bestritten werden soll, dem die Unterzeichneten mit
ihrem Privatmitteln sich verantwortlich und erforderlicherweise
zum Widerersatz sich bereitwillig erklären.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
Nachtrag: Hr. p Ruscher u Reimann hatten sich nach abgegebener Zustimmung,
jedoch ohne unterschrieben zu haben in Folge Abrufung, entfernt; dieß
bescheinigen die Mitunterschriebenen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[7 Unterschriften Stadtverordnete]
[3 Unterschriften Rathmänner
für sich und pp Ruscher und Reimann]
Sitzung der Stadtverordneten am 8n. Novbr 45.
Es versammelten sich zur heutigen Sitzung
[7 Namen]
Entschuldigt hatten? sich genügend?: H. Herrmann
Die Gegenstände welche zur Berathung und Beschlußnahme
kamen waren folgende:
[1845-11-04b Original]
1, Anzeige des Stadtraths daß der am 10n Novbr a.c. stattfindende Anhörtermin des Organist Vinz im Local des Königl. Justiz Amtes
sei, was den deputirten*
Stadtverordneten zur Cognition* gebracht wird.
2, die Anzeige des Stadtrathes vom 4n. Novbr. punct. 4. betreffend das
übersendete Einnahmemanual der zeitlichen Besoldung, sowie die dießjährige Wasseranlage*. beide Anlagen zusammen? § … den Stadtrathe anzulegen.
3, den Ueberfluß der Pflastercasse
will Imhof? (der Schneider) leihen was Seiten der Stadtverordneten genehmigt
wird.
4, Hiernächst stattete der Deputirte Kreyß Bericht
über den Erfolg seiner Reise nach Dresden in Bezug auf den städtischen
Wassermangel ab, worauf beschlossen wird (einstimmig) nachfolgenden sub 6 verzeichneten Antrag an den Stadtrath zu stellen:
5, die Stadtverordneten beantragen beim Rathe: daß in die Nordstadt ein Röhrlager von dem Neugassen Wasserbottig
gelegt und ein neuer Wasserkasten angefertigt werden soll.
[7 Unterschriften]
[1845-11-04c Original]
An den Stadtrath.
Da voraussichtlich der jetzige Wassermangel auf den zuvörderst?
eingeschlagenen Civilproceß-Weg gegen den
Bergbau, von welchem augenscheinlich unsere Privat- und Communquellen
gezapft sind, verläuft erst in Jahren, muthmaßlich
aber gar nicht beseitiget wären? und aus eignen Mitteln die Stadt nicht
genügend abhalten kann, so beantragn wir beim
Stadtrathe sich mit unserer Uebereinstimmung deshalb
an den mit Siebenlehner Oertlichkeiten ganz
vertrauten Advocaten H. Gerichtsdirector
Lehmann zu Nossen zu wenden und denselben aufzutragen, unter Schilderung
unserer traurigen Verhältnisse in der jetzigen und künftigen Zeit, eine
Petition beim Hohen Finanzministerio um Bewilligung
eines angemessenen Geldzuschusses zu den bevorstehenden Röhrwasserneubau,
so wie um Holzlieferung zu den Wasserröhren aus dem Zellaer Walde und endlich direct um Einstellung des Bergbaus unter unserer Stadt, da
die Sicherheit unserer ganzen bürgelichen und
städtischen Existenz durch genannten gefärdet ist, zu
verfassen.
Diese Petition muß zu vörderst eine genaue
Schilderung unseres ehemaligen Wasserreichthums der
Quellen und Röhrenlager enthalten; ferner das allmähliche Verschwindens
desselben in den Commun- und Privatquellen; die Angabe: wie wir wohl bis zur
höchsten Wahrscheinlichkeit, nicht aber zur apodictischen?
Gewißheit beweisen können, daß uns der Bergbau diese
Wässer gezogen habe; die Aussicht selbst neugegrabene Brunnen und aufgefundene
Quellen durch den Bergbau über kurz oder lang wieder zu verlieren, und innerhalb
der Stadt selbst keine Brunnen graben zu können, weil wir befürchten müssen mit
dem
[1845-11-04d Original]
Bergbau in Conflict zu gerathen; die Angabe, wie wir
in Folge dieses Gewißheitsmangels, so wie in Folge
der Armuth der Einwohnerschaft den Civilproceß nicht einschlagen können; die Angabe, wie wir
uns genöthigt erachten selbst den Besitzern von
Privatbrunnen des durch den Bergbau gezapften Wasser zum fernern
Betrieb ihres Gewerbes aus Communmitteln durch
Röhrenbau wieder zuzuführen, indem wir anderseits befürchten müssen, daß diese
einigermaßen wohlhabenden Gewerbtreibenden erst den
ohnehin armen Ort verlassend; die Armuth des Ortes
zur Bestreitung unvorhergesehener großer Wasserumbauten bei bevorstehender Nothwendigkeit des städtischen Straßenbaues, die Nothwendigkeit
des Wasser für die Gewerbtreibenden, Viehbesitzer und
bei Feuersgefahr, endlich das Nachtheilige des Bergbaus für unsere Stadt wie schon seit Jahren mehrfach Stolle,
mitten in der Stadt, in Folge Unterminirung derselben
den Bergbau eingesunken sind, namentlich neben dem Wohnhause des Schuhmacher
Stiehl, zweimal im Pfarrhausgarten und vorzüglich die Vinz’sche
Schulstube. Sollten wir hierauf, wie zu befürchten vom Hohen FinanzM. abgewiesen werden, so bitten wir einen 2ten Antrag
an den Hohen Stunde V. zu richten.
Wir erwarten, daß der Stadtrath unverzüglich Anstalt zur Autorisation des H Gerichtsdirector Advocat Lehmann
treffen, behalten uns vor fernere Instructionen an
denselben durch den Stadtrath gelangen zu lassen und ersuchen den Stadtrath
schließlich um baldige Nachricht, daß der Auftrag an benannten Advovat richtig ergangen sei.
Die Stadtverordneten.
Kreyß Protokollant.
abgesendet an den Stadtrath d. 10/11 45.
[1845-11-10 Original]
H. Vinz* hat 3 Anträge gestellt;
a, 60 r/ Gehalt und eine Stunde tägl. mehr halten, dann würde die Elementarclaße in Abtheilungen zerfallen, so daß jede
Abtheilung täglich 2 St. Unterricht hätte.
b, 20 r/ Gehalt und alles beim Alten lassen außer Localwechsel,
hiernach sind diese 20 r/ Mehrgehalt blos
Entschädigung dafür, daß er mehr Kinder unterrichtet als die gesetzliche
Normalzahl ist
c, einen dritten Lehrer anzustellen.
Den Stadtverordneten erscheint die Realisirung
jeder dieser einzelnen Anträge nicht zweckmäßig, denn:
ad 1. 2 St. Unterricht sind für die Abtheilung der Elementarclasse
zu wenig und 60 r/ zu viel Entschädigung für eine Stunde täglich mehr zu
halten. Es würde hier unmaasgeblich sein Gehalt als
Lehrer = 120 r/ als Norm anzunehmen sein und danach? der Preis der
mehrzugebenden Stunde zu berechnen sein.
1 Jahr = 48 Wochen Schulunterricht = 120 r/.
1 Woche = 32 Stunden Schulunterricht = 2 ½ r/ oder 75 Ngr.
mithin
1 Stunde 2 Ngr
4 d/.
48 Schul… würden (die Woche 6 Stunden) jährlich 268
Stunden zum außergewöhnlichen Unterricht sein
also = 23 r/ - - . 23 r/ sind
also die Entschädigung, wenn der Vorschlag sub a
überhaupt acceptabel wäre. Acceptirt
kann er aber nicht werden, weil 2 St. tägl. Unterricht für die erste Abtheilung
der Elementarclasse, die doch schon Kinder von 7, 8
u. 9 Jahren enthält, zu wenig sind.
[1845-11-10a Original]
ad. b. Dieser Vorschlag kann nicht angenommen werden, weil auf diese Weise dem
Uebelstande der Ueberfüllung
in der Elementarclasse gar nicht abgeholfen würde und
also anzunehmen ist, daß die 20 r/ Zulage den Stand der Schule um nichts
verbessern würden. Auch hat H. Vinz die Anzahl der Kinder sowohl bei seiner
Anstellung, als auch bei der neuen Regulirung der
Stellen ohne irgend einen Vorbehalt übernommen.
ad. c, ist 1, noch nicht nöthig, weil das Gesetz von
35 gestattet, daß ein Lehrer ausnahmsweise 180 Kinder unterrichten kann (wir
haben auf 2 Lehrer erst 320); 2, weil
die Armuth der Stadt, z.b.
gegen das nicht mehr bevölkerte aber wohlhabendere Noßen,
zu groß ist und alle Mittel fehlen; 3,
weil dem ganzen gerügten Uebelstand durch den vom
Cantor Fischer* gethanen Vorschlag der bereits auf
der Superintendantur liegt abgeholfen werden kann, der nämlich dahin geht, daß
man vier, einander untergeordnete Claßen (statt 3) errichte, so daß dann
jede Claße circa 80 Kinder erhielte, wobei nicht nur
die Localitäten vollkommen ausreichend wären, sondern
auch eine solche Kinderanzahl von einem Lehrer zweckmäßig unterrichts
werden kann.
Hierbei würde zugleich der Hauptvortheil
gewonnen, daß,
[1845-11-10b Original]
der für Kinder von 6-7 Jahren, drei Stunden täglicher Unterricht, in Betracht
ihrer geistigen u. körperlichen Gesundheit zu viel sind (was bereits von Aerzten u. Pädagogen anerkannt ist), die vierte Claße täglich von 2 St., also wöchentlich 12 St. Unterricht
zu erhalten brauchte, dagegen, die, dieser Claße
fehlenden vier St. der ersten Claße zu ertheilt werden könnte, so daß letztere wöchentlich 20
statt 16 Stunden künftig erhielte. Es dürfte dieß um so zweckmäßiger sein, als
Kinder von 12-14 Jahren, wie sie diese Claße hat
(deren Geisteskräfte doch schon ausgebildet sind) eine angestrengtere geistige Thätigkeit eher aushalten, ihrem Körper nach mehr
Anstrengung vertragen und in diesen Jahren für die Auffassung des in den
Oberklassen mannigfaltigeren Unterrichts zu einem mehrstündigen Unterrichte
mehr geeignet sind.
Durch diesen Vorschlag des H Cantor Fischer, würde auch eine Vermehrung der
Stundenzahl vorgebeugt, also auch eine Gehaltserhöhung unnöthig
gemacht werden (indem die 1ste Claße
wöchentlich 20, die 2te. 16, die 3te 16, u. die 4te.
Claße 12 Unterrichtsstunden erhielten, in Summa 64
St = à Lehrer 32 Stunden, wie das
Schulgesetz von 1835 vorschreibt.
Die Stadtverordneten d. 10n. Novbr 45
der Schulinspection …
Kreyß
[1845-11-10c Original]
Es ist … daß wir einen 3n Lehrer anstellen müssen die St
der Schule angegeben auch Protocollirt wodurch
der Organist zur Genehmigung der zu geringen Besoldung veranlaßt.
Plan
in die Organisation der Schule
und ist für nicht zu besprechen
[1845-11-17 Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 17n. Novbr 45.
Heute er… sich
H Stadtverordnetenvorsitzender Neupert
„
Gotthelf Hermann
„
Andreas Rost
„
Carl Friedr Dietzel
„
Gottlob Köhler
H Ernst Putzger Stadtverord.
„
Ludwig Heimrich
„
August …mann
„
Camillo Kreyß Ers. für Li…
Die Gegenstände welche zur Berathung u. Beschlußnahme
kamen waren:
1, Berichterstellung de Stadtraths vom 14n. Novbr.
45. über die Entscheidung der K. Hohe Kreisdirection wegen des P.. …schein:
Beschluß: der Heimatsschein kann in der erwähnten
Weise ausgefertigt werden.
2, Vortrag des stadträthlichen Berichts vom 13n. Novbr
45.
darauf wird beschlossen: das
senden.
3, Vortrag des Stadtraths über die Vinz’sche
Gehaltsangelegenheit betreffend wird beschlossen Seiten der Stadtverordneten
dem Organist Vinz 36 r/ - - Zulage zu bewilligen, wogegen derselbe 6 Stunden
wöchentlich mehr zu halten verpflichtet sei und soll deshalb sub … des Protokollant dem Rathe die Gründe
auseinandersetzen, weshalb die Stadtverordneten diese Gehaltszulage
vorzüglicher erscheint als die Anstellung eines 3n. Lehrers für? die Jetztzeit.
Diese Gehaltszulage soll jedoch nur für die Lebenszeit des Emeriti gelten.
[1845-11-17a Original]
4, Auf Vortrag des Stadtverordneten L. Heimrich soll beim Stadtrathe der Antrag
gestellt werden
bei der jetzigen und allen künftigen Holzlieferungen aus dem Walde nicht wie
früher einmal die Hausbesitzer, ein andermal die Hausgenossen, sondern
durchgängig nach der Hausnummer Hausbesitzer und Unansässige
mit Holz zu versorgen, damit dem Uebelstande
hierdurch abgeholfen werde, daß die Unangesessenen
wie bereits geschehen nicht beeinträchtigt würden.
Vorgelesen genehmigt u. mitunterschrieben
Carl Gotthelf Naupert
Johann Gotthelf Herrmann
Johann Andreas Rost
Carl Friedrich Dietzel
Johann Gottlob Köhler
Ernst Lubwig Putzger
Ludwig Jacob Heimrich.
Friedrich August Bachmann
Camillo Friedr. Kreyß Er. u. Protokollant
xxx an d. Stadtrath
Aus der stadträthlichen Zufertigung vom 17n. Novbr. a.c. über die
Gehaltserhöhung der H Organist Vinz, ersehen wir, daß die Vinzsche
Forderung von 36 r/ Entschädigung für jährlich 312 Stunden Mehrunterricht
[Streichung] dem Stadtrathe zu viel, dagegen 25 – 30 r/ für die selbe Maasregel, welche dadurch erziehlt
wird, angemessen erscheint, daß deshalb derselbe namentlich bei Vergleich des Vortheil, welche durch einen dritten Lehrer für den
Unterricht erlangt werde, „nun lediglich sein Absehen (?) auf die
provisorische Anstellung eines dritten Lehrers gerichtet hat“.
Indem wir aus dem Zusammenhange und dem Wörtchen „auf“ ersehen daß der
Stadtrath von der provisorischen Anstellung pp nicht absehen
p. sondern, in der That einen 3n. Lehrer
angestellt wissen will, so können wir nicht umhin dem Stadtrathe hierüber unser
Bedenken erkennen zu geben.
Abgesehen davon daß auch wir einsehen, wie die Anstellung eines 3n. Lehrers in
allen anderen Fällen für die Bildung der Kinder, mithin für die Bürgerschaft,
zweckmäßiger ist,
[1845-11-17b Original]
als die 312 Stunden Mehrunterricht eines Lehrers bei getheilter
Klasse,
so ist doch … im vorliegenden Falle nicht unberücksichtigt zu lassen.
Nämlich ist der Unterschied in pecuniärer Hinsicht
wesentlich für die Einwohnerschaft, weil die Anstellung eines 3n. Lehrers
zuvörderst einen Gehalt von 40 r/ mindestens, Kostentschädigung von 60 r/
mindestens, außerdem die Miethe für Wohnung und Schullocal
sowie Entschädigung für …material unweigerlich
[1845-11-27 Original]
[1845-11-27a Original]
[1845-11-27b Original]
[1845-11-27c Original]
[1845-12-05 Original]
[1845-12-05a Original]
[1845-12-05b Original]
[1845-12-05c Original]
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[1845-12-05g Original]
[1845-12-11 Original]
[1845-12-11a Original]
[1845-12-11b Original]
[1845-12-11c Original]
[1845-12-11d Original]
[1845-12-11e Original]
[1845-12-11f Original]
[1845-12-11g Original]
[1845-12-11h Original]
[1845-12-11i Original]
[1845-12-11j Original]
[1845-12-18 Original]
[1845-12-18a Original]
[1845-12-18b Original]
[1845-12-18c Original]
[1845-12-18d Original]
[1845-12-18e Original]
[1845-12-18f Original]
[1845-12-20 Original]
[1845-12-20a Original]
[1845-12-20b Original]
[1845-12-20c Original]
[1845-12-20d Original]
[1845-12-28 Wasserangelegenheiten Original]
[1845-12-28a Original]
[1845-12-28b Original]
[1845-12-28c Original]
[1845-12-28d Original]
[1845-12-28e Original]
[1845-12-28f Original]
[1845-12-28g Original]
[1845-12-28h Original]
[1845-12-28i Original]
[1845-12-28j Original]
[1845-12-28k Original]
[1845-12-28l Original]
Karl Gottfried Vinz: Lehrer in Siebenlehn ab 1838,
Organist ab 1843
Carl Hermann Fischer: Lehrer und Cantor in Siebenlehn 1843 bis 1849
deputierter Stadtverordneter: einer, der Mitglied in einer Deputation
ist, hier: Schuldeputation
Cognition: Kenntnis