Akten über den Wasserentzug bei der Stadt Siebenlehn durch den Bergbau
Sächsisches Staatsarchiv, Oberbergamt Freiberg
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Verzeichnis
28.06.1848 Begleitschreiben des Bergamts an das
Oberbergamt
16.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt
02.08.1848 Eingabe des Stadtrats beim Finanzministerium
19.08.1848 Oberbergamt an den Stadtrat
19.08.1848 Oberbergamtliche Sitzung
23.08.1848 Oberbergamt an Finanzministerium
25.08.1848 der Stadtrat (Liebich) an das Oberbergamt
31.08.1848 Bericht des Berggeschworenen Netto über seine
Erörterung mit Haupt und Liebich
01.09.1848 Antwort des Oberbergamts auf die Beschwerden
des Stadtrats
30.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt
09.09.1848 Amtshauptmann v. Egidy lädt ein zur
Verhandlung in Siebenlehn am 14.09.1848
10.09.1848 Oberbergamt an die Amtshauptmannschaft Döbeln
10.09.1848 Empfangsbestätigung
12.08.1848 „Ideeen“ des Berggeschwornen Netto zur Siebenlehner Wasserfrage
14.09.1848 Verhandlung und Vergleich, Protokoll der
„Localerörterung“ v. Egidys
09.06.1848 Verhandlung der Stadt Siebenlehn mit
Schichtmeister Lindner, Protokoll von
Liebich
Kostenanschlag für die Wasserleitung nach Siebenlehn
Kostenanschlag für die Zweigleitung nach Breitenbach
24.07.1848 der Stadtrat an den Schichtmeister Lindner
16.09.1848 das Oberbergamt an das Finanzministerium
20.09.1848 Das Finanzministerium befiehlt den Bau der
Wasserleitung
25.09.1848 Oberbergamt an das Bergamt
24.09.1848 Oberbergamt an den Stadtrath
28.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt
31.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt
27.10.1848 Das Justizamt Augustusburg (Uhlich) berichtet dem Bergamt über
den Vergleich
08.11.1848 Oberbergamt an Bergamt
18.11.1848 Stadtrat (Liebich) mahnt beim Oberbergamt die Übersendung der
Vergleichsurkunde an
22.11.1848 Bergamt an das Oberbergamt
24.11.1848 Der Aktuar Uhlich in Augustusburg an das
Bergamt
23.10.1848 Oberbergamt an den Stadtrat
23.10.1848 Oberbergamt an Gemeinderat Breitenbach
23.10.1848 Oberbergamt an Amtshauptmannschaft Döbeln
23.11.1848 Oberbergamt an Bergamt
23.11.1848 Oberbergamt an das Finanzministerium
04.12.1848 Bewilligung von 1000 Talern durch das
Finanzministerium, Brief an das
Oberbergamt
06.09.1848 das Oberbergamt an das Bergamt
06.12.1848 das Oberbergamt an das Oberzehntenamt in
Freiberg
09.01.1849 das Finanzministerium an das Oberbergamt
27.01.1849 Anweisung des Oberbergamts an das Bergamt,
dem Rentamt Nossen 1092 Taler zu überweisen
17.02.1849 Bergamt an Oberbergamt
24.02.1849 Oberbergamt an das Finanzministerium
07.03.1849 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des
Bergamts
25.04.1849 Oberbergamt an das Bergamt
27.06.1849 Schreiben des Bergamts an das Oberbergamt
05.10.1849 Schreiben der Kreisdirektion an das
Oberbergamt wg. Beschwerde von Herrmann und Haubold
16.08.1849 Herrmann und Haubold an die Kreisdirektion
Leipzig
10.09.1849 Stellungnahme der Stadt Siebenlehn zur
Beschwerde Herrmanns und Haubolds
16.09.1849 Amtshauptmannschaft Döbeln an die
Kreisdirektion Leipzig
17.10.1849 Oberbergamt an Bergamt
15.12.1849 Kunstmeister Braunsdorf an das Bergamt
05.01.1850 Oberbergamt an die Kreisdirektion in Leipzig
23.03.1853 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des
Bergamts
Urteil des Appellationsgerichts Dresden in Sachen
Wasserversorgung Breitenbach
16.04.1853 das Bergamt an das Oberbergamt
04.04.1853 Justizamt Nossen an das Bergamt
Acta
Die der Stadt Siebenlehn angeblich entzogenen
Brunnenwasser durch den dasigen Bergbau betr:
Ober.Berg.Amt zu Freiberg 1848.
[p.1a]
pr. den 2. Juli 1848. /
1671.B.
[links]
An das Königl. Hohe Oberbergamt
zu Freiberg
überreicht das Bergamt daselbst die Abschrift einer Anzeige des Schichtmeisters
Lindner, die Wasserdifferenz zwischen dem Adolph Stolln
und der Commun Siebenlehn betreffend.
Hierzu
1 abschriftliche Beilage Nr. 1075.
[rechts]
Da es zu erwarten steht, daß die Wasserdifferenz zwischen
dem Adolph Stolln und der Commun Siebenlehn bei der
nachträglich abzuhaltenden Conferenz über dieß
Berggebäude sowohl als über Segen Gottes Erbst. zu Gersdorf wiederum zur
Sprache kommen, so erlauben wir uns, dem Königl:
Hohen Oberbergamte eine Abschrift der in dieser Beziehung an uns eingegangenen
Anzeige des Schichtmeisters Lindner zu überweisen. Der Vergleich, auf den sich
der genannte Schichtmeister bezieht, befindet sich [p.1r] in den mit Bericht vom 28. August 1847 an
Hochdasselbe eingereichten Bergamtsacten sub no: 2570 vol:
W. fol. 116 seq.
Freiberg den 28. Juni 1848.
Das Bergamt daselbst,
[5 Unterschriften] Fischer, Becker, Bauer,
Netto, Graff
[p.2a]
[links]
Abschrift
An das Königliche Bergamt zu Freiberg.
Gehorsamste Anzeige des unterzeichneten Schichtmeisters, die Wasserdifferenz
mit der Commun Siebenlehn betr.
Hierzu 1 abschriftliche Beilage Nr. 1075.
[rechts]
pr. am 24. Juni 1848.
Durch den auf das Aeußerste gestiegenen Wassermangel
in der Stadt Siebenlehn und deren Umgegend, hat der Stadtrath mit den
Stadtverordneten daselbst den einhelligen Beschluß gefaßt, über die diesfallsigen
Wasserbeschaffungsfrage vor Ergreifung der äußersten zu Gebote stehenden Maaßregeln noch eine letzte güthliche
Verhandlung mit dem unterzeichneten Schichtmeister des Adolph Stollns zu pflegen, um auf diesem Wege diese Lebensfrage
der [p.2r] gedachten Stadt zu einer
befriedigenden Erledigung zu bringen.
Der hierzu anberaumte Termin wurde unterm 9ten d. M. an Stadtrathsstelle im Beisein der Mitglieder des Stadtrathes, der Mitglieder der Stadtverordneten und der sämmtlichen mit anwesenden Wassercalamitosen
abgehalten, in welchem Termine der Rathmann und Protocollant,
Herr Stadtrichter Liebich einen kurzen einleitenden Vortrag, hielt, über die
Veranlassung, den Verlauf und den dermaligen Stand der vorliegenden
Wasserentziehungsdifferenz, über den durch dieselbe über die Stadtgemeinde
gebrachten Nothstand und über die Mittel und Wege,
demselben abzuhelfen.
Hierbei hob der Referent das dermalen weniger Bedenkliche einer Proceß= und Beweisführung, das Zulässige einer Beilegung
durch Eidesleistung auf dem Schiedswege, endlich aber das Rathsame
eines Vergleichsschlusses für beide Theile hervor, den man im besagten
Termine [p.3a] zu erlangen bemüht sei, und knüpfte
daran schließlich im Namen des Stadtrathes die
Bemerkungen, daß wenn eine gütliche Vereinigung unter den Interessenten nicht
erzielt werden sollte, bei dem gänzlichen Unvermögen der Gemeinde gar nicht
abzusehen, wie diesem Nothstande gänzlich abzuhelfen
sei, aber auch in dieser Mittellosigkeit, der Gemeinde auch noch außerdem die
Befürchtung zur Seite stehe, bei eintretender Feuersgefahr, bei der überwiegend
leichten und hölzernen Bauart der Häuser, ihr ganzes Hab und Gut verlieren zu
müssen.
Dieser Nothstand sei aber kein leerer Wahn und er
steigere sich noch dadurch, als neben der drohenden Gefahr für ihr Eigenthum
und den aufs höchste gestiegenen Mangel des ersten Lebensbedürfnisses, des
Trinkwassers, auch noch die Gewerbtreibenden durch
diese allgemeine Wassercalamität beim Betriebe ihrer
Professionen [p.3r] sowohl, wie die mit dem
Ackerbau verbundene Viehzucht wesentliche Beeinträchtigungen bereits schon erfahren
habe.
Es dürfe daher unter diesen Umständen nicht befremden, wenn unter den hiesigen
Einwohnern sich Unzufriedenheiten gegen diesen trostlosen Zustand kund gegeben
und insbesondere gegen den Bergbau und die hierbei angestellten Personen
feindselige Gesinnungen daraus entwickelt hätten, die sogar in dem höchsten Nothstand in offne Thätlichkeiten übergehen könnten und es sei daher zunächst
die Pflicht des Stadtrathes, auf die der Stadt wie
dem Bergbau drohende Gefahr ernstens aufmerksam
machen zu müssen, weil er, der Stadtrath, alsdann jede daraus möglicherweise
entspringende Verantwortlichkeit von sich weisen müsse und in keinerlei
Verantwortung eingehen könne.
Mit diesen einleitenden Worten waren die Mitglieder des Stadtrathes
[p.4a] sowohl, wie die, der Stadtverordneten vollkommen
einverstanden und erklärten alsdann einstimmig, daß sie zu der beabsichtigten
Wasserbeschaffung aus der Spießbach nicht das mindeste aus Mitteln der Commun verwilligen würden, da dieselbe in ihrem ohnehin
verschuldeten Zustande, einem zu diesem Behufe aufzunehmenden Capital nicht die
geringste Bürgschaft entgegenstellen könnten, aber auch für den Fall des
Vorhandenseins von noch verpfändbaren Besitzthum oder
sonstigen disponiblen Cassenbeständen, zu dieser
Wasserbeischaffung nichts verwilligen könnten, weil blos der Bergbau die alleinige Ursache ihres Nothstandes und dieser deshalb auch verbunden sei,
demselben gründlich abzuhelfen.
Nachdem ich nun von meiner Seite die Anwesenden darauf aufmerksam gemacht
hatte, daß die Commun gar nicht in dem Rechte sei, an dem Bergbau solche
außerordentliche Ansprüche [p.4r] zu erheben und
die alleinige Uebertragung der Kosten für die
Herbeiführung der Spießbach in besagte Stadt durch den Adolph Stolln zu verlangen, indem sie, die Commun, die angebliche Brunnenzäpfung weder durch die Beweisführung nachzuweisen,
noch mit fester Ueberzeugung durch Eidesleistung zu
bestätigen vermögte, sie vielmehr zu erwägen und zu
berücksichtigen habe, daß der jetzige allerdings drückende Wassermangel nicht
in Siebenlehn allein anzutreffen sei, sondern derselbe mit der allgemein
verbreiteten Wassercalamität zusammenhänge, so kämen
nur in dieser Berücksichtigung und in Hinsicht dessen, als man von einigen der
weggebliebenen Brunnen die moralische Ueberzeugung
haben könne, daß sie durch den Bergbau gezäpft seien,
sowie in Rücksicht der armen Verhältnisse der Commun, blos
von einer Beitragsquote, Seiten des Adolph Stollns,
die Rede sein und indem die gegenwärtige Verhandlung zu einer güthlichen Uebereinkunft
[p.5a] doch führen solle, so könne sich auch die Commun von
der Mittbetheiligung in der Versorgung der Stadt mit
ausreichendem Wasser schon um deswillen nicht gänzlich entschlagen, als diese
Handlung nicht nur ein Gegenstand eigner Verpflichtung sei, sondern auch das
herbeizuführende Wasser die Spießbach, wegen ihrer Ausdauer für die Commun
einen großen Werth haben müsse.
Alle in dem Vorhergehenden, gegen das Ansinnen der Commun an den Adolph Stolln angebrachten Gründe, konnten aber unter den
Vertretern der fraglichen Commun, das starre Festhalten an ihren einmal
ausgesprochenen Entschließungen nicht im Mindesten ändern, erhoben vielmehr
ihre Ansprüche nachdrücklichst aufs Neue und führten schlüßlichst
aus wohl erkannten Gründen noch mit an, daß nur ein, für die dasige Commun
günstig ausfallender Erfolg der gegenwärtigen Verhandlung, die fernere [p.5r]
Ruhe der Einwohner aufrecht zu erhalten vermögte.
Unter solchen drängenden und gefahrdrohenden Umständen war eine freie
Entschließung von meiner Seite nicht mehr möglich, ich mußte
mich vielmehr den örtlichen Verhältnissen fügen und zu Vermeidung unruhiger
Auftritte gegen das Eigenthum des Bergbaus und seiner Angehörigen erzwungene Concessionen machen, die ich auch den Anwesenden damit
begründet habe.
Da nun nach einem früheren mit dem Stadtrathe zu Siebenlehn abgeschlossenen
Vergleich vom 31. August 1846 pot. f. dem
Sattlermeister Herrmann und dem Lohgerbermeister Haubold Ersatz an Wasser für
ihre versiegten Brunnen noch zuzuführen ist, was bis jetzt in Ermangelung eines
nahe liegenden Quellwassers nicht hat geschehen können, so wurde im Verlauf der
anderweiten Verhandlung und mit Vorbehalt der Genehmigung des Königlichen
Bergamtes, der [p.6a] fraglichen Commun von mir,
Seiten des Adolph Stollns Folgendes zugestanden:
1, den Grundstücksbesitzern Herrmann und Haubold sind aus der 2.ten
Spießbach vergleichsmäßig Wasser zuzuführen,
2, bei dieser Gelegenheit ist in Verbindung mit pot.1. vergleichsweise und in
besonderer Billigkeitsrücksicht auf den gezäpften Töpferbrunnen
und Kirbachbrunnen (die Zäpfung
wurde von meiner Seite nicht zugestanden) auch die Stadtgemeinde Siebenlehn mit
Wasser in der erforderlichen Quantität zu versorgen, insbesondere
3, die erforderlichen Nivellements- und sonstigen Vorarbeiten und den gesammten Wasserfassungs= und
Wasserleitungsbau noch im Laufe des Jahres 1848 aus und zu dem [p.6r]
Ende zu führen, dafern nicht unabwendbare Hindernisse eintreten.
Dagegen wurde dem Administrator des Adolph Stollns,
Seiten des Stadtrathes und der Stadtverordneten
zugestanden, daß der Stadtrath
1, die Verhandlung wegen etwaiger Auskäufe von Grund und Boden versorge,
2, sich für möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung zu diesem Baue
bei der Regierung verwende, und
3, die Nivellementsarbeiten und die diesfallsige Kostenveranschlagung für die ganze
Wasserzuführung durch die Baudeputation und einen Röhrmeister
unterstützen werde.
4, Endlich einigte man sich [p.7a] noch
dahin, daß die Entschließung über die Frage der Unterhaltung des künftigen
Röhrenlagers offen bleiben solle.
Wie sich nun aus vorstehender Darstellung und den daran sich schließenden Vergleichsabschluß mit gedachter Commun ergiebt,
so steht nur? jetzt wohl so viel fest, daß für Rechnung des Adolph Stollns den beiden Hausbesitzern Herrmann und Haubold
vergleichsmäßiger Ersatz für ihr muthmaaßlich gezäpftes Brunnenwasser zu gewähren ist, und obschon ich
immer gehofft hatte, in einem nassen Jahrgange einem, der Stadt Siebenlehn
naheliegenden Quell zu diesem Zwecke aufzufinden, so muß aber unter den jetzt
drängenden communlichen Verhältnissen davon gänzlich
abgesehen und die einzige in der Umgegend von Siebenlehn noch wasserreiche
Spießbach zu diesem Behuf sowohl, wie für die [p.7r]
übrigen Bedürfnisse der Stadt benutzt werden.
Daß auch in dieser Beziehung für letztere Seiten des Bergbaues etwas geschehen
müsse, dies bleibt auch unabweisbar, denn ein jeder nur einigermaßen mit dem
Bergbau Vertraute muß in sich die moralische Ueberzeugung
tragen, daß mehrere von diesen weggebliebenen Quellwassern durch den Adolph Stolln gezäpft worden sind und
wenn auch die Commun in rechtlicher Beziehung gegen den Bergbau im Nachtheile
ist, und es ihr nicht so leicht gelingen dürfte, auf dem Wege Rechtens große Vortheile über den Bergbau zu gewinnen, so liegt es aber
bei der, auf alle Lebensverhältnisse der Einwohner hart eindringenden Wassersnoth und bei den ohnehin mißlichen
communlichen Verhältnissen doch gewiß in der
Billigkeit, daß hier helfend eingeschritten werde.
Ob den Anverlangen der Commun [p.8a]
in ihrem ganzen Umfange entsprochen werden kann, das muß wohl den
General=Bevollmächtigten von Segen Gottes Erbstolln
für alle Fälle überlassen bleiben, doch sollte ich meinen, daß wenn die Commun,
durch die Vermittelung des Stadtrathes
die, zu der allgemeinen Wasserzuführung erforderlichen Röhrhölzer
von der hohen Staatsregierung als Unterstützung erhalten sollte, der übrige
Aufwand alsdann, ohne damit zu groß belastet zu werden, von Seiten des Adolph Stollns und zwar unter folgenden Bedingungen übernommen
werden können,
1, daß der dasige Bergbau die fragliche Commun durch die Herbeiführung von
Wasser aus der Spießbach in die Stadt ein für allemal entschädigt habe und ein
derartiges Ansinnen niemals wieder erwartet wird. [p.8r]
2, die Unterhaltung der ganzen Röhrentour vom Fassungspunkte bis zum letzten
Abfalle nebst den Wasserbehältern übernimmt die Commun Siebenlehn nach
beendigter Wasserzuführung, sowie?
3, behält sich der Bergbau für seine Zwecke einen Theiler an dem in die Stadt
hineinzuführenden Wasser vor.
Nachdem ich die ganze Sachlage in der fraglichen Wasserdifferenz mit der Commun
Siebenlehn dem Königlichen Bergamt hiermit angezeigt haben will, bleibt nur
noch zu wünschen übrig, daß die dießfallsigen
Nivellements=Arbeiten durch den Markscheider Stenger bereits beendet sind, aus
denen sich ergeben hat, daß die Spießbach in die Stadt Siebenlehn zu bringen
ist, auch die vorauszuschickende Voruntersuchung durch Begehung des Terrains
und das Abwägen der fraglichen Röhrentour bereits begonnen hat und werde
alsdann nach beendigter [p.9a] Kostenvoranschlagung und nach Eingang der hohen
Ministerialverordnung auf das von dem Stadtrathe zu Siebenlehn zu erlassende
Gesuch, Behufs einer zu erbittenden Unterstützung, meine weiteren Anträge zu
seiner Zeit an das Königliche Bergamt gelangen lassen.
Siebenlehn am 22. Juni 1848.
Friedrich Moritz Lindner S[chicht]m[ei]st[e]r
[p.9r frei]
[p.10a]
[links]
Anwesende:
Seiten des Königlichen Hohen Oberbergamtes:
Herr Berghauptmann Freiherr von Beust,
„
Bergrath Stiller,
„
Bergrath Brendel
„
Bergrath Bauer,
Seiten des Bergamtes:
Herr Bergmeister Fischer,
„
Kunstmeister Braunsdorf,
„
Berggeschworner Bauer,
„
Berggeschworner Netto,
„
Kunstmeister Schwamkrug,
„
Berggeschworner Graff;
hierüber:
Herr Vicebergmeister Haupt,
„
Amtsactuar Uhlig von Augustusburg, als Gewerkenbevollmächtigter.
Herr Schichtmeister Lindner, unterzeichneter Protokollant.
So nachschriftlich
Paul Kreßner, B. A. Auditor.
[rechts]
prs. den 11. Aug. 1848. /
2041.
Registrirt
Oberbergamt, den 8ten/. Juli 1848.
Als in der Quinquennial= Betriebs= Conferenz vom 8. Juni dieses Jahres unter Anderem für den
gemeinschaftlichen Betrieb des Adolpf Stollns ein Plan für das Quinquennium 1848. bis mit 1852
festzustellen war, kam es darauf an, einerseits dem Betrieb dieses Stollns die möglichste Beschl[e]unigung angedeihen zu lassen, um in möglichst kurzer Zeit
der Grube Segen Gottes Erbstolln die Maschinenkräfte
zu verschaffen, welche zu einer ungestörten und erfolgreichen Bebauung des
Hoffnungsvollen Feldes dieser Grube, bei deren Grundwasserlast erfordert
werden, andererseits aber auch dieser Rücksicht nicht zu bedeutende Kosten zu
opfern.
pp. pp.
[p.10r]
Mußte unter diesen Umständen die Entschließung über
diesen Gegenstand zur Zeit noch ausgesetzt bleiben, so ging man schließlich zur
Besprechung eines, zweiten Gegenstandes über, welcher die Entschädigung der
Commun Siebenlehn für die ihr durch den Adolph Stolln
angeblich entzogenen Brunnenwasser betrifft.
In diesem Bezuge zeigte Herr Schichtmeister Lindner an, daß dem Voranschlage
zufolge, welcher von dem conc: Werkmeister in
Gemeinschaft mit der städtischen Baudeputation gemacht worden sei, sich die dießfalsige Entschädigungssumme auf 3000 Thaler –„ –„
belaufen werden. So sehr man nun auch zugab, daß eine Entschädigung für den
durch Entziehung jener Wasser von der Commun erlittenen empfindlichen Schaden
der Billigkeit vollkommen entspreche, ebenso fest war man der Ueberzeugung, daß ein eigentlicher Rechtsanspruch auf eine
solche Entschädigung durchaus nicht anzuerkennen sei, vorausgesetzt auch, daß
die Thatsache der Abzäpfung
durch den Adolph Stolln selbst, wie das nicht einmal
der Fall sei, klar und erwiesen vorliege. Abgesehen davon, werde ein Entschluß in [p.11a] dieser Sache, bevor nicht die wegen, Seiten
der Commun vom Staate erbetenen Beihilfe zu erwartenden
Ministerial=Entschädigung eingegangen sei, gar nicht thunlich;
sowie dann, wenn es dazu komme, es jedenfalls zweckmäßig sein werde, ein
Abfindungsquantum für ein, und allemal zu gewähren.
So geschehen, vorgelegt, genehmigt, signirt und mit
unterschrieben.
[11 Namen] Fischer, Braunsdorf, Bauer, Netto, Schwamkrug,
Graff, Haupt, Kreßner, Lindner, Uhlig
/: Das Original ist in den Acten no:
9459. Vol: 12. fol: 185. :/
[p.11r frei]
[p.12a]
Besage der abschriftlich anliegenden Vorstellung no.
1109. hat der Stadtrath zu Siebenlehn unter Bezugnahme auf die durch den
dortigen Bergbau bewirkte Zäpfung der meisten
städtischen Brunnen und in der Besorgnis, daß ein Gleiches auch rücksichtlich
der letzten noch übrigen Brunnen eintreten könne, bei dem Ministerium des
Innern auf einstweilige Einstellung des Grubenbetriebs unter der Stadt und auf baldigste commissarische
Erörterung des eingetretenen Nothstandes und der zu
treffenden Abhilfsmaasregeln angetragen.
Obgleich dem Finanz= Ministerium das nähere Sachverhältnis nicht bekannt ist,
so muß dasselbe doch auf Grund der von der Amtshauptmannschaft und der
Kreisdirektion bestätigten Schilderung des fraglichen besorglichen Nothstandes, sowie in Hinblick auf die aus den betreffenden
Rathsakten ersehenen bezüglichen Zugeständnisse des
Schichtmeisters Lindner über die Muthmaasliche [p.12r] Veranlassung der Wasserentziehung und in
Erwägung der mehrfach wichtigen Nachtheile, die aus einem noch weiterem
Umsichgreifen der letzteren hervorgehen könnten, für nothwendig
erachten, daß zunächst und ohne Verzug der dortige Grubenbetrieb an denjenigen
Stellen, wo Gefahr für die Abzäpfung der noch übrigen
Brunnen vorhanden ist, einstweilen und bis auf andre Weise Wasser geschafft
worden, sistirt und seine Fortsetzung nur da, wo
dergleichen Gefolge nicht anzunehmen ist, gestattet werde. Das Oberbergamt hat
demgemäß nach soweit nöthig angestellten sorgfältiger
Localerörterung, das Erforderliche zu veranstalten und
über den Erfolg sowohl gutachtlich Anzeige Anher, als auch Mittheilung an den
Stadtrath zu Siebenlehn gelangen zu lassen, auch für anderweite Unterbringung
der hiernach zeitweilig außer Arbeit kommende Mannschaft bestmöglich Sorge zu
tragen.
[p.13a]
Ueber die weitere behufs der ehebaldigsten
Beseitigung der sonach eintretenden Behinderung des Bergbaues zu ergreifenden Maasregeln hat das Oberbergamt, mit welchem sich der vom
Ministerium des Innern auf eingangsgedachtes Gesuch abzuordnende Commission in Vernehmen setzen wird. Erörterung anzustellen
und gutachtlich zu berichten.
Als nächste Maasregel in diesem Sinne erscheint die Herbeiröhrung des sogenannten Zweiten Spießbachs aus dem
Zellaer Walde, als worüber zwischen dem Schichtmeister Lindner, Namens der von
ihm vertretenen Gewerkschaften und der Stadtgemeinde Siebenlehn ein Vergleich
unterm 9n/. Juni dieses Jahres geschlossen worden ist. In Gemäsheit desselben ist es Obliegenheit der Stadt, die
erforderlichen 20. [Schock] Röhrhölzer zu beschaffen;
die hat um deren unentgeltliche Verabfolgung aus fiscalischer
Waldung gebeten; das Finanz= Minsterium [p.13r] hat sich aber nicht bewogen gefunden, dieses
Gesuch zu gewähren, da das, was aus Billigkeitsgründen zur Abhilfe des
mehrerwähnten Nothstands Seiten des Bergbaues zu
geschehen hat, bereits von dem gewerkschaftlichen Schichtmeister
vergleichsweise übernommen worden, für eine directe
Unterstützung der Stadt daher nur die zwar nicht zu bezweifelnde, aber keinen
Gegenstand des diesseitigen Einschreitens bildende Mittellosigkeit der Gemeinde
maasgebend sein kann.
Dafern aber, wie das Oberbergamt annoch näher zu
ermitteln hat, die gedachte Röhrenleitung wirklich den beklagten Wassermangel
in der Maaße zu beseitigen im Stande ist, daß dann
wenigstens vom öffentlichen und polizeilichen Standpunkte aus keine Besorgnis
mehr in Bezug auf die städtische Wasserversorgung vorhanden ist, sondern es
sich eben nur noch um privatrechtliche Ansprüche handelt, so würde das Finanz= [p.14a] Ministerium, wenn dadurch die letzteren
beseitigt und die betheiligten Gewerkschaften vor
Erneuerung derselben sicher gestellt und ihr Betrieb von jeder ferneren Hemmung
befreit werden könnte, geneigt sein, der besagten Gewerkschaft auf Antrag
einige Unterstützung, vermöge deren sie der Gemeinde einen Theil ihrer
Verbindlichkeit zu Anschaffung des Röhrholzes
vergleichsweise abnehmen könnte, aus der Freiberger Oberzehntenkassen
zu Theil werden, auch zunächst die Bezahlung dieses Holzes gegen genügende
Sicherstellung gestunden zu lassen.
Von dieser auch dem Ministerium des Innern behufs der Instruirung
des jenseitigen Commissars gemachten Eröffnung hat
daher das Oberbergamt bei den weitern Erörterungen behufigen
Gebrauch zu machen, im Uebrigen aber die Erledigung
der fraglichen Angelegenheit im Interesse der beiderseits Betheiligten
in Gemeinschaft mit dem Regir= [p.14r] ungs= Commissar sich bestens angelegen sein zu lassen und, mir
dies geschehen, berichtlich anzuzeigen.
Dresden, am 16n/. August 1848.
Finanz= Ministerium IIe/. Abtheilung
[2 Unterschriften]
[p.15a]
[links]
Abschrift
An das Königliche Hohe Ministerium des Innern zu Dresden
Gesuch
des Stadtraths zu Siebenlehn, um Verordnung der zeitweiligen Einstellung des
Bergbaues daselbst, und Abordnung eines Commissars,
aus Anlaß des durch den Bergbau herbeigeführten
städtischen Wassermangels.
[rechts]
Der einzige Reichthum, welchen die mittellose, meist
von armen Schuhmachern und Tagelöhnern bewohnte Stadt Siebenlehn zeither besaß, war der Reichthum
an Wasser, und dieser war Bedingung ihrer Existenz, da der Betrieb der, außer
den Schuhmachern [p.15r] hier vorherrschenden Gewerbe: des Landbaues
und der Viehzucht, der Gerberei, der Bäckerei, der Brauerei und der
Wachsschlägerei, ohne Wasser unmöglich werden.
Dieses unentbehrlichen Wasserreichthums ist die Stadt
Siebenlehn durch den Betrieb des Bergbaues unterhalb der Stadt, nach und nach
beraubt worden, da bereits im Jahre 1832. der reichhaltigste und vorzüglichste
Gemeindebrunnen, der sogenannte Töpferbrunnen, im Jahre 1845. der zweite
und letzte ergiebige Gemeindebrunnen in hiesiger Stadt, der sogenannte Kirbachbrunnen, und mit diesem noch 5 Privatbrunnen,
im Frühjahre des Jahres 1848. aber abermals 9 Privatbrunnen, und mit diesen die
letzten Brunnen in der Stadt Siebenlehn durch den in mehrfachen Richtungen
unterhalb der Stadt nach der Zellaer Staatsbewaldung hin getriebenen Adolf Stolln gezäpft [p.16a] und wasserleer wurden.
Nur noch ein ausserhalb der Stadt, in Breitenbacher
Flur gelegener Brunnen bringt einiges Wasser in die Stadt, jedoch in so
unzureichender Quantität, daß nicht allein die vorgedachten wasserbedürftigen
Gewerbe theilweise haben eingestellt werden müssen,
sondern daß es sogar auch an dem nöthigen Trinkwasser mangelt.
Aber auch für diesen letzten Brunnen ist eine Zäpfung
durch den Adolf Stolln von Seite der Bergbeamten selbst
in Aussicht gestellt worden.
Seit dem Jahre 1845. haben wir unabläßig Schritte auf
Wasserbeschaffung gegen die Gewerkschaft Adolf Stolln,
welche zwar die moralische Ueberzeugung den durch den
Adolf Stolln geschehene Brunnenzäpfung
bekennt, dabei aber den Mangel und die Unmöglichkeit juristischen Nachweises
vorschützt, gethan, und endlich in einem Verhandlungstermine [p.16r] am 9ten Juni 1848. den precairen Erfolg erzielt, daß die Gewerkschaft Adolf Stolln vergleichsweise den in halbstündiger Entfernung in
der Zellaer Staatswaldung aufgefundenen, wassermächtigen und einbringbaren
Quell der sogenannten zweiten Spießbach der Stadtgemeinde zuführen will,
dafern Letztere die zu dieser Röhrenfahrt erforderlichen 20 Schock Röhrhölzer liefert.
Die Armuth hiesiger Stadt, diese Vergleichsbedingung
aus städtischen Mitteln zu erfüllen, bestimmte uns, in einem Gesuche vom 20sten
July d. J. durch die Königliche Amtshauptmannschaft
zu Döbeln bei dem Königlichen Hohen Finanz= Ministerium um unentgeldliche
Verabreichung jener 20 Schock Röhrhölzer einzukommen.
In diesem Gesuche, welches wir der Kürze wegen in Abschrift beizulegen uns
erlauben, haben wir die Größe der hiesigen Wassercalamität,
und [p.17a] den in Folge der letzten bereits
eingetretenen, und noch zu befürchtenden größeren Nothstand,
unsere jahrelangen, erfolglosen Maasnahmen gegen die
Gewerkschaft Adolf Stolln, unsere wiederholten
vergeblichen Wasserbeschaffungsversuche, die Schwierigkeit und Langwierigkeit
einer juristischen Beweisführung gegen die Gewerkschaft Adolf Stolln, und endlich unser Unvermögen, aus eigenen Mitteln
diesem, von der Königlichen Hohen Kreis= Direction zu
Leipzig, und der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Döbeln anerkannten Nothstande abzuhelfen, hervorgehoben, es auch dem
Königlichen Hohen Finanz= Ministerium anheim gegeben, sich vor Verfügung auf
unser Gesuch nöthigen Falles mit dem Königlichen Hohen Ministerium des Innern
in Einvernehmen zu setzen.
Wir wissen nicht, ob dieses mehrgedachte Gesuch überhaupt, und bal= [p.17r] digst von Seiten
des Königlichen Hohen Finanz= Ministeriums zur Kenntniß des Königlichen Hohen
Ministerium des Innern gelangen, und ob uns Seiten des Hohen Finanz=
Ministeriums die gebotene Willfahrung finden wird,
wir wissen nicht, ob solchen Falles von der Gewerkschaft Adolf Stolln die ungesäumte und unbedingte Wasserbeschaffung für
die hiesige Stadtgemeinde erfolgen wird; vielmehr haben wir Grund zu
Befürchtung des Gegentheils; wir wissen dagegen, daß
die kostspielige Instandhaltung des künftigen Röhrenlagers der Stadtgemeinde
aufgebürdet werden soll; wir haben endlich insbesondere zu befürchten, daß auch
unser letzter Breitenbacher Brunnen durch den Adolf Stolln
noch gezäpft wird.
Diese Ungewißheiten, Gewißheiten
und Befürchtungen, in Verbindung mit dem Nothstande,
in [p.18a] welchen die Stadtgemeinde durch jene
Wasserentziehung bereits versetzt ist, legen uns die Pflicht auf, in Zeiten,
und unerwartet der künftigen Resolution des Königlichen Hohen Finanz=
Ministeriums zur Verhütung noch größeren Nothstandes Vorkehrungsmaasregeln zu treffen, und deshalb zu
beantragen:
daß bis zur gänzlichen schadlos= und Sicherstellung der Stadtgemeinde Siebenlehn, bezüglich des ihr durch den Stollnbetrieb der Gewerkschaft Adolf Stolln entzogenen sämmtlichen Brunnenwassers, und zugleich zu Vermeidung ausserdem unvermeidlicher Extremitäten, der Bergbau, resp. Stollnbetrieb unterhalb hiesiger Stadt eingestellt, in jedem Falle aber ein Commissar von Seiten [p.18r] des Hohen Ministeriums der Innern schleunigst abgeordnet werde, welcher sich an Ort und Stelle von der Größe der hiesigen Wassercalamität und von der Einstellung des Bergbaues, oder von den sonst zum Zwecke, und zum städtischen Heile führenden Maasregeln überzeugen.
Zu diesem Antrage halten wir uns zu Vermeidung größern Unglücks und zu Entschüttung
von Verantwortlichkeiten welche aus diesem, durch den Wassermangel
herbeigeführten Nothstande, für uns entstehen können,
ebenso berechtigt, als wir das Hohe Ministerium des Innern aus landespolizeylichen Rücksichten berufen glauben, diesem
Antrage zu willfahren.
Denn nicht genug, daß durch die [p.19a] in Folge des dermaligen Wassermangels
bereits herbeigeführte theilweise Einstellung der
bürgerlichen Gewerbe, wie insbesondere das der Lohgerberei, die bürgerliche
Existenz Siebenlehns bereits in Frage gestellt ist, und durch den in Aussicht
stehenden Verlust auch des letzten Brunnens unmöglich werden würde, so ist
zunächst auf die Größe des Unglücks hinzuweisen, welches die allen Löschmitteln
beraubte Stadt im Falle einer Feuersbrunst geradezu vernichten würde, sodann
aber der bisher durch Schrift und Wort von uns niedergehaltenen gerechten
Erbitterung der Einwohnerschaft gegen den Bergbau und das Bergbaupersonal zu
gedenken, welche im Falle nach längerer Verzögerung der Wasserbeschaffung von
Seiten der Gewerkschaft, wahrscheinlich, im Falle einer Feuersbrunst aber
sicherlich und maaslos Ausbruch nehmen wird, [p.19r]
Wir erlauben uns hierbei auf die bezüglichen ausführlichen Darlegungen in
unserem abschriftlichen Gesuche vom 20sten/. Juli d. J. Bezug zu
nehmen;
Wir können nicht glauben, daß einer speculirenden
Privatgesellschaft, wie die Gewerkschaft Adolf Stolln
ist, welche nicht etwa auf Erz baut, sondern nur deshalb durch Unterhöhlung
unseres städtischen Grund und Bodens die Existenz unserer Stadt gefährdet, um
nach Dicennien mittels des im Betriebe begriffenen
Adolf Stolln Aufschlagewasser
in die 1 ½ Stunde entfernte Grube zu Gersdorf zu bringen, eine derartige
Prärogative zugestanden werden kann, daß der durch sie herbeigeführte Ruin
einer ganzen Stadt als unerheblich, nicht zu beachten, und diesem schädlichen Fortbaue dieser Privatgesellschaft nicht Einhalt zu thun sein sollte.
Fast scheint es so, denn stets giebt [p.20a] sich die zur Wasserersatzleistung von uns
angehaltene Gewerkschaft das Ansehen, als habe sie überhaupt keine
Verbindlichkeit zur Wasserersatzleistung, zieht deßhalb diese
Wasserersatzleistungsfrage in die Länge, und nimmt endlich unter dem Vorgeben
des Mangels an bergamtlicher Erlaubniß, das
Königliche Bergamt zu Freiberg zum Rückenhalter; dieses dagegen verpallisadirt sich hinter seinen bergbaulichen
Prärogativen, dergestalt, daß der Geschworne Netto neuerdings sogar behauptete,
die Gewerkschaft sei nimmermehr und auch dann zur Wasserersatzleistung nicht
verpflichtet, selbst wenn die durch den Adolf Stolln
erfolgte Zäpfung der Siebenlehner Brunnen mit
mathematischer Gewißheit dargethan
sei.
Gegen einen so verschanzten Gegner einen gerechten, nothgedrungenen
Kampf siegreich zu bestehen, dazu ist die unverbündete
Stadtge= [p.20r] meinde Siebenlehn
zu schwach, und deßhalb genöthigt, die Hilfe des
Königlichen Hohen Ministeriums in Anspruch zu nehmen.
Wir dürfen erwarten, daß uns diese gebetene Hilfe, vom Wohlfahrts= und sicherheitspolizeylichen Standpuncte
aus, Seiten des Hohen Ministeriums des Innern werde zu Theil, in jedem Falle
aber zuvörderst und schleunigst der erbetene Königliche Commissar
anher werde abgeordnet werden.
In dieser Hoffnung und Erwartung verharrt in schuldiger Ehrerbietung.
Siebenlehn, am 2ten/. August 1848.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt Bürgermeister.
[p.21a]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
No 2115 St.
Zfz.ged. den 19 Aug 1848 S…
Auf die, von dem Stadtrathe zu Siebenlehn bei dem Hohen Königlichen
Ministerium des Innern unter, 2ten dieses Monats wegen der dortigen
Stadt angeblich durch den dortigen Bergbau bewirkten Wasserzäpfung
eingereichten Vorstellung hat das Hohe Königl.
Finanzministerium, mit welchen das erstgenannte Hohe Behörde Königl. Ministerium in dieser Angelegenheit communicirt hat, uns vermittelst Verfügung vom 16ten
dieses Monats verordnet unter anderm
verordnet, daß zunächst und ohne Verzug der dortige GrubenBetrieb
des Adolph Stollns an denjenigen Stellen, wo Gefahr
für die Abzäpfung der noch übrigen Brunnen vorhanden
sei, einstweilen und bis auf andere Weise Wasser geschafft werden, sistirt und seine Fortsetzung nur da= [p.21r] we dergleichen
Gefahr nicht anzunehmen sei, gestattet werde.
Wir haben wie deshalb heute hierüber mit dem Bergamte Berathung
gepflogen, und auf Grund sesselben den dabei
zugezogenen Herrn Schichtmeister Lindner abgewiesen, nicht nur beim
Adolph Stolln das vom Romanus Treibeschachte in
Mittag betriebene Ort, da mit dessen Fortstellung der Stadt leicht
möglichen … Brunnenwasser entzogen und gezäpft werden
könnten, sofort einzustellen und auf solange, als nicht zur Beseitigung des de…
Wasser-Nothstandes Wassermangels … die
beabsichtigten Vorkehrungen getroffen worden seien, sistirt
zu lassen, sondern sich auch bei Romanus Erbstollen jeden Grubenbetriebes zu
enthalten, welcher etwa eine Wasserentziehung
[p.22a] herbeiführen
könnte.
Freiberg den 19ten August 1848,
das Oberbergamt
dem Herrn Schichtmeister Lindner zur weiteren Abgabe am 19. Aug: 1848.
behändigt.
Richter.
[p.22r frei]
[p.23a]
[links]
Anwesend:
Herr Bergrath Stiller,
Herr Bergrath Brendel und
Herr Bergrath Bauer
Seiten des Bergamts Freiberg.
Herr Bergmeister Fischer,
„ Obereinfahrer von Warnsdorff
„ Kunstmeister Braunsdorf
„ Berggeschworner Bauer und unterzeichneter
Bergamtsassessor
sowie
Herr Schichtmeister Lindner
bemerkt von
Oswald Römisch
[rechts]
Registrirt Oberbergamt Freiberg den 19ten
August 1848.
Die von dem Hohen Finanzministerium unterm 16ten. dieses Monats an
das Hohe Oberbergamt erlassene und heute eingegangene Verfügung, die in der
Stadt Siebenlehn, muthmaaßlich durch den Betrieb des
Adolph Stollns, bewirkte Zäpfung
der meisten dasigen Brunnen btr, gab der letzteren
Hohen Behörde zunächst Veranlassung, die nebenbemerkten Bergamtsmitglieder
sowie den Herrn Schichtmeister Lindner vor die heutige oberbergamtliche Sitzung
vorzufordern und nach dem Erscheinen im Sinne der
angezogenen Verfügung in Berathung zu ziehen, welche Maaßregeln
zu ergreifen seien, um zu verhindern, daß der in der genannten Stadt in Folge
jener Wasserentziehungen, bereits gegenwärtig eingetretenen große Wassernothstand dadurch nicht noch mehr vermehrt
werde, [p.23r]
daß , bevor der dasige Wasserbedarf durch künstliche Vorrichtungen
herbeigeschafft werden sei, selbst diejenigen Brunnen, welche dermalen noch
nicht versiegt seien, bei weiterer Fortsetzung des Adolph Stolln=
Unternehmens noch gezäpft werden könnten.
Man war bei dieser Berathung zuvörderst durchgängig damit einverstanden, daß ,
um hierüber eine bestimmte Entschließung fassen zu können, die in der
angezogenen Verfügung vorgeschlagene Anstellung einer besonderer Localerörterungen nicht erst vorauszugehen gebrauche, da
die in dieser Beziehung einschlagenden örtlichen Verhältnisse bereits früher
vom Bergamte zu gleichem Behufe mehrfach in Erwägung gezogen worden und
demselben dadurch bekannt seien.
Von dem bei den Adolph Stolln im Gange befindlichen 6
Oertern konnten nun wegen der für Siebenlehn etwa zu
befürchtenden neuen Wasserentziehungen nur diejenigen zwei in Frage kommen,
welche von dem, in oberem Theile [p.24a] der Stadt selbst befindlichen Romanus‘er Treibeschachte aus, und zwar das eine in
Mitternacht Abend, das andere in Mittag betrieben werden. Die Fret?stellung des nordwestlichen Stollnortes
wurde aber allenthalben für ganz unbedenklich erachtet, da dasselbe bereits ein
gegtes? Stück über das Bereich der Stadt hinaus erlängt ist und deshalb die Zäpfung
des einen der noch vorhandenen Brunnen nicht mehr befürchten läßt. Dagegen läuft man bei weiterer Erlängung
des mittägigen Stollnortes allerdings leicht Gefahr,
der Stadt Siebenlehn und zugleich auch dem anstoßenden Dorfe Breitenbach noch
mehr Brunnen zu zäpfen, wie das auch von dem obberegten Schichtmeister zugegeben werden mußte. Letzterer erhielt deshalb Anweisung, diesen
Ortsbetrieb sofort einzustellen und solange sistirt
zu lassen, bis den beiden Ortschaften der erforderliche Wasserbedarf auf andere
Weise verschafft worden sei. Die dadurch … [p.24r] werdenden
12 Mann soll er auf anderen benachbarten Gruben, von denen vielleicht Alte
Hoffnung Gottes noch etwas mehr Mannschafft zu beschäftigen vermöchte, als bei
der am 12ten dieses Monats abgehaltenen Conferenz
angenommen worden sind, unterzubringen suchen.
Hierauf wird noch auf Erfordern vom Herrn Schichtmeister Lindner über die
Grubenbaue Relation erstattet, welche gegenwärtig bei der seiner Administration
ebenfalls anvertrauten Grube Romanus he… im Gange seien ? Man erkannte darauf
allseitig an, daß bei denselben dergleichen Gefahr für Wasserzäpfungen
nicht erfunden sei; doch wurde ersterem noch ausdrücklich anbefohlen, bis auf
weiteres von dem Betriebe aller solcher Baue, welche mit einer solchen Besorgniß verbunden seien, durchaus abzusehen.
Wann übrigens zufolge der mehrberegten Verfügung zur
möglichsten Beseitigung des für [p.25a] Siebenlehn eingetretenen
Wassermangels und der dadurch herbeigeführten Nachtheile von dem Hohen oberbergamte in Gemeinschaft mit den, vom Hohen Ministerium
des Innern dazu abzuordnenden Commissar die
erforderlichen Erörterungen angestellt werden sollen, so wurde in Rüchsichtnahme auf selbige dem Bergamte, welches bei der
desfallsigen Localexpedition sich mit betheiligen soll, verordnet, von dem Herrn Obermarkscheider
Leschner? ein Bruillon? den
wegen Herbeiröhrung von Wasser für die fragliche
Stadt sowie für Breitenbach in Frage zu ziehenden und von dem Herrn Schichtmeister
Lindner genauer zu bezeichnenden District anfertigen
zu lassen. Ingleichen soll letzterer vorläufig einen Kostenanschlag machen
lassen, welcher sich mit darauf erstreckt, daß nicht allein der Stadt
Siebenlehn, [p.25r] sondern auch dem benachbarten Dorfe
Breitenbach, welchem bei Fortstellung des vor der Hand zu sistirenden
Adolph Stollns oder vom Romanus Treibeschachte in
Mittag leicht? … gleiches Schicksal, wie jener Stadt widerfahren kann, als
Ersatz für die bereits erfolgten und künftigen Brunnen= Zäpfungen,
Wasser in Röhren zugeleitet werden würden.
Nachr. bemerkt? mit Vorlegen genehmigt und signirt
[2 Unterschriften] Oswald Römisch, Bergamtsassessor und …
Friedrich Moritz Lindner
[links 4 weiter Unterschriften] Fischer, v.Warnsdorff, Braunsdorf,
Bauer
Von vorstehender Registratur ist hiesigem Bergamte August 1848. eine Abschrift
behändigt worden.
Richter.
[p.26a]
die Trockenlegung der Siebenlehner Brunnen durch den Adolph Stolln
btr.
[links]
An das K. H. Finanzministerium
Nr. 2154 St.
z… den 24. Aug: 1848 St
[rechts]
Sofort nach Eingang der Verfügung des H. Finanzministeriums r. 16 dieses Mts. die Trockenlegung des Siebenlehner Brunnen durch den
Adolph Stolln betreffend, und zwar am 19 dies, Mon.
haben wir unter Zuziehung des hiesigen Bergamtes und des Schichtmeisters bei
gedachtem Stolln die angeordnete Maasregeln
getroffen, daß zunächst und ohne Verzug der GrubenStollnbetrieb
beim Adolph Stolln an denjenigen Stellen, wo Gefahr
für die Abzäpfung der noch vorhandenen Brunnen,
welche die Stadt Siebenlehn Wasser verschaffen, im [p.26r] gleichen für Trockenlegung der, das
benachbarte Dorf Breitenbach mit Wasser versorgenden Brunnen, einstweilen und
bis auf andere Weise Wasser für beide Orte geschafft worden sein wird, sistirt werden. Eine gleiche Gefahr, wie der Stadt
Siebenlehn, droht nömlich dem Dorfe Breitenbach,
indem zu befürchten ist, daß sämtliche die … … daselbst befindlichen
Brunnen beim weitern Fortbetrieb des Adolph Stollns
werden gezäpft werden und es liegt wohl daher im
öffentlichen und polizeilichen Interesse auch diesen Ort zuvörderst mit anderem
Wasser versorgt zu sehen, ehe der Adolph Stolln bis
in dessen unmittelbare [p.27a] Nähe getrieben wird.
Wir hoffen Es wird sich die Wasserversorgung Breitenbachs, wie wir
hoffen, mit wenigen Schwierigkeiten vermitteln lassen, indem man hierzu den
nach Siebenlehn zu röhrenden Zweiten Spießbach wird benutzen können.
Über die von uns zur Zeit eingeleiteten Maasregeln
enthält das in Abschrift gehors. beigefügte Protocoll das Nähere.
Der Stadtrath zu Siebenlehn ist von der getroffenen Anordnung wegen Einstellung
des Gefahr drohenden Stollnbetriebes am 19. dieses
Mon. in Kenntnis gesetzt worden.
Übrigens werden wir nicht verfehlen, die vorliegende Angelegenheit in
Gemeinschaft mit dem zu ernennenden Regierungscommissar
der sorgfältigsten Erörterung zu unterwerfen und den Erfolg zu seiner Zeit dem
H. Finanzministerium anzuzeigen.
Freiberg d. 23 Aug 1848.
das OBAmt.
[p.27r frei]
[p.28a]
prd. d. 28 August 1848. /
207 B.
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Die verhoffte oberbergamtliche Verfügung vom 19. August 1848. die Sistirung des Bergamtes auf Adolf Stolln
und Romanus Erbstolln an den für die städtischen
Brunnen gefährlichen Stellen betreffend, haben wir durch Herrn Schichtmeister
Lindner empfangen, und dieselbe in der heutigen vereinten Stadtraths= und
Stadt= [p.28r] verordnetensitzung
in Vertrag und Erwägung gezogen.
Hierbei sprach sich der Wunsch des Stadtraths und der Stadtverordneten
einstimmig dahin aus, allseitige Kenntniß von der Hohen Ministerialverordnung
vom 16. August 1848. zu haben, auf deren Grund das Königliche Oberbergamt die obgedachte Verfügung vom 19. dieses Monats anher erlassen
hat.
In Hinblick auf das Hohe Interesse, welches die wasserberaubte Stadtgemeinde
Siebenlehn in der obschwebenden Wasserbeschaffungsfrage hat, ersuchen wir
deshalb das Königliche Oberbergamt hiermit ergebenst, uns, da nöthig, gegen die Gebühr, eine einfache Abschrift jener
Hohen Ministerialverordnung vom 16. dieses Monats übersenden zu wollen.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns noch ergebenst zu bemerken, daß,
nachdem unserem Verlangen gemäß zu Vermeidung des hiesigen Bergbaues in der
mittägigen Richtung und an jeder sonstigen, uns nachtheiligen Stelle Höchstens
Ortes befohlen worden ist, wir auch das Recht ha=
[Bleistift-Anmerkung links] die
Behörde Vorrechts werden der Gewerkschaft? gegenüber … nicht
eingeräumt.[Ende] [p.29a] ben müssen, uns
durch den Augenschein zu überzeugen, daß in den verbotenen Richtungen zu
unserem Nachtheile bis zur Wasserwiederbeschaffung nicht gebaut werde.
Von diesem Rechte werden wir durch einen sachverständigen Bevollmächtigten
ehebaldigen Gebrauch machen, und behalten uns bis dahin die Ausübung dieses
Rechtes hiermit ausdrücklich vor.
Dem Königlichen Oberbergamte machen wir von diesem Entschlusse zur etwa
nöthigen Verfügung an das Königliche Bergamt und zur behufigen
Anweisung des Herrn Schichtmeisters Lindner durch letzteres andurch
schuldige Mittheilung und erlauben uns schlüßlich
noch die dringende Bitte, Seinerseits auf Beschleunigung der Wasserbeschaffung
durch die Gewerkschaft Adolf=Stolln und hierdurch auf
endliche Beseitigung der drückendsten und bedenklichsten aller Calamitäten hinwirken zu wollen.
Siebenlehn, am 25. August 1848.
Der Stadtrath.
Liebich Rthm.
[p.29r Umschlag mit
Postadresse]
[Poststempel] SIEBENLEHN 27 AUG 48
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
e. o. Pol. Sache.
[p.30a]
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Resolution den 30.August 1848.
Br. M. in Abschrift an das Bergamt Freiberg mit der Anweisung abzugeben, ohne
allen Verzug durch den betreffenden Refiergeschwornen
die nöthigen Erörterung anstellen und resp: Abhilfe
treffen zu lassen, den Erfolg aber sofort dem Oberbergamte anzuzeigen,
Behufs der dem Stadtrathe zu Siebenlehn zu ertheilenden
Rückantwort.
Das Oberbergamt
H.Ad. Stiller.
[rechts]
Trotz der Höchsten Orts erlassenen, vom Königlichen
Oberbergamte dem Herrn Schichtmeister Lindner allhier zur stracklichen
Beachtung mitgetheilten Verbotes: bis zur städtischen
Wasserwiederbeschaffung den hiesigen Berg= [p.30r]
bau zu Vermeidung weiterer Brunnenzäpfungen, in der
Richtung nach Mittag, und an den sonstigen Stellen, wo Gefahr der
Wasserentziehung anzunehmen ist, einzustellen, führt, wie wir in sichere
Erfahrung gebracht, die Gewerkschaft Adolph Stolln
dennoch fort, auf dem Adolph Stolln in der Richtung
nach Mittag fortzubauen.
Die gilt namentlich von dem Wasserstolln des Adolph Stolln, welcher von Siebenlehn südlich nach Breitenbach,
und gerade nach unserm daselbst gelegenen letzten städtischen Brunnen hinführt,
und auf welchem in der Gegend des Helbrichschen Gutes
nach wie vor zwei Bergleute, und zwar die Bergleute Köhler und Eichhorn vor Ort
arbeiten und weiter bauen.
Diese Nichtbeachtung der verbietenden Hohen Anordnung, zum Nachtheile der Stadtgemeinde Siebenlehn, bestätigt die Nothwendigkeit der in unserer Eingabe vom 25. dieses Monats gedachten Baubeaufsichtigung, veranlaßt uns aber zugleich, das Königliche Oberbergamt um ebenso nachdrückliches als [p.31a] schleuniges Einschreiten gegen die Gewerkschaft Adolph Stolln, und um nachhaltige Maasregeln zu Verhütung fernerer gewerkschaftlicher Zuwiderhandlungen andurch ergebenst zu ersuchen.
Zum Schluße bitten wir um die erforderliche Benachrichtigung vom Erfolge der ertheilten oberbergamtlichen Resolution und der ergriffenen Verhütungsmaasregeln.
Siebenlehn, am 28. August 1848.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt Bürgermeister
[p.31r Postanschrift]
[Poststempel] SIEBENLEHN 29 AUG 48
An das Königliche Oberbergamt zu Freyberg.
e. o. [ex officio?] Polizey. S[ache].
Recommandirt! [Einschreiben]
[p.32a]
praes: d: 1. Septbr 1848.
[links]
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freiberg.
Anzeige des Berggeschwornen Netto, die Erörterung einer Beschwerde des Stadtrathes zu Siebenlehn, bezüglich des Adolph Stolln Betriebes betreffend.
[rechts]
In Folge einer beim Hohen Oberbergamte eingegangenen Beschwerdeschrift des Stadtrathes zu Siebenlehn vom 28sten. August, die Nichtbeachtung eines Verbotes bezüglich des Betriebes des Adolphstollnortes vom Communicationsschachte in Süd betreffend, wurde Unterzeichneter Hoher Anordnung gemäß beauftragt, ohne allen Verzug die nöthige Erörterung anzustellen und resp. Abhilfe treffen zu lassen, den Erfolg aber sofort dem Hohen Oberberg= [p.32r] Amte anzuzeigen.
Demgemäß reiste ich gestern Nachmittags nach Siebenlehn und begab mich sogleich zu dem in gedachter Schrift unterzeichneten Bürgermeister Haupt und mit diesem, da derselbe erklärte, in fraglicher Angelegenheit nicht wohl unterrichtet zu sein in Gesellschaft des gerade anwesenden Rathmannes, Schneidermeister Martin, zum Stadtrichter Liebich.
Der letztere gab zu vernehmen, daß ihm allerdings gesagt worden sei, die Bergarbeiter Köhler und Eichhorn arbeiteten auf dem fraglichen Stollnflügel, daß er aber meine näheren Fragen, ob dieselben wirklich vor Ort lägen, oder vielleicht nur auf der Strecke beschäftigt seien, nicht beantworten vermöge.
Auf meinen Antrag, denjenigen, der ihm hierüber Mittheilung gemacht, kommen zu lassen, damit ich denselben, bevor ich den Obersteiger deshalb vernehme, selbst und in Gegenwart des Stadtrichters näher befragen könne, erklärte er übrigens nicht eingehen zu können, weil mir derselbe nicht bekannt werden dürfe.
Auf meine Versicherung, daß ich die Arbeit vor Ort sogleich einstellen werde, wenn ja dieselbe noch [p.33a] nicht gänzlich eingestellt, und die erhobene Beschwerde gegründet sein solle, erklärten sich die genannten Herren beruhigt, äußerten jedoch darauf hinwirken zu müssen, daß von Seiten der Stadt die Grube befahren und revidirt werden dürfe.
Bei meiner heutigen Befahrung der Grube überzeugte ich mich nun vollkommen, daß in neuester Zeit vor Ort keine Arbeit gemacht worden war, die Bergarbeiter Eichhorn und Köhler aber fand ich auf der Strecke mit Ausräumen der Wasserseige beschäftigt und erfuhr von denselben, daß sie sich ein Paarmal in der Schmiede hätten Böhrer geben lassen, um einige stehengebliebene Ecken in der Sohle, an Puncten, die ich mir zeigen ließ, wegzuschießen und nur hierdurch kann meines Erachtens der Verdacht des Fortbetriebes des Orts entstanden und vielleicht durch einen der Schmiede verbreitet worden sein.
Um aber allem ferneren Argwohn vorzubeugen, gab ich Anordnung, die genannten beiden Leute sofort zu anderen Arbeiten zu verwenden und die dadurch überflüssig werdenden beiden andern auf Alte Hoffnung Gottes sammt Beständigkeit Erbstolln zu verschicken.
Freiberg, den 31sten. August 1848.
[Unterschrift] Gustav Adolph Netto
[p.33r Postanschrift]
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freiberg.
[p.34a]
[links]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
nr 2229 B.
zfrged? den 1 Septbr 1848
[rechts]
Dem Stadtrath zu Siebenlehn wird auf die unterm 25. u. 28 vor Mon. Anher geschehenen Anfrage folgendes zu erkennen gegeben.
Das K. Finanzministerium hat, wie mir dem
Stadtrath unterm 19 dieses Mon. mitgetheilt worden, die
einstweilige Einstellung des Betriebs des Adolph Stollns
an denjenigen Stellen, wo Gefahr für Abzäpfung der
noch vorhandenen Brunnen zu befürchten, angeordnet, indem die mit Rücksicht auf
die Wasserversorgung der Stadt Siebenlehn vom öffentlichen und polizeilichen
Standpunkte aus erforderlich erschienen war.
Was die wegen Abhilfe des für die Stadt bereits
eingetretenen Wassermangels, sowie wegen Beseitigung des nach
obigen [p.34r] für den Bergbau entstandenen
Behinderung zu ergreifende Maasregeln betrifft, so
würden die hier über Seiten eines vom K. Ministerium des Innern
abzuordnenden Commissars in Gemeinschaft mit dem
Oberbergamt die erforderliche Erörterungen angestellt, und mit den betreffenden
Interessenten dem Stadtrathe zu Siebenlehn und der Gewerkschaft des Adolph Stollns Verhandlungen gepflogen werden.
Das Oberbergamt erwartet die Ankunft jenes Commissars und wird sich sodann in Gemeinschaft mit
demselben die Erledigung der vorliegenden Angelegenheit im Interesse der
beiderseits Betheiligten angelegen sein lassen.
Die Einstellung des Ortsbetriebe, welche nach der diesseitig [p.35a] Mittheilung
En
[Baustelle]
die erforderliche Controle, daß
dem erlassenen Verbote Seiten der Gewerkschaft von Adolph Stolln
nicht entgegengehandelt werde, wird Seiten der Bergbehörde geführt werden.
Dem [p.35r] Stadtrathe zu Siebenlehn kann vom
Oberbergamte der Gewerkschaft des Adelste? gegen über
ein Recht zu Befahrung der letzteren gehörigen Grubenbaue, nicht was
derselbe beansprucht, nicht gegeben werden.
Der Inhalt der von dem K. Finanzministerium an das
Oberbergamt ergangene Verfügung, [längere Streichung] ist dem Stadtrath zu
Siebenlehn insoweit, als er zur Mittheilung an Denselben bestimmt ist, bekannt
gemacht worden, dem Wunsche um Aushändigung einer Abschrift derselben kann
nicht stattgegeben werden.
Freiberg, d. 1 Septbr. 1848.
das K. OBAmt
[links]
Am 2. Septbr 1848. auf die Post gegeben. Richter.
[p.36a]
Das Finanz=Ministerium läßt es für jetzt bei
demjenigen bewenden, was das Oberbergamt über die im Verfolg der Verfügung vom
16n/. dieses Monats rücksichtlich der Wasserversorgung von
Siebenlehn und Breitenbach eingeleiteten Maasregeln
mittelst Berichts vom 23n/. diese Monats vorläufig angezeigt hat.
Wenn übrigens das Ministerium des Innern, einer Anher gegebenen Mittheilung zu
Folge, Verfügung getroffen hat, daß zu schleuniger Veranstaltung der von dem
Stadtrathe zu Siebenlehn beantragten beiden Erörterungen der Amtshauptmann von Egidy in Döbeln mit Auftrag versehen und insonderheit
angewiesen werde, diejenigen Fragen, von welchen das Finanz= Ministerium Seine
in Aussicht gestellte Beihilfe zu Anlegung der neuen Wasserleitung abhängig
gemacht hat, durch einen zuzuziehenden, mit theoretischen und practischen
hydraulischen Kenntnissen ausgerüsteten Techniker feststellen zu las=
[p.36r] sen,
auch Anordnung ergangen ist, daß der Amtshauptmann von Egidy
noch vorher mit dem Oberbergamte sich in Vernehmung setze und demselben die
Abordnung eines dortseitigen Commissars zur Theilnahme an der abzuhaltenden örtlichen Expedition
anheimgebe, so wird Solches dem Oberbergamte zur Nachachtung andurch eröffnet.
Dresden am 30n/. August 1848.
Finanz= Ministerium IIe/. Abtheilung
[2 Unterschriften]
[links]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Die Trockenlegung der Siebenlehner und Breitenbacher Brunnen betref.
[p.37a]
praes: d: 9 Septbr.
48. /
2329. St.
[links]
An das Königl. Hohe Ober= Bergamt zu Freyberg.
[rechts]
Mittelst einer so eben allhier eingegangenen Verordnung der Königl.
Hohen Kreis=Direction zu Leipzig vom 1n/.
d. M. bin ich beauftragt worden, bezüglich des Wassermangels in Siebenlehn mit
dem Königl. Hohen Oberbergamte als Regierungs=Commissar in
Vernehmung zu treten und mit Hochdenselben gemeinschaftlich mit der Gemeinde
Siebenlehn und den betreffenden Gewerkschaften behüfige
Verhandlung zu pflegen.
Zu dem Ende beabsichtige ich, schon nächsten Donnerstag, den 14. d. Mts. die zunächst erforderliche Localexpedition
in Siebenlehn abzuhalten und ersuche daher das Königl.
Hohe Oberbergamt [p.37r] auch Seinerseits einen Herrn Commissar unter Begleitung eines Protocollanten,
den, da derselbe ebenfalls Sachverständiger sein müßte,
am hiesigen Orte nicht zu erlangen ist, dahin abzuordnen, demnächst aber auch dienstergebenst vorzuschlagen, daß es dem zu ernennenden
Herrn Commissar gefällig seyn
möge, gedachten Tages früh 9. Uhr im Gasthofe zur grünen Tanne mit mir zusammen
zu treffen.
Was nun aber die hohen Orts anbefohlene Beyziehung
eines mit theoretischen und practischen hydraulischen Kenntnissen ausgerüsteten
Technikers anlangt, so bin ich hierorts von dergleichen gänzlich entblößt. Da
ich nun auch bei der außerordentlichen Dringlichkeit der Sache unmöglich erst
nach Dresden oder Leipzig deshalb mich wenden kann, die Stadt Freiberg [p.38a] hingegen vorzugsweise solche Elemente bieten
und diese dem Königlichen Hohen Oberbergamte wohl bekannt seyn
dürften, so erlaube ich mit ferner das dienstergebenste Gesuch, einen
geeigneten Techniker geneigtest wählen und denselben
in meinen vicibus zugleich mit beauftragen und invitiren zu wollen, zu obbestimmten
Tage in Siebenlehn sich einzufinden. Der Gewährung dieses Gesuchs glaube ich
mich um so gewisser versichert halten zu können, als es jedenfalls höchst wünschenswerth erscheint, daß auch das Königl.
Hohe Oberbergamt die getroffene Wahl des Technikers zu billigen vermöge.
Während im Uebrigen hier nur noch bemerkt wird, daß
der Stadtrath zu Siebenlehn und durch diesen
[p.38r] die dasige Stadtverordnetenschaft von der vorseyenden
Termins=Abhaltung ebenfalls in Kenntniß gesetzt worden ist, und nach Befinden
durch Deputirte daran Theil nehmen zu können, habe
ich dem Königl. Hohen Oberbergamte schlüßlich anheimzugeben, die betreffenden Gewerkschaften
nicht minder mit behufiger Weisung versehen zu
lassen.
Königl. Amtshauptmannschaft zu Döbeln, am 9. Septbr. 1848.
[Unterschrift] Holm von Egidy.
[p.39a]
An die Amtshauptmannschaft zu Döbeln
Nr. 2329 S.
zExpn. Den 10 Septbr 1848
[rechts]
An der nach der Mittheilung der K. Amtshauptmannschaft v. gestrigen Tage auf
den 14 dies. Mon. anberaumten Localexpedition zu
Siebenlehn werden aus unserem Mittel die Bergräthe
Brendel und Bauer Theil nehmen und dieselben daher gedachten Tages früh 9 Unr an dem bezeichneten Orte sich einfinden mit
einem Protocollanten einfinden; Auch wird von uns ein
Techniker beauftragt werden, sich der Commission zu
gedachter Zeit zur Verfügung zu stellen.
Behufs der zwischen der Gemeinde Siebenlehn und der Gewerkschaft von [p.39r] Adolph Stolln
Seiten der Commission zu pflegenden Verhandlungen
wird der Schichtmeister der letzteren von uns angewiesen werden sich ebenfalls
bei gedachter Localexpedition einzufinden.
Zugleich erlauben haben wir aber die K. Amtshauptmannschaft noch davon
in Kenntnis zu setzen, daß bei dem weiteren Fortbetrieb des Adolph Stollns auch für das nahe bei Siebenlehn gelegene Dorf
Breitenbach die Gefahr der Trockenlegung seiner Brunnen erwächst, es daher
angemessen erscheint, daß die bei der fraglichen Localexpedition zugleich mit in Erörterung zu zeihen, auf
welche Weise auch diesem Orte auf andere Weise Wasser
verschafft werden [p.40a]
[p.40r frei]
[p.41a]
Daß der Bote Fleischer heute Abends 7. Uhr ein Schreiben
des Königlichen Hohen Oberbergamts zu Freyberg vom 10ten huj.
an die Königliche Amtshauptmannschaft allhier richtig überbracht hat, wird
hiermit bescheinigt.
Döbeln, am 10ten September 1848.
Ferdinand Rabe, v. ah. Secr.
[p.42a]
[rechts]
praec: d: 12 Septbr
1848. / 2335 Br:
[links]
An das Königliche Hohe Ober=Berg=Amt zu Freiberg
Vorlegung einiger Ideeen des Berggeschwornen Netto,
in Betreff der Siebenlehner Wasserfrage.
[rechts]
In der Siebenlehner Wasserfrage sind mir einige Ideeen
beigegangen, die ich mir erlauben will, dem Hohen Oberbergamte wenn auch nur,
da die Zeit drängt, flüchtig, wie sie mir eben gekommen, zu näherer Erwägung
vorzulegen.
Gegenwärtig geht man von der Ansicht aus, Siebenlehn könne auf keine andere Art
zu Wasser wieder gelangen, als durch Hereinleitung der Spießbach aus dem Zeller
Walde, [p.42r]
welche wenigstens 3000. Thaler kosten würde und größtentheils,
ja vielleicht ganz, Adolph Stolln zur Last fallen
dürfte, überdies aber auch noch den Nachtheil hat, daß die herübergeleiteten
Wasser dem Bersdorfer Aufschlage entgehen werden.
[links Anmerkung]
ist richtig; allein der etwaige derselben fällt in die Gottes Stolln südlich dem Adolph Stolln
wieder zugeleitet werden.
[rechts]
Dies Alles würde nur zu vermeiden sein, wenn man durch
ein Verspunden des mittäglichen Stollnflügels den gezäpften Brunnen ihr Wasser wiedergäbe.
Wenn alsdann, nach Vollendung des niederen Stollntractes
in 3. bis 4. Jahren, die Dampfmaschine auf der Höhe zwischen Breitenbach und Obergruna aufgestellt und durch dieselbe eine hinreichende
Quantität Wasser erlangt sein wird, so könnte dieses nach Breitenbach und nach
Siebenlehn hereingeleitet werden.
Später endlich, wenn auch der obere /: südliche :/ Stollntract
durchörtert und die Dampfmaschine dadurch unnöthig
gemacht sein wird, wird man in Romanusser
Treibeschachte? Wasserkraft genug haben, um durch ein Druckwerk daselbst das nöthige Wasser für die Stadt zu schaffen.
[links Anmerkung schwer zu lesen]
[rechts]
Das Verspünden würde man in 4. bis 5. Jahren von jetzt an wieder aufmachen
können, und hät [p.43a] te dadurch nur den
Nachtheil, daß der obere Stollntract ohngefähr ein Jahr später, als außerdem, durchgeörtert sein
würde, was jedoch nicht von großem Nachtheile sein würde, weil Segen Gottes Erbstolln nach Vollendung des niederen Stollntractes
schon soviel Wassern erhalten wird, daß es als dann nur in der trockensten
Jahreszeit seine neu zu erbauende Dampfmaschine im Gange zu erhalten nöthig haben dürfte.
Obgleich ich recht wohl einsehe, daß der Ausführung der hier ausgesprochenen
Idee gar mancherlei entgegensteht, sind es doch hauptsächlich folgende Gründe,
welche mich veranlassen, dieselbe gegen das Hohe Oberbergamt auszusprechen:
1., Durch ein Verspünden dürfte der Stadt Siebenlehn am schnellsten Hilfe zu schaffen sein,
[links zu 2. Anmerkung in Bleistift]
2., Durch dasselbe würde man sich am sichersten überzeugen, ob der Adolph Stollnbetrieb wirklich die Brunnen gezäpft hat, oder nicht;
[links zu 3., Anmerkung in Bleistift]
3., Endlich hat mir Herr Professor Weisbach
mitgetheilt, daß er durch ein, eben erst vollbrachtes
Nivellement für die ganze Tour des Adolph Stollns nur
0,2. Lachter Gefälle gefunden habe, wodurch, [p.43r]
wenn dieses begründet sein sollte, für den ganzen Betrieb des Adolph Stollns eine Aenderung eintreten
dürfte, indem unter diesen Umständen keine große Quantität Wasser durchgehen
würde.
4., Endlich bin ich von der Ansicht ausgegangen, daß häufig durch eine
ausgesprochene Idee eine andere bessere wieder erzeugt wird, und hielt es für
meine Schuldigkeit Alles, was mir in Bezug auf diesen Gegenstand eingefallen
ist, dem Hohen Oberbergamte gehorsamst vorzutragen.
Freiberg, den 12.ten August 1848.
Gustav Adolph Netto
[im Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1847 als Berggeschworner beim Bergamt Freiberg geführt Link]
[p.44a]
[links]
Anwesende [zu den Personen siehe Link
ff.]
Herr Bergrath [Heinrich Adolph] Stiller,
Bergrath [Christian Friedrich] Brendel
Bergrath [Georg Robert] Bauer
Seiten des Bergamtes Freiberg:
Herr Bergmeister [Wilhelm] Fischer
Obereinfahrer (designirter
Oberbergwerkassessor) [Ernst Rudolph] von Warnsdorf
Berggeschworner [Christian Gotthold] Kind
„ [Ernst Eduard] Bauer
„ [Gustav Adolph] Netto 2.
unterzeichneter Bergamtsassessor und Hm. Berggeschworner [Traugott Heindrich?] Graff.
[rechts]
Registrirt
Oberbergamt Freiberg, den 13.ten September 1848
An der heutigen oberbergamtlichen Sitzung wurde die von dem Herrn
Berggeschwornen Netto vermittelst Eingabe vom 12.ten dieses Monats
zur Beseitigung des in der Stadt Siebenlehn eingetretenen Wassermangels gethanen Vorschläge mit dem hiesigen Bergamte in
gemeinschaftliche Erwägung gezogen und auf Grund dieser Berathung folgende
Entschließungen gefaßt:
1, Wollte man vor der Hand und bis zur Vollendung des niederen Tractes des
Adolph Stollns den mittägigen Flügel des letzteren
verspünden, so würde man zwar vielleicht dadurch in den Stand gesetzt sein, der
Stadt Siebenlehn und dem daran anstoßen= [p.44r]
den Dorfe Breitenbach die durch das besagte Stolln=
Unternehmen gezäpfte Brunnenwasser baldigst wieder
herbeizuschaffen, allein daß damit dieser? Zweck? auch wirklich erreicht
werde, läßt sich durchaus nicht mit völliger
Bestimmtheit behaupten. Man würde daher vielleicht der zu Herstellung des
Verspundens erforderlichen Aufwand von circa 700 [Talern] verausgaben, ohne daß
daß dafür? die davon gehoffte Wirkung
vollständig, oder wenigstens in der Hauptsache eintrete. Allein gesetzt auch,
die den beiden Ortschaften entzogene Wasser würden durch diese Maasregel wirklich nach ihren früheren Ausflußmündungen
zurückgeführt, so würde doch die Wasserzuführung auf diesem Wege immer nur
höchstens 5 Jahre, nämlich bis zur erfolgten Durchörterung des niederen Stollentractes, zu erfolgen haben, für welche [p.45a] kurze Dauer der
obige Kostenbetrag in keinem angemessenen Verhältnisse stünde. Dazu kommt, daß
durch das Verspünden auch einige Verzögerung in dem Stollnbetriebe
herbeigeführt werden würde. Wenn ferner in der beregten
Eingabe die Ansicht ausgesprochen worden ist, daß man durch diese Maasregel gleichzeitig die Ueberzeugung
erlange, ob die in Rede stehende Brunnenzäpfungen
wirklich eine Folge des fraglichen Stollnbetriebes
seinen, oder nicht?, so muß dem entgegengehalten werden, daß das Verspünden
einen sicheren Nachweis über den Ursprung der Wasserentnehmungen
für alle Fälle nicht zu liefern vermag, indem in dem Falle, daß die fraglichen
Wasser trotz der mehrberegten Vorrichtung zu ihrem
früheren Ausfluß = [p.45r] puncten nicht
zurückkehren sollten, immer noch nicht die volle Gewissheit vorhanden sein
würde, daß der Adolph Stolln bei den
Wasserentziehungen nicht concurrirt hätte. Diese Beweis?führung würde aber auch für die bei dem Adolph Stollnbetriebe betheiligten
Gewerkschaften ohne allen Nutzen sein, dieselben nach rechtlichen
Grundsätzen nicht verbunden sind, den Grundbesitzern für die durch den
gedachten Betrieb entzogenen Wasser Schadenersatz zu leisten.
2, Nach Vollendung des niederen Stollntractes soll
nun, nach den Vorschlägen des Herrn Berggeschwornen Netto, unter Abwerfung? jenes Verspündens die für die beiden Ortschaften
erforderliche Wassermenge und dem, im oberen Stollentracte
auf der Höhe zwischen Breitenbach und Obergruna eltdim? [p.46a]
niederzubringenden Controlschachte und zwar
vermittelst der daselbst aufzustellenden Dampfmaschine gehoben und nach jenen
Orten zugeleitet werden. Diese Modalität der Wasserzuführung würde aber
ebenfalls nur vorübergehend sein und nach Verlauf von ohngefähr
8 Jahren, nämlich nach bewirkter Durchörterung des oberen Stollntractes,
wie nachstehend vorgeschlagen worden ist, end ersetzt werden müssen. Die Röhrfahrt?, welche dieserhalb nach den beiden Ortschaften
gelegt werden müßte, würde daher nur für den
angegebenen Zeitraum zu gebrauchen, alsdann aber wieder abzuwerfen sein. Ferner
erhielte man dadurch Wasser, welche in keinem Falle als Trinkwasser und
schwerlich zu jedweder Ausübung der dasigen Gewerbe, wie zu Lohgerberei, zum
Bleichen zu benutzen sein würden.[p.46r]
Endlich ist
3, in der mehrgedachten Anzeige der Vorschlag geschehen, nach völliger Durchörterung
des Adolph Stollns denselben für die beiden Gemeinden
erforderliches Wasser vermittelst eines im Romanus Treibeschachts
anzubringenden Druck..rohrs zu beschaffen, dem steht
aber des wegen der Beschaffenheit der Wasser schon vorstehend unter 2 erhobene
Bedenken hier noch in verstärkter Maße entgegen, indem durch den Adolph Stolln künftig trübe, mit H…fluthwasser
mehrfach vermischter Grubenwasser durchgeführt werden, welche zu den
vorliegenden Zwecken durchaus nicht geeignet sein würden. Ferner würde den
Gewerkschaften des fraglichen Stollns diesfalls durch
die Anlage des Druckwerkes, dessen Aufwand sich auf ca
2000[Taler] überschlagen läßt, und durch dessen
Unterhaltung eine nicht unansehnliche und bleibende Last aufgebürdet, die
beiden [p.47a]
Communen aber eine sichere Garantie für ewige und
fortwährende Gewährung dieser Wasser nicht gegeben werden, da letztere sofort
in Wegfall fielen, sobald die dabei betheiligten
Gewerkschaften zu existiren aufhörten.
Obschon Man daher nicht die Bemühungen des Herrn Berggeschwornen Netto, noch
end als zeither in Frage gekommene Mittel und Wege
ausfindig zu machen, und dem dasigen Wassermangel abzuhelfen, mit Dank?
anerkannten , so seh Man sich doch aus den vorstehend
angegebenen Gründen veranlaßt, von den heute in
Berathung gezogenen Vorschlägen abzusehen und faßte
gleich den Beschluß, selbige bei der, morgen in
dieses Angelegenheit abzuhaltenden Localexpedition
nicht weiter in Frage zu ziehen.
Schließlich wurde noch in Beziehung auf eine Bemerkung [p.47r] in der mehrberegten Eingabe in Erwägung gebracht, daß die zu
Herbeischaffung des für Siebenlehn erforderlichen Wasserbedürfnisses
beabsichtigte Herbeiführung der zweiten Spießbach und der Guten Bach allerdings
eine Verminderung des Segen Gottes Aufschlages zur Folge habe; allein selbige
sei, da es sich nur 3 bis 5 Cubikfu p. m? handle, so
unbedeutend, daß dadurch eine wesentliche Benachtheiligung
der nur benannten Grube nicht zu befürchten, zumal da bei letzterer der
Wassermangel gegenwärtig lauststellung einer
Dampfmaschine nach dem Joseph Schachte und später durch den Adolph Stolln beseitigt? werden solle.
Auf Vorlegen wurde dieses Protocoll genehmigt und signirt.
bemerkt von
Oswald Römisch BAAssessor und S .
[links]
Resolution ad no: 2351. den 16.
Septbr. 1848.
aaa und ist Abschrift von der Registratur und der Nettoschen Anzeige b. M. an das Bergamt Freiberg abzugeben.
Abgegeben am 28. Septbr. 1848. Richter
[6 Unterschiften]
[p.48a]
[p.48r frei]
[p.49a]
Registrirt Siebenlehn den 14ten September
1848
Um in der, zwischen der Commun zu Siebenlehn und der Gewerkschaft des
Berggebäudes Adolph Stolln wegen der, der gedachten
Stadt durch den Betrieb des nurerwähnten? Stollns bewirkter Wasserzäpfungen
schon längere Zeit bestehenden Differenz wo möglich eine gütliche Vereinigung
unter den Partheien zu vermitteln, und aus besondern? Erörterungen anzustellen, ob und auf welche
Weise der für Siebenlehn eingetretene und bei weiteren Fortbetriebe des Adolph Stollns auch für das nahe bei dieser Stadt gelegene Dorf
Breitenbach zu befürchtende große Wassermangel beseitigt werden [p.49r]
könne, hatten sich in Folge der von den Mininisterien
der Finanzen und des Innern getroffenen Verfügungen
Herr Amtshauptmann von Egidy in Döbeln,
Herr Bergrath Brendel und
Herr Bergrath Bauer,
von denen ersterer von dem Hohen Ministerium des Innern Kreisdirection
zu Zwickau? zu diesem Behufe als Regierungs- Commissar
bestellt und die letzteren beiden aus dem? Mittel des Hohen Oberbergamts zu
Abhaltung dieser Localexpedition mit Auftrag versehen
waren, mit dem, mit der Protocollführung beauftragten
Ber unterzeichneten Bergamtsassessor und dem
Herrn Raths- Bauschreiber J… aus Freiberg als technischer Sachverständigen, am
heutigen Vormittage in Siebenlehn und zwar im Gasthofe zur grünen
Tanne [p.50a]
eingefunden. Daselbst erschienen nun auf diesfallsige
Einladung vor der gedachten Commission von Seiten der
Partheien
1, die Vorsteher des Berggebäudes Adolph Stolln,
Herr Schichtmeister Lindner und
Obersteiger Eichert?,
2, die Vertreter der Gemeinde zu Siebenlehn, nämlich
der Bürgermeister Herr Karl Wilhelm Haupt,
die Rathmänner:
der Stadtrichter Herr Gustav Adolph Liebich,
Herr Karl Gottlob Ruscher,
„ Johann Gottlob Lößnitz,
„ „ „
Köhler
„ Dr. Camillo Friedrich Kreiß,
sowie die Stadtverordneten:
Herr Karl Heinrich Haupt,
der Vorstand, Herr Gustav Bergmann,
„ Johann Karl Felsch,
„ Johann Michael Berthold,
„ Traugott Leberecht Barthel,
„ Carl Wilhelm Schneider,
„ Friedrich Krumbiegel,
„ Friedrich Martin und
„ Johann Franz Stiehl,
sämtlich aus Siebenlehn, [p.50r]
3, der Gemeinderath zu Breitenbach, bestehend aus
Herrn Johann Gottfried Schögel, Vorstand,
den Gemeindeältesten Herr Johann Gottfried Wilhelm Commatzsch?
und den Ausschussmitgliedern:
Herr Carl Friedrich Hunritzsch?,
„ Johann David Gelbrich,
„ Gottlieb Leberecht St
„ Carl Heinrich Ulbrich und
„ Christian Gottfried Seidel.
Demnächst hatten sich noch ergangener Aufforderung
zufolge
Herr Berggeschworner Netto,
„ Obermarkscheider
Lascher?
und
Werkmeister Hoyer, sowie der Königliche Refierförster
Herr [Carl Oswald] Friedrich aus Marbach mit eingefunden, und an der heutigen
Expedition mit Theil zu nehmen.
Nachdem nun der Versammlung zunächst von dem Herrn Amtshauptmann von Egidy [p.51a]
die gegenwärtige Sachlage in der fraglichen Differenz und resp. dasjenige, was
Behufs der Beseitigung höheren Ortes verfügt worden, dargelegt, sowie der Zweck
der heutigen Localexpedition eröffnet worden war,
ging man zuvörderst
I, zu der Frage über, durch welche Maasregeln
dem in Siebenlehn bereits vorhandenen sehr großen Wassermangel und dem für die
Dorfgemeinde zu Breitenbach in der Zukunft bei Fortstellung des Adolph Stolln= Unternehmens zu befürchtenden gleichen Uebelstand hinreichend abgeholfen werden könnte? Als
hinreichendes Abhülfemittel erkannte man dabei nur
die Herbeileitung der zweiten Spießbach und des sogenannten Gute Bach aus der
Zellaer Staatswaldung, welche Gewässer in halbstündiger [p.51r]
Entfernung röhrweise herbeigeführt nach den
beiden Ortschaften herbeigeführt werden müßten, aber
so ergiebig seien, daß sie die vorhandenen Wasserbedürfnisse vollkommen zu
decken vermöchten.
Man verfügte sich deshalb zu den beiden Puncten, wo
die genannten Bäche zu dem angegebenen Zwecke gefaßt
werden sollen, beging sodann das Terrain, welches nach der von dem Markscheider
[Georg] Hoyer bewirkten Abwiegungen wegen Legung der
desfallsigen Röhrfahrt in Frage kommen konnte, und
gelangte dabei zu folgenden Beobachtungen und Entschließungen:
Nach den Abwägungen des benannten Werkmeisters hat sich ergeben, daß von dem Fassungspuncte der Quelle der Spießbach bis zum sogenannten
Forsthause in Siebenlehn ein Gefälle von 1,334 Lachter [2,668m]
[p.52a]
und von dem Punkte, wo der Gute Bach gefaßt
werden solle, bis zu dem nurbezeichneten Stadtgebäude
ein Gefälle von 1,05 Lachter [2,1m] vorhanden ist. Sonach ist die Möglichkeit
gegeben, die beiden Quellwasser den in Rede stehenden Ortschaften in Röhren
zuzuführen. Dieselben hatten bei der am vorgestrigen Tage vom Werkmeister Hoyer
vorgenommenen Messung im Ganzen 3,276 [Cubikfuß] pro
Minute betragen, indem die 2te Spießbach 1,624 und die Gute Bach
1,652 Cubikfuß führte. Bei der heutigen Besichtigung
wurde das Resultat dieser Messung, zwar nur nach einer auf den Augenschein
begründeten Ueberschlagung, als richtig anerkannt und
dessen Richtigkeit aus besondern von den anwesenden
Vertretern der Commun Siebenlehn und Breitenbach nicht in Zwei= [p.52r] fel gezogen. Wenn
nun frühere, von Seiten der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Döbeln
vorgenommene Erörterungen herausgestellt haben, daß der Wasserbedarf für die mehrberegte Stadt die Höhe von 2/8 Cubikfuß
pro min. in keinem Falle übersteigen, so ließe sich daraus die feste Ueberzeugung fassen, daß die beiden Quellwasser nicht nur
für diese Stadt, sondern auch für das benachbarte Dorf Breitenbach das
in vollem Maße ausreichen würden, um das in beiden Orten vorhandene Bedürfniß zu decken, selbst wenn die daselbst zur Zeit noch
existirenden Brunnen bei weiterer Fortstellung des
Adolph Stollnbetriebes ebenfalls noch versiegen
sollten. Auch die Vertreter der beiden Communen
treten dieser Ansicht vollkommen bei. Dazu kommt, daß diese Quellen vor ihrem Fassungs= [p.53a] punkten in dem dasigen? hiesigen Boden sich
sehr rein und wohlschmeckend zeigten, was von sämmtlichen
Anwesenden, beziehendlich nach vorgängiger Prüfung,
anerkannt wurde. Sie erschienen deshalb allenthalben als ganz geeignet, den
beiden Ortschaften für die ihnen widerfahrenen Wasserentziehungen vollständigen
Ersatz zu gewähren und es wurde daher von den betreffenden Interessenten unter
vollkommenen Einverständnisse der …tanden Herrn Commissare der Beschluß gefaßt, daß zur Herbeiröhrung
dieser Gewässer verschritten werde. Von dem im
Zellaer Walde unter dem Waldflügel A zu beiden Seiten der Waldschleuße
No 5 gelegenen Fassungspunkten aus soll die zu diesem
Behufe erforderliche [p.53r] Röhrentour in der bezeichneten fiscalischen Waldung am östlichen Abhange des
Spießbachthales entlang in schräger Richtung den Waldflügel B durchschneiden
und über das Thal der kleinen Spießbach und dreier andrer kleineren Schluchten
bis an den Waldflügel No 8, bis dahin im Ganzen circa
1400 Lachter weit geleitet werden. Von da ang? soll
sie, den Waldflügel No 8 durchschneidend, noch circa
40 Lachter auf fiscalischem Waldboden und alsdann
circa 700 Lachter auf Feldgrund führen, welche theils
zu Commun=, theils zu Privateigenthum
von Siebenlehn gehört, bis (zum sogenannten Forsthause) in nurbenannter Stadt fortgeführt werden. Bei den für
die heutige Expedition angestellten Vorerörterungen hatte man zwar in
Vorstellung gebracht, die Röhrenfahrt in
[p.54a] dem Waldflügel No 8 in mehr gerader Richtung auf dem Forsthofwege bis zum
Forsthause zu legen, weil auf diesem Wege neben der Ersparniß
an Länge der Tour die Entschädigungen der Grundbesitzer für Einlegen der Röhren
völlig in Wegfall fielen. Allein bei den heutigen Localerörterungen
entschloß man sich, von dem letzteren …rgede abzusehen, weil dabei die überwiegenden Nachtheile
entstünden, daß die Röhren bis zu 15 Ellen Tiefe unter die Oberfläche gelegt
werden müßten, mithin bei ankommenden Reparaturen
schwieriger aufzufinden und bei der bedeutenden Druckhöhe die darauf liegende
Erdmasse theilweise aus gebranntem Thone oder Gußeisen, mithin
sonach weit kostspieliger herzustellen sein und auch bei der Unter= [p.54r] haltung größeren
Kostenaufwand verursachen würden. Dagegen ist bei dem …bezeichneten Plane, für
dessen Ausführung man sich entschieden hat, die Röhrentour nur höchstens 6
Ellen unter der Erdoberfläche zu legen … der Anlage wird dadurch … sondrer Plan veranschlagte Kostenaufwand von 2829[Taler]
11[ngr.] 5[pf.] bei welchem
übrigens auf Anwendung 4 böhriger? Röhren Rücksicht
genommen worden ist, um circa 240[Taler] mithin bis auf circa 3000[Taler
vermehrt werden. Was? endlich die Röhrenfahrt anlangt, … Waldboden beruht, so
erklärte der betreffende Refierförster, Herr
Friedrich, daß dadurch das forstmännische Interesse
nicht allzu sehr gefährdet und daher was? die Forstverwaltung dagegen kaum [p.55a] nur Bedenken erhoben werden würde.
Vom Forsthofe zu Siebenlehn kann nun ein Theiler nach Breitenbach bis zum Gute
des Begütherten Fischer daselbst mit 1 Zoll
lichter böhrigen Röhren Weiter fortgeführt werde,
wodurch nach der vom Werkmeister Hoyer bewirkten Veranschlagung ein
Kostenaufwand von 218[Taler] 12[ngr.] entstehen
würde, während die Hauptröhrentour bis auf den Marktplatz der Stadt fortzulasten? sein? würde.
Nach Beendigung der vorerwähnten Localbesichtigung
wurden
II, im Eingangs beregten Gasthofe zwischen den Partheien und unter Vermittlung der Herrn Commissare Verhandlungen über Herbeischaffung und Uebertragung der zur Anlegung und Unterhaltung [p.55r] erforderlichen Kosten gepflogen, welche, nachdem
die Gemeinde zu Siebenlehn auf ihr bei dem Hohen Finanzministerium um unentgeldliche Verabfolgung der zu Herstellung der
fraglichen Wasserleitung erforderlichen Röhrhölzer
eingereichten und zur Cognition des Hohen
Ministeriums das Innern gebrachte Gesuch von dem Herrn Regierungs=
Commissar von Egydi[sic] im
Sinne der von denselben unterm 1ten dieses Monats ergangenen Kreisdirections= Verordnung beschieden worden war, zu
folgenden Vergleichsabschlüssen führten.
1.
Herr Schichtmeister Lindner als Vertreter der Gewerkschaften bei dem
Adolph Stollnbetriebe betheiligten
Gewerkschaften macht sich unter Vor= [p.56a] behalt der oberbergamtlichen Genehmigung und
der Einwilligung der betreffenden
[p.56r]
[p.57a]
[p.57r]
[p.58a]
[p.58r]
[p.59a]
[p.59r]
[p.60a]
[p.60r]
[p.61a]
[p.61r]
[p.62a]
(Abschrift)
Siebenlehn, am 9. Juni 1848.
In Folge vorstehender Einladung erschienen und versammelten sich heute an Stadtrathsstelle
1, die Mitglieder des Stadtraths, einerseits,
2, die Mitglieder der Stadtverordnetenschaft, zweiterseits,
3, die Wassercalamitosen, als:
a, Herr Apotheker Albert Walcha,
b, Rathmann Carl Gottlob Ruscher,
c, Lohgerbermeister Leberecht Haubold,
d, Sattlermeister Gotthelf Herrmann,
e, Lohgerbermeister Gottlieb Haubold jun: zugleich im
Auftrage
f, des kranken Lohgerbermeister Gotthelf Winkler,
g, Herr Gastwirth Friedrich Otto,
h, Kaufmann Carl Gottlieb Dietzel,
i, Fabrikant Karl Stolpe,
k, Gastwirth Karl August Schubert,
l, Fleischermeister Friedrich Heinrich,
m, Postverwalter Sigismund Schneider durch seinen Sohn, [p.62r]
Herrn Stadtverordneten Carl
Wilhelm Schneider und
n, Lohgerbermeister Ernst Putzger
dritter Seits, sämmtlich Impetranten,
sowie
4, Herr Schichtmeister Friedrich Moritz Lindner
von hier in Vertretung der Gewerkschaft Adolf Stolln.
Der unterzeichnete Protocollant erstattete einen kurzen
einleitenden Vortrag über die Veranlassung, den Verkauf und den dermaligen
Stand der vorliegenden Wasserentziehungsdifferenz, über den durch dieselbe über
die Stadtgemeinde gebrachten Nothstand und über die
Mittel und Wege, demselben abzuhelfen.
Der Referent hob hierbei das dermalen weniger Bedenkliche einer Proceß = und Beweisführung, das Zulässige einer Beilegung
durch Eidesleistung auf dem Schiedswege, endlich aber das Rathsame
eines Vergleichsschlusses für beide Theile hervor, den man im heutigen Termine
zu erlangen [p.63a]
bemüht sei.
Hierauf wurden die Impetranten 1. 2. 3. zur Discussion der vorliegenden Frage eingeladen, von dieser
Einladung auch vom größten Theile Gebrauch gemacht.
Nach dessen Erfolg sprach sich Herr Schichtmeister Lindner aus; er erkannte und
bedauerte die hiesige große Wassercalamität und
stimmte mit den Impetranten dahin überein, daß des
Schleunigsten für Wasserbeschaffung etwas Genügendes geschehen müsse; er
wiederholte seine früher zugestandene Verbindlichkeit, Herr Hermann und
Leberecht Haubold mit Wasser zu versorgen, und gab zu, daß die aufgefundene
sogenannte zweite Spießbach, ein reichhaltiger und einRöhrbarer
Quell sei.
Ferner bekannte Herr Schichtmeister Lindner, daß er allerdings die moralische Ueberzeugung habe, daß der Berg= und Stollnbetrieb
des Adolf Stolln außer dem Herrmannschen
und Hauboldschen Brunnen auch einige andere
Siebenlehner Commun= und Privatbrunnen gezäpft habe,
daß dieß jedoch nicht von sämmt= [p.63r] lichen
17 versiechten und wasserarmen Brunnen gelte, von
denen vielmehr mehre, besonders in neuerer Zeit versiechte,
in Folge des allgemeinen Wassermangels zeitweilig wasserverarmt seien.
Auf wiederholtes Ersuchen, sich über seine Vergleichsabsicht und seine
voraussichtliche Vergleichsofferten auszusprechen, erklärte Herr Schichtmeister
Lindner Namens der Gewerkschaft Adolf Stolln:
1, er wolle, wie ihm nach seinem Versprechen in dem Protocolle
vom 31. August 1846 sub f obliege, die zweite
Spießbach für Herrn Herrmann und Leberecht Haubold auf Kosten der Gewerkschaft
hereinführen;
2, bei dieser Gelegenheit wolle er vergleichsweise und in besonderer
Billigkeitsrücksicht auf den gezäpften Töpferbrunnen
und Kirbachbrunnen auch die Stadtgemeinde Siebenlehn
mit Wasser in der erforderlichen Quantität versorgen, insbesondere
[p.64a]
3, die erforderlichen Nivellements= und sonstigen Vorarbeiten und den gesammten Wasserfassungs= und
Wasserleitungsbau noch im Laufe des Jahres 1848 aus= und zu Ende führen, dafern
nicht unabwendbare Hindernisse eintreten,
nur bedinge er sich:
4, daß der Stadtrath die Verhandlung wegen etwaiger Auskäufe von Grund und Boden besorge,
5, sich für möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung zu diesem Baue bei der Regierung verwende und
6, ihn bei den Nivellementsarbeiten
und bei Anfertigung des Kostenanschlags durch die Baudeputation und einen Röhrmeister unterstütze.
Der Stadtrath nebst Stadtverordneten sagten die Bedingnisse sub
4. 5. 6. zu und einigten sich auch dahin mit Herrn Schichtmeister, daß die
Entschließung über die Frage der Unterhaltung des künftigen [p.64r] Röhrenlagers
offenbleiben solle.
Wegen pct: 2 behielt sich übrigens Herr
Schichtmeister Lindner die bergamtliche Genehmigung vor.
Auf Vorlesen, genehmigt und mit unterschrieben,
[links] Friedrich Moritz Lindner.
[rechts alle anderen Namen der sonst Anwesenden]
[p.65a]
Kostenanschlag
der projectirten Röhrntour
für die Commun Siebenlehn unter absichtlicher Benutzung der, auf fiscalischen Grund und Boden im Zellaer Walde gelegenen
guten Bach= und Spießbachquelle.
rdz. |
ng. |
dz. |
Materialien. |
1080 |
- |
- |
Für 20 Schock Röhrenhölzer, 10 bis 12“ stark, 60/. lang à [Schock] 54rdz. incl: Fuhrlohn, |
12 |
- |
- |
„ 12 Stck Pfosten 3“ stark, 18“ br. 60/. lang zu 2 Wasserkästen an den Faßungspuncten, à 1rt,-,-, |
46. |
- |
- |
„ 2. [Schock]: 12“ breite, 2“ starke Posten zu Deckel für die Wasserkasten und zum Abspreitzen à[Schock] 23rt.-.-. |
15. |
- |
- |
„ 3[Schock] Schwarthen zum Abspreitzen à[Schock] 5rt.-.-, |
11. |
7. |
5. |
„ ¾ „ Stangen zum Abspreitzen à[Schock]: 15 „ -.-, |
200. |
- |
- |
„ 1200 Stck. Röhrbuchsen à 5ngr. -. |
|
|
|
Arbeitslöhne |
200. |
- |
- |
für 20.[Schock]: Röhren zu bohren. à[Schock] 10rt. -. -. |
3. |
- |
- |
„ die Wasserkasten am Faßungspuncten anzufertigen |
333. |
10. |
- |
„ 1000 Stck. Röhren den Graben zu fertigen wegen des vielen Wurzelwerkes den Waldentlang à Röhre 6 Ell. lang 10ngr, -, |
340. |
- |
- |
„ 1200 Ellen laufende Länge das Röhrenlager von 2 bis 13 Ellen tief abzugraben= 10800 Cubikfuß, à 1,5ngr., |
20. |
- |
- |
„ Zimmerlingslöhne wegen Abspreitzen bei obiger Ausgrabungsarbeiten |
2460. |
17. |
5. |
Seitenbetrag. |
[p.65r]
rdz. |
ng. |
dz. |
|
2460. |
17. |
5. |
Uebertrag, |
120. |
- |
- |
für 20.[Schock]: 1200 Stck. Röhren einzulegen,à 2ngr. |
66. |
20. |
- |
„ 1000 Stck. Röhren, das Lager wieder zuzuebnen à 2ngr. |
33. |
10. |
- |
„ 200 Stück dergl. das Lager auf den tiefsten Puncten zuzustürzen. à 5ngr., |
40. |
- |
- |
„ Schmiedekosten und Gezäheabgang. |
2720. |
17. |
5. |
Summe. Hierzu noch 4%, für Aufsichtsgebühren und andrer unvorhergesehene Vorfälle |
108. |
24. |
- |
|
2829. |
11. |
5. |
Summa Summarum. |
Hoyer, Werkmeister.
[p.66a]
Kostenanschlag.
über einem, von der aus dem Zellaer Walde nach Siebenlehn projectirten
Hauptröhrentour, nach Breitenbach abzuführenden Theiler auf eine Länge von 342
Lachter und zwar vom Forsthofe bei Siebenlehn, nach dem Gute des Begütherten Fischer in Breitenbach.
rdz. |
ng. |
dz. |
A. Materialien. |
80. |
- |
- |
Für 200 Stück Röhren, à 6 Ell. lang 8“ stark pro Stck 12 ngr. incl: Fuhrlohn, |
16. |
20. |
- |
„ 200 „ Röhrenbüchsen à 2ngr. 5dz. |
6. |
12. |
- |
„ 6 Stück Pfosten, 3“ stark 18“ br. 60/. lang à 1rt. 2ngr. - |
3. |
18. |
- |
„ 9 „ „ 2“ „ 12“ „ 60/. „ „ 12ngr. zu Wasserkästen. |
106. |
20. |
- |
Sa: sub A. |
|
|
|
B. Arbeitslöhne |
20. |
- |
- |
für 200 Stück Röhren zu bohren. à 3 ngr.. -, |
20. |
- |
- |
„ dieselben einzulegen à 3 ngr., |
33. |
10. |
- |
„ „ die Erde aufzugraben à Röhre 5ngr., |
10. |
- |
- |
„ „ wieder zu zuebnen à „ 1,5 ngr., |
3. |
- |
- |
„ den Wasserkasten anzufertigen und aufzustellen, |
15. |
- |
- |
„ Schmiedekosten und Gezäheabgang, |
101. |
10. |
- |
Sa: sub B. |
208. |
- |
- |
Summa. Hierzu noch 5 pro Cent |
10. |
12. |
- |
für Aufsichtsgebühren und andere unvorhergesehene Fälle. |
218. |
12. |
- |
Sa: Sa. |
|
|
|
|
FM. Lindner.
[p.66r]
An den Herrn Schichtmeister Lindner Wohlgeboren zu Siebenlehn.
Im Verfolg des von E. Wohlgeb[oren]
am 11. dieses Monats hier eingereichten Kostenanschlags der Einröhrung
der sogenannten zweiten Spießbach haben wir ungesäumt den unsererseits in dem
Protokolle vom 9. Juni d. J. versprochenen Bericht an das Königliche
Innenministerium um unentgeldliche Verabreichung der benöthigten 20 Schock Röhrhölzer
entworfen und in der vereinigten Raths= und Stadtverordnetensitzung vom 21. d. Mts/. mit allgemeiner Beistimmung vorgetragen.
Um zu Gunsten der Gewerkschaft Adolf Stolln den
größtmöglichen Erfolg zu er zielen, haben wir:
1, statt der, lt. pct: 5 des Protokolls vom 9 [p.67a] Juni 1848 uns nur obliegender „Verordnung bei
der Regierung um möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung“ die
gleichzeitige Beschaffung der erforderlichen 20 Schock Röhrhölzer
als eine Bedingung des Wasserzuführungsvergleichs hingestellt; ferner
2, das Bittgesuch an das Königl. Hohe
Finanzministerium mittels besondern Gesuchschreibens
an die Königl. Amtshauptmannschaft Döbeln zur
allseitigen Bevorwortung und Unterstützung am 22. d. Mts/. eingesendet, sowie wir auch
3, an demselben Tage die Erlaubniß zur Fassung der
zweiten Spießbach und Einröhrung derselben von Seiten
der Gewerkschaft, beim betreffenden Refierförster
nachgesucht und vorläufige Zusage erhalten haben.
In Entsprechung gemeinschaftlichen Beschlusses des Stadtraths und der
Stadtverordneten vom 21. d. Mts/. haben
wir uns vorerst zu verwahren, daß aus der über das Protokoll vom 9. Juni 1848
hieraus als [p.67r] Bedingung des Vergleichs hingestellten,
stadträthlichen Röhrhölzerbeschaffung h… von der
Gewerkschaft Adolf Stolln eine Vergleichsnoration
und irgend welche Verpflichtung der Stadtgemeinde hergeleitet werde, sodann
aber Ew. Wohlgeb[oren] auf Grund von pct: 5. des
Protokolls vom 9. Juni d. J., da wir die Bedingung unter Verwendung bei
der Staatsregierung um Röhrhölzerempfang erfüllt und
die Gewerkschaft lt. pct: 1 des nurgenannten
Protokolls zur unbedingten Einröhrung der
zweiten Spießbach für Herrmann und Leberecht Haubold verbunden ist, hiermit
ebenso ergebenst, als dringend zu ersuchen, daß nunmehr unverzüglich mit den
Wasserfassungsarbeiten und dem Wasserleitungsbau begonnen werde, damit der Bau
rechtzeitig, noch in diesem Jahre, beendigt, und mit demselben die
unerträgliche Wassercalamität beseitigt werde, damit
nicht der bereits unter der Einwohnerschaft und theilweise
selbst unter den Stadtverordneten Eingang gefundene Glaube absichtlicher gewerk= [p.68a] schaftlicher
Bauverzögerung auch beim Stadtrath Eingang finde und durch eine derartige
Hinausschiebung der Erfüllung der contractlichen
Verbindlichkeit von Seiten der Gewerkschaft Veranlassung zu Extremitäten
gegeben werde, deren Vermeidung gleichviel im Interesse der Gewerkschaft, wie
des unterzeichneten Stadtrathes liegen muß.
Siebenlehn, am 24.Juni 1848.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt, Bürgermeister.
/: Die Abschriften sind Entnommen aus den Zechenprotokoll
über den Betrieb des Adolph Stolln :/
[p.68r frei]
[p.69a]
die Trockenlegung des Siebenlehner Brunnen durch den Adolph Stolln
btr.
[links]
An das K. H. Finanzministerium
Nr. 2352 B.
…
[rechts]
An gestrigen Tage hat die nach den Verfügungen des H. Finanzministeriums v. 16.
und 30. vor. Mon. angeordnete commissarische
Erörterung wegen Beseitigung des in Siebenlehn und Breitenbach aus Veranlassung
des Betriebes des Adolphstollns bereits eingetretenen
und weiter bestehenden Wassermangels stattgefunden.
Das Resultat dieser Erörterung und der wegen Beschaffen unter den
Interessenten gepflogenen Verhandlungen wolle das H. Finanz= [p.69r] ministerium aus
dem hierüber aufgenommenen Protocolle B. 49 der Acten Nr. 11538 hochgeneigtest
ersehen.
Der Stadtrath und die Stadtverordneten von Siebenlehn waren durchaus nicht dazu
zu bewegen, einen Theil der Kosten für Zuführung der Zweiten Spießbach zu
übernehmen und lehnten, sich auf die Mittellosigkeit der Stadt und auf die in d..halben wegen des Wassermangels herrschenden großen
Aufregung berufend selbst die Bewilligung eines Beitrags zur Anschaffung der
zur Röhrenleitung nöthigen Hölzer ab, indem sie zugleich bemerken, daß sie … desell daß mit dem Schichtmeister Lindner am 9 [p.70a] Juni d. J. abgeschlossenen Vergleichs nicht
die Anschaffung der Röhrhölzer auf Kosten der Commun,
sondern nur die Verpflichtung übernommen hätten, sich für deren unentgeldliche Abgabe beim H. Finanzministerium zu
verwenden, obgleich sie, um diesem Gesuche Eingang zu verschaffen, vorgegeben
hätten, erstere Verbindlichkeit vergleichsweise übernommen zu haben, die zu den
Acten B. 62 u. 66b/. gebrachten
Abschriften ingleichen die Bergamtsacten nr. 2570 Vol. V. B. 13 geben hierüber den näheren Nachweis.
Unter diesen Umständen und nachdem sich die Commun nach vielen Verhandlungen
endlich bereit ge=
[p.70r] zeigt hatte, die
Unterhaltung der Röhrentour, welche allerdings bei deren Länge sehr kostspielig
werden wird, zu übernehmen, auch für Auskauf der Pfriegel
Grundstücke, über welche die Röhrentour geleitet werden wird, selbst zu sorgen,
zeigte sich erklärte sich der Schichtmeister Lindner unter der Anhoffung?, daß ihm Seiten des H. Finanzministeriums eine
Beihilfe aus der Ober zehntencasse gewährt werde und
unter Vorbehalt der Genehmigung seiner Gewerkschaften, bereit, die
Wasserzuführung auf gewerkschaftliche Kosten gerzustellen.
Durch die projectirte Wasser= [p.71a] leitung wird nicht
allein die Stadt Siebenlehn für alle Zeiten mit hinreichendem Wasser versehen,
sondern es kann dasselbe auch für das Dorf Breitenbach geschehen, sobald dessen
Brunnen durch den Adolph Stolln gezäpft
werden, was voraussichtlich bald gescheen wird.
Zugleich werden damit auch alle die Hem Behinderungen für
den Betrieb des Adolphstollns und des Berggebäudes
Romanus, welche gegenwärtig eingetreten sind, für alle Zeiten beseitigt.
Unter diesen Umständen hoffen wir, daß auch das H. Finanzministerium geneigt
sein werde, für die Ausführung des vorliegenden Planes einige [p.71r] Hilfe zu gewähren und erlauben uns in dieser
Beziehung folgende geh. Anträge
1.,
Das H. Finanzministerium wolle hochgeneigtest
gestatten, daß nach Maasgabe des im commissarischen Protocolle
niedergelegten Antrage Wunsche die in der fiscalischen
Zellaer Waldung entspringenden beiden Quellen der guten Bach und des Spießbach
für den vorliegenden Zweck genehmigt benutzt und über auf den
bezeichneten Punct durch die fiscalische
Waldung geführt werden, ohne daß dafür ein Wasserzins gegeben oder … für
oder wegen der bei der [p.72a] Herstellung und den künftigen Reparaturen der
Wasserleitung auf fiscalischen Grund und Boden
vorzunehmende Arbeiten eine Entschädigung geleistet werde. Die Forstverwaltung
findet es, wie der bei der Expedition anwesende Förster Friedrich erklärt hat,
im Interesse der Waldcultur unbedenklich, daß der
ang die Röhrenleitung auf dem bezeichneten
Trait? geführt werde, da und wer namentlich mit da insbesondre dieser
Trait weniger größere Einschnitte als der früher projectirte
erfordert, daher auch bei durch die Arbeiten der Röhrenlegung eine
minder große Oberfläche in Anspruch [p.72r] genommen wird.
2.,
Das H. Finanzministerium wolle die Forstverwaltung hochgeneigtest
anweisen, aus dem Zellaer Walde die zur Röhrfahrt
nöthigen Hölzer und zwar, da nach dem gewählten längern
Treit eine größere Zahl als die in dem Anschlage Bl. 65 berechnete nothwendig
wird.
22 Schock Röhrenhölzer von 10 bis 12 Zoll Stärke und 6 Ellen Länge
gegen Bezahlung an den Schichtmeister Lindner so schleunig als möglich abgeben.
Die Ausführung der Röhrenleitung erfordert bei der bestehenden großen Wassercalamität die möglichste Beschleunigung, [p.73a] um so mehr, da die Jahreszeit bereits soweit
vorgerückt ist; es hat sich daher der Schichtmeister Lindner bereit erklärt,
sofort und unerwartet der Beschließung der Gewerkschaften über die Kelifebition des Vergleichs die nöthigen Röhrhölzer anzuschaffen und bohren zu lassen. Wir bitten
daher das H. Finanzministerium, die Anweisung an die Forstverwaltung wegen
Abgabe der Hölzer möglichst schleunig ergehen zu lassen, für den Fall aber, daß
es nicht möglich sein sollte, die beantragte Qualität Holz aus der
Staatswaldung abgeben zu lassen, den Schichtmeister Lindner durch die
Forstverwaltung davon sofort in Kennt=
[p.73r] nis setzen zu lassen, damit er dießfalls
sich anderweit sofort der fehlende Bedarf beschaffen.
3.,
das H. Finanzministerium wolle den Gewerkschaften von Adolph Stolln zu den vorliegenden Ausführungen eine
außerordentliche Unterstützung von ohnmaasgeblich
Ein Tausend /1000/ Thalern aus der hiesigen Oberzehntencasse
gewähren unter der Voraussetzung gewähren, daß die gedachten
Gewerkschaften den verhandelten Vergleich retihebiren.
Der Umstand, daß der Fortbetrieb des Adolphstollns
gegenwärtig aus Rücksicht auf die all landespolizeilichen und
öffentlichen [p.74a] Interessen eine Beförderung findet, die
E…digene Herbeischaffung der Wasser Seiten für die
Gewerkschaften aber keine den Gewerkschaften keine Rechtsverbindlichkeit zu
Herbeischaffung der Wasser obliegt, dürfte diese Bewilligung eine Unterstützung
für die Gewerkschaften aus einer fiscalischen Bergwerkscasse, wlche das H.
Finanzministerium in der H. Verfügung v. 16 vor. Mon. auch bereits in Aussicht
gestellt hat, vollkommen nechther liegen. Jedenfalls
wird sich auch die Gewerkschaft williger finden lassen, das ihr angesonnene bedeutende Opfer zu bringen, wenn sie
ihr die beantragte Unterstützung sofort zugesichert wird, wir nehmen daher zur
Zeit auch noch Anstand, die wegen Erlassung von Stelenten
an die Ge= [p.74r] werkschaften
Anweisung an das Bergamt zu ertheilen, bis wir
die Entschließung des H. Finanzministerium auf vorstehende Anträge erfolgt ist
und haben nur die Bitte auszusprechen, daß nur diese bei der Dringlichkeit der
Sache schleunigst möchte eröffnet werden.
Auf welche Weise übrigens die Gewerkschaften von Adolph Stolln in den Stand werden die übrigen Kosten zu der
vorliegenden Ausführung aufbringen werden und ob ihnen, damit nicht
zurückbleiben, nach neu besondere Vorschuß aus
der Gnadengroschencasse zu gewähren sei, hierüber
werden wir weitere Erwägungen anstellen.
Freiberg, d. 16 Septbr 1848
das OBAmt.
Auf die Post gegeben am 16. Septbr. 1848.
Richter
[p.75a]
praes: d: 22. Septbr
1848. / 2392 B.
[links]
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freyberg.
[rechts]
In dem am 12: dieses Monats wegen der Wasserbeschaffungsfrage unter der Leitung
des Königlichen Hohen Oberbergamtes und des Herrn Amtshauptmanns von Egidy vorgewesenen Verhandlungstermine glaubte die
Stadtgemeinde Siebenlehn sich hauptsächlich deshalb zu dem unter Vorbehalt gewerkschaft= [p.75r]
licher Genehmigung getroffenen Vergleiche bequemen zu
müssen, weil nach oberbergamtlicher Versicherung der Bergbau auch im Falle
zugefügter Wasserzäpfung zu einer Entschädigung
rechtlich nicht verbunden sei und dieser Rechtsgrundsatz in unterschiedlichen Urteln von Seite der höhern
Spruchbehörden wiederholte Bestätigung gefunden habe.
Der Herr Bergrath Bauer war so gütig, dem unterzeichneten Stadtrathe zu seiner
mehren Ueberzeugung von der Leistung obigen
Rechtsgrundsatzes auf Verlangen Abschrift von die falls ergangenen Urteln auswirken zu wol[len].
Wir nehmen dieses Anerbieten hiermit dankbar an, und bitten um geneigte Uebersendung einer einfachen Abschrift von Urteln, in welchen dieser Rechtsgrundsatz auch in den höhern Instanzen als bestehend und vollgültig anerkannt
ist.
Da wir ferner in dem gedachten Vergleichstermine vom 14. d. M. bezüglich des
etwaigen Auskaufs von Grund und Boden zur künftigen Röhrenfahrt, bezüglich
deren Unterhaltung und sonst, sowohl der Gewerkschaft [p.76a] Adolph Stolln, als der Gemeinde
Breitenbach gegenüber, auch unsererseits Verbindlichkeiten übernommen haben, so
ist uns die Kenntniß jenes Vergleichs nach seinem Wortlaute für die Zukunft
unentbehrlich.
Wir ersuchen daher das Königliche Hohe Oberbergamt nicht minder, uns sofort
nach eingegangener gewerkschaftlicher Vergleichsgenehmigung nicht allein diese
notificiren, sondern uns dabei auch eine einfache Abschrift des über den
Vergleich vom 14. d. M. aufgenommenen Protocolls
übermachen zu wollen.
Indem wir zum Schluße um möglichste Beschleunigung
der Vergleichsverwirklichung hiermit wiederholt dringend bitten, sehen wir der
alsbaldigen Uebersendung der gebetenen Abschriften
entgegen, und verharren in Hochachtung.
Siebenlehn, am 21.September 1848.
Der Stadtrath.
[Unterschrift] Liebich, R[a]thm[ann].,
[p.76r Postanschrift]
[Poststempel] SIEBENLEHN 22 SEP 48
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freyberg.
e. o. [ex officio?] Communal.S[ache?]
[1.) Anschreiben mit Bewilligung eines staatlichen Beitrags von 1000 Talern]
[p.77a]
Das Finanz= Ministerium hat auf den Bericht des Oberbergamts vom 16n/.
dieses Monats in Betreff der Wasserversorgung von Siebenlehn und Breitenbach an
die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen unter heutigem Tage die
abschriftlich anliegende Verfügung erlassen.
Auch wird dasselbe den Gewerkschaften von Adolph Stolln
für den Fall, daß sie den angezeigten Vergleich genehmigen, zu den von ihnen zu
tragenden Kosten der neuen Wasserleitung einen Beitrag von Ein Tausend Thalern
vom E x t r a o r d i n a r i o des Landeszahlamts für
außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligen, zu welchem Behufe nach
eingegangener gewerkschaftlicher Genehmigung besonderer Antrag zu stellen ist.
Das Oberbergamt, dem die Akten no. 11538 und no. 2570. vol. 4. und 5. remittirt
werden, hat Vorstehendem gemäs das Weitere
vorzu=
[Zusätze] Eingang, den 23 Septbr.
1848 / 2412. No. 833. Berg. Reg.
[p.77r] kehren.
Dresden, am 20n/. September 1848.
Finanz= Ministerium IIn/. Abtheilung
[Unterschrift]
[links Adresse]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Die Wasserversorgung von Siebenlehn pp. betref,
[2.) die Verfügung für den Bau der Wasserleitung]
[p.78a]
Abschrift
Durch den Betrieb des Adolph Stollns ist ein großer
Theil der Brunnen, welche der Stadt Siebenlehn Wasser verschafft haben, trocken
gelegt. Eine gleiche Gefahr droht den daselbst noch vorhandenen und den das
Dorf Breitenbach mit Wasser versorgenden Brunnen.
Die deshalb auf Anordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern am 14n/.
d. Mts. abgehaltene commissarische
Localerörterung hat zu dem Resultate geführt, daß dem
eingetretenen und weiter zu besorgenden Nothstande am
Besten durch die Herbeiführung der in Zellaer Staatswaldung entspringenden
Quellen des zweiten Spießbachs und des Guten Bachs abgeholfen werden könne, und
es ist in dessen Folge bei dem Finanz= Ministerium darauf angetragen worden,
daß das Wasser jener Quellen zu gedachtem Behufe benutzt und von den unter dem
Waldflügel A. zu beiden Seiten der Waldschleuße no. 5. gelegenen Fassungspuncten
aus am süd- [p.78r] lichen
Abhange des Spießbachthales entlang in schräger Richtung durch den Waldflügel
B. und sodann durch den Waldflügel no. 8. und den
sogenannten Semmelflügel, ohne Entrichtung eines Wasserzinses oder einer
sonstigen Entschädigung, geführt werden dürfe, auch zu Herstellung der
Wasserleitung eine Quantität von
Zwei und Zwanzig Schock 10. bis 12. Zoll starker und 6. Ellen langer Röhrhölzer [22 x 60 x 6 x 0,5664m = ca. 4,5 km]
gegen Bezahlung aus dem Zellaer Walde abgelassen werde.
Da das Finanz= Ministerium diesen Betrag zu gewähren beschlossen hat, so ergeht
an die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen hierdurch die Anordnung, nicht
nur die Fassung fraglicher Quellen und deren Seiten der Vorsteher der der
gedachten Grube zu besorgende Ableitung durch eine in vorbezeichneter Weise
herzustellenden Röhrfahrt, ingleichen die
später [p.79a] nöthig werdenden.
vertragsmäßig den beiden betreffenden Gemeinden obliegenden Reparaturen an
letzteren ohne Vorbehalt irgend einer Vergütung geschehen zu lassen, sondern
auch unverzüglich Veranstaltung zu treffen, daß die gewünschten Röhrhölzer so schleunig als möglich an den Schichtmeister
Lindner zu Siebenlehn gegen taxmäßige Bezahlung abgegeben werden, oder insoweit
die sofortige Abgabe dieser Rührhölzer unerwarteterweise nicht thunlich wäre, den Schichtmeister Lindner hiervon ungesäumt
zu benachrichtigen.
Dresden, am 20n/. September 1848.
Finanz= Ministerium IIe/, Abtheilung.
[links]
An die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen.
die Herstellung einer Röhrfahrt in Zellaer Waldung.
[p.79r] [Postadresse]
An das Oberbergamt zu Freiberg
[p.80a]
An das Bergamt allhier
Das Bergamt ersieht aus dem abschriftl. beiliegenden Protocolle v. 14 vor. Mon. die commissarischen
Verhandlungen, welche zwischen den Grubenvorstehern von Adolph Stolln und den Communen
Siebenlehn und Breitenbach wegen der Wasserversorgung dieser Art gepflogen
worden sind, und aus den Vertrag, welchen die Interessenten deshalb
unter einander, jedoch was den Adolph Stolln
betrifft, nur unter Vorbehalt der Genehmigung der betreffenden Gewerkschaften,
abgeschlossen haben. Das K. Finanzministerium hat, nach Inhalt des ebenfalls
abschriftlich beilieg. Verfügung v. 20 dies. Mon. die
von uns gestellten An= [p.80r] träge wegen unentgeldlicher
Überlassung des zu der beabsichtigten Wasserleitung erforderlichen fiscalischen Grundes und Bodens und wegen Überlassung der
nöthigen Röhrhölzer aus fiscalischer
Waldung gegen taxmäßige Bezahlung genehmigt auch den Gewerkschaften von Adolph
St. für den Fall, daß sie den gedachten Vergleich genehmigen, zu den von ihnen
zu tragenden Kosten der neuen Wasserleitung einen Beitrag von Ein Tausend
Thalern vom extraordinario des Landeszahlamtes für
außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligt.
das Bergamt allhier erhält nunmehr Verordnung sofort und mit möglichster [p.81a] Beschleunigung die Gewerkschaften von Adolph
Stolln über die Annahme des gedachten Vergleichs zu
befragen und dabei die Gründe, aus welchen sich diese Annahme als empfehlenswerth darstellt, hervorzuheben. Besonders ist
darauf hinzuweisen,daß es sich nicht allein um eine
Entschädigung der gedachten Gemeinden für das denselben zur Zeit bereits durch
den Adolph Stolln entzogenen Wasser handelt, sondern
daß bei der Aussicht, daß durch den weiter Fortbetrieb dieses Stollns sämmtliche noch
vorhandene Brunnen werden gezäpft und mithin den
beiden Ortschaften Siebenlehn und Breitenbach aller Wasser werde entzogen
werden, die Nothwendigkeit eingetreten ist, aus
allgemeinen öffent=
[p.81r] lichen und polizeilichen Gründen das vom Romanus
Treibeschacht in Mittag betriebene Ort des Adolph Stolln
solange sistiren zu lassen, bis die
gedachten Communen endenmeit
mit Wasser
[p.82a]
[p.82r]
[p.83a]
[p.83r]
[p.84a]
[links]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
nr. 2392 B.
zE. den 30. Septbr
1848. vB.
Hzu Abschriften des Urthel
Schmid ./. die Gewerkschaft von Vereinigt Feld in G.. zu Altenberg … 209. 427.
… nr. 11246. Vol. V. R.B.9 Vol
VI nebst zu… … und der Urthel Fleischer ./. den
Lehnträger von Neuer Segen Gottes Erbst. [usw.]
[rechts]
Den Stadtrathe zu Siebenlehn übersenden wir hierbei auf dessen Antrag v. 21
dies. Mon. 5 Urthelsabschriften.
Die gewünschte Abschrift des commissarischen Prot…les v. 14 dies. Mon. werden wir sofort nach Eingang der
Erklärung der Gewerkschaften von Adolf Stolln, wegen
deren Einholung das Nöthige verfügt worden ist, unter
Mittheilung dieser Erklärung übersenden.
Freiberg, d. 24 Septbr 1848
das K. OBAmt
Auf die Post gegeben am 7. Octbr. 1848. Richter
[p.84r]
Liquidatio
die dem Stadtrathe zu Siebenlehn übersendeten Abschriften betr:
/ 3[Taler] 22ngr. 5[pf.] für 45. Blatt Abschriften à
2ngr. 5[pf.]
[p.85a]
[p.85r]
[p.86a]
[p.86r]
[p.87a]
[p.87r]
[p.88a]
pr. am 28. Oktober 1848.
Abschrift
Das Königliche Bergamt Freiberg
[rechts weiter]
wird hoffentlich nunmehro im Besitze meiner am 23n/.
dieses Monats bereits auf der hiesigen Post aufgegebenen, den wegen der
Siebenlehner Wasserdifferenz abgeschlossenen Vergleich bedingungsweise
genehmigten Erklärung sein; für den Fall, daß es aber nicht der Fall sein
sollte, wiederhole ich kürzlich die vorbehaltenen Bedingungen:
1.,
daß aus Staatskassen wirklich 1000[Taler] als Beihilfe gezahlt werden,
2,
daß 2000[Taler] unzinsbar aus der Gnadengroschencasse
darge= [p.88r] liehen werden.
3,
daß die nöthigen Hölzer zu den Röhren aus den nächstgelegenen Staatsforsten
gegen die Forsttaxe? der Grubenverwaltung überlassen, und
4,
möglichst ein Ueberschreiten des Anschlags der
Baukosten vermieden werde, sowie daß
5,
die lt. Vergleichs vom 31. August 1846 von der
Grubenverwaltung an den Stadtrath zu Siebenlehn bereits eingezahlten 50[Taler]
der Grubencasse restituirt
werden.
Mit diesen Erklärungen sind die Herrn Mitbevollmächtigten Zeugen und Heinichen?
vollkommen einverstanden und verbinden wir damit die ergebenste Bitte, dafür geneigtest Sorge zu tragen, daß der Betrieb des Adolphstollns sofort wieder wie früher nur kräftigst auf
allen Orten in Angriff genommen werde. [p.89a]
Um zu erfahren, auf welcher Station das Couvert mit meiner Erklärung liegen
geblieben ist, ersuche ich das Königliche Bergamt, dafern der Stempel nachern ist, daß der Brief am 23. d. M. hier zur Post
gegeben ist:
das betreffende Couvert mit einem Laufzeddel in
Freiberg auf der Post aufzugeben, und die Angabe der Zeiten der Ankunft und des
Abgangs, beziehendlich Abgabe des fraglichen
Schreibens, sowie daß der Laufzeddel bis zu mir
komme, zu verlangen;
dafern der Stempel jedoch nachweist, daß das Schreiben erst am 24n/.
dieses Monats hier aufgegeben worden sei, bitte ich:
mir das Couvert nebst Angabe der Zeit des Eingangs meines
Schreibens [p.89r] gefälligst zu übersenden.
Hochachtungsvollst verharrend.
Augustusburg den 27. October 1848
Carl Ludwig Uhlich Act. [Link]
[p.90a]
pressant
An das Bergamt Allhier
Die nach dem Berichte des Bergamtes Freiberg v. 31 vor. Mon. von dem Amts?actuarius Uhlich in seiner Erklärung v. 27 vor. Mon.
unter 5 gestellte Bedingung der Annahme des zwischen der Grube Adolf Stolln u. der Commun Siebenlehn ver…
Schw…, daß die nach Vergleich vom 31. August 1846 von
der Grubenverwaltung an den Stadtrath zu Siebenlehn bereits eingezahlten
50{Taler] der Grubencasse restituirt
werden sollen, scheint auf einem Misverständniß zu
beruhen. Nach dem commissarischen Protocolle
v. 14 Septbr d. J. Pkt. 5 ist nur der zwischen der
Grubenverwaltung und den Hausbesitzern
[p.90r] Haubold und
Hermann am 31 August 1846 abgeschlossene Vergleich, da solcher noch nicht zur
Ausführung gelangt, aufgehoben worden. Dagegen ist der unter dem selben Tage
zwischen der Grubenverwaltung und der Commun Siebenlehn verhandelte Vergleich,
nach welchem der erstere der letzteren zur Weiterleitung eines
überlassenen Wasserabfalles … neuen Kosten bei und Herbeischaffung von
Wasser zu den damals versiegten Brunnen einen Kostenbeitrag von 50[Taler]
zugestand, bei der commissarischen Verhandlungam 14. Septbr d. J.
nicht aufgehoben worden, indem jener Vergleich bereits früher zur Ausführung
gelangt und [p.91a] der stipulirte
Kassenbeitrag, wie vom Schichtmeister Lindner angeführt worden, bereits
vorlängst ausgezahlt und zu dem bedungenen Zweck Seiten der Commun verwendet
worden ist.
Das Bergamt hat hiervon den Amtsactuar Uhlich in
Kenntnis zu setzen und ihn unter gleichzeitiger Mitheilung, daß der
Schichtmeister Lindner in Folge seiner Erklärung v. 23 vor. Mon. bereits zur
Ausführung der fragl. Wasserleitung angewiesen worden
sei, aufzufordern, in kürzester Zeit sich zu erklären, ob er von der Erfüllung
der gedachten Bedingung die Annahme des fragl.
Vergleichs abhängig machen wolle, indem solcher [p.91r] falls anderweit Verhandlungen mit der Commun
Siebenlehn gepflogen werden müßten, von welchen
freilich ein günstiges Resultat kaum zu erwarten steht.
Der Wiederbeginn des wegen fraglicher Wasserdifferenz einstweilen sistirten Stolln… …bar … Adolf Stolln hängt übrigens, wie dem Amtsactuarius
Uhlich zu erkennen zu geben ist, zur Zeit von der Annahme und Ausführung des verabhandelten Vergleichs ab.
Nach erfolgter Erklärung des Amtsactuars Uhlich hat
das Bergamt, welchem die Acten nr.
2570 Vol. V einstweilen zurückgegeben werden, wieder Anzeige anher zu
erstatten.
Freiberg, d. 8 Novbr 1848
das OBAmt
[links]
die Wasserdifferenz zwischen Adolf St. u. der Commun Siebenlehn btr.
[rechts]
Abgegeben am 11. Novbr: 1848. Richter.
[p.92a]
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freyberg.
[rechts]
praes: d: 20 Novbr 1848. / 2845 B.
Mittelst geehrter Zufertigung vom 27. September 1848
sicherte uns das Königliche Oberbergamt auf unsern Antrag vom 21. desselben
Monats nicht nur Mittheilung von der Erklärung der Gewerkschaften von Adolf Stolln bezüglich des am 14. des gedachten Monats
abgeschlossenen commissarischen Vergleichs, sofort
nach deren Eingang, sondern auch Ü= [p.92r] bersendung einer
Abschrift des gedachten Vergleichs, zu.
Nachdem uns nun am 3. dieses Monats von der eingegangenen Genehmigungserklärung
der Gewerkschaften durch den Schichtmeister Lindner Eröffnung geschehen,
erneuern wir hiermit auch unser Gesuch um Zustellung beregter
Vergleichsabschrift, und bitten, uns dieselbe, gegen die Gebühr, wenn irgend
möglich, bis zum 20. dieses Monats zu übersenden.
Siebenlehn, am 18. November 1848.
Der Stadtrath. Liebich Rthm.
[p.93a]
[p.93r]
[p.94a]
[p.94r] habt, bei den
Vergleichsverhandlungen darauf hätte Rücksicht nehmen müssen, in Erwägung der
Geringfügigkeit des Objects, gegenüber den durch längere Sistirung
des Betriebs des eingestellten Orts des Adolphstollns
uns erwachsenen bedeutenden Nachtheilen, von der in meinem Schreiben vom 27n/.
v. M. unter 5. gestellten Bedingung unter den obwaltenden Umständen absehen
will; ich beantrage aber hierbei, daß der Schichtmeister Lindner angewiesen
werde, den Versuch zu machen: ob er jene 50[Taler] ohne den Abschluß
des Vergleichs davon abhängig zu machen von der Stadtgemeinde zu Siebenlehn auf
seinen Antrag restituirt erhalte.
Augustusburg den 20. November 1848
Carl Ludwig Uhlich Act.
[p.95a]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
nr. 2872 B.
Nach den von den Gewerken bei dem Berggebäude des Adolph Stolln
abgegebenen Erklärungen, welche nach dem so eben hier eingegangenen Bericht des
hiesigen Bergamtes … den 21 dies. Mon. Vollständig abgegeben erfolgt
sind, ist der am 14 September d. J. zwischen dem Grubenvorstehern des gedachten
Berggebäudes und den Vertretern der Stadt Siebenlehn, sowie dem Gemeinderath zu Breitenbach wegen der Wasserversorgung
dieser beiden Orte verhandelte Vergleich Seiten der Gewerkschaften von Segen
Gottes Erbst. U. Romanus Erbst.
[p.95r] als der
gemeinschaftlichen Eigenthümerinen von Adolph Stolln für angenommen zu erachten. Zwar haben die Inhaber
von 3 Kuxen bei Romanus Erbst. Gegen die Annahme des Vergleichs bei
Protestation erhoben, es für dieselben damit jedoch vom Bergamte mit der
Bescheidung, daß sie sich dem Beschluße der Mehrzahl
zu fügen haben, ihnen indeßen die Betretung des
Rechtsweges überlassen bleibe, mit dieser Protestation zurückgewiesen worden.
Indem wir dem Stadtrathe zu Siebenlehn hierbei eine Abschrift des Vergleichsprotocolles vom 14 September d. J. zufertigen, veranlaßen wir
denselben, die beiden dortigen Gemeindemitglieder [p.96a]
Herrn Lohgerbermeister Haubold und Herrn Sattlermeister Hermann in Bezug
auf Pkt. 5 der Vergleichsverhandlungen von der erfolgten Annahme des Vergleichs
in Kenntnis zu setzen.
Übrigens bemerken wir, daß der Schichtmeister Lindner bereits angewiesen ist,
die fragliche Wasserleitung den Vergleichsbestimmungen gemäs
auszuführen und daß wir darüber, daß solch gut und tüchtig hergestellt werde,
durch das Bergamt werden Aufsicht führen lassen.
Freiberg, d. 23 Octbr 1848, [Kürzel]
das K. OBAmt
[links]
Am 24. November auf die Post gegeben. Olbert
An den Gemeinderath zu
Breitenbach
nr. 2872 B.
[rechts]
Nach den von den … (wie oben bis:
zurückgewiesen wer- [p.96r] den.
Indem der Gemeinderath zu Breitenbach hiervon … in
Kenntn und daß zu Ausführung der Wasserleitung
nach Siebenlehn bereits Anordnung getroffen worden, in Kenntnis gesetzt wird,
wird demselben zugleich eine Abschrift des Vergleichsprotocolles
vom 14 Septbr d. J. hierbei zugefertigt.
Freiberg, d. 23 Octbr. 1848
das K. OBAmt
[links]
vW.
Am 22. November 1848 auf die Post gegeben. Olbert
An die K. Amtshauptmannschaft zu Döbeln
Nr. 2872 B
[rechts
[p.97a]
[p.97r]
[p.98a]
[p.98r]
[p.99a]
[p.99r]
[p.100a]
Das Finanz- Ministerium hat auf den Bericht des Oberbergamts vom 23ten
dieses Monats den Gewerkschaften von Adolph Stolln zu
den Kosten der von ihnen herzustellenden Röhrfahrt
vom Extraordinario für außerordentliche Bedürfnisse
des Bergbaus einen Beitrag von
Ein Tausend Thalern
bewilligt und das Landeszahlamt unter heutigem Tage angewiesen, diese Summe an
die Freiberger Oberzehntenbeamten gegen deren
Quittung zu weiterer Abgabe zu verabfolgen, was dem Oberbergamte, unter
Remission der Acten no: 11538,
zu weiterer Veranstaltung eröffnet wird.
Dresden, am 28ten November 1848.
Finanz- Ministerium, II. Abtheilung, [Unterschrift]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln …:
1036 Berg= …
… den 4. Decbr. 1848. /
2977. B.
[p.100r Postanschrift]
1 Stück Acten.
An das Oberbergamt zu Freiberg
e. o. Berg S.
N. 7510. II.
[p.101a]
[links]
An das Bergamt allhier.
no. 2877 …
E. den 11. Decbr. 1848.
[rechts]
Nachdem das K. Innenministerium durch Verfügung vom 28st. vor. Mon.
uns … hat, daß das Landeszahlamt angewiesen worden sey,
den den Gewerkschaften von Adolphstolln
zu den Kosten der von ihnen herzustellenden Röhrfahrt
vom Extraordinarium für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligten
Beitrag von
Ein tausend Thalern an die hiesigen Oberzehntenbeamten
zu verabfolgen, so wird
[p.101r]
nung vom 23sten vor. Mon. das hiesige
Bergamt mit der EWröffnung in Kenntniß gesetzte, daß
wir wegen Erhebung und Verabfolgung dieser Summe das Oberzehntenamt
allhier mit Anweisung versehen haben,
meister zu allenthalben zur Nachachtung Kenntniß zu geben.
Freiberg den 6 Sepbr. 1848
D. OBAmt
[links]
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln betr.
[links]
An das Oberzehntenamt allhier.
no. 2977…
[rechts]
Nach der abschriftlich anliegenden Verfügung vom 28sten vor. Mon.
hat das H. Finanzministerium den Gewerkschaften von Adolph Stolln
zu den Kosten einer von ihnen [p.102a] herzustellenden Röhr… eine Extraordinario für außerordentliche Bedürfnisse des
Bergbaus einen Beitrag von
Ein Tausend Thalern - -
bewilligt und da Landeszahlamt abgewiesen, diese Summe an die Freiberger
Oberzehntamt… gegen deren Quittung zu weiterer Abgabe zu verabfolgen. Wir
setzen die Letzteren H… mit der Anordnung in Kenntniß, wgen
Erhebung und Verabfolgung dieser Summe das Erforderliche vorschriftsmäßig in
Obacht zu nehmen.
Freiberg den 6. Decbr. 1848.
D. OBAmt.
[links]
Angegeben am 13. Decbr. 1848. Richter
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln betr.
[p.102r frei]
[p.103a]
Wie das Rentamt Nossen unterm 27. jetzigen Monats angezeigt hat, ist dem
Schichtmeister Lindner zu Siebenlehn bei demselben mit dem Gesuche eingekommen,
daß dem Adolph Stolln in Ermangelung ausreichender
Geldmittel die Bezahlung der zu Herstellung einer Röhrfahrt
aus Zellaer Waldung abgegebene Röhrhölzer im Betrage
von 1092[Taler] 8[pf.] bis Ostern jetzigen Jahres
gestundet werde.
Da anzunehmen ist, daß das angebrachte Gestundungsgesuch,
nachdem dem vom Gesuchsteller angeführten Mangel an baarem
Gelde durch die unterm 28ten November vorigen Jahres und unter
heutigem Tage erfolgte Unterstützung und beziehentlich Vorschußbewilligung
abgeholfen, Erledigung gefunden hat, so wird Solches dem Oberbergamte mit der
Anordnung eröffnet, über die erfolgte Bezahlung kurze Anzeige Anher zu
erstatten.
Dresden, am 10ten Januar 1849.
Finanz= Ministerium, II Abtheilung. [2 Unterschriften]
An das Oberbergamt zu Freiberg.
Die Bezahlung von Röhrhölzern an das Rentamt Nossen
betr.
24. Berg …
…, den 24. Jan. 1849. / 219 vW.[Unterschrift]
[p.103r Postanschrift]
[Poststempel] DRESDEN 23 JAN 49 6 1/2
An das Oberbergamt zu Freiberg
e. v. Bergs.
[p.104a]
[links]
An das Bergamt allhier.
No: 219, vW.
zE. den 31. Jan. 1849. vB.
die Bezahlung von Röhrhölzern an das Rentamt zu
Nossen Seiten des Adolph Stollns betr.
[rechts]
Gemäß der in Abschrift anliegenden Verfügung des K. Finanzministerii
vom 10ten d. M. hat das hiesige Bergamt, wie wir demselben
verordnen, den Schichtmeister Lindner zur schleunigen Bezahlung von 1092[Taler]
8[pf.] an das Rentamt zu Nossen für die Röhrfahrt zur Siebenlehner Wasserleitung aus der Kasse vom
Adolph Stolln anzuweisen und die erfolgte Bezahlung
nach umgesehener? Quittung uns …icklich anzuzeigen.
Freiberg den 27sten Jan. 49
das ObAmt.
Abgegeben am 3. Febr: 1849.
[Unterschrift]Sichter.
[p.104r leer]
[p.105a]
[p.105r]
[p.106a]
[p.106r]
[p.107a]
[p.107r]
[p.108a]
[p.108r]
[p.109a]
[p.109r]
[p.110a]
[p.110r]
[p.111a]
praes: d: 5 Juli 1849. / 1553 B.
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
Das Bergamt daselbst berichtet über die Kosten der Herbeileitung von Wassern
für die Commun Siebenlehn.
Hierzu die Bergamtsakten No. 2570. Vol. V.
Vorstehendes Actenstück no:
2570. Vol. V. ist hiesigem Bergamte am 9. Juli 1849. in Folge der Resolution
des Königl: Oberbergamts, brevi manu zurückgegeben
worden.
Richter.
[rechts]
Zufolge Verordnung vom 25n/. April dieses Jahres Blatt 239 der
beigefügten Bergamtsakten No: 2570 vol. V. wonach wir
haben wegen Uebersteigung des Kostenanschlags für die
Herbeileitung von Wassern für die Kommun Siebenlehn um circa 800[Taler] und des
Umstandes, daß hierunter
275[Taler] für einen Brückenbau,
sowie [p.111r]
118[Taler] für eiserne Röhren sich befänden, welche in dem bei der Konferenz
vom 14. September 1848 vorgelegenen Kostenanschlage nicht aufgenommen seien,
den betreffenden Schichtmeister mit seinen etwaigen Entschuldigungsgründen
hören und den Erfolg anzeigen sollen, bewirken wir dies in Folgendem.
Herr Schichtmeister Lindner hat nämlich auf unsere Aufforderung Blatt 240
mittelst Eingabe Blatt 243 fg. in der Hauptsache
vorgestellt: es seien die geschehenen Ausführungen keineswegs als eigenmächtig
unternommene Abweichungen von dem damals vorgelegenen Kostenanschlag anzusehen,
vielmehr beiderseits, die Thalüberbrückungen wie die
Einlegung gußeiserner Röhren, bei den am 14.
September 1848 abgehaltenen Lokalexpedition von den dabei anwesenden Herren
Sachverständigen Seiten des Königlichen Oberbergamts [p.112a]
gutgeheißen und ihre Anwendung in der Absicht gewünscht worden, um dadurch
nicht nur dem Springen der stark abfallenden und steigenden Röhren zu begegnen,
sondern auch die einzelnen Röhrentrakte selbst leichter schlämmen und reinigen
zu können.
Da nun, wie mit Gewißheit vorauszusehen gewesen, die
künftige Unterhaltung des gedachten Röhrwassers der
Kommun Siebenlehn bedeutende Opfer auferlegen werde, so habe es ihm in der
Billigkeit zu liegen geschienen, bei der ersten Anlage dieser Wasserleitung auf
dergleichen die Unterhaltung ermäßigende Vorkehrungen mit Rücksicht zu nehmen,
indem ihn ohnehein nach dem Vergleichsbeschluß
obgelegen, dieselben gut und tüchtig herzustellen, er aber auch außerdem dabei
noch beabsichtigt habe, bei Uebergabe des Röhrwassers keine erheblichen Ausstellungen zu er= [p.112r]
fahren und jeden möglichen Differenzpunkt mit fraglicher Kommun zu vermeiden.
Freiberg am 27. Juni 1849.
Das Bergamt daselbst
[6 Unterschriften] Fischer, Becker, n.n. Bauer,
Netto, Graff
[p.113a]
Das Königliche Oberbergamt zu Freiberg wird Sich gefälligst erinnern, wie die
zwischen der Stadtgemeinde Siebenlehn und der Gewerkschaft des Berggebäudes
Adolph Stolln wegen der durch den Betrieb dieses Stolln der Stadt Siebenlehn geschmälerten Wasserversorgung
entstandene Differenz unter Vermittelung der Jenseits
bestellten Commission, so wie der Amtshauptmannschaft
zu Döbeln bei der dieserhalb unterm 14.ten September verwichenen Jahres abgehaltenen Localexpedition
im Hauptwerke dadurch zur Erledigung gebracht worden ist, daß die genannte
Gewerkschaft die Fassung zweier Bäche im Zellaer Walde und die Röhrleitung derselben zur Stadt, die Stadtgemeinde dagegen
die künftige Unterhaltung dieser Röhrleitung
übernommen hat.
Neuerlich sind jedoch anderweite Differenzen insofern entstanden, als die
Stadtgemeinde Siebenlehn die von der Gewerkschaft hergestellte Leitung um
deswillen, weil dieselbe nicht contractmäßig und auch
sonst nicht zweckentsprechend ausgeführt worden, zur künftigen Unterhaltung zu
übernehmen, zur Zeit beanstandet hat, und es ist diese Angelegenheit nun=
[Anmerkungen] pr. den 13. Octbr.
1849. / 2418 vW. [p.113r]
mehr in Verfolg einer von den Hausbesitzern Herrmann und Haubold zu Siebenlehn
wider den Stadtrath und die Stadtverordneten wegen dieser ablehnenden Erklärung
geführten Beschwerde zur Cognition der ergebenst
unterzeichneten Königlichen Kreis= Direction gebracht
worden.
Obschon nun diese unter Num. 690. urschriftlich anliegende, das Verhältniß der Beschwerdeführer als einzelner zu der
Stadtgemeinde in Beziehung auf jene Wasserleitung betreffende Beschwerde, über
welche die Königliche Kreis= Direction zunächst den
unter Num. 766. ebenfalls urschriftlich beifolgenden Bericht von der
Amtshauptmannschaft zu Döbeln erfordert hat, mit Rücksicht auf den Vergleich
vom 14. September 1848. . 5./ Blatt 228. der anliegenden Acten
Lit. B. Num. 12./ und in Hinblick auf die fernerweite unter Num. 1709. angegebene Erklärung der
Gemeindevertreter zu Siebenlehn, an sich nur im Rechtswege zur Erledigung zu
bringen sein wird, so dürfte es doch um die durch den fraglichen Vergleich
eingeleitete Wasserversorgung der Stadt Siebenlehn überhaupt auch für die
Zukunft derselben zu erhalten, zweckmäßig sein, durch fernere Verhand= [p.114a] lungen
mit den Betheiligten die Beseitigung der Differenzen
sowohl zwischen der Stadtcommun und der Gewerkschaft
des Eingangs gedachten Berggebäudes als zwischen den Beschwerdeführern und der
Commun Siebenlehn und soweit sie noch nicht erfolgt sein sollte, die
vollständige Realisirung des abgeschlossenen
Vergleichs herbei zu führen.
Die Königliche Kreis= Direction hat daher bei dem
Königlichen Oberbergamte hiermit ergebenst zu beantragen, die bereits früher
Jenseits bestellt gewesenen Commisionen, wegen
anderweiter Verhandlungen zwischen den Betheiligten
behufs der thunlichsten Beseitigung der neuerlichen
Irrungen mit Anweisung versehen zu wollen und bemerkt, daß Sie für den Fall,
daß diesem Antrage entsprochen wird, Ihrerseits die Amtshauptmannschaft zu
Döbeln dahin, daß sie sich dieser Angelegenheit halber mit den Jenseitigen Commissarien? in unmittelbare Vernehmung zu setzen und bei
den fernerweit abzuhaltenden Verhandlungen sich
persönlich zu betheiligen habe, beauftragen werde.
Von der Jenseits gefaßt werdenden Entschließung
erbittet Man Sich baldgefälligst Nachricht. [p.114r]
Leipzig, am 5. October 1849.
Königliche Kreis= Direction. Ackermann.
[links]
Communicat an das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Die Beschwerde Herrmanns und Genossen zu Siebenlehn betr.
[p.115a]
Abschrift
III. prs. den 23. August 1849.
An die Königl. Kreisdirection zu Leipzig
Beschwerde
des Sattlermeisters Johann Gotthelf Herrmann und des Lohgerbermeisters
Christian Leberecht Haubold zu Siebenlehn, über Stadtrath und Stadtverordnete
allda, die Wasserversorgung in der Stadt betr.
Aus den im vorigen Jahre ergangenen Acten ist der Königl. Kreisdirection der Vergleich vom 14. September 1848
bekannt, mittelst dessen sich die Gewerkschaft des Berggebäudes Adolph Stolln ver pflichtete, durch Fassung
des sogenannten zweiten Spießbachs und der sogenannten Gute Bach in Zellaer
Amtswaldung die Stadt Sieben= [p.115r] lehn mit Röhrwasser zu versorgen.
Der Staat unterstützte dabei die genannte Gewerkschaft mit einer baaren Beihülfe von 1000[Taler],
und legte dadurch für die Wichtigeit des Unternehmens
das klarste Anerkenntniß thatsächlich
ab.
Der Bau begann im November 1848 und erregte bei der hiesigen Einwohnerschaft
die freudigste Erwartung.
Durch Schreiben vom 15./16. März l. Js/. bat der
Vorsteher des Berggebäudes Adolph Stolln
Schichtmeister Lindner in Freiberg, beim Stadtrathe allhier um Uibernahme der in nächster Woche zur Vollendung kommenden Röhrfahrt.
Der Stadtrath aber, im Einverständnisse mit den Stadtverordneten verweigerte
solche, wenn nicht zuvor
1, die Puncte,
wo die Wässer der Röhrfahrt gefaßt
seyen, zum Schutze vor Verunreinigung des Wassers
eingefriedet und überbaut, [p.116a]
2, die beiden Röhrstühle zu Beseitigung des öfteren Fallens und Stegens der Röhrfahrt
und des daraus leicht entstehenden Abfrierens derselben angemessen erhöht und
3, die Röhren an den Stellen, wo die, contractwidrig
über 6 Ellen unter die Erdoberfläche gelegt, entweder heraufgenommen, oder mit
massiven Röhren vertauscht, oder von dem Berggebäude zur fernern
Unterhaltung übernommen würden.
Herr Schichtmeister Lindner erklärte die Leistungen zu 1
und 2 für entbehrlich und nicht bedungen, lehnte auch ab, daß das Steigen und
Fallen der Röhrntour das Abfrieren des Wassers
befördere, und bestritt zu 3 nicht nur, daß durch Contract
die Einlegung der Röhren auf eine Tiefe von höchstens 6 Ellen unter der
Erdoberfläche beschränkt, son= [p.116r] sieht auch ein, daß die jetzige hin und
wieder tiedere Legung der Röhren von der
Stadtgemeinde Siebenlehn bereits genehmigt sei.
[p.117a]
[p.117r]
[p.118a]
[p.118r]
[p.119a]
[p.119r]
Röhrleitung und die schuldige Abgabe unseres
Wasserbedarfs daraus nicht länger aufschiebe.
Alle mögliche Beschleunigung dieser Angelegenheit werden wir mit dem größten
Danke anerkennen, und unterzeichnen ehrerbietigst.
Siebenlehn, den 16. August 1849.
Johann Gotthelf Herrmann.
Christian Lebrecht Haubold.
[Anmerkung] Verf: Adv. Höffner.
[p.120a]
Abschrift
Eingeg. am 13. September 1849.
An die Königl.
Amtshauptmannschaft zu Döbeln.
Entgegnung des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Siebenlehn auf die
Beschwerde des Sattlermeisters Herrmann und des Lohgerbermeisters Haubold
daselbst, Wasserbeschafung betr.
Die von dem Satlermeister Herrmann und dem
Lohgerbermeister Haubold wegen verweigerter Zutheilung
von Röhrwasser wider den hiesigen Stadtrath und die Stadtverordneten erhoben,
und mittelst amtshauptmannschaftlicher Verfügung vom 27./31. August d. J. uns
zur gemeinschaftlichen Auslassung zugefertigte
Beschwerde wird von uns in Folgendem ge= [p.120r] meinschaftlich
beantwortet.
Allerdings hat sich die Stadtgemeinde Siebenlehn §.5 des Vergleichs vom 14.
September 1848 durch Rath und Stadtverordnete verbindlich erklärt, die beiden
Beschwerdeführer von dem, durch die Gewerkschaft Adolph Stolln
in die Stadt zu leitenden, Röhrwasser mit dem, zu ihrem Hausbedarfe
erforderlichen Wasser in der Maase zu versorgen, daß
dasselbe in einem zwischen den Wohnhäusern Beider aufzustellenden und für die
beiderseitige Benutzung derselben bestimmten Wassertrag geführt werde.
Allein dieses, den Beschwerdeführern von der Stadtgemeinde gegebene,
Wasserbeschaffungsversprechen setzt nicht nur die vertragsmäßige Ausführung und
Vollendung der Röhrnfahrt, sondern auch die erfolgte Uebernahme dieser vertragsmäßig ausgeführten und
vollendeten Röhrfahrt von Seiten der Stadtgemeinde
voraus, weil letzterer nicht eher über das Wasser der Röhrnfahrt
verfügen kann, als bis sie durch Uebernahme dis= [p.121a] positionsberechtigte Eigenthümerin
der Röhrfahrt selbst geworden ist.
An dieser Uebernahme der Röhrnfahrt
für die Stadtgemeinde sind wir aber bisher durch die contractwidrige
Bauausführung der Gewerkschaft behindert worden.
In pct: I des Vergleichs vom 14. September 1848 /:
Act: B. no: 12. Bl. 225 :/
wurde von den zwei projectirten Röhrnfahrttractten
von dem erstern, kürzern,
mit Entschädigung der Grundbesitzer für uns nicht verbundenen, Tracte auf dem
Forsthofwege herein deshalb abgesehen, weil hier die Röhrn
bis zu 15 Ellen tief zu liegen kämen und uns ein größerer Unterhaltungsaufwand
verursacht würde, dagegen dem zweiten, dermaligen, längern,
mit Entschädigungen der Grundbesitzer für uns verbundenen Tracte deshalb der
Vorzug gegeben, weil hier die Röhren nur höchstens 6 Ellen tief zu legen seien.
Da der künftige Unterhaltungsaufwand eines 15 Ellen [ca. 8,5m] tiefen, ¾
Stunden [3,4km] langen, Röhrnlagers die Kräfte
der [p.121r] Stadt übersteigen würde, so willigten wir in
die dermalige längere Röhrnfahrt und übernahmen den
Aufwand für die Entschädigung der Grundbesitzer, um durch die verheißene Tiefe
des Röhrnlagers von nur höchstens 6 Ellen die
Aufbringung des geringern Unterhaltungsaufwandes zu
ermöglichen.
Trotzdem sind auf dieser Röhrentour die Röhren in einer Ausdehnung von 400
Schritten, contractwidrig und zum Nachtheile der
Stadtgemeinde, über 6 Ellen tief, und sogar gegen 13 Ellen tief gelegt worden
und hat der Schichtmeister Lindner diese Contractwidrigkeit
Bl: 215 bereits selbst zugegeben.
Hierdurch rechtfertigt sich die von uns gestellte Uebernahmebedingung
sub 3 der Beschwerdeschrift.
Ferner hat die Gewerkschaft in $. 1 und 6 des Vergleichs vom 14. Septbr: 1848 die Röhrenfahrt, welche die Stadt vor Allem
mit Trinkwasser versorgen soll, gut und tüchtig auszuführen und zu vollenden
versprochen. [p.122a]
Die Gewerkschaft hat also bei Ausführung des Baues dafür zu sorgen, daß die
Stadt mit einem, nicht verunreinigten, Wasser versehen werde und zu diesem
Behufe hat sie die Fassungspuncte der Röhrenfahrt, zum
Schutze vor Verunreinigung des Wassers, um so mehr einzufriedigen und zu
überbauen, als dieser Bau einen Theil der Röhrenfahrt bildet, und diese noch
unvollendet ist, so lange dieser Bau noch zurücksteht.
Hierdurch rechtfertigt sich die unserer Seits
gestellte Uebernahmebedingung sub
1 der Beschwerdeschrift.
Zu einem guten und tüchtigen Röhrenfahrtbau gehört aber vor Allem eine
Bauvorrichtung gegen das regelmäßig wiederkehrende Abfrieren und gegen das
Ausgehen der Röhren.
Die erstere Contractwidrigkeit wird durch die beiden Röhrstühle, von denen einer bereits im vorigen Herbste
wiedereinstürzte, insofern herbeigeführt, als diese Röhrstühle
zu niedrig sind, das Wasser deshalb zu hoch zu steigen hat [p.122r] und durch dieses langsame Ansteigen dem
regelmäßigen Abfrieren um so bestimmter ausgesetzt ist, als die Röhren auf den Röhrstühlen zu wenig verdeckt liegen.
Dieses Abfrieren hat sich bereits im vorigen Winter bewiesen, an
unterschiedlichen Stellen ein Platzen der Röhren und dieses wieder ein Auslaufen
derselben zur Folge gehabt, welches noch nicht allenthalben beseitigt ist.
Hierdurch ist endlich die von uns gestellte Uebernahmebedingung
sub 2 der Beschwerdeschrift gerechtfertigt.
Sind wir nun aber nach alle dem durch die contractwidrige
und mangelhafte, uns benachtheiligende, Bauausführung
von Seiten der Gewerkschaft an der Uebernahme der
Röhrenfahrt für die Stadtgemeinde behindert, und deshalb zur sofortigen und
unbedingten Uibernahme nicht verpflichtet, und haben
wir nur erst von Zeit der Uebernahme des contractmäßig und vollständig ausgeführten Röhrenfahrtbaues
Was= [p.123a] serbeschaffungsverpflichtungen
gegen Herrmann und Haubold, so folgt, daß dieselben wider den Stadtrath und die
Stadtverordneten zur Zeit noch kein Beschwerderecht haben.
Vielmehr haben sich die Beschwerdeführer bis zur Zeit unserer Uibernahme lediglich an die Gewerkschaft zu halten, welche
demselben, da diese nach §. 5 des Vergleichs vom 14. September 1848
selbstständig nur erst für den künftigen Fall der Wasserbeschaffung durch die
Stadtgemeinde den Schichtmeister Lindner seiner zeitherigen Verbindlichkeit
entlassen haben, bis zu diesem Zeitpuncte auf Grund
des Vergleichs vom 31. August 1846 rechtlich verbunden bleibt.
Schlüßlich gedenken wir noch,
daß Herrmann und Haubold ihr vermeintliches Recht auf Wasserbeschaffung nicht
sowohl in Beschwerde= als vielmehr im Rechtswege gegen uns zu verfolgen haben,
die Stadtregierung aber trotz= [p.123r] dem, auf Grund der zu diesem Röhrenfahrtbaue
gewährten Beihilfe von 1000[Taler], Beruf hat, die Gewerkschaft zu endlicher
Erfüllung ihrer dießfalligen Contractsbedingungen,
zum Besten der Stadt wie der Beschwerdeführer, anzuhalten.
Die Originalbeschwerde No: 690 und die einschlagenden
Acten Lit: B. No: 12 liegen bei.
Siebenlehn , am 10. September 1849.
Der Stadtrath. Carl Wilhelm Haupt,
Bürgermeister
Die Stadtverordneten. Ernst Ludwig Putzger.
[p.124a]
[p.124r]
[p.125a]
[p.125r]
[p.126a] und wie sie glaubt,
dabei der ihr obgelegenen guten und tüchtigen Ausführung Genüge geleistet, und
nachdem für diese Ansicht der factische Umstand zu
sprechen scheint, daß das Wasser wirklich und in gehöriger Fülle in die Stadt
kommt, verlangt, daß Seiten des Stadtraths die Röhrfahrt
behufs der künftigen Unterhaltung, übernommen werde. Die Commun weigert sich
jedoch dieser Uebernahme auf Grund vermeintlicher contractwidriger Bauausführung, denn es seien.
1, die Fassungen der Quellen nicht eingefriedet und
überbaut, was doch zum Schutze vor Verunreinigung des Wassers erforderlich sey,
2, die Röhrstühle zu niedrig aufgestellt, weshalb das
Abfrieren des Wassers leichter eintrete und
3, die Röhren selbst contractwidrig stellenweise viel
über 6 Ellen unter der Erdoberfläche gelegt.
Vergeblich hat zur Erledigung dieser Ausstellungen
zwischen Beiden ein Schriften= [p.126r] wechsel
stattgefunden, derselbe hat zu nichts geführt, als zu der Erklärung einerseits,
daß man die Röhrfahrt selbst seinem Schicksale
überlassen und andererseits, daß man sich zur Uebernahme
derselben, bevor nicht jenen Desiderien Abhilfe geschaffen, nicht entschließen
werde.
Dieser Differenz ungeachtet, hat die Gewerkschaft zwar den Wasserlauf nach der
Stadt und in die öffentlichen Wasserbehältnisse ungestört geschehen lassen, nur
aber den Theiler, der die Beschwerdeführer mit Wasser versorgte, abgeschlagen,
aus dem Grunde, weil diese Wasserversorgung nicht ihre Sache, sondern contractliche Obliegenheit der Gemeinde sey.
Diese aber hält sich, so lange sie nicht auf Grund wirklich stattgefundener Uebergabe und Uebernahme in den Civilbesitz der Röhrleitung
gekommen sei, nicht für berechtigt, über dieselbe zu disponiren
und von ihr an die Beschwerdeführer Wasser abzulassen.
[p.127a] Ganz abgesehen nun von der Frage, wer von beiden Theilen Recht
habe, um so mehr als diese Frage an sich gar nicht vorliegt, scheint so viel
klar zu sein, daß den Beschwerdeführern gegenüber, die Gewerkschaft nicht tenent ist, daß vielmehr Herrmann und Haubold auf Grund §.
5. des Abkommens fol: 228 Actor: es hierunter
lediglich mit der Stadtgemeinde zu thun haben. Allein
gewiß ists auch, daß diese ihr vermeintliches Recht auf Wasserbeschaffung nicht
sowohl im Beschwerde- als vielmehr im Rechtswege gegen die Commun zu verfolgen
haben werden, daher die Beschwerdeführer hiernach zu bescheiden sein dürften,
ihr Recht zu verfolgen, wo und wie sie sich damit fortzukommen getrauen.
Amtshauptmannschaft zu Döbeln, am 16. September 1849.
Holm von Egidy.
[p.127r frei]
[p.128a]
[links]
An das Bergamt allhier
… 2418. vW.
[weitere Anmerkungen]
[rechts]
Da, wie durch Communicat der K. Kreisdirection zu
Leipzig zu unsrer Kenntniß gekommen ist, die Stadtgemeinde zu Siebenlehn die Uebernahme der vom Adolphstolln
hergestellten Röhrwasserleitung aus dem Zellaerwalde für die genannte Stadt, um des Willen noch
nicht übernommen hat, weil
1, dem Vergleiche vom 14ten Septbr. 1848.
entgegen die Röhren über 6 und bis 13 Ellen tief eingelegt worden wären, da sie
doch höchstens nur 6 Ellen tief hätten eingelegt werden sollen, der Stadt aber
hierdurch für die Zukunft ein größerer Unterhaltungsaufwand zufallen würde.
2, Weil, obgleich die Ge= [p.128r] werkschaft
[Einschub] nach den §§. 1 rb. des Vergleichs die gute
und tüchtige Herstellung der [Einschub Ende] die Röhrfahrt,
welche die Stadt vor Allem mit Trinkwasser versorgen solle, (nach den §§. 1
u. 6. des Vergleichs die gute und tüchtige Herstellung) übernommen habe, doch die Fassung der Wasser
durch eine angemessenen Ueberbauung vor
Verunreinigung nicht geschützt hätte, und
3, weil zu guter und tüchtiger Herstellung einer Röhrfahrt,
doch jedenfalls das Nichtabfrieren und Nichtausgehen derselben gehörn, bei der tauglichen Röhrtour
aber die Röhrstühle zu niedrig hergestellt worden
wären, so daß das Wasser zu hoch steigen müsse und dabei dem regelmäßigen
Abfrieren um so eher ausgesetzt wären, als die Röhren auf den Röhrstühlen zu [p.129a] wenig versteckt wären,
so hat das Bergamt allhier ohne Verzug darüber, in wie weit diese Ausstellungen
begründet und contractwidrig sind, sorgfältige
Erörterungen anzustellen und unter Darlegung der Gründe, warum diese etwaigen
Abänderungen vorgenimmen und resp. Unterlassungen
verhangen worden sind, nach Befinden unter Gehör des betreffenden
Schichtmeisters, an uns gutachtlich zu berichten.
Freiberg den 17ten Octbr. 1849.
das ObAmt.
[p.129r frei]
[p.130a]
pr. den 30. Decbr.
1849. / 18. vW.
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
Bericht des Bergamtes daselbst, die vom Adolph Stolln
für die Stadt Siebenlehn hergestellte Röhrwasserleitung
betr.
Hierzu ein abschriftliches Gutachten … 1735.
[rechts]
Durch Verordnung des Königlichen Oberbergamts vom 17ten October dieses Jahres war uns aufgeben worden, darüber
Erörterungen anzustellen, ob und inwieweit die Ausstellungen, welche die
Stadtgemeinde zu Siebenlehn gegen die vom Adolph Stolln
für sie hergestellte Röhrwasserleitung erhoben hat,
begründet seien? und den Erfolg, nach Befinden unter Gehör des betreffenden
Schichtmeisters, [p.130r] gutachtlich anzuzeigen.
In Folge dessen habe ich, der Kunstmeister Braunsdorf, nach § 1165 des
diesjährigen Haushaltsprotocolls hierzu beauftragt,
unter Zuziehung des Schichtmeisters Lindner, des Obersteigers Fickert und des
Werkkunstmeisters Hoyer die gedachte Wasserleitung in Augenschein genommen und
über den Befund das in Abschrift beiliegende Gutachten erstattet.
Unter Bezugnahme auf dasselbe haben wir nunmehr Folgendes gehorsamst
vorzutragen:
1, die erste Ausstellung der Siebenlehner Gemeinde ist, nach Inhalt der
angezogenen Verordnung, darauf gerichtet, daß die Röhren contractwidrig
über 6 und bis 13 Ellen tief eingelegt worden seien, da sie doch höchstens nur
6 Ellen tief hätten eingelegt werden sollen.
Nach den angestellten Erörterungen liegt jedoch die Röhrleitung
nur höchstens 9 ¾ Ellen tief unter der Oberfläche.
[p.131a]
Bis zu dieser Tiefe aber mußte sie gelegt
werden, um das Gefälle gleichmäßig zu vertheilen und
weil außerdem das verlangte Wasserquantum gar nicht nach Siebenlehn hätte
hineingeleitet werden können.
Die Registratur, welche über den, zwischen der benannten Stadtgemeinde und den
betreffenden Gewerkschaften unterm 14ten September vorigen Jahres
abgeschlossenen Vergleich aufgenommen worden ist, enthält auch durchaus nicht
die Bedingung, daß die Röhren nicht tiefer als 6 Ellen unter die Erdoberfläche gelegt
werden dürfen. Vielmehr ist, nach Inhalt derselben, bei der Erwägung, auf
welchem Wege man die fraglichen Wasser nach Siebenlehn hineinzuleiten habe?
anstatt einen früher in Vorschlag gebrachten Röhrentour die nunmehr ausgeführte
als die zweckmäßigere erkannt worden, weil man auf Grund der Angabe des
Werkmeisters Hoyer, die Röhren [p.131r] bei ersterem Tracte bis zu 15 Ellen Tiefe
legen müsse, bei letzterem aber nur höchstens 6 Ellen tief zu legen brauche.
Die Bemerkung über die Tiefe der einzulegenden Röhren enthält daher durchaus
nicht eine Bedingung, sondern nur den Beweggrund, aus welchem man
sich für Ausführung des neueren Projectes entschieden
habe. Nun ist zwar der angegebene Beweggrund insofern ein irrthümlicher
gewesen, als man die Röhren bei dem angenommenen Wege nicht blos
zu 6 Ellen, sondern bis zu 9 ¾ Ellen Tiefe hat legen müssen. Allein selbst wenn
man bei dem Vergleichsabschlusse gewußt
hätte, daß diese letztere Tiefe der Röhren für diesen Tract werde erforderlich
werden, so würde man ihn demohngeachtet vor dem
früher in Vorschlag gebrachten Wege den Vorzug gegeben haben, weil bei
letzterem die Röhren bis zu 15 Ellen Tiefe hätten gelegt werden müssen. Der
Vergleich würde daher [p.132a] selbst ohne jenen Irrthum
nicht anders abgeschlossen worden sein, wie er wirklich abgeschlossen worden
ist.
Wenn nun die allgemeine Rechtsregel besteht:
Falsa causa non nocet,
ausgenommen, wenn erwiesen werden kann, daß das Geschäft ohne den Irrthum darüber nicht eingegangen wäre, oder wenn die causa
zugleich als Bedingung ausgedrückt ist,
so kann die Stadtgemeinde zu Siebenlehn bei der practischen Unausführbarkeit,
die Röhren nicht tiefer, als bis zu 6 Ellen zu legen, hieraus
Entschädigungsansprüche für sich nicht ableiten und geltend machen.
2, Ferner hat sie sich darüber beschwert, daß die Röhrwasser an ihrem Fassungspuncte durch eine angemessene Einfriedung und Ueberbauung vor Verunreinigung nicht geschützt worden
seien.
[p.132r] Bei der vorgenommenen
Besichtigung hat sich jedoch herausgestellt, daß die Fassung selbst so
eingerichtet und so verdeckt und verwahrt ist, daß nichts in die Röhren zu
gelangen vermag, was dieselbe verstopfen könnte, und daß dadurch zufällige
Verunreinigungen in derselben Maße abgehalten werden, als es durch eine
Einfriedung und Unterbauung bewirkt werden würde.
Wenn nun die von der Siebenlehner Gemeinde verlangten Vorrichtungen als nothwendige Theile der Wasserleitung nicht anzuerkennen,
auch bei dem Vergleichsabschlusse nicht ausdrücklich
ausbedungen worden sind, so kann auch ihre Unterlassung nicht als contractwidrig angesehen und dem bei dem Adolph Stolln betheiligten
Gewerkschaften mehr, als von ihren hierin bereits geschehen ist, nicht angesonnen werden.
3, die dritte Beschwerde der fraglichen
[p.133a] Gemeinde ist darauf
gerichtet, daß die Röhrstühle zu niedrig hergestellt
worden seien, so daß das Wasser zu hoch steigen müsse und dabei dem
regelmäßigen Abfrieren um so mehr ausgesetzt sein werde, als die Röhren auf den
Röhrstühlen zu wenig verdeckt wären.
Die Ansicht, daß das Wasser zu hoch steigen müsse, entbehrt aller Begründung,
denn die Erfahrung zeigt, daß die Röhrleitung mehr
Wasser nach Siebenlehn führt, als diese Stadt bedarf. Ingleichen ist die
Meinung unrichtig, daß in Folge des hohen Ansteigens das Wasser leichter
abfriere; denn das Abfrieren ist ganz unabhängig von mehrerem
oder wenigerem Steigen oder Fallen der Röhrleitung.
Dagegen erscheint die Ausstellung, daß die Röhren auf den Röhrstühlen
zu wenig verdeckt wären und deshalb dem regelmäßigen Abfrieren ausgesetzt [p.133r] sein würden, zum Theil begründet, denn wenn
auch das regelmäßige Abfrieren nicht zugestanden werden kann, so möchte es doch
möglich sein, daß ungewöhnlich lang andauernde starke Kälte Einfluß
auf die Röhrenleitung habe. Um daher in dieser Beziehung Sicherheit zu
gewähren, erscheint es zweckmäßig, in der Maße, wie es in der Beifuge durch eine Zeichnung angedeutet worden ist, auf
Schwellen, welche unter der Röhrleitung über die Röhrstühle oder Röhrbrücken
angelegt werden, mit Reißig und Laub oder Mooß eine
schützende Bedeckung herzustellen. Diese Ausführung würde mit einem Aufwande
von 40[Taler] zu bewerkstelligen sein. Der Schichtmeister Lindner hat sich auch
bereits bei der Eingangs gedachten Besichtigung dazu verstanden, diese Sicherheitsvorrichtungen
aus den Mitteln der betreffenden Gewerkschaften zu bewerkstelligen
[p.134a] Freiberg, den 19. December 1849.
Das Bergamt daselbst.
[9 Unterschriften]
[p.134r Postadresse]
An das Königl. Oberbergamt zu Freiberg.
[p.135a]
pr. am 17. December 1849.
[links]
An das Königliche Bergamt zu Freiberg
Gutachten des Kunstmeisters Braunsdorf über die neue Röhrleitung
für die Stadt Siebenlehn.
[rechts]
Dem vom Königlichen Bergamte am 27n/. October
in Folge der Oberbergamtsverordnung vom 17n/. October
mir ertheilten Auftrage gemäß, habe ich am 13ten
December mit Herrn Schichtmeister Lindner, sowie dem
Obersteiger Fickert und Werkmeister Hoyer die für Siebenlehn hergestellte Röhrwasserleitung besichtigt.
Bei dieser fand sich und hat auch der Werkmeister [p.135r] Hoyer zugestanden, daß in der zwischen Stadt
Siebenlehn und der fiskalischen Waldung liegenden Anhöhe, die Röhrleitung 9 ¾ Ellen tief unter der Oberfläche liegt. Da
an allen andern Punkten die Röhrleitung in geringerer
Tiefe liegt, so ist die Behauptung der Stadtgemeinde, sie sei bis 13 Ellen tief
gelegt worden, unbegründet.
Die Röhrleitung ist am bezeichneten Punkte 9 ¾ Ellen
tief gelegt worden, weil die gleichmäßige Vertheilung
des Gefälles es erforderte; wäre die Röhrtour weniger
tief eingelegt worden, so wäre im oberen Theil der Röhrleitung
das Gefälle vermindert worden und dieß würde den Nachtheil veranlaßt
haben, daß mit der Röhrleitung das verlangte
Wasserquantum nicht nach Siebenlehn geführt werden könnte.
Werkmeister Hoyer bemerkte, daß in der bei der Localexpedition [p.136a] am 14ten/. September
aufgenommenen Registratur die Lage der Röhrtour in
höchstens 6 Ellen Tiefe angegeben worden sei, weil er damals nach seiner
Abschätzung dieß für ausreichend gehalten habe, bei der Ausführung habe er erst
seinen Irrthum in der Abschätzung bemerkt und es
unausführbar gefunden, die Röhrleitung nur 6 Ellen
tief einzulegen.
Wenn die Stadtgemeinde die Behauptung aufstellt und verlangt, daß die Röhrleitung nur 6 Ellen tief hätte gelegt werden sollen, so
muß sie mit technischen Gründen es nachweisen, daß dieß möglich ist, auf
unmöglich ausführbare Angaben in der Registratur vom 14n/. September
1848 kann sie aber ihr Recht nicht begründen.
Die Stadtgemeinde Siebenlehn giebt ferner, als zweiten Punkt ihrer Beschwerde
an, daß die Fassung [p.136r] der Wasser durch eine Einfriedung und Ueberbauung vor Verunreinigung nicht geschützt wäre. Hierzu
ist zu bemerken, daß die Fassung selbst so eingerichtet und so verdeckt und
verwehrt ist, daß nichts in die Röhren gelangen kann, was diese verstopfen
könnte und daß dadurch zufällige Verunreinigungen in derselben Maaße abgehalten werden, als es durch eine Einfriedigung
und Ueberbauung bewirkt werden würde.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist auch das Wasser, welches diese neue Röhrleitung liefert, in Siebenlehn immer klar und hell,
sogar zu Zeiten, wo das Wasser der alten Röhrleitung
sehr trübe abgelaufen ist, befunden worden.
Gegen böswillige absichtliche Verunreinigung würde nur sehr theure
Ausführungen schützen können, und diese zu verlangen, scheint mir [p.137a] unbillig, zumal da die der Stadtgemeinde
gehörigen Wasserreservoire in der Stadt nicht überbaut sind, die doch weit mehr
exponirt sind, als die entfernt von der Stadt im
Walde gelegene Fassung des Röhrwassers.
Ich kann daher die zweite
[p.137r]
[p.138a]
[p.138r] 37 Ellen lang ist, so
wird mit einem Aufwande von 40 Thaler diese Ausführung bewirkt werden können.
Freiberg den 15. December 1849.
Carl Julius Braunsdorf, Kunstmeister
[p.139a]
[p.139r]
[p.140a]
[p.140r]
[p.141a]
[p.141r]
[p.142a]
Auf die, in Sachen der Gemeinde zu Breitenbach, Klägerin, wider die den Adolph Stolln gemeinschaftlich betreibende Gewerkschaft der
Berggebäude Segen Gottes Erbstolln zu Gersdorf und
Romanus sammt Zella Erbstolln
zu Siebenlehn, Beklagte, von Klägerin Blt. 76b/.
und Beklagten Blt. 81. Acta. No.
4951 eingewendeten Berufungen erkennt
das Königlich Sächsische
Appellationsgericht zu Dresden
für Recht:
Daß es beziehentlich nunmehr bei dem Bl. 69. F. zu
lesenden, am 1sten October 1852 bekannt gemachten Urthel mit Ausnahme dessen, was darin Blt.
71. Wegen Compensation der bisher aufgelaufenen Prozeßkosten erkannt worden und hiermit bestätigt wird,
nicht zu lassen, sondern es sind zum ersten Klagepunkt Beklagte die Bl. 22.,verbunden mit Blt. 29. in
der Anmerkung zum 29sten/. Einlassungspunkte [p.142r] und Blt. 32.
vorgeschützte Ausflucht binnensächsischer Frist, Klägerin den Gegenbeweis, bei
den Theilen die Gewissensrührung und andre Rechtszuständigkeiten vorbehältlich,
wie Recht zu erweisen schuldig, worauf dieses Klagepunkts halber ferner ergeht,
was Recht ist; was aber den zweiten
Klagepunkt anlangt, so bewendet es bei der Anzeige der Beklagten Blt. 80f., verbunden mit Blt. 88b/.
und
den Erklärungen der Klägerin Blt. 85. Jct. Blt.
97b/. f., wornach die im Vergleiche vom 14ten/.
September 1848 bedungene Seiten= Röhrfahrt nach
Breitenbach bis an die Hecke des vom Gutsbesitzer Fischer benutzten
Gemeindelandes von Beklagten in Ansehung des Materials und der Röhren gut und
tüchtig hergestellt, auch der erforderliche Theiler in der Röhrfahrt
nach Siebenlehn eingesetzt worden ist und der klagenden Gemeinde das im
Vergleiche bestimmte Wasserquantum, nämlich der vierte Theil des aus der Spieß=
und Gute= Bach abgeleiteten Wassers, gegenwärtig wirklich gewährt wird, die
klagende Gemeinde auch [p.143a] für jetzt Fortsetzung der Röhrfahrt bis zum Fischerschen
Gute nicht fordert und erledigt sich dadurch, zur Zeit wenigstens, die in
voriger Instanz Blt. 70a/b. in Betracht
der Hauptsache ausgesprochene Verurtheilung.
Es sind aber Beklagte die durch die zeitherige Verzögerung der Legung des
bedungenen Röhrenlagers der Klägerin verursachten erweislichen Schäden
derselben zu vergüten schuldig und ist, dafern Klägerin künftig anzeigen
sollte, daß nach wirklich erfolgter Abgabe der aus der gemeinschaftlichen Röhrfahrt der Stadt Siebenlehn zukommenden ¾ tel der Wassermasse, ihr das bedungene Viertheil nicht oder
nicht vollständig zufließe und gewährt werde, in erster Instanz vom Proceßgericht anderweit den Rechten gemäße Resolution zu
fassen, nach Befinden mit Abhaltung einer Localbesichtigung
unter Zuziehung von Sachverständigen zu verfahren und das sonst Nöthige zu verfügen.
Die durch die gebrauchten Rechtsmittel entstandenen Kosten werden unter den
Par= [p.143r] theien compensirt.
Die Extrajudicialien Blt.
82b/., soweit sie aus den Gerichtsacten
erhalten, ingleichen die Blt. 89. Blt
98b/. und bei der Refutation vom 12ten December
1852 verzeichneten bleiben, gleich den Judicialien
Bl.91. Bl.102. ohne Abgang.
Königl. Sächs. Appellationsgericht
zu Dresden
(L[ocus] S[igilli]) D. Meißner
Vier Thaler 15ngr. Taxe
-
„ 20 „ – „ Stpp.
„
„ 14 „ 5d.
pro md. Kretzschmar.
[p.144a]
Entscheidungsgründe
I., Den ersten Klagepunkt betreffend.
Der Ansicht der vorigen Instanz, daß die in dem über die am 14.ten
September 1848 unter den Partheien gepflogenen Vergleichsverhandlungen
aufgenommenen, von Beklagten selbst in beglaubter
Abschrift beigebrachten Protocolle Blt. 38. zu lesende Bemerkung, es sei bei dem Plane, für
dessen Ausführung man sich entschieden habe, die Röhrentour nur höchstens 6
Ellen unter die Erdoberflache zu legen; nur als ein Motiv für jenen Plan, nicht
aber als aber als eine von den Beklagten zu erfül= [p.144r] lende Bedingung
anzusehen sei und deshalb Klägerin die Festhaltung dieser Bestimmung verlangen
überhaupt gar nicht berechtigt sei, hat Man nicht beipflichten können. Vielmehr
ist anzunehmen, daß wenn bei den vor dem definitiven Vergleichsabschluß
angestellten Erörterungen, wie bet. 37b/.
f geschehen, ein bestimmter Plan für die Richtung des Röhrenlagers festgesetzt
und dabei zugleich, jedenfalls nach dem Ausspruche der dabei zugezogenen
Sachverständigen ausgesprochen worden ist, daß die Röhren nicht tiefer als 6
Ellen unter die Oberfläche zu legen seien, sodann aber bei dem endlich
getroffenen Uebereinkommen, wie Bet.
39b/. unter 1., Bet 41b/. unter
8. zu lesen, von Beklagten die Verpflichtung übernommen worden ist, die
erforderlichen Wasser „in der vorstehend festgestellten
Maaße“ den betheiligten
Gemeinden zuzuführen, allerdings für die letzteren an sich der Anspruch
begründet worden sei, daß die fragliche Röhrfahrt in
der Tiefe von höchstens 6 Ellen gelegt wer=
[p.145a] de, weil sie
wegen der von ihnen übernommenen
Unterhaltungskosten ein wesentliches Interesse dabei haben, daß die nöthig werdenden Reparaturen nicht durch eine größere Tiefe
des Röhrenlagers erschwert und kostspieliger gemacht werden.
Nun ist zwar richtig, daß wenn sich zeigen sollte, daß bei jener Annahme, die
Röhren seien nicht tiefer als 6 Ellen zu legen, ein Irrthum
begangen worden sei und die Anlegung des Röhrenlagers wegen Mangels des
erforderlichen Gefälles stellenweise in einer größeren Tiefe hat erfolgen
müssen, außerdem aber unmöglich gewesen sein würde, das Wasser den bestimmten
Orten auf dem festgesetzten Tracte zuzuführen, alsdann die Regel eintreten
würde: impossibilium non datus
obligatio, und Kläger nicht berechtigt wären, die
Legung der Röhren in der ursprünglich bestimmten Tiefe von 6 Ellen zu
verlangen. Aber präsumiren läßt
sich eine solche Unmöglichkeit nicht, um so weniger, als, wie schon erwähnt,
eine Prüfung durch Sachverstän= [p.145r] dige jener Angabe
im Protocolle vorausgegangen ist, und es trifft daher
Beklagte, wenn sie sich von der an sich begründeten Verpflichtung, jene
bestimmte Tiefe einzuhalten, mit der Behauptung schützen wollen, daß dieß ihnen
unmöglich gefallen sei, die Beweislast.
Soweit? war die Klage nicht angebrachtermaßen
abzuweisen, sondern, da Beklagte des Umstands, daß die Röhren auf einer Strecke
der Tour tiefer als 6 Ellen, nämlich mindestens 9 3/4 tel
Ellen tief liegen, Blt. 22 und in der Anmerkung zu pct. lit. cont.
29. Blt. 29. zur Gnüge
geständig gewesen sind, daneben aber Fol. cit. jct. fol. 32. darauf sich berufen
haben, daß wegen des zu geringen Gefälles die Röhren nicht anders, als
geschehen, hätten gelegt werden können, auf Beweis dieser Ausflucht zu
erkennen.
II., Den zweiten Klagepunkt betreffend.
In Betreff des zweiten Klagepunkts hat sich
[p.146a] die Sachlage
seit Publication des Urthels
erster Instanz wesentlich geändert. Denn es haben Beklagte mündlich Blt. 80. Bl. 88b/.
angezeigt, daß sie die bedungene Seitenröhrfahrt von
Siebenlehn nach Breitenbach bis an das vom Gutsbesitzer Fischer benutzte
Gemeindeland gelegt, auch den erforderlichen Theiler angebracht hätten, und daß
die Gemeinde Breitenbach, für jetzt wenigstens, den Anspruch auf Fortsetzung
der Röhrfahrt bis in das Fischersche
Gut fallen gelassen habe; sie haben Blt. 85. eine dießfallsige von dem Gemeindevorstande und mehreren anderen
Mitgliedern des Gemeinderaths unterzeichnete
schriftliche Erklärung d. d. 29sten/. September 1852 im Original
beigebracht, und es hat auch die klagende Gemeinde selbst in der Deductionsschrift nicht nur Bet.
97b/. die Ausstellung jener Erklärung vom 29n/. September
und die Herstellung der Röhrfahrt, sowie die
Einrichtung des Theilers, zur Genüge eingeräumt, sondern auch Blt. 97b/. Blt. 97c/d.
bekannt, daß ihr gegenwärtig das im Ver=
[p.147r] gleiche bestimmte Viertheil des aus der Spieß= und Gute=
Bach abgeleiteten Wassers, als worauf sie wiederholt Blt.
97d/. ihren Anspruch beschränkt, und mehr noch, zufließe.
Klägerin hat nur insofern noch gegen die stattgefundene Erfüllung der
Verpflichtungen der Beklagten Bet. 97c/.
Ausstellungen gemacht, als sie bemerkt, es sei gegenwärtig die Leitung von ¾ tel des Wassers nach Siebenlehn noch nicht im Gange, /:
vergl. die Auslassung der Beklagten Blt. 80. :/ und
deshalb lasse sich noch nicht beurtheilen, ob nach
Wegfall der der Stadt Freiberg Siebenlehn zukommenden ¾ tel des Wassers und dem dießfalls
verminderten Wasserdrucke, das von der Klägerin verlangte Viertheil auch
wirklich nach Breitenbach bis zum Ausgange der Röhrfahrt
gefördert werden könne.
Daß dieß aber wirklich nicht der Fall sein werde, hat Klägerin nicht mit
Bestimmtheit behauptet und es stellt sich daher ihre Befürchtung zur Zeit als
ein unerhebliches gravamen de futuro
dar.
[p.147a] Eine Verurtheilung der Beklagten
kann, so wie die Sache jetzt liegt, hinsichtlich der Herstellung der Röhrentour
nicht ausgesprochen werden, weil Beklagte der Klägerin das, was sie zu fordern
hat, bereits vollständig gewährt haben und resp. gewähren. Sollte sich künftig,
nach erfolgter Abgabe der bedungenen ¾ tel des
Wassers an die Stadt Siebenlehn, ein Mangel an der Röhrentour nach Breitenbach
zeigen, so bleibt es Klägern anbenommen, dieß zur
Anzeige zu bringen und es wird dann Sache des Prozeßgerichts
sein, behufige Erörterungen anzustellen und weitere
den Rechten gemäße Entschließung zu fassen.
Dem entsprechend war die in voriger Instanz ausgesprochene Verurtheilung
des Beklagten nunmehr, als erledigt, in Wegfall zu bringen und das weitere
Verfahren eintretenden Falls fernerer Resolution des Proceßgerichts
vorzubehalten.
Dahingegen hat Man sich auf der Klägerin 2te Beschwerde Blt.
16b/. bewogen gefunden, die Beklagten in Vergütung der durch [p.147r] die zeitherige Verzögerung der Röhrenlegung
der Klägerin verursachten erweißlichen Schäden zu verurtheilen, weil Beklagte allerdings ihrem eigenen Geständniß in der Anmerkung zu pct.
lit. cont. 57. zufolge mit
Erfüllung dieser Verpflichtung aus unerheblichen Gründen früherhin
angestanden haben, und es ihre Sache gewesen wäre, auf die Aufforderung der
Klägerin alsbald zu Bestimmung der Linie der Röhrfahrt
zu verschreiten und solche der Gemeinde behufs der
Beibringung der Genehmigung der davon betroffenen Grundbesitzer anzuzeigen,
jedenfalls aber wenigstens von Zeit der erhobenen Klage an bis zu der angeblich
nach Blt. 59. im Monat Juni von ihrem Schichtmeister
ausgegangenen Anregung, ein Verzug auf ihrer Seite vorhanden war.
Die Compensation der bisher erwachsenen Proceßkosten war zu bestätigen, weil hinsichtlich der Sache
von der nicht zweifellosen Auslegung des unter den Partheien [p.148a] geschlossenen Vertrags abhängt und daher,
selbst wenn Beklagte künftig auch bei diesem Klagepunkte fachfällig? werden
sollten, ihnen doch die Erstattung der bis zu dem Antheil Blt.
69. erwachsenen Kosten nicht angesonnen werden mag.
Die Compensation der Appellationskosten
bedarf keiner besonderen Rechtfertigung.
[p.148r frei]
[p.149a]
[p.149r]
[p.150a]
[p.150r]
[p.151a]
[p.151r]
Stollnbetrieb: Stollenvortrieb
Calamität: Wiki, Calamitose: s.v.w.
Geschädigter,
Berggebäude: Bergbauunternehmen
(bergrechtliche)Gewerkschaft: Wiki,
(eventuell auf Zeit bestehende) gemeinschaftliche Unternehmung
Gezähe: Werkzeug des Bergmanns
Durchörterung: Vollendung des Stollenvortriebs, Durchstoß
Gnadengroschencasse: Knappschaftskasse Wiki
Impetrant: Beschwerdeführer
Lachter (Längenmaß) : 2m Wiki
Nivellement: Wiki,
Prärogative: Vorrecht, Privileg
Quinquennial-: Fünfjahres-
Zum Prinzip der Röhrwasser-Versorgung s. z.B. Wiki und Link
Röhrhölzer: Stämme bestimmte Stärke, 10 bis 12
Zoll, also 25 bis 30 cm. nicht unbedingt nur zur Verwendung als Röhren
Röhrstuhl:
Tour (in Röhrentour): Trasse
verspünden: verstopfen
Wasserseige: Rinne zur Wasserableitung , Rösche Wiki