Protokolle der Stadtverordnetenschaft Siebenlehn vom Jahre 1845

Archiv des Kreises Mittelsachsen in Freiberg

 

Transkribiert ab 2025 von Klaus Kreyß, unvollständig und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen.
Die Querlinien unterteilen die Protokolle einzelner Sitzungen.
Die mit Original gekennzeichneten Marken führen zu den Original-Scans.

 

Für mit * gekennzeichnete Wörter gibt eine Erklärung an Ende.

Inhalt

[Aktendeckel]

[Frontblatt]

Protokoll vom 21.01.1845

Protokoll vom 30.04.1845

Protokoll vom 07.05.1845

Protokoll vom 20.05.1845

Protokoll vom 02.06.1845

Protokoll vom 09.06.1845

Protokoll vom 10.06.1845

Protokoll vom 18.06.1845

Protokoll vom 24.06.1845

Protokoll vom 08.07.1845

Protokoll vom 09.07.1845

Protokoll vom 01.08.1845

Protokoll vom 06.08.1845

Protokoll vom 21.08.1845

Protokoll vom 02.09.1845

Protokoll vom 06.09.1845

Protokoll vom 10.09.1845

Protokoll vom 03.10.1845

Protokoll vom 14.10.1845

Protokoll vom 30.10.1845

Protokoll vom 04.11.1845

Protokoll vom 10.11.1845

Protokoll vom 17.11.1845

Protokoll vom 27.11.1845

Protokoll vom 05.12.1845

Protokoll vom 11.12.1845

Protokoll vom 18.12.1845

Protokoll vom 20.12.1845

Protokoll vom 28.12.1845

 

[Aktendeckel]

Original

[Frontblatt]

Original

Protokoll vom 21.01.1845

[1845-01-21 Original]
[1845-02-01 Original]

Protokoll vom 30.04.1845

[1845-04-30 Original]
[1845-04-30a Original]

Protokoll vom 07.05.1845

[1845-05-07 Original]
[1845-05-07a Original]
benen Wege besetzt, indem den darauf nach dem W..e gelangten Fuhrwerke, sobald sie sich auf der, zur Communication mit den benachbarten Dörfern nöthigen, innerhalb des Waldgebietes gelegen Tractes bewegen, Seiten der Königl. Forstbeamten, als auf verbotenen Wegen sich befindend, zurückgewiesen und gepfändet werden, mit Ausnahme derer, welche aus dem Königl. Wald Holz abholen. Selbst alles Reiten auf den Waldwegen ist von den Forstaufsehern untersagt.
c, Da nun die Communen Ober-Gruna, Breitenbach, Siebenlehn, Augustusberg, Noßen u. so weiter, diesen Weg zwar als Holzweg benutzen, ebenso gut aber auch auf andern bequemer gelegenen Wegen, von allen diesen Communen in den Wald zu gelangen ist, so ist nicht einzusehen, warum gerade dieser Weg als „Siebenlehner Holzweg“ bezeichnet und von der Commun Siebenlehn in Ordnung gehalten werden soll.
Die Commun Siebenlehn kann ihren Holzbedarf ebenso gut auf dem gleich nebenan grenzenden, im Breitenbacher Flur gelegenen Holzwege transportiren, als die Commun Breitenbach seit vielen Jahren den ihr bequemer gelegenen Forthofholzweg benutzt hat.
Wir negiren demnach die Benennung diee Wege als anerkannten Siebenlehner Holz-, Communications-, Dorf- oder Nachbarweg und bezeichnen ihn dagegen als: einen Weg, welcher einst dem Königl. Forstamte gehörte, zu jener Zeit von demselben in baulichen Zutande unterhalten wurde, dessen jetziger Eigenthümer uns nicht bekannt und dessen Zweck zur Zeit nichts andres mehr, als der eines Feldweges für die Besitzer der angränzenden Felder ist.

[1845-05-07b Original]
Demnach glauben wir, die angesonnene Forsthofswege

Protokoll vom 20.05.1845

[1845-05-20 Original]
[1845-05-20a Original]

Protokoll vom 02.06.1845

[1845-06-02 Original]
[1845-06-02a Original]
[1845-06-02b Original]
[1845-06-02c Original]
[1845-06-02d Wahl z. Prot. Original]

Protokoll vom 09.06.1845

[1845-06-09 Original]

Stadtverordnetensitzung d. 9. Jun. berichtet

1, In der Stadtverordnetensitzung d. 9ten Juny 1845 brachte der H. Vorsitzende Naupert vor daß der Sohn von der Wittbe Atröder mit Namen Lindner nicht hier Heimatsangehörig ist, mithin von den Stadtrath angehalten werden möchte ein Heimathschein beizubringen.
2., Erschien der Guthsbesitzer Fischer u. Gottf. Wenzel aus Breitenbach in der Sitzung d. St.V. u. brachte an:
Wegen Einpfarrung der Gemeinde Breitenbach in die Commun zu Siebenlehn so erörterten die beiden Individuen wegen der Ruhestatt auf dem Friedhof u. verwilligten die Vergrößerung des Friedhofs was nöthig erachtet wird.
3., Wegen der Aufgabe des Stadtraths des Einkaufen das die Gemeinde Breitenbach eine Mittle Glocke schaffen sollen so wurde erwiedert die Sache einstweilen bei Seite zu legen u. erst die höheren Behörden zu beanspruchen auf welche Art u. Weise die Gemeinde aufzunehmen
4., Brachte der Stadtverordnete J.G. Köhler vor, Ihnen von der Protocollant stelle zu verabschieden es wurde von dem verehrl. Collegium genehmigt u. wurde zu einer neuen Weise eines Protocolls. geschritten. In der Abstimmung erhielt der Ersatzmann Kreyß 8 Stimmen die Abstimmung ist sonach Absolut u. der Ersatzmann Camillo Kreyß ist der Wahl zum Protocollant einverstanden.
Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet
Siebenlehn d. 9n. Juni 1845.
Carl Gotthelf Naupert
Johann Franz Stirl
Ernst Ludwig Putzger
… Dietzel
Ludwig August Bachmann
Ludwig Jacob Heimrich.
Johann Andreas Rost
Joh. Gottlob Köhler    Protocoll.

Protokoll vom 10.06.1845

[1845-06-10 Original]
Registrates d. 10n Juni 1845.
Der Vorsitzende der Stadtverordneten giebt dato zu Protocoll daß er anzüglich bei dem Stadtrath unter einstweilige eigner Vertretung beantragt habe:
1, daß er den sich hier aufhaltenden Feueressenbeher N.N Opitz die, von der Armencasse verlegten Gelder durch den Stadtrath wieder eingefordert werden möchte;
2, den ..cassenbestand von 33r/ 28N/ 2d an den Hutmacher Haupt allhier verlangtermaßen zu leihen.
Johann Gotthelf Herrmann
Carl Gotthelf Naupert
Camillo Kreyß Protocollant.

Protokoll vom 18.06.1845

[1845-06-18 groß Original]
[1845-06-18 Original]
In der Stadtverordneten-Sitzung vom
18n. Juni 1845.
warn folgende Herren zugegen:
1, Herr Naupert Vorsitzender
2,     Carl Friedrich Dietzel Stadtverordntr.
3,     Gottlob Köhler     desgl.
4,     Ernst Putzger     desgl.
5,     Franz Stiehl   Ersatzmann.
6, Herr Camillo Kreyß Ersatzmann
7,      Gotthelf Herrmann  Stadtverordtn
8,      Andreas Rost  Stadtverordtr
9,
10,
Die Gegenstände, welche zum Vortrage und zur Berathung gebracht wurden, waren folgende:
1, Anfrage des Stadtrathes, betreffend des Vinz’schen Gesuchs um Anstellung eines dritten Lehrers, oder Gehaltszulage. Ergangen an d. Stadtverordneten d. 16n. Juni 1845 sub 1,
2, Anzeige des Stadtrathes, daß Friedrike Ernestine Fischer allhier einen Heimathschein erlangt hat, und daß es dazu der Erklärung der Gemeindevertreter bedürfen (, ergangen a. d. Stadtverordneten d. 16n Juni 45. sub 3.).
3, Antrag des Stadtrathes: einen geeigneten Darleiher zu den Pflasterkosten bestand von 33r/ 18N/. 2d. vorzuschlagen, als der bereits vorgeschlagene Hutmacher Haupt. (ergangen a. d. Stadtverordn. d. 16n Juni a.c. sub 4.).
4, Excitation des Stadtraths, betreffend: den am 5n Mai a.c. den Stadtverordeten zugefertigten Antrag, hinsichtlich der Pflastercasse Anlage, das Nöthige zu besorgen. (ergangen a.d. Stadtverordneten d. 16n. Jui a.c. sub 5.)
5, Antrag des Stadtraths, wegen der vorbehaltenen Erhöhung der Hundesteuer sich zu erklären. (vom 16. Juni 1845. sub 5.)
6, Verlegug der vor dem Stadtrath ergangenen Acten über die von Carl Heinrich Dietzel …oferten beantragten Neupflasterung der Neugasse, anstatt bloser Reparatur derselben.
Vorschläge des Stadtraths Bltt 54b/. des Actenfascikels Litt 6.No.126. uns Anfrage: ob und in wie weit die Stadtverordneten auf diese Vorschläge eingehen wollen? (Eingegangen an die Stadtverordneten d. 16n. Juni 1845 sub 2.)
7, Antrag des Protocollanten Kreyß wegen Veröffentlichung der i de Sitzungen der Stadtverordeten gepflogenen Verhandlungen durch daß Siebenlehner pp. Wochenblatt.
8, Antrag des Ersatzm. Kreyß wegen der baldigen Beantwortung des Stadtrathes der in dem Schreiben vom 20sten. May a.c. sub 1, c, &d, von der Stadtverordnetenschaft beantragten Fragen in Bezug auf die Forsthofwegebesserungsverbindlichkeit der Commun Siebenlehn.

[1845-06-18a Original]
ad 1.;
auch beschlossen: Seiten der Stadtverordnetenschaft der Stadträthlichen Entschließung vom 14. Juni 1845 in allen Puncten beizutreten.
ad 2.).
der Heimathschein kann ausgefertigt werden.
ad 3.)
Ist uns vor der Hand keiner bekannt.
ad.4).
Die Pflastercassenbeiträge sollen auf die drei Monate August, Septbr und Octbr a.c. ausgeschrieben werden.
ad 5.
Die Hundesteuer soll nicht erhöht werden.
ad.8.
der Antrag des Ersatzmann Kreyß wird genehmigt.

ad.6.
Es wird beschlossen und zwar allgemein, die von Dietzel und Consorten beantragte Umpflasterung der Neugasse zu genehmigen, weil die Stadtverordnetenschaft der Ueberzeugung ist, daß ein ordentlicher Neubau der Neugasse, als eine ganze Maasregel, zweckmäßiger erscheint, als die selbe Maasregel alljährlich sich wiederholender Reparaturen.
Wenn dem Stadtrathe der Beschluß der Stadtverordneten vom 7n May 1845 mit unsrer heutigen Genehmigung im Wiederspruche zu stehen scheint, so machen wir denselben darauf aufmerksam, daß wir uns daselbst blos über die von uns bewilligten Reparatur der Neugasse, so wie über die Bewilligung der hierdurch entstehenden Kosten aus der erschöpften Stadtcasse ausgesprochen haben,

[1845-06-18b Original]
keinesweges aber über den erst neuerdings beantragten Neubau der fraglichen Straße.
Da nun aber einerseits, was nicht zu läugnen ist, eine sorgfältige Planirung und Umpflasterung der Neugasse wirklich nothwendig ist, wenn nicht immer und immer wiederkehrende Reparaturbedürfnisse die Stadtcasse schwächen sollen;
Da, andererseits, behufs Erzielung eines ordentlichen Straßenpflasters in der Stadt, ein Stadtcassenfond von circa 169r/ - - vorhanden ist, so ersuchen wir den Stadtrath

die Umpflasterung der Neugasse aus der Pflastercasse zu veranstalten und sobald diese nicht zureichen sollte, die Stadtcasse in Anspruch zu nehmen.
Sollte dagegen der Stadtrath unser Gesuch nicht genehmigen, so sehen wir einer Zufertigung der Gründe, insbesondere einer Anführung der Gründe entgegen, auf welche der Stadtrath die …ge Behauptung vom 16n Juni a.c. sub c, stützt, daß „Angreifung der Pflastercasse nicht gestattet wird“.
ad.7.
wird allgemein genehmigt unter Vorbehalt, daß keine Kosten daraus erwachsen.
ad.8.
Die Stadtverordnetenschaft beschließt im Allgemeinen die Beantwortung der gestellten Fragen zu excitiren.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben Siebeln d. 18n. Juni 1845.
D. Kreyß Protocollant
[8 Unterschriften]

Protokoll vom 24.06.1845

[1845-06-24 Original]
[1845-06-24a Original]

An d. Stadtrath.
In Erwidrung auf das Schreiben des Stadtrathes vom 19n. Juni 45.
können wir nicht umhin, dem Stadtrath, unser laut beigelegten Rathsprotocoll einstimmig den Neubau der Neugasse genehmigt hat, unser Befremden über mehrere Sachen anzuzeigen u. zwar namentlich
1, über dessen Weigerung die Stadtpflastercasse zur Planirung und gehörigen Umpflasterung der Neugasse anzugreifen. insbesondere
a, weil der Stadtrath zugleich die Bemerkung ausspricht, daß außerdem keine Gelder vorhanden wären und die Aufnahme eines neuen Capitals nicht gestattet werden könne. Es hat also den Umbau factisch genehmigt und giebt doch zugleich die Gründe an, warum der Antrag des Neugaßlers Dietzel und Cons. nicht genehmigt werden kann;
b, Weil der Stadtrath erklärt, daß die beantragte Planirung und Umpflasterung der Neugasse „nicht unbedingt nothwendig“ sei, während doch der dermalige Zustand dieser Gasse von Seiten der Königl. Amtshauptmannschaft in den diesfalsigen Schreiben vom 7n. Juni und 13n. Juli 43 als „im höchsten Grade gefährlich“, als „anerkannt schauderhaft und ganz polizeiwidrig“ bezeichnet wird und zu der amtshauptmannschaftlichen Behauptung Veranlassung wird „daß, hinsichtlich ihrer Beschaffenheit eine solche Gasse, wie die fragliche fast in keinem Dorfe mehr anzutreffen sei“, also zu derben Rügen höhern Orts bereits Anlaß gegeben hat;
[1845-06-24b Original]
c, weil der Stadtrath sich unserm Beschluß vom 18n Juni a.c. unter dem Angeben widersetzt, daß der Zweck der Stadtpflastercasse vor Allen die am nöthigst befundene Marktpflasterung sei, weil dann durch Erlösung des Städtegelder der Stadtgemeinde ein Vortheil erwüchse, auch die sofortige Marktpflasterung von Rath u. Stadtverordneten bereits genehmigt sei.
Abgesehen nämlich davon, daß noch mehrere Zweifel über die Frage zu lösen sein dürften, ob eine Erhöhung des Städtegeldes ein wirklicher Vortheil für die Stadtgemeinde (nicht Stadtcasse) sei, oder ein blos illusorischer, so hoffen wir doch, daß unsere Verwaltungsbehörde bei der Frage: was nothwendiger sei zu beseitigen, der allerdings unangenehme Koth auf dem Markte, bei ergnarischer Jahrmarktzeit, oder die Gefahr auf der schauderhaften Neugasse zur Winterszeit Arme und Beine zu brechen , sich unweigerlich für das letztere entscheiden werde, und zwar um so mehr des dem Stadtrathe hierbei auch die Beobachtung der polizeilichen Rücksichten obliegen.
Wir ersehen ferner bei Durchlesung sämtlicher Acten über die Stadtpflastercasse, daß von Anfang bis Ende von Seiten des Raths gegen die Hohen Behörden durchgängig von einer Fondbildung zur Pflasterung der Stadt, nicht aber des Marktes die Rede ist, und daß die Stadtverordneten einstimmig dies genehmigt haben.
Ein einzigesmal nur finden wir Bltt 56b/ dieses Actes, daß der H Rathsprotocollant einen Vortrag im Rathe hielt über eine projectirte Marktpflasterung durch die Stadtpflastercasse, und dabei für die letztere Vergrößrungspläne angiebt, welche der Stadtrath genehmigt, wogegen der H Pret    verspricht deshalb an die Stadtverordneten zu berichten Bltt 56 und 57. Wir sehen Bltt 59b/ wie der H Rathsprotocollant sich darauf in die Sitzung der Stadtverordneten begibt begibt, um über die von Seiten der letztern beantragte Hundesteuer zum Besten der Pflastercasse, so wie über die Ausschreibung einer besonderen Pflasteranlage sich zu besprechen

[1845-06-24c Original]
Ibidem finden wir die bedingungsweise Genehmigung der Stadtverordneten dazu, nichts aber von den angeblichen Genehmigung nach vorausgegangener Berathung u. Beschlußnahme über Verwendung der Stadtpflastercassengelder vorzugsweise und zuvörderst zur Pflasterung des Marktes u s. w.
Wir geben gern zu, daß auch wir am liebsten zuvörderst den Markt gepflastert sähen, allein vernünftigerweise müssen wir unsern Wünschen dem Nutzen und der gefährdeten Sicherheit heutiger Bürger nachstellen und haben deshalb



[1845-06-24d Original]
[1845-06-24e Original]
[1845-06-24f Original]
[1845-06-24g Original]

Protokoll vom 08.07.1845

[1845-07-08 Original]
[1845-07-08a Original]

Protokoll vom 09.07.1845

[1845-07-09 Original]
[1845-07-09a Original]
[1845-07-09b Original]
[1845-07-09c Original]
[1845-07-09d Original]
[1845-07-09e Original]
[1845-07-09f Original]
[1845-07-09g Original]
[1845-07-09h Original]
[1845-07-09i Original]
[1845-07-09j Original]
[1845-07-09k Original]

Protokoll vom 01.08.1845

[1845-08-01 Original]
[1845-08-01a Original]

Protokoll vom 06.08.1845

[1845-08-06 Original]
[1845-08-06a Original]

Protokoll vom 21.08.1845

[1845-08-21 Original]
[1845-08-21a Original]

Protokoll vom 02.09.1845

[1845-09-02 Original]
[1845-09-02a Original]

Protokoll vom 06.09.1845

[1845-09-06 Original]

Protokoll vom 10.09.1845

[1845-09-10 Original]
[1845-09-10a Original]
[1845-09-10b Wahl Ratmann Original]

Protokoll vom 03.10.1845

[1845-10-03 Original]
[1845-10-03a Original]
[1845-10-03b Original]
[1845-10-03c Original]
[1845-10-03d Original]

Protokoll vom 14.10.1845

[1845-10-14 Original]
[1845-10-14a Original]
[1845-10-14b Original]
[1845-10-14c Original]

Protokoll vom 30.10.1845

[1845-10-30 Original]
[1845-10-30a Original]
[1845-10-30b Original]
[1845-10-30c Original]
[1845-10-30d Original]

Protokoll vom 04.11.1845

[1845-11-04 Original]
Sitzung der Stadtverordneten am 4n. Novbr. 1845
In der heutigen außer ordentlichen Sitzung erschienen

[7 Namen]

Hierzu kamen die Rathmänner auf bürgermeisterliche Bestellung
[4 Namen]
unter Vorsitz des Bürgermeisters H Haupt.
Zuvörderst wurden die allgemeine bestehende Wassernoth Siebenlehn’s in Berathung gezogen und deshalb allgemein von sämtlichen Anwesenden beschlossen, den bisher eingeschlagenen processualischen Weg gegen das Bergamt einstweilen zu verlassen dagegen eine Petition einzureichen, welche nach vorläufiger Darlegung der ganzen Sachlage die Auseinandersetzung der Dringlichkeit der Umstände, unter Bezugnahme auf die große Armuth, Hülflosigkeit der Stadt, Bitte um Unterstützung und Hülfe enthalten soll.
Es wird hierzu beschlossen: zuvor den Bürger Kreyß, Namens der Stadtverordneten und der 5 Rathmänner nach Dresden zur vorläufigen Berathung mit dem H. Landtagsdeputirten Adv. Metzler u. Erchenbrecher gegen Entschädigung nach Dresden zu fahren, und ist beschlossen, daß des Bürgers Kreyß Entschädigung in 5r/ - -  für diese Conferenz mit den Landtagsdeputirten mit Einschluß des Fortkommens? bestehen soll.
[1845-11-04a Original]
Vorläufig wurde bestimmt, daß diese Entschädigung von 5 r/ - -  aus der Städtfonds bestritten werden soll, dem die Unterzeichneten mit ihrem Privatmitteln sich verantwortlich und erforderlicherweise zum Widerersatz sich bereitwillig erklären.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
Nachtrag: Hr. p Ruscher u Reimann hatten sich nach abgegebener Zustimmung, jedoch ohne unterschrieben zu haben in Folge Abrufung, entfernt; dieß bescheinigen die Mitunterschriebenen.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben
[7 Unterschriften Stadtverordnete]

[3 Unterschriften Rathmänner für sich und pp Ruscher und Reimann]


Sitzung der Stadtverordneten am 8n. Novbr 45.
Es versammelten sich zur heutigen Sitzung
[7 Namen]
Entschuldigt hatten? sich genügend?: H. Herrmann
Die Gegenstände welche zur Berathung und Beschlußnahme kamen waren folgende:

[1845-11-04b Original]
1, Anzeige des Stadtraths daß der am 10n Novbr a.c. stattfindende Anhörtermin des Organist Vinz im Local des Königl. Justiz Amtes sei,  was den deputirten* Stadtverordneten zur Cognition* gebracht wird.
2, die Anzeige des Stadtrathes vom 4n. Novbr. punct. 4. betreffend das übersendete Einnahmemanual der zeitlichen Besoldung, sowie die dießjährige Wasseranlage*. beide Anlagen zusammen? §  … den Stadtrathe anzulegen.
3, den Ueberfluß der Pflastercasse will Imhof? (der Schneider) leihen was Seiten der Stadtverordneten genehmigt wird.
4, Hiernächst stattete der Deputirte Kreyß Bericht über den Erfolg seiner Reise nach Dresden in Bezug auf den städtischen Wassermangel ab, worauf beschlossen wird (einstimmig) nachfolgenden sub 6 verzeichneten Antrag an den Stadtrath zu stellen:
5, die Stadtverordneten beantragen beim Rathe: daß in die Nordstadt ein Röhrlager von dem Neugassen Wasserbottig gelegt und ein neuer Wasserkasten angefertigt werden soll.
[7 Unterschriften]

[1845-11-04c Original]
An den Stadtrath.
Da voraussichtlich der jetzige Wassermangel auf den zuvörderst? eingeschlagenen Civilproceß-Weg gegen den Bergbau, von welchem augenscheinlich unsere Privat- und Communquellen gezapft sind, verläuft erst in Jahren, muthmaßlich aber gar nicht beseitiget wären? und aus eignen Mitteln die Stadt nicht genügend abhalten kann, so beantragn wir beim Stadtrathe sich mit unserer Uebereinstimmung deshalb an den mit Siebenlehner Oertlichkeiten ganz vertrauten Advocaten H. Gerichtsdirector Lehmann zu Nossen zu wenden und denselben aufzutragen, unter Schilderung unserer traurigen Verhältnisse in der jetzigen und künftigen Zeit, eine Petition beim Hohen Finanzministerio um Bewilligung eines angemessenen Geldzuschusses zu den bevorstehenden Röhrwasserneubau, so wie um Holzlieferung zu den Wasserröhren aus dem Zellaer Walde und endlich direct um Einstellung des Bergbaus unter unserer Stadt, da die Sicherheit unserer ganzen bürgelichen und städtischen Existenz durch genannten gefärdet ist, zu verfassen.
Diese Petition muß zu vörderst eine genaue Schilderung unseres ehemaligen Wasserreichthums der Quellen und Röhrenlager enthalten; ferner das allmähliche Verschwindens desselben in den Commun- und Privatquellen; die Angabe: wie wir wohl bis zur höchsten Wahrscheinlichkeit, nicht aber zur apodictischen? Gewißheit beweisen können, daß uns der Bergbau diese Wässer gezogen habe; die Aussicht selbst neugegrabene Brunnen und aufgefundene Quellen durch den Bergbau über kurz oder lang wieder zu verlieren, und innerhalb der Stadt selbst keine Brunnen graben zu können, weil wir befürchten müssen mit dem

[1845-11-04d Original]
Bergbau in Conflict zu gerathen; die Angabe, wie wir in Folge dieses Gewißheitsmangels, so wie in Folge der Armuth der Einwohnerschaft den Civilproceß nicht einschlagen können; die Angabe, wie wir uns genöthigt erachten selbst den Besitzern von Privatbrunnen des durch den Bergbau gezapften Wasser zum fernern Betrieb ihres Gewerbes aus Communmitteln durch Röhrenbau wieder zuzuführen, indem wir anderseits befürchten müssen, daß diese einigermaßen wohlhabenden Gewerbtreibenden erst den ohnehin armen Ort verlassend; die Armuth des Ortes zur Bestreitung unvorhergesehener großer Wasserumbauten bei bevorstehender Nothwendigkeit des städtischen Straßenbaues,       die Nothwendigkeit des Wasser für die Gewerbtreibenden, Viehbesitzer und bei Feuersgefahr, endlich das Nachtheilige des Bergbaus für unsere Stadt    wie schon seit Jahren mehrfach Stolle, mitten in der Stadt, in Folge Unterminirung derselben den Bergbau eingesunken sind, namentlich neben dem Wohnhause des Schuhmacher Stiehl, zweimal im Pfarrhausgarten und vorzüglich die Vinz’sche Schulstube. Sollten wir hierauf, wie zu befürchten vom Hohen FinanzM. abgewiesen werden, so bitten wir einen 2ten Antrag an den Hohen Stunde V. zu richten.
Wir erwarten, daß der Stadtrath unverzüglich Anstalt zur Autorisation des H Gerichtsdirector Advocat Lehmann treffen, behalten uns vor fernere Instructionen an denselben durch den Stadtrath gelangen zu lassen und ersuchen den Stadtrath schließlich um baldige Nachricht, daß der Auftrag an benannten Advovat richtig ergangen sei.
Die Stadtverordneten.
Kreyß Protokollant.
abgesendet an den Stadtrath d. 10/11 45.

Protokoll vom 10.11.1845

[1845-11-10 Original]

H. Vinz* hat 3 Anträge gestellt;
a, 60 r/ Gehalt und eine Stunde tägl. mehr halten, dann würde die Elementarclaße in Abtheilungen zerfallen, so daß jede Abtheilung täglich 2 St. Unterricht hätte.
b, 20 r/ Gehalt und alles beim Alten lassen außer Localwechsel, hiernach sind diese 20 r/ Mehrgehalt blos Entschädigung dafür, daß er mehr Kinder unterrichtet als die gesetzliche Normalzahl ist
c, einen dritten Lehrer anzustellen.

Den Stadtverordneten erscheint die Realisirung jeder dieser einzelnen Anträge nicht zweckmäßig, denn:
ad 1.  2 St. Unterricht sind für die    Abtheilung der Elementarclasse zu wenig und 60 r/ zu viel Entschädigung für eine Stunde täglich mehr zu halten. Es würde hier unmaasgeblich sein Gehalt als Lehrer = 120 r/ als Norm anzunehmen sein und danach? der Preis der mehrzugebenden Stunde zu berechnen sein.
1 Jahr = 48 Wochen Schulunterricht = 120 r/.
1 Woche = 32 Stunden Schulunterricht = 2 ½ r/ oder 75 Ngr. mithin
1 Stunde  2 Ngr 4 d/.
48 Schul… würden (die Woche 6 Stunden) jährlich 268 Stunden zum außergewöhnlichen Unterricht sein  also = 23 r/ - - .  23 r/ sind also die Entschädigung, wenn der Vorschlag sub a überhaupt acceptabel wäre. Acceptirt kann er aber nicht werden, weil 2 St. tägl. Unterricht für die erste Abtheilung der Elementarclasse, die doch schon Kinder von 7, 8 u. 9 Jahren enthält, zu wenig sind.
[1845-11-10a Original]
ad. b. Dieser Vorschlag kann nicht angenommen werden, weil auf diese Weise dem Uebelstande der Ueberfüllung in der Elementarclasse gar nicht abgeholfen würde und also anzunehmen ist, daß die 20 r/ Zulage den Stand der Schule um nichts verbessern würden. Auch hat H. Vinz die Anzahl der Kinder sowohl bei seiner Anstellung, als auch bei der neuen Regulirung der Stellen ohne irgend einen Vorbehalt übernommen.
ad. c, ist 1, noch nicht nöthig, weil das Gesetz von 35 gestattet, daß ein Lehrer ausnahmsweise 180 Kinder unterrichten kann (wir haben auf 2 Lehrer erst 320);  2, weil die Armuth der Stadt, z.b. gegen das nicht mehr bevölkerte aber wohlhabendere Noßen, zu groß ist und alle Mittel fehlen;  3, weil dem ganzen gerügten Uebelstand durch den vom Cantor Fischer* gethanen Vorschlag der bereits auf der Superintendantur liegt abgeholfen werden kann, der nämlich dahin geht, daß man vier, einander untergeordnete Claßen (statt 3) errichte, so daß dann jede Claße circa 80 Kinder erhielte, wobei nicht nur die Localitäten vollkommen ausreichend wären, sondern auch eine solche Kinderanzahl von einem Lehrer zweckmäßig unterrichts werden kann.
Hierbei würde zugleich der Hauptvortheil gewonnen, daß,

[1845-11-10b Original]
der für Kinder von 6-7 Jahren, drei Stunden täglicher Unterricht, in Betracht ihrer geistigen u. körperlichen Gesundheit zu viel sind (was bereits von Aerzten u. Pädagogen anerkannt ist), die vierte Claße täglich von 2 St., also wöchentlich 12 St. Unterricht zu erhalten brauchte, dagegen, die, dieser Claße fehlenden vier St. der ersten Claße zu ertheilt werden könnte, so daß letztere wöchentlich 20 statt 16 Stunden künftig erhielte. Es dürfte dieß um so zweckmäßiger sein, als Kinder von 12-14 Jahren, wie sie diese Claße hat (deren Geisteskräfte doch schon ausgebildet sind) eine angestrengtere geistige Thätigkeit eher aushalten, ihrem Körper nach mehr Anstrengung vertragen und in diesen Jahren für die Auffassung des in den Oberklassen mannigfaltigeren Unterrichts zu einem mehrstündigen Unterrichte mehr geeignet sind.
Durch diesen Vorschlag des H Cantor Fischer, würde auch eine Vermehrung der Stundenzahl vorgebeugt, also auch eine Gehaltserhöhung unnöthig gemacht werden (indem die 1ste Claße wöchentlich 20, die 2te. 16, die 3te 16, u. die 4te. Claße 12 Unterrichtsstunden erhielten, in Summa 64 St  = à Lehrer 32 Stunden, wie das Schulgesetz von 1835 vorschreibt.
Die Stadtverordneten d. 10n. Novbr 45
der Schulinspection
Kreyß
[1845-11-10c Original]
Es ist … daß wir einen 3n Lehrer anstellen müssen   die St     der Schule angegeben auch Protocollirt wodurch der Organist zur Genehmigung der zu geringen Besoldung veranlaßt.
   Plan    in die Organisation der Schule    und ist für nicht zu besprechen

Protokoll vom 17.11.1845

[1845-11-17 Original]
Sitzung der Stadtverordneten vom 17n. Novbr 45.
Heute er… sich
H Stadtverordnetenvorsitzender Neupert
   Gotthelf Hermann
   Andreas Rost
   Carl Friedr Dietzel
   Gottlob Köhler
H Ernst Putzger Stadtverord.
   Ludwig Heimrich
   August …mann
   Camillo Kreyß Ers. für Li…
Die Gegenstände welche zur Berathung u. Beschlußnahme kamen waren:
1, Berichterstellung de Stadtraths vom 14n. Novbr. 45. über die Entscheidung der K. Hohe Kreisdirection wegen des P.. …schein:
Beschluß: der Heimatsschein kann in der erwähnten Weise ausgefertigt werden.
2, Vortrag des stadträthlichen Berichts vom 13n. Novbr 45.
darauf wird beschlossen: das       senden.
3, Vortrag des Stadtraths über die Vinz’sche Gehaltsangelegenheit betreffend wird beschlossen Seiten der Stadtverordneten dem Organist Vinz 36 r/ - - Zulage zu bewilligen, wogegen derselbe 6 Stunden wöchentlich mehr zu halten verpflichtet sei und soll deshalb sub … des Protokollant dem Rathe die Gründe auseinandersetzen, weshalb die Stadtverordneten diese Gehaltszulage vorzüglicher erscheint als die Anstellung eines 3n. Lehrers für? die Jetztzeit. Diese Gehaltszulage soll jedoch nur für die Lebenszeit des Emeriti gelten.

[1845-11-17a Original]
4, Auf Vortrag des Stadtverordneten L. Heimrich soll beim Stadtrathe der Antrag gestellt werden
bei der jetzigen und allen künftigen Holzlieferungen aus dem Walde nicht wie früher einmal die Hausbesitzer, ein andermal die Hausgenossen, sondern durchgängig nach der Hausnummer Hausbesitzer und Unansässige mit Holz zu versorgen, damit dem Uebelstande hierdurch abgeholfen werde, daß die Unangesessenen wie bereits geschehen nicht beeinträchtigt würden.
Vorgelesen genehmigt u. mitunterschrieben
Carl Gotthelf Naupert
Johann Gotthelf Herrmann
Johann Andreas Rost
Carl Friedrich Dietzel
Johann Gottlob Köhler
Ernst Lubwig Putzger
Ludwig Jacob Heimrich.
Friedrich August Bachmann
Camillo Friedr. Kreyß Er. u. Protokollant

xxx  an d. Stadtrath
Aus der stadträthlichen Zufertigung vom 17n. Novbr. a.c. über die Gehaltserhöhung der H Organist Vinz, ersehen wir, daß die Vinzsche Forderung von 36 r/ Entschädigung für jährlich 312 Stunden Mehrunterricht [Streichung] dem Stadtrathe zu viel, dagegen 25 – 30 r/ für die selbe Maasregel, welche dadurch erziehlt wird, angemessen erscheint, daß deshalb derselbe namentlich bei Vergleich des Vortheil, welche durch einen dritten Lehrer für den Unterricht erlangt werde, „nun lediglich sein Absehen (?) auf die provisorische Anstellung eines dritten Lehrers gerichtet hat“.
Indem wir aus dem Zusammenhange und dem Wörtchen „auf“ ersehen daß der Stadtrath von der provisorischen Anstellung pp nicht absehen p. sondern, in der That einen 3n. Lehrer angestellt wissen will, so können wir nicht umhin dem Stadtrathe hierüber unser Bedenken erkennen zu geben.
Abgesehen davon daß auch wir einsehen, wie die Anstellung eines 3n. Lehrers in allen anderen Fällen für die Bildung der Kinder, mithin für die Bürgerschaft, zweckmäßiger ist,

[1845-11-17b Original]
als die 312 Stunden Mehrunterricht eines Lehrers bei getheilter Klasse,
so ist doch … im vorliegenden Falle nicht unberücksichtigt zu lassen.
Nämlich ist der Unterschied in pecuniärer Hinsicht wesentlich für die Einwohnerschaft, weil die Anstellung eines 3n. Lehrers zuvörderst einen Gehalt von 40 r/ mindestens, Kostentschädigung von 60 r/ mindestens, außerdem die Miethe für Wohnung und Schullocal sowie Entschädigung für …material unweigerlich



Protokoll vom 27.11.1845

[1845-11-27 Original]
[1845-11-27a Original]
[1845-11-27b Original]
[1845-11-27c Original]

Protokoll vom 05.12.1845

[1845-12-05 Original]
[1845-12-05a Original]
[1845-12-05b Original]
[1845-12-05c Original]
[1845-12-05d Original]
[1845-12-05e Original]
[1845-12-05f Original]
[1845-12-05g Original]

Protokoll vom 11.12.1845

[1845-12-11 Original]
[1845-12-11a Original]
[1845-12-11b Original]
[1845-12-11c Original]
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[1845-12-11f Original]
[1845-12-11g Original]
[1845-12-11h Original]
[1845-12-11i Original]
[1845-12-11j Original]

Protokoll vom 18.12.1845

[1845-12-18 Original]
[1845-12-18a Original]
[1845-12-18b Original]
[1845-12-18c Original]
[1845-12-18d Original]
[1845-12-18e Original]
[1845-12-18f Original]

Protokoll vom 20.12.1845

[1845-12-20 Original]
[1845-12-20a Original]
[1845-12-20b Original]
[1845-12-20c Original]
[1845-12-20d Original]

Protokoll vom 28.12.1845

[1845-12-28 Wasserangelegenheiten Original]
[1845-12-28a Original]
[1845-12-28b Original]
[1845-12-28c Original]
[1845-12-28d Original]
[1845-12-28e Original]
[1845-12-28f Original]
[1845-12-28g Original]
[1845-12-28h Original]
[1845-12-28i Original]
[1845-12-28j Original]
[1845-12-28k Original]
[1845-12-28l Original]

 

Bemerkungen

Karl Gottfried Vinz: Lehrer in Siebenlehn ab 1838, Organist ab 1843
Carl Hermann Fischer: Lehrer und Cantor in Siebenlehn 1843 bis 1849
deputierter Stadtverordneter: einer, der Mitglied in einer Deputation ist, hier: Schuldeputation

Cognition: Kenntnis