Akten über den Wasserentzug bei der Stadt Siebenlehn durch den Bergbau

Sächsisches Staatsarchiv, Oberbergamt Freiberg


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Verzeichnis

Aktendeckel

28.06.1848 Begleitschreiben des Bergamts an das Oberbergamt

22.06.1848 Bericht des Schichtmeisters Lindner an das Freiberger Bergamt über seine Verhandlung am 09.06.1848 mit der Stadt Siebenlehn.

11.08.1848 Sitzung Oberbergamt, Bergamt, Gewerkschaft und andere, Teilabschrift des Sitzungsprotokolls

16.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt

02.08.1848 Eingabe des Stadtrats beim Finanzministerium

19.08.1848 Oberbergamt an den Stadtrat

19.08.1848 Oberbergamtliche Sitzung

23.08.1848 Oberbergamt an Finanzministerium

25.08.1848 der Stadtrat (Liebich) an das Oberbergamt

28.08.1848 Beschwerde des Siebenlehner Stadtrats beim Freiberger Bergamt wegen Verstößen gegen ein Weiterbau-Verbot

31.08.1848 Bericht des Berggeschworenen Netto über seine Erörterung mit Haupt und Liebich

01.09.1848 Antwort des Oberbergamts auf die Beschwerden des Stadtrats

30.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt

09.09.1848 Amtshauptmann v. Egidy lädt ein zur Verhandlung in Siebenlehn am 14.09.1848

10.09.1848 Oberbergamt an die Amtshauptmannschaft Döbeln

10.09.1848 Empfangsbestätigung

12.08.1848 „Ideeen“ des Berggeschwornen Netto zur Siebenlehner Wasserfrage

13.09.1848 „oberbergamtliche Sitzung“ zu den Ideen Nettos, Protokoll, Ablehnung der Netto‘schen Ideen

14.09.1848 Karte

14.09.1848 Verhandlung und Vergleich, Protokoll der „Localerörterung“ v. Egidys

09.06.1848 Verhandlung der Stadt Siebenlehn mit Schichtmeister Lindner, Protokoll von Liebich

Kostenanschlag für die Wasserleitung nach Siebenlehn

Kostenanschlag für die Zweigleitung nach Breitenbach

24.07.1848 der Stadtrat an den Schichtmeister Lindner

16.09.1848 das Oberbergamt an das Finanzministerium

21.09.1848 Der Siebenlehner Stadtrat (Liebich) erbittet vom Bergamt Abschriften von Gerichtsurteilen und mahnt zur Eile

20.09.1848 Das Finanzministerium befiehlt den Bau der Wasserleitung

25.09.1848 Oberbergamt an das Bergamt

24.09.1848 Oberbergamt an den Stadtrath

28.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt

31.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt

27.10.1848 Das Justizamt Augustusburg (Uhlich) berichtet dem Bergamt über den Vergleich

08.11.1848 Oberbergamt an Bergamt

18.11.1848 Stadtrat (Liebich) mahnt beim Oberbergamt die Übersendung der Vergleichsurkunde an

22.11.1848 Bergamt an das Oberbergamt

24.11.1848 Der Aktuar Uhlich in Augustusburg an das Bergamt

23.10.1848 Oberbergamt an den Stadtrat

23.10.1848 Oberbergamt an Gemeinderat Breitenbach

23.10.1848 Oberbergamt an Amtshauptmannschaft Döbeln

23.11.1848 Oberbergamt an Bergamt

23.11.1848 Oberbergamt an das Finanzministerium

04.12.1848 Bewilligung von 1000 Talern durch das Finanzministerium, Brief an das Oberbergamt

06.09.1848 das Oberbergamt an das Bergamt

06.12.1848 das Oberbergamt an das Oberzehntenamt in Freiberg

09.01.1849 das Finanzministerium an das Oberbergamt

27.01.1849 Anweisung des Oberbergamts an das Bergamt, dem Rentamt Nossen 1092 Taler zu überweisen

17.02.1849 Bergamt an Oberbergamt

24.02.1849 Oberbergamt an das Finanzministerium

07.03.1849 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des Bergamts

25.04.1849 Oberbergamt an das Bergamt

27.06.1849 Schreiben des Bergamts an das Oberbergamt

05.10.1849 Schreiben der Kreisdirektion an das Oberbergamt wg. Beschwerde von Herrmann und Haubold

16.08.1849 Herrmann und Haubold an die Kreisdirektion Leipzig

10.09.1849 Stellungnahme der Stadt Siebenlehn zur Beschwerde Herrmanns und Haubolds

16.09.1849 Amtshauptmannschaft Döbeln an die Kreisdirektion Leipzig

17.10.1849 Oberbergamt an Bergamt

19.12.1849 Gutachten des Bergamts Freiberg an das Oberbergamt über die Untersuchung zu der Siebenlehner Beschwerde über den Leitungsbau

15.12.1849 Kunstmeister Braunsdorf an das Bergamt

05.01.1850 Oberbergamt an die Kreisdirektion in Leipzig

23.03.1853 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des Bergamts

Urteil des Appellationsgerichts Dresden in Sachen Wasserversorgung Breitenbach

16.04.1853 das Bergamt an das Oberbergamt

04.04.1853 Justizamt Nossen an das Bergamt

Bemerkungen/Erklärungen

 

Aktendeckel

Acta

Die der Stadt Siebenlehn angeblich entzogenen Brunnenwasser durch den dasigen Bergbau betr:
Ober.Berg.Amt zu Freiberg 1848.

28.06.1848 Begleitschreiben des Bergamts an das Oberbergamt

[p.1a]
pr. den 2. Juli 1848.   /   1671.B.
[links]

An das Königl. Hohe Oberbergamt zu Freiberg
überreicht das Bergamt daselbst die Abschrift einer Anzeige des Schichtmeisters Lindner, die Wasserdifferenz zwischen dem Adolph Stolln und der Commun Siebenlehn betreffend.
Hierzu
1 abschriftliche Beilage Nr. 1075.

[rechts]

Da es zu erwarten steht, daß die Wasserdifferenz zwischen dem Adolph Stolln und der Commun Siebenlehn bei der nachträglich abzuhaltenden Conferenz über dieß Berggebäude sowohl als über Segen Gottes Erbst. zu Gersdorf wiederum zur Sprache kommen, so erlauben wir uns, dem Königl: Hohen Oberbergamte eine Abschrift der in dieser Beziehung an uns eingegangenen Anzeige des Schichtmeisters Lindner zu überweisen. Der Vergleich, auf den sich der genannte Schichtmeister bezieht, befindet sich   [p.1r]   in den mit Bericht vom 28. August 1847 an Hochdasselbe eingereichten Bergamtsacten sub no: 2570 vol: W. fol. 116 seq.
Freiberg den 28. Juni 1848.
Das Bergamt daselbst,
[5 Unterschriften] Fischer,  Becker,  Bauer,  Netto,  Graff

22.06.1848 Bericht des Schichtmeisters Lindner an das Freiberger Bergamt über seine Verhandlung am 09.06.1848 mit der Stadt Siebenlehn.

[p.2a]
[links]
Abschrift
An das Königliche Bergamt zu Freiberg.
Gehorsamste Anzeige des unterzeichneten Schichtmeisters, die Wasserdifferenz mit der Commun Siebenlehn betr.
Hierzu 1 abschriftliche Beilage Nr. 1075.
[rechts]
pr. am 24. Juni 1848.
Durch den auf das Aeußerste gestiegenen Wassermangel in der Stadt Siebenlehn und deren Umgegend, hat der Stadtrath mit den Stadtverordneten daselbst den einhelligen Beschluß gefaßt, über die diesfallsigen Wasserbeschaffungsfrage vor Ergreifung der äußersten zu Gebote stehenden Maaßregeln noch eine letzte güthliche Verhandlung mit dem unterzeichneten Schichtmeister des Adolph Stollns zu pflegen, um auf diesem Wege diese Lebensfrage der   [p.2r]   gedachten Stadt zu einer befriedigenden Erledigung zu bringen.
Der hierzu anberaumte Termin wurde unterm 9ten d. M. an Stadtrathsstelle im Beisein der Mitglieder des Stadtrathes, der Mitglieder der Stadtverordneten und der sämmtlichen mit anwesenden Wassercalamitosen abgehalten, in welchem Termine der Rathmann und Protocollant, Herr Stadtrichter Liebich einen kurzen einleitenden Vortrag, hielt, über die Veranlassung, den Verlauf und den dermaligen Stand der vorliegenden Wasserentziehungsdifferenz, über den durch dieselbe über die Stadtgemeinde gebrachten Nothstand und über die Mittel und Wege, demselben abzuhelfen.
Hierbei hob der Referent das dermalen weniger Bedenkliche einer Proceß= und Beweisführung, das Zulässige einer Beilegung durch Eidesleistung auf dem Schiedswege, endlich aber das Rathsame eines Vergleichsschlusses für beide Theile hervor, den man im besagten Termine  [p.3a]   zu erlangen bemüht sei, und knüpfte daran schließlich im Namen des Stadtrathes die Bemerkungen, daß wenn eine gütliche Vereinigung unter den Interessenten nicht erzielt werden sollte, bei dem gänzlichen Unvermögen der Gemeinde gar nicht abzusehen, wie diesem Nothstande gänzlich abzuhelfen sei, aber auch in dieser Mittellosigkeit, der Gemeinde auch noch außerdem die Befürchtung zur Seite stehe, bei eintretender Feuersgefahr, bei der überwiegend leichten und hölzernen Bauart der Häuser, ihr ganzes Hab und Gut verlieren zu müssen.
Dieser Nothstand sei aber kein leerer Wahn und er steigere sich noch dadurch, als neben der drohenden Gefahr für ihr Eigenthum und den aufs höchste gestiegenen Mangel des ersten Lebensbedürfnisses, des Trinkwassers, auch noch die Gewerbtreibenden durch diese allgemeine Wassercalamität beim Betriebe ihrer Professionen   [p.3r]   sowohl, wie die mit dem Ackerbau verbundene Viehzucht wesentliche Beeinträchtigungen bereits schon erfahren habe.
Es dürfe daher unter diesen Umständen nicht befremden, wenn unter den hiesigen Einwohnern sich Unzufriedenheiten gegen diesen trostlosen Zustand kund gegeben und insbesondere gegen den Bergbau und die hierbei angestellten Personen feindselige Gesinnungen daraus entwickelt hätten, die sogar in dem höchsten Nothstand in offne Thätlichkeiten übergehen könnten und es sei daher zunächst die Pflicht des Stadtrathes, auf die der Stadt wie dem Bergbau drohende Gefahr ernstens aufmerksam machen zu müssen, weil er, der Stadtrath, alsdann jede daraus möglicherweise entspringende Verantwortlichkeit von sich weisen müsse und in keinerlei Verantwortung eingehen könne.
Mit diesen einleitenden Worten waren die Mitglieder des Stadtrathes  [p.4a]  sowohl, wie die, der Stadtverordneten vollkommen einverstanden und erklärten alsdann einstimmig, daß sie zu der beabsichtigten Wasserbeschaffung aus der Spießbach nicht das mindeste aus Mitteln der Commun verwilligen würden, da dieselbe in ihrem ohnehin verschuldeten Zustande, einem zu diesem Behufe aufzunehmenden Capital nicht die geringste Bürgschaft entgegenstellen könnten, aber auch für den Fall des Vorhandenseins von noch verpfändbaren Besitzthum oder sonstigen disponiblen Cassenbeständen, zu dieser Wasserbeischaffung nichts verwilligen könnten, weil blos der Bergbau die alleinige Ursache ihres Nothstandes und dieser deshalb auch verbunden sei, demselben gründlich abzuhelfen.
Nachdem ich nun von meiner Seite die Anwesenden darauf aufmerksam gemacht hatte, daß die Commun gar nicht in dem Rechte sei, an dem Bergbau solche außerordentliche Ansprüche   [p.4r]   zu erheben und die alleinige Uebertragung der Kosten für die Herbeiführung der Spießbach in besagte Stadt durch den Adolph Stolln zu verlangen, indem sie, die Commun, die angebliche Brunnenzäpfung weder durch die Beweisführung nachzuweisen, noch mit fester Ueberzeugung durch Eidesleistung zu bestätigen vermögte, sie vielmehr zu erwägen und zu berücksichtigen habe, daß der jetzige allerdings drückende Wassermangel nicht in Siebenlehn allein anzutreffen sei, sondern derselbe mit der allgemein verbreiteten Wassercalamität zusammenhänge, so kämen nur in dieser Berücksichtigung und in Hinsicht dessen, als man von einigen der weggebliebenen Brunnen die moralische Ueberzeugung haben könne, daß sie durch den Bergbau gezäpft seien, sowie in Rücksicht der armen Verhältnisse der Commun, blos von einer Beitragsquote, Seiten des Adolph Stollns, die Rede sein und indem die gegenwärtige Verhandlung zu einer güthlichen Uebereinkunft   [p.5a]   doch führen solle, so könne sich auch die Commun von der Mittbetheiligung in der Versorgung der Stadt mit ausreichendem Wasser schon um deswillen nicht gänzlich entschlagen, als diese Handlung nicht nur ein Gegenstand eigner Verpflichtung sei, sondern auch das herbeizuführende Wasser die Spießbach, wegen ihrer Ausdauer für die Commun einen großen Werth haben müsse.
Alle in dem Vorhergehenden, gegen das Ansinnen der Commun an den Adolph Stolln angebrachten Gründe, konnten aber unter den Vertretern der fraglichen Commun, das starre Festhalten an ihren einmal ausgesprochenen Entschließungen nicht im Mindesten ändern, erhoben vielmehr ihre Ansprüche nachdrücklichst aufs Neue und führten schlüßlichst aus wohl erkannten Gründen noch mit an, daß nur ein, für die dasige Commun günstig ausfallender Erfolg der gegenwärtigen Verhandlung, die fernere [p.5r] Ruhe der Einwohner aufrecht zu erhalten vermögte.
Unter solchen drängenden und gefahrdrohenden Umständen war eine freie Entschließung von meiner Seite nicht mehr möglich, ich mußte mich vielmehr den örtlichen Verhältnissen fügen und zu Vermeidung unruhiger Auftritte gegen das Eigenthum des Bergbaus und seiner Angehörigen erzwungene Concessionen machen, die ich auch den Anwesenden damit begründet habe.
Da nun nach einem früheren mit dem Stadtrathe zu Siebenlehn abgeschlossenen Vergleich vom 31. August 1846 pot. f. dem Sattlermeister Herrmann und dem Lohgerbermeister Haubold Ersatz an Wasser für ihre versiegten Brunnen noch zuzuführen ist, was bis jetzt in Ermangelung eines nahe liegenden Quellwassers nicht hat geschehen können, so wurde im Verlauf der anderweiten Verhandlung und mit Vorbehalt der Genehmigung des Königlichen Bergamtes, der   [p.6a]   fraglichen Commun von mir, Seiten des Adolph Stollns Folgendes zugestanden:
1, den Grundstücksbesitzern Herrmann und Haubold sind aus der 2.ten Spießbach vergleichsmäßig Wasser zuzuführen,
2, bei dieser Gelegenheit ist in Verbindung mit pot.1. vergleichsweise und in besonderer Billigkeitsrücksicht auf den gezäpften Töpferbrunnen und Kirbachbrunnen (die Zäpfung wurde von meiner Seite nicht zugestanden) auch die Stadtgemeinde Siebenlehn mit Wasser in der erforderlichen Quantität zu versorgen, insbesondere
3, die erforderlichen Nivellements- und sonstigen Vorarbeiten und den gesammten Wasserfassungs= und Wasserleitungsbau noch im Laufe des Jahres 1848 aus und zu dem   [p.6r]   Ende zu führen, dafern nicht unabwendbare Hindernisse eintreten.
Dagegen wurde dem Administrator des Adolph Stollns, Seiten des Stadtrathes und der Stadtverordneten zugestanden, daß der Stadtrath
1, die Verhandlung wegen etwaiger Auskäufe von Grund und Boden versorge,
2, sich für möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung zu diesem Baue bei der Regierung verwende, und
3, die Nivellementsarbeiten und die diesfallsige Kostenveranschlagung für die ganze Wasserzuführung durch die Baudeputation und einen Röhrmeister unterstützen werde.
4, Endlich einigte man sich   [p.7a]    noch dahin, daß die Entschließung über die Frage der Unterhaltung des künftigen Röhrenlagers offen bleiben solle.
Wie sich nun aus vorstehender Darstellung und den daran sich schließenden Vergleichsabschluß mit gedachter Commun ergiebt, so steht nur? jetzt wohl so viel fest, daß für Rechnung des Adolph Stollns den beiden Hausbesitzern Herrmann und Haubold vergleichsmäßiger Ersatz für ihr muthmaaßlich gezäpftes Brunnenwasser zu gewähren ist, und obschon ich immer gehofft hatte, in einem nassen Jahrgange einem, der Stadt Siebenlehn naheliegenden Quell zu diesem Zwecke aufzufinden, so muß aber unter den jetzt drängenden communlichen Verhältnissen davon gänzlich abgesehen und die einzige in der Umgegend von Siebenlehn noch wasserreiche Spießbach zu diesem Behuf sowohl, wie für die   [p.7r]   übrigen Bedürfnisse der Stadt benutzt werden.
Daß auch in dieser Beziehung für letztere Seiten des Bergbaues etwas geschehen müsse, dies bleibt auch unabweisbar, denn ein jeder nur einigermaßen mit dem Bergbau Vertraute muß in sich die moralische Ueberzeugung tragen, daß mehrere von diesen weggebliebenen Quellwassern durch den Adolph Stolln gezäpft worden sind und wenn auch die Commun in rechtlicher Beziehung gegen den Bergbau im Nachtheile ist, und es ihr nicht so leicht gelingen dürfte, auf dem Wege Rechtens große Vortheile über den Bergbau zu gewinnen, so liegt es aber bei der, auf alle Lebensverhältnisse der Einwohner hart eindringenden Wassersnoth und bei den ohnehin mißlichen communlichen Verhältnissen doch gewiß in der Billigkeit, daß hier helfend eingeschritten werde.
Ob den Anverlangen der Commun  [p.8a]  in ihrem ganzen Umfange entsprochen werden kann, das muß wohl den General=Bevollmächtigten von Segen Gottes Erbstolln für alle Fälle überlassen bleiben, doch sollte ich meinen, daß wenn die Commun, durch die Vermittelung des Stadtrathes die, zu der allgemeinen Wasserzuführung erforderlichen Röhrhölzer von der hohen Staatsregierung als Unterstützung erhalten sollte, der übrige Aufwand alsdann, ohne damit zu groß belastet zu werden, von Seiten des Adolph Stollns und zwar unter folgenden Bedingungen übernommen werden können,
1, daß der dasige Bergbau die fragliche Commun durch die Herbeiführung von Wasser aus der Spießbach in die Stadt ein für allemal entschädigt habe und ein derartiges Ansinnen niemals wieder erwartet wird.   [p.8r]
2, die Unterhaltung der ganzen Röhrentour vom Fassungspunkte bis zum letzten Abfalle nebst den Wasserbehältern übernimmt die Commun Siebenlehn nach beendigter Wasserzuführung, sowie?
3, behält sich der Bergbau für seine Zwecke einen Theiler an dem in die Stadt hineinzuführenden Wasser vor.
Nachdem ich die ganze Sachlage in der fraglichen Wasserdifferenz mit der Commun Siebenlehn dem Königlichen Bergamt hiermit angezeigt haben will, bleibt nur noch zu wünschen übrig, daß die dießfallsigen Nivellements=Arbeiten durch den Markscheider Stenger bereits beendet sind, aus denen sich ergeben hat, daß die Spießbach in die Stadt Siebenlehn zu bringen ist, auch die vorauszuschickende Voruntersuchung durch Begehung des Terrains und das Abwägen der fraglichen Röhrentour bereits begonnen hat und werde alsdann nach beendigter   [p.9a]   Kostenvoranschlagung und nach Eingang der hohen Ministerialverordnung auf das von dem Stadtrathe zu Siebenlehn zu erlassende Gesuch, Behufs einer zu erbittenden Unterstützung, meine weiteren Anträge zu seiner Zeit an das Königliche Bergamt gelangen lassen.
Siebenlehn am 22. Juni 1848.
Friedrich Moritz Lindner  S[chicht]m[ei]st[e]r
[p.9r   frei]

11.08.1848 Sitzung Oberbergamt, Bergamt, Gewerkschaft und andere, Teilabschrift des Sitzungsprotokolls

[p.10a]
[links]
Anwesende:
Seiten des Königlichen Hohen Oberbergamtes:
Herr Berghauptmann Freiherr von Beust,
    Bergrath Stiller,
    Bergrath Brendel
    Bergrath Bauer,
Seiten des Bergamtes:
Herr Bergmeister Fischer,
    Kunstmeister Braunsdorf,
    Berggeschworner Bauer,
    Berggeschworner Netto,
    Kunstmeister Schwamkrug,
    Berggeschworner Graff;
          hierüber:
Herr Vicebergmeister Haupt,
    Amtsactuar Uhlig von Augustusburg, als Gewerkenbevollmächtigter.
Herr Schichtmeister Lindner, unterzeichneter Protokollant.
So nachschriftlich
Paul Kreßner, B. A. Auditor.

[rechts]
prs. den 11. Aug. 1848.    /  2041.
Registrirt   Oberbergamt, den 8ten/. Juli 1848.
Als in der Quinquennial= Betriebs= Conferenz vom 8. Juni dieses Jahres unter Anderem für den gemeinschaftlichen Betrieb des Adolpf Stollns ein Plan für das Quinquennium 1848. bis mit 1852 festzustellen war, kam es darauf an, einerseits dem Betrieb dieses Stollns die möglichste Beschl[e]unigung angedeihen zu lassen, um in möglichst kurzer Zeit der Grube Segen Gottes Erbstolln die Maschinenkräfte zu verschaffen, welche zu einer ungestörten und erfolgreichen Bebauung des Hoffnungsvollen Feldes dieser Grube, bei deren Grundwasserlast erfordert werden, andererseits aber auch dieser Rücksicht nicht zu bedeutende Kosten zu opfern.
        pp.         pp.

[p.10r]
Mußte unter diesen Umständen die Entschließung über diesen Gegenstand zur Zeit noch ausgesetzt bleiben, so ging man schließlich zur Besprechung eines, zweiten Gegenstandes über, welcher die Entschädigung der Commun Siebenlehn für die ihr durch den Adolph Stolln angeblich entzogenen Brunnenwasser betrifft.
In diesem Bezuge zeigte Herr Schichtmeister Lindner an, daß dem Voranschlage zufolge, welcher von dem conc: Werkmeister in Gemeinschaft mit der städtischen Baudeputation gemacht worden sei, sich die dießfalsige Entschädigungssumme auf 3000 Thaler –„ –„ belaufen werden. So sehr man nun auch zugab, daß eine Entschädigung für den durch Entziehung jener Wasser von der Commun erlittenen empfindlichen Schaden der Billigkeit vollkommen entspreche, ebenso fest war man der Ueberzeugung, daß ein eigentlicher Rechtsanspruch auf eine solche Entschädigung durchaus nicht anzuerkennen sei, vorausgesetzt auch, daß die Thatsache der Abzäpfung durch den Adolph Stolln selbst, wie das nicht einmal der Fall sei, klar und erwiesen vorliege. Abgesehen davon, werde ein Entschluß in   [p.11a]   dieser Sache, bevor nicht die wegen, Seiten der Commun vom Staate erbetenen Beihilfe zu erwartenden Ministerial=Entschädigung eingegangen sei, gar nicht thunlich; sowie dann, wenn es dazu komme, es jedenfalls zweckmäßig sein werde, ein Abfindungsquantum für ein, und allemal zu gewähren.
So geschehen, vorgelegt, genehmigt, signirt und mit unterschrieben.
[11 Namen] Fischer, Braunsdorf, Bauer, Netto, Schwamkrug, Graff, Haupt, Kreßner, Lindner, Uhlig
/: Das Original ist in den Acten no: 9459. Vol: 12. fol: 185. :/
[p.11r frei]

16.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt

[p.12a]
Besage der abschriftlich anliegenden Vorstellung no. 1109. hat der Stadtrath zu Siebenlehn unter Bezugnahme auf die durch den dortigen Bergbau bewirkte Zäpfung der meisten städtischen Brunnen und in der Besorgnis, daß ein Gleiches auch rücksichtlich der letzten noch übrigen Brunnen eintreten könne, bei dem Ministerium des Innern auf einstweilige Einstellung des Grubenbetriebs unter der Stadt und auf baldigste commissarische Erörterung des eingetretenen Nothstandes und der zu treffenden Abhilfsmaasregeln angetragen.
Obgleich dem Finanz= Ministerium das nähere Sachverhältnis nicht bekannt ist, so muß dasselbe doch auf Grund der von der Amtshauptmannschaft und der Kreisdirektion bestätigten Schilderung des fraglichen besorglichen Nothstandes, sowie in Hinblick auf die aus den betreffenden Rathsakten ersehenen bezüglichen Zugeständnisse des Schichtmeisters Lindner über die Muthmaasliche   [p.12r]   Veranlassung der Wasserentziehung und in Erwägung der mehrfach wichtigen Nachtheile, die aus einem noch weiterem Umsichgreifen der letzteren hervorgehen könnten, für nothwendig erachten, daß zunächst und ohne Verzug der dortige Grubenbetrieb an denjenigen Stellen, wo Gefahr für die Abzäpfung der noch übrigen Brunnen vorhanden ist, einstweilen und bis auf andre Weise Wasser geschafft worden, sistirt und seine Fortsetzung nur da, wo dergleichen Gefolge nicht anzunehmen ist, gestattet werde. Das Oberbergamt hat demgemäß nach soweit nöthig angestellten sorgfältiger Localerörterung, das Erforderliche zu veranstalten und über den Erfolg sowohl gutachtlich Anzeige Anher, als auch Mittheilung an den Stadtrath zu Siebenlehn gelangen zu lassen, auch für anderweite Unterbringung der hiernach zeitweilig außer Arbeit kommende Mannschaft bestmöglich Sorge zu tragen.

[p.13a]   Ueber die weitere behufs der ehebaldigsten Beseitigung der sonach eintretenden Behinderung des Bergbaues zu ergreifenden Maasregeln hat das Oberbergamt, mit welchem sich der vom Ministerium des Innern auf eingangsgedachtes Gesuch abzuordnende Commission in Vernehmen setzen wird. Erörterung anzustellen und gutachtlich zu berichten.
Als nächste Maasregel in diesem Sinne erscheint die Herbeiröhrung des sogenannten Zweiten Spießbachs aus dem Zellaer Walde, als worüber zwischen dem Schichtmeister Lindner, Namens der von ihm vertretenen Gewerkschaften und der Stadtgemeinde Siebenlehn ein Vergleich unterm 9n/. Juni dieses Jahres geschlossen worden ist. In Gemäsheit desselben ist es Obliegenheit der Stadt, die erforderlichen 20. [Schock] Röhrhölzer zu beschaffen; die hat um deren unentgeltliche Verabfolgung aus fiscalischer Waldung gebeten; das Finanz= Minsterium   [p.13r]   hat sich aber nicht bewogen gefunden, dieses Gesuch zu gewähren, da das, was aus Billigkeitsgründen zur Abhilfe des mehrerwähnten Nothstands Seiten des Bergbaues zu geschehen hat, bereits von dem gewerkschaftlichen Schichtmeister vergleichsweise übernommen worden, für eine directe Unterstützung der Stadt daher nur die zwar nicht zu bezweifelnde, aber keinen Gegenstand des diesseitigen Einschreitens bildende Mittellosigkeit der Gemeinde maasgebend sein kann.
Dafern aber, wie das Oberbergamt annoch näher zu ermitteln hat, die gedachte Röhrenleitung wirklich den beklagten Wassermangel in der Maaße zu beseitigen im Stande ist, daß dann wenigstens vom öffentlichen und polizeilichen Standpunkte aus keine Besorgnis mehr in Bezug auf die städtische Wasserversorgung vorhanden ist, sondern es sich eben nur noch um privatrechtliche Ansprüche handelt, so würde das Finanz=   [p.14a]   Ministerium, wenn dadurch die letzteren beseitigt und die betheiligten Gewerkschaften vor Erneuerung derselben sicher gestellt und ihr Betrieb von jeder ferneren Hemmung befreit werden könnte, geneigt sein, der besagten Gewerkschaft auf Antrag einige Unterstützung, vermöge deren sie der Gemeinde einen Theil ihrer Verbindlichkeit zu Anschaffung des Röhrholzes vergleichsweise abnehmen könnte, aus der Freiberger Oberzehntenkassen zu Theil werden, auch zunächst die Bezahlung dieses Holzes gegen genügende Sicherstellung gestunden zu lassen.
Von dieser auch dem Ministerium des Innern behufs der Instruirung des jenseitigen Commissars gemachten Eröffnung hat daher das Oberbergamt bei den weitern Erörterungen behufigen Gebrauch zu machen, im Uebrigen aber die Erledigung der fraglichen Angelegenheit im Interesse der beiderseits Betheiligten in Gemeinschaft mit dem Regir=   [p.14r]   ungs= Commissar sich bestens angelegen sein zu lassen und, mir dies geschehen, berichtlich anzuzeigen.
Dresden, am 16n/. August 1848.
Finanz= Ministerium IIe/. Abtheilung
[2 Unterschriften]

02.08.1848 Eingabe des Stadtrats beim Finanzministerium

[p.15a]
[links]
Abschrift
An das Königliche Hohe Ministerium des Innern zu Dresden
Gesuch
des Stadtraths zu Siebenlehn, um Verordnung der zeitweiligen Einstellung des Bergbaues daselbst, und Abordnung eines Commissars, aus Anlaß des durch den Bergbau herbeigeführten städtischen Wassermangels.

[rechts]
Der einzige Reichthum, welchen die mittellose, meist von armen Schuhmachern und Tagelöhnern bewohnte Stadt Siebenlehn zeither besaß, war der Reichthum an Wasser, und dieser war Bedingung ihrer Existenz, da der Betrieb der, außer den Schuhmachern   [p.15r]   hier vorherrschenden Gewerbe: des Landbaues und der Viehzucht, der Gerberei, der Bäckerei, der Brauerei und der Wachsschlägerei, ohne Wasser unmöglich werden.
Dieses unentbehrlichen Wasserreichthums ist die Stadt Siebenlehn durch den Betrieb des Bergbaues unterhalb der Stadt, nach und nach beraubt worden, da bereits im Jahre 1832. der reichhaltigste und vorzüglichste Gemeindebrunnen, der sogenannte Töpferbrunnen, im Jahre 1845. der zweite und letzte ergiebige Gemeindebrunnen in hiesiger Stadt, der sogenannte Kirbachbrunnen, und mit diesem noch 5 Privatbrunnen, im Frühjahre des Jahres 1848. aber abermals 9 Privatbrunnen, und mit diesen die letzten Brunnen in der Stadt Siebenlehn durch den in mehrfachen Richtungen unterhalb der Stadt nach der Zellaer Staatsbewaldung hin getriebenen Adolf Stolln gezäpft   [p.16a]   und wasserleer wurden.
Nur noch ein ausserhalb der Stadt, in Breitenbacher Flur gelegener Brunnen bringt einiges Wasser in die Stadt, jedoch in so unzureichender Quantität, daß nicht allein die vorgedachten wasserbedürftigen Gewerbe theilweise haben eingestellt werden müssen, sondern daß es sogar auch an dem nöthigen Trinkwasser mangelt.
Aber auch für diesen letzten Brunnen ist eine Zäpfung durch den Adolf Stolln von Seite der Bergbeamten selbst in Aussicht gestellt worden.
Seit dem Jahre 1845. haben wir unabläßig Schritte auf Wasserbeschaffung gegen die Gewerkschaft Adolf Stolln, welche zwar die moralische Ueberzeugung den durch den Adolf Stolln geschehene Brunnenzäpfung bekennt, dabei aber den Mangel und die Unmöglichkeit juristischen Nachweises vorschützt, gethan, und endlich in einem Verhandlungstermine   [p.16r]   am 9ten Juni 1848. den precairen Erfolg erzielt, daß die Gewerkschaft Adolf Stolln vergleichsweise den in halbstündiger Entfernung in der Zellaer Staatswaldung aufgefundenen, wassermächtigen und einbringbaren Quell der sogenannten zweiten Spießbach der Stadtgemeinde zuführen will, dafern Letztere die zu dieser Röhrenfahrt erforderlichen 20 Schock Röhrhölzer liefert.
Die Armuth hiesiger Stadt, diese Vergleichsbedingung aus städtischen Mitteln zu erfüllen, bestimmte uns, in einem Gesuche vom 20sten July d. J. durch die Königliche Amtshauptmannschaft zu Döbeln bei dem Königlichen Hohen Finanz= Ministerium um unentgeldliche Verabreichung jener 20 Schock Röhrhölzer einzukommen.
In diesem Gesuche, welches wir der Kürze wegen in Abschrift beizulegen uns erlauben, haben wir die Größe der hiesigen Wassercalamität, und   [p.17a]   den in Folge der letzten bereits eingetretenen, und noch zu befürchtenden größeren Nothstand, unsere jahrelangen, erfolglosen Maasnahmen gegen die Gewerkschaft Adolf Stolln, unsere wiederholten vergeblichen Wasserbeschaffungsversuche, die Schwierigkeit und Langwierigkeit einer juristischen Beweisführung gegen die Gewerkschaft Adolf Stolln, und endlich unser Unvermögen, aus eigenen Mitteln diesem, von der Königlichen Hohen Kreis= Direction zu Leipzig, und der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Döbeln anerkannten Nothstande abzuhelfen, hervorgehoben, es auch dem Königlichen Hohen Finanz= Ministerium anheim gegeben, sich vor Verfügung auf unser Gesuch nöthigen Falles mit dem Königlichen Hohen Ministerium des Innern in Einvernehmen zu setzen.
Wir wissen nicht, ob dieses mehrgedachte Gesuch überhaupt, und bal=   [p.17r]   digst von Seiten des Königlichen Hohen Finanz= Ministeriums zur Kenntniß des Königlichen Hohen Ministerium des Innern gelangen, und ob uns Seiten des Hohen Finanz= Ministeriums die gebotene Willfahrung finden wird, wir wissen nicht, ob solchen Falles von der Gewerkschaft Adolf Stolln die ungesäumte und unbedingte Wasserbeschaffung für die hiesige Stadtgemeinde erfolgen wird; vielmehr haben wir Grund zu Befürchtung des Gegentheils; wir wissen dagegen, daß die kostspielige Instandhaltung des künftigen Röhrenlagers der Stadtgemeinde aufgebürdet werden soll; wir haben endlich insbesondere zu befürchten, daß auch unser letzter Breitenbacher Brunnen durch den Adolf Stolln noch gezäpft wird.
Diese Ungewißheiten, Gewißheiten und Befürchtungen, in Verbindung mit dem Nothstande, in   [p.18a]   welchen die Stadtgemeinde durch jene Wasserentziehung bereits versetzt ist, legen uns die Pflicht auf, in Zeiten, und unerwartet der künftigen Resolution des Königlichen Hohen Finanz= Ministeriums zur Verhütung noch größeren Nothstandes Vorkehrungsmaasregeln zu treffen, und deshalb zu beantragen:

daß bis zur gänzlichen schadlos= und Sicherstellung der Stadtgemeinde Siebenlehn, bezüglich des ihr durch den Stollnbetrieb der Gewerkschaft Adolf Stolln entzogenen sämmtlichen Brunnenwassers, und zugleich zu Vermeidung ausserdem unvermeidlicher Extremitäten, der Bergbau, resp. Stollnbetrieb unterhalb hiesiger Stadt eingestellt, in jedem Falle aber ein Commissar von Seiten   [p.18r]   des Hohen Ministeriums der Innern schleunigst abgeordnet werde, welcher sich an Ort und Stelle von der Größe der hiesigen Wassercalamität und von der Einstellung des Bergbaues, oder von den sonst zum Zwecke, und zum städtischen Heile führenden Maasregeln überzeugen.

Zu diesem Antrage halten wir uns zu Vermeidung größern Unglücks und zu Entschüttung von Verantwortlichkeiten welche aus diesem, durch den Wassermangel herbeigeführten Nothstande, für uns entstehen können, ebenso berechtigt, als wir das Hohe Ministerium des Innern aus landespolizeylichen Rücksichten berufen glauben, diesem Antrage zu willfahren.
Denn nicht genug, daß durch die   [p.19a]   in Folge des dermaligen Wassermangels bereits herbeigeführte theilweise Einstellung der bürgerlichen Gewerbe, wie insbesondere das der Lohgerberei, die bürgerliche Existenz Siebenlehns bereits in Frage gestellt ist, und durch den in Aussicht stehenden Verlust auch des letzten Brunnens unmöglich werden würde, so ist zunächst auf die Größe des Unglücks hinzuweisen, welches die allen Löschmitteln beraubte Stadt im Falle einer Feuersbrunst geradezu vernichten würde, sodann aber der bisher durch Schrift und Wort von uns niedergehaltenen gerechten Erbitterung der Einwohnerschaft gegen den Bergbau und das Bergbaupersonal zu gedenken, welche im Falle nach längerer Verzögerung der Wasserbeschaffung von Seiten der Gewerkschaft, wahrscheinlich, im Falle einer Feuersbrunst aber sicherlich und maaslos Ausbruch nehmen wird, [p.19r]
Wir erlauben uns hierbei auf die bezüglichen ausführlichen Darlegungen in unserem abschriftlichen Gesuche vom 20sten/. Juli d. J. Bezug zu nehmen;
Wir können nicht glauben, daß einer speculirenden Privatgesellschaft, wie die Gewerkschaft Adolf Stolln ist, welche nicht etwa auf Erz baut, sondern nur deshalb durch Unterhöhlung unseres städtischen Grund und Bodens die Existenz unserer Stadt gefährdet, um nach Dicennien mittels des im Betriebe begriffenen Adolf Stolln Aufschlagewasser in die 1 ½ Stunde entfernte Grube zu Gersdorf zu bringen, eine derartige Prärogative zugestanden werden kann, daß der durch sie herbeigeführte Ruin einer ganzen Stadt als unerheblich, nicht zu beachten, und diesem schädlichen Fortbaue dieser Privatgesellschaft nicht Einhalt zu thun sein sollte.
Fast scheint es so, denn stets giebt   [p.20a]   sich die zur Wasserersatzleistung von uns angehaltene Gewerkschaft das Ansehen, als habe sie überhaupt keine Verbindlichkeit zur Wasserersatzleistung, zieht deßhalb diese Wasserersatzleistungsfrage in die Länge, und nimmt endlich unter dem Vorgeben des Mangels an bergamtlicher Erlaubniß, das Königliche Bergamt zu Freiberg zum Rückenhalter; dieses dagegen verpallisadirt sich hinter seinen bergbaulichen Prärogativen, dergestalt, daß der Geschworne Netto neuerdings sogar behauptete, die Gewerkschaft sei nimmermehr und auch dann zur Wasserersatzleistung nicht verpflichtet, selbst wenn die durch den Adolf Stolln erfolgte Zäpfung der Siebenlehner Brunnen mit mathematischer Gewißheit dargethan sei.
Gegen einen so verschanzten Gegner einen gerechten, nothgedrungenen Kampf siegreich zu bestehen, dazu ist die unverbündete Stadtge=   [p.20r]   meinde Siebenlehn zu schwach, und deßhalb genöthigt, die Hilfe des Königlichen Hohen Ministeriums in Anspruch zu nehmen.
Wir dürfen erwarten, daß uns diese gebetene Hilfe, vom Wohlfahrts= und sicherheitspolizeylichen Standpuncte aus, Seiten des Hohen Ministeriums des Innern werde zu Theil, in jedem Falle aber zuvörderst und schleunigst der erbetene Königliche Commissar anher werde abgeordnet werden.
In dieser Hoffnung und Erwartung verharrt in schuldiger Ehrerbietung.
Siebenlehn, am 2ten/. August 1848.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt    Bürgermeister.

19.08.1848 Oberbergamt an den Stadtrat

[p.21a]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
No 2115 St.
Zfz.ged. den 19 Aug 1848 S…
Auf die, von dem Stadtrathe zu Siebenlehn bei dem Hohen Königlichen Ministerium des Innern unter, 2ten dieses Monats wegen der dortigen Stadt angeblich durch den dortigen Bergbau bewirkten Wasserzäpfung eingereichten Vorstellung hat das Hohe Königl. Finanzministerium, mit welchen das erstgenannte Hohe Behörde Königl. Ministerium in dieser Angelegenheit communicirt hat, uns vermittelst Verfügung vom 16ten dieses Monats verordnet unter anderm verordnet, daß zunächst und ohne Verzug der dortige GrubenBetrieb des Adolph Stollns an denjenigen Stellen, wo Gefahr für die Abzäpfung der noch übrigen Brunnen vorhanden sei, einstweilen und bis auf andere Weise Wasser geschafft werden, sistirt und seine Fortsetzung nur da=   [p.21r]   we dergleichen Gefahr nicht anzunehmen sei, gestattet werde.
Wir haben wie deshalb heute hierüber mit dem Bergamte Berathung gepflogen, und auf Grund sesselben den dabei zugezogenen Herrn Schichtmeister Lindner abgewiesen, nicht nur beim Adolph Stolln das vom Romanus Treibeschachte in Mittag betriebene Ort, da mit dessen Fortstellung der Stadt leicht möglichen … Brunnenwasser entzogen und gezäpft werden könnten, sofort einzustellen und auf solange, als nicht zur Beseitigung des de… Wasser-Nothstandes Wassermangels die beabsichtigten Vorkehrungen getroffen worden seien, sistirt zu lassen, sondern sich auch bei Romanus Erbstollen jeden Grubenbetriebes zu enthalten, welcher etwa eine Wasserentziehung   [p.22a]   herbeiführen könnte.
Freiberg den 19ten August 1848,
das Oberbergamt
dem Herrn Schichtmeister Lindner zur weiteren Abgabe am 19. Aug: 1848. behändigt.
Richter.
[p.22r   frei]

19.08.1848 Oberbergamtliche Sitzung

[p.23a]
[links]
Anwesend:
Herr Bergrath Stiller,
Herr Bergrath Brendel und
Herr Bergrath Bauer
Seiten des Bergamts Freiberg.
Herr Bergmeister Fischer,
   „   Obereinfahrer von Warnsdorff
   „   Kunstmeister Braunsdorf
   „   Berggeschworner Bauer und unterzeichneter Bergamtsassessor
sowie
Herr Schichtmeister Lindner
bemerkt von
Oswald Römisch

[rechts]
Registrirt Oberbergamt Freiberg den 19ten August 1848.
Die von dem Hohen Finanzministerium unterm 16ten. dieses Monats an das Hohe Oberbergamt erlassene und heute eingegangene Verfügung, die in der Stadt Siebenlehn, muthmaaßlich durch den Betrieb des Adolph Stollns, bewirkte Zäpfung der meisten dasigen Brunnen btr, gab der letzteren Hohen Behörde zunächst Veranlassung, die nebenbemerkten Bergamtsmitglieder sowie den Herrn Schichtmeister Lindner vor die heutige oberbergamtliche Sitzung vorzufordern und nach dem Erscheinen im Sinne der angezogenen Verfügung in Berathung zu ziehen, welche Maaßregeln zu ergreifen seien, um zu verhindern, daß der in der genannten Stadt in Folge jener Wasserentziehungen, bereits gegenwärtig eingetretenen große Wassernothstand dadurch nicht noch mehr vermehrt werde,   [p.23r]   daß , bevor der dasige Wasserbedarf durch künstliche Vorrichtungen herbeigeschafft werden sei, selbst diejenigen Brunnen, welche dermalen noch nicht versiegt seien, bei weiterer Fortsetzung des Adolph Stolln= Unternehmens noch gezäpft werden könnten.
Man war bei dieser Berathung zuvörderst durchgängig damit einverstanden, daß , um hierüber eine bestimmte Entschließung fassen zu können, die in der angezogenen Verfügung vorgeschlagene Anstellung einer besonderer Localerörterungen nicht erst vorauszugehen gebrauche, da die in dieser Beziehung einschlagenden örtlichen Verhältnisse bereits früher vom Bergamte zu gleichem Behufe mehrfach in Erwägung gezogen worden und demselben dadurch bekannt seien.
Von dem bei den Adolph Stolln im Gange befindlichen 6 Oertern konnten nun wegen der für Siebenlehn etwa zu befürchtenden neuen Wasserentziehungen nur diejenigen zwei in Frage kommen, welche von dem, in oberem Theile   [p.24a]   der Stadt selbst befindlichen Romanus‘er Treibeschachte aus, und zwar das eine in Mitternacht Abend, das andere in Mittag betrieben werden. Die Fret?stellung des nordwestlichen Stollnortes wurde aber allenthalben für ganz unbedenklich erachtet, da dasselbe bereits ein gegtes? Stück über das Bereich der Stadt hinaus erlängt ist und deshalb die Zäpfung des einen der noch vorhandenen Brunnen nicht mehr befürchten läßt. Dagegen läuft man bei weiterer Erlängung des mittägigen Stollnortes allerdings leicht Gefahr, der Stadt Siebenlehn und zugleich auch dem anstoßenden Dorfe Breitenbach noch mehr Brunnen zu zäpfen, wie das auch von dem obberegten Schichtmeister zugegeben werden mußte. Letzterer erhielt deshalb Anweisung, diesen Ortsbetrieb sofort einzustellen und solange sistirt zu lassen, bis den beiden Ortschaften der erforderliche Wasserbedarf auf andere Weise verschafft worden sei. Die dadurch … [p.24r]   werdenden 12 Mann soll er auf anderen benachbarten Gruben, von denen vielleicht Alte Hoffnung Gottes noch etwas mehr Mannschafft zu beschäftigen vermöchte, als bei der am 12ten dieses Monats abgehaltenen Conferenz angenommen worden sind, unterzubringen suchen.
Hierauf wird noch auf Erfordern vom Herrn Schichtmeister Lindner über die Grubenbaue Relation erstattet, welche gegenwärtig bei der seiner Administration ebenfalls anvertrauten Grube Romanus he… im Gange seien ? Man erkannte darauf allseitig an, daß bei denselben dergleichen Gefahr für Wasserzäpfungen nicht erfunden sei; doch wurde ersterem noch ausdrücklich anbefohlen, bis auf weiteres von dem Betriebe aller solcher Baue, welche mit einer solchen Besorgniß verbunden seien, durchaus abzusehen.
Wann übrigens zufolge der mehrberegten Verfügung zur möglichsten Beseitigung des für [p.25a] Siebenlehn eingetretenen Wassermangels und der dadurch herbeigeführten Nachtheile von dem Hohen oberbergamte in Gemeinschaft mit den, vom Hohen Ministerium des Innern dazu abzuordnenden Commissar die erforderlichen Erörterungen angestellt werden sollen, so wurde in Rüchsichtnahme auf selbige dem Bergamte, welches bei der desfallsigen Localexpedition sich mit betheiligen soll, verordnet, von dem Herrn Obermarkscheider Leschner? ein Bruillon? den wegen Herbeiröhrung von Wasser für die fragliche Stadt sowie für Breitenbach in Frage zu ziehenden und von dem Herrn Schichtmeister Lindner genauer zu bezeichnenden District anfertigen zu lassen. Ingleichen soll letzterer vorläufig einen Kostenanschlag machen lassen, welcher sich mit darauf erstreckt, daß nicht allein der Stadt Siebenlehn,   [p.25r]   sondern auch dem benachbarten Dorfe Breitenbach, welchem bei Fortstellung des vor der Hand zu sistirenden Adolph Stollns oder vom Romanus Treibeschachte in Mittag leicht? … gleiches Schicksal, wie jener Stadt widerfahren kann, als Ersatz für die bereits erfolgten und künftigen Brunnen= Zäpfungen, Wasser in Röhren zugeleitet werden würden.
Nachr. bemerkt? mit Vorlegen genehmigt und signirt
[2 Unterschriften] Oswald Römisch, Bergamtsassessor und …
Friedrich Moritz Lindner

[links 4 weiter Unterschriften] Fischer,  v.Warnsdorff,  Braunsdorf,  Bauer
Von vorstehender Registratur ist hiesigem Bergamte August 1848. eine Abschrift behändigt worden.
Richter.

23.08.1848 Oberbergamt an Finanzministerium

[p.26a]
die Trockenlegung der Siebenlehner Brunnen durch den Adolph Stolln btr.
[links]

An das K. H. Finanzministerium
Nr. 2154 St.
z… den 24. Aug: 1848  St

[rechts]
Sofort nach Eingang der Verfügung des H. Finanzministeriums r. 16 dieses Mts. die Trockenlegung des Siebenlehner Brunnen durch den Adolph Stolln betreffend, und zwar am 19 dies, Mon. haben wir unter Zuziehung des hiesigen Bergamtes und des Schichtmeisters bei gedachtem Stolln die angeordnete Maasregeln getroffen, daß zunächst und ohne Verzug der GrubenStollnbetrieb beim Adolph Stolln an denjenigen Stellen, wo Gefahr für die Abzäpfung der noch vorhandenen Brunnen, welche die Stadt Siebenlehn Wasser verschaffen, im   [p.26r]   gleichen für Trockenlegung der, das benachbarte Dorf Breitenbach mit Wasser versorgenden Brunnen, einstweilen und bis auf andere Weise Wasser für beide Orte geschafft worden sein wird, sistirt werden. Eine gleiche Gefahr, wie der Stadt Siebenlehn, droht nömlich dem Dorfe Breitenbach, indem zu befürchten ist, daß sämtliche die … … daselbst befindlichen Brunnen beim weitern Fortbetrieb des Adolph Stollns werden gezäpft werden und es liegt wohl daher im öffentlichen und polizeilichen Interesse auch diesen Ort zuvörderst mit anderem Wasser versorgt zu sehen, ehe der Adolph Stolln bis in dessen unmittelbare   [p.27a]   Nähe getrieben wird.
Wir hoffen Es wird sich die Wasserversorgung Breitenbachs, wie wir hoffen, mit wenigen Schwierigkeiten vermitteln lassen, indem man hierzu den nach Siebenlehn zu röhrenden Zweiten Spießbach wird benutzen können.
Über die von uns zur Zeit eingeleiteten Maasregeln enthält das in Abschrift gehors. beigefügte Protocoll das Nähere.
Der Stadtrath zu Siebenlehn ist von der getroffenen Anordnung wegen Einstellung des Gefahr drohenden Stollnbetriebes am 19. dieses Mon. in Kenntnis gesetzt worden.
Übrigens werden wir nicht verfehlen, die vorliegende Angelegenheit in Gemeinschaft mit dem zu ernennenden Regierungscommissar der sorgfältigsten Erörterung zu unterwerfen und den Erfolg zu seiner Zeit dem H. Finanzministerium anzuzeigen.
Freiberg d. 23 Aug 1848.
das OBAmt.

[p.27r   frei]

25.08.1848 der Stadtrat (Liebich) an das Oberbergamt

[p.28a]
prd. d. 28 August 1848.    /    207 B.
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Die verhoffte oberbergamtliche Verfügung vom 19. August 1848. die Sistirung des Bergamtes auf Adolf Stolln und Romanus Erbstolln an den für die städtischen Brunnen gefährlichen Stellen betreffend, haben wir durch Herrn Schichtmeister Lindner empfangen, und dieselbe in der heutigen vereinten Stadtraths= und Stadt=   [p.28r]   verordnetensitzung in Vertrag und Erwägung gezogen.
Hierbei sprach sich der Wunsch des Stadtraths und der Stadtverordneten einstimmig dahin aus, allseitige Kenntniß von der Hohen Ministerialverordnung vom 16. August 1848. zu haben, auf deren Grund das Königliche Oberbergamt die obgedachte Verfügung vom 19. dieses Monats anher erlassen hat.
In Hinblick auf das Hohe Interesse, welches die wasserberaubte Stadtgemeinde Siebenlehn in der obschwebenden  Wasserbeschaffungsfrage hat, ersuchen wir deshalb das Königliche Oberbergamt hiermit ergebenst, uns, da nöthig, gegen die Gebühr, eine einfache Abschrift jener Hohen Ministerialverordnung vom 16. dieses Monats übersenden zu wollen.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns noch ergebenst zu bemerken, daß, nachdem unserem Verlangen gemäß zu Vermeidung des hiesigen Bergbaues in der mittägigen Richtung und an jeder sonstigen, uns nachtheiligen Stelle Höchstens Ortes befohlen worden ist, wir auch das Recht ha=
[Bleistift-Anmerkung links]    die Behörde Vorrechts werden der Gewerkschaft? gegenüber … nicht eingeräumt.[Ende]   [p.29a]   ben müssen, uns durch den Augenschein zu überzeugen, daß in den verbotenen Richtungen zu unserem Nachtheile bis zur Wasserwiederbeschaffung nicht gebaut werde.
Von diesem Rechte werden wir durch einen sachverständigen Bevollmächtigten ehebaldigen Gebrauch machen, und behalten uns bis dahin die Ausübung dieses Rechtes hiermit ausdrücklich vor.
Dem Königlichen Oberbergamte machen wir von diesem Entschlusse zur etwa nöthigen Verfügung an das Königliche Bergamt und zur behufigen Anweisung des Herrn Schichtmeisters Lindner durch letzteres andurch schuldige Mittheilung und erlauben uns schlüßlich noch die dringende Bitte, Seinerseits auf Beschleunigung der Wasserbeschaffung durch die Gewerkschaft Adolf=Stolln und hierdurch auf endliche Beseitigung der drückendsten und bedenklichsten aller Calamitäten hinwirken zu wollen.
Siebenlehn, am 25. August 1848.
Der Stadtrath.
Liebich Rthm.
[p.29r    Umschlag mit Postadresse]
[Poststempel] SIEBENLEHN 27 AUG 48
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
e. o.   Pol. Sache.

28.08.1848 Beschwerde des Siebenlehner Stadtrats beim Freiberger Bergamt wegen Verstößen gegen ein Weiterbau-Verbot

[p.30a]
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Resolution den 30.August 1848.
Br. M. in Abschrift an das Bergamt Freiberg mit der Anweisung abzugeben, ohne allen Verzug durch den betreffenden Refiergeschwornen die nöthigen Erörterung anstellen und resp: Abhilfe treffen zu lassen, den Erfolg aber sofort dem Oberbergamte anzuzeigen, Behufs der dem Stadtrathe zu Siebenlehn zu ertheilenden Rückantwort.
Das Oberbergamt
H.Ad. Stiller.
[rechts]

Trotz der Höchsten Orts erlassenen, vom Königlichen Oberbergamte dem Herrn Schichtmeister Lindner allhier zur stracklichen Beachtung mitgetheilten Verbotes: bis zur städtischen Wasserwiederbeschaffung den hiesigen Berg=   [p.30r]   bau zu Vermeidung weiterer Brunnenzäpfungen, in der Richtung nach Mittag, und an den sonstigen Stellen, wo Gefahr der Wasserentziehung anzunehmen ist, einzustellen, führt, wie wir in sichere Erfahrung gebracht, die Gewerkschaft Adolph Stolln dennoch fort, auf dem Adolph Stolln in der Richtung nach Mittag fortzubauen.
Die gilt namentlich von dem Wasserstolln des Adolph Stolln, welcher von Siebenlehn südlich nach Breitenbach, und gerade nach unserm daselbst gelegenen letzten städtischen Brunnen hinführt, und auf welchem in der Gegend des Helbrichschen Gutes nach wie vor zwei Bergleute, und zwar die Bergleute Köhler und Eichhorn vor Ort arbeiten und weiter bauen.

Diese Nichtbeachtung der verbietenden Hohen Anordnung, zum Nachtheile der Stadtgemeinde Siebenlehn, bestätigt die Nothwendigkeit der in unserer Eingabe vom 25. dieses Monats gedachten Baubeaufsichtigung, veranlaßt uns aber zugleich, das Königliche Oberbergamt um ebenso nachdrückliches als   [p.31a]   schleuniges Einschreiten gegen die Gewerkschaft Adolph Stolln, und um nachhaltige Maasregeln zu Verhütung fernerer gewerkschaftlicher Zuwiderhandlungen andurch ergebenst zu ersuchen.

Zum Schluße bitten wir um die erforderliche Benachrichtigung vom Erfolge der ertheilten oberbergamtlichen Resolution und der ergriffenen Verhütungsmaasregeln.

Siebenlehn, am 28. August 1848.

Der Stadtrath.

Carl Wilhelm Haupt     Bürgermeister

[p.31r Postanschrift]

[Poststempel] SIEBENLEHN 29 AUG 48

An das Königliche Oberbergamt zu Freyberg.

e. o. [ex officio?] Polizey. S[ache].

Recommandirt! [Einschreiben]

31.08.1848 Bericht des Berggeschworenen Netto über seine Erörterung mit Haupt und Liebich

[p.32a]

praes: d: 1. Septbr 1848.

[links]

An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freiberg.

Anzeige des Berggeschwornen Netto, die Erörterung einer Beschwerde des Stadtrathes zu Siebenlehn, bezüglich des Adolph Stolln Betriebes betreffend.

[rechts]

In Folge einer beim Hohen Oberbergamte eingegangenen Beschwerdeschrift des Stadtrathes zu Siebenlehn vom 28sten. August, die Nichtbeachtung eines Verbotes bezüglich des Betriebes des Adolphstollnortes vom Communicationsschachte in Süd betreffend, wurde Unterzeichneter Hoher Anordnung gemäß beauftragt, ohne allen Verzug die nöthige Erörterung anzustellen und resp. Abhilfe treffen zu lassen, den Erfolg aber sofort dem Hohen Oberberg=   [p.32r]   Amte anzuzeigen.

Demgemäß reiste ich gestern Nachmittags nach Siebenlehn und begab mich sogleich zu dem in gedachter Schrift unterzeichneten Bürgermeister Haupt und mit diesem, da derselbe erklärte, in fraglicher Angelegenheit nicht wohl unterrichtet zu sein in Gesellschaft des gerade anwesenden Rathmannes, Schneidermeister Martin, zum Stadtrichter Liebich.

Der letztere gab zu vernehmen, daß ihm allerdings gesagt worden sei, die Bergarbeiter Köhler und Eichhorn arbeiteten auf dem fraglichen Stollnflügel, daß er aber meine näheren Fragen, ob dieselben wirklich vor Ort lägen, oder vielleicht nur auf der Strecke beschäftigt seien, nicht beantworten vermöge.

Auf meinen Antrag, denjenigen, der ihm hierüber Mittheilung gemacht, kommen zu lassen, damit ich denselben, bevor ich den Obersteiger deshalb vernehme, selbst und in Gegenwart des Stadtrichters näher befragen könne, erklärte er übrigens nicht eingehen zu können, weil mir derselbe nicht bekannt werden dürfe.

Auf meine Versicherung, daß ich die Arbeit vor Ort sogleich einstellen werde, wenn ja dieselbe noch   [p.33a]   nicht gänzlich eingestellt, und die erhobene Beschwerde gegründet sein solle, erklärten sich die genannten Herren beruhigt, äußerten jedoch darauf hinwirken zu müssen, daß von Seiten der Stadt die Grube befahren und revidirt werden dürfe.

Bei meiner heutigen Befahrung der Grube überzeugte ich mich nun vollkommen, daß in neuester Zeit vor Ort keine Arbeit gemacht worden war, die Bergarbeiter Eichhorn und Köhler aber fand ich auf der Strecke mit Ausräumen der Wasserseige beschäftigt und erfuhr von denselben, daß sie sich ein Paarmal in der Schmiede hätten Böhrer geben lassen, um einige stehengebliebene Ecken in der Sohle, an Puncten, die ich mir zeigen ließ, wegzuschießen und nur hierdurch kann meines Erachtens der Verdacht des Fortbetriebes des Orts entstanden und vielleicht durch einen der Schmiede verbreitet worden sein.

Um aber allem ferneren Argwohn vorzubeugen, gab ich Anordnung, die genannten beiden Leute sofort zu anderen Arbeiten zu verwenden und die dadurch überflüssig werdenden beiden andern auf Alte Hoffnung Gottes sammt Beständigkeit Erbstolln zu verschicken.

Freiberg, den 31sten. August 1848.

[Unterschrift] Gustav Adolph Netto

[p.33r Postanschrift]

An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freiberg.

01.09.1848 Antwort des Oberbergamts auf die Beschwerden des Stadtrats

[p.34a]

[links]

An den Stadtrath zu Siebenlehn

nr 2229 B.

zfrged? den 1 Septbr 1848

[rechts]

Dem Stadtrath zu Siebenlehn wird auf die unterm 25. u. 28 vor Mon. Anher geschehenen Anfrage folgendes zu erkennen gegeben.

Das K. Finanzministerium hat, wie mir dem Stadtrath unterm 19 dieses Mon. mitgetheilt worden, die einstweilige Einstellung des Betriebs des Adolph Stollns an denjenigen Stellen, wo Gefahr für Abzäpfung der noch vorhandenen Brunnen zu befürchten, angeordnet, indem die mit Rücksicht auf die Wasserversorgung der Stadt Siebenlehn vom öffentlichen und polizeilichen Standpunkte aus erforderlich erschienen war.

Was die wegen Abhilfe des für die Stadt bereits eingetretenen Wassermangels, sowie wegen Beseitigung des nach obigen   [p.34r]   für den Bergbau entstandenen Behinderung zu ergreifende Maasregeln betrifft, so würden die hier über Seiten eines vom K. Ministerium des Innern abzuordnenden Commissars in Gemeinschaft mit dem Oberbergamt die erforderliche Erörterungen angestellt, und mit den betreffenden Interessenten dem Stadtrathe zu Siebenlehn und der Gewerkschaft des Adolph Stollns Verhandlungen gepflogen werden.

Das Oberbergamt erwartet die Ankunft jenes Commissars und wird sich sodann in Gemeinschaft mit demselben die Erledigung der vorliegenden Angelegenheit im Interesse der beiderseits Betheiligten angelegen sein lassen.
Die Einstellung des Ortsbetriebe, welche nach der diesseitig   [p.35a]   Mittheilung

En

 

[Baustelle]

 

die erforderliche Controle, daß dem erlassenen Verbote Seiten der Gewerkschaft von Adolph Stolln nicht entgegengehandelt werde, wird Seiten der Bergbehörde geführt werden. Dem   [p.35r]   Stadtrathe zu Siebenlehn kann vom Oberbergamte der Gewerkschaft des Adelste? gegen über ein Recht zu Befahrung der letzteren gehörigen Grubenbaue, nicht was derselbe beansprucht, nicht gegeben werden.

Der Inhalt der von dem K. Finanzministerium an das Oberbergamt ergangene Verfügung, [längere Streichung] ist dem Stadtrath zu Siebenlehn insoweit, als er zur Mittheilung an Denselben bestimmt ist, bekannt gemacht worden, dem Wunsche um Aushändigung einer Abschrift derselben kann nicht stattgegeben werden.
Freiberg, d. 1 Septbr. 1848.
das K. OBAmt

[links]

Am 2. Septbr 1848. auf die Post gegeben.   Richter.

30.08.1848 Finanzministerium an Oberbergamt

[p.36a]
Das Finanz=Ministerium läßt es für jetzt bei demjenigen bewenden, was das Oberbergamt über die im Verfolg der Verfügung vom 16n/. dieses Monats rücksichtlich der Wasserversorgung von Siebenlehn und Breitenbach eingeleiteten Maasregeln mittelst Berichts vom 23n/. diese Monats vorläufig angezeigt hat.
Wenn übrigens das Ministerium des Innern, einer Anher gegebenen Mittheilung zu Folge, Verfügung getroffen hat, daß zu schleuniger Veranstaltung der von dem Stadtrathe zu Siebenlehn beantragten beiden Erörterungen der Amtshauptmann von Egidy in Döbeln mit Auftrag versehen und insonderheit angewiesen werde, diejenigen Fragen, von welchen das Finanz= Ministerium Seine in Aussicht gestellte Beihilfe zu Anlegung der neuen Wasserleitung abhängig gemacht hat, durch einen zuzuziehenden, mit theoretischen und practischen hydraulischen Kenntnissen ausgerüsteten Techniker feststellen zu las=  
[p.36r]   sen, auch Anordnung ergangen ist, daß der Amtshauptmann von Egidy noch vorher mit dem Oberbergamte sich in Vernehmung setze und demselben die Abordnung eines dortseitigen Commissars zur Theilnahme an der abzuhaltenden örtlichen Expedition anheimgebe, so wird Solches dem Oberbergamte zur Nachachtung andurch eröffnet.
Dresden am 30n/. August 1848.
Finanz= Ministerium IIe/. Abtheilung
[2 Unterschriften]
[links]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Die Trockenlegung der Siebenlehner und Breitenbacher Brunnen betref.

09.09.1848 Amtshauptmann v. Egidy lädt ein zur Verhandlung in Siebenlehn am 14.09.1848

[p.37a]
praes: d: 9 Septbr. 48.    /   2329. St.
[links]

An das Königl. Hohe Ober= Bergamt zu Freyberg.

[rechts]
Mittelst einer so eben allhier eingegangenen Verordnung der Königl. Hohen Kreis=Direction zu Leipzig vom 1n/. d. M. bin ich beauftragt worden, bezüglich des Wassermangels in Siebenlehn mit dem Königl. Hohen Oberbergamte als Regierungs=Commissar in Vernehmung zu treten und mit Hochdenselben gemeinschaftlich mit der Gemeinde Siebenlehn und den betreffenden Gewerkschaften behüfige Verhandlung zu pflegen.
Zu dem Ende beabsichtige ich, schon nächsten Donnerstag, den 14. d. Mts. die zunächst erforderliche Localexpedition in Siebenlehn abzuhalten und ersuche daher das Königl. Hohe Oberbergamt   [p.37r]   auch Seinerseits einen Herrn Commissar unter Begleitung eines Protocollanten, den, da derselbe ebenfalls Sachverständiger sein müßte, am hiesigen Orte nicht zu erlangen ist, dahin abzuordnen, demnächst aber auch dienstergebenst vorzuschlagen, daß es dem zu ernennenden Herrn Commissar gefällig seyn möge, gedachten Tages früh 9. Uhr im Gasthofe zur grünen Tanne mit mir zusammen zu treffen.
Was nun aber die hohen Orts anbefohlene Beyziehung eines mit theoretischen und practischen hydraulischen Kenntnissen ausgerüsteten Technikers anlangt, so bin ich hierorts von dergleichen gänzlich entblößt. Da ich nun auch bei der außerordentlichen Dringlichkeit der Sache unmöglich erst nach Dresden oder Leipzig deshalb mich wenden kann, die Stadt Freiberg   [p.38a]   hingegen vorzugsweise solche Elemente bieten und diese dem Königlichen Hohen Oberbergamte wohl bekannt seyn dürften, so erlaube ich mit ferner das dienstergebenste Gesuch, einen geeigneten Techniker geneigtest wählen und denselben in meinen vicibus zugleich mit beauftragen und invitiren zu wollen, zu obbestimmten Tage in Siebenlehn sich einzufinden. Der Gewährung dieses Gesuchs glaube ich mich um so gewisser versichert halten zu können, als es jedenfalls höchst wünschenswerth erscheint, daß auch das Königl. Hohe Oberbergamt die getroffene Wahl des Technikers zu billigen vermöge.
Während im Uebrigen hier nur noch bemerkt wird, daß der Stadtrath zu Siebenlehn und durch diesen   [p.38r]   die dasige Stadtverordnetenschaft von der vorseyenden Termins=Abhaltung ebenfalls in Kenntniß gesetzt worden ist, und nach Befinden durch Deputirte daran Theil nehmen zu können, habe ich dem Königl. Hohen Oberbergamte schlüßlich anheimzugeben, die betreffenden Gewerkschaften nicht minder mit behufiger Weisung versehen zu lassen.
Königl. Amtshauptmannschaft zu Döbeln, am 9. Septbr. 1848.
[Unterschrift] Holm von Egidy.

10.09.1848 Oberbergamt an die Amtshauptmannschaft Döbeln

[p.39a]
An die Amtshauptmannschaft zu Döbeln
Nr. 2329 S.
zExpn. Den 10 Septbr 1848
[rechts]
An der nach der Mittheilung der K. Amtshauptmannschaft v. gestrigen Tage auf den 14 dies. Mon. anberaumten Localexpedition zu Siebenlehn werden aus unserem Mittel die Bergräthe Brendel und Bauer Theil nehmen und dieselben daher gedachten Tages früh 9 Unr an dem bezeichneten Orte sich einfinden mit einem Protocollanten einfinden; Auch wird von uns ein Techniker beauftragt werden, sich der Commission zu gedachter Zeit zur Verfügung zu stellen.
Behufs der zwischen der Gemeinde Siebenlehn und der Gewerkschaft von   [p.39r]   Adolph Stolln Seiten der Commission zu pflegenden Verhandlungen wird der Schichtmeister der letzteren von uns angewiesen werden sich ebenfalls bei gedachter Localexpedition einzufinden.
Zugleich erlauben haben wir aber die K. Amtshauptmannschaft noch davon in Kenntnis zu setzen, daß bei dem weiteren Fortbetrieb des Adolph Stollns auch für das nahe bei Siebenlehn gelegene Dorf Breitenbach die Gefahr der Trockenlegung seiner Brunnen erwächst, es daher angemessen erscheint, daß die bei der fraglichen Localexpedition zugleich mit in Erörterung zu zeihen, auf welche Weise auch diesem Orte auf andere Weise Wasser verschafft werden   [p.40a]

[p.40r frei]

10.09.1848 Empfangsbestätigung

[p.41a]

Daß der Bote Fleischer heute Abends 7. Uhr ein Schreiben des Königlichen Hohen Oberbergamts zu Freyberg vom 10ten huj. an die Königliche Amtshauptmannschaft allhier richtig überbracht hat, wird hiermit bescheinigt.
Döbeln, am 10ten September 1848.
Ferdinand Rabe, v. ah. Secr

12.08.1848 „Ideeen“ des Berggeschwornen Netto zur Siebenlehner Wasserfrage

[p.42a]
[rechts]
praec: d: 12 Septbr 1848.    / 2335 Br:
[links]
An das Königliche Hohe Ober=Berg=Amt zu Freiberg
Vorlegung einiger Ideeen des Berggeschwornen Netto, in Betreff der Siebenlehner Wasserfrage.
[rechts]
In der Siebenlehner Wasserfrage sind mir einige Ideeen beigegangen, die ich mir erlauben will, dem Hohen Oberbergamte wenn auch nur, da die Zeit drängt, flüchtig, wie sie mir eben gekommen, zu näherer Erwägung vorzulegen.
Gegenwärtig geht man von der Ansicht aus, Siebenlehn könne auf keine andere Art zu Wasser wieder gelangen, als durch Hereinleitung der Spießbach aus dem Zeller Walde,   [p.42r]   welche wenigstens 3000. Thaler kosten würde und größtentheils, ja vielleicht ganz, Adolph Stolln zur Last fallen dürfte, überdies aber auch noch den Nachtheil hat, daß die herübergeleiteten Wasser dem Bersdorfer Aufschlage entgehen werden.
[links Anmerkung]
ist richtig; allein der etwaige derselben fällt in die Gottes Stolln südlich dem Adolph Stolln wieder zugeleitet werden.
[rechts]

Dies Alles würde nur zu vermeiden sein, wenn man durch ein Verspunden des mittäglichen Stollnflügels den gezäpften Brunnen ihr Wasser wiedergäbe.
Wenn alsdann, nach Vollendung des niederen Stollntractes in 3. bis 4. Jahren, die Dampfmaschine auf der Höhe zwischen Breitenbach und Obergruna aufgestellt und durch dieselbe eine hinreichende Quantität Wasser erlangt sein wird, so könnte dieses nach Breitenbach und nach Siebenlehn hereingeleitet werden.
Später endlich, wenn auch der obere /: südliche :/ Stollntract durchörtert und die Dampfmaschine dadurch unnöthig gemacht sein wird, wird man in Romanusser Treibeschachte? Wasserkraft genug haben, um durch ein Druckwerk daselbst das nöthige Wasser für die Stadt zu schaffen.
[links Anmerkung   schwer zu lesen]

 

[rechts]
Das Verspünden würde man in 4. bis 5. Jahren von jetzt an wieder aufmachen können, und hät   [p.43a]   te dadurch nur den Nachtheil, daß der obere Stollntract ohngefähr ein Jahr später, als außerdem, durchgeörtert sein würde, was jedoch nicht von großem Nachtheile sein würde, weil Segen Gottes Erbstolln nach Vollendung des niederen Stollntractes schon soviel Wassern erhalten wird, daß es als dann nur in der trockensten Jahreszeit seine neu zu erbauende Dampfmaschine im Gange zu erhalten nöthig haben dürfte.
Obgleich ich recht wohl einsehe, daß der Ausführung der hier ausgesprochenen Idee gar mancherlei entgegensteht, sind es doch hauptsächlich folgende Gründe, welche mich veranlassen, dieselbe gegen das Hohe Oberbergamt auszusprechen:

1., Durch ein Verspünden dürfte der Stadt Siebenlehn am schnellsten Hilfe zu schaffen sein,

[links   zu 2. Anmerkung in Bleistift]

2., Durch dasselbe würde man sich am sichersten überzeugen, ob der Adolph Stollnbetrieb wirklich die Brunnen gezäpft hat, oder nicht;

[links   zu 3., Anmerkung in Bleistift]

3., Endlich hat mir Herr Professor Weisbach mitgetheilt, daß er durch ein, eben erst vollbrachtes Nivellement für die ganze Tour des Adolph Stollns nur 0,2. Lachter Gefälle gefunden habe, wodurch,   [p.43r]   wenn dieses begründet sein sollte, für den ganzen Betrieb des Adolph Stollns eine Aenderung eintreten dürfte, indem unter diesen Umständen keine große Quantität Wasser durchgehen würde.
4., Endlich bin ich von der Ansicht ausgegangen, daß häufig durch eine ausgesprochene Idee eine andere bessere wieder erzeugt wird, und hielt es für meine Schuldigkeit Alles, was mir in Bezug auf diesen Gegenstand eingefallen ist, dem Hohen Oberbergamte gehorsamst vorzutragen.
Freiberg, den 12.ten August 1848.
Gustav Adolph Netto

[im Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1847 als Berggeschworner beim Bergamt Freiberg geführt Link]

13.09.1848 „oberbergamtliche Sitzung“ zu den Ideen Nettos, Protokoll, Ablehnung der Netto‘schen Ideen

[p.44a]
[links]
Anwesende [zu den Personen siehe Link ff.]
Herr Bergrath [Heinrich Adolph] Stiller,
Bergrath [Christian Friedrich] Brendel
Bergrath [Georg Robert] Bauer
Seiten des Bergamtes Freiberg:
Herr Bergmeister [Wilhelm] Fischer
Obereinfahrer (designirter Oberbergwerkassessor) [Ernst Rudolph] von Warnsdorf
Berggeschworner [Christian Gotthold] Kind
  „   [Ernst Eduard] Bauer
  „   [Gustav Adolph] Netto 2.
unterzeichneter Bergamtsassessor und Hm. Berggeschworner [Traugott Heindrich?] Graff.
[rechts]
Registrirt
Oberbergamt Freiberg, den 13.ten September 1848
An der heutigen oberbergamtlichen Sitzung wurde die von dem Herrn Berggeschwornen Netto vermittelst Eingabe vom 12.ten dieses Monats zur Beseitigung des in der Stadt Siebenlehn eingetretenen Wassermangels gethanen Vorschläge mit dem hiesigen Bergamte in gemeinschaftliche Erwägung gezogen und auf Grund dieser Berathung folgende Entschließungen gefaßt:
1, Wollte man vor der Hand und bis zur Vollendung des niederen Tractes des Adolph Stollns den mittägigen Flügel des letzteren verspünden, so würde man zwar vielleicht dadurch in den Stand gesetzt sein, der Stadt Siebenlehn und dem daran anstoßen=   [p.44r]   den Dorfe Breitenbach die durch das besagte Stolln= Unternehmen gezäpfte Brunnenwasser baldigst wieder herbeizuschaffen, allein daß damit dieser? Zweck? auch wirklich erreicht werde, läßt sich durchaus nicht mit völliger Bestimmtheit behaupten. Man würde daher vielleicht der zu Herstellung des Verspundens erforderlichen Aufwand von circa 700 [Talern] verausgaben, ohne daß daß dafür? die davon gehoffte Wirkung vollständig, oder wenigstens in der Hauptsache eintrete. Allein gesetzt auch, die den beiden Ortschaften entzogene Wasser würden durch diese Maasregel wirklich nach ihren früheren Ausflußmündungen zurückgeführt, so würde doch die Wasserzuführung auf diesem Wege immer nur höchstens 5 Jahre, nämlich bis zur erfolgten Durchörterung des niederen Stollentractes, zu erfolgen haben, für welche   [p.45a]   kurze Dauer der obige Kostenbetrag in keinem angemessenen Verhältnisse stünde. Dazu kommt, daß durch das Verspünden auch einige Verzögerung in dem Stollnbetriebe herbeigeführt werden würde. Wenn ferner in der beregten Eingabe die Ansicht ausgesprochen worden ist, daß man durch diese Maasregel gleichzeitig die Ueberzeugung erlange, ob die in Rede stehende Brunnenzäpfungen wirklich eine Folge des fraglichen Stollnbetriebes seinen, oder nicht?, so muß dem entgegengehalten werden, daß das Verspünden einen sicheren Nachweis über den Ursprung der Wasserentnehmungen für alle Fälle nicht zu liefern vermag, indem in dem Falle, daß die fraglichen Wasser trotz der mehrberegten Vorrichtung zu ihrem früheren Ausfluß =   [p.45r]   puncten nicht zurückkehren sollten, immer noch nicht die volle Gewissheit vorhanden sein würde, daß der Adolph Stolln bei den Wasserentziehungen nicht concurrirt hätte. Diese Beweis?führung würde aber auch für die bei dem Adolph Stollnbetriebe betheiligten Gewerkschaften ohne allen Nutzen sein,   dieselben nach rechtlichen Grundsätzen nicht verbunden sind, den Grundbesitzern für die durch den gedachten Betrieb entzogenen Wasser Schadenersatz zu leisten.
2, Nach Vollendung des niederen Stollntractes soll nun, nach den Vorschlägen des Herrn Berggeschwornen Netto, unter Abwerfung? jenes Verspündens die für die beiden Ortschaften erforderliche Wassermenge und dem, im oberen Stollentracte auf der Höhe zwischen Breitenbach und Obergruna eltdim?   [p.46a]   niederzubringenden Controlschachte und zwar vermittelst der daselbst aufzustellenden Dampfmaschine gehoben und nach jenen Orten zugeleitet werden. Diese Modalität der Wasserzuführung würde aber ebenfalls nur vorübergehend sein und nach Verlauf von ohngefähr 8 Jahren, nämlich nach bewirkter Durchörterung des oberen Stollntractes, wie nachstehend vorgeschlagen worden ist, end ersetzt werden müssen. Die Röhrfahrt?, welche dieserhalb nach den beiden Ortschaften gelegt werden müßte, würde daher nur für den angegebenen Zeitraum zu gebrauchen, alsdann aber wieder abzuwerfen sein. Ferner erhielte man dadurch Wasser, welche in keinem Falle als Trinkwasser und schwerlich zu jedweder Ausübung der dasigen Gewerbe, wie zu Lohgerberei, zum Bleichen zu benutzen sein würden.[p.46r]
Endlich ist
3, in der mehrgedachten Anzeige der Vorschlag geschehen, nach völliger Durchörterung des Adolph Stollns denselben für die beiden Gemeinden erforderliches Wasser vermittelst eines im Romanus Treibeschachts anzubringenden Druck..rohrs zu beschaffen, dem steht aber des wegen der Beschaffenheit der Wasser schon vorstehend unter 2 erhobene Bedenken hier noch in verstärkter Maße entgegen, indem durch den Adolph Stolln künftig trübe, mit H…fluthwasser mehrfach vermischter Grubenwasser durchgeführt werden, welche zu den vorliegenden Zwecken durchaus nicht geeignet sein würden. Ferner würde den Gewerkschaften des fraglichen Stollns diesfalls durch die Anlage des Druckwerkes, dessen Aufwand sich auf ca 2000[Taler] überschlagen läßt, und durch dessen Unterhaltung eine nicht unansehnliche und bleibende Last aufgebürdet, die beiden   [p.47a]   Communen aber eine sichere Garantie für ewige und fortwährende Gewährung dieser Wasser nicht gegeben werden, da letztere sofort in Wegfall fielen, sobald die dabei betheiligten Gewerkschaften zu existiren aufhörten.
Obschon Man daher nicht die Bemühungen des Herrn Berggeschwornen Netto, noch end als zeither in Frage gekommene Mittel und Wege ausfindig zu machen, und dem dasigen Wassermangel abzuhelfen, mit Dank? anerkannten , so seh Man sich doch aus den vorstehend angegebenen Gründen veranlaßt, von den heute in Berathung gezogenen Vorschlägen abzusehen und faßte gleich den Beschluß, selbige bei der, morgen in dieses Angelegenheit abzuhaltenden Localexpedition nicht weiter in Frage zu ziehen.
Schließlich wurde noch in Beziehung auf eine Bemerkung   [p.47r]   in der mehrberegten Eingabe in Erwägung gebracht, daß die zu Herbeischaffung des für Siebenlehn erforderlichen Wasserbedürfnisses beabsichtigte Herbeiführung der zweiten Spießbach und der Guten Bach allerdings eine Verminderung des Segen Gottes Aufschlages zur Folge habe; allein selbige sei, da es sich nur 3 bis 5 Cubikfu p. m? handle, so unbedeutend, daß dadurch eine wesentliche Benachtheiligung der nur benannten Grube nicht zu befürchten, zumal da bei letzterer der Wassermangel gegenwärtig lauststellung einer Dampfmaschine nach dem Joseph Schachte und später durch den Adolph Stolln beseitigt? werden solle.
Auf Vorlegen wurde dieses Protocoll genehmigt und signirt.
bemerkt von

Oswald Römisch    BAAssessor und S .

[links]

Resolution ad no: 2351. den 16. Septbr. 1848.
aaa und ist Abschrift von der Registratur und der Nettoschen Anzeige b. M. an das Bergamt Freiberg abzugeben.
Abgegeben am 28. Septbr. 1848.  Richter
[6 Unterschiften]

14.09.1848 Karte

[p.48a]


[p.48r  frei]

 

14.09.1848 Verhandlung und Vergleich, Protokoll der „Localerörterung“ v. Egidys

[p.49a]
Registrirt Siebenlehn den 14ten September 1848
Um in der, zwischen der Commun zu Siebenlehn und der Gewerkschaft des Berggebäudes Adolph Stolln wegen der, der gedachten Stadt durch den Betrieb des nurerwähnten? Stollns bewirkter Wasserzäpfungen schon längere Zeit bestehenden Differenz wo möglich eine gütliche Vereinigung unter den Partheien zu vermitteln, und aus besondern? Erörterungen anzustellen, ob und auf welche Weise der für Siebenlehn eingetretene und bei weiteren Fortbetriebe des Adolph Stollns auch für das nahe bei dieser Stadt gelegene Dorf Breitenbach zu befürchtende große Wassermangel beseitigt werden   [p.49r]   könne, hatten sich in Folge der von den Mininisterien der Finanzen und des Innern getroffenen Verfügungen
Herr Amtshauptmann von Egidy in Döbeln,
Herr Bergrath Brendel und
Herr Bergrath Bauer,

von denen ersterer von dem Hohen Ministerium des Innern Kreisdirection zu Zwickau? zu diesem Behufe als Regierungs- Commissar bestellt und die letzteren beiden aus dem? Mittel des Hohen Oberbergamts zu Abhaltung dieser Localexpedition mit Auftrag versehen waren, mit dem, mit der Protocollführung beauftragten Ber unterzeichneten Bergamtsassessor und dem
Herrn Raths- Bauschreiber J… aus Freiberg als technischer Sachverständigen, am heutigen Vormittage in Siebenlehn und zwar im Gasthofe zur grünen Tanne   [p.50a]   eingefunden. Daselbst erschienen nun auf diesfallsige Einladung vor der gedachten Commission von Seiten der Partheien
1, die Vorsteher des Berggebäudes Adolph Stolln,
Herr Schichtmeister Lindner und
Obersteiger Eichert?,
2, die Vertreter der Gemeinde zu Siebenlehn, nämlich
der Bürgermeister Herr Karl Wilhelm Haupt,
die Rathmänner:
der Stadtrichter Herr Gustav Adolph Liebich,
Herr Karl Gottlob Ruscher,
  „  Johann Gottlob Lößnitz,
  „    „   „    Köhler
  „  Dr. Camillo Friedrich Kreiß,
sowie die Stadtverordneten:
Herr Karl Heinrich Haupt,
der Vorstand, Herr Gustav Bergmann,
  „  Johann Karl Felsch,
  „  Johann Michael Berthold,
  „  Traugott Leberecht Barthel,
  „  Carl Wilhelm Schneider,
  „  Friedrich Krumbiegel,
  „  Friedrich Martin und
  „  Johann Franz Stiehl,
sämtlich aus Siebenlehn,    [p.50r]
3, der Gemeinderath zu Breitenbach, bestehend aus
Herrn Johann Gottfried Schögel, Vorstand,
den Gemeindeältesten Herr Johann Gottfried Wilhelm Commatzsch? und den Ausschussmitgliedern:
Herr Carl Friedrich Hunritzsch?,
  „  Johann David Gelbrich,
  „  Gottlieb Leberecht St
  „  Carl Heinrich Ulbrich und
  „  Christian Gottfried Seidel.

Demnächst hatten sich noch ergangener Aufforderung zufolge
Herr Berggeschworner Netto,
  „   Obermarkscheider Lascher?
und

Werkmeister Hoyer, sowie der Königliche Refierförster
Herr [Carl Oswald] Friedrich aus Marbach mit eingefunden, und an der heutigen Expedition mit Theil zu nehmen.
Nachdem nun der Versammlung zunächst von dem Herrn Amtshauptmann von Egidy   [p.51a]   die gegenwärtige Sachlage in der fraglichen Differenz und resp. dasjenige, was Behufs der Beseitigung höheren Ortes verfügt worden, dargelegt, sowie der Zweck der heutigen Localexpedition eröffnet worden war, ging man zuvörderst

I, zu der Frage über, durch welche Maasregeln dem in Siebenlehn bereits vorhandenen sehr großen Wassermangel und dem für die Dorfgemeinde zu Breitenbach in der Zukunft bei Fortstellung des Adolph Stolln= Unternehmens zu befürchtenden gleichen Uebelstand hinreichend abgeholfen werden könnte? Als hinreichendes Abhülfemittel erkannte man dabei nur die Herbeileitung der zweiten Spießbach und des sogenannten Gute Bach aus der Zellaer Staatswaldung, welche Gewässer in halbstündiger   [p.51r]   Entfernung röhrweise herbeigeführt nach den beiden Ortschaften herbeigeführt werden müßten, aber so ergiebig seien, daß sie die vorhandenen Wasserbedürfnisse vollkommen zu decken vermöchten.
Man verfügte sich deshalb zu den beiden Puncten, wo die genannten Bäche zu dem angegebenen Zwecke gefaßt werden sollen, beging sodann das Terrain, welches nach der von dem Markscheider [Georg] Hoyer bewirkten Abwiegungen wegen Legung der desfallsigen Röhrfahrt in Frage kommen konnte, und gelangte dabei zu folgenden Beobachtungen und Entschließungen:
Nach den Abwägungen des benannten Werkmeisters hat sich ergeben, daß von dem Fassungspuncte der Quelle der Spießbach bis zum sogenannten Forsthause in Siebenlehn ein Gefälle von 1,334 Lachter [2,668m]  

[p.52a]   und von dem Punkte, wo der Gute Bach gefaßt werden solle, bis zu dem nurbezeichneten Stadtgebäude ein Gefälle von 1,05 Lachter [2,1m] vorhanden ist. Sonach ist die Möglichkeit gegeben, die beiden Quellwasser den in Rede stehenden Ortschaften in Röhren zuzuführen. Dieselben hatten bei der am vorgestrigen Tage vom Werkmeister Hoyer vorgenommenen Messung im Ganzen 3,276 [Cubikfuß] pro Minute betragen, indem die 2te Spießbach 1,624 und die Gute Bach 1,652 Cubikfuß führte. Bei der heutigen Besichtigung wurde das Resultat dieser Messung, zwar nur nach einer auf den Augenschein begründeten Ueberschlagung, als richtig anerkannt und dessen Richtigkeit aus besondern von den anwesenden Vertretern der Commun Siebenlehn und Breitenbach nicht in Zwei=   [p.52r]   fel gezogen. Wenn nun frühere, von Seiten der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Döbeln vorgenommene Erörterungen herausgestellt haben, daß der Wasserbedarf für die mehrberegte Stadt die Höhe von 2/8 Cubikfuß pro min. in keinem Falle übersteigen, so ließe sich daraus die feste Ueberzeugung fassen, daß die beiden Quellwasser nicht nur für diese Stadt, sondern auch für das benachbarte Dorf Breitenbach das in vollem Maße ausreichen würden, um das in beiden Orten vorhandene Bedürfniß zu decken, selbst wenn die daselbst zur Zeit noch existirenden Brunnen bei weiterer Fortstellung des Adolph Stollnbetriebes ebenfalls noch versiegen sollten. Auch die Vertreter der beiden Communen treten dieser Ansicht vollkommen bei. Dazu kommt, daß diese Quellen vor ihrem Fassungs=   [p.53a]   punkten in dem dasigen? hiesigen Boden sich sehr rein und wohlschmeckend zeigten, was von sämmtlichen Anwesenden, beziehendlich nach vorgängiger Prüfung, anerkannt wurde. Sie erschienen deshalb allenthalben als ganz geeignet, den beiden Ortschaften für die ihnen widerfahrenen Wasserentziehungen vollständigen Ersatz zu gewähren und es wurde daher von den betreffenden Interessenten unter vollkommenen Einverständnisse der …tanden Herrn Commissare der Beschluß gefaßt, daß zur Herbeiröhrung dieser Gewässer verschritten werde. Von dem im Zellaer Walde unter dem Waldflügel A zu beiden Seiten der Waldschleuße No 5 gelegenen Fassungspunkten aus soll die zu diesem Behufe erforderliche   [p.53r]   Röhrentour in der bezeichneten fiscalischen Waldung am östlichen Abhange des Spießbachthales entlang in schräger Richtung den Waldflügel B durchschneiden und über das Thal der kleinen Spießbach und dreier andrer kleineren Schluchten bis an den Waldflügel No 8, bis dahin im Ganzen circa 1400 Lachter weit geleitet werden. Von da ang? soll sie, den Waldflügel No 8 durchschneidend, noch circa 40 Lachter auf fiscalischem Waldboden und alsdann circa 700 Lachter auf Feldgrund führen, welche theils zu Commun=, theils zu Privateigenthum von Siebenlehn gehört, bis (zum sogenannten Forsthause) in nurbenannter Stadt fortgeführt werden. Bei den für die heutige Expedition angestellten Vorerörterungen hatte man zwar in Vorstellung gebracht, die Röhrenfahrt in   [p.54a]   dem Waldflügel No 8 in mehr gerader Richtung auf dem Forsthofwege bis zum Forsthause zu legen, weil auf diesem Wege neben der Ersparniß an Länge der Tour die Entschädigungen der Grundbesitzer für Einlegen der Röhren völlig in Wegfall fielen. Allein bei den heutigen Localerörterungen entschloß man sich, von dem letzteren …rgede abzusehen, weil dabei die überwiegenden Nachtheile entstünden, daß die Röhren bis zu 15 Ellen Tiefe unter die Oberfläche gelegt werden müßten, mithin bei ankommenden Reparaturen schwieriger aufzufinden und bei der bedeutenden Druckhöhe die darauf liegende Erdmasse theilweise aus gebranntem Thone oder Gußeisen, mithin sonach weit kostspieliger herzustellen sein und auch bei der Unter=   [p.54r]   haltung größeren Kostenaufwand verursachen würden. Dagegen ist bei dem …bezeichneten Plane, für dessen Ausführung man sich entschieden hat, die Röhrentour nur höchstens 6 Ellen unter der Erdoberfläche zu legen … der Anlage wird dadurch … sondrer Plan veranschlagte Kostenaufwand von 2829[Taler] 11[ngr.] 5[pf.] bei welchem übrigens auf Anwendung 4 böhriger? Röhren Rücksicht genommen worden ist, um circa 240[Taler] mithin bis auf circa 3000[Taler vermehrt werden. Was? endlich die Röhrenfahrt anlangt, … Waldboden beruht, so erklärte der betreffende Refierförster, Herr Friedrich, daß dadurch das forstmännische Interesse nicht allzu sehr gefährdet und daher was? die Forstverwaltung dagegen kaum   [p.55a]   nur Bedenken erhoben werden würde.
Vom Forsthofe zu Siebenlehn kann nun ein Theiler nach Breitenbach bis zum Gute des Begütherten Fischer daselbst mit 1 Zoll lichter böhrigen Röhren Weiter fortgeführt werde, wodurch nach der vom Werkmeister Hoyer bewirkten Veranschlagung ein Kostenaufwand von 218[Taler] 12[ngr.] entstehen würde, während die Hauptröhrentour bis auf den Marktplatz der Stadt fortzulasten? sein? würde.
Nach Beendigung der vorerwähnten Localbesichtigung wurden
II, im Eingangs beregten Gasthofe zwischen den Partheien und unter Vermittlung der Herrn Commissare Verhandlungen über Herbeischaffung und Uebertragung der zur Anlegung und Unterhaltung   [p.55r]   erforderlichen Kosten gepflogen, welche, nachdem die Gemeinde zu Siebenlehn auf ihr bei dem Hohen Finanzministerium um unentgeldliche Verabfolgung der zu Herstellung der fraglichen Wasserleitung erforderlichen Röhrhölzer eingereichten und zur Cognition des Hohen Ministeriums das Innern gebrachte Gesuch von dem Herrn Regierungs= Commissar von Egydi[sic] im Sinne der von denselben unterm 1ten dieses Monats ergangenen Kreisdirections= Verordnung beschieden worden war, zu folgenden Vergleichsabschlüssen führten.

         1.
Herr Schichtmeister Lindner als Vertreter der Gewerkschaften bei dem Adolph Stollnbetriebe betheiligten Gewerkschaften macht sich unter Vor=    [p.56a]   behalt der oberbergamtlichen Genehmigung und der Einwilligung der betreffenden

[p.56r]

[p.57a]

[p.57r]

[p.58a]

[p.58r]

[p.59a]

[p.59r]

[p.60a]

[p.60r]

[p.61a]

[p.61r]

09.06.1848 Verhandlung der Stadt Siebenlehn mit Schichtmeister Lindner, Protokoll von Liebich

[p.62a]
(Abschrift)
Siebenlehn, am 9. Juni 1848.
In Folge vorstehender Einladung erschienen und versammelten sich heute an Stadtrathsstelle
1, die Mitglieder des Stadtraths, einerseits,
2, die Mitglieder der Stadtverordnetenschaft, zweiterseits,
3, die Wassercalamitosen, als:
a, Herr Apotheker Albert Walcha,
b, Rathmann Carl Gottlob Ruscher,
c, Lohgerbermeister Leberecht Haubold,
d, Sattlermeister Gotthelf Herrmann,
e, Lohgerbermeister Gottlieb Haubold jun: zugleich im Auftrage
f, des kranken Lohgerbermeister Gotthelf Winkler,
g, Herr Gastwirth Friedrich Otto,
h, Kaufmann Carl Gottlieb Dietzel,
i, Fabrikant Karl Stolpe,
k, Gastwirth Karl August Schubert,
l, Fleischermeister Friedrich Heinrich,
m, Postverwalter Sigismund Schneider durch seinen Sohn,   [p.62r]
               Herrn Stadtverordneten Carl Wilhelm Schneider und
n, Lohgerbermeister Ernst Putzger
dritter Seits, sämmtlich Impetranten,
sowie

4, Herr Schichtmeister Friedrich Moritz Lindner von hier in Vertretung der Gewerkschaft Adolf Stolln.
Der unterzeichnete Protocollant erstattete einen kurzen einleitenden Vortrag über die Veranlassung, den Verkauf und den dermaligen Stand der vorliegenden Wasserentziehungsdifferenz, über den durch dieselbe über die Stadtgemeinde gebrachten Nothstand und über die Mittel und Wege, demselben abzuhelfen.
Der Referent hob hierbei das dermalen weniger Bedenkliche einer Proceß = und Beweisführung, das Zulässige einer Beilegung durch Eidesleistung auf dem Schiedswege, endlich aber das Rathsame eines Vergleichsschlusses für beide Theile hervor, den man im heutigen Termine zu erlangen   [p.63a]   bemüht sei.
Hierauf wurden die Impetranten 1. 2. 3. zur Discussion der vorliegenden Frage eingeladen, von dieser Einladung auch vom größten Theile Gebrauch gemacht.
Nach dessen Erfolg sprach sich Herr Schichtmeister Lindner aus; er erkannte und bedauerte die hiesige große Wassercalamität und stimmte mit den Impetranten dahin überein, daß des Schleunigsten für Wasserbeschaffung etwas Genügendes geschehen müsse; er wiederholte seine früher zugestandene Verbindlichkeit, Herr Hermann und Leberecht Haubold mit Wasser zu versorgen, und gab zu, daß die aufgefundene sogenannte zweite Spießbach, ein reichhaltiger und einRöhrbarer Quell sei.
Ferner bekannte Herr Schichtmeister Lindner, daß er allerdings die moralische Ueberzeugung habe, daß der Berg= und Stollnbetrieb des Adolf Stolln außer dem Herrmannschen und Hauboldschen Brunnen auch einige andere Siebenlehner Commun= und Privatbrunnen gezäpft habe, daß dieß jedoch nicht von sämmt=    [p.63r]   lichen 17 versiechten und wasserarmen Brunnen gelte, von denen vielmehr mehre, besonders in neuerer Zeit versiechte, in Folge des allgemeinen Wassermangels zeitweilig wasserverarmt seien.
Auf wiederholtes Ersuchen, sich über seine Vergleichsabsicht und seine voraussichtliche Vergleichsofferten auszusprechen, erklärte Herr Schichtmeister Lindner Namens der Gewerkschaft Adolf Stolln:
1, er wolle, wie ihm nach seinem Versprechen in dem Protocolle vom 31. August 1846 sub f obliege, die zweite Spießbach für Herrn Herrmann und Leberecht Haubold auf Kosten der Gewerkschaft hereinführen;
2, bei dieser Gelegenheit wolle er vergleichsweise und in besonderer Billigkeitsrücksicht auf den gezäpften Töpferbrunnen und Kirbachbrunnen auch die Stadtgemeinde Siebenlehn mit Wasser in der erforderlichen Quantität versorgen, insbesondere   [p.64a]
3, die erforderlichen Nivellements= und sonstigen Vorarbeiten und den gesammten Wasserfassungs= und Wasserleitungsbau noch im Laufe des Jahres 1848 aus= und zu Ende führen, dafern nicht unabwendbare Hindernisse eintreten,
nur bedinge er sich:

4, daß der Stadtrath die Verhandlung wegen etwaiger Auskäufe von Grund und Boden besorge,

5, sich für möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung zu diesem Baue bei der Regierung verwende und

6, ihn bei den Nivellementsarbeiten und bei Anfertigung des Kostenanschlags durch die Baudeputation und einen Röhrmeister unterstütze.
Der Stadtrath nebst Stadtverordneten sagten die Bedingnisse sub 4. 5. 6. zu und einigten sich auch dahin mit Herrn Schichtmeister, daß die Entschließung über die Frage der Unterhaltung des künftigen   [p.64r]   Röhrenlagers offenbleiben solle.
Wegen pct: 2 behielt sich übrigens Herr Schichtmeister Lindner die bergamtliche Genehmigung vor.
Auf Vorlesen, genehmigt und mit unterschrieben,

[links] Friedrich Moritz Lindner.

[rechts alle anderen Namen der sonst Anwesenden]

Kostenanschlag für die Wasserleitung nach Siebenlehn

[p.65a]
                Kostenanschlag
der projectirten Röhrntour für die Commun Siebenlehn unter absichtlicher Benutzung der, auf fiscalischen Grund und Boden im Zellaer Walde gelegenen guten Bach= und Spießbachquelle.

rdz.

ng.

dz.

                 Materialien.

1080

-

-

Für 20 Schock Röhrenhölzer, 10 bis 12“ stark, 60/. lang à [Schock] 54rdz. incl: Fuhrlohn,

12

-

-

    12 Stck Pfosten 3“ stark, 18“ br. 60/. lang zu 2 Wasserkästen an den Faßungspuncten, à 1rt,-,-,

46.

-

-

    2. [Schock]: 12“ breite, 2“ starke Posten zu Deckel für die Wasserkasten und zum Abspreitzen à[Schock] 23rt.-.-.

15.

-

-

    3[Schock] Schwarthen zum Abspreitzen à[Schock] 5rt.-.-,

11.

7.

5.

    ¾    Stangen zum Abspreitzen à[Schock]: 15 „ -.-,

200.

-

-

    1200 Stck. Röhrbuchsen à 5ngr. -.

 

 

 

               Arbeitslöhne

200.

-

-

für 20.[Schock]: Röhren zu bohren. à[Schock] 10rt. -. -.

3.

-

-

    die Wasserkasten am Faßungspuncten anzufertigen

333.

10.

-

    1000 Stck. Röhren den Graben zu fertigen wegen des vielen Wurzelwerkes den Waldentlang à Röhre 6 Ell. lang 10ngr, -,

340.

-

-

    1200 Ellen laufende Länge das Röhrenlager von 2 bis 13 Ellen tief abzugraben= 10800 Cubikfuß, à 1,5ngr.,

20.

-

-

    Zimmerlingslöhne wegen Abspreitzen bei obiger Ausgrabungsarbeiten

2460.

17.

5.

Seitenbetrag.

[p.65r]

rdz.

ng.

dz.

 

2460.

17.

5.

Uebertrag,

120.

-

-

für 20.[Schock]: 1200 Stck. Röhren einzulegen,à 2ngr.

66.

20.

-

    1000 Stck. Röhren, das Lager wieder zuzuebnen à 2ngr.

33.

10.

-

    200 Stück dergl. das Lager auf den tiefsten Puncten zuzustürzen. à 5ngr.,

40.

-

-

    Schmiedekosten und Gezäheabgang.

2720.

17.

5.

Summe. Hierzu noch 4%, für Aufsichtsgebühren und andrer unvorhergesehene Vorfälle

108.

24.

-

 

2829.

11.

5.

Summa Summarum.

 

                              Hoyer, Werkmeister.

Kostenanschlag für die Zweigleitung nach Breitenbach

[p.66a]
                   Kostenanschlag.
über einem, von der aus dem Zellaer Walde nach Siebenlehn projectirten Hauptröhrentour, nach Breitenbach abzuführenden Theiler auf eine Länge von 342 Lachter und zwar vom Forsthofe bei Siebenlehn, nach dem Gute des Begütherten Fischer in Breitenbach.

rdz.

ng.

dz.

A.      Materialien.

80.

-

-

Für 200 Stück Röhren, à 6 Ell. lang  8“ stark pro Stck 12 ngr. incl: Fuhrlohn,

16.

20.

-

    200      Röhrenbüchsen à 2ngr. 5dz.

6.

12.

-

    6 Stück Pfosten, 3“ stark 18“ br. 60/. lang à 1rt. 2ngr. -

3.

18.

-

    9                            2“          12“      60/.                 12ngr. zu Wasserkästen.

106.

20.

-

Sa: sub A.

 

 

 

               B. Arbeitslöhne

20.

-

-

für 200 Stück Röhren zu bohren. à 3 ngr.. -,

20.

-

-

    dieselben einzulegen à 3 ngr.,

33.

10.

-

         die Erde aufzugraben à Röhre 5ngr.,

10.

-

-

         wieder zu zuebnen à     1,5 ngr.,

3.

-

-

    den Wasserkasten anzufertigen und aufzustellen,

15.

-

-

    Schmiedekosten und Gezäheabgang,

101.

10.

-

Sa: sub B.

208.

-

-

Summa. Hierzu noch 5 pro Cent

10.

12.

-

für Aufsichtsgebühren und andere unvorhergesehene Fälle.

218.

12.

-

Sa: Sa.

 

 

 

 

FM. Lindner.

24.07.1848 der Stadtrat an den Schichtmeister Lindner

[p.66r]
An den Herrn Schichtmeister Lindner Wohlgeboren zu Siebenlehn.
Im Verfolg des von E. Wohlgeb[oren] am 11. dieses Monats hier eingereichten Kostenanschlags der Einröhrung der sogenannten zweiten Spießbach haben wir ungesäumt den unsererseits in dem Protokolle vom 9. Juni d. J. versprochenen Bericht an das Königliche Innenministerium um unentgeldliche Verabreichung der benöthigten 20 Schock Röhrhölzer entworfen und in der vereinigten Raths= und Stadtverordnetensitzung vom 21. d. Mts/. mit allgemeiner Beistimmung vorgetragen.
Um zu Gunsten der Gewerkschaft Adolf Stolln den größtmöglichen Erfolg zu er zielen, haben wir:
1, statt der, lt. pct: 5 des Protokolls vom 9   [p.67a]  Juni 1848 uns nur obliegender „Verordnung bei der Regierung um möglichst großen Holzempfang aus der Staatswaldung“ die gleichzeitige Beschaffung der erforderlichen 20 Schock Röhrhölzer als eine Bedingung des Wasserzuführungsvergleichs hingestellt; ferner
2, das Bittgesuch an das Königl. Hohe Finanzministerium mittels besondern Gesuchschreibens an die Königl. Amtshauptmannschaft Döbeln zur allseitigen Bevorwortung und Unterstützung am 22. d. Mts/. eingesendet, sowie wir auch
3, an demselben Tage die Erlaubniß zur Fassung der zweiten Spießbach und Einröhrung derselben von Seiten der Gewerkschaft, beim betreffenden Refierförster nachgesucht und vorläufige Zusage erhalten haben.
In Entsprechung gemeinschaftlichen Beschlusses des Stadtraths und der Stadtverordneten vom 21. d. Mts/. haben wir uns vorerst zu verwahren, daß aus der über das Protokoll vom 9. Juni 1848 hieraus als   [p.67r]   Bedingung des Vergleichs hingestellten, stadträthlichen Röhrhölzerbeschaffung h… von der Gewerkschaft Adolf Stolln eine Vergleichsnoration und irgend welche Verpflichtung der Stadtgemeinde hergeleitet werde, sodann aber Ew. Wohlgeb[oren] auf Grund von pct: 5. des Protokolls vom 9. Juni d. J., da wir die Bedingung unter Verwendung bei der Staatsregierung um Röhrhölzerempfang erfüllt und die Gewerkschaft lt. pct: 1 des nurgenannten Protokolls zur unbedingten Einröhrung der zweiten Spießbach für Herrmann und Leberecht Haubold verbunden ist, hiermit ebenso ergebenst, als dringend zu ersuchen, daß nunmehr unverzüglich mit den Wasserfassungsarbeiten und dem Wasserleitungsbau begonnen werde, damit der Bau rechtzeitig, noch in diesem Jahre, beendigt, und mit demselben die unerträgliche Wassercalamität beseitigt werde, damit nicht der bereits unter der Einwohnerschaft und theilweise selbst unter den Stadtverordneten Eingang gefundene Glaube absichtlicher gewerk=   [p.68a]   schaftlicher Bauverzögerung auch beim Stadtrath Eingang finde und durch eine derartige Hinausschiebung der Erfüllung der contractlichen Verbindlichkeit von Seiten der Gewerkschaft Veranlassung zu Extremitäten gegeben werde, deren Vermeidung gleichviel im Interesse der Gewerkschaft, wie des unterzeichneten Stadtrathes liegen muß.
Siebenlehn, am 24.Juni 1848.
Der Stadtrath.
Carl Wilhelm Haupt,  Bürgermeister.

/: Die Abschriften sind Entnommen aus den Zechenprotokoll über den Betrieb des Adolph Stolln :/
[p.68r   frei]

16.09.1848 das Oberbergamt an das Finanzministerium

[p.69a]
die Trockenlegung des Siebenlehner Brunnen durch den Adolph Stolln btr.
[links]
An das K. H. Finanzministerium
Nr. 2352 B.

[rechts]
An gestrigen Tage hat die nach den Verfügungen des H. Finanzministeriums v. 16. und 30. vor. Mon. angeordnete commissarische Erörterung wegen Beseitigung des in Siebenlehn und Breitenbach aus Veranlassung des Betriebes des Adolphstollns bereits eingetretenen und weiter bestehenden Wassermangels stattgefunden.
Das Resultat dieser Erörterung und der wegen Beschaffen unter den Interessenten gepflogenen Verhandlungen wolle das H. Finanz=   [p.69r]   ministerium aus dem hierüber aufgenommenen Protocolle B. 49 der Acten Nr. 11538 hochgeneigtest ersehen.
Der Stadtrath und die Stadtverordneten von Siebenlehn waren durchaus nicht dazu zu bewegen, einen Theil der Kosten für Zuführung der Zweiten Spießbach zu übernehmen und lehnten, sich auf die Mittellosigkeit der Stadt und auf die in d..halben wegen des Wassermangels herrschenden großen Aufregung berufend selbst die Bewilligung eines Beitrags zur Anschaffung der zur Röhrenleitung nöthigen Hölzer ab, indem sie zugleich bemerken, daß sie … desell daß mit dem Schichtmeister Lindner am 9    [p.70a]   Juni d. J. abgeschlossenen Vergleichs nicht die Anschaffung der Röhrhölzer auf Kosten der Commun, sondern nur die Verpflichtung übernommen hätten, sich für deren unentgeldliche Abgabe beim H. Finanzministerium zu verwenden, obgleich sie, um diesem Gesuche Eingang zu verschaffen, vorgegeben hätten, erstere Verbindlichkeit vergleichsweise übernommen zu haben, die zu den Acten B. 62 u. 66b/. gebrachten Abschriften ingleichen die Bergamtsacten nr. 2570 Vol. V. B. 13 geben hierüber den näheren Nachweis.
Unter diesen Umständen und nachdem sich die Commun nach vielen Verhandlungen endlich bereit ge=   [p.70r]   zeigt hatte, die Unterhaltung der Röhrentour, welche allerdings bei deren Länge sehr kostspielig werden wird, zu übernehmen, auch für Auskauf der Pfriegel Grundstücke, über welche die Röhrentour geleitet werden wird, selbst zu sorgen, zeigte sich erklärte sich der Schichtmeister Lindner unter der Anhoffung?, daß ihm Seiten des H. Finanzministeriums eine Beihilfe aus der Ober zehntencasse gewährt werde und unter Vorbehalt der Genehmigung seiner Gewerkschaften, bereit, die Wasserzuführung auf gewerkschaftliche Kosten gerzustellen.
Durch die projectirte Wasser=   [p.71a]   leitung wird nicht allein die Stadt Siebenlehn für alle Zeiten mit hinreichendem Wasser versehen, sondern es kann dasselbe auch für das Dorf Breitenbach geschehen, sobald dessen Brunnen durch den Adolph Stolln gezäpft werden, was voraussichtlich bald gescheen wird. Zugleich werden damit auch alle die Hem Behinderungen für den Betrieb des Adolphstollns und des Berggebäudes Romanus, welche gegenwärtig eingetreten sind, für alle Zeiten beseitigt.
Unter diesen Umständen hoffen wir, daß auch das H. Finanzministerium geneigt sein werde, für die Ausführung des vorliegenden Planes einige   [p.71r]   Hilfe zu gewähren und erlauben uns in dieser Beziehung folgende geh. Anträge
                  1.,
Das H. Finanzministerium wolle hochgeneigtest gestatten, daß nach Maasgabe des im commissarischen Protocolle niedergelegten Antrage Wunsche die in der fiscalischen Zellaer Waldung entspringenden beiden Quellen der guten Bach und des Spießbach für den vorliegenden Zweck genehmigt benutzt und über auf den bezeichneten Punct durch die fiscalische Waldung geführt werden, ohne daß dafür ein Wasserzins gegeben oder … für oder wegen der bei der   [p.72a]  Herstellung und den künftigen Reparaturen der Wasserleitung auf fiscalischen Grund und Boden vorzunehmende Arbeiten eine Entschädigung geleistet werde. Die Forstverwaltung findet es, wie der bei der Expedition anwesende Förster Friedrich erklärt hat, im Interesse der Waldcultur unbedenklich, daß der ang die Röhrenleitung auf dem bezeichneten Trait? geführt werde, da und wer namentlich mit da insbesondre dieser Trait weniger größere Einschnitte als der früher projectirte erfordert, daher auch bei durch die Arbeiten der Röhrenlegung eine minder große Oberfläche in Anspruch   [p.72r]   genommen wird.
                   2.,
Das H. Finanzministerium wolle die Forstverwaltung hochgeneigtest anweisen, aus dem Zellaer Walde die zur Röhrfahrt nöthigen Hölzer und zwar, da nach dem gewählten längern Treit eine größere Zahl als die in dem Anschlage Bl. 65 berechnete nothwendig wird.
22 Schock Röhrenhölzer von 10 bis 12 Zoll Stärke und 6 Ellen Länge
gegen Bezahlung an den Schichtmeister Lindner so schleunig als möglich abgeben. Die Ausführung der Röhrenleitung erfordert bei der bestehenden großen Wassercalamität die möglichste Beschleunigung,   [p.73a]   um so mehr, da die Jahreszeit bereits soweit vorgerückt ist; es hat sich daher der Schichtmeister Lindner bereit erklärt, sofort und unerwartet der Beschließung der Gewerkschaften über die Kelifebition des Vergleichs die nöthigen Röhrhölzer anzuschaffen und bohren zu lassen. Wir bitten daher das H. Finanzministerium, die Anweisung an die Forstverwaltung wegen Abgabe der Hölzer möglichst schleunig ergehen zu lassen, für den Fall aber, daß es nicht möglich sein sollte, die beantragte Qualität Holz aus der Staatswaldung abgeben zu lassen, den Schichtmeister Lindner durch die Forstverwaltung davon sofort in Kennt=   [p.73r]   nis setzen zu lassen, damit er dießfalls sich anderweit sofort der fehlende Bedarf beschaffen.

                    3.,
das H. Finanzministerium wolle den Gewerkschaften von Adolph Stolln zu den vorliegenden Ausführungen eine außerordentliche Unterstützung von ohnmaasgeblich
Ein Tausend /1000/ Thalern aus der hiesigen Oberzehntencasse gewähren unter der Voraussetzung gewähren, daß die gedachten Gewerkschaften den verhandelten Vergleich retihebiren. Der Umstand, daß der Fortbetrieb des Adolphstollns gegenwärtig aus Rücksicht auf die all landespolizeilichen und öffentlichen   [p.74a]   Interessen eine Beförderung findet, die E…digene Herbeischaffung der Wasser Seiten für die Gewerkschaften aber keine den Gewerkschaften keine Rechtsverbindlichkeit zu Herbeischaffung der Wasser obliegt, dürfte diese Bewilligung eine Unterstützung für die Gewerkschaften aus einer fiscalischen Bergwerkscasse, wlche das H. Finanzministerium in der H. Verfügung v. 16 vor. Mon. auch bereits in Aussicht gestellt hat, vollkommen nechther liegen. Jedenfalls wird sich auch die Gewerkschaft williger finden lassen, das ihr angesonnene bedeutende Opfer zu bringen, wenn sie ihr die beantragte Unterstützung sofort zugesichert wird, wir nehmen daher zur Zeit auch noch Anstand, die wegen Erlassung von Stelenten an die Ge=   [p.74r]   werkschaften Anweisung an das Bergamt zu ertheilen, bis wir die Entschließung des H. Finanzministerium auf vorstehende Anträge erfolgt ist und haben nur die Bitte auszusprechen, daß nur diese bei der Dringlichkeit der Sache schleunigst möchte eröffnet werden.
Auf welche Weise übrigens die Gewerkschaften von Adolph Stolln in den Stand werden die übrigen Kosten zu der vorliegenden Ausführung aufbringen werden und ob ihnen, damit nicht zurückbleiben, nach neu besondere Vorschuß aus der Gnadengroschencasse zu gewähren sei, hierüber werden wir weitere Erwägungen anstellen.
Freiberg, d. 16 Septbr 1848
das OBAmt.
Auf die Post gegeben am 16. Septbr. 1848.
Richter

21.09.1848 Der Siebenlehner Stadtrat (Liebich) erbittet vom Bergamt Abschriften von Gerichtsurteilen und mahnt zur Eile

[p.75a]
praes: d: 22. Septbr 1848.  / 2392 B.

[links]
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freyberg.

[rechts]
In dem am 12: dieses Monats wegen der Wasserbeschaffungsfrage unter der Leitung des Königlichen Hohen Oberbergamtes und des Herrn Amtshauptmanns von Egidy vorgewesenen Verhandlungstermine glaubte die Stadtgemeinde Siebenlehn sich hauptsächlich deshalb zu dem unter Vorbehalt gewerkschaft= [p.75r] licher Genehmigung getroffenen Vergleiche bequemen zu müssen, weil nach oberbergamtlicher Versicherung der Bergbau auch im Falle zugefügter Wasserzäpfung zu einer Entschädigung rechtlich nicht verbunden sei und dieser Rechtsgrundsatz in unterschiedlichen Urteln von Seite der höhern Spruchbehörden wiederholte Bestätigung gefunden habe.
Der Herr Bergrath Bauer war so gütig, dem unterzeichneten Stadtrathe zu seiner mehren Ueberzeugung von der Leistung obigen Rechtsgrundsatzes auf Verlangen Abschrift von die falls ergangenen Urteln auswirken zu wol[len].
Wir nehmen dieses Anerbieten hiermit dankbar an, und bitten um geneigte Uebersendung einer einfachen Abschrift von Urteln, in welchen dieser Rechtsgrundsatz auch in den höhern Instanzen als bestehend und vollgültig anerkannt ist.
Da wir ferner in dem gedachten Vergleichstermine vom 14. d. M. bezüglich des etwaigen Auskaufs von Grund und Boden zur künftigen Röhrenfahrt, bezüglich deren Unterhaltung und sonst, sowohl der Gewerkschaft [p.76a] Adolph Stolln, als der Gemeinde Breitenbach gegenüber, auch unsererseits Verbindlichkeiten übernommen haben, so ist uns die Kenntniß jenes Vergleichs nach seinem Wortlaute für die Zukunft unentbehrlich.
Wir ersuchen daher das Königliche Hohe Oberbergamt nicht minder, uns sofort nach eingegangener gewerkschaftlicher Vergleichsgenehmigung nicht allein diese notificiren, sondern uns dabei auch eine einfache Abschrift des über den Vergleich vom 14. d. M. aufgenommenen Protocolls übermachen zu wollen.
Indem wir zum Schluße um möglichste Beschleunigung der Vergleichsverwirklichung hiermit wiederholt dringend bitten, sehen wir der alsbaldigen Uebersendung der gebetenen Abschriften entgegen, und verharren in Hochachtung.
Siebenlehn, am 21.September 1848.
Der Stadtrath.
[Unterschrift] Liebich, R[a]thm[ann].,
[p.76r  Postanschrift]
[Poststempel] SIEBENLEHN 22 SEP 48
An das Königliche Hohe Oberbergamt zu Freyberg.
e. o. [ex officio?]  Communal.S[ache?]

20.09.1848 Das Finanzministerium befiehlt den Bau der Wasserleitung

[1.) Anschreiben mit Bewilligung eines staatlichen Beitrags von 1000 Talern]

[p.77a]
Das Finanz= Ministerium hat auf den Bericht des Oberbergamts vom 16n/. dieses Monats in Betreff der Wasserversorgung von Siebenlehn und Breitenbach an die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen unter heutigem Tage die abschriftlich anliegende Verfügung erlassen.
Auch wird dasselbe den Gewerkschaften von Adolph Stolln für den Fall, daß sie den angezeigten Vergleich genehmigen, zu den von ihnen zu tragenden Kosten der neuen Wasserleitung einen Beitrag von Ein Tausend Thalern vom  E x t r a o r d i n a r i o  des Landeszahlamts für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligen, zu welchem Behufe nach eingegangener gewerkschaftlicher Genehmigung besonderer Antrag zu stellen ist.
Das Oberbergamt, dem die Akten no. 11538 und no. 2570. vol. 4. und 5. remittirt werden, hat Vorstehendem gemäs das Weitere vorzu=  
[Zusätze] Eingang, den 23 Septbr. 1848    /   2412.    No. 833. Berg. Reg.
[p.77r] kehren.
Dresden, am 20n/. September 1848.
Finanz= Ministerium IIn/. Abtheilung
[Unterschrift]
[links  Adresse]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Die Wasserversorgung von Siebenlehn pp. betref,
[2.) die Verfügung für den Bau der Wasserleitung]

[p.78a]
Abschrift
Durch den Betrieb des Adolph Stollns ist ein großer Theil der Brunnen, welche der Stadt Siebenlehn Wasser verschafft haben, trocken gelegt. Eine gleiche Gefahr droht den daselbst noch vorhandenen und den das Dorf Breitenbach mit Wasser versorgenden Brunnen.
Die deshalb auf Anordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern am 14n/. d. Mts. abgehaltene commissarische Localerörterung hat zu dem Resultate geführt, daß dem eingetretenen und weiter zu besorgenden Nothstande am Besten durch die Herbeiführung der in Zellaer Staatswaldung entspringenden Quellen des zweiten Spießbachs und des Guten Bachs abgeholfen werden könne, und es ist in dessen Folge bei dem Finanz= Ministerium darauf angetragen worden, daß das Wasser jener Quellen zu gedachtem Behufe benutzt und von den unter dem Waldflügel A. zu beiden Seiten der Waldschleuße no. 5. gelegenen Fassungspuncten aus am süd-   [p.78r]   lichen Abhange des Spießbachthales entlang in schräger Richtung durch den Waldflügel B. und sodann durch den Waldflügel no. 8. und den sogenannten Semmelflügel, ohne Entrichtung eines Wasserzinses oder einer sonstigen Entschädigung, geführt werden dürfe, auch zu Herstellung der Wasserleitung eine Quantität von
Zwei und Zwanzig Schock 10. bis 12. Zoll starker und 6. Ellen langer Röhrhölzer [22 x 60 x 6 x 0,5664m = ca. 4,5 km]
gegen Bezahlung aus dem Zellaer Walde abgelassen werde.
Da das Finanz= Ministerium diesen Betrag zu gewähren beschlossen hat, so ergeht an die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen hierdurch die Anordnung, nicht nur die Fassung fraglicher Quellen und deren Seiten der Vorsteher der der gedachten Grube zu besorgende Ableitung durch eine in vorbezeichneter Weise herzustellenden Röhrfahrt, ingleichen die später   [p.79a]   nöthig werdenden. vertragsmäßig den beiden betreffenden Gemeinden obliegenden Reparaturen an letzteren ohne Vorbehalt irgend einer Vergütung geschehen zu lassen, sondern auch unverzüglich Veranstaltung zu treffen, daß die gewünschten Röhrhölzer so schleunig als möglich an den Schichtmeister Lindner zu Siebenlehn gegen taxmäßige Bezahlung abgegeben werden, oder insoweit die sofortige Abgabe dieser Rührhölzer unerwarteterweise nicht thunlich wäre, den Schichtmeister Lindner hiervon ungesäumt zu benachrichtigen.
Dresden, am 20n/. September 1848.
Finanz= Ministerium IIe/, Abtheilung.

[links]
An die Oberforstmeisterei und das Rentamt Nossen.
die Herstellung einer Röhrfahrt in Zellaer Waldung.
[p.79r] [Postadresse]
An das Oberbergamt zu Freiberg

25.09.1848 Oberbergamt an das Bergamt

[p.80a]
An das Bergamt allhier
Das Bergamt ersieht aus dem abschriftl. beiliegenden Protocolle v. 14 vor. Mon. die commissarischen Verhandlungen, welche zwischen den Grubenvorstehern von Adolph Stolln und den Communen Siebenlehn und Breitenbach wegen der Wasserversorgung dieser Art gepflogen worden sind, und aus den Vertrag, welchen die Interessenten deshalb unter einander, jedoch was den Adolph Stolln betrifft, nur unter Vorbehalt der Genehmigung der betreffenden Gewerkschaften, abgeschlossen haben. Das K. Finanzministerium hat, nach Inhalt des ebenfalls abschriftlich beilieg. Verfügung v. 20 dies. Mon. die von uns gestellten An=   [p.80r]   träge wegen unentgeldlicher Überlassung des zu der beabsichtigten Wasserleitung erforderlichen fiscalischen Grundes und Bodens und wegen Überlassung der nöthigen Röhrhölzer aus fiscalischer Waldung gegen taxmäßige Bezahlung genehmigt auch den Gewerkschaften von Adolph St. für den Fall, daß sie den gedachten Vergleich genehmigen, zu den von ihnen zu tragenden Kosten der neuen Wasserleitung einen Beitrag von Ein Tausend Thalern vom extraordinario des Landeszahlamtes für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligt.
das Bergamt allhier erhält nunmehr Verordnung sofort und mit möglichster   [p.81a]   Beschleunigung die Gewerkschaften von Adolph Stolln über die Annahme des gedachten Vergleichs zu befragen und dabei die Gründe, aus welchen sich diese Annahme als empfehlenswerth darstellt, hervorzuheben. Besonders ist darauf hinzuweisen,daß es sich nicht allein um eine Entschädigung der gedachten Gemeinden für das denselben zur Zeit bereits durch den Adolph Stolln entzogenen Wasser handelt, sondern daß bei der Aussicht, daß durch den weiter Fortbetrieb dieses Stollns sämmtliche noch vorhandene Brunnen werden gezäpft und mithin den beiden Ortschaften Siebenlehn und Breitenbach aller Wasser werde entzogen werden, die Nothwendigkeit eingetreten ist, aus allgemeinen öffent=   [p.81r]   lichen und polizeilichen Gründen das vom Romanus Treibeschacht in Mittag betriebene Ort des Adolph Stolln solange sistiren zu lassen, bis die gedachten Communen endenmeit mit Wasser

[p.82a]

[p.82r]

[p.83a]

[p.83r]

24.09.1848 Oberbergamt an den Stadtrath

[p.84a]
[links]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
nr. 2392 B.

zE. den 30. Septbr 1848. vB.
Hzu Abschriften des Urthel Schmid ./. die Gewerkschaft von Vereinigt Feld in G.. zu Altenberg … 209. 427. … nr. 11246. Vol. V. R.B.9 Vol VI nebst zu… … und der Urthel Fleischer ./. den Lehnträger von Neuer Segen Gottes Erbst. [usw.]
[rechts]
Den Stadtrathe zu Siebenlehn übersenden wir hierbei auf dessen Antrag v. 21 dies. Mon. 5 Urthelsabschriften.
Die gewünschte Abschrift des commissarischen Protles v. 14  dies. Mon. werden wir sofort nach Eingang der Erklärung der Gewerkschaften von Adolf Stolln, wegen deren Einholung das Nöthige verfügt worden ist, unter Mittheilung dieser Erklärung übersenden.
Freiberg, d. 24 Septbr 1848
das K. OBAmt
Auf die Post gegeben am 7. Octbr. 1848.   Richter
[p.84r]
Liquidatio
die dem Stadtrathe zu Siebenlehn übersendeten Abschriften betr:
/ 3[Taler] 22ngr. 5[pf.] für 45. Blatt Abschriften à 2ngr. 5[pf.]

28.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt

[p.85a]

[p.85r]

[p.86a]

[p.86r]

31.10.1848 Bergamt an das Oberbergamt

[p.87a]

[p.87r]

27.10.1848 Das Justizamt Augustusburg (Uhlich) berichtet dem Bergamt über den Vergleich

[p.88a]
pr. am 28. Oktober 1848.
Abschrift
Das Königliche Bergamt Freiberg

[rechts weiter]
wird hoffentlich nunmehro im Besitze meiner am 23n/. dieses Monats bereits auf der hiesigen Post aufgegebenen, den wegen der Siebenlehner Wasserdifferenz abgeschlossenen Vergleich bedingungsweise genehmigten Erklärung sein; für den Fall, daß es aber nicht der Fall sein sollte, wiederhole ich kürzlich die vorbehaltenen Bedingungen:
     1.,
daß aus Staatskassen wirklich 1000[Taler] als Beihilfe gezahlt werden,
     2,
daß 2000[Taler] unzinsbar aus der Gnadengroschencasse darge=   [p.88r]   liehen werden.
     3,
daß die nöthigen Hölzer zu den Röhren aus den nächstgelegenen Staatsforsten gegen die Forsttaxe? der Grubenverwaltung überlassen, und
     4,
möglichst ein Ueberschreiten des Anschlags der Baukosten vermieden werde, sowie daß
     5,

die lt. Vergleichs vom 31. August 1846 von der Grubenverwaltung an den Stadtrath zu Siebenlehn bereits eingezahlten 50[Taler] der Grubencasse restituirt werden.
Mit diesen Erklärungen sind die Herrn Mitbevollmächtigten Zeugen und Heinichen? vollkommen einverstanden und verbinden wir damit die ergebenste Bitte, dafür geneigtest Sorge zu tragen, daß der Betrieb des Adolphstollns sofort wieder wie früher nur kräftigst auf allen Orten in Angriff genommen werde.   [p.89a]
Um zu erfahren, auf welcher Station das Couvert mit meiner Erklärung liegen geblieben ist, ersuche ich das Königliche Bergamt, dafern der Stempel nachern ist, daß der Brief am 23. d. M. hier zur Post gegeben ist:
das betreffende Couvert mit einem Laufzeddel in Freiberg auf der Post aufzugeben, und die Angabe der Zeiten der Ankunft und des Abgangs, beziehendlich Abgabe des fraglichen Schreibens, sowie daß der Laufzeddel bis zu mir komme, zu verlangen;
dafern der Stempel jedoch nachweist, daß das Schreiben erst am 24n/. dieses Monats hier aufgegeben worden sei, bitte ich:
mir das Couvert nebst Angabe der Zeit des Eingangs meines Schreibens   [p.89r]   gefälligst zu übersenden.
Hochachtungsvollst verharrend.
Augustusburg den 27. October 1848
Carl Ludwig Uhlich   Act. [Link]

08.11.1848 Oberbergamt an Bergamt

[p.90a]
pressant
An das Bergamt Allhier
Die nach dem Berichte des Bergamtes Freiberg v. 31 vor. Mon. von dem Amts?actuarius Uhlich in seiner Erklärung v. 27 vor. Mon. unter 5 gestellte Bedingung der Annahme des zwischen der Grube Adolf Stolln u. der Commun Siebenlehn verSchw…, daß die nach Vergleich vom 31. August 1846 von der Grubenverwaltung an den Stadtrath zu Siebenlehn bereits eingezahlten 50{Taler] der Grubencasse restituirt werden sollen, scheint auf einem Misverständniß zu beruhen. Nach dem commissarischen Protocolle v. 14 Septbr d. J. Pkt. 5 ist nur der zwischen der Grubenverwaltung und den Hausbesitzern   [p.90r]   Haubold und Hermann am 31 August 1846 abgeschlossene Vergleich, da solcher noch nicht zur Ausführung gelangt, aufgehoben worden. Dagegen ist der unter dem selben Tage zwischen der Grubenverwaltung und der Commun Siebenlehn verhandelte Vergleich, nach welchem der erstere der letzteren zur Weiterleitung eines überlassenen Wasserabfalles … neuen Kosten bei und Herbeischaffung von Wasser zu den damals versiegten Brunnen einen Kostenbeitrag von 50[Taler] zugestand, bei der commissarischen Verhandlungam 14. Septbr d. J. nicht aufgehoben worden, indem jener Vergleich bereits früher zur Ausführung gelangt und   [p.91a]   der stipulirte Kassenbeitrag, wie vom Schichtmeister Lindner angeführt worden, bereits vorlängst ausgezahlt und zu dem bedungenen Zweck Seiten der Commun verwendet worden ist.
Das Bergamt hat hiervon den Amtsactuar Uhlich in Kenntnis zu setzen und ihn unter gleichzeitiger Mitheilung, daß der Schichtmeister Lindner in Folge seiner Erklärung v. 23 vor. Mon. bereits zur Ausführung der fragl. Wasserleitung angewiesen worden sei, aufzufordern, in kürzester Zeit sich zu erklären, ob er von der Erfüllung der gedachten Bedingung die Annahme des fragl. Vergleichs abhängig machen wolle, indem solcher   [p.91r]   falls anderweit Verhandlungen mit der Commun Siebenlehn gepflogen werden müßten, von welchen freilich ein günstiges Resultat kaum zu erwarten steht.
Der Wiederbeginn des wegen fraglicher Wasserdifferenz einstweilen sistirten Stolln… …bar … Adolf Stolln hängt übrigens, wie dem Amtsactuarius Uhlich zu erkennen zu geben ist, zur Zeit von der Annahme und Ausführung des verabhandelten Vergleichs ab.
Nach erfolgter Erklärung des Amtsactuars Uhlich hat das Bergamt, welchem die Acten nr. 2570 Vol. V einstweilen zurückgegeben werden, wieder Anzeige anher zu erstatten.
Freiberg, d. 8 Novbr 1848
das OBAmt
[links]
die Wasserdifferenz zwischen Adolf St. u. der Commun Siebenlehn btr.
[rechts]
Abgegeben am 11. Novbr: 1848.   Richter.

18.11.1848 Stadtrat (Liebich) mahnt beim Oberbergamt die Übersendung der Vergleichsurkunde an

[p.92a]
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freyberg.
[rechts]

praes: d: 20 Novbr 1848.    /    2845 B.
Mittelst geehrter Zufertigung vom 27. September 1848 sicherte uns das Königliche Oberbergamt auf unsern Antrag vom 21. desselben Monats nicht nur Mittheilung von der Erklärung der Gewerkschaften von Adolf Stolln bezüglich des am 14. des gedachten Monats abgeschlossenen commissarischen Vergleichs, sofort nach deren Eingang, sondern auch Ü=   [p.92r]   bersendung einer Abschrift des gedachten Vergleichs, zu.
Nachdem uns nun am 3. dieses Monats von der eingegangenen Genehmigungserklärung der Gewerkschaften durch den Schichtmeister Lindner Eröffnung geschehen, erneuern wir hiermit auch unser Gesuch um Zustellung beregter Vergleichsabschrift, und bitten, uns dieselbe, gegen die Gebühr, wenn irgend möglich, bis zum 20. dieses Monats zu übersenden.
Siebenlehn, am 18. November 1848.
Der Stadtrath. Liebich  Rthm.

22.11.1848 Bergamt an das Oberbergamt

[p.93a]

[p.93r]

24.11.1848 Der Aktuar Uhlich in Augustusburg an das Bergamt

[p.94a]

[p.94r]   habt, bei den Vergleichsverhandlungen darauf hätte Rücksicht nehmen müssen, in Erwägung der Geringfügigkeit des Objects, gegenüber den durch längere Sistirung des Betriebs des eingestellten Orts des Adolphstollns uns erwachsenen bedeutenden Nachtheilen, von der in meinem Schreiben vom 27n/. v. M. unter 5. gestellten Bedingung unter den obwaltenden Umständen absehen will; ich beantrage aber hierbei, daß der Schichtmeister Lindner angewiesen werde, den Versuch zu machen: ob er jene 50[Taler] ohne den Abschluß des Vergleichs davon abhängig zu machen von der Stadtgemeinde zu Siebenlehn auf seinen Antrag restituirt erhalte.
Augustusburg den 20. November 1848
Carl Ludwig Uhlich  Act.

23.10.1848 Oberbergamt an den Stadtrat

[p.95a]
An den Stadtrath zu Siebenlehn
nr. 2872 B.
Nach den von den Gewerken bei dem Berggebäude des Adolph Stolln abgegebenen Erklärungen, welche nach dem so eben hier eingegangenen Bericht des hiesigen Bergamtes … den 21 dies. Mon. Vollständig abgegeben erfolgt sind, ist der am 14 September d. J. zwischen dem Grubenvorstehern des gedachten Berggebäudes und den Vertretern der Stadt Siebenlehn, sowie dem Gemeinderath zu Breitenbach wegen der Wasserversorgung dieser beiden Orte verhandelte Vergleich Seiten der Gewerkschaften von Segen Gottes Erbst. U. Romanus Erbst.   [p.95r]   als der gemeinschaftlichen Eigenthümerinen von Adolph Stolln für angenommen zu erachten. Zwar haben die Inhaber von 3 Kuxen bei Romanus Erbst. Gegen die Annahme des Vergleichs bei Protestation erhoben, es für dieselben damit jedoch vom Bergamte mit der Bescheidung, daß sie sich dem Beschluße der Mehrzahl zu fügen haben, ihnen indeßen die Betretung des Rechtsweges überlassen bleibe, mit dieser Protestation zurückgewiesen worden.
Indem wir dem Stadtrathe zu Siebenlehn hierbei eine Abschrift des Vergleichsprotocolles vom 14 September d. J. zufertigen, veranlaßen wir denselben, die beiden dortigen Gemeindemitglieder   [p.96a]   Herrn Lohgerbermeister Haubold und Herrn Sattlermeister Hermann in Bezug auf Pkt. 5 der Vergleichsverhandlungen von der erfolgten Annahme des Vergleichs in Kenntnis zu setzen.
Übrigens bemerken wir, daß der Schichtmeister Lindner bereits angewiesen ist, die fragliche Wasserleitung den Vergleichsbestimmungen gemäs auszuführen und daß wir darüber, daß solch gut und tüchtig hergestellt werde, durch das Bergamt werden Aufsicht führen lassen.
Freiberg, d. 23 Octbr 1848, [Kürzel]
das K. OBAmt
[links]

Am 24. November auf die Post gegeben.  Olbert

23.10.1848 Oberbergamt an Gemeinderat Breitenbach

An den Gemeinderath zu Breitenbach
nr. 2872 B.
[rechts]
Nach den von den …  (wie oben bis: zurückgewiesen wer-   [p.96r]   den.
Indem der Gemeinderath zu Breitenbach hiervon … in Kenntn und daß zu Ausführung der Wasserleitung nach Siebenlehn bereits Anordnung getroffen worden, in Kenntnis gesetzt wird, wird demselben zugleich eine Abschrift des Vergleichsprotocolles vom 14 Septbr d. J. hierbei zugefertigt.
Freiberg, d. 23 Octbr. 1848
das K. OBAmt
[links]

vW.
Am 22. November 1848 auf die Post gegeben. Olbert

23.10.1848 Oberbergamt an Amtshauptmannschaft Döbeln

An die K. Amtshauptmannschaft zu Döbeln
Nr. 2872 B
[rechts


[p.97a]

[p.97r]

23.11.1848 Oberbergamt an Bergamt

[p.98a]

[p.98r]

23.11.1848 Oberbergamt an das Finanzministerium

[p.99a]

[p.99r]
 

04.12.1848 Bewilligung von 1000 Talern durch das Finanzministerium, Brief an das Oberbergamt

[p.100a]
Das Finanz- Ministerium hat auf den Bericht des Oberbergamts vom 23ten dieses Monats den Gewerkschaften von Adolph Stolln zu den Kosten der von ihnen herzustellenden Röhrfahrt vom Extraordinario für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaus einen Beitrag von
Ein Tausend Thalern
bewilligt und das Landeszahlamt unter heutigem Tage angewiesen, diese Summe an die Freiberger Oberzehntenbeamten gegen deren Quittung zu weiterer Abgabe zu verabfolgen, was dem Oberbergamte, unter Remission der Acten no: 11538, zu weiterer Veranstaltung eröffnet wird.
Dresden, am 28ten November 1848.
Finanz- Ministerium, II. Abtheilung, [Unterschrift]
An das Oberbergamt zu Freiberg
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln …:
1036 Berg= …
… den 4. Decbr. 1848.   /   2977. B.
[p.100r  Postanschrift]
1 Stück Acten.
An das Oberbergamt zu Freiberg
e. o. Berg S.
N. 7510. II.

06.09.1848 das Oberbergamt an das Bergamt

[p.101a]
[links]

An das Bergamt allhier.
no. 2877 …
E. den 11. Decbr. 1848.
[rechts]
Nachdem das K. Innenministerium durch Verfügung vom 28st. vor. Mon. uns … hat, daß das Landeszahlamt angewiesen worden sey, den den Gewerkschaften von Adolphstolln zu den Kosten der von ihnen herzustellenden Röhrfahrt vom Extraordinarium für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaues bewilligten Beitrag von
Ein tausend Thalern an die hiesigen Oberzehntenbeamten zu verabfolgen, so wird

 

[p.101r]
nung vom 23sten vor. Mon. das hiesige Bergamt mit der EWröffnung in Kenntniß gesetzte, daß wir wegen Erhebung und Verabfolgung dieser Summe das Oberzehntenamt allhier mit Anweisung versehen haben,

meister zu allenthalben zur Nachachtung Kenntniß zu geben.
Freiberg den 6 Sepbr. 1848
D. OBAmt
[links]
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln betr.

06.12.1848 das Oberbergamt an das Oberzehntenamt in Freiberg

[links]
An das Oberzehntenamt allhier.
no. 2977…
[rechts]
Nach der abschriftlich anliegenden Verfügung vom 28sten vor. Mon. hat das H. Finanzministerium den Gewerkschaften von Adolph Stolln zu den Kosten einer von ihnen   [p.102a]   herzustellenden Röhr… eine Extraordinario für außerordentliche Bedürfnisse des Bergbaus einen Beitrag von
Ein Tausend Thalern - -
bewilligt und da Landeszahlamt abgewiesen, diese Summe an die Freiberger Oberzehntamt… gegen deren Quittung zu weiterer Abgabe zu verabfolgen. Wir setzen die Letzteren H… mit der Anordnung in Kenntniß, wgen Erhebung und Verabfolgung dieser Summe das Erforderliche vorschriftsmäßig in Obacht zu nehmen.
Freiberg den 6. Decbr. 1848.
D. OBAmt.
[links]
Angegeben am 13. Decbr. 1848. Richter
Eine Bewilligung für den Adolph Stolln betr.

[p.102r   frei]

09.01.1849 das Finanzministerium an das Oberbergamt

[p.103a]
Wie das Rentamt Nossen unterm 27. jetzigen Monats angezeigt hat, ist dem Schichtmeister Lindner zu Siebenlehn bei demselben mit dem Gesuche eingekommen, daß dem Adolph Stolln in Ermangelung ausreichender Geldmittel die Bezahlung der zu Herstellung einer Röhrfahrt aus Zellaer Waldung abgegebene Röhrhölzer im Betrage von 1092[Taler] 8[pf.] bis Ostern jetzigen Jahres gestundet werde.
Da anzunehmen ist, daß das angebrachte Gestundungsgesuch, nachdem dem vom Gesuchsteller angeführten Mangel an baarem Gelde durch die unterm 28ten November vorigen Jahres und unter heutigem Tage erfolgte Unterstützung und beziehentlich Vorschußbewilligung abgeholfen, Erledigung gefunden hat, so wird Solches dem Oberbergamte mit der Anordnung eröffnet, über die erfolgte Bezahlung kurze Anzeige Anher zu erstatten.
Dresden, am 10ten Januar 1849.
Finanz= Ministerium, II Abtheilung. [2 Unterschriften]
An das Oberbergamt zu Freiberg.
Die Bezahlung von Röhrhölzern an das Rentamt Nossen betr.
24. Berg …
…, den 24. Jan. 1849.    /   219 vW.[Unterschrift]
[p.103r   Postanschrift]
[Poststempel] DRESDEN 23 JAN 49    6 1/2
An das Oberbergamt zu Freiberg
e. v. Bergs.

27.01.1849 Anweisung des Oberbergamts an das Bergamt, dem Rentamt Nossen 1092 Taler zu überweisen

[p.104a]
[links]
An das Bergamt allhier.
No: 219, vW.
zE. den 31. Jan. 1849. vB.
die Bezahlung von Röhrhölzern an das Rentamt zu Nossen Seiten des Adolph Stollns betr.
[rechts]
Gemäß der in Abschrift anliegenden Verfügung des K. Finanzministerii vom 10ten d. M. hat das hiesige Bergamt, wie wir demselben verordnen, den Schichtmeister Lindner zur schleunigen Bezahlung von 1092[Taler] 8[pf.] an das Rentamt zu Nossen für die Röhrfahrt zur Siebenlehner Wasserleitung aus der Kasse vom Adolph Stolln anzuweisen und die erfolgte Bezahlung nach umgesehener? Quittung uns …icklich anzuzeigen.
Freiberg den 27sten Jan. 49
das ObAmt.
Abgegeben am 3. Febr: 1849.
[Unterschrift]Sichter.
[p.104r    leer]

17.02.1849 Bergamt an Oberbergamt

[p.105a]

[p.105r]

24.02.1849 Oberbergamt an das Finanzministerium

[p.106a]

[p.106r]

07.03.1849 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des Bergamts

[p.107a]

[p.107r]

[p.108a]

[p.108r]

25.04.1849 Oberbergamt an das Bergamt

[p.109a]

[p.109r]

[p.110a]

[p.110r]

27.06.1849 Schreiben des Bergamts an das Oberbergamt

[p.111a]
praes: d: 5 Juli 1849. / 1553 B.
[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
Das Bergamt daselbst berichtet über die Kosten der Herbeileitung von Wassern für die Commun Siebenlehn.
Hierzu die Bergamtsakten No. 2570. Vol. V.
Vorstehendes Actenstück no: 2570. Vol. V. ist hiesigem Bergamte am 9. Juli 1849. in Folge der Resolution des Königl: Oberbergamts, brevi manu zurückgegeben worden.
Richter.

[rechts]
Zufolge Verordnung vom 25n/. April dieses Jahres Blatt 239 der beigefügten Bergamtsakten No: 2570 vol. V. wonach wir haben wegen Uebersteigung des Kostenanschlags für die Herbeileitung von Wassern für die Kommun Siebenlehn um circa 800[Taler] und des Umstandes, daß hierunter
275[Taler] für einen Brückenbau,
sowie [p.111r]
118[Taler] für eiserne Röhren sich befänden, welche in dem bei der Konferenz vom 14. September 1848 vorgelegenen Kostenanschlage nicht aufgenommen seien, den betreffenden Schichtmeister mit seinen etwaigen Entschuldigungsgründen hören und den Erfolg anzeigen sollen, bewirken wir dies in Folgendem.
Herr Schichtmeister Lindner hat nämlich auf unsere Aufforderung Blatt 240 mittelst Eingabe Blatt 243 fg. in der Hauptsache vorgestellt: es seien die geschehenen Ausführungen keineswegs als eigenmächtig unternommene Abweichungen von dem damals vorgelegenen Kostenanschlag anzusehen, vielmehr beiderseits, die Thalüberbrückungen wie die Einlegung gußeiserner Röhren, bei den am 14. September 1848 abgehaltenen Lokalexpedition von den dabei anwesenden Herren Sachverständigen Seiten des Königlichen Oberbergamts [p.112a] gutgeheißen und ihre Anwendung in der Absicht gewünscht worden, um dadurch nicht nur dem Springen der stark abfallenden und steigenden Röhren zu begegnen, sondern auch die einzelnen Röhrentrakte selbst leichter schlämmen und reinigen zu können.
Da nun, wie mit Gewißheit vorauszusehen gewesen, die künftige Unterhaltung des gedachten Röhrwassers der Kommun Siebenlehn bedeutende Opfer auferlegen werde, so habe es ihm in der Billigkeit zu liegen geschienen, bei der ersten Anlage dieser Wasserleitung auf dergleichen die Unterhaltung ermäßigende Vorkehrungen mit Rücksicht zu nehmen, indem ihn ohnehein nach dem Vergleichsbeschluß obgelegen, dieselben gut und tüchtig herzustellen, er aber auch außerdem dabei noch beabsichtigt habe, bei Uebergabe des Röhrwassers keine erheblichen Ausstellungen zu er= [p.112r] fahren und jeden möglichen Differenzpunkt mit fraglicher Kommun zu vermeiden.
Freiberg am 27. Juni 1849.
Das Bergamt daselbst
[6 Unterschriften] Fischer, Becker, n.n. Bauer, Netto, Graff

05.10.1849 Schreiben der Kreisdirektion an das Oberbergamt wg. Beschwerde von Herrmann und Haubold

[p.113a]
Das Königliche Oberbergamt zu Freiberg wird Sich gefälligst erinnern, wie die zwischen der Stadtgemeinde Siebenlehn und der Gewerkschaft des Berggebäudes Adolph Stolln wegen der durch den Betrieb dieses Stolln der Stadt Siebenlehn geschmälerten Wasserversorgung entstandene Differenz unter Vermittelung der Jenseits bestellten Commission, so wie der Amtshauptmannschaft zu Döbeln bei der dieserhalb unterm 14.ten September verwichenen Jahres abgehaltenen Localexpedition im Hauptwerke dadurch zur Erledigung gebracht worden ist, daß die genannte Gewerkschaft die Fassung zweier Bäche im Zellaer Walde und die Röhrleitung derselben zur Stadt, die Stadtgemeinde dagegen die künftige Unterhaltung dieser Röhrleitung übernommen hat.
Neuerlich sind jedoch anderweite Differenzen insofern entstanden, als die Stadtgemeinde Siebenlehn die von der Gewerkschaft hergestellte Leitung um deswillen, weil dieselbe nicht contractmäßig und auch sonst nicht zweckentsprechend ausgeführt worden, zur künftigen Unterhaltung zu übernehmen, zur Zeit beanstandet hat, und es ist diese Angelegenheit nun=
[Anmerkungen] pr. den 13. Octbr. 1849. / 2418 vW. [p.113r]
mehr in Verfolg einer von den Hausbesitzern Herrmann und Haubold zu Siebenlehn wider den Stadtrath und die Stadtverordneten wegen dieser ablehnenden Erklärung geführten Beschwerde zur Cognition der ergebenst unterzeichneten Königlichen Kreis= Direction gebracht worden.
Obschon nun diese unter Num. 690. urschriftlich anliegende, das Verhältniß der Beschwerdeführer als einzelner zu der Stadtgemeinde in Beziehung auf jene Wasserleitung betreffende Beschwerde, über welche die Königliche Kreis= Direction zunächst den unter Num. 766. ebenfalls urschriftlich beifolgenden Bericht von der Amtshauptmannschaft zu Döbeln erfordert hat, mit Rücksicht auf den Vergleich vom 14. September 1848. . 5./ Blatt 228. der anliegenden Acten Lit. B. Num. 12./ und in Hinblick auf die fernerweite unter Num. 1709. angegebene Erklärung der Gemeindevertreter zu Siebenlehn, an sich nur im Rechtswege zur Erledigung zu bringen sein wird, so dürfte es doch um die durch den fraglichen Vergleich eingeleitete Wasserversorgung der Stadt Siebenlehn überhaupt auch für die Zukunft derselben zu erhalten, zweckmäßig sein, durch fernere Verhand= [p.114a] lungen mit den Betheiligten die Beseitigung der Differenzen sowohl zwischen der Stadtcommun und der Gewerkschaft des Eingangs gedachten Berggebäudes als zwischen den Beschwerdeführern und der Commun Siebenlehn und soweit sie noch nicht erfolgt sein sollte, die vollständige Realisirung des abgeschlossenen Vergleichs herbei zu führen.
Die Königliche Kreis= Direction hat daher bei dem Königlichen Oberbergamte hiermit ergebenst zu beantragen, die bereits früher Jenseits bestellt gewesenen Commisionen, wegen anderweiter Verhandlungen zwischen den Betheiligten behufs der thunlichsten Beseitigung der neuerlichen Irrungen mit Anweisung versehen zu wollen und bemerkt, daß Sie für den Fall, daß diesem Antrage entsprochen wird, Ihrerseits die Amtshauptmannschaft zu Döbeln dahin, daß sie sich dieser Angelegenheit halber mit den Jenseitigen Commissarien? in unmittelbare Vernehmung zu setzen und bei den fernerweit abzuhaltenden Verhandlungen sich persönlich zu betheiligen habe, beauftragen werde.
Von der Jenseits gefaßt werdenden Entschließung erbittet Man Sich baldgefälligst Nachricht. [p.114r]
Leipzig, am 5. October 1849.
Königliche Kreis= Direction. Ackermann.

[links]
Communicat an das Königliche Oberbergamt zu Freiberg.
Die Beschwerde Herrmanns und Genossen zu Siebenlehn betr.

16.08.1849 Herrmann und Haubold an die Kreisdirektion Leipzig

[p.115a]
Abschrift
III. prs. den 23. August 1849.
An die Königl. Kreisdirection zu Leipzig
Beschwerde
des Sattlermeisters Johann Gotthelf Herrmann und des Lohgerbermeisters Christian Leberecht Haubold zu Siebenlehn, über Stadtrath und Stadtverordnete allda, die Wasserversorgung in der Stadt betr.
Aus den im vorigen Jahre ergangenen Acten ist der Königl. Kreisdirection der Vergleich vom 14. September 1848 bekannt, mittelst dessen sich die Gewerkschaft des Berggebäudes Adolph Stolln ver pflichtete, durch Fassung des sogenannten zweiten Spießbachs und der sogenannten Gute Bach in Zellaer Amtswaldung die Stadt Sieben=   [p.115r]   lehn mit Röhrwasser zu versorgen.
Der Staat unterstützte dabei die genannte Gewerkschaft mit einer baaren Beihülfe von 1000[Taler], und legte dadurch für die Wichtigeit des Unternehmens das klarste Anerkenntniß thatsächlich ab.
Der Bau begann im November 1848 und erregte bei der hiesigen Einwohnerschaft die freudigste Erwartung.
Durch Schreiben vom 15./16. März l. Js/. bat der Vorsteher des Berggebäudes Adolph Stolln Schichtmeister Lindner in Freiberg, beim Stadtrathe allhier um Uibernahme der in nächster Woche zur Vollendung kommenden Röhrfahrt.
Der Stadtrath aber, im Einverständnisse mit den Stadtverordneten verweigerte solche, wenn nicht zuvor

1, die Puncte, wo die Wässer der Röhrfahrt gefaßt seyen, zum Schutze vor Verunreinigung des Wassers eingefriedet und überbaut,   [p.116a]
2, die beiden Röhrstühle zu Beseitigung des öfteren Fallens und Stegens der Röhrfahrt und des daraus leicht entstehenden Abfrierens derselben angemessen erhöht und
3, die Röhren an den Stellen, wo die, contractwidrig über 6 Ellen unter die Erdoberfläche gelegt, entweder heraufgenommen, oder mit massiven Röhren vertauscht, oder von dem Berggebäude zur fernern Unterhaltung übernommen würden.

Herr Schichtmeister Lindner erklärte die Leistungen zu 1 und 2 für entbehrlich und nicht bedungen, lehnte auch ab, daß das Steigen und Fallen der Röhrntour das Abfrieren des Wassers befördere, und bestritt zu 3 nicht nur, daß durch Contract die Einlegung der Röhren auf eine Tiefe von höchstens 6 Ellen unter der Erdoberfläche beschränkt, son=   [p.116r]   sieht auch ein, daß die jetzige hin und wieder tiedere Legung der Röhren von der Stadtgemeinde Siebenlehn bereits genehmigt sei.


[p.117a]

[p.117r]

[p.118a]

[p.118r]

[p.119a]

[p.119r]
Röhrleitung und die schuldige Abgabe unseres Wasserbedarfs daraus nicht länger aufschiebe.
Alle mögliche Beschleunigung dieser Angelegenheit werden wir mit dem größten Danke anerkennen, und unterzeichnen ehrerbietigst.
Siebenlehn, den 16. August 1849.
Johann Gotthelf Herrmann.
Christian Lebrecht Haubold.
[Anmerkung] Verf: Adv. Höffner.

10.09.1849 Stellungnahme der Stadt Siebenlehn zur Beschwerde Herrmanns und Haubolds

[p.120a]
Abschrift
Eingeg. am 13. September 1849.

An die Königl. Amtshauptmannschaft zu Döbeln.
Entgegnung des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Siebenlehn auf die Beschwerde des Sattlermeisters Herrmann und des Lohgerbermeisters Haubold daselbst, Wasserbeschafung betr.
Die von dem Satlermeister Herrmann und dem Lohgerbermeister Haubold wegen verweigerter Zutheilung von Röhrwasser wider den hiesigen Stadtrath und die Stadtverordneten erhoben, und mittelst amtshauptmannschaftlicher Verfügung vom 27./31. August d. J. uns zur gemeinschaftlichen Auslassung zugefertigte Beschwerde wird von uns in Folgendem ge=   [p.120r]   meinschaftlich beantwortet.
Allerdings hat sich die Stadtgemeinde Siebenlehn §.5 des Vergleichs vom 14. September 1848 durch Rath und Stadtverordnete verbindlich erklärt, die beiden Beschwerdeführer von dem, durch die Gewerkschaft Adolph Stolln in die Stadt zu leitenden, Röhrwasser mit dem, zu ihrem Hausbedarfe erforderlichen Wasser in der Maase zu versorgen, daß dasselbe in einem zwischen den Wohnhäusern Beider aufzustellenden und für die beiderseitige Benutzung derselben bestimmten Wassertrag geführt werde.
Allein dieses, den Beschwerdeführern von der Stadtgemeinde gegebene, Wasserbeschaffungsversprechen setzt nicht nur die vertragsmäßige Ausführung und Vollendung der Röhrnfahrt, sondern auch die erfolgte Uebernahme dieser vertragsmäßig ausgeführten und vollendeten Röhrfahrt von Seiten der Stadtgemeinde voraus, weil letzterer nicht eher über das Wasser der Röhrnfahrt verfügen kann, als bis sie durch Uebernahme dis=   [p.121a]   positionsberechtigte Eigenthümerin der Röhrfahrt selbst geworden ist.
An dieser Uebernahme der Röhrnfahrt für die Stadtgemeinde sind wir aber bisher durch die contractwidrige Bauausführung der Gewerkschaft behindert worden.
In pct: I des Vergleichs vom 14. September 1848 /: Act: B. no: 12. Bl. 225 :/ wurde von den zwei projectirten Röhrnfahrttractten von dem erstern, kürzern, mit Entschädigung der Grundbesitzer für uns nicht verbundenen, Tracte auf dem Forsthofwege herein deshalb abgesehen, weil hier die Röhrn bis zu 15 Ellen tief zu liegen kämen und uns ein größerer Unterhaltungsaufwand verursacht würde, dagegen dem zweiten, dermaligen, längern, mit Entschädigungen der Grundbesitzer für uns verbundenen Tracte deshalb der Vorzug gegeben, weil hier die Röhren nur höchstens 6 Ellen tief zu legen seien.
Da der künftige Unterhaltungsaufwand eines 15 Ellen [ca. 8,5m] tiefen, ¾ Stunden [3,4km] langen, Röhrnlagers die Kräfte der   [p.121r]   Stadt übersteigen würde, so willigten wir in die dermalige längere Röhrnfahrt und übernahmen den Aufwand für die Entschädigung der Grundbesitzer, um durch die verheißene Tiefe des Röhrnlagers von nur höchstens 6 Ellen die Aufbringung des geringern Unterhaltungsaufwandes zu ermöglichen.
Trotzdem sind auf dieser Röhrentour die Röhren in einer Ausdehnung von 400 Schritten, contractwidrig und zum Nachtheile der Stadtgemeinde, über 6 Ellen tief, und sogar gegen 13 Ellen tief gelegt worden und hat der Schichtmeister Lindner diese Contractwidrigkeit Bl: 215 bereits selbst zugegeben.
Hierdurch rechtfertigt sich die von uns gestellte Uebernahmebedingung sub 3 der Beschwerdeschrift.
Ferner hat die Gewerkschaft in $. 1 und 6 des Vergleichs vom 14. Septbr: 1848 die Röhrenfahrt, welche die Stadt vor Allem mit Trinkwasser versorgen soll, gut und tüchtig auszuführen und zu vollenden versprochen.   [p.122a]  
Die Gewerkschaft hat also bei Ausführung des Baues dafür zu sorgen, daß die Stadt mit einem, nicht verunreinigten, Wasser versehen werde und zu diesem Behufe hat sie die Fassungspuncte der Röhrenfahrt, zum Schutze vor Verunreinigung des Wassers, um so mehr einzufriedigen und zu überbauen, als dieser Bau einen Theil der Röhrenfahrt bildet, und diese noch unvollendet ist, so lange dieser Bau noch zurücksteht.
Hierdurch rechtfertigt sich die unserer Seits gestellte Uebernahmebedingung sub 1 der Beschwerdeschrift.
Zu einem guten und tüchtigen Röhrenfahrtbau gehört aber vor Allem eine Bauvorrichtung gegen das regelmäßig wiederkehrende Abfrieren und gegen das Ausgehen der Röhren.
Die erstere Contractwidrigkeit wird durch die beiden Röhrstühle, von denen einer bereits im vorigen Herbste wiedereinstürzte, insofern herbeigeführt, als diese Röhrstühle zu niedrig sind, das Wasser deshalb zu hoch zu steigen hat    [p.122r]   und durch dieses langsame Ansteigen dem regelmäßigen Abfrieren um so bestimmter ausgesetzt ist, als die Röhren auf den Röhrstühlen zu wenig verdeckt liegen.
Dieses Abfrieren hat sich bereits im vorigen Winter bewiesen, an unterschiedlichen Stellen ein Platzen der Röhren und dieses wieder ein Auslaufen derselben zur Folge gehabt, welches noch nicht allenthalben beseitigt ist.
Hierdurch ist endlich die von uns gestellte Uebernahmebedingung sub 2 der Beschwerdeschrift gerechtfertigt.
Sind wir nun aber nach alle dem durch die contractwidrige und mangelhafte, uns benachtheiligende, Bauausführung von Seiten der Gewerkschaft an der Uebernahme der Röhrenfahrt für die Stadtgemeinde behindert, und deshalb zur sofortigen und unbedingten Uibernahme nicht verpflichtet, und haben wir nur erst von Zeit der Uebernahme des contractmäßig und vollständig ausgeführten Röhrenfahrtbaues Was=   [p.123a]   serbeschaffungsverpflichtungen gegen Herrmann und Haubold, so folgt, daß dieselben wider den Stadtrath und die Stadtverordneten zur Zeit noch kein Beschwerderecht haben.
Vielmehr haben sich die Beschwerdeführer bis zur Zeit unserer Uibernahme lediglich an die Gewerkschaft zu halten, welche demselben, da diese nach §. 5 des Vergleichs vom 14. September 1848 selbstständig nur erst für den künftigen Fall der Wasserbeschaffung durch die Stadtgemeinde den Schichtmeister Lindner seiner zeitherigen Verbindlichkeit entlassen haben, bis zu diesem Zeitpuncte auf Grund des Vergleichs vom 31. August 1846 rechtlich verbunden bleibt.

Schlüßlich gedenken wir noch, daß Herrmann und Haubold ihr vermeintliches Recht auf Wasserbeschaffung nicht sowohl in Beschwerde= als vielmehr im Rechtswege gegen uns zu verfolgen haben, die Stadtregierung aber trotz=   [p.123r]   dem, auf Grund der zu diesem Röhrenfahrtbaue gewährten Beihilfe von 1000[Taler], Beruf hat, die Gewerkschaft zu endlicher Erfüllung ihrer dießfalligen Contractsbedingungen, zum Besten der Stadt wie der Beschwerdeführer, anzuhalten.
Die Originalbeschwerde No: 690 und die einschlagenden Acten Lit: B. No: 12 liegen bei.
Siebenlehn , am 10. September 1849.
Der Stadtrath.   Carl Wilhelm Haupt, Bürgermeister
Die Stadtverordneten.   Ernst Ludwig Putzger.

16.09.1849 Amtshauptmannschaft Döbeln an die Kreisdirektion Leipzig

[p.124a]

[p.124r]

[p.125a]

[p.125r]

[p.126a]   und wie sie glaubt, dabei der ihr obgelegenen guten und tüchtigen Ausführung Genüge geleistet, und nachdem für diese Ansicht der factische Umstand zu sprechen scheint, daß das Wasser wirklich und in gehöriger Fülle in die Stadt kommt, verlangt, daß Seiten des Stadtraths die Röhrfahrt behufs der künftigen Unterhaltung, übernommen werde. Die Commun weigert sich jedoch dieser Uebernahme auf Grund vermeintlicher contractwidriger Bauausführung, denn es seien.

1, die Fassungen der Quellen nicht eingefriedet und überbaut, was doch zum Schutze vor Verunreinigung des Wassers erforderlich sey,
2, die Röhrstühle zu niedrig aufgestellt, weshalb das Abfrieren des Wassers leichter eintrete und
3, die Röhren selbst contractwidrig stellenweise viel über 6 Ellen unter der Erdoberfläche gelegt.

Vergeblich hat zur Erledigung dieser Ausstellungen zwischen Beiden ein Schriften=   [p.126r]   wechsel stattgefunden, derselbe hat zu nichts geführt, als zu der Erklärung einerseits, daß man die Röhrfahrt selbst seinem Schicksale überlassen und andererseits, daß man sich zur Uebernahme derselben, bevor nicht jenen Desiderien Abhilfe geschaffen, nicht entschließen werde.
Dieser Differenz ungeachtet, hat die Gewerkschaft zwar den Wasserlauf nach der Stadt und in die öffentlichen Wasserbehältnisse ungestört geschehen lassen, nur aber den Theiler, der die Beschwerdeführer mit Wasser versorgte, abgeschlagen, aus dem Grunde, weil diese Wasserversorgung nicht ihre Sache, sondern contractliche Obliegenheit der Gemeinde sey.
Diese aber hält sich, so lange sie nicht auf Grund wirklich stattgefundener Uebergabe und Uebernahme in den Civilbesitz der Röhrleitung gekommen sei, nicht für berechtigt, über dieselbe zu disponiren und von ihr an die Beschwerdeführer Wasser abzulassen.
[p.127a] Ganz abgesehen nun von der Frage, wer von beiden Theilen Recht habe, um so mehr als diese Frage an sich gar nicht vorliegt, scheint so viel klar zu sein, daß den Beschwerdeführern gegenüber, die Gewerkschaft nicht tenent ist, daß vielmehr Herrmann und Haubold auf Grund §. 5. des Abkommens fol: 228 Actor: es hierunter lediglich mit der Stadtgemeinde zu thun haben. Allein gewiß ists auch, daß diese ihr vermeintliches Recht auf Wasserbeschaffung nicht sowohl im Beschwerde- als vielmehr im Rechtswege gegen die Commun zu verfolgen haben werden, daher die Beschwerdeführer hiernach zu bescheiden sein dürften, ihr Recht zu verfolgen, wo und wie sie sich damit fortzukommen getrauen.
Amtshauptmannschaft zu Döbeln, am 16. September 1849.
Holm von Egidy.
[p.127r    frei]

17.10.1849 Oberbergamt an Bergamt

[p.128a]
[links]

An das Bergamt allhier
… 2418. vW.
[weitere Anmerkungen]
[rechts]
Da, wie durch Communicat der K. Kreisdirection zu Leipzig zu unsrer Kenntniß gekommen ist, die Stadtgemeinde zu Siebenlehn die Uebernahme der vom Adolphstolln hergestellten Röhrwasserleitung aus dem Zellaerwalde für die genannte Stadt, um des Willen noch nicht übernommen hat, weil
1, dem Vergleiche vom 14ten Septbr. 1848. entgegen die Röhren über 6 und bis 13 Ellen tief eingelegt worden wären, da sie doch höchstens nur 6 Ellen tief hätten eingelegt werden sollen, der Stadt aber hierdurch für die Zukunft ein größerer Unterhaltungsaufwand zufallen würde.
2, Weil, obgleich die Ge=   [p.128r]   werkschaft [Einschub] nach den §§. 1 rb. des Vergleichs die gute und tüchtige Herstellung der [Einschub Ende] die Röhrfahrt, welche die Stadt vor Allem mit Trinkwasser versorgen solle, (nach den §§. 1 u. 6. des Vergleichs die gute und tüchtige Herstellung)  übernommen habe, doch die Fassung der Wasser durch eine angemessenen Ueberbauung vor Verunreinigung nicht geschützt hätte, und
3, weil zu guter und tüchtiger Herstellung einer Röhrfahrt, doch jedenfalls das Nichtabfrieren und Nichtausgehen derselben gehörn, bei der tauglichen Röhrtour aber die Röhrstühle zu niedrig hergestellt worden wären, so daß das Wasser zu hoch steigen müsse und dabei dem regelmäßigen Abfrieren um so eher ausgesetzt wären, als die Röhren auf den Röhrstühlen zu   [p.129a]   wenig versteckt wären,
so hat das Bergamt allhier ohne Verzug darüber, in wie weit diese Ausstellungen begründet und contractwidrig sind, sorgfältige Erörterungen anzustellen und unter Darlegung der Gründe, warum diese etwaigen Abänderungen vorgenimmen und resp. Unterlassungen verhangen worden sind, nach Befinden unter Gehör des betreffenden Schichtmeisters, an uns gutachtlich zu berichten.
Freiberg den 17ten Octbr. 1849.
das ObAmt.
[p.129r   frei]

19.12.1849 Gutachten des Bergamts Freiberg an das Oberbergamt über die Untersuchung zu der Siebenlehner Beschwerde über den Leitungsbau

[p.130a]
pr. den 30. Decbr. 1849.   /   18. vW.

[links]
An das Königliche Oberbergamt zu Freiberg
Bericht des Bergamtes daselbst, die vom Adolph Stolln für die Stadt Siebenlehn hergestellte Röhrwasserleitung betr.
Hierzu ein abschriftliches Gutachten … 1735.

[rechts]
Durch Verordnung des Königlichen Oberbergamts vom 17ten October dieses Jahres war uns aufgeben worden, darüber Erörterungen anzustellen, ob und inwieweit die Ausstellungen, welche die Stadtgemeinde zu Siebenlehn gegen die vom Adolph Stolln für sie hergestellte Röhrwasserleitung erhoben hat, begründet seien? und den Erfolg, nach Befinden unter Gehör des betreffenden Schichtmeisters,   [p.130r]   gutachtlich anzuzeigen.
In Folge dessen habe ich, der Kunstmeister Braunsdorf, nach § 1165 des diesjährigen Haushaltsprotocolls hierzu beauftragt, unter Zuziehung des Schichtmeisters Lindner, des Obersteigers Fickert und des Werkkunstmeisters Hoyer die gedachte Wasserleitung in Augenschein genommen und über den Befund das in Abschrift beiliegende Gutachten erstattet.
Unter Bezugnahme auf dasselbe haben wir nunmehr Folgendes gehorsamst vorzutragen:
1, die erste Ausstellung der Siebenlehner Gemeinde ist, nach Inhalt der angezogenen Verordnung, darauf gerichtet, daß die Röhren contractwidrig über 6 und bis 13 Ellen tief eingelegt worden seien, da sie doch höchstens nur 6 Ellen tief hätten eingelegt werden sollen.
Nach den angestellten Erörterungen liegt jedoch die Röhrleitung nur höchstens 9 ¾ Ellen tief unter der Oberfläche.

[p.131a]   Bis zu dieser Tiefe aber mußte sie gelegt werden, um das Gefälle gleichmäßig zu vertheilen und weil außerdem das verlangte Wasserquantum gar nicht nach Siebenlehn hätte hineingeleitet werden können.
Die Registratur, welche über den, zwischen der benannten Stadtgemeinde und den betreffenden Gewerkschaften unterm 14ten September vorigen Jahres abgeschlossenen Vergleich aufgenommen worden ist, enthält auch durchaus nicht die Bedingung, daß die Röhren nicht tiefer als 6 Ellen unter die Erdoberfläche gelegt werden dürfen. Vielmehr ist, nach Inhalt derselben, bei der Erwägung, auf welchem Wege man die fraglichen Wasser nach Siebenlehn hineinzuleiten habe? anstatt einen früher in Vorschlag gebrachten Röhrentour die nunmehr ausgeführte als die zweckmäßigere erkannt worden, weil man auf Grund der Angabe des Werkmeisters Hoyer, die Röhren   [p.131r]   bei ersterem Tracte bis zu 15 Ellen Tiefe legen müsse, bei letzterem aber nur höchstens 6 Ellen tief zu legen brauche. Die Bemerkung über die Tiefe der einzulegenden Röhren enthält daher durchaus nicht eine Bedingung, sondern nur den Beweggrund, aus welchem man sich für Ausführung des neueren Projectes entschieden habe. Nun ist zwar der angegebene Beweggrund insofern ein irrthümlicher gewesen, als man die Röhren bei dem angenommenen Wege nicht blos zu 6 Ellen, sondern bis zu 9 ¾ Ellen Tiefe hat legen müssen. Allein selbst wenn man bei dem Vergleichsabschlusse gewußt hätte, daß diese letztere Tiefe der Röhren für diesen Tract werde erforderlich werden, so würde man ihn demohngeachtet vor dem früher in Vorschlag gebrachten Wege den Vorzug gegeben haben, weil bei letzterem die Röhren bis zu 15 Ellen Tiefe hätten gelegt werden müssen. Der Vergleich würde daher   [p.132a]   selbst ohne jenen Irrthum nicht anders abgeschlossen worden sein, wie er wirklich abgeschlossen worden ist.
Wenn nun die allgemeine Rechtsregel besteht: 

Falsa causa non nocet, ausgenommen, wenn erwiesen werden kann, daß das Geschäft ohne den Irrthum darüber nicht eingegangen wäre, oder wenn die causa zugleich als Bedingung ausgedrückt ist,
so kann die Stadtgemeinde zu Siebenlehn bei der practischen Unausführbarkeit, die Röhren nicht tiefer, als bis zu 6 Ellen zu legen, hieraus Entschädigungsansprüche für sich nicht ableiten und geltend machen.
2, Ferner hat sie sich darüber beschwert, daß die Röhrwasser an ihrem Fassungspuncte durch eine angemessene Einfriedung und Ueberbauung vor Verunreinigung nicht geschützt worden seien.
[p.132r]   Bei der vorgenommenen Besichtigung hat sich jedoch herausgestellt, daß die Fassung selbst so eingerichtet und so verdeckt und verwahrt ist, daß nichts in die Röhren zu gelangen vermag, was dieselbe verstopfen könnte, und daß dadurch zufällige Verunreinigungen in derselben Maße abgehalten werden, als es durch eine Einfriedung und Unterbauung bewirkt werden würde.
Wenn nun die von der Siebenlehner Gemeinde verlangten Vorrichtungen als nothwendige Theile der Wasserleitung nicht anzuerkennen, auch bei dem Vergleichsabschlusse nicht ausdrücklich ausbedungen worden sind, so kann auch ihre Unterlassung nicht als contractwidrig angesehen und dem bei dem Adolph Stolln betheiligten Gewerkschaften mehr, als von ihren hierin bereits geschehen ist, nicht angesonnen werden.
3, die dritte Beschwerde der fraglichen   [p.133a]   Gemeinde ist darauf gerichtet, daß die Röhrstühle zu niedrig hergestellt worden seien, so daß das Wasser zu hoch steigen müsse und dabei dem regelmäßigen Abfrieren um so mehr ausgesetzt sein werde, als die Röhren auf den Röhrstühlen zu wenig verdeckt wären.
Die Ansicht, daß das Wasser zu hoch steigen müsse, entbehrt aller Begründung, denn die Erfahrung zeigt, daß die Röhrleitung mehr Wasser nach Siebenlehn führt, als diese Stadt bedarf. Ingleichen ist die Meinung unrichtig, daß in Folge des hohen Ansteigens das Wasser leichter abfriere; denn das Abfrieren ist ganz unabhängig von mehrerem oder wenigerem Steigen oder Fallen der Röhrleitung.
Dagegen erscheint die Ausstellung, daß die Röhren auf den Röhrstühlen zu wenig verdeckt wären und deshalb dem regelmäßigen Abfrieren ausgesetzt   [p.133r]   sein würden, zum Theil begründet, denn wenn auch das regelmäßige Abfrieren nicht zugestanden werden kann, so möchte es doch möglich sein, daß ungewöhnlich lang andauernde starke Kälte Einfluß auf die Röhrenleitung habe. Um daher in dieser Beziehung Sicherheit zu gewähren, erscheint es zweckmäßig, in der Maße, wie es in der Beifuge durch eine Zeichnung angedeutet worden ist, auf Schwellen, welche unter der Röhrleitung über die Röhrstühle oder Röhrbrücken angelegt werden, mit Reißig und Laub oder Mooß eine schützende Bedeckung herzustellen. Diese Ausführung würde mit einem Aufwande von 40[Taler] zu bewerkstelligen sein. Der Schichtmeister Lindner hat sich auch bereits bei der Eingangs gedachten Besichtigung dazu verstanden, diese Sicherheitsvorrichtungen aus den Mitteln der betreffenden Gewerkschaften zu bewerkstelligen
[p.134a]   Freiberg, den 19. December 1849.
Das Bergamt daselbst.

[9 Unterschriften]
[p.134r   Postadresse]
An das Königl. Oberbergamt zu Freiberg.

15.12.1849 Kunstmeister Braunsdorf an das Bergamt

[p.135a]
pr. am 17. December 1849.
[links]

An das Königliche Bergamt zu Freiberg
Gutachten des Kunstmeisters Braunsdorf über die neue Röhrleitung für die Stadt Siebenlehn.

[rechts]
Dem vom Königlichen Bergamte am 27n/. October in Folge der Oberbergamtsverordnung vom 17n/. October mir ertheilten Auftrage gemäß, habe ich am 13ten December mit Herrn Schichtmeister Lindner, sowie dem Obersteiger Fickert und Werkmeister Hoyer die für Siebenlehn hergestellte Röhrwasserleitung besichtigt.
Bei dieser fand sich und hat auch der Werkmeister   [p.135r]   Hoyer zugestanden, daß in der zwischen Stadt Siebenlehn und der fiskalischen Waldung liegenden Anhöhe, die Röhrleitung 9 ¾ Ellen tief unter der Oberfläche liegt. Da an allen andern Punkten die Röhrleitung in geringerer Tiefe liegt, so ist die Behauptung der Stadtgemeinde, sie sei bis 13 Ellen tief gelegt worden, unbegründet.
Die Röhrleitung ist am bezeichneten Punkte 9 ¾ Ellen tief gelegt worden, weil die gleichmäßige Vertheilung des Gefälles es erforderte; wäre die Röhrtour weniger tief eingelegt worden, so wäre im oberen Theil der Röhrleitung das Gefälle vermindert worden und dieß würde den Nachtheil veranlaßt haben, daß mit der Röhrleitung das verlangte Wasserquantum nicht nach Siebenlehn geführt werden könnte.
Werkmeister Hoyer bemerkte, daß in der bei der Localexpedition   [p.136a]   am 14ten/. September aufgenommenen Registratur die Lage der Röhrtour in höchstens 6 Ellen Tiefe angegeben worden sei, weil er damals nach seiner Abschätzung dieß für ausreichend gehalten habe, bei der Ausführung habe er erst seinen Irrthum in der Abschätzung bemerkt und es unausführbar gefunden, die Röhrleitung nur 6 Ellen tief einzulegen.
Wenn die Stadtgemeinde die Behauptung aufstellt und verlangt, daß die Röhrleitung nur 6 Ellen tief hätte gelegt werden sollen, so muß sie mit technischen Gründen es nachweisen, daß dieß möglich ist, auf unmöglich ausführbare Angaben in der Registratur vom 14n/. September 1848 kann sie aber ihr Recht nicht begründen.
Die Stadtgemeinde Siebenlehn giebt ferner, als zweiten Punkt ihrer Beschwerde an, daß die Fassung   [p.136r]   der Wasser durch eine Einfriedung und Ueberbauung vor Verunreinigung nicht geschützt wäre. Hierzu ist zu bemerken, daß die Fassung selbst so eingerichtet und so verdeckt und verwehrt ist, daß nichts in die Röhren gelangen kann, was diese verstopfen könnte und daß dadurch zufällige Verunreinigungen in derselben Maaße abgehalten werden, als es durch eine Einfriedigung und Ueberbauung bewirkt werden würde.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist auch das Wasser, welches diese neue Röhrleitung liefert, in Siebenlehn immer klar und hell, sogar zu Zeiten, wo das Wasser der alten Röhrleitung sehr trübe abgelaufen ist, befunden worden.
Gegen böswillige absichtliche Verunreinigung würde nur sehr theure Ausführungen schützen können, und diese zu verlangen, scheint mir   [p.137a]   unbillig, zumal da die der Stadtgemeinde gehörigen Wasserreservoire in der Stadt nicht überbaut sind, die doch weit mehr exponirt sind, als die entfernt von der Stadt im Walde gelegene Fassung des Röhrwassers.
Ich kann daher die zweite

[p.137r]

[p.138a]

[p.138r]   37 Ellen lang ist, so wird mit einem Aufwande von 40 Thaler diese Ausführung bewirkt werden können.
Freiberg den 15. December 1849.
Carl Julius Braunsdorf,  Kunstmeister

05.01.1850 Oberbergamt an die Kreisdirektion in Leipzig

[p.139a]

[p.139r]

[p.140a]

[p.140r]

23.03.1853 Auszug aus dem Haushaltsprotokoll des Bergamts

[p.141a]

[p.141r]

Urteil des Appellationsgerichts Dresden in Sachen Wasserversorgung Breitenbach

[p.142a]
Auf die, in Sachen der Gemeinde zu Breitenbach, Klägerin, wider die den Adolph Stolln gemeinschaftlich betreibende Gewerkschaft der Berggebäude Segen Gottes Erbstolln zu Gersdorf und Romanus sammt Zella Erbstolln zu Siebenlehn, Beklagte, von Klägerin Blt. 76b/. und Beklagten Blt. 81. Acta. No. 4951 eingewendeten Berufungen erkennt
           das Königlich Sächsische Appellationsgericht zu Dresden
für Recht:
Daß es beziehentlich nunmehr bei dem Bl. 69. F. zu lesenden, am 1sten October 1852 bekannt gemachten Urthel mit Ausnahme dessen, was darin Blt. 71. Wegen Compensation der bisher aufgelaufenen Prozeßkosten erkannt worden und hiermit bestätigt wird, nicht zu lassen, sondern es sind zum ersten Klagepunkt Beklagte die Bl. 22.,verbunden mit Blt. 29. in der Anmerkung zum 29sten/. Einlassungspunkte   [p.142r]   und Blt. 32. vorgeschützte Ausflucht binnensächsischer Frist, Klägerin den Gegenbeweis, bei den Theilen die Gewissensrührung und andre Rechtszuständigkeiten vorbehältlich, wie Recht zu erweisen schuldig, worauf dieses Klagepunkts halber ferner ergeht, was Recht ist;   was aber den zweiten Klagepunkt anlangt, so bewendet es bei der Anzeige der Beklagten Blt. 80f., verbunden mit Blt. 88b/. und
 den Erklärungen der Klägerin Blt. 85. Jct. Blt. 97b/. f., wornach die im Vergleiche vom 14ten/. September 1848 bedungene Seiten= Röhrfahrt nach Breitenbach bis an die Hecke des vom Gutsbesitzer Fischer benutzten Gemeindelandes von Beklagten in Ansehung des Materials und der Röhren gut und tüchtig hergestellt, auch der erforderliche Theiler in der Röhrfahrt nach Siebenlehn eingesetzt worden ist und der klagenden Gemeinde das im Vergleiche bestimmte Wasserquantum, nämlich der vierte Theil des aus der Spieß= und Gute= Bach abgeleiteten Wassers, gegenwärtig wirklich gewährt wird, die klagende Gemeinde auch   [p.143a]   für jetzt Fortsetzung der Röhrfahrt bis zum Fischerschen Gute nicht fordert und erledigt sich dadurch, zur Zeit wenigstens, die in voriger Instanz Blt. 70a/b. in Betracht der Hauptsache ausgesprochene Verurtheilung.
Es sind aber Beklagte die durch die zeitherige Verzögerung der Legung des bedungenen Röhrenlagers der Klägerin verursachten erweislichen Schäden derselben zu vergüten schuldig und ist, dafern Klägerin künftig anzeigen sollte, daß nach wirklich erfolgter Abgabe der aus der gemeinschaftlichen Röhrfahrt der Stadt Siebenlehn zukommenden ¾ tel der Wassermasse, ihr das bedungene Viertheil nicht oder nicht vollständig zufließe und gewährt werde, in erster Instanz vom Proceßgericht anderweit den Rechten gemäße Resolution zu fassen, nach Befinden mit Abhaltung einer Localbesichtigung unter Zuziehung von Sachverständigen zu verfahren und das sonst Nöthige zu verfügen.
Die durch die gebrauchten Rechtsmittel entstandenen Kosten werden unter den Par=   [p.143r]   theien compensirt.
Die Extrajudicialien Blt. 82b/., soweit sie aus den Gerichtsacten erhalten, ingleichen die Blt. 89. Blt 98b/. und bei der Refutation vom 12ten December 1852 verzeichneten bleiben, gleich den Judicialien Bl.91. Bl.102. ohne Abgang.
Königl. Sächs. Appellationsgericht zu Dresden
(L[ocus] S[igilli])    D. Meißner
Vier Thaler  15ngr.  Taxe
   -     20 „ – „ Stpp.
        14 „   5d.   pro md.   Kretzschmar.

[p.144a]

Entscheidungsgründe
I., Den ersten Klagepunkt betreffend.
Der Ansicht der vorigen Instanz, daß die in dem über die am 14.ten September 1848 unter den Partheien gepflogenen Vergleichsverhandlungen aufgenommenen, von Beklagten selbst in beglaubter Abschrift beigebrachten Protocolle Blt. 38. zu lesende Bemerkung, es sei bei dem Plane, für dessen Ausführung man sich entschieden habe, die Röhrentour nur höchstens 6 Ellen unter die Erdoberflache zu legen; nur als ein Motiv für jenen Plan, nicht aber als aber als eine von den Beklagten zu erfül=   [p.144r]   lende Bedingung anzusehen sei und deshalb Klägerin die Festhaltung dieser Bestimmung verlangen überhaupt gar nicht berechtigt sei, hat Man nicht beipflichten können. Vielmehr ist anzunehmen, daß wenn bei den vor dem definitiven Vergleichsabschluß angestellten Erörterungen, wie bet. 37b/. f geschehen, ein bestimmter Plan für die Richtung des Röhrenlagers festgesetzt und dabei zugleich, jedenfalls nach dem Ausspruche der dabei zugezogenen Sachverständigen ausgesprochen worden ist, daß die Röhren nicht tiefer als 6 Ellen unter die Oberfläche zu legen seien, sodann aber bei dem endlich getroffenen Uebereinkommen, wie Bet. 39b/. unter 1., Bet 41b/. unter 8. zu lesen, von Beklagten die Verpflichtung übernommen worden ist, die erforderlichen Wasser „in der vorstehend festgestellten Maaße“ den betheiligten Gemeinden zuzuführen, allerdings für die letzteren an sich der Anspruch begründet worden sei, daß die fragliche Röhrfahrt in der Tiefe von höchstens 6 Ellen gelegt wer=   [p.145a]   de, weil sie wegen der von ihnen  übernommenen Unterhaltungskosten ein wesentliches Interesse dabei haben, daß die nöthig werdenden Reparaturen nicht durch eine größere Tiefe des Röhrenlagers erschwert und kostspieliger gemacht werden.
Nun ist zwar richtig, daß wenn sich zeigen sollte, daß bei jener Annahme, die Röhren seien nicht tiefer als 6 Ellen zu legen, ein Irrthum begangen worden sei und die Anlegung des Röhrenlagers wegen Mangels des erforderlichen Gefälles stellenweise in einer größeren Tiefe hat erfolgen müssen, außerdem aber unmöglich gewesen sein würde, das Wasser den bestimmten Orten auf dem festgesetzten Tracte zuzuführen, alsdann die Regel eintreten würde: impossibilium non datus obligatio, und Kläger nicht berechtigt wären, die Legung der Röhren in der ursprünglich bestimmten Tiefe von 6 Ellen zu verlangen. Aber präsumiren läßt sich eine solche Unmöglichkeit nicht, um so weniger, als, wie schon erwähnt, eine Prüfung durch Sachverstän=   [p.145r]   dige jener Angabe im Protocolle vorausgegangen ist, und es trifft daher Beklagte, wenn sie sich von der an sich begründeten Verpflichtung, jene bestimmte Tiefe einzuhalten, mit der Behauptung schützen wollen, daß dieß ihnen unmöglich gefallen sei, die Beweislast.
Soweit? war die Klage nicht angebrachtermaßen abzuweisen, sondern, da Beklagte des Umstands, daß die Röhren auf einer Strecke der Tour tiefer als 6 Ellen, nämlich mindestens 9 3/4 tel Ellen tief liegen, Blt. 22 und in der Anmerkung zu pct. lit. cont. 29. Blt. 29. zur Gnüge geständig gewesen sind, daneben aber Fol. cit. jct. fol. 32. darauf sich berufen haben, daß wegen des zu geringen Gefälles die Röhren nicht anders, als geschehen, hätten gelegt werden können, auf Beweis dieser Ausflucht zu erkennen.

II., Den zweiten Klagepunkt betreffend.
In Betreff des zweiten Klagepunkts hat sich   [p.146a]   die Sachlage seit Publication des Urthels erster Instanz wesentlich geändert. Denn es haben Beklagte mündlich Blt. 80. Bl. 88b/. angezeigt, daß sie die bedungene Seitenröhrfahrt von Siebenlehn nach Breitenbach bis an das vom Gutsbesitzer Fischer benutzte Gemeindeland gelegt, auch den erforderlichen Theiler angebracht hätten, und daß die Gemeinde Breitenbach, für jetzt wenigstens, den Anspruch auf Fortsetzung der Röhrfahrt bis in das Fischersche Gut fallen gelassen habe; sie haben Blt. 85. eine dießfallsige von dem Gemeindevorstande und mehreren anderen Mitgliedern des Gemeinderaths unterzeichnete schriftliche Erklärung d. d. 29sten/. September 1852 im Original beigebracht, und es hat auch die klagende Gemeinde selbst in der Deductionsschrift nicht nur Bet. 97b/. die Ausstellung jener Erklärung vom 29n/. September und die Herstellung der Röhrfahrt, sowie die Einrichtung des Theilers, zur Genüge eingeräumt, sondern auch Blt. 97b/. Blt. 97c/d. bekannt, daß ihr gegenwärtig das im Ver=   [p.147r] gleiche bestimmte Viertheil des aus der Spieß= und Gute= Bach abgeleiteten Wassers, als worauf sie wiederholt Blt. 97d/. ihren Anspruch beschränkt, und mehr noch, zufließe.
Klägerin hat nur insofern noch gegen die stattgefundene Erfüllung der Verpflichtungen der Beklagten Bet. 97c/. Ausstellungen gemacht, als sie bemerkt, es sei gegenwärtig die Leitung von ¾ tel des Wassers nach Siebenlehn noch nicht im Gange, /: vergl. die Auslassung der Beklagten Blt. 80. :/ und deshalb lasse sich noch nicht beurtheilen, ob nach Wegfall der der Stadt Freiberg Siebenlehn zukommenden ¾ tel des Wassers und dem dießfalls verminderten Wasserdrucke, das von der Klägerin verlangte Viertheil auch wirklich nach Breitenbach bis zum Ausgange der Röhrfahrt gefördert werden könne.
Daß dieß aber wirklich nicht der Fall sein werde, hat Klägerin nicht mit Bestimmtheit behauptet und es stellt sich daher ihre Befürchtung zur Zeit als ein unerhebliches gravamen de futuro dar.
[p.147a] Eine Verurtheilung der Beklagten kann, so wie die Sache jetzt liegt, hinsichtlich der Herstellung der Röhrentour nicht ausgesprochen werden, weil Beklagte der Klägerin das, was sie zu fordern hat, bereits vollständig gewährt haben und resp. gewähren. Sollte sich künftig, nach erfolgter Abgabe der bedungenen ¾ tel des Wassers an die Stadt Siebenlehn, ein Mangel an der Röhrentour nach Breitenbach zeigen, so bleibt es Klägern anbenommen, dieß zur Anzeige zu bringen und es wird dann Sache des Prozeßgerichts sein, behufige Erörterungen anzustellen und weitere den Rechten gemäße Entschließung zu fassen.
Dem entsprechend war die in voriger Instanz ausgesprochene Verurtheilung des Beklagten nunmehr, als erledigt, in Wegfall zu bringen und das weitere Verfahren eintretenden Falls fernerer Resolution des Proceßgerichts vorzubehalten.
Dahingegen hat Man sich auf der Klägerin 2te Beschwerde Blt. 16b/. bewogen gefunden, die Beklagten in Vergütung der durch   [p.147r]   die zeitherige Verzögerung der Röhrenlegung der Klägerin verursachten erweißlichen Schäden zu verurtheilen, weil Beklagte allerdings ihrem eigenen Geständniß in der Anmerkung zu pct. lit. cont. 57. zufolge mit Erfüllung dieser Verpflichtung aus unerheblichen Gründen früherhin angestanden haben, und es ihre Sache gewesen wäre, auf die Aufforderung der Klägerin alsbald zu Bestimmung der Linie der Röhrfahrt zu verschreiten und solche der Gemeinde behufs der Beibringung der Genehmigung der davon betroffenen Grundbesitzer anzuzeigen, jedenfalls aber wenigstens von Zeit der erhobenen Klage an bis zu der angeblich nach Blt. 59. im Monat Juni von ihrem Schichtmeister ausgegangenen Anregung, ein Verzug auf ihrer Seite vorhanden war.
Die Compensation der bisher erwachsenen Proceßkosten war zu bestätigen, weil hinsichtlich der Sache von der nicht zweifellosen Auslegung des unter den Partheien   [p.148a]   geschlossenen Vertrags abhängt und daher, selbst wenn Beklagte künftig auch bei diesem Klagepunkte fachfällig? werden sollten, ihnen doch die Erstattung der bis zu dem Antheil Blt. 69. erwachsenen Kosten nicht angesonnen werden mag.
Die Compensation der Appellationskosten bedarf keiner besonderen Rechtfertigung.
[p.148r   frei]

 

16.04.1853 das Bergamt an das Oberbergamt

[p.149a]

[p.149r]

[p.150a]

[p.150r]

04.04.1853 Justizamt Nossen an das Bergamt

[p.151a]

[p.151r]

 

Bemerkungen/Erklärungen


Stollnbetrieb: Stollenvortrieb
Calamität: Wiki, Calamitose: s.v.w. Geschädigter,
Berggebäude: Bergbauunternehmen
(bergrechtliche)Gewerkschaft: Wiki, (eventuell auf Zeit bestehende) gemeinschaftliche Unternehmung
Gezähe: Werkzeug des Bergmanns
Durchörterung: Vollendung des Stollenvortriebs, Durchstoß
Gnadengroschencasse: Knappschaftskasse Wiki
Impetrant: Beschwerdeführer
Lachter (Längenmaß) : 2m Wiki
Nivellement: Wiki,
Prärogative: Vorrecht, Privileg
Quinquennial-: Fünfjahres-
Zum Prinzip der Röhrwasser-Versorgung s. z.B. Wiki und Link
Röhrhölzer: Stämme bestimmte Stärke, 10 bis 12 Zoll, also 25 bis 30 cm. nicht unbedingt nur zur Verwendung als Röhren
Röhrstuhl:
Tour (in Röhrentour): Trasse
verspünden: verstopfen
Wasserseige: Rinne zur Wasserableitung , Rösche Wiki